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Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

WFS Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

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WMS Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

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EU-Einwegkunststoff-Richtlinie - Analyse der Vorgaben und möglichen Maßnahmen bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung

Die Studie nimmt eine rechtliche Analyse der Bestimmungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) der EKRL im Hinblick auf ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Insbesondere zielt sie darauf ab, den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln. In einem ersten Schritt wird das EHV-Konzept der EKRL mit dem EHV-Konzept in anderen Teilen des EU-Abfallrechts verglichen. Die Studie analysiert auch die Übereinstimmung der EHVBestimmungen der EKRL mit höherrangigem EU-Recht. Der Schwerpunkt dieser Analyse liegt auf jenen Aspekten, die im Vergleich zu anderen EU-Rechtsvorschriften EHV Neuheiten darstellen, und wirft rechtliche Fragen auf, die bisher nicht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung von Abfällen der relevanten EK-Produkte. Ein zweites Ziel der Studie war die Analyse potenziell relevanter EHV-Maßnahmen für die acht verschiedenen EK-Produkte, die unter Art. 8 der EK-Richtlinie in Bezug auf Sammlung, Transport, Behandlung, Aufräumarbeit und Sensibilisierung fallen. Dasselbe galt für die einschlägigen Bestimmungen für Fanggeräte. Auf der Grundlage von Überprüfungen einschlägiger Literatur und ergänzender Experteninterviews, bildeten diese Daten die Grundlage für die Analyse (1), welche EHV-Maßnahmen wirksam sein könnten; (2) welche Kosten möglicherweise mit diesen Maßnahmen verbunden sein könnten; und (3) wer für i) die Durchführung und ii) die Kosten für diese Maßnahmen verantwortlich sein sollte. Ein dritter und letzter Teil stellt zwei Vorschläge für einen spezifischen Mechanismus (Fonds) zur Umsetzung der EHV-Bestimmungen der EKRL vor.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten

Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken - Sachverständigengutachten

Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden.

TACIS Central Asia 2005 Action Programme - Track I - Regional Projects: Support to the Establishment of the Pamir-Alai Transboundary Conservancy Area (PATCA) between Kyrgyzstan and Tajikistan

The PATCA Project will help Kyrgyzstan (KG) and Tajikistan (TJ) to meet the requirements of a number of ratified international conventions, most importantly the Biodiversity Convention as well as the respective Biodiversity Action Plans of KG and TJ and the national Environment Action Plans of KG and TJ through the establishment of the PATCA. Overall Objective: The primary goals of PATCA are not only the preservation of the biodiversity of the region but also the improvement of the livelihood of the local population whilst at the same time protecting and safeguarding the traditions and unique historical-cultural heritage developed over centuries of survival in this harsh environment. Purpose: To assist the Governments of KG & TJ in establishment and management of PATCA through: - Technical Assistance (TA) to: national park system in KG (State Agency on Environment Protection & Forestry) & TJ (State Committee for Environment & Forestry); and, Tajik (Pamir) National Park (TJ) & Alai National Park (KG) - Production of PATCA Management Plan (MP). Project Expected Outputs: - the legal establishment and practical operation of PATCA (within PNP and ANP) including development and official approval of PATCA interstate cooperation agreement between KG and TJ - PATCA management plan development, approval and commencement of implementation - Identification of necessary equipment and training in use of an appropriate equipment. Target Groups: The project is expected to result in a wide variety of beneficiaries, especially when taking into account the long-term implications for sustainable development of communities in the PATCA area. In more direct terms the main beneficiaries of the project are as follows: - The State Agency on Environment Protection and Forestry under Government of the Kyrgyz Republic and the State Committee of Environment Conservation and Forestry of Tajikistan through establishment of the PATCA and in more broad terms, support with development, equipment and establishment of the PATCA management plan; - Local Governments - Villages and local population in the two countries - Tour operators - Environmental NGOs - Teachers, educational establishments and major stakeholder groups - Scientists through research possibilities in a poor researched area and training of new methods, establishment of data base - The public at large through increased awareness on and improved protection and safeguarding of the regions biological heritage. The end-beneficiaries of this project will be the population in and around the PATCA, and all concerned with biodiversity conservation in this and the surrounding area. Prime Contractor: AGRECO G.E.I.E., Bruxelles, BE.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Lärmkontingentierung

Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 LuftVG werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens z.B. als internationales Drehkreuz nicht widerspricht.

Gutachten zur Anwendung von Minderungstechniken für Ammoniak durch 'Ansäuerung von Gülle' und anderen Wirkungen auf Boden und Umwelt

Im UNECE Ammoniakleitfaden sind alle Techniken zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Minderungspotenziale und Kosten bewertet. Dies gilt auch für die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle'. Jedoch fehlt eine umfassende Betrachtung der Umweltwirkungen dieser Maßnahme. Ziel des Gutachtens ist es daher, die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle' wissenschaftlich-fachlich tiefgründiger als bisher zu analysieren. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme. Jedoch werden auch anwendungstechnische und juristische Aspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in den Prozess der Maßnahmenbewertung im Rahmen der UNECE CLRTAP einfließen. Vorab bereitgestellte Informationen wurden der UNECE TFRN bereits im Oktober 2018 vorgestellt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Vorhabens zur Umsetzung der europäischen NEC-Richtlinie in Deutschland, insbesondere in die Erarbeitung des Nationalen Programms zur Luftreinhaltung einfließen. Neue Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen zudem den Prozess der TA-Luft-Anpassung unterstützen.

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