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s/raster/Laster/gi

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Positivnetz Lang-LKW Hamburg

Der Datensatz beinhaltet den Teil des Hamburger Straßennetzes, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zusätzliche Informationen zu dem dazugehörigen Feldversuch des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie zu der zugrundeliegenden Verordnung und Ausnahmen für spezielle Lang-Lkw-Typen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/lang-lkw/

Gefahrgutstraßen Hamburg

Dieser Datensatz beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs.

Mobilitaet - 12 bis 15 Uhr

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 1000m symbolisiert nach dem Attribut "Anteil attraktiver Wege Zu-/Abbringer" im Zeitraum zwischen 12 und 15 Uhr.

Bebauungsplaene Schwalbach/Elm - 41_00 Bachtalstrasse 344

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Schwalbach (Saarland), Ortsteil Elm:Bebauungsplan "41_00 Bachtalstrasse 344" der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Elm

Bebauungsplaene Schwalbach/Elm - 38_00 Aktiv-Markt Berghoff

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Schwalbach (Saarland), Ortsteil Elm:Bebauungsplan "38_00 Aktiv-Markt Berghoff" der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Elm

Bebauungsplaene Schwalbach/Elm - 19_00 Bruchwiesen Pfaffentriesch

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Schwalbach (Saarland), Ortsteil Elm:Bebauungsplan "19_00 Bruchwiesen Pfaffentriesch" der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Elm

Grenzüberschreitende Zulassung von Gigalinern zurückgezogen

Am 5. Juni 2014 entschieden die EU-Verkehsminister, das grenzüberschreitende Fahrten von überlangen LKWs mit einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen in Europa verboten bleiben. Damit folgt der Ministerrat der Entscheidung des Europäischen Parlaments, das der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Freigabe von Grenzfahrten mit übergroßen Lastwagen bereits zuvor eine Absage erteilt hatte. Zugestimmt haben die Minister dagegen dem Vorschlag die Sicherheit und Aerodynamik beim Lkw zu verbessern - ohne dabei den Laderaum zu vergrößern.

INSPIRE SN Verteilung der Arten

Der Downloaddienst stellt Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.

INSPIRE SN Verteilung der Arten

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.

INSPIRE SN Verteilung der Arten

Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.

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