kartographische Ausweisung in Verbindung mit textlichen Zielen bzw. Grundsätzen im Regionalplan. Touristische Gebiete sind zusammenhängende Räume, die aufgrund ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten touristische Zielgebiete sind und eine dementsprechende touristische Infrastruktur besitzen bzw. diese zu entwickeln ist. Grenzübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)