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Stauanlage

Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"

Wasserschutzgebietszone

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.

Gewässerentwicklungsfläche (WRRL Teilnetz)

Der Flächenbedarf wird in drei Zwiebelschalen (Gewässerbett, Ufervegetation, Laufentwicklung) dargestellt. Ein erheblicher Teil der potenziell durch die Gewässerentwicklung in Anspruch genommenen Flächen steht mittel- und langfristig nicht mehr für die Gewässerentwicklung zur Verfügung. Dies sind insbesondere die Siedlungs- und Verkehrsflächen. Diese Nutzungen werden als Restriktionsflächen visualisiert. Es wird nur der Flächenbedarf innerhalb der morphologischen Aue betrachtet. Flächen außerhalb der morphologischen Aue werden nur dargestellt.

Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte

Die "Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" weist Suchräume in Form von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus, die Böden ("Archivböden") enthalten, welche die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nach BBodSchG in überdurchschnittlichem Maße erfüllen. Die Karte wurde auf Basis der Bodenkarte 1 : 50 000, der LUBW-/LGRB-Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" (LUBW/LGRB, 2008) und mittels Expertenwissen des LGRB aus der bodenkundlichen Kartierung erstellt. Bedingt durch den mittleren Maßstab der BK50 werden als bodenkundliche Kartiereinheiten (KE) Bodengesellschaften ausgewiesen, die i.d.R. verschiedene Bodenformen enthalten. Daher werden in dieser Karte Suchräume ausgewiesen, die mit hoher bzw. erhöhter Wahrscheinlichkeit Archivböden enthalten. Die Karte enthält nur Suchräume für Archivböden, die sich aus der BK50 ableiten lassen. Folglich sind nur Böden enthalten, die vor allem aufgrund ihrer Naturgeschichte (inkl. Moore) und vereinzelt wegen ihrer Kulturgeschichte schützenswert sind. Weitere schützenswerte Archivböden nach BBodSchG wie z. B. Geotope, Standorte von Bodenmessnetzen oder Bodendenkmale sind anderen Quellen zu entnehmen. Die Suchräume wurden nach ihrer Schutzwürdigkeit und nach der Auftrittswahrscheinlichkeit in die drei Wertkategorien A, B und C unterteilt. Die Unterteilung soll dazu dienen, in notwendigen, planerischen Abwägungsprozessen einen gezielten und effektiven Schutz der Archivböden gewährleisten zu können.

Heilquellenschutzgebiet

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Kommunale Kläranlage

Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.

Naturdenkmal Einzelgebilde (END)

Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Geotop (GTP)

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie besondere Landschaftsteile. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotop-Kataster mit ausgewählten Attributen.

Batteriespeicher Industrie-/ Großspeicher (MaStR)

Die aufgelisteten Speicher sind die aus dem Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur ermittelten Daten der Gewerbe- und Industriespeicher mit ihrem Standort. Wobei die Gewerbespeicher 30-1000 kWh Kapazität und die Großspeicher eine Kapazität von über 1000kWh haben.

Heilquellenschutzgebietszone

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

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