API src

Found 14 results.

Gewässername

Alle Fließgewässer des AWGNs erhalten genau einen Hauptnamen und ggf. weitere Nebennamen. Jeder Gewässerabschnitt hat genau einen Namen. Der Hauptname wird im Fließgewässer (AWGN) für das gesamte Gewässer verwendet (Überregional verwendeter Name zur Bezeichnung des gesamten Gewässers).

Flächennutzungsplan (FNP) - Geltungsbereich

-

Flächennutzungsplan (FNP) - Interkommunales Gewerbegebiet

-

Straßennetz (Abschnitt, Ast)

Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte überörtliche Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Land(es)- bzw. Staatsstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.

Flächennutzungsplan (FNP) - Bestand (Fläche)

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das städtebauliche Entwicklungsprogramm der Gemeinde gem. §§ 5 bis 7 und 13 BauGB. Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Im prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung ist er die erste Stufe (vorbereitender Bauleitplan), der Bebauungsplan stellt die zweite Stufe dar (verbindlicher Bauleitplan). Soweit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich, entwickelt die Gemeinde aus dem FNP die Bebauungspläne, welche die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen.

Lysimeterstation

Lysimeter sind mit einem Bodenkern gefüllte Gefäße, die das Sickerwasser auffangen. Mit ihrer Hilfe können Messgrößen zum Wasserhaushalt sowie Stoffhaushalt des Bodens gewonnen werden.

Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Pläne)

Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. §§ 8 bis 10 BauGB bzw. von Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) nach § 12 BauGB. Für den Erlass des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Inhaltlich wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden.

Querschnittsstreifen

Die Querschnittsstreifen als bauliche Eigenschaft von Straßen erlauben u.a. eine Berechnung der Straßenfläche. Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der Bauwerke und Ausstattung. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.

Nationalpark (NLP)

Nationalparke sind nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen". Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Gesetzlicher Schutzwald Umwelteinwirkungen

Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

1 2