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FFH-Mähwiese

In diesem Lebensraumtyp sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig) bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland zusammengefasst. Dies schließt sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen blütenreich. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser. Die Schwerpunktvorkommen dieses Wiesentyps befinden sich bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland. Seit 01.03.2022 gehören die FFH-Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.

Bergbau (RISBinBW)

RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen und Lokationen stillgelegter Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. RISBinBW liefert Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund, indem es die Landesfläche in 0,25 km² große Kacheln unterteilt und jeder Kachel die vorhandene Bergbauinformation hinterlegt. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau/rauminformationssystem-bergbau-risbinbw

Grundwassereinzugsgebiet

Grundwassereinzugsgebiete für Wasserschutzgebiete und Grundwassermessstellen. Erstellt mit Hilfe von hydrogeologischen Informationen durch das LGRB (geologische Schichten und Grundwassergleichen, Fließrichtungen) und durch Modellergebnisse der LUBW.

Bohrprofil der Historischen Moorbodenkarte

Die Bohrprofile der Historischen Moorbodenkarte wurden im Zeitraum von 1967 bis 2015 erfasst. Die ältesten Profile stammen aus den Kartierarbeiten von Karlhans Göttlich, der zwischen 1967 und 1979 die Moorvorkommen im Allgäu, Oberschwaben, im Bodenseeraum und auf der Baar erfasste. Die Kartierung der Oberrheinebene fand zwischen 1989 und 1995 statt, die des Schwarzwaldes von 2001 bis 2015 – beide Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Kartierkampagnen, dem Versuch, einer einheitlichen Kartiersystematik (nicht vergleichbar mit den Vorgaben der derzeitig gültigen bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6), sowie der fehlenden Erfassung von Moorvorkommen in moorärmeren Regionen Baden-Württembergs (Regierungsbezirk Stuttgart, Schwäbische Alb usw.), ist der Datensatz nicht vollständig und stellt nicht den aktuellen Zustand der Moorböden in Baden-Württemberg dar.

Flächennutzungsplan (FNP) - Interkommunales Gewerbegebiet

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WRRL chemischer Zustand (GWK)

Keine Kurzbeschreibung vorhanden.

Flächennutzungsplan (FNP) - Geltungsbereich

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Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Pläne)

Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. §§ 8 bis 10 BauGB bzw. von Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) nach § 12 BauGB. Für den Erlass des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Inhaltlich wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden.

Fotostandort Gewässerprofildatenbank (GPro)

Fotostandorte dienen der Georeferenzierung der Bildnachweise, welche zu den Profilen vorliegen. Jeder Fotostandort ist hierbei einem Profil zugeordnet. Fotostandorte weisen andere Sachdatenattribute auf als die anderen Einzelpunkte. Außerdem ist jedem Fotostandort ein Bild-Dokument in der UIS-Dokumentablage zugeordnet.

Gesetzlicher Erholungswald

Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.

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