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Der Darstellungsdienst der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg (IGHK50) zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Ingenieurgeologie. Der Themenbereich gibt eine Übersicht über die geogenen Naturgefahren sowie über Baugrundprobleme und -gefahren in Baden-Württemberg. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag bis Felssturz) sowie Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) und Verkarstungsgefährdung basieren auf dem am LGRB verfügbaren Kartenmaterial, Informationen Dritter, dem digitalen Geländemodell sowie Grundlagendaten von LGRB- und EU-Projekten (ISONG, GeORG). Die Gefahrenhinweisflächen für jahreszeitliche Volumenänderungen, setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind direkte Ableitungen aus der Geologischen Grundkarte (GK-BW). Über die Attributabfrage können z. T. zusätzliche Informationen abgerufen werden. Die IGHK50 ist Teil des Projekts "Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa), in dem fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1: 50 000 erstellt werden. Das Projekt GeoLa gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme des LGRB. Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte stellt wichtige Informationen für Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürger zur Verfügung. Die Hinweisflächen dienen einer ersten Einschätzung der unterschiedlichen geogenen Naturgefahren sowie der Baugrundprobleme und -gefahren in Baden-Württemberg mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Die IGHK50 ersetzt keine objektbezogenen geotechnischen Untersuchungen. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus den Daten nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z. B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind nicht berücksichtigt.
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.
Fördergebiet Wolfsprävention: Kulisse innerhalb derer eine Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragt werden kann. Weitere Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/wolf
Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.
Ufer- und Sohlbefestigungen sind Bauwerke und Anlagen zum Schutz und Erhaltung der Gewässerufer bzw. der Sohle in der vorgebenen Lage. Die Aufnahme dieser Bauwerke ist für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan) und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene't GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit unterschiedlichen L- (Hanglängenfaktor), C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Kombinationen angegeben. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Im Gegensatz zur "Erosionsgefährdung Ackerflächen Übersicht" sind die Flurstücksinformationen einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Compliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (geringer durchlässige, bindige, überwiegend quartäre und holozäne Lockersedimente). Darüber hinaus wurden auch die Porengrundwasserleiter in den Tälern größerer Flüsse abgedeckt. Die Abdeckung erfolgte in der Regel bis auf die oberste hydrogeologische Festgesteinseinheit. Im Alpenvorland wurden im wesentlichen die holozänen bindigen Deckschichten entfernt, die Glazialsedimente blieben unberücksichtigt. Im Oberrheingraben wurden die Deckschichten bis auf den mächtigen quartären Porengrundwasserleiter entfernt. Der Geodatensatz beinhaltet darüber hinaus weitere abgeleitete Eigenschaften der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (vgl. auch https://media.lgrb-bw.de/geoportal/docs/readme_dHK50.pdf).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 5km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.