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Chemiepark Leuna: Neuer Wasserstoff Verdichter – Ausbau der Versorgungsinfrastruktur

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat der Linde Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG einen Genehmigungsbescheid erteilt. Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Wasserstoff‑Verdichters am Standort Chemiepark Leuna. Der neue Verdichter wird östlich des bestehenden Steamreformers II errichtet und in einem separaten Maschinenhaus betrieben. Er ermöglicht es, Wasserstoff mit einem Volumenstrom von bis zu rund 16.000 Normkubikmetern pro Stunde von bislang 24 bar(a) auf künftig 67 bar(a) zu verdichten und über das Leitungsnetz der InfraLeuna bereitzustellen. Mit der neuen Technik investiert das Unternehmen mehrere Millionen, um die Versorgungssicherheit seiner Kunden weiterhin langfristig zu stärken. Keine nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt Die Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Immissionsschutzbehörde ergab, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Verdichters keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Insbesondere kommt es weder zu einer Änderung der genehmigten Produktionskapazität noch zu neuen Emissionen in den Bereichen Luftschadstoffe, Lärm oder Licht. Ein schalltechnisches Gutachten bestätigt, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Der Verdichter wird sicherheitstechnisch in das bestehende Anlagenkonzept integriert, unter anderem mit Raumluftüberwachung, Anbindung an bestehende Kühlsysteme sowie einer Notableitung zur Fackel. Stärkung der Wasserstoffversorgung am Standort Leuna Am Standort Leuna erzeugen die Steamreformer I und II zusammen bereits bis zu 75.000 Kubikmeter Wasserstoff pro Stunde. Dieser wird derzeit verflüssigt, in Trailern abgefüllt und in das Leitungsnetz der InfraLeuna eingespeist. Mit dem neuen Verdichter kann der Wasserstoff künftig direkt mit höherem Druck in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Darüber hinaus ist der Verdichter Teil der technischen Vorbereitung für eine mögliche Errichtung des Steamreformers III, dessen Umsetzung perspektivisch geplant ist. Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes: „Der Bescheid zeigt, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur mit hohen Umwelt‑ und Sicherheitsstandards vereinbar ist. Mit dem neuen Verdichter wird die Versorgungssicherheit am Standort Leuna weiter gestärkt und zugleich die Grundlage für künftige Wasserstoffprojekte geschaffen.“ Hintergrund: Bundes-Immissionsschutzgesetz und Zuständigkeit Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen, von denen Emissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und zugleich Vorsorge gegen deren Entstehen zu treffen. Als Obere Immissionsschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt für die Genehmigung und die Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen zuständig. Dazu gehört auch die Prüfung von Änderungsanzeigen, um sicherzustellen, dass geplante Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen oder unzulässigen Umweltauswirkungen verursachen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Verordnungen zum LSG0034___ Kreisfreie Stadt Halle (HAL) Burgenlandkreis (BLK) Mansfelder Südharz (MSH) Saalekreis (SK) Salzlandkreis (SLK)

2012: Verordnung vom 25.10.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) 20(2012)19 vom 07.11.2012 2001: Verordnung vom 26.06.2001 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Stadt Halle 9(2001)13 vom 04.07.2001 Altkreise vor 2007: Burgenlandkreis (BLK), Weißenfels (WSF) BLK: 1997: Verordnung vom 06.08.1997 (PDF) veröffentlicht: Wochenspiegel - Offizielles Mitteilungsblatt für den Burgenlandkreis (1997)33 vom 13.08.1997 WSF: 1997: Verordnung vom 26.11.1997 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Weißenfels 3(1997)8 vom 17.12.1997 Altkreise vor 2007: Mansfelder Land (ML), Sangerhausen (SGH) ML: 1961/1962: Beschluß vom 11.12.1961 (PDF) veröffentlicht: Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle (1962)3 vom Dezember 1962 Karte zum Beschluß (PDF) Altkreise vor 2007: Merseburg-Querfurt (MQ), Saalkreis (SK) 2024: Hinweis zum LSG0111SK_ "Saaletal bei Merseburg" In der Verordung werden unter § 11 die Verordnungen des LSG0034MQ_ (in Gänze) und LSG0034SK_ (in Teilen) aufgehoben. Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Saaletal bei Merseburg“ vom 24.04.2024 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis 18(2024)21 vom 14.05.2024 MQ: 1961/1962: Beschluß vom 11.12.1961 (PDF) veröffentlicht: Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle (1962)3 vom Dezember 1962 Karte zum Beschluß (PDF) SK: 2004: Verordnung vom 25.05.2004 (PDF) veröffentlicht: Saalkreis Kurier 12(2004)6 vom 16.06.2004 Altkreise vor 2007: Aschersleben-Staßfurt (ASL) teilweise, Bernburg (BBG), Schönebeck (SBK) BBG: 2021: Änderungsverordnung vom 01.03.2021 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 15(2021)15 vom 03.03.2021 2019: Änderungsverordnung vom 05.12.2019 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 13(2019)49 vom 11.12.2019 2019: Änderungsverordnung vom 13.06.2019 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 13(2019)24 vom 26.06.2019 1999: Verordnung vom 22.12.1999 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Bernburg 10(1999)306 vom 28.12.1999 zurück zur Seite LSG Saale

Besuch bei LEUNA-Polyamid GmbH: Neustart nach DOMO-Insolvenz – Arbeitsplätze gesichert, Perspektiven gestärkt

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hat am heutigen Tag die LEUNA-Polyamid GmbH im Chemiepark Leuna besucht. Der Termin stand im Zeichen des gelungenen Neustarts der Anlagen nach der Insolvenz der DOMO Caproleuna GmbH und unterstrich die Bedeutung des Standortes für die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Zum 1. April 2026 war über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gleichzeitig wurde die Fortführung der Produktion durch die neu gegründete LEUNA-Polyamid GmbH sichergestellt, die seit diesem Zeitpunkt den Betrieb der komplexen Chemieanlagen übernommen hat. Im Rahmen des Besuchs informierte sich die Behördenleitung vor Ort über den aktuellen Stand der Anlagen, die sich bereits wieder zu rund 80 Prozent in Betrieb befinden. Dabei wurde deutlich, dass der industrielle Kern des Standortes erhalten werden konnte und die Produktion schrittweise stabilisiert wird. Ein zentrales Thema des Austauschs war die Sicherung der Arbeitsplätze. Trotz der Insolvenz ist es gelungen, den überwiegenden Teil der Belegschaft am Standort zu halten: 436 Arbeitsplätze konnten erhalten werden. Dieses Ergebnis ist ein bedeutendes Signal für die Region und die Beschäftigten im Chemiepark Leuna. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye betonte: „Die erfolgreiche Fortführung der Produktion und der Erhalt der Arbeitsplätze sind ein starkes Zeichen für den Industriestandort Leuna. Wir wünschen dem neuen Unternehmen viel Erfolg und ein sicheres sowie nachhaltiges Wachstum.“ Gleichzeitig stellte er klar, dass das Landesverwaltungsamt den Prozess aktiv begleitet hat und weiterhin begleiten wird. „Als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde stehen wir den Unternehmen verlässlich als Partner zur Seite. Gerade in herausfordernden Situationen wie einer Insolvenz ist es unser Ziel, gemeinsam tragfähige Lösungen zu ermöglichen und zugleich die hohen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz sicherzustellen.“ Hintergrund des Engagements des Landesverwaltungsamtes ist unter anderem die umfassende Gefahrenabwehr während der Insolvenzphase. Zur Sicherung des Anlagenbetriebs wurden erhebliche Maßnahmen eingeleitet, um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine geordnete Betriebsfortführung zu schaffen. Im Rahmen des Besuchs wurden zudem die weiteren notwendigen Schritte abgestimmt. Dazu zählen insbesondere die vollständige Übertragung aller genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, etwa im Bereich des Immissionsschutzrechts sowie im Umgang mit Gefahrstoffen, und der weitere organisatorische Aufbau des Unternehmens. Der Besuch verdeutlichte insgesamt die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, die maßgeblich dazu beigetragen hat, den Chemiestandort Leuna zu stabilisieren und eine tragfähige Perspektive zu schaffen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ) Zweiter Teil

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Messstelle NIENBURG (SAALE), SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Messstelle RISCHMÜHLE OP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT DRESDEN.

Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein Quellschüttungen. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist 14-tägig.

Messstelle RÖPZIG, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Messstelle ROTHENBURG OP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Messstelle WETTIN UP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

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