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Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Abfalldeponie

Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).

FFH-Mähwiese

In diesem Lebensraumtyp sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig) bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland zusammengefasst. Dies schließt sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen blütenreich. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser. Die Schwerpunktvorkommen dieses Wiesentyps befinden sich bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland. Seit 01.03.2022 gehören die FFH-Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.

Umweltzone

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.

Geologische Einheit (Fläche, GK50)

Im Projekt Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) werden fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1 : 50.000 erstellt. Das Projekt gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme LGRB. Die Bearbeitung orientiert sich an den Bodengroßlandschaften des Landes. In jeder Bodengroßlandschaft werden zunächst die Grundlagenbereiche der Bodenkunde und Geologie (geowissenschaftliche Basisinformation) bearbeitet. Das Thema zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Geologie. Die Attributabfrage liefert zusätzliche Erläuterungen zu den Geologischen Einheiten. Weitere Informationen: https://www.geola-bw.de Geologische Einheiten (Flächen): Gezeigt sind die flächenhaft kartierten Geologischen Kartiereinheiten (Objektart 2100) des Projekts Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa).

Synthetische Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik

Synthetische Wind- und Ausbreitungsklassenstatistiken (SynAKS) für das Land Baden-Württemberg als standortrepräsentative meteorologische Eingangsdaten für anlagenbezogene Immissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach TA Luft, die Überprüfung der Angaben in einem Gutachten auf Plausibilität, Fragen der Standortfindung, die schnelle Einordnung von Nachbarschaftsbeschwerden durch Gerüche, Kleinfeuerungsanlagen oder Lärm, die Verwendung in Ausbreitungsrechnungen (AUSTAL, GERDA) sowie die Berechnung von Verkehrsimmissionen. Die SynAKS werden ohne Messungen vor Ort durch Zusammenführung von topographischen und meteorologisch-statistischen Informationen sowie aus den Ergebnissen von Modellrechnungen künstlich („synthetisch“) hergestellt. Sie repräsentieren die für den nun aktualisierten Antriebszeitraum 2011 bis 2020 mittleren Verhältnisse über Bezugsflächen von 500 Meter x 500 Meter, die der räumlichen Auflösung der zugrundeliegenden Modellrechnungen entsprechen. Die synthetischen Winddaten beziehen sich auf eine Anemometerhöhe von 10 Meter über Grund bzw. über Bebauungs- oder Bewuchsniveau.

Nationalpark (NLP)

Nationalparke sind nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen". Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Topographische Karte 1:50.000 (TK 50)

Georeferenzierte Rasterkarte TK 50 (91 Blätter, 6-7 Layer). Die Kacheln liegen als Einzellayer und Summenlayer vor (Schrift, Grundriß, Vegetation, Gewässerkontur, Gewässerfläche, Höhenlinien, Waldfläche und Schrift).

Gemessene Windstatistik

Gemessene Windstatistiken für (ausgewählte) Standorte im Land Baden-Württemberg. Die gemessenen Windstatistiken enthalten direkte Informationen aus bodennahen Messungen und unterliegen somit lokalen mikroskaligen Einflüssen. Sie repräsentieren die für den jeweils angegebenen Zeitraum mittleren Verhältnisse am/für den Standort. Für die als Punktmessung zu verstehende gemessene Windstatistik ist die horizontale Repräsentativität variabel und abhängig von der Standortumgebung; die ebenfalls variable Gültigkeitshöhe liegt teilweise innerhalb der Rauigkeit.

Gewässerstrukturkartierung nach dem Übersichtsverfahren

Die Erhebung der Gewässerstruktur ist für die Erfassung, Überwachung und Entwicklung des morphologischen Zustands der Gewässer erforderlich. Das Verfahren stellt eine leicht handhabbare Methode für die Gewässerentwicklungsplanung dar. In Baden-Württemberg wurde landesweit das LAWA-Übersichtsverfahren und seit 2010 das Feinverfahren Baden-Württemberg angewendet. Als Ergebnis (Produkt) existiert die Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg 2004 nach dem LAWA-Übersichtsverfahren (5-stufig) als pdf.

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