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Fotostandort Gewässerstrukturkartierung

Die georeferenzierten Fotografien der Gewässerstrukturkartierung (GeStruk) werden zur Visualisierung der Situation am Gewässer verwendet. Die Blickrichtung wird über ein Symbol in der Kartendarstellung wiedergegeben.

Kleinkläranlage (bis 8m3 Schmutzwasser/d~ <50 EW) (Auswahl)

Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.

Überschwemmungsgebiet (ÜSG)

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.

Luftschadstoff Emissionskataster

Im Rahmen des Emissionskatasters Baden-Württemberg werden die Jahresemissionen für alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs seit 1990 erfasst. Getrennt nach einzelnen Quellengruppen werden die Emissionen der relevanten Stoffe bzw. Stoffgruppen räumlich differenziert ausgewiesen. Quellen sind dabei definiert als Teile der Quellengruppen mit einheitlichem Emissionsverhalten und damit in der Regel auch vergleichbarer Erfassungsweise. Die räumliche Auflösung der Emissionen umfasst je nach Datenlage der einzelnen Quellengruppen Punkt-, Linien- oder Flächenquellen. In einigen Fällen erlauben die Eingangsdaten nur Aussagen zu größeren räumlichen Aggregationen. In allen Fällen wird ein Bezug zur kommunalen Ebene hergestellt. Die Untersuchungen umfassen die Quellengruppen: Kleine Feuerungsanlagen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie mittlere Feuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV, Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr und Flughäfen mit dem bodennahen Flugverkehr sowie Motorsport), Industrie und Gewerbe (Bereich Industrie: erklärungspflichtige Anlagen gemäß der 11. BImSchV, Bereich Gewerbe: nicht erklärungspflichtige Anlagen in kleingewerblichen Betrieben), Biogene Systeme (i. W. Landwirtschaft, Nutztierhaltung, Böden, Vegetation, Gewässer) und Sonstige Technische Einrichtungen (i. W. Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Produktanwendung, Gasverteilung, Biogasanlagen, mobile Geräte und Maschinen). Weitere Informationen zu den Erhebungsmethoden der einzelnen Quellengruppen und die Beschreibung der Unsicherheiten bei der Berechnung der Emissionsdaten sind in den Berichten Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg auf der LUBW-Internetseite unter https://pudi.lubw.de/ zu finden.

Umweltzone

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchung

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.

Überschuss der Stickstoff-Hoftorbilanz (hier Typ 3) im Mittel der Gemeinden

Der Stickstoffüberschuss ist eine zentrale Größe für die Bewertung des landesweiten Stickstoffhaushalts. Wesentliche Einflussgröße ist die Intensität der landwirtschaftlichen Tier und Pflanzenproduktion, die sich durch die Tierbesatzdichte und den Einsatz von Mineraldünger ergibt.

Geologische Einheit (Fläche, GK50)

Im Projekt Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) werden fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1 : 50.000 erstellt. Das Projekt gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme LGRB. Die Bearbeitung orientiert sich an den Bodengroßlandschaften des Landes. In jeder Bodengroßlandschaft werden zunächst die Grundlagenbereiche der Bodenkunde und Geologie (geowissenschaftliche Basisinformation) bearbeitet. Das Thema zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Geologie. Die Attributabfrage liefert zusätzliche Erläuterungen zu den Geologischen Einheiten. Weitere Informationen: https://www.geola-bw.de Geologische Einheiten (Flächen): Gezeigt sind die flächenhaft kartierten Geologischen Kartiereinheiten (Objektart 2100) des Projekts Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa).

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Topographische Karte 1:50.000 (TK 50)

Georeferenzierte Rasterkarte TK 50 (91 Blätter, 6-7 Layer). Die Kacheln liegen als Einzellayer und Summenlayer vor (Schrift, Grundriß, Vegetation, Gewässerkontur, Gewässerfläche, Höhenlinien, Waldfläche und Schrift). Die TK50 wurde 2018 durch die DTK50 abgelöst und nicht weiter fortgeschrieben.

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