Artnachweise von FFH-Arten des Anhangs II oder der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf ihre Lebensstätten-Erfassungseinheit. Alle Artnachweise werden als Punktinformation dargestellt.
Als eine Zielfäche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen für die Zielformulierungen für LRT oder Arten hinterlegt sind. Ziele werden unterschieden in die Zieltypen Erhaltungsziele und Entwicklungsziele. Dabei werden Erhaltungsziele formuliert, um zu erreichen, dass es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen des Natura2000-Gebiets gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) oder Arten kommt, und die Größe und Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleiben. Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Soweit Ziele einen konkreten Flächenbezug besitzen werden sie einer Zielfläche zugeordnet. Eine Zielfläche kann eine oder mehrere Zielformulierungen für LRT oder Arten beinhalten, wobei sich auch unterschiedliche Zielflächen überlagern können.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in Normalgebiete", Nitrat-Problemgebiete" und Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in „Normalgebiete", „Nitrat-Problemgebiete" und „Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Lebensstätten (LSA) von FFH-Arten des Anhangs II oder relevanter Arten der Vogelschutzrichtlinie sind Flächen, die von dieser Art sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt und in Form von Erfassungseinheiten (EE) erhoben werden. Die einzelnen Erfassungseinheiten werden bewertet und Informationen, u.a. zu der darin vorkommenden Population, deren Habitat und den auftretenden Beeinträchtigungen dokumentiert.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
Als eine Zielfäche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen für die Zielformulierungen für LRT oder Arten hinterlegt sind. Ziele werden unterschieden in die Zieltypen Erhaltungsziele und Entwicklungsziele. Dabei werden Erhaltungsziele formuliert, um zu erreichen, dass es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen des Natura2000-Gebiets gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) oder Arten kommt, und die Größe und Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleiben. Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Soweit Ziele einen konkreten Flächenbezug besitzen werden sie einer Zielfläche zugeordnet. Eine Zielfläche kann eine oder mehrere Zielformulierungen für LRT oder Arten beinhalten, wobei sich auch unterschiedliche Zielflächen überlagern können.
Als eine Maßnahmenfläche bezeichnet man im Rahmen der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete eine oder mehrere Flächen mit der gleichen Maßnahme oder Maßnahmenkombination, also z.B. alle Flächen, auf denen eine Mahd stattfinden und entbuscht werden soll. Die Maßnahmenflächen werden im Zusammenhang mit dem Erhalt von FFH-Lebensraumtypen, FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie angelegt. Zu jeder Maßnahmenfläche werden die durchzuführenden Maßnahmen beschrieben und u.a. der beste Zeitpunkt und die Dringlichkeit die Maßnahmen dokumentiert, außerdem für welche Art(en)und LRT dies geschieht, in den meisten Fällen auch in welcher Erfassungseinheit. Maßnahmenflächen können in seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Natura2000-Gebiets liegen, wenn es zum Schutz der Art oder des LRT im Gebiet erforderlich ist. In diesem Fall sind die entsprechenden Maßnahmen mit einem entsprechenden Kenner ('Maßnahmenfläche außerhalb') versehen. Bei Maßnahmen wird unterschieden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet die im Standarddatenbogen gemeldeten Lebensraumtypen und Arten in ihrer Größe und Qualität erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungszustand von Vorkommen zu verbessern. Maßnahmen weisen in aller Regel einen konkreten Flächenbezug auf.
Die Schummerungskarte vermittelt durch unterschiedlich starke Schattierungen einen räumlichen Eindruck der Landschaftsform. Bei dieser Geländedarstellung wird ein Lichteinfall von links oben (Nordwesten) angenommen, wodurch Steilhänge auf der Lichtseite am hellsten, auf der Schattenseite am dunkelsten erscheinen.
Die Schummerungskarte vermittelt durch unterschiedlich starke Schattierungen einen räumlichen Eindruck der Landschaftsform. Bei dieser Geländedarstellung wird ein Lichteinfall von links oben (Nordwesten) angenommen, wodurch Steilhänge auf der Lichtseite am hellsten, auf der Schattenseite am dunkelsten erscheinen.