"Der Datensatz enthält die das Landschaftsbild prägenden Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. Waldflächen dieser Waldfunktion tragen entscheidend zur Eigenart oder Schönheit der Landschaft bei. Dies resultiert z. B. aus ihrer Lage (Wälder in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden und an weithin sichtbaren Bergflanken), aus ihrem Aufbau oder ihrer Verteilung. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält alle Waldflächen, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und des § 32 BNatSchG i. V. m. § 22a SächsNatSchGSchutz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen wurden. Ziel der FFH-Gebiete ist der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. SPA-Gebiete dienen dem Schutz sämtlicher in Europa wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung der Zugvögel. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Nationalparks im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Nationalparks dienen vornehmlich dem Schutz naturnaher, großräumiger Landschaften. In ihnen ist der ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern und die von Natur aus heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Sie dienen ferner der wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Die Bevölkerung soll Zugang zu Bildungs- und Erholungszwecken haben, soweit dies der jeweilige Schutzzweck erlaubt. Neben der Angabe des Nationalparknamens erfolgt eine Einteilung in Schutzzonen (Kernzone, Naturzone A+B, Pflegezone). Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als Überschwemmungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausgewiesenen Waldflächen im Freistaat Sachsen. Überschwemmungsgebiete dienen der Sicherung des schadlosen Abflusses von Hochwasser durch Freihaltung des Gebietes von Hindernissen. Sie sind natürliche Rückhalteflächen, deren Ausweisung durch Rechtsverordnung mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde liegt, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Überschwemmungsgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Landschaftsschutzgebiete nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Freistaat Sachsen. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, wobei auch der Erholungscharakter berücksichtigt wird. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Landschaftsschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Hochwasserentstehungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) im Freistaat Sachen. Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, in denen bei Starkniederschlägen und Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern führen können. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Hochwasserentstehungsgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturschutzgebiete nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Freistaat Sachsen. Als Naturschutzgebiet können durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in seiner Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Hierzu zählen der Erhaltung, die Entwicklung oder die Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe oder die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit eines Gebietes. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Heilquellenschutzgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) und deren Schutzzoneneinteilung im Freistaat Sachsen. Heilquellen sind natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, physikalischen Eigenschaften oder nach Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Die staatlich anerkannten Heilquellen sollen durch die Ausweisung von Heilquellenschutzgebieten geschützt werden. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Heilquellenschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Origin | Count |
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Bund | 38 |
Land | 38 |
Type | Count |
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unbekannt | 38 |
License | Count |
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geschlossen | 31 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 38 |
Resource type | Count |
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Datei | 38 |
Dokument | 38 |
Webseite | 38 |
Topic | Count |
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Boden | 38 |
Lebewesen und Lebensräume | 38 |
Luft | 38 |
Mensch und Umwelt | 38 |
Wasser | 38 |
Weitere | 38 |