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Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Naturraum

Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.

Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.

Lärmkartierung: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN)

Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.

Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm Nacht (LNight)

Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.

Erntebestand für gebietseigene Gehölze

Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.

Gewässerstrukturkartierung nach dem Übersichtsverfahren

Die Erhebung der Gewässerstruktur ist für die Erfassung, Überwachung und Entwicklung des morphologischen Zustands der Gewässer erforderlich. Das Verfahren stellt eine leicht handhabbare Methode für die Gewässerentwicklungsplanung dar. In Baden-Württemberg wurde landesweit das LAWA-Übersichtsverfahren und seit 2010 das Feinverfahren Baden-Württemberg angewendet. Als Ergebnis (Produkt) existiert die Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg 2004 nach dem LAWA-Übersichtsverfahren (5-stufig) als pdf.

Abfalldeponie

Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).

FFH-Trockene Heide

Landesweite Kulisse des FFH-Lebensraumtyps (LRT) 4030 - Trockene Heiden zur Anerkennung als landwirtschaftliche Bruttofläche. Der LRT 4030 befindet sich in Baden-Württemberg in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zur Erhaltung dieses wertvollen Lebensraumtyps ist eine Nutzung oder Pflege notwendig, welche i.d.R. in Form einer Beweidung durchgeführt wird. Um die Nutzung auf diesen extensiven Flächen attraktiver zu gestalten werden die Vorkommen des LRT 4030 als landwirtschaftliche Bruttofläche anerkannt. Dadurch kann ihre Nutzung über die Gelder der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarumweltpolitik (GAP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die regelmäßige Erstellung einer landesweit lebensraumtypscharf abgegrenzten Kulisse der Trockenen Heiden alle 3 Jahre, diese wurde im Jahr 2018 erstmals erstellt. Aufgrund der zahlreichen und kleinflächigen Bestände des LRTs und der Vorgabe einer regelmäßigen Wiederholungskartierung hat bei der Zusammenstellung der zu kartierenden Bestände eine Selektion stattgefunden. Die Kulisse umfasst somit die wesentlichen aber nicht alle Bestände des LRTs in Baden-Württemberg. Die erstellte Kulisse wurde dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zur Verfügung gestellt und wird in die landwirtschaftliche Bruttofläche als Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken eingespeist, sodass für diese Flächen die Beantragung von Fördergeldern über die 1. Säule der GAP möglich ist. Weiterhin werden innerhalb der FFH-Gebiete alle Bestände des LRT 4030 lebensraumtypscharf über die Managementplan-Kartierungen erfasst. Außerdem findet landesweit eine vollständige Erfassung der Bestände als Flächenschätzung der LRTs innerhalb der Biotope im Rahmen der Biotopkartierung statt. Dabei erfolgt jedoch keine lebensraumtypscharfe Abgrenzung des LRTs. Die dazugehörigen Daten sind unter den entsprechenden Objektartklassen 4.1.3. Managementpläne Natura 2000 und 4.1.1 Biotopkartierungen abfragbar.

Topographische Karte 1:50.000 (TK 50)

Georeferenzierte Rasterkarte TK 50 (91 Blätter, 6-7 Layer). Die Kacheln liegen als Einzellayer und Summenlayer vor (Schrift, Grundriß, Vegetation, Gewässerkontur, Gewässerfläche, Höhenlinien, Waldfläche und Schrift). Die TK50 wurde 2018 durch die DTK50 abgelöst und nicht weiter fortgeschrieben.

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