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Kommunale Kläranlage

Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.

Berechtsamskarte: Konzessionen für Bodenschätze 1:5.000

Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau

Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS)

Die für landwirtschaftliche Nutzflächen vorliegende Bodenfunktionsbewertung erfolgt in Baden-Württemberg nach dem Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten sowie von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (1998) präzisierten natürlichen Bodenfunktionen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort für naturnahe Vegetation und darüber hinaus deren Gesamtbewertung. Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung wurden lange in analogen Karten und in Schätzungsbüchern dokumentiert. Die Schätzungskarten enthalten die abgegrenzten Flächen mit Angabe des Klassenzeichens, der Wertzahlen und der Lage des bestimmenden Grablochs. In den Schätzungsbüchern sind die Standorts- und Bodenbeschriebe abgelegt. Durch die Digitalisierung der Schätzungskarten von der Vermessungsverwaltung werden nun die Flächeninformationen in den originalen Geometrien der Bodenschätzung nutzbar. Für forstwirtschaftliche Flächen ist die Bodenkarte 1 : 50 000 (BK50 GeoLa) heranzuziehen. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). In WIBAS sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Acker: Bodenarten- und Zustandsstufengruppen - Acker: Entstehungsgruppen auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Grünland: Klassenzeichengruppen (Bodenarten, Bodenstufen, Wasserverhältnisse) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Bodenzahl (in Klassen eingeteilte Werte) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilte Werte) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg

Bodenkarte (BK 50)

Die GeoFachdaten BW - Boden (BK50) stellen einen harmonisierten, blattschnittfreien Datensatz zur Landesbodenkunde von Baden-Württemberg dar und sind Teil der „Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme“ (GeoLa) des LGRB. Der Themenbereich Bodenkunde gibt eine Übersicht über die bodenkundlichen Verhältnisse (Bodenkundliche Einheiten und deren Attribute) in Baden-Württemberg. Neben der Verbreitung der vorherrschenden Böden mit Angaben zu Bodengenese, Bodenart, Ausgangsgestein, Relief und Begleitböden beinhaltet der Datensatz physiko-chemische Bodenkennwerte sowie die Bewertung der Bodenfunktionen nach dem Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010).

Immissionsschutzwald

Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

Besitzeingewiesenes FNO-Flurstück (ALKIS)

Der alte Bestand aus dem Thema Flurstück wird ausgeschnitten und durch die Flurstücke der Flurneuordnung, wie sie de facto in der Realität bereits bewirtschaftet werden, aufgefüllt. Dadurch entsteht ein flächendeckender Layer der realen Besitzzustände.

Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW

Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)

Erholungswald Stufe 1 + 2

Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.

AWSV-Anlage (Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Enthält Angaben zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die der Verordnung des Bundes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Erfasst werden Anlagen nach § 62 WHG, soweit sie nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 bis 7 AwSV wiederkehrend prüfpflichtig sind.

Sichtschutzwald

Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.

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