API src

Found 20 results.

Other language confidence: 0.6468811857580324

Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.

Feuchtgebiets- und Moorverbreitung (BK50)

Die BK50-Moor ist ein Auszug der Moor- und humusreichen Grundwasserböden aus der Bodenkarte Baden-Württemberg (BK50) als Teil der Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9). Die Konzeption, Durchführung und Datenaufbereitung der BK50 ist auf den Maßstabsbereich 1:25 000 bis 1:50 000 zugeschnitten. Die BK50-Moor stellt eine überarbeitete Fassung der Historischen Moorbodenkarte der LUBW dar, mit klarem Fokus auf der bodenkundlichen Klassifizierung der entwickelten Bodentypen. Anders als in der Historischen Moorbodenkarte der LUBW umfasst die BK50-Moor die ganze Bandbreite der humosen Grundwasserböden. Sie veranschaulicht die Bodenwasserverhältnisse um den eigentlichen Moor- bzw. überdeckten Torfkörper. Die Legendeinheiten, die nicht klar Hoch- und/oder Niedermooren zugewiesen werden, decken teils eine weitere Spanne von vergesellschafteten Grund- und Stauwasserböden ab. Für die BK50-Moor wurden im Rheintal und im Schwarzwald die Daten der Historischen Moorbodenkarte der LUBW übernommen. Alle anderen Flächen wurden durch Feldaufnahmen im Rahmen der Erstellung der BK50 und Auswertung der Forstlichen Standortkartierung (FVA), dem Digitalen Geländemodell DGM1 (LGL) und der Bodenschätzung (FA) erstellt und ggf. an die räumlichen Verhältnisse angepasst bzw. korrigiert. Die Geometriedaten werden mit Angaben zum Bodentyp, zum Ausgangsmaterial der Bodenbildung sowie zusätzlich mit einem PDF-Datenblatt beschrieben.

Nationalpark Zone (NLP)

Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.

Stehendes Gewässer (AWGN)

Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch 'Stehende Gewässer', das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

Produktionsraum gebietseigenen Saatguts

Mehrere Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete (Herkunftsregionen) gebietseigenen Saatguts laut § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit ähnlichen Umweltbedingungen wurden zu Produktionsräumen zusammengefasst. Innerhalb der Produktionsräume darf gebietseigenes Saatgut der jeweils zugeordneten Ursprungsgebiete vermehrt werden.

Lärmkartierung: Schienenverkehrslärm Nacht (LNight)

Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.

Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW

Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)

Digitales Geländemodell (NLP)

Das Geländemodell mit einer Bodenauflösung von 0.4 x 0.4 m wurde aus den Daten der Laserscan-Befliegung im Frühjahr 2015 abgeleitet. Genauer: das Geländemodell ist eine Interpolation der Laserstrahlen, die nicht von der Vegetation (Blätter, Äste, Stämme) reflektiert wurden, sondern vom Boden. Das Geländemodell stellt die Geländeoberfläche dar, als ob die Vegetationsschicht nicht vorhanden wäre. In der Verrechnung mit dem ebenfalls aus Laserscandaten abgeleiteten Baumkronenhöhenmodell lassen sich damit Baumhöhen für jeden einzelnen Baum ableiten. Dies ist im Vergleich von mehreren Zeitschnitten eine extrem wertvolle Information für die Beurteilung der Walddynamik. Dank seiner hohen Bodenauflösung lassen sich außerdem Geländestrukturen erkennen, die im von Vegetation bewachsenen Gelände nicht oder kaum erkennbar sind, z.B. ehemalige Wege, Entwässerungsgräben, Köhlerplätze, Grundmauern etc.

1 2