Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind. Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).
Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte überörtliche Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Land(es)- bzw. Staatsstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.
Die Bodenkarte 1 : 50 000 wurde im Rahmen der Bodenbestandsaufnahme vom LGRB erstellt und ist Teil des Projekts "Integrierte geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa). Ziel ist es, eine nach einheitlichen Methoden fachlich abgestimmte blattschnittfreie Datenbasis für die gesamte Landesfläche aufzubauen. Als bodenkundliche Informationsgrundlage ist sie vor allem für den mittleren Planungsmaßstab 1 : 50 000 geeignet. Der Geodatensatz enthält umfangreiche Attribute, die teilweise im zugehörigen Dienst (https://services.lgrb-bw.de/ms/lgrb_geola_bod?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0) als separate Layer visualisiert sind. Der Dienst ist in das Berichtsystem BRSWeb mit den nachfolgenden Layern eingebunden: - Musterprofile (BK50) - Bodenkundliche Einheiten (BK50) - Feldkapazität (BK50) - Nutzbare Feldkapazität (BK50) - Luftkapazität (BK50) - Erodierbarkeit (K-Faktor) (BK50) - Wasserdurchlässigkeit (BK50) - Potenzielle Kationenaustauschkapazität (BK50) - Natürliche Bodenfruchtbarkeit (BK50) - Standort für naturnahe Vegetation (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter Wald (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter Wald (BK50) - Gesamtbewertung unter (BK50)landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Gesamtbewertung unter Wald (BK50) - Grabbarkeit bis 1 m Tiefe (BK50)
Für das Land Baden-Württemberg wurden flächendeckende digitale Datensätze zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung erstellt. Das Thema beschreibt den Schutz des Grundwassers vor Einträgen von der Erdoberfläche aus. Für die Beurteilung wurde ein modifiziertes Verfahren der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) angewendet (Hölting et al., 1995, LGRB 2020). Die Vorgehensweise zur Ableitung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Fachbericht 2020/1 (LGRB 2020) ausführlich beschrieben. Die GeoFachdaten BW - Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HK-BW_SF) sind Teil der "Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme" (GeoLa) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Der Dienst besteht aus den nachfolgenden Datenlayern. Gesamtschutzfunktion Variante 1: In Variante 1 wird die Geschütztheit des Grundwasservorkommens im obersten, nach hydrogeologischen Kriterien definierten Grundwasserleiter, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Grundwassers, bewertet. Die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beinhaltet sowohl die Schutzfunktion des Bodens als auch die der ungesättigten Zone unterhalb des Bodens. Schutzfunktion unterhalb des Bodens (Variante 1): Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens beschreibt das Rückhaltevermögen der ungesättigten Zone ab einem Meter unter Geländeoberkante gegenüber Schadstoffen in Bezug auf den obersten Grundwasserleiter. Oberster Grundwasserleiter (Schutzfunktion Variante 1): Der oberste Grundwasserleiter entspricht der von der Geländeoberfläche aus gesehen ersten hydrogeologischen Einheit mit grundwasserleitenden und -speichernden Eigenschaften. Die Festlegung erfolgt ausschließlich aufgrund der lithologischen Ausprägung und damit der grundwasserspeichernden und -leitenden Eigenschaften der Gesteinseinheiten. Grundlage hierfür bildet die Abgedeckte Hydrogeologische Karte Baden-Württemberg (HKoD-BW). Gesamtschutzfunktion Variante 2: In Variante 2 wird die Geschütztheit des obersten, in der Regel wasserwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Grundwasservorkommens bewertet. Die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beinhaltet sowohl die Schutzfunktion des Bodens als auch die der ungesättigten Zone unterhalb des Bodens. Schutzfunktion unterhalb des Bodens (Variante 2): Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens beschreibt das Rückhaltevermögen der ungesättigten Zone ab einem Meter unter Geländeoberkante gegenüber Schadstoffen in Bezug auf den wasserwirtschaftlich genutzten Grundwasserleiter. Wasserwirtschaftlich genutzter Grundwasserleiter (Schutzfunktion Variante 2): Der wasserwirtschaftlich genutzte Grundwasserleiter entspricht dem Grundwasserleiter, dessen Grundwasservorkommen in der Regel durch Grundwassererschließungen nutzbar gemacht werden kann. Schutzfunktion des Bodens: Die Schutzfunktion des Bodens beschreibt das Rückhaltevermögen des obersten Meters der ungesättigten Zone gegenüber Schadstoffen. Die Bewertung basiert auf dem digitalen Datensatz der bodenkundlichen Karte Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu den enthaltenen Datenlayern befinden sich auch unter: https://meta.lgrb-bw.de/geonetwork/srv/de/main.home?uuid=51f90b51-3fda-40ea-b0e5-d31812aede78
Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunkten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.
Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.