Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.
Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG
Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG)
Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW
Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 12 LNatSchG NRW
Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 11 LNatSchG NRW
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.