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s/radioaktiver-stoff/Radioaktiver Stoff/gi

radioaktive Belastung im Ural

Großflächige Verseuchung der Umgebung einer Atomanlage im Ural (Russland) durch ein Unglück mit radioaktivem Material.

Palomares Vorfall

Am 17. Januar 1966 kollidierten ein B-52-Bomber und ein KC-135-Tankfluzeug der US Air Force bei einem Aufttankmanöver über der spanischen Mittelmeerküste. Es kam zu einer Explosion, die gut 150.000 Liter Treibstoff an Bord der KC-135 gingen in Flammen auf und beide Flugzeuge stürzten ab. Drei der vier Wasserstoffbomben an Bord des B-52-Bombers stürzten im bewohnten Gebiet von Palomares auf den Boden, die vierte fiel ins Meer. Die Sicherheitsvorkehrungen verhinderten eine thermonukleare Explosion, doch die hochexplosiven Sprengladungen in zwei der Bomben detonierten und verseuchten durch radioaktive Substanzen mehrere Hektar Agrarland.

Internationale Atom-Energie-Organisation (IAEO)

Die IAEO wurde am 29.7.1957 als autonome Organisation in der UN gegründet mit dem Ziel, die sichere und friedliche Nutzung der Atomenergie zu fördern. Seit dem Atomwaffensperrvertrag von 1970 soll die IAEO außerdem den Missbrauch von Atomanlagen und radioaktiven Substanzen für militärische Zwecke verhindern: sie kontrolliert die Nichtverbreitung von Atomwaffen und beugt der Abzweigung von nuklearen Stoffen sowie der Verbreitung von technischen Geräten oder Anlagen zur Herstellung von Atomwaffen vor.

Ergebnisse zur Überwachung der Umweltradioaktivität in pflanzlichen Indikatoren

Die Daten zeigen Ergebnisse zur Überwachung der Radioaktivität in so genannten "pflanzlichen Indikatoren". Das sind Pflanzen bzw. Pflanzenteile (z.B. Blätter, Moss, Gras), die Verunreinigungen von Umweltmedien wie Boden, Wasser oder Luft durch radioaktive Stoffe ("Kontamination") sehr empfindlich anzeigen können. Die Daten werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) von den Bundesländern im Auftrag des Bundes erhoben (siehe [<a href='http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/messnetz/imis/imis_node.html' target='new'>http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/messnetz/imis/imis_node.html</a>). Die dargestellten Punkte repräsentieren die jeweilige Verwaltungseinheit (Gemeinde). Die Farbe des angezeigten Punktes gibt die Höhe der Cs 137 Aktivität in der entsprechenden Maßeinheit wieder. Zusätzliche Informationen zur Messung wie Probenahmedatum, Messstelle, Medium, Maßeinheit sowie Messwerte zu K 40 und I 131 erhalten Sie über den Mausklick auf den Punkt. Weitere Informationen zur Radioaktivität in pflanzlichen Indikatoren finden Sie im Jahresbericht 2011 zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung [<a href='http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044' target='new'>http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044</a>].

Internes Schreiben des BfS: „Erfüllung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 1/2010“ (PDF, nicht barrierefrei)

I Vornntworlung fiir Monsth und Umwcli IBundesamt für Strahlenschutz Endlagerüberwachung Bundesamt für Strahlenschutz. Postfach 10 01 49, 38201 Sa lzgitterBundesamt mr Strahlenschutz Wllly-Brandt-Straßs 5 38226 Salzgitter SE 4/Herr Ranft als atomrechtlich verantwortliche Person für das Schachtanlage Asse II o.V.i.A. Postfach 10 01 49 38201 Satzgitter Telefon: 030 18333-0 Telefax: 030 18333 .XXU 1655 Im Hause E-Mail: ePost@bfs.de Internet: www.bfs.da Über EÜ Datum und Zeichen Ihres Schreibens:Mein Zeichen: SE 6.19A 9102/2 - Auflage 30 Antrag vom Durchwahl: 1648 Datum: 05.06.2014 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U Schachtanlage Asse II E/101/ung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 112010 I. Entscheidung Die Endlagerüberwachung (EÜ) stellt fest, dass Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Ge- nehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt ist. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II- Bescheid 1/2010 Umgang mit radioaktiven Stoffen gernaß § 7 Strahlenschutzverordnung (StriSchV) -, 08.07.2010 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/201 0) 121 NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 Umgang mit Kernbrennstoffen gemäߧ 9 Atomgesetz (AtG) Faktenerhebung Schritt 1, 21.04.2011 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/2011) /3/ SE 6.1 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen des Geneh- migungsbescheides 1/2010 vom 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U, hier eingegangen am 04.04.2014 141 Asse-GmbH, OMA 06 - Anderungsdienst, KZL: 9A/69100000/QMS/CB/FH/0012/00, Stand : 16.1 2.2013, (nachfolaend: QMA 06), vorgelegt mit /2/ /5/ SW 1.7 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 vom 21.05.2013 KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0558/B 193301700U, hier eingegangen am 22.05.2013 Seite 2 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 161 QM/Herr Teschner, Vermerk .Änderungsdienst im Projekt Asse", Az. QM~9A 1352, vom 25.04.2013, vorgelegt mit 141 17 I SW 1.7j Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen 30 und 31 des 181 191 /10/ 1111 1121 1131 1141 Genehmigungsbescheides 112010 vom 24.11.2011 KZL: 9A/13231 OOO/DAIAYI055818193301700U, hier eingegangen am 29.11.2011 BfS, Auflistung der gültigen Genehmigun'g sunterlagen- Auflage 31 §9 ATG, KZL: 9A/13236000/DA/EP/0152100, Stand: 14.11.2011 , vorgelegt mit /6/ SW 1.7. Antrag auf Bestätigung der Auflage 30 des Genehmigungs- bescheides 112010 vom 27.07.2011 , Az.: 9A/13231 OOO/CNAYI0001100, hier eingegangen am 27.07.2011 BfS, Qualitätsmanagement-Verfahrensanweisung 04.3, Vorgehen bei Änderungen -Schachtanlage Asse 11-, KZL: 9X/1152001CAIJH/0036/01 , Stand: 07.06.2011, (nachfolgend: QMV 04.3), vorgelegt mit /81 EÜ. Entwurf einer Entscheidung Ober den Antrag 181 vom 03.01 .2012, Az. 9A 9103, an SW 1.7. zur Stellungnahme mit Schreiben vom 03.01 .2012 (nachfolgend: Entwurf) EÜ , E-Mail vom 25.05.2013, Az: 9102/2 EÜ , Entscheidung vom 16.08.2011, Az. 916012-74 SE Schreiben vom 22.05.2014, KZL: 9A/13231 OOOIDNA Y1079018213286000U II. Auflage Die Ergebnisse der Prüfung des Änderungsdienstes im Rahmen von Audits, insbes. die im Rahmen von Audits getroffenen Feststellungen und die identifizierten Mängel oder Abweichungen, sind der EÜ unverzüglich mitzuteilen. 111. Sachverhalt Die Bestätigung der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010/1/ wurde erstmals mit dem Antrag 191 begehrt. Telefonisch und nach wies der Unterzeichner am 29.07.2011 Rücksprache mit QM SW 1.7 darauf hin, dass die QMV 04.3 /10/ keinen Änderungsdienst regele. Ebenso war die mit dem Antrag 171 vorgelegte Unterlage 181 nicht geeignet, die Anforderungen der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 112010 111 zu erfüllen, was der Unterzeichner am 15.12.2011 SW 1.7 telefonisch erläuterte. Einzelheiten dazu sind im Entwurf /11 I dargelegt. Zu den aus dem Vermerk /61 ersichtlichen Mängeln des Antrages /5/ hat der Unterzeichner mit E-Mail 112/ Stellung genommen. lnsbes. feh lte der Nachweis eines Änderungsdiens- tes bei der Asse-GmbH. Durch die QMA 06141, die mit dem von QM mitgezeichneten Antrag 131 vorgelegt wurde, ist dieser Mangel behoben. Mit Schreiben 114/ hat SE 4 zum Entwurf dieser Entscheidung Stellung genommen. Seite 3 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 V. BegrUndung Gemäß Auflage 30 Satz 4 des Genehmigungsbescheides 1/2011 /2/ bedarf die Er- füllung von Auflagen der Feststellung der EÜ. Aufgrund der Unterlagen /3/ bis /6/ stellt die EÜ fest, dass die Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt sind. Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/lautet: "Sofern bei Änderungen in der Schachtanlage Asse II, deren Betriebsweise oder deren Organisation Inhalte der unter Abschnitt /. 2. 1 dieses Genehmigungsbe- scheides aufgefOhrten Genehmigungsunterlagen betroffen sind, sind diese zu ak- 'tualisieren. Hierzu ist ein Anderungsdienst einzurichten." Die in Satz 1 angesprochene Aktualisierung von Genehmigungsunterlagen ist dau- erhaft zu gewährleisten. Regelungen zum Verfahren finden sich unter anderem in der QMV 04.3 /10/ bzw. ihrer aktuellen Fassung (vgl. insoweit die Entschei- dung /12/) . Der in Satz 2 geforderte, auf die Aktualisierung von Genehmigungsunter- lagen geforderte Änderungsdienst wird mit den im Vermerk /6/ in Bezug genomme- nen Regelungen und Systemen sowie mit der QMA 06 141 gewährleistet. Die Anforderungen aus der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010 /1/ sind dauerhaft zu erfüllen. Die Auflage zu dieser Entscheidung soll sicherstellen, dass EÜ über die Anwendung des Änderungsdienstes informiert wird . Der im Schreiben /14/ geäußerten Bitte, auf die Auflage zu verzichten, kann ich nicht nachkommen. Die Norm DIN EN ISO 19011:2011 ist für die EÜ nicht verbindlich. Im Übrigen richtet sich die Auflage, wie auch die Entscheidung selbst, an die AvP. Dass die AvP durch die Norm gehindert ist, Informationen über Audits an die Endlager- überwachung zu geben, kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich bleibt die Mög- lichkeit der Endlagerüberwachung , den Änderungsdienst im Rahmen von Inspektio- nen zu prüfen, hiervon unberührt. Im Auftrag

Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht – Konzept zur Umsetzung - Vorhaben 3614R03520

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Brenk Systemplanung GmbH (BS) im August 2014 mit der Durchführung des Forschungsvorhabens „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht - Konzept zur Umsetzung“ (Förderkennzeichen 3614R03520) beauftragt. Das Vorhaben bezieht sich insbesondere auf die Fragen bzgl. des Zusammenwirkens der deutschen Freigaberegelungen, insbesondere der zweckgerichteten Freigabe (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV), mit den in den Euratom-Grundnormen [EUR 13] enthaltenen Freigrenzen, welche wiederum aus dem Safety Guide RS-G-1.7 der IAEA [IAE 04] stammen. Diese Werte der EU-Grundnormen dienen einerseits als Freigrenzen für beliebig große Materialmengen, die den Einstieg in die strahlenschutzrechtliche Überwachung regeln, andererseits als Freigabewerte, bei deren Unterschreitung die Beendigung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung möglich ist und die ebenfalls für beliebig große Materialmengen gelten. Alle Werte sind massenbezogen in Bq/g angegeben. Dieses Vorhaben gliedert sich in folgende übergeordnete Arbeitspakete: AP1: Prüfung der Freigabewerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 10a StrlSchV zur Metallrezyklierung auf Konsistenz mit den neuen Freigrenzen der Euratom-Grundnormen; AP2: Weitere Untersuchungen zur Verträglichkeit der Freigrenzen der Euratom-Grundnormen mit bestehenden Werten für die Freigabe, insbesondere bzgl. der Werte zur uneingeschränkten Freigabe von Bauschutt, Bodenaushub und Bodenflächen (Anl. III Tab. 1 Sp. 6 und 7 StrlSchV) und der Werte zur Freigabe von Gebäuden zum Abriss (Anl. III Tab. 1 Sp. 10 StrlSchV); AP3: Freigabe von Flüssigkeiten, insbesondere zur Entwicklung abdeckender Szenarien für Flüssigkeiten und zum Vergleich der neu entwickelten abdeckenden Freigabewerte für die Freigabe von Flüssigkeiten mit den Freigrenzen der Euratom-Grundnormen. Zu diesen Arbeitspaketen sind einzelne ausführliche Berichte erstellt worden, die die genannten Themen jeweils vollständig behandeln. Es wurde ferner noch ein ergänzender Bericht zur Behandlung von Tochternukliden in den verschiedenen Untersuchungen zur Herleitung von Freigabewerten und Freigrenzen sowie in den aktuellen Strahlenschutz-Grundnormen der EU und in Anl. III Tab. 2 StrlSchV angefertigt. Der vorliegende Bericht stellt in Ergänzung zu den ausführlichen Teilberichten eine umfangreiche Zusammenfassung der Vorgehensweise und Ergebnisse des gesamten Forschungsvorhabens dar. Ziel dieses Berichtes ist, dem Leser eine Übersicht des gesamten Vorhabens zu vermitteln, ohne die vollständigen Teilberichte durcharbeiten zu müssen.

Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall in Fukushima

Die vorliegende Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) simuliert die Auswirkungen von länger andauernden Freisetzungen auf die Umwelt und den Menschen anhand von Fallbeispielen. Analysiert wird der Umfang und die Durchführbarkeit von anlagenexternen Notfallschutzmaßnahmen, die erforderlich wären, wenn sich in Deutschland ein kerntechnischer Unfall mit ähnlich schweren radiologischen Auswirkungen wie im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ereignen würde. Dadurch soll ein Beitrag zur Prüfung der Frage geleistet werden, inwiefern das bestehende Notfallschutzkonzept in Deutschland eine zu Fukushima analoge Situation abdeckt. Die Freisetzungsverläufe radioaktiver Stoffe (Quellterme) wurden im Hinblick auf das Untersuchungsziel so gewählt , dass die Auswirkungen der höchsten Stufe 7 (katastrophaler Unfall) auf der internationalen INES-Skala zur Bewertung nuklearer und radiologischer Ereignisse entsprechen. Die durch das BfS gewählten Quellterme wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) geprüft. Diese Prüfung hat bestätigt, dass die gewählten Quellterme für den Untersuchungszweck zwar geeignet sind, es jedoch keinen direkten anlagentechnischen Hintergrund für diese Quellterme in einem deutschen Kernkraftwerk gibt. Die vorliegende Studie eignet sich daher nicht zur Ableitung von Schlüssen über die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfallabläufe oder zu anderen Fragestellungen über das Sicherheitsniveau der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in Deutschland. Derartige Fragestellungen werden im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfung durch probabilistische Sicherheitsanalysen der Stufe 2 untersucht, die für alle in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in Deutschland durchgeführt wurden.

Evaluierung des aktuellen Standes bei der Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser in Medizin und Industrie - Vorhaben 3619S52560

Das Forschungsvorhaben sollte ermitteln, a) aus welchen Institutionen bzw. Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Medizin und Industrie deutschlandweit radioaktive Stoffe emittiert werden, b) welche radioaktiven Stoffe dabei emittiert werden, c) wie die jeweiligen Aktivitätsableitungen erfasst und überwacht werden und d) ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird. Für die unter a) genannten Bereiche konnten sich – nach Befragung von Aufsichtsbehörden und Betreibern – potentielle Emittenten in verschiedenen Einrichtungstypen klassifizieren lassen, die bei den nachstehenden Fragestellungen jeweils separat betrachtet wurden. So lassen sich im Bereich „Medizin“ potentielle Emittenten in die Unterkategorien Radiojodtherapie, Diagnostik einschließlich PET, Strahlentherapie und Ionentherapie aufteilen. Im Bereich Forschung wird zwischen Großforschungseinrichtungen, ECD/IMS-Laboren und sonstigen Laboren unterschieden. Bei der Industrie erfolgt die Einteilung potentieller Emittenten hinsichtlich der allgemeinen Herstellung radioaktiver Stoffe, der Herstellung von PET-Nukliden, der Entsorgung (auch Lagerung) und Konditionierung radioaktiver Reststoffe sowie nach sonstigen Einrichtungen, die entweder mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung haben. Für jede der oben genannten Unterkategorien wurden die emittierten Radionuklide im Fortluft- und Abwasserbereich einschließlich der Höhe ihrer abgeschätzten Ableitungen dokumentiert. Die Emissionsüberwachung basiert auch in den Bereichen Medizin, Forschung und Industrie auf den gesetzlichen Grundlagen gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung und dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk. Um eine Aussage hinsichtlich der Emissionsüberwachung in diesen Bereichen treffen zu können, wurden zunächst diejenigen Einrichtungstypen ermittelt, bei denen in Genehmigungen explizit Ableitungswerte festgelegt sind. In einem zweiten Schritt wurden dann die messtechnischen Maßnahmen zur Erfassung der Ableitungen eruiert. In diesem Zusammenhang wurde vom Forschungsnehmer ein Überblick über die auf dem Markt erhältlichen Messgeräte erstellt. Prinzipiell erfolgt die Emissionsüberwachung im Fortluftbereich nur, wenn in der Genehmigung explizit Ableitungswerte festgelegt sind, während im Abwasserbereich bei sammelnden Abwasseranlagen stets eine messtechnische Überwachung durchgeführt wird. Hinsichtlich der Frage, ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird, lässt sich sagen, dass eine Bilanzierung im Allgemeinen nur bei einer Mitteilungspflicht des Betreibers besteht, d. h. wenn eine messtechnische Überwachung der Ableitungen erfolgt. Bezüglich der Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung wird aufgezeigt, dass, wenn überhaupt, nur einmal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu ermitteln ist. Eine kalenderjährliche Ermittlung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Bei den meisten Einrichtungen, die die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung berechnen, liegen die erhaltenen Werte der effektiven Dosis, ähnlich wie die kerntechnischer Anlagen in einem Bereich um 1 µSv, vereinzelt können auch etwas höhere Werte für die effektive Dosis berechnet werden. Einrichtungen ohne explizit genehmigte Ableitungen müssen die Werte nach Anlage 11 StrlSchV einhalten. Bei diesen Einrichtungen ist ein Vergleich mit kerntechnischen Anlagen nicht sinnvoll.

Erhöhung der Zuverlässigkeit der RODOS-Ergebnisse für eine SWR-Anlage : Vorhaben 3606S04503 ; Auftrags-Nr.: 854685

Entscheidungshilfesysteme wie z. B. RODOS haben zum Ziel, die zuständigen Behörden im Falle eines Ereignisses in einer kerntechnischen Anlage mit Aussagen zu den möglichen radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Als Grundlage hierfür ist u. a. auch die prognostische Abschätzung von Menge, Zusammensetzung und Zeitpunkt der Freisetzung aus der Anlage („Quellterm“)in der so genannten „Vorfreisetzungsphase“ von hoher Relevanz. Im Rahmen vorhergehender Vorhaben wurden Quelltermabschätzungsmodule entwickelt und für DWR exemplarisch angewendet. Ende des Jahres 2005 ist von der GRS eine PSA der Stufe 2 für eine Anlage vom Typ SWR-69 fertiggestellt worden. Auf dieser Basis werden verbesserte Versionen der Quelltermabschätzungsmodule QPRO (probabilistisch) und ASTRID (deterministisch) für einen SWR erstellt und bei einer Notfallübung in einer SWR-Referenzanlage erprobt. Die Weiterentwicklung von QPRO betrifft insbesondere die Struktur des Netzwerkes und die vorausberechneten Quellterme. Die Arbeiten zur Anpassung von ASTRID an einen SWR beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Erstellung des Datensatzes für den Kühlkreislauf und den Sicherheitsbehälter. Bei der Notfallübung hat sich die Handhabbarkeit von QPRO, aber auch von ASTRID erwiesen. Ferner sind die ersten Phasen des Unfallablaufes gut erkannt worden. Das Übungsszenario entwickelte sich jedoch zu einem sehr unwahrscheinlichen Ablauf mit teilweisem Kernschmelzen, und die Reaktorgebäudelüftung wurde genau zu einem entscheidenden Zeitpunkt abgeschaltet. Deshalb weichen die prognostizierten Quellterme letztlich vom Szenario ab. Ausgehend von den Erfahrungen bei der Entwicklung und Anwendung von QPRO und ASTRID werden Empfehlungen für die zukünftige weitere Erhöhung der Zuverlässigkeit der Quelltermprognose für RODOS gegeben. Generell ist festzustellen, dass der erreichte Entwicklungsstand von QPRO und ASTRID gegenüber den derzeit noch üblichen Quelltermprognosemethoden deutlich fortgeschritten ist. Es empfiehlt sich daher, anlagenspezifische Versionen dieser Programme zu erstellen und zu nutzen.

Fortschreibung des Szenarienkatalogs für behördliche Notfallübungen - Vorhaben 3611S60006

Das Augenmerk des Vorhabens 3611S60006 lag auf der Fortschreibung des von der GRS in einem Vorläufervorhaben erarbeiteten Szenarienkataloges für behördliche Notfallschutzübungen. Zwei in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählte Szenarien wurden als Übung vorbereitet und durchgeführt. Eine Tabletop-Übung wurde im Februar 2014 mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt, als Szenario wurde ein Transportunfall mit anschließendem Brand und daraus resultierender Freisetzung radioaktiver Stoffe geübt. Die zweite Übung war die Stabsrahmenübung CORE 2014, an der die Lagezentren des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Stäbe des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und die bayerischen Referenzanlage sowie das GRS-Notfallzentrum beteiligt waren. Ziel dieser Übung war die Anwendung des von der GRS entwickelten Quelltermprognosetools QPRO bei einem auslegungsüberschreitendem Ereignis und die Erstellung von Prognosen mit diesem Tool zur weiteren Verwendung im Entscheidungshilfesystem RODOS. //Abstract// Aim of the project 3611S60006 was the further development of the catalogue of scenarios for emergency preparedness exercises of competent authorities, which was developed in a previous project by GRS. Two of these scenarios were used in exercises after approval by the consignor. A table-top exercise for the Federal Radiation Protection Office (BfS) using the transport accident scenario (a railway accident with fire afterwards and release of radioactive material) was held in February 2014. A second exercise named CORE 2014 was executed in June 2014. At this exercise took part the assessment centres of the Federal Office for Radiation Protection (BfS), the emergency centre of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety (BMUB) with assistance by the Bavarian Environment Agency (LfU) and the operator of the reference nuclear power plant as well as the GRS Emergency Centre. Within this exercise the source term prediction tool QPRO, which was developed by GRS, should be used within a beyond-design accident scenario and the prognostic source terms of this tool were used for calculations by the decision support system RODOS.

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