Krebserkrankungen Ionisierende Strahlung kann Krebs auslösen. Strahlenbedingte Krebserkrankungen können grundsätzlich in allen Geweben oder Organen des Körpers auftreten. Im klinischen Erscheinungsbild lassen sie sich nicht von spontanen Erkrankungen unterscheiden. Strahlenbedingte Krebserkrankungen treten erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Bestrahlung auf. Das heißt, zwischen der Bestrahlung und dem Erscheinen einer strahlenbedingten Krebserkrankung besteht eine Latenzzeit , die für die einzelnen Arten von Erkrankungen unterschiedlich lang ist. Durch epidemiologische Untersuchungen liegt umfangreiches Wissen zu den gesundheitsschädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung vor. Ionisierende Strahlung kann Krebs auslösen. Krebserkrankungen sind bösartige Neubildungen. Hierzu zählen bösartige Tumoren, die ein Organ betreffen, und Leukämie , eine Erkrankung des blutbildenden Systems, die sich auf den gesamten Organismus auswirkt. Ähnliches gilt für Lymphome, bösartige Neubildungen des lymphatischen Systems, die sich auch auf den gesamten Organismus auswirken. Ionisierende Strahlung kann Krebs in verschiedenen Geweben oder Organen des Körpers auslösen Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die krebsauslösende Wirkung ionisierender Strahlung in allen Geweben oder Organen des Körpers hervorgerufen werden kann. Nach UNSCEAR (2000 und 2006) ist eine Erhöhung des Krebsrisikos durch Strahlung für folgende Organe ausreichend epidemiologisch dokumentiert: Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Lunge, Knochen, Haut, weibliche Brust, Blase, Gehirn, Zentrales Nervensystem, Schilddrüse und Rachen. Gleiches gilt für Leukämien und verschiedene bösartige Neubildungen, die vom lymphatischen Gewebe ausgehen. Bisher gibt es keine epidemiologischen Hinweise für die strahlungsbedingte Induktion von Morbus Hodgkin, einer bestimmten Art von Lymphomen. Hinsichtlich der chronisch lymphatischen Leukämie ( CLL ) wurde lange angenommen, dass diese nicht strahleninduzierbar sei. Neuere epidemiologische Auswertungen legen nahe, dass dies nicht zutrifft. Aber der Zusammenhang zwischen Strahlung und CLL scheint sich deutlich von dem Zusammenhang zwischen Strahlung und anderen Leukämieformen zu unterscheiden. So ist das Risiko für CLL nach Strahlenexposition deutlich niedriger als das Risiko für die anderen Leukämieformen. Strahlenbedingte Krebserkrankungen lassen sich nur durch statistische Methoden feststellen Strahlenbedingte Krebserkrankungen treten erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Bestrahlung auf. Die Zeit zwischen Bestrahlung und Erscheinen einer strahlenbedingten Krebserkrankung wird " Latenzzeit " genannt. Im klinischen Erscheinungsbild lassen sich strahlenbedingte Krebserkrankungen nicht von spontan auftretenden Erkrankungen unterscheiden. Daher können sie nur durch statistische Methoden festgestellt werden, wenn in einer hinreichend großen Personengruppe die Häufigkeit an Erkrankungen auffällig größer ist als in einer vergleichbaren nicht bestrahlten Personengruppe. Latenzzeit ist für einzelne Krebsarten unterschiedlich Die Latenzzeit zwischen der Bestrahlung und dem vermehrten Auftreten von Krebserkrankungen ist für die einzelnen Krebsarten unterschiedlich lang. Die kürzesten Latenzzeiten werden für strahlenbedingte Leukämien und Schilddrüsenkrebserkrankungen beobachtet. Bei einer Bestrahlung im Kindesalter werden dafür Latenzzeiten von zwei bis drei Jahren angenommen. Für die anderen Krebsarten liegen die Latenzzeiten eher über zehn Jahren. Keine Schwellendosis Für das strahlenbedingte Leukämie - und Krebsrisiko ist keine Schwellendosis bekannt. Es wird allgemein angenommen, dass auch niedrige Dosen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Krebs bei bestrahlten Personen erhöhen, allerdings nur in geringem Ausmaß. Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko. Studien und Untersuchungen zur gesundheitlichen Wirkung ionisierender Strahlung Durch epidemiologische Untersuchungen an Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen einer Strahlenexposition ausgesetzt waren, liegt umfangreiches Wissen zu den gesundheitsschädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung vor. Die bedeutendste Studie ist die an den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki . Sie ist bis heute die wichtigste Grundlage für die Abschätzung des Strahlenrisikos im Strahlenschutz . Weitere Erkenntnisse stammen von Untersuchungen an Personengruppen, die aus anderen Gründen einer erhöhten Strahlung ausgesetzt waren: durch ihre berufliche Tätigkeit (Radiologen, Leuchtziffernmalerinnen, Beschäftigte in kerntechnischen Anlagen, Uranbergarbeiter etc. ), als Patienten (Strahlentherapie, Röntgendiagnostik), Betroffene von Atombombentests (wie zum Beispiel auf den Marshall-Inseln oder in Kasachstan), von den radioaktiven Kontaminationen durch die kerntechnische Anlage Majak im Südural oder des Reaktorunfalls von Tschornobyl. Befunde zum Strahlenrisiko werden regelmäßig vom "Wissenschaftlichen Komitee der Vereinten Nationen über die Effekte der atomaren Strahlung " ( UNSCEAR ) sowie von der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ) zusammengetragen und bewertet. Zusätzlich liegen umfassende Dokumentationen zum Strahlenrisiko von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ) der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) und dem National Research Council der USA (" Committee on the Biological Effects of Ionizing Radiation ", "BEIR"-Bericht) vor. Die Höhe des Risikos Für alle bösartigen Tumoren zusammen lässt sich das Risiko in der epidemiologischen Studie an den Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki bis zu einer Dosis von 3 Sievert ( Sv ) gut durch eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung beschreiben. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung für Leukämie wird nach UNSCEAR dagegen am besten durch eine linear-quadratische Funktion beschrieben. Auf der Grundlage der verfügbaren epidemiologischen Daten schätzt UNSCEAR in seinem Bericht aus dem Jahr 2010 das durchschnittliche lebenslange zusätzliche Sterberisiko bei einer akuten Dosis von 100 Millisievert ( mSv ) auf 0,4 bis 0,8 % für bösartige Tumoren und auf 0,03 bis 0,05 % für Leukämie . Ein zusätzliches lebenslanges Sterberisiko von einem Prozent würde einem zusätzlichen Todesfall pro 100 Personen entsprechen. Die Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken, ist etwa doppelt so hoch wie die an Krebs zu sterben. Soll das Risiko nicht für die Krebssterblichkeit, sondern für die Erkrankungswahrscheinlichkeit bestimmt werden, dann sind die Werte entsprechend zu verdoppeln. Während die Dosis-Wirkungs-Beziehung für bösartige Tumoren als linear beschrieben werden kann, führt bei Leukämie eine zehnfach niedrigere Dosis ( z.B. von 1.000 mSv auf 100 mSv ) zu einer 20-fachen Erniedrigung des Leukämierisikos. Welche Faktoren bestimmen das Strahlenrisiko? Die Höhe des Strahlenrisikos wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: Die Dosis : Je höher die Dosis , desto größer ist das Risiko . Die Strahlenart: dicht-ionisierende Strahlung ist bei gleicher Energiedosis wirksamer als locker-ionisierende Strahlung . Die betroffene Gewebeart beziehungsweise das betroffene Organ: Das blutbildende System, das Brustgewebe, Magen und Dickdarm sind eher strahlenempfindlich, Knochen, Muskel und Nervengewebe eher unempfindlich. Das Alter bei Bestrahlung: Kinder und Jugendliche sind im Allgemeinen empfindlicher als Erwachsene. Strahlenbedingter Anteil bei verschiedenen Krebsarten bei den japanischen Atombombenüberlebenden Die unterschiedliche Empfindlichkeit verschiedener Arten von Gewebe lässt sich bei den Studien zu den japanischen Atombombenüberlebenden auch daran erkennen, dass sich der Anteil der Krebsfälle, die auf Strahlung zurückgeführt werden können, an der Gesamtheit der aufgetretenen Krebsfälle deutlich zwischen den Krebslokalisationen unterscheidet. Die folgende Zusammenstellung zeigt, dass etwa 49 % der Leukämien (bezogen auf alle Formen außer Chronische Lymphatische Leukämie und Adulte T -Zell- Leukämie ), die bei Atombombenüberlebenden aufgetreten sind, auf die Strahlenexposition zurückgehen, während dieser Anteil bei Magenkrebs nur bei etwa 7 % liegt. Strahlenbedingter Anteil des Krebsrisikos für verschiedene Krebslokalisationen bei den japanischen Atombombenüberlebenden mit Dosen oberhalb von 5 mSv Krebslokalisation strahlenbedingter Anteil (in % ) alle bösartigen Tumore 10 Leukämien (ohne Chronisch Lymphatische Leukämie und Adulte T -Zell- Leukämie ) 49 Brust 27 Lunge 10 Darm 11 Eierstöcke 10 Speiseröhre 5 Magen 7 Angaben nach Grant 2017, Hsu 2013, Preston 2007, Cahoon 2017 und Sakata 2019 (Radiation Research) Stand: 20.05.2025
Aus dem Labor ans Krankenbett: Mit rund vier Millionen Euro aus EU-Mitteln unterstützt das Wissenschaftsministerium den Aufbau eines neuen Instituts für Zelltherapie an der Universitätsmedizin Halle (Saale). Dort sollen innovative Verfahren und Therapeutika zur Behandlung von Krebs und altersbedingten Erkrankungen entwickelt und anschließend schnell in den Klinikalltag überführt werden. Rund 500.000 Euro der Förderung fließen in neue Geräte. Zelltherapien sind eine medizinische Zukunftstechnologie. Dabei werden menschliche Zellen transplantiert, um beschädigtes Gewebe bzw. Zellen zu ersetzen oder zu reparieren. Die Zellen können aus dem eigenen Körper stammen oder von anderen Personen. Durch die bisherigen Fortschritte können Krankheiten geheilt werden, für die es bis vor kurzem keine wirksamen Therapien gab, etwa Leukämien oder Lymphome. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „An der Unimedizin Halle gibt es eine gewachsene Expertise in der Zelltherapie, die wir jetzt weiter stärken. Mit der Förderung wollen wir dazu beitragen, die hochwertige Versorgung in Sachsen-Anhalt bei Krebs- und altersbedingten Erkrankungen mit modernsten Methoden weiterzuentwickeln. Auf diese Weise rüsten wir die Unimedizin Halle auch auf diesem wichtigen Zukunftsgebiet für den überregionalen Wettbewerb.“ Das neue Institut für Zelltherapie wird in das Landeszentrum für Zell- und Gentherapie integriert; es bietet als modernstes Zentrum seiner Art in Deutschland seit rund 20 Jahren erfolgreich innovative Zelltherapieverfahren wie die Stammzelltransplantation oder die sogenannte CAR-T-Zell-Therapie. Die Modifikation von Zellen und die Optimierung der dafür notwendigen Methoden versprechen vielfältige Behandlungsmöglichkeiten bei zahlreichen Krankheiten. Hier wird die Forschung am neuen Institut ansetzen: „Neben den etablierten Therapien zeichnen sich neue Verfahren ab, die z.B. bisher nicht genutzte Zellarten verwenden. Wir befassen uns zudem mit innovativen Ansätzen, die unabhängig von den Gewebemerkmalen der Patientinnen und Patienten funktionieren. Das wird eine schnelle Verfügbarkeit von Zelltherapien ähnlich wie bei klassischen Medikamenten ermöglichen“, erklärt Prof. Dr. Lutz Müller, Leiter des Bereichs für Stammzelltransplantation an der Universitätsmedizin Halle. Seine Abteilung hat bereits erfolgreich mehr als tausend zelltherapeutische Behandlungen zur Heilung von bösartigen Erkrankungen des Blut- und Lymphsystems bei Menschen unterschiedlichen Alters durchgeführt. „Die Schwerpunkte des Instituts für Zelltherapie sind die Entwicklung neuer Zell- und Gentherapeutika sowie die Verbesserung der Methoden zu deren Herstellung sowie ihre klinische Erprobung in Studien und die wissenschaftliche und wirtschaftliche Bewertung. Solche Studien bieten Chancen für Patientinnen und Patienten, für die noch keine anderen wirksamen Therapien verfügbar sind. Dabei stehen insbesondere Blutkrebserkrankungen und Erkrankungen des Immunsystems im Fokus“, sagt Prof. Dr. Michael Heuser, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin IV (Hämatologie und Onkologie). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.
UV-Strahlung: Solarien und Gesundheitsrisiken Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV -Strahlung. Das BfS rät dringend von der Nutzung eines Solariums ab. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV -Strahlung der Solarien werden dabei außer Acht gelassen. Tatsache ist, dass die UV -Strahlung in Solarien die gleichen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV -Strahlung der Sonne. Die wichtigste Wirkung ist die Schädigung des Erbguts (DNA), was bereits bei geringer UV -Bestrahlung und weit vor einem Sonnenbrand geschieht. Hautkrebs auch durch Solarien Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung ( UV -Strahlung der Wellenlänge 100 bis 400 Nanometer (nm)) unter anderem aufgrund ihrer Erbgut-schädigenden Wirkung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Das heißt, dass die in Solarien verwendete UV -Strahlung in gleichem Maße wie die UV -Strahlung der Sonne beim Menschen negative Gesundheitsfolgen bis hin zu Krebserkrankungen haben kann. Das Risiko für Hautkrebs, vor allem für den schwarzen Hautkrebs, ist bei Solariennutzern im Vergleich zu denen, die nie ein Solarium nutzen, eindeutig erhöht und steigt mit der Häufigkeit der Solarienbesuche. Je jünger man beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko. Gefahr durch Medikamente und Kosmetik Bestimmte Chemikalien, die zum Beispiel in Medikamenten (auch in Naturheilmitteln wie zum Beispiel in Johanniskraut), in Kosmetika (auch in Solarienkosmetika), aber auch in Seifen, Waschmitteln und in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorkommen (sogenannte fotosensibilisierende Substanzen), können dazu führen, dass unter Einwirkung von UV -Strahlung sehr viel schneller akute Wirkungen , sogenannte fototoxische Wirkungen (von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen) auftreten. Von Solariennutzung wird abgeraten Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV -Strahlung ist eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Das BfS rät dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen auf Basis einer Nutzen-Risiko-Analyse unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vorbräunen in Solarien? Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV -Schutzes (Vorbräunen) verbunden, damit zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell ein Sonnenbrand auftritt. Von einem Vorbräunen im Solarium wird aus den oben genannten Gründen dringend abgeraten. Es ist jede zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Zudem ist Bräunung die Reaktion der Haut auf bereits durch UV -Strahlung erfolgte Erbgutschäden und auch bei gebräunter Haut wird durch UV -Strahlung das Erbgut geschädigt. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht weiterhin. Stand: 05.12.2024
Nitrosamine sind ausgesprochen starke Karzinogene. Ihre Bildung im Magen durch die mit der Nahrung oder Pharmakas aufgenommenen Vorstufen gilt als gesichert. In Loesungen zersetzen sie sich beim Bestrahlen mit Sonnenlicht relativ schnell. Das Vorkommen von Nitrosaminen in der Atmosphaere und damit ihr Einatmen wurde bisher nicht in Erwaegung gezogen, da man auch unter diesen Bedingungen mit einer schnellen photochemischen Zersetzung durch das Sonnenlicht rechnete. Dieser Aufnahme stehen die 1975 in der Atemluft einiger amerikanischer Grosstaedte entdeckten Nitrosaminkonzentrationen entgegen. Bis Heute liegen jedoch keine detaillierten Untersuchungen ueber das Verhalten der Nitrosamine unter atmosphaerischen Bedingungen (Gasphase) vor. Die Aufklaerung des physikalisch-chemischen Verhaltens der Nitrosamine in der Gasphase koennte der Krebsforschung und dem Gesetzgeber neue Erkenntnisse und Entscheidungshilfen geben.
Guter Rahmen für Forschung und Patientensicherheit Gastbeitrag von BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini im Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health vom 12. März 2024. Die Bundesregierung hat am 27. März 2024 den Entwurf des neuen Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Das Medizinforschungsgesetz (MFG) unterstreicht den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des Studienstandortes Deutschland. Dr.Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG), dessen Entwurf seit Januar vorliegt, soll die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung, aber auch für Zulassungen in der Medizin optimieren. Es beinhaltet etliche Punkte, die die Rahmenbedingungen insbesondere für die Industrie verbessern würden und somit auch die Produktion von Medikamenten in Deutschland attraktiver machen sollen. Einige dieser Punkte werden gerade kontrovers diskutiert. Die vorgesehenen Neuregelungen des MFG zum Strahlenschutz sehe ich in ihrer aktuellen Form als positiv für den Forschungsstandort Deutschland, denn sie bilden einen guten Rahmen für Wissenschaft und Patientensicherheit. Sie vereinfachen zum Beispiel das Organisieren und Durchführen von klinischen Studien hierzulande, ohne dass Standards für Patientensicherheit angegriffen würden. Wenig Verständnis habe ich allerdings für einzelne Forderungen aus der Pharmabranche, Genehmigungsverfahren im Strahlenschutzbereich vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weg auf fachfremde Stellen zu verlagern. An dieser Stelle über Maximalforderungen der Industrie, namentlich des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) zu sprechen, anstatt über sinnvolle und effiziente Beschleunigung, ist weder im Sinne von Patientinnen und Patienten noch einer nachhaltigen Strahlenforschung in der Medizin. Die geplanten Neuregelungen zum Strahlenschutz für klinische Studien, bei denen ionisierende, also besonders energiereiche Strahlung eingesetzt wird, bieten dagegen einen guten Rahmen. Teil der Begleitdiagnostik: CT-Aufnahmen Quelle: Gorodenkoff/Stock.adobe.com Bisher gibt es nach dem Strahlenschutzgesetz zwei unterschiedliche Verfahren: das Anzeige- und das Genehmigungsverfahren. Das MFG beinhaltet eine Reform der Anzeigeverfahren. Anzeigeverfahren sind etwa dann notwendig, wenn in Studien zur Erprobung neuer Krebstherapien CT -Untersuchungen von Studienteilnehmer*innen häufiger benötigt werden, als es sonst im Rahmen der Behandlung üblich ist – zum Beispiel für die Kontrolle eines möglichen therapeutischen Effektes. Das MFG sieht vor, dass deren Bewertung künftig im Rahmen der Prüfung der eigentlichen klinischen Studie erfolgt und vom Bundesamt für Strahlenschutz an die Ethikkommissionen übergeht, wie wir es auch seit Längerem vorgeschlagen haben. Für die Forschenden ist diese Bündelung der Zuständigkeiten eine klare Vereinfachung des Verfahrens. Für den Strahlenschutz bedeutet es effizientere Bearbeitung, weil die Ethikkommissionen ohnehin in die Gesamtbeurteilung der Forschungsvorhaben eingebunden sind und Doppelprüfungen somit zukünftig vermieden werden können. Aktuell machen Anzeigeverfahren etwa 85 % der insgesamt 600 Verfahren aus, die das BfS im Zusammenhang mit klinischen Studien pro Jahr bearbeitet. Viele dieser anzeigepflichtigen Studien kommen aus dem Bereich der Onkologie. Dieser Bereich ist für die Pharmaindustrie besonders relevant: 2022 hatte etwa ein Drittel aller registrierten Studien der forschenden Pharmaindustrie in Deutschland einen onkologischen Bezug. Vertreter aus Industrie und Forschung haben die Verschlankung des Prozesses im Entwurf des MFG bereits lobend herausgehoben. Diesem Lob kann auch ich mich nur anschließen. Der Gesetzentwurf setzt mit diesem Reformansatz auch einen Weg fort, der bereits im Jahr 2018 eingeschlagen wurde. Damals trat das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " in Kraft. Dieses neue Strahlenschutzgesetz führte unter anderem Fristen für das Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für klinische Studien mit ionisierender Strahlung ein. Fortschritte beim Bürokratieabbau Quelle: Suelzengenappel/Stock.adobe.com Obwohl die Zahl der Ersteinreichungen klinischer Studien seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes um 65% zunahm und durch die neuen Fristen deutlich weniger Bearbeitungszeit zur Verfügung stand, musste das BfS die Option einer Fristverlängerung nur drei Mal in Anspruch nehmen. Von der nun geplanten Änderung bei den Anzeigeverfahren profitiert nicht nur die Forschung, sondern es profitieren auch Menschen, die künftig an klinischen Studien teilnehmen werden. Besonders wichtig ist, dass die für den Strahlenschutz zentralen Genehmigungsverfahren für klinische Studien beim BfS erhalten bleiben. Eine Genehmigung von Studien ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn es um neue therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie geht oder wenn neue Radiopharmaka erprobt werden sollen, also Arzneimittel, die radioaktive Substanzen enthalten. Hochqualifizierte Fachkräfte unserer Behörde, wie etwa Nuklearmediziner, prüfen dann, ob beispielsweise schwere unerwünschte Wirkungen der Radiopharmaka für Patientinnen und Patienten, die an den Studien teilnehmen, durch manchmal vergleichsweise einfache Protokolländerungen reduziert werden können. Dazu wird die gesamte im BfS vorhandene Expertise auf den Gebieten des Studiendesigns, der Strahlenbiologie und der Dosimetrie genutzt. Bei solchen klinischen Studien ist Strahlenschutz gleichbedeutend mit Patientenschutz – denn es geht unmittelbar um die Sicherheit der Studienteilnehmer*innen. Das BfS bündelt die Fachkompetenz im Strahlenschutz , um Fortschritte in der Strahlenforschung zu bewerten und die Anwendung in der Medizin sicher zu gestalten. Die weitere Verkürzung und Angleichung der Fristen für klinische Prüfungen tragen zur Harmonisierung der Verfahren in Europa bei. Die Frage, wie man in Zukunft mehr Menschen für die Teilnahme an klinischen Studien gewinnen kann, zählt schon heute zu den großen Herausforderungen der Pharmaforschung. Vertrauen ist in diesem Kontext ein hohes Gut. Das Medizinforschungsgesetz unterstreicht die Bedeutung und den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des gesamten Studienstandortes Deutschland. Stand: 27.03.2024
Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025
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