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Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Der Geodatensatz enthält die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine auf Basis einer landesweit gültigen Generallegende. Er ist Teil der Geologischen Grundkarte (GK50), welche den aktuellen Kenntnisstand des geologischen Baus von Baden-Württemberg im mittleren Maßstabsbereich darstellt. Die GK50 gliedert sich dabei in die Datenebenen der flächenhaften geologischen Einheiten von Locker- und Festgesteinen, der geologischen Überlagerungen jüngerer Sedimente, linienhafte geologische Einheiten (geologische Bänke), Tektonik (strukturgeologische Linien) sowie Erz- und Mineralgänge.
Arbeitsstättendaten (nach besonderen Vorgaben)
Umfasst genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV und Anhang (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).
Die Gitter wurden auf Empfehlung des 1. Europäischen Workshops über Referenznetze der Europäischen Umweltagentur im Jahr 2003 und später über die INSPIRE Richtlinie festgelegt. Die Bezugsgitter 1km, 10km und 100km stehen im "Offenen Datenportal der Europäischen Union" zum Download (https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/eea-reference-grids-2/gis-files/europe-10-km-100-km) zur Verfügung. Die Gitter 100m, 500m und 5km sind aufgrund fachlicher Anforderungen der LUBW zusätzlich erstellt worden, die Kachelbezeichnungen entsprechen der Nomenklatur der Europäischen Umweltagentur. Wichtige Hinweise: - Bei Gitter- Überlagerungen bitte beachten, dass nur die übergeordneten Knotenpunkte lageidentisch sind! - Die offiziellen EU-Daten liegen in einem ETRS-Koordinatensystem mit einer Projektion (EPSG 3035) und nicht wie alle anderen UIS Daten im ETRS89 (EPSG 25832) vor. Dadurch sind die Gitter zu UIS ETRS89 Blattschnitten (z.B. DOP) nicht deckungsgleich und nicht rechtwinklig zueinander! Wenn man das Koordinatensystem mit dem EPSG-Code 25832 vergleicht entstehen Verzerrungen - Die Gitter werden primär im Naturschutz für Kartierungen auf Zellengenauigkeit eingesetzt.
Das Thema beinhaltet die landeseigenen Flurstücke, basierenden auf den ALKIS-Daten und den Daten der Liegenschaftsverwaltung (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Ca. 90% der Flurstücke im Landeseigentum wurden erfasst.