Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war. Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit jeweils 1000m Seitenlänge. Dieses Gitter zeigt die Lage der digitalen Orthophotos (DOP). Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer des DOP) und das jeweilige letzte Befliegungsjahr enthalten.
Die Veränderung der Vegetationshöhe zwischen 2014 und 2020 ergibt sich durch die Subtraktion von Oberflächenmodellen. Die Oberflächenmodelle sind ein Ergebnis der Verrechnung der Überlappungsbereiche von Stereo-Luftbildern. Der regelmäßige Vergleich der Veränderung der Vegetationshöhe ist eine extrem wertvolle Information für die Beurteilung der Walddynamik, insbesondere der natürlichen, von menschlicher Aktivität unbeeinflussten Waldentwicklung.
Schummerungskarte von Baden-Württemberg im georeferenzierten Rasterdatenformat TIFF. Die Karte dient zur Veranschaulichung des Reliefs bzw. der Höhenverhältnisse in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 7 Höhenstufen unterschieden: < 0-100 m+NN, 100-200, 200-350, 350-500, 500-750, 750-1000, >1000.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den Kartenblättern der Flurkarte 1:2.500. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Es liegen Geodaten zur Klassifizierung der Bilddaten der LANDSAT 2-Multispektral-Aufnahmen (Raster 79m x 56m) vom 8./9. August 1975 vor. Die Ergebnisse dieser Klassifizierung liegen im Raster von 50m x 50m (5590 Zeilen und 5200 Spalten) vor. Unterschieden werden bei der Landnutzung 10 Klassen: Laubwald; Nadelwald; Mischwald, Siedlung - lockerbebaut; Siedlung - dicht bebaut; Industrie; Grünland; Ackerland; Wein- und Obstbau; Gewässer.
Einteilung der Landesfläche in DIN A4 Flächen bezogen auf den Maßstab 1:25.000. Diese Einteilung ermöglicht den Ausdruck auf DIN A4 Standard Papier.