Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggenesche, Heidepodsole, Wölb- und Terrassenäcker, Marschhufenbeete sowie historische Formen kultivierter Moore z. B. Spittkultur), naturnahen Böden (naturnahe Moore innerhalb der Kulisse der organischen Böden mit Klimaschutzpotential sowie alte Waldstandorte, die sich durch weitgehend unbeeinträchtigte Bodeneigenschaften auszeichnen), Extremstandorten (extrem nasse und trockene Böden, sehr nährstoffarme Böden und Salzböden des Binnenlandes und Rohmarschen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung besonders gefährdeter Biotope aufweisen und Rückzugsorte für seltene Tiere oder Pflanzen sind) sowie seltenen Böden (die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standortbedingungen wie Ausgangsgestein, Klima, Relief seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen) zusammen. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz Denkmalschutz Hessen (INSPIRE) des Landesamt für Denkmalschutz Hessen (LfDH) umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone). Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone) decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt. Der Datensatz Denkmalschutz Hessen umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)". Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die Karte zeigt den mittleren potentiellen Bodenwasservorrat (in %nFK) in der Vegetationsperiode (April – September) für die Dekade 1961-1970 berechnet mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB (für 0 – 60 cm). Für die Pflanzen ist die Wasserverfügbarkeit im Boden ein zentrales Element für das Wachstum. Diese Verfügbarkeit von Bodenwasser hängt von der Bodenart und der Menge des im Boden gespeicherten Wassers ab. Wobei letztere maßgeblich vom Niederschlag und der Temperatur (bzw. Verdunstung) beeinflusst wird. Das für Pflanzen nutzbare Bodenwasser wird als Prozent der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Ein Wert von 100% nFK oder mehr bedeutet die Speicherfähigkeit des Bodens für pflanzenverfügbares Wasser erreicht ist. Ab etwa 40 % nFK wird eine Beregnung von Ackerkulturen empfohlen, um einen optimalen Ertrag erzielen zu können.
Die geomorphographische Karte (GMK10) beruht auf dem nach 10 m generalisierten digitalen Höhenmodel von Niedersachsen (DGM1). Die Ableitung erfolgte auf dem korrigierten und auf 10 m ausgedünnten Raster ohne Aufträge und Abträge (DGM10oAF). Dargestellt werden einfache Reliefformen in Anlehnung an die 5. Auflage der bodenkundliche Kartieranleitung (Ad hoc AG Boden 2005). Die Tiefenbereiche werden ab einer Einzugsgebietsgröße von 40 ha dargestellt. Sie werden nach Einzugsgebietsgröße und einer relativen „Höhe“ (Senkenbereiche im Senkenbereich, Scheitelbereiche im Senkenbereich) untergliedert. Ziel ist es, im Hauptsenkenbereich kleinere Gerinne und relative Hochlagen zu kennzeichnen. Die Hänge werden in vier Gruppen der Neigungsklassen (N 0-1 = eben bis flach, N 2-3 = Hänge mit deutlicher Neigung zur Erosion, aber ackerbaulich nutzbar, N 4 = ackerbaulich nicht mehr nutzbar, N 5-6 = Steilhänge mit deutlicher Neigung zu gravitativen Hangbewegungen) gegliedert. Diese Zusammenfassung erfolgt im Hinblick auf die Verwendung für die BK50 von Niedersachsen. Scheitelbereiche sind Verebnungen in Hochlagen. Sie werden wie die Hänge in zwei Neigungsklassen (N 0-1 und N 2-3) getrennt. Extra ausgewiesen werden gradartige Scheitelbereiche, da diese häufig extrem flache Standorte sind und/oder die lössige Hauptlage fehlt.
Die Holozänbasisfläche stellt für Bereiche mit mehr als 10 m Wassertiefe in ihrer jetzigen Ausdehnung eine komplette Neuerung dar. Gegenüber der von Figge (1980) erstellten holozänen Basiskarte mit ca. 7.100 km² wird eine deutlich größere Fläche von nun 31.650 km² abgedeckt. Die Mächtigkeitskarte zeigt Mächtigkeit und Verbreitung des Holozäns im offshore-Bereich zwischen der Meeresoberfläche (Bathymetrie) und der Basisfläche des Holozäns in 5 m Intervallen.
Kernzone des UNESCO-Weltnaturerbes Fossillagerstätte Grube Messel
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die reduzierten Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Die Darstellung beschränkt sich im besiedelten Bereich auf die Überschwemmungsgebiete (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2221 |
| Kommune | 63 |
| Land | 2438 |
| Schutzgebiete | 416 |
| Wirtschaft | 37 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 245 |
| unbekannt | 2444 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 38 |
| offen | 2388 |
| unbekannt | 263 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2480 |
| Englisch | 238 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 420 |
| Bild | 37 |
| Datei | 138 |
| Dokument | 54 |
| Keine | 513 |
| Webdienst | 1641 |
| Webseite | 1572 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1560 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1696 |
| Luft | 854 |
| Mensch und Umwelt | 2676 |
| Wasser | 1350 |
| Weitere | 2689 |