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Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022

Dargestellt wird der „maximal tolerierbare N-Saldo in kg N/(ha*a) zur Einhaltung des Grundwasserschwellenwertes von maximal 50 mg/L im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenzone“ pro Feldblock. Es handelt sich dabei um den Medianwert pro Feldblock aus dem Rechenmodell GROWA+ NRW 2021, berechnet entsprechend der Vorschrift gemäß § 7 AVV GeA und Anlage 3. Das Modellergebnis wurde im Rahmen des Projektes GROWA+ NRW 2021 durch das Forschungszentrum Jülich in einem 100 x 100 m-Raster entsprechend der in Anlage 3 der AVV GeA beschriebenen Methodik berechnet. Ausgehend von den Werten pro Rasterzelle wurden die Medianwerte pro Feldblock ermittelt. Die Medianwert-Berechnung erfolgte durch das LANUK. Der Berechnung liegen folgende Eingangsdaten zu Grunde: • Denitrifikationsbedingungen im Boden entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • nutzbare Feldkapazität entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Durchwurzelungstiefe entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Raster (100 x 100 m) der Landnutzung erstellt auf Basis von ATKIS-DLM und INVEKOS 2016/2017 im Rahmen des Projekts GROWA+ NRW 2021 (Thünen-Institut / Landwirtschaftskammer NRW), Stand 2019 • Langjährige mittlere Sickerwasserrate berechnet mit dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (FZ Jülich) pro Rasterzelle 100 x 100 m für die Zeitreihe 1991-2010, Stand 2019 • Aktuellste verfügbare landnutzungsspezifische atmosphärische N-Deposition als Hintergrundwert aus dem PINETI3-Projekt des Umweltbundesamtes, basierend auf der Zeitreihe 2010-2015 Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832“). Auf Grund der am 06.03.2026 in Kraft getretenen Aufhebung der Landesdüngeverordnung NRW sind derzeit keine mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete im Sinne des § 13a Düngeverordnung ausgewiesen.

Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022

Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUK NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“). Auf Grund der am 06.03.2026 in Kraft getretenen Aufhebung der Landesdüngeverordnung NRW sind derzeit keine mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete im Sinne des § 13a Düngeverordnung ausgewiesen.“

Keine aktuellen Daten verfügbar

„Auf Grund der am 06.03.2026 in Kraft getretenen Aufhebung der Landesdüngeverordnung NRW sind derzeit keine mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete im Sinne des § 13a Düngeverordnung ausgewiesen.“

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