Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Die Querschnittsstreifen als bauliche Eigenschaft von Straßen erlauben u.a. eine Berechnung der Straßenfläche. Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der Bauwerke und Ausstattung. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.
Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
Das LGRB betreibt seit 1986 eine standardisierte Betriebserhebung von Abbaustellen oberflächennaher mineralischer Rohstoffe des Landes. Die erhobenen Daten werden in der Gewinnnungsstellendatenbank (RGDB) abgelegt. Seit Anfang 2004 wird die Rohstoffgewinnungsstellendatenbank (RGDB) in Kooperation mit den Regionalverbänden betrieben, um Doppelarbeit zu vermeiden. Das Thema zeigt die aktuellen Gewinnungsstellen der RGDB und ausgewählte Attribute.
Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.
Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.
Der Wasserwirtschaftliche und Bodenkundliche Atlas (WABOA) Teil Boden wurde aus der BÜK 200 abgeleitet. Er beinhaltet landesweite bodenbezogene Übersichtskarten für den Maßstab 1:200.000 (digitale Atlasversion). Für die analoge Atlasversion im Maßstab 1:350.000 wurden die Karten z. T. generalisiert. Die hier erfassten Bodenkundlichen Einheiten zeigen die räumliche Verbreitung von Bodengesellschaften im Land auf dem Niveau der Leitbodengesellschaft, gegliedert nach Bodenregionen und Bodenlandschaften. Neben den Bodenkundlichen Einheiten im Maßstab 1:200.000 gibt es eine generalisierte Version (Bodenübersichtskarte).
RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen für Bodenschätze, deren Nutzung dem Grundeigentum entzogen ist. Darüber hinaus enthält RISBinBW die Lokationen ungenutzter künstlicher Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. In RISBinBW sind Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² - entsprechend 500 m Seitenlänge - hinterlegt. Die Bergbauinformationen liefern Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/RISBinBW
Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden, die beantragten und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau