Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Die "Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" weist Suchräume in Form von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus, die Böden ("Archivböden") enthalten, welche die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nach BBodSchG in überdurchschnittlichem Maße erfüllen. Die Karte wurde auf Basis der Bodenkarte 1 : 50 000, der LUBW-/LGRB-Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" (LUBW/LGRB, 2008) und mittels Expertenwissen des LGRB aus der bodenkundlichen Kartierung erstellt. Bedingt durch den mittleren Maßstab der BK50 werden als bodenkundliche Kartiereinheiten (KE) Bodengesellschaften ausgewiesen, die i.d.R. verschiedene Bodenformen enthalten. Daher werden in dieser Karte Suchräume ausgewiesen, die mit hoher bzw. erhöhter Wahrscheinlichkeit Archivböden enthalten. Die Karte enthält nur Suchräume für Archivböden, die sich aus der BK50 ableiten lassen. Folglich sind nur Böden enthalten, die vor allem aufgrund ihrer Naturgeschichte (inkl. Moore) und vereinzelt wegen ihrer Kulturgeschichte schützenswert sind. Weitere schützenswerte Archivböden nach BBodSchG wie z. B. Geotope, Standorte von Bodenmessnetzen oder Bodendenkmale sind anderen Quellen zu entnehmen. Die Suchräume wurden nach ihrer Schutzwürdigkeit und nach der Auftrittswahrscheinlichkeit in die drei Wertkategorien A, B und C unterteilt. Die Unterteilung soll dazu dienen, in notwendigen, planerischen Abwägungsprozessen einen gezielten und effektiven Schutz der Archivböden gewährleisten zu können.
Das Geländemodell mit einer Bodenauflösung von 0.4 x 0.4 m wurde aus den Daten der Laserscan-Befliegung im Frühjahr 2015 abgeleitet. Genauer: das Geländemodell ist eine Interpolation der Laserstrahlen, die nicht von der Vegetation (Blätter, Äste, Stämme) reflektiert wurden, sondern vom Boden. Die hier gewählte Falschfarben-Kombination (nahes Infrarot an Position des grünen sichtbares Lichts) ermöglicht besser als eine Echtfarbendarstellung eine bessere visuelle Unterscheidung von Baumarten und eine frühe Erkennung von Wasserstress bei Bäumen. True Orthophoto haben den großen Vorteil, dass sie Baumkronen nicht - wie auf den üblichen Orthophotos - verkippt darstellen. Bei der vergleichenden Betrachtung von mehreren Zeitschnitten liegen die Baumkronenspitzen daher exakt an derselben Position. Das ermöglicht die automatische Analyse von Einzelbäumen, was für das detaillierte Monitoring der Walddynamik erforderlich ist.
Grabloch der Bodenschätzung ist der Lagepunkt der Profilbeschreibung von Grablöchern. Über die "Bodenschätzung, Bewertung" werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie besondere Landschaftsteile. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotop-Kataster mit ausgewählten Attributen.
Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.