Enthält die Einleitungsstellen folgender Anlagen: Kommunale Kläranlagen (größer 8 m³, Schmutzwasser/d ~ 50 EW), Industrielle Abwasseranlagen mit Direkteinleitung, Regenwasserbehandlungsanlagen, Kleinkläranlagen und Versickerungen.
Artnachweise von FFH-Arten des Anhangs II oder der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf ihre Lebensstätten-Erfassungseinheit. Alle Artnachweise werden als Punktinformation dargestellt.
Als eine Zielfäche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen für die Zielformulierungen für LRT oder Arten hinterlegt sind. Ziele werden unterschieden in die Zieltypen Erhaltungsziele und Entwicklungsziele. Dabei werden Erhaltungsziele formuliert, um zu erreichen, dass es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen des Natura2000-Gebiets gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) oder Arten kommt, und die Größe und Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleiben. Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Soweit Ziele einen konkreten Flächenbezug besitzen werden sie einer Zielfläche zugeordnet. Eine Zielfläche kann eine oder mehrere Zielformulierungen für LRT oder Arten beinhalten, wobei sich auch unterschiedliche Zielflächen überlagern können.
Lebensstätten (LSA) von FFH-Arten des Anhangs II oder relevanter Arten der Vogelschutzrichtlinie sind Flächen, die von dieser Art sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt und in Form von Erfassungseinheiten (EE) erhoben werden. Die einzelnen Erfassungseinheiten werden bewertet und Informationen, u.a. zu der darin vorkommenden Population, deren Habitat und den auftretenden Beeinträchtigungen dokumentiert.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
Als eine Zielfäche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen für die Zielformulierungen für LRT oder Arten hinterlegt sind. Ziele werden unterschieden in die Zieltypen Erhaltungsziele und Entwicklungsziele. Dabei werden Erhaltungsziele formuliert, um zu erreichen, dass es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen des Natura2000-Gebiets gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) oder Arten kommt, und die Größe und Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleiben. Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Soweit Ziele einen konkreten Flächenbezug besitzen werden sie einer Zielfläche zugeordnet. Eine Zielfläche kann eine oder mehrere Zielformulierungen für LRT oder Arten beinhalten, wobei sich auch unterschiedliche Zielflächen überlagern können.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
Die Objektart Flurstück enthält die Fläche des Flurstücks bzw. Grundstücks in Form eines Polygons sowie Sachattributen mit Angaben zum Flurstück, z. B. Flurstücksnummer (Stamm- bzw. Unternummer) oder das eindeutige Flurstückskennzeichen. Das bundeseinheitliche Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) gibt Auskunft über die Grundverhältnisse (Flurstücke, Liegenschaftsbuch, Gebäude und Landnutzung) und in eingeschränktem Umfang über die Topographie. Die Zuständigkeit für die Führung von ALKIS teilen sich in Baden-Württemberg zum einen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit den staatlichen Vermessungsämtern und zum anderen 25 städtische Vermessungsämter mit eigener Vermessungshoheit. Der Datentransfer von den Vermessungsämtern zum LGL wird über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) durchgeführt. Im Umweltinformationssystem (UIS) Baden-Württemberg werden die ALKIS-Daten in der Struktur der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg" (NORA_BW) eingesetzt. NORA_BW enthält den gesamten ALKIS-Datenumfang aber in einer vereinfacht dargestellten Form.
Die für ca. 85 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen vorliegende Bodenfunktionsbewertung erfolgt in Baden-Württemberg nach Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten und von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (1998) präzisierten natürlichen Bodenfunktionen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort für naturnahe Vegetation und darüber hinaus deren Gesamtbewertung. Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die angebotenen und auf Flurstücksebene aggregierten Bodenschätzungsdaten sowie daraus abgeleiteten Bodenfunktionsbewertungen basieren auf ALK und ALB mit Stand 2010. Inzwischen sind neu digitalisierte Bodenschätzungsdaten der Finanz- sowie Vermessungsverwaltung, entsprechend dem aktuellsten Datenstand, verfügbar. Diese sind den bisherigen Daten auf Basis von ALK und ALB vorzuziehen. Bitte prüfen Sie daher, ob für die von Ihnen gewünschte Fläche die Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der neu digitalisierten Bodenschätzungsdaten "Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS)" vorliegt und nutzen Sie ggf. diese. Für forstwirtschaftliche Flächen ist die Bodenkarte 1 : 50 000 (BK50 GeoLa) heranzuziehen. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). Im UIS sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Flächenanteil des Flurstücks mit Bodenschätzungsinformation (Für den Restteil liegt keine Bodenschätzungsinformation vor oder es gibt keine Bodenschätzung z.B. Wald.) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Mittlere Boden- oder Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilter flächengewichteter Mittelwert ohne jegliche Nutzungsdifferenzierung)
Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.