Der Bebauungsplan Nienstedten 18 / Othmarschen 39 für den Geltungsbereich Kanzleistraße, Jürgensallee, Baron- Voght-Straße, Quellental und Am Internationalen Seegerichtshof (Bezirk Altona, Ortsteile 218 und 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kanzleistraße - Jürgensallee - Baron-Voght-Straße - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 909 (alt: 823) der Gemarkung Klein Flottbek - Appuhnstraße - Quellental - über das Flurstück 359 der Gemarkung Klein Flottbek - Quellental - Ostgrenze des Flurstücks 768, über das Flurstück 768, Westgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Nienstedten - Quellental - Am Internationalen Seegerichtshof - Georg-Bonne-Straße.
Der Bebauungsplan Billstedt 33 für das Plangebiet Schleemer Bach - Möllner Landstraße - Oberschieems - Klinkstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billstedt 90 für den Geltungsbereich zwischen dem Jenfelder Bach und dem Öjendorfer Park südlich der Bundesautobahn A 24 (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Fuchsbergredder - West- und Nordgrenze des Flurstücks 948, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1596, Westgrenze des Flurstücks 1497, über die Flurstücke 1632, 1345 (Bundesautobahn A 24) und 447 (Öjendorfer Park) der Gemarkung Öjendorf - Grootmoorredder - Ostgrenze des Flurstücks 781, über das Flurstück 781, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 394, Südgrenze des Flurstücks 1607, über das Flurstück 392, Südgrenze des Flurstücks 392, über das Flurstück 781, Südgrenzen der Flurstücke 1281, 1280 und 1279, über das Flurstück 1279, Südgrenze des Flurstücks 390 der Gemarkung Öjendorf.
§ 2 Nummer 8 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (HmbGVBl. S. 42), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), erhält folgende Fassung: "8. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücks-spielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Die genehmigten Wettbüros bleiben auch weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche jeweils um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Geschossfläche erweitern; eine Nutzungsänderung in eine der in Satz 1 genannten Nutzungen ist ausgeschlossen; der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden; die genehmigten Flächen für Schaufenster und Werbung dürfen nicht vergrößert werden."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."
Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Ortsteil: 202, Planbezirk: Westliche Grenzen der Flurstücke 86 und 129/44, Königstraße, Behnstraße, Palmaille
Das Plangebiet liegt östlich der Straße Ohlendieck, südlich der Straße Poppenbütteler Berg und nördlich der Straße Kramer-Kray-Weg im Stadtteil Poppenbüttel. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck - Poppenbütteler Berg - über das Flurstück 6540 (Gemarkung Poppenbüttel) - Kramer-Kray-Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Farmsen - Berne 34 für das Gebiet nördlich der Straße Neusurenland/westlich der Straße Overland (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neusurenland - Westgrenze des Flurstücks 1639, Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4864, Nordgrenzen der Flurstücke 1639 und 1641 der Gemarkung Farmsen - Overland.
Das 3D-Gebäudemodell mit der Detailstufe 1 (LoD1) gibt als 3D-Stadtmodell die dritte Dimension die Höhe der Gebäude wieder und wird auf der Grundlage von Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster (ALKIS), dem Digitalen Geländemodell (DGM) und Digitalen Orthophotos (DOP) generiert. Seit 2019 wird das LoD1 aus dem LoD2 abgeleitet. Detailstufen: LoD1 (Level of Detail1) als Klötzchen Modell mit Flachdach LoD2 (Level of Detail2) als Klötzchen Modell mit standardisierter Dachform
Digitale Orthophotos (ATKIS-DOP) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden.
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