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WFS Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

Dieser WFS (Web Feature Service) zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Vertragskataster - MR Hamburg-Mitte

Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

EU-Einwegkunststoff-Richtlinie - Analyse der Vorgaben und möglichen Maßnahmen bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung

Das Projekt "EU-Einwegkunststoff-Richtlinie - Analyse der Vorgaben und möglichen Maßnahmen bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: s.Pro - sustainable projects GmbH.Die Studie nimmt eine rechtliche Analyse der Bestimmungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) der EKRL im Hinblick auf ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Insbesondere zielt sie darauf ab, den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln. In einem ersten Schritt wird das EHV-Konzept der EKRL mit dem EHV-Konzept in anderen Teilen des EU-Abfallrechts verglichen. Die Studie analysiert auch die Übereinstimmung der EHVBestimmungen der EKRL mit höherrangigem EU-Recht. Der Schwerpunkt dieser Analyse liegt auf jenen Aspekten, die im Vergleich zu anderen EU-Rechtsvorschriften EHV Neuheiten darstellen, und wirft rechtliche Fragen auf, die bisher nicht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung von Abfällen der relevanten EK-Produkte. Ein zweites Ziel der Studie war die Analyse potenziell relevanter EHV-Maßnahmen für die acht verschiedenen EK-Produkte, die unter Art. 8 der EK-Richtlinie in Bezug auf Sammlung, Transport, Behandlung, Aufräumarbeit und Sensibilisierung fallen. Dasselbe galt für die einschlägigen Bestimmungen für Fanggeräte. Auf der Grundlage von Überprüfungen einschlägiger Literatur und ergänzender Experteninterviews, bildeten diese Daten die Grundlage für die Analyse (1), welche EHV-Maßnahmen wirksam sein könnten; (2) welche Kosten möglicherweise mit diesen Maßnahmen verbunden sein könnten; und (3) wer für i) die Durchführung und ii) die Kosten für diese Maßnahmen verantwortlich sein sollte. Ein dritter und letzter Teil stellt zwei Vorschläge für einen spezifischen Mechanismus (Fonds) zur Umsetzung der EHV-Bestimmungen der EKRL vor.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten

Das Projekt "Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Birkholz Varadinek Asmus.Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.

Abfallmitverbrennung in Zementwerken - Sachverständigengutachten

Das Projekt "Abfallmitverbrennung in Zementwerken - Sachverständigengutachten" wird/wurde ausgeführt durch: BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH.Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden.

GRK 1598: INTERCOAST - Integrierte Küsten- und Schelfmeerforschung

Das Projekt "GRK 1598: INTERCOAST - Integrierte Küsten- und Schelfmeerforschung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Zentrum für marine Umweltwissenschaften.Die Küsten- und Schelfmeerregionen unserer Erde unterliegen einem ständigen globalen Wandel. Die zunehmende wirtschaftliche Nutzung dieser Regionen in Verbindung mit Veränderungen der natürlichen Umwelt, beispielsweise dem globalen Meeresspiegelanstieg, stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Dies bedarf neuer Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Küsten- und Schelfmeerregionen. Entsprechende Planungen erfordern eine interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit in den verschiedensten betroffenen Wissenschaftsfeldern, um die Veränderungen in der natürlichen Umwelt und in der Gesellschaft der Küstenregionen zu analysieren, zu verstehen, vorherzusagen und - wenn nötig ­- abzumildern. Das deutsch-neuseeländische Graduiertenkolleg wird zu dieser Aufgabe beitragen, indem es junge Graduierte zu fachlich qualifizierten, selbstständig und interdisziplinär denkenden sowie in die internationale Forschung eingebundenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausbildet. Neben Schwerpunkten aus den Naturwissenschaften sollen auch assoziierte Fragestellungen aus dem Bereich der Sozial- und Rechtswissenschaften bearbeitet werden. Neben dem fachspezifischen Wissen werden diesen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement zur weiteren Berufsqualifikation vermittelt. Im internationalen Graduiertenkolleg arbeiten 13 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an verschiedensten Themen aus dem Bereich der Meereswissenschaften an der Universität Bremen. Diese Doktorandinnen und Doktoranden werden aber auch ca. ein Drittel ihrer dreijährigen Promotionszeit an der Universität Waikato in Neuseeland verbringen. Dies ermöglicht es ihnen, mit einigen der besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Arbeitsgebiet zu arbeiten, zu lernen und zu publizieren. Im Austausch werden die neuseeländischen Doktorandinnen und Doktoranden für ca. ein Jahr an der Universität Bremen forschen. Ziel des Graduiertenkollegs ist es, eine neue Generation international ausgerichteter junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszubilden, die über ihre eigene Disziplin hinausblickend für die Herausforderungen der Zukunft und den Arbeitsmarkt vorbereitet sind.

Gutachten zur Anwendung von Minderungstechniken für Ammoniak durch 'Ansäuerung von Gülle' und anderen Wirkungen auf Boden und Umwelt

Das Projekt "Gutachten zur Anwendung von Minderungstechniken für Ammoniak durch 'Ansäuerung von Gülle' und anderen Wirkungen auf Boden und Umwelt" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie, Fachgebiet Bodenkunde.Im UNECE Ammoniakleitfaden sind alle Techniken zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Minderungspotenziale und Kosten bewertet. Dies gilt auch für die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle'. Jedoch fehlt eine umfassende Betrachtung der Umweltwirkungen dieser Maßnahme. Ziel des Gutachtens ist es daher, die Maßnahme 'Ansäuerung von Gülle' wissenschaftlich-fachlich tiefgründiger als bisher zu analysieren. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme. Jedoch werden auch anwendungstechnische und juristische Aspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in den Prozess der Maßnahmenbewertung im Rahmen der UNECE CLRTAP einfließen. Vorab bereitgestellte Informationen wurden der UNECE TFRN bereits im Oktober 2018 vorgestellt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Vorhabens zur Umsetzung der europäischen NEC-Richtlinie in Deutschland, insbesondere in die Erarbeitung des Nationalen Programms zur Luftreinhaltung einfließen. Neue Erkenntnisse aus dem Gutachten sollen zudem den Prozess der TA-Luft-Anpassung unterstützen.

Bewährte Verfahren zur kommunalen Abfallbewirtschaftung: Informationssammlung über Ansätze zur nachhaltigen Gestaltung der kommunalen Abfallbewirtschaftung und dafür geeignete Technologien und Ausrüstungen

Das Projekt "Bewährte Verfahren zur kommunalen Abfallbewirtschaftung: Informationssammlung über Ansätze zur nachhaltigen Gestaltung der kommunalen Abfallbewirtschaftung und dafür geeignete Technologien und Ausrüstungen" wird/wurde ausgeführt durch: INTECUS GmbH - Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management.Die zunehmende Notwendigkeit zum Umweltschutz, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verknappung natürlicher Ressourcen und dem Klimawandel begegnet und der wachsenden Erdbevölkerung ein gesunder Lebensraum mit ausreichend trinkbarem Wasser, fruchtbaren Böden und sauberer Luft gesichert werden muss, erhöht auch die Anforderungen an eine effektive und nachhaltige Abfallwirtschaft. Dies betrifft alle Länder unabhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand gleichermaßen. Eine Vielzahl von Ländern steht deshalb derzeit vor der Aufgabe, einen Transformationsprozess einleiten zu müssen, welcher von der einfachen Ablagerung schrittweise zu einer Bewirtschaftung von Abfällen führen soll. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten diesen Prozess bereits durchlaufen und sich weltweit einen hervorragenden Ruf bei der Umsetzung einer modernen, zukunftsorientierten Abfallwirtschaft erarbeitet. Selten sind in Deutschland technische, organisatorische oder rechtliche Bestimmungen für die Abfallwirtschaft verfasst worden, ohne dass diese die Entwicklung von Abfallbehandlungstechnologien erheblich vorangebracht haben. Die für die Abfallentsorgung zuständigen Akteure wurden damit im Verlauf der Jahre immer besser befähigt, sich der Herausforderungen und Bedürfnisse, welche durch die neue Orientierung und später insbesondere auch die EU Gesetzgebung entstanden, anzunehmen und geeignete Maßnahmen und Lösungsansätze dafür zu entwickeln. Deutsche Technologieanbieter gelangten auf diesem Weg in eine Vorreiterrolle, welche bis heute nicht nur auf der Innovation, Verlässlichkeit und Wirksamkeit ihrer Technologie fußt sondern auch darauf, dass jahrzehntelange Anwendungserfahrungen bewirkt haben, dass deutsche Hersteller- und Dienstleistungsunternehmen die Notwendigkeit zu Einführung einer bestimmten Technologie einzuschätzen gelernt haben, deren Einschränkungen kennen und auf dieser Basis ein effektives Abfallmanagement zu planen in der Lage sind. Vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen und des hohen Bedarfes beim Umweltschutz in vielen Ländern ist es ein Ziel Deutschlands, den Wissens- und Technologietransfer und damit den Export bewährter und leistungsfähiger Umwelttechnik im Allgemeinen und von Abfallbehandlungstechnik im Besonderen zu unterstützen. Wesentlicher Bestandteil des Wissens- und Technologietransfers ist die Information über den Stand der Abfalltechnik in Deutschland und über die von deutschen Firmen zur Bewirtschaftung von Abfällen angebotenen Verfahren, Maschinen, Anlagen, Container oder Fahrzeuge. Die vorliegende Informationssammlung soll die in Deutschland erfolgreich eingesetzten abfallwirtschaftlichen Verfahren und Techniken in einer komprimierten, systematischen Art dokumentieren, ihre Anwendungsmöglichkeiten skizzieren und Interessenten aus dem In- und Ausland in einer benutzerfreundlichen elektronischen Form die Möglichkeit eröffnen, wesentliche Einblick in die technologischen Rahmendatenzu erhalten sowie Anbieter der jeweiligen

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