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Im Zuge des Klimawandels werden insbesondere die sommerlichen Wassertemperaturen in unseren Fließgewässern weiter steigen, womit ökologisch negative Folgen verbunden sind. Im Rahmen verschiedener Projekt wurde daher analysiert, welche Temperaturen in den baden-württembergischen Gewässern zu erwarten sind und wie groß das Potential zur Reduktion sommerlicher Wassertemperaturen durch verbesserte Beschattung mit zusätzlicher Ufervegetation ist. Mit den Datensätzen zur Fließgewässertemperatur werden die maximale modellierte Wassertemperatur (Modellzeitraum 2011-2020) sowie die Reduktion bei maximaler Vegetation und Beschattung des gesamten Gewässers als maximale Temperaturdifferenz, bezogen auf 5 aufeinander folgende Hitzetage oder bezogen auf die Sommermonate Juli, August und September, bereitgestellt.
Die für landwirtschaftliche Nutzflächen vorliegende Bodenfunktionsbewertung erfolgt in Baden-Württemberg nach dem Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten sowie von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (1998) präzisierten natürlichen Bodenfunktionen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort für naturnahe Vegetation und darüber hinaus deren Gesamtbewertung. Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung wurden lange in analogen Karten und in Schätzungsbüchern dokumentiert. Die Schätzungskarten enthalten die abgegrenzten Flächen mit Angabe des Klassenzeichens, der Wertzahlen und der Lage des bestimmenden Grablochs. In den Schätzungsbüchern sind die Standorts- und Bodenbeschriebe abgelegt. Durch die Digitalisierung der Schätzungskarten von der Vermessungsverwaltung werden nun die Flächeninformationen in den originalen Geometrien der Bodenschätzung nutzbar. Für forstwirtschaftliche Flächen ist die Bodenkarte 1 : 50 000 (BK50 GeoLa) heranzuziehen. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). In WIBAS sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Acker: Bodenarten- und Zustandsstufengruppen - Acker: Entstehungsgruppen auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Grünland: Klassenzeichengruppen (Bodenarten, Bodenstufen, Wasserverhältnisse) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Bodenzahl (in Klassen eingeteilte Werte) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg - Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilte Werte) auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS) in Baden-Württemberg
Flächenhafter Kaltluftabfluss der landesweiten Planungshinweiskarte. Die Daten zeigen die Kaltluftströme von den Ausgleichsräumen in die Siedlungsgebiete. Flächenhafter Kaltluftabfluss ist häufig von geringerer Mächtigkeit und Reichweite, aber bei einzelnen, kleinen Eingriffen weniger störungsempfindlich als die linearen Kaltluftleitbahnen. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.
Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet. Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte
Die Digitale Topographische Karte 1 : 1 000 000 (DTK1000) beinhaltet den Datenbestand der Karte "Deutschland 1 : 1 000 000" (D1000) (Normalausgabe) und liegt im Rasterdatenformat vor.Im UIS wurde der Rasterkartenausschnitt auf das Land Baden-Württemberg beschränkt. Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert.
Die Teilflächen Stehende Gewässer beschränken sich aktuell auf den Bodensee (Ober- und Untersee). Da hier das Monitoring für See-Teilflächen stattfindet, wurde eine geometrische Abgrenzung für Berechnungszwecke und zur Darstellung nötig.
Ausgleichsraum der landesweiten Planungshinweiskarte. Zeigt die Bedeutung der Flächen im Land, die keine Siedlungsfläche sind, für die thermische Be- und Entlastung in den Siedlungsräumen. Aufgeteilt in 4 Kategorien. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Wälder und siedlungsnahe Grünflächen mit Entlastungsfunktionen am Tage
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.