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s/nwe/NTE/gi

Mikrobieller Abbau von Nitrilotriacetat (NTA) unter aeroben und denitrifizierenden Bedingungen

Um die Eutrophierung von Oberflaechengewaessern zu verhindern, ist in der Schweiz Phosphat in Waschmitteln seit 1986 verboten. Ein Phosphatersatzstoff ist Nitrilotriacetat (NTA). Da NTA in grossen Mengen (nicht nur via Waschmittel) ins Abwasser gelangt, ist sein biologischer Abbau von primaerer Bedeutung. NTA wird durch Bakterien als Wachstumssubstrat verwendet und zu Biomasse, CO2 und NH4+ umgewandelt. In unserem Labor werden eine Reihe von NTA-abbauenden Bakterien isoliert, taxonomisch charakterisiert und die am Abbau von NTA beteiligten Enzyme isoliert. Das Wachstumsverhalten und die Regulation des Abbauverhaltens von NTA-verwertenden Bakterien wird sowohl im Labor als auch in Klaeranlagen (mit Hilfe von Immunofluoreszenzmarkierung und Diffusionskammern) untersucht. Die Resultate sollen die Voraussage des Abbaus von NTA in verschiedenen Oekosystemen erlauben, und Grundlagenwissen zum Abbau von Schadstoffen allgemein soll erarbeitet werden.

Wildnis und natürliche Waldentwicklung im Landeswald des Landes Brandenburg (WMS)

Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) möchte die Bundesregierung dauerhaft eine natürliche Waldentwicklung (NWE) auf 5 % der Waldfläche Deutschlands und 10 % der öffentlichen Wälder sichern. Darüber hinaus soll sich die Natur auf mindestens 2 % der Landfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten als Wildnisgebiete entwickeln. Der Dienst dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand der NWE- und Wildnisflächen.

Waldbrandeinsatzkarte des Landes Brandenburg (WMS)

Die Waldbrandeinsatzkarte zeigt waldbrandrelevante Informationen des Landes Brandenburg im Layout der durch das BMI und BMEL festgelegten und im Bundesanzeiger veröffentlichten bundeseinheitlichen Standards. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen und werden in der Waldbrandeinsatzkarte graphisch zusammengeführt (Quellenangabe hinter Inhaltsauflistung). Die Karte beinhaltet: Löschwasserentnahmestellen (voll funktionsfähig), Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Brücken, Wendestellen, Brandschutzschneisen, Wundstreifen, Forstliches Abteilungsnetz, (Quelle: Landesbetrieb Forst Brandenburg), KWF-Rettungspunkte (Quelle: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik V2.19, Datenurheber , www.rettungspunkte-forst.de), Geotechnische Sperrbereiche der LMBV (Quelle: Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/maps/ac61f78090c04e799d6c7ffd1b4272f0/about, https://geodatenportal-lmbv.hub.arcgis.com/documents/565f85a0f02d4f788dbd19035b5299a0/explore), Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr (Quelle: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr , Abt. Infra), Windkraftanlagen (Quelle: Landesamt für Umwelt, dl-de/by-2-0, https://metaver.de/search/dls/?serviceId=B312CAA7-5766-4725-B8D3-03CDC7F0B273&datasetId=45C506E5-3E9D-4DE2-9073-C3DB636CE7CF) Die in den bundeseinheitlichen Standards festgelegte Darstellung der Sensorstandorte, der Kampfmittelverdachtsflächen und des Eisenbahnstreckennetzes einschl. Kilometrierung fehlt aus rechtlichen Gründen.

Förderung nach EU-MLUK-Forst-Richtlinie im Land Brandenburg (WMS)

Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.

Überschuss der Stickstoff-Flächenbilanz der Landwirtschaft in den Kreisen für die Jahre 1995-2023 (3-jährige Mittelwerte) (Datensatz)

Die Stickstoff-Gesamtbilanz (synonym: Hoftorbilanz, Sektorbilanz, Stoffstrombilanz) für die Landwirtschaft umfasst die drei Komponenten: Flächenbilanz (Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (tierische Erzeugung) und Biogasbilanz (Erzeugung von Biogas). Für regionale Gliederungen unterhalb der Ebene des Bundesgebietes, das heißt für Bundesländer, Kreise oder Gemeinden, können nach wie vor aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit im Regelfall nur Flächenbilanzen ermittelt werden. Grundsätzlich ist an regionalisierte Bilanzierungen die Forderung zu stellen, dass sich mit der jeweiligen Methodik ein annähernd identischer Wert des Flächenbilanzüberschusses berechnet (in der Summe über alle regionalen Einheiten im Bundesgebiet) wie für Deutschland als Ganzes. Die Zeitreihe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL 2024) für das Bundesgebiet ist dabei als Referenzwert anzusehen. Der N-Überschuss der Flächenbilanz entspricht der Differenz zwischen den N-Zufuhren und den N-Abfuhren auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche der Kreise während eines Bilanzjahres. In der vorliegenden Berechnung beinhaltet der Flächenbilanz-Überschuss den Eintrag von Stickstoff in den Boden (i) ohne Abzug der NH3-Verluste, die bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Gärresten und Mineraldünger auf der Fläche auftreten, sowie (ii) ohne Abzug von N2-, NOX- und N2O-Emissionen aus dem Boden, die in Folge von Nitrifikation und Denitrifikation entstehen. Weiterhin werden die N-Verluste infolge des Abbaus der organischen Bodensubstanz in anmoorigen und Moor-Böden unter Acker- und Grünland-Nutzung nicht berücksichtigt.

Baumschutzsatzung Stadt Kleve

Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Grundwassermessstelle DEGM_DERP_2723101600: 6072 II Mittelhof, Niederhövels

Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DEGM_DERP_2723101600 (6072 II Mittelhof, Niederhövels)

Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.

Wildnisgebiete im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.

Natürliche Waldentwicklung im Landeswald des Landes Brandenburg

Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.

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