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Suchraumkarte Bodenauftrag

Eine wichtige Kompensationsmaßnahme bei Eingriffen in das Schutzgut Boden ist der fachgerechte Auftrag von geeignetem humosem Bodenmaterial in einer Mächtigkeit von rund 20 cm, der als Überschuss bei Baumaßnahmen anfällt. Zur Vorauswahl potenziell geeigneter Auftragsflächen werden zwei Datensätze zur Verfügung gestellt. 1. Suchräume für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Der Datensatz wurde insbesondere für die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen, Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erstellt. Bei der Erstellung des Datensatzes wurden bereits die wichtigsten fachlichen und rechtlichen Ausschlusskriterien berücksichtigt. 2. Bodendaten zur Ermittlung potenzieller Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Mit diesem Datensatz werden ausschließlich die bodenkundlichen Grundlagen zur Auswahl von potenziellen Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial beschrieben. Eine Berücksichtigung weiterer Kriterien aus dem Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft findet hier nicht statt.

Hydrogeologische Deckschicht (HK50)

Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Deckschichten (geringer durchlässige, bindige, überwiegend quartäre, vereinzelt auch tertiäre Lockersedimente). Deckschichten sind hydrogeologische Einheiten oberhalb des ersten zusammenhängenden Grundwasserkörpers, die mit Ausnahme schwebenden Grundwassers in ihrer Gesamtheit kein nennenswertes Grundwasser enthalten. Sie liegen vollständig im Bereich der ungesättigten Zone. Ausgewiesen sind bis zu zwei übereinanderliegende Deckschichten. Im Alpenvorland wurden die Glazialsedimente nicht als Deckschichten eingestuft, außer in Bereichen mit überdeckten Schottergrundwasserleitern. Die Klassifizierung der Deckschichten beruht auf ihrer Durchlässigkeit (vgl. auch https://media.lgrb-bw.de/geoportal/docs/readme_dHK50.pdf).

Hydrogeologische Einheit ohne Deckschicht (HK50)

Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (geringer durchlässige, bindige, überwiegend quartäre und holozäne Lockersedimente). Darüber hinaus wurden auch die Porengrundwasserleiter in den Tälern größerer Flüsse abgedeckt. Die Abdeckung erfolgte in der Regel bis auf die oberste hydrogeologische Festgesteinseinheit. Im Alpenvorland wurden im wesentlichen die holozänen bindigen Deckschichten entfernt, die Glazialsedimente blieben unberücksichtigt. Im Oberrheingraben wurden die Deckschichten bis auf den mächtigen quartären Porengrundwasserleiter entfernt. Der Geodatensatz beinhaltet darüber hinaus weitere abgeleitete Eigenschaften der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (vgl. auch https://media.lgrb-bw.de/geoportal/docs/readme_dHK50.pdf).

Hydrogeologische Einheit (HK50)

Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten (einschließlich bindiger Deckschichten) an der Erdoberfläche. Eine hydrogeologische Einheit ist ein Gesteinskörper, der aufgrund seiner Petrographie, Textur oder Struktur im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitliche hydrogeologische Eigenschaften aufweist. Die Bandbreite, innerhalb der ein Gesteinskörper als homogen betrachtet wird, ist in starkem Maße vom Bearbeitungs- und Darstellungsmaßstab abhängig (Ad-Hoc-AG Hydrogeologie). Der Geodatensatz beinhaltet darüber hinaus weitere abgeleitete Eigenschaften (als Attribute) der hydrogeologischen Einheiten (vgl. auch https://media.lgrb-bw.de/geoportal/docs/readme_dHK50.pdf).

Porengrundwasserleiter (HK50)

Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung mächtigerer, überwiegend sandig kiesiger quartärer Lockergesteine (Porengrundwasserleiter, PGWL) . In diesen Ablagerungen ist grundsätzlich mit Grundwasservorkommen zu rechnen. Die ausgewiesenen Porengrundwasserleiter lassen in Verbindung mit der hydrogeologischen Karte ohne Deckschichten einen Kontakt eines Festgesteinsgrundwasserleiters mit einem Porengrundwasserleiter erkennen und können damit Hinweise auf eine mögliche Wechselbeziehung zwischen den Grundwasserkörpern in diesen Einheiten geben (außer im Oberrheingraben und im Alpenvorland).

Wirkraum (Klimaanalyse)

Wirkraum der landesweiten Planungshinweiskarte. Zeigt die thermische Belastung der Siedlungsflächen und unterteilt diese in 6 Kategorien. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Digitale Topographische Karte 1:25.000 (DTK25)

Digitale Topographische Karten 1:25.000 (DTK25): Die Inhalte sind abhängig vom Kartenwerk und kommen aus den Vektordaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) und dem Digitalen Geländemodell (DGM) (Höhenlinien) des Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), sowie den Gebäuderumrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert. siehe auch: https://www.lgl-bw.de/lgl-https://www.lgl-bw.de/Produkte/Geodaten/Rasterdaten-topographische-Kartenwerke/ Hinweis: Der DTK Cache umfasst auch Daten außerhalb von Baden-Württemberg, diese werden im WMTS-Dienst in Graustufen dargestellt. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie unter: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/digitale-topographische-karten.html?

Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.

Lärmkartierung: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.

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