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Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation

Das Projekt "Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.In vielen Städten Deutschlands werden beim Auftreten von Wanderratten Rodentizidköder offen in die Kanalisation ausgebracht. Die antikoagulanten Wirkstoffe der Rodentizide stellen mit ihren PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) Eigenschaften eine große Gefährdung für die Umwelt dar. In drei REFOPLAN Vorhaben konnten Rückstände antikoagulanter Rodentizidwirkstoffe in terrestrischen (FKZ 371063401 und 371467407), als auch in aquatischen (FKZ 3716674030) nachgewiesen werden, teilweise in Konzentrationen, die letale Wirkungen vermuten lassen. Trotz der weit verbreiteten Praxis der Ausbringung von Rodentiziden in der Kanalisation fehlen weitestgehend Nachweise für einen nachhaltigen Effekt auf die Wanderrattenpopulationen. Praxiserfahrungen aus Städten ohne chemische Nagetierbekämpfung in der Kanalisation werfen die Frage auf, ob man Ratten im Kanal überhaupt bekämpfen kann oder muss. Eine Untersuchung der Populationsstrukturen und des Verhaltens von Ratten in und in der Nähe der Kanalisation könnte zeigen, ob und wie umweltfreundlichere und nachhaltige Managementstrategien zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation aussehen könnten. Zudem soll untersucht werden, ob Rodentizide in der Kanalisation überhaupt einen Bekämpfungserfolg auf Rattenpopulationen hat. Ist dies nicht der Fall, so könnte der Eintrag der Rodentizide und somit die Akkumulation (von Antikoagulantien) in der Umwelt hier durch entsprechende Verbotsregelungen erheblich reduziert werden. Des Weiteren sollen Anhaltpunkte geliefert werden, wie eine Bekämpfung der Wanderratten in der Kanalisation durch ein integratives Schädlingsmanagement verbessert und der Einsatz von Rodentiziden verringert werden kann.

Vorranggebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)

Ziel im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 2. Gesamtfortschreibung (rechtswirksam seit 17.09.2020) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Vorranggebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)

Ziel im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)

Grundsatz im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Vorranggebiet Landwirtschaft

Ziel im Regionalplan. Die Landwirtschaft soll in der Region unter Beachtung der Belastbarkeit des Naturhaushalts so erhalten und entwickelt werden, dass sie nachhaltig ihre Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Wirtschaft mit Rohstoffen, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Kulturlandschaftspflege und Erholungsvorsorge sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien wahrnehmen kann. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Vorrbehaltsgebiet Landwirtschaft

Ziel/Grundsatz im Regionalplan. Die Landwirtschaft soll in der Region unter Beachtung der Belastbarkeit des Naturhaushalts so erhalten und entwickelt werden, dass sie nachhaltig ihre Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Wirtschaft mit Rohstoffen, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Kulturlandschaftspflege und Erholungsvorsorge sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien wahrnehmen kann. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)

Grundsatz im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Regionaler Grünzug

Ziel im Regionalplan siedlungsnaher, zusammenhängender Bereich des Freiraums mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen und/oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, der von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Grünzäsur

Kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit Zielen im Regionalplan verbunden. Datenherkunft: Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008

Regionales Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung/Regional bedeutsames Gebiet für Avifauna und andere störungsempfindliche Tierarten

unterschiedliche Handhabung in den Regionalplänen; Die Bindungswirkung der Gebiete ergibt sich aus textlichen Zielen und Grundsätzen des Regionalplans , die die speziellen raumordnerischen Verbote und Gebote im Einzelnen regeln. Die generelle Zweckbestimmung dieser ausgewiesenen Gebiete besteht in der Erhaltung ihrer Funktion als Brutgebiet für Vögel oder/und für den Vogelzug (Zugkorridore sowie Rast-, Nahrungs-, Sammel- und Schlafplätze) sowie störungsempfindlicher Tierarten. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

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