Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Der Datensatz enthält die Polygone der 44 Stadt- und Landkreise von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Kreisgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Kreis" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Kreisgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Kreis" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.
Der Datensatz enthält die Polygone der 1.103 Gemeinden von Baden-Württemberg einschließlich des gemeindefreien Gutsbezirks Münsingen sowie eines gemeindefreien Anteils der französischen Gemeinde Rhinau, der rechtsrheinisch liegt und deswegen von Baden-Württemberg kommissarisch verwaltet wird. In direkten Vergleichen fällt auf, dass in den Angaben des Statistischen Landesamtes das gemeindefreie Gebiet Rhinau nicht zu Baden-Württemberg gezählt wird. Besagtes Gebiet enthält Teile des Naturschutzgebietes Taubergießen und ist somit für die Umwelt- und Naturschutzverwaltung von erheblicher Bedeutung. Der Datensatz enthält Informationen über Gemeindekennziffer, Gemeindename, Kreisschlüssel und Kreisname des zugehörigen Land- oder Stadtkreises, Regierungsbezirksschlüssel und -name des zugehörigen Regierungsbezirks. Die Geometriedaten der Gemeindegrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Gemeinde" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Gemeindegrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Gemeinde" der NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.
Die aufgelisteten Speicher sind die aus dem Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur ermittelten Daten der Gewerbe- und Industriespeicher mit ihrem Standort. Wobei die Gewerbespeicher 30-1000 kWh Kapazität und die Großspeicher eine Kapazität von über 1000kWh haben.