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Nationalpark Zone (NLP)

Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.

Verteilnetzbetreiber (Gas)

Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene"t GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.

Digitale Topographische Karte 1:100.000 (DTK100)

Digitale Topographische Karten 1:100.000 (DTK100): Die Inhalte sind abhängig vom Kartenwerk und kommen aus den Vektordaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) und dem Digitalen Geländemodell (DGM) (Höhenlinien) des Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), sowie den Gebäuderumrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert. https://www.lgl-bw.de/Produkte/Geodaten/Rasterdaten-topographische-Kartenwerke/ Hinweis: Der DTK Cache umfasst auch Daten außerhalb von Baden-Württemberg, diese werden im WMTS-Dienst in Graustufen dargestellt. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie unter: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/digitale-topographische-karten.html?

Vergleichsstück der Bodenschätzung (ALKIS)

Muster-und Vergleichsstück ist eine besondere bodengeschätzte Fläche nach dem BodSchätzG, die im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist. Die Objekte der Objektart "Bodenschätzung" bilden einen ebenen, ungerichteten Graphen mit den klassifizierten Flächen der Bodenschätzung mit Ausnahme der Musterstücke und der Vergleichsstücke als Maschen, den Begrenzungslinien der o.g. Flächen als Kanten und den Schnittpunkten der Begrenzungslinien als Knoten. Über die "Bodenschätzung, Bewertung" werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.

Jahresertrag WEA Vestas V-150

Jahresertrag WEA Vestas V-150 4,2 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.

Mittlere meteorologische Turbulenzintensität

Die mittlere meteorologische Turbulenzintensität beschreibt kurzzeitige Schwankungen der Windgeschwindigkeit um den 10-Minuten-Mittelwert. Sie nimmt üblicherweise mit der Höhe ab. In der Praxis wirkt auf Anlagen in Windparks zusätzlich die Nachlaufturbulenz ein. Ab Turbulenzen von >= 0,25 ist der Standort nicht mehr für den Bau von Windenergieanlagen geeignet. Bei Turbulenzen zwischen 0,2 und 0,25 ist der Standort nur noch bedingt geeignet.

Bodenschätzung

Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). In BRSWeb sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Flächenanteil des Flurstücks mit Bodenschätzungsinformation (Für den Restteil liegt keine Bodenschätzungsinformation vor oder es gibt keine Bodenschätzung z.B. Wald.) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Mittlere Boden- oder Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilter flächengewichteter Mittelwert ohne jegliche Nutzungsdifferenzierung)

Geologische Einheit (Linie, GK50)

Im Projekt Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) werden fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1 : 50.000 erstellt. Das Projekt gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme LGRB. Die Bearbeitung orientiert sich an den Bodengroßlandschaften des Landes. In jeder Bodengroßlandschaft werden zunächst die Grundlagenbereiche der Bodenkunde und Geologie (geowissenschaftliche Basisinformation) bearbeitet. Das Thema zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Geologie. Die Attributabfrage liefert zusätzliche Erläuterungen zu den Geologischen Einheiten. Weitere Informationen: https://www.geola-bw.de Geologische Einheiten (Linien): Gezeigt sind die linienhaft kartierten Geologischen Kartiereinheiten (Objektart 2100) des Projekts Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa).

Lärmkartierung: Flugverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.

Lärmkartierung: Flugverkehrslärm Nacht (LNight)

Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.

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