Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Standortgüte nach EEG 2017 Vestas V-126 3,3 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 5km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Die Daten stammen aus einer landesweiten Erhebung der Streuobstbäume anhand photogrammetrischer Luftbilder mit einer räumlichen Auflösung von 40 cm, d. h. 6,25 Punkten/m² (Befliegung 2012-2015). Bäume mit einer Höhe zwischen 3 m und 20 m werden entsprechend einem bestimmten Klassifikationsschema und unter Berücksichtigung der weiteren Parameter als Streuobstbäume angesprochen. Nicht alle Bäume wurden mit der gleichen Vertrauenswürdigkeit eingestuft. Dargestellt sind Punkte der Baumklassen 3-5, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Streuobstbäume handelt, vergleichsweise hoch ist. Jeder Punkt stellt dabei einen Einzelbaum dar. Die Ermittlung der Klassifikationsgüte erfolgte auf Basis einer Validation. Hierbei wurden die Streuobstbäume auf 13 Flächen im Gelände kartiert. Bei der Klassifikation wurden 79,4 % der im Feld kartierten Streuobstbäume erfasst, d.h. 20,6 % der Streuobstbäume, v.a. Jungbäume, konnten mittels der Klassifikationsalgorithmen nicht als solche erkannt werden bzw. waren durch die gesetzten Parameterschwellwerte von der Klassifikation ausgeschlossen. Für die Klassen 3–5 wurden 76,0 % der Bäume richtig als Streuobstbaum klassifiziert. Fälschlich als Streuobstbaum klassifiziert wurden 24,0 % der mittels Fernerkundung erfassten Bäume. Für weitere Informationen zur Erhebung und Auswertungen siehe Borngräber et al. 2020 (BORNGRABER, S., A. KRISMANN & K. SCHMIEDER (2020): Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren. – Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Band 81 (Online-First)) Für 0,3 % der Landesfläche (96 Kacheln mit je 1 km² innerhalb der Landesgrenze) wurde keine Auswertung durchgeführt. Die Aussagekraft der Daten ist aufgrund der verwendeten Methodik eingeschränkt und bedarf der Validierung im Gelände. Es handelt es sich nicht um Ergebnisse einer Kartierung.
Die DTK10 ist eine weitgehend automatisierte Ableitung aus den Vektordaten des Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), der Automatisierten Liegenschaftskarte und der Höhenlinien der TK25. Auf Grund des hohen Automatisierungsgrades bei der Herstellung kann das Kartenwerk jährlich fortgeführt werden. Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert. https://www.lgl-bw.de/Produkte/Geodaten/Rasterdaten-topographische-Kartenwerke/ Hinweis: Der DTK Cache umfasst auch Daten außerhalb von Baden-Württemberg, diese werden im WMTS-Dienst in Graustufen dargestellt. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie unter: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/digitale-topographische-karten.html?
Georeferenzierte Rasterkarte TÜK200 (12 Blätter, 9 Layer). Die Kacheln liegen als Summenlayer und Einzellyer vor (Schrift, Grundriß, rote Straßenfüllung, gelbe Straßenfüllung, Höhenlinien, Gewässerflächen, Gewässerkonturen, Vegetation, Waldflächen).
Digitale Topographische Karten 1:25.000 (DTK25): Die Inhalte sind abhängig vom Kartenwerk und kommen aus den Vektordaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) und dem Digitalen Geländemodell (DGM) (Höhenlinien) des Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), sowie den Gebäuderumrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert. siehe auch: https://www.lgl-bw.de/lgl-https://www.lgl-bw.de/Produkte/Geodaten/Rasterdaten-topographische-Kartenwerke/ Hinweis: Der DTK Cache umfasst auch Daten außerhalb von Baden-Württemberg, diese werden im WMTS-Dienst in Graustufen dargestellt. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie unter: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/digitale-topographische-karten.html?
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.