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Erholungswald Stufe 1 + 2

Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.

Kommunale Kläranlage

Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.

Sichtschutzwald

Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.

Straßenbauwerk (linienhaft)

Enthält punkt- und linienhafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.

Flächennutzungsplan (FNP) - Geltungsbereich

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Bodenschätzungsfläche (ALKIS)

Bodenschätzung ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem BodSchätzG, für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). Die Objekte der Objektart 'Bodenschätzung' bilden einen ebenen, ungerichteten Graphen mit den klassifizierten Flächen der Bodenschätzung mit Ausnahme der Musterstücke und der Vergleichsstücke als Maschen, den Begrenzungslinien der o.g. Flächen als Kanten und den Schnittpunkten der Begrenzungslinien als Knoten. Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.

Bodenkarte (BK 50)

Die Bodenkarte 1 : 50 000 wurde im Rahmen der Bodenbestandsaufnahme vom LGRB erstellt und ist Teil des Projekts "Integrierte geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa). Ziel ist es, eine nach einheitlichen Methoden fachlich abgestimmte blattschnittfreie Datenbasis für die gesamte Landesfläche aufzubauen. Als bodenkundliche Informationsgrundlage ist sie vor allem für den mittleren Planungsmaßstab 1 : 50 000 geeignet. Der Geodatensatz enthält umfangreiche Attribute, die teilweise im zugehörigen Dienst (https://services.lgrb-bw.de/ms/lgrb_geola_bod?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0) als separate Layer visualisiert sind. Der Dienst ist in das Berichtsystem BRSWeb mit den nachfolgenden Layern eingebunden: - Bodenkundliche Einheiten (BK50) - Feldkapazität (BK50) - Nutzbare Feldkapazität (BK50) - Luftkapazität (BK50) - Erodierbarkeit (K-Faktor) (BK50) - Wasserdurchlässigkeit (BK50) - Potenzielle Kationenaustauschkapazität (BK50) - Natürliche Bodenfruchtbarkeit (BK50) - Standort für naturnahe Vegetation (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter Wald (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter Wald (BK50) - Gesamtbewertung unter (BK50)landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Gesamtbewertung unter Wald (BK50) - Archivfunktion - Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte von Baden-Württemberg (eigenständiger Datensatz) - Grabbarkeit bis 1 m Tiefe (BK50)

Gesetzlicher Schutzwald Umwelteinwirkungen

Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

Gesetzlicher Erholungswald

Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.

Immissionsschutzwald

Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

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