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Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sie zeigen mit Ihrem Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dass wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz keine Gegensätze sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Werden Sie Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt und Teil unseres starken Umweltbündnisses. Gemeinsam mit ca. 200 Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und der Landesregierung arbeitet die Umweltallianz mit ihren Partnern an einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - nur gemeinsam kann Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umgesetzt werden! Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zur Förderung einer umweltgerechten Wirtschaftsentwicklung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltschutzleistungen sollen deutlichere Anerkennung erfahren und damit stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die Umweltallianz versteht sich in erster Linie als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Allianzmitglieder untereinander sowie für die Vermittlung von Informationen mit Bezug zum Umweltschutz. So finden vermehrt Workshops, „Unternehmensstammtische“ usw. statt, um den Mitgliedern der Umweltallianz die Möglichkeit zu bieten, von den Erfahrungen und dem Wissen Anderer zu profitieren. Eine Kartenübersicht der Umweltallianzteilnehmer finden Sie hier . Die Struktur der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist anhand der folgenden Akteure aufgebaut: Geschäftsstellen der Umweltallianz Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Mitglieder der Umweltallianz Botschafter der Umweltallianz Unterzeichner der Umweltallianz Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft benötigen oder bereits den Entschluss gefasst haben, Mitglied zu werden, dann steht Ihnen die Geschäftsstelle der Umweltallianz gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter umweltallianz(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder +49 345 5704 376/377. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz befindet sich im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Dort liegen u.a. die folgenden Aufgaben: Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung Durchführung des Teilnahmeverfahrens Entscheidung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz) Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Branchengesprächen und branchenspezifischen Vereinbarungen Reporting zum Teilnahmeverfahren gegenüber dem MWU Unterstützung des MWU bei der Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen „Umwelt und Wirtschaft“ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Aktualisierung bzw. weiteren Präzisierung der Teilnahmekriterien für den Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft“ im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) angesiedelt, die für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Umweltallianz zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenfrei. Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Lassen Sie sich von einigen Praxisbeispielen unserer Mitgliedsunternehmen für freiwillige Umweltschutzleistungen inspirieren. Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) wird/werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen. Anträge zur Teilnahme an der Umweltallianz sind bei der Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) mit Hilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Die Bewerbung erfordert eine Beschreibung der freiwilligen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft Anrechnung von zwei Bewertungspunkten bei Investitionsmaßnahmenim Rahmen der GRW-Förderung sowie von drei Bewertungspunkten beim Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT ( weitere Infos bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ) kostenloser Zugang zum Umweltrechtsinformationssystem „ umwelt-online “ Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops der Umweltallianz zurInformationsvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Vernetzung mit den Mitgliedsunternehmen und Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Imagegewinn durch die Verwendung des Allianzlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Produktwerbung ausgeschlossen) Die 1999 als Bündnis zwischen Regierung und Wirtschaft gegründete Umweltallianz schreibt ihren Unternehmerwettbewerb im zweijährigen Rhythmus landesweit offen aus. Die Pokale und Preisgelder werden traditionell von den Mitgliedsunternehmen und Partnern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mehr Informationen zum Preis der Umweltallianz Die Umweltallianz führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für die Mitglieder und weitere interessierte Akteure durch. So finden Workshops mit Unternehmensbegehungen, Termine von Facharbeitsgruppen sowie Treffen der Umweltallianzmitglieder statt. Mehr Informationen zu Terminen und Veranstaltungen der Umweltallianz Seit 2018 werden Botschafter der Umweltallianz ernannt, die für die Umweltallianz Sachsen-Anhalt werben und dem Bündnis ein Gesicht geben. In 2018 wurde Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring aus Barleben zum ersten Botschafter ernannt. Herr Ostendorf überzeugte in besonderem Maße mit seinem Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung. In 2022 wurden zwei weitere Botschafter ernannt: Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer in Wulferstedt und Jörg Schulze von der Umweltvereinigung "Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V." in Halle (Saale). Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 fest, welche Tier- und auch Pflanzenarten einem besonderen Schutz und welche zusätzlich einem strengen gesetzlichen Schutz unterliegen. Abhängig vom Status besonders geschützt oder streng geschützt bestehen bestimmte Schutzfestlegungen (siehe Seite Grundlagen ). Alle besonders geschützten und streng geschützten Arten unterliegen z. B. einschlägigen Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 BNatSchG sowie Artikel 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier; siehe Foto) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) diesen strengen Verboten. Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (siehe Punkt 9c ). Als Ausnahme vom gesetzlichen Besitzverbot dürfen Totfunde der geschützten Arten nur für Forschung oder Lehre verwendet werden. Dabei ist der Besitz der streng geschützten Exemplare nur staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten (siehe Punkt 3.1 ) bzw. an eine Ausnahmegenehmigung gebunden (siehe Punkt 9c ). Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden. Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch die unter Punkt 3.2 genannten Einrichtungen sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c eingeholt wurde. Totfunde der nur besonders geschützten Arten dürfen von den folgenden Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden: a) Von staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 b) Von weiteren in Sachsen-Anhalt aufnahmeberechtigten Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 Andere Institutionen wie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen benötigen für den Besitz der besonders geschützten Arten wie auch für die streng geschützten Arten eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c . Bei diesen Arten ist der Vorrang des jagdlichen Aneignungsrechts zu berücksichtigen (siehe Punkt 5 ). Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Für alle naturentnommenen Tiere gilt ein striktes Vermarktungsverbot [§ 44 BNatSchG sowie Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Deshalb dürfen die verstorbenen naturentnommenen Pfleglinge, falls sie für die Präparation vorgesehen sind, von Zoos und Tiergärten nur direkt an Forschungs- und Lehreinrichtungen entsprechend der Punkte 3 und 4 gegeben werden. Für den Nachweis der Herkunft ist ein Übergabe-Protokoll mit den Fundangaben (Ort und Datum) mitzugeben. Sind verstorbene naturentnommene Pfleglinge der streng geschützten Arten für die Präparation vorgesehen, müssen sie von Zoos und Tiergärten vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 abgegeben werden. Eine Abgabe an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 oder an private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtungen nach Punkt 3.1 keinen Bedarf an dem jeweiligen Tier haben und wenn eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c vorliegt. Da eine Vermarktung verboten ist, sind für naturentnommene Anhang A-Exemplare auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Eine Abgabe verstorbener naturentnommener Pfleglinge der besonders geschützten Arten an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 und an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechend Punkt 3.2 ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Weitergabe an andere private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Tier entsprechend Punkt 9c besitzt. (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ) Eine Abgabe verstorbener „Doppelrechtler“ als streng geschützte Arten hat vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen entsprechend Punkt 3.1 und nachrangig an die weiteren Forschungs- oder Lehreinrichtungen nach Punkt 3.2 bzw. an andere private Lehreinrichtungen und Vereine zu erfolgen. Bei der Weitergabe ist neben dem Übergabe-Protokoll die Eigentumsabtrittserklärung des Jagdausübungsberechtigten einschließlich einer angefügten Kopie des Jagdscheins mitzugeben. Erforderliche Angaben der Eigentumsabtrittserklärung des Jägers: Vollständige Adressen von Jäger und Empfänger, Art und Beschreibung des toten Tieres, genauer Fundort, Funddatum, Unterschrift des Jägers mit Ort und Datum sowie Kopie des Jagdscheins anheften. Da eine Vermarktung verboten ist, sind auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Tote Tiere aus legaler Zucht oder Einfuhr dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen mit den vollständigen Herkunftsbelegen verkauft werden: Für einen rechtmäßigen Verkauf dieser Frostexemplare an den Präparator bzw. an den neuen Besitzer ist die EU-Bescheinigung vom Züchter bzw. Besitzer zuvor beim CITES-Büro von „LIV - Lebend“ auf „BOD - Totes Tier“ ändern zu lassen. Das Kennzeichen hat am Tier zu verbleiben. Mit der auf „BOD - Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung muss der Präparator bzw. der neue Besitzer nach Fertigstellung des Präparats bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde ein neues Dokument beantragen, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby. Dabei ist das angefertigte Präparat genau zu beschreiben, z. B. Standpräparat, Fellpräparat, gegerbtes Rohfell (Haut), Kopfpräparat, Schädelpräparat (Skelett), Skelett, Balgpräparat, Federsammlung (Rupfung) oder Einzelfeder (Stoßfeder, Schwungfeder). Für Präparate ohne Ring bzw. ohne Transponder sind zwei Fotos je Exemplar bei der Bescheinigungsbeantragung mit einzureichen. 7.2 Besonders geschützte und alle nicht unter Punkt 7.1 genannten streng geschützten Tiere Sind die Frostexemplare bzw. die fertigen Präparate dieser Arten durch Ringe oder Transponder gekennzeichnet, ist ein Verkauf der legal gezüchteten oder eingeführten Tiere mit dem vollständigen Herkunftsnachweis möglich (siehe Seite Nachweispflicht ). Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (siehe Punkt 9 ). Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (siehe Punkt 3.1 und Punkt 3.2 ). Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (siehe Punkt 9 und Punkt 10 ). Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (siehe Punkt 7.1 ). Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (siehe Punkt 13 ). Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV] (siehe Punkt 11 ). Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (siehe Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter dem Punkt 3.1 oder dem Punkt 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz [siehe Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA , Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Datei Muster Zeugenbestätigung Altbesitz - § 46 BNatSchG (PDF)]. Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind auf der Seite „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (siehe Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d und 9e zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a bis 9c ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f bis 9h und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen Artenschutzrechtliche Informationsschriften Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter Vollzugshinweise 2010 Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
Gestern fand der Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren für die geplanten Kalkteiche 16 und 17 der Solvay GmbH bei Bernburg statt. Gegenstand des Termins war der Austausch zwischen dem Vorhabenträger, den beteiligten Fachbehörden sowie den Einwendern und Stellungnehmenden im laufenden Genehmigungsverfahren. Von den vier Umweltvereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben hatten (IG Bode-Lachs, Naturfreunde und Landesanglerverband, Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V), war nur der Landesanglerverband vor Ort vertreten. Zu den anwesenden Fachbehörden gehörten unter anderem der Landkreis in seiner Funktion als Untere Naturschutz- und Wasserbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege sowie der Gewässerkundliche Landesdienst (LHW). Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie konnte im Rahmen der bereits laufenden archäologischen Prospektion des Geländes erste wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Die Stadt Nienburg hat ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung der Kalkteiche erteilt. Auch seitens der Stadt Bernburg wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Solvay GmbH hat beim Landesverwaltungsamt eine wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren Kalkteichen beantragt. Gleichzeitig wurde die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus dem gesamten Werksstandort in die Saale beantragt. Beide Verfahren werden gemeinsam betrachtet, da sie inhaltlich miteinander verknüpft sind. Die geplanten Kalkteiche dienen der Behandlung von Industrieabwasser aus der Sodaproduktion. Dabei werden Feststoffe durch Sedimentation abgeschieden, wodurch auch ein Teil der gebundenen Schadstoffe zurückgehalten wird. Im Endausbau würden die beiden Becken eine Fläche von rund 110 Hektar einnehmen. Für diesen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft ist ein Ausgleich durch das Unternehmen vorzunehmen. Die Solvay GmbH hat dazu neben weiteren Maßnahmen den Anschluss des Saalealtarms bei Nienburg an die Saale vorgesehen. So soll dieses Stillgewässer bei entsprechendem Wasserstand der Saale wieder durchströmt und ökologisch aufgewertet werden. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Spundwand, mit welcher der Abstrom salzhaltigen Grundwassers von den Kalkteichen und damit auch zum Altwasser unterbunden wird. Für den wertvollen, abzutragenden Mutterboden hat Solvay ein Verwertungskonzept vorgelegt. Einwendungen aus der Bevölkerung oder von Anrainerkommunen lagen nicht vor. Die Stellungnahmen der Umweltverbände konzentrierten sich vor allem auf naturschutzfachliche Auswirkungen sowie auf Fragen der Kompensation. Die ursprünglich schon im Sommer 2023 ausgelegten Unterlagen für diese Verfahren wurden aufgrund einzelner Stellungnahmen ergänzt und Anfang 2026 nochmals öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht. Mit einer abschließenden Entscheidung im Genehmigungsverfahren wird aufgrund der Komplexität des Vorhabens im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet. Hintergrund Der Werksstandort der Solvay GmbH in Bernburg mit ungefähr 400 Beschäftigten dient der Herstellung von Soda, Natron (Bikarbonat) und Wasserstoffperoxid. Soda ist für viele industrielle Prozesse eine unverzichtbare Grundchemikalie. Dazu gehört die Herstellung von Glas, Waschmitteln, Papier und Zellstoff. Aus Sicht der Europäischen Kommission hat daher die Sodaproduktion strategische Bedeutung für Europa. In der Europäischen Union gibt es aktuell noch neun produzierende Sodawerke, davon drei in Deutschland. Soda wird in Bernburg bereits seit 1883 auf der Grundlage des heutigen Herstellungsverfahrens produziert. Dafür benötigt werden insbesondere Kalkstein und Steinsalz, was vor Ort seit jeher verfügbar ist. Aufgrund der großen Mengen an Rückständen aus dem verwendeten Kalkstein ist eine Behandlung des Abwassers unabdingbar. Die Bespülung der Kalkteiche kann über mehrere Jahrzehnte andauern. Nach dem Ende der Nutzung und entsprechender Sukzession können die ehemaligen Kalkteiche sich zu wertvollen Landschaftsbestandteilen wandeln. Diese Entwicklung kann bei Latdorf mit den ehemaligen Kalkteichen am Saaleufer nachvollzogen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Für die Wiederinbetriebnahme der Brennstoffanlage in Bernburg gab es jetzt Grünes Licht vom zuständigen Landesverwaltungsamt. Die Anlagenbau Umweltprojekt GmbH bereitet die Wiederinbetriebnahme ihrer Anlage zur Brennstoffproduktion am Standort Bernburg vor. Das Unternehmen hatte dazu am 12. März 2026 einen entsprechenden Antrag beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht. Nach Auswertung der Unterlagen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Die Anforderungen des BImSchG werden weiterhin erfüllt. Die Anlage dient der mechanischen Behandlung nicht gefährlicher, heizwertreicher Abfälle zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen und ist für eine Jahresdurchsatzleistung von bis zu 66.000 Tonnen genehmigt. Die angezeigten Maßnahmen führen zu keiner Änderung von Kapazität, Lagermengen oder Durchsatz. Einzelne technische Anpassungen betreffen unter anderem die Anlagentechnik, etwa die Integration emissionsarmer Verladeprozesse für separierte Stoffströme. Zusätzliche Umweltbelastungen sind dadurch nicht zu erwarten. Brandereignis im April 2025 Am 8. April 2025 war es gegen 3:50 Uhr im Inputbereich der Produktionshalle zu einem Brand gekommen. Rund 200 Tonnen Mischkunststoffe waren betroffen. Große Teile der Halle sowie die Anlagentechnik und Förderbänder wurden beschädigt. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg stellte das Ermittlungsverfahren zur Brandursache im Juli 2025 ein. Wiederaufbau im genehmigten Bestand Nach dem Brand wurden umfassende Prüfungs-, Reinigungs- und Sicherungsarbeiten durchgeführt. Auf Grundlage einer Standsicherheitsprüfung sind bauliche Maßnahmen erforderlich, darunter der Austausch einzelner Tragteile und Schraubverbindungen sowie eine großflächige Erneuerung der Hallenfassade. Nach Abschluss dieser Arbeiten steht das Gebäude wieder für den Einbau der Anlagentechnik zur Verfügung. Der Wiederaufbau erfolgt weitgehend im bestehenden, genehmigten Anlagenkonzept. Verbesserter Brandschutz und neue Infrastruktur Ein besonderer Fokus liegt auf der Weiterentwicklung des Brandschutzes. Geplant sind unter anderem Damit sollen die Sicherheitsstandards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessert werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Entlang der Flüsse Saale und Unstrut gibt es auf den steilen Hängen und in den kleinen Seitentälern eine Vielzahl besonderer Trockenlebensräume: felsige Flächen, magere Wiesen, trockene Rasengebiete sowie arrondierte Streuobstwiesen, Acker- und Waldränder. Diese Gebiete sind die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen. Doch sie sind bedroht, insbesondere wenn sie nicht gepflegt oder genutzt werden. Früher waren hier regelmäßig Hirten mit ihren Herden unterwegs. Diese Form der naturnahen Nutzung wird heute jedoch immer seltener. Ohne sie kommt es zu Verbuschungen und einer Degradierung der Biotope: Büsche und Sträucher wachsen unkontrolliert, wertvolle Lebensräume gehen verloren und mit ihnen viele seltene Offenlandarten. Deshalb hat der Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland das große Naturschutzprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ initiiert: Ziel ist es, diese einzigartigen Landschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei die Tier- und Pflanzenwelt mit angepasster Landnutzung zu verbinden. In der ersten Projektphase wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für eine Fläche von knapp 4.000 Hektar erstellt. Diese Fläche verteilt sich auf insgesamt fünf Regionen im Naturpark. Mithilfe von Biotopkartierungen, floristischen und faunistischen Erfassungen sowie sozioökonomischen Studien werden umfassende Erhebungen durchgeführt. Welche Tier- und Pflanzenarten leben dort? Wie wird die Fläche heute genutzt? Welche Bedürfnisse haben Eigentümer:innen, Landwirt:innen und andere Beteiligte vor Ort? Aus all diesen Informationen entstehen bis zum Ende der ersten Projektphase (Dezember 2024 bis Februar 2028) konkrete Vorschläge, wie die Landschaft entwickelt, gepflegt und genutzt werden kann, beispielsweise durch Beweidung, das Entfernen von Verbuschungen oder eine schonendere Nutzung. In einer zweiten Projektphase sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Kombination von Artenschutz und extensiver Landnutzung, beispielsweise in Form von Weidetierhaltung, wird so die einzigartige Biodiversität in der Region gestärkt und der Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft an Saale und Unstrut gefördert. Das Projekt wird gefördert über das Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (75 Prozent) und des Landes Sachsen-Anhalt (16 Prozent). Der Eigenanteil von 9 Prozent wird durch die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis sowie den Geo-Naturpark selbst getragen. Das Fördervolumen für Projektphase I beträgt insgesamt 1,5 Mio. Euro. Detaillierte Informationen zum Projekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ finden Sie auf der Website des Geo-Naturparks Saale-Unstrut-Triasland . Das Gewässerrandstreifenprojekt wird seit 2005 mit Mitteln des Bundes (75 Prozent), des Landes Brandenburg (11 Prozent), des Landes Sachsen-Anhalt (7 Prozent) sowie des NABU (7 Prozent) umgesetzt. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 86 Kilometern am Havelunterlauf von Pritzerbe in Brandenburg bis unterhalb von Havelberg in Sachsen-Anhalt, wo die Havel in die Elbe mündet. Das Projekt ist auf die Renaturierung des Unterlaufs der Havel und die Wiederherstellung natürlicher Retentionspotentiale der Havelaue sowie angrenzender Gebiete in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gerichtet. Die Projektphase 1 wurde im Juni 2009 mit der Erarbeitung eines zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Träger, den Ländern und dem Bund abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplans abgeschlossen. Ende 2019 wurde mit der Umsetzungsphase (Projektphase 2) begonnen und ist bis 2033 geplant. Das Naturschutzgroßprojekt hat einen Gesamtumfang von ca. 66,5 Mio. Euro. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Untere Havelniederung finden Sie auf der Internetseite des NABU . Im Bereich der Mittleren Elbe zwischen Pretzsch und Gallin sowie der Unteren Schwarzen Elster ab Jessen beteiligen sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ an der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Mittelelbe-Schwarze Elster. Die Heinz-Sielmann-Stiftung beabsichtigt unter der Mitwirkung regionaler Akteure, wie dem Biosphärenreservat Mittelelbe, verlorengegangene Bereiche der Auenlandschaft und deren natürliche Dynamik wieder herzustellen. Viele verschiedene Maßnahmen, wie das Wiederanschließen von Altwässern an die Elbe, Wiederherstellung einzelner Auwälder und partielle Extensivierungen von Grünland werden zur Verbesserung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beitragen. Die durch den intensiven Stromausbau der Elbe über die letzten 150 Jahre erzeugten Probleme, wie starke Erosion der Flusssohle/Sohlvertiefung und sinkende Grundwasserstände in Flussnähe, sollen mit Hilfe der Umgestaltungen innerhalb dieses Projektes abgemildert werden. Das Projekt startete am 1. Juni 2020 mit der sogenannten Projektphase 1, welche die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zum Ziel hat. In der Projektphase 1 werden die Projektmaßnahmen entwickelt und festgelegt, die schließlich in der Projektphase 2 ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden für die Projektphase 1 ca. 2,7 Mio. Euro investiert. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung. Das Land Sachsen-Anhalt, in Vertretung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, beteiligt sich mit 15 Prozent an der Gesamtfinanzierung und hat für die Umsetzung der Projektphase 1 ca. 400.000 Euro bereitgestellt. Die Heinz-Sielmann-Stiftung steuert einen Eigenanteil von 10 Prozent zu der Gesamtfinanzierung der ersten Projektphase hinzu. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster finden Sie auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung .
Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Kontakt Natura 2000 und geschützte Teil von Natur und Landschaft Naturschutz Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Frau Heike Hoppe Tel.: +49 345 5704-611 E-Mail an Frau Hoppe Gebietsname EU_Nr.= Standarddatenbogen_2020 (PDF) Landes_Nr.= Gebietskarte (PDF) Schutz-und Erhaltungsziel (SEZ) (PDF) Managementplan (MMP / Jahr) A Aland-Elbe-Niederung DE 2935 401 SPA0006LSA SEZ Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen DE 2935 301 FFH0007LSA SEZ Alte Elster und Rohrbornwiese bei Premsendorf DE 4244 301 FFH0075LSA Alte Schule in Ahlsdorf DE 4434 304 FFH0218LSA Altengrabower Heide DE 3839 301 FFH0274LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz DE 4431 302 FFH0100LSA MMP / 2013 Annaburger Heide DE 4344 302 FFH0176LSA Arendsee DE 3134 301 FFH0252LSA Auenwald Plötzkau DE 4236 401 SPA0017LSA Auenwälder bei Plötzkau DE 4236 301 FFH0164LSA B Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland DE 3732 302 FFH0041LSA Bebertal bei Hundisburg DE 3734 303 FFH0237LSA Beeke-Dumme-Niederung Neumeldung DE 3132-302 FFH0288LSA MMP / 2023 Bere und Mosebach südwestlich Stiege DE 4331 301 FFH0095LSA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd DE 4737 401 SPA0025LSA SEZ Bergholz nördlich Halle DE 4437 305 FFH0116LSA Bergwiesen bei Königshütte DE 4230 303 FFH0090LSA Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland DE 4231 306 FFH0222LSA SEZ Bielsteintunnel bei Hüttenrode DE 4231 304 FFH0220LSA SEZ Binnendüne bei Scharlibbe DE 3338 301 FFH0015LSA Binnendüne Gommern DE 3936 302 FFH0166LSA SEZ Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA MMP / 2021 Bode und Selke im Harzvorland DE 4133 301 FFH0172LSA Bodenschwende bei Horla im Südharz DE 4433 302 FFH0099LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale DE 4231 303 FFH0161LSA MMP / 2011 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt DE 4634 301 FFH0135LSA MMP / 2006 Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA MMP / 2017 Brandberge in Halle DE 4437 309 FFH0179LSA Brauereikeller Gardelegen DE 3434 303 FFH0230LSA Bresker Forst östlich Oranienbaum DE 4141 302 FFH0130LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA MMP / 2019 Buchenwald östlich Klötze DE 3333 301 FFH0186LSA Buchenwälder um Stolberg FFH0097LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwälder um Stolberg SPA0030LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide DE 4341 301 FFH0133LSA Bunker bei der Halde Pfännerhall DE 4737 301 FFH0229LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz DE 4432 301 FFH0101LSA Burg Saaleck DE 4836 308 FFH0216LSA Bürgerholz bei Burg DE 3637 302 FFH0040LSA Bürgerholz bei Rosian DE 3838 301 FFH0057LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt DE 4233 302 FFH0177LSA MMP / 2011 C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA MMP / 2012 Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA MMP / 2012 D Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg DE 4534 301 FFH0110LSA Der Most bei Harpe DE 3035 301 FFH0006LSA SEZ Dessau-Wörlitzer Elbauen DE 4140 304 FFH0067LSA MMP / 2015 Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland DE 4231 302 FFH0082LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA MMP / 2017 Diesdorfer Wohld DE 3231 301 FFH0245LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA MMP / 2014 Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA MMP / 2023 Dommitzscher Grenzbach DE 4342 306 FFH0259LSA MMP / 2022 Drömling DE 3533 301 FFH0018LSA SEZ E Eckartsberga Keller Gartenstraße DE 4835 306 FFH0255LSA Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11 DE 4835 305 FFH0215LSA Ecker- und Okertal DE 4029 301 FFH0044LSA Ehle zwischen Möckern und Elbe DE 3837 301 FFH0199LSA Eiskeller in Klötze DE 3333 302 FFH0223LSA Eislebener Stiftsholz DE 4535 301 FFH0111LSA Elbaue bei Bertingen DE 3637 301 FFH0037LSA MMP / 2009 Elbaue Beuster-Wahrenberg DE 3036 301 FFH0008LSA SEZ Elbaue Jerichow DE 3437 401 SPA0011LSA MMP / 2010 Elbaue Steckby-Lödderitz DE 4037 302 FFH0054LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung DE 3736 301 FFH0038LSA MMP / 2009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg DE 3138 301 FFH0009LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Derben und Schönhausen DE 3437 302 FFH0157LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Griebo und Prettin DE 4142 301 FFH0073LSA MMP / 2022 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg DE 3936 301 FFH0050LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3238 302 FFH0012LSA MMP / 2009 Elendstal im Hochharz DE 4230 302 FFH0088LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA MMP / 2011 Engelwurzwiese bei Zwintschöna DE 4538 301 FFH0142LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA SEZ MMP / 2011 Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle DE 4437 306 FFH0119LSA MMP / 2011 Bachelorarbeit Hochschule Anhalt Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinke DE 3636 302 FFH0184LSA Eschengehege nördlich Tangerhütte DE 3536 303 FFH0171LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck FFH0045LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck SPA0027LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA MMP / 2022 Feldflur bei Kusey DE 3432 401 SPA0024LSA Fenn in Wittenmoor DE 3436 301 FFH0033LSA Feuchtwiese bei Dobien DE 4041 302 FFH0250LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA MMP / 2011 Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA MMP / 2014 Fledermausquartier Bunker Dornberg DE 3636 303 FFH0282LSA Fledermausquartier in der Kirche Branderoda DE 4736 304 FFH0146LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA MMP / 2023 Forst Bibra DE 4735 302 FFH0139LSA Forsthaus Mullberg DE 4141 303 FFH0211LSA Friedenthaler Grund DE 4042 303 FFH0240LSA Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen DE 4338 301 FFH0127LSA Fuhnesümpfe östlich Löbejün DE 4337 301 FFH0115LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LS MMP / 2013, Erg. 2020 Gehölz bei Osterfeld DE 4937 301 FFH0248LSA SEZ Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA MMP / 2011 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen DE 4244 302 FFH0074LSA Gewässersystem der Helmeniederung DE 4533 301 FFH0134LSA MMP / 2002 außerhalb SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 innerhalb SPA0004LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz DE 4434 301 FFH0108LSA Glücksburger Heide FFH0068LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Glücksburger Heide SPA0022LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming DE 3940 301 FFH0060LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA MMP / 2014 Grabensystem Drömling DE 3532 301 FFH0020LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA MMP / 2022 Großes Bruch bei Wulferstedt DE 3932 301 FFH0043LSA Güsener Niederwald DE 3638 301 FFH0039LSA Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra DE 4835 301 FFH0190LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Hakel DE 4134 401 SPA0005LSA MMP / 2015 Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA MMP / 2015 Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA MMP / 2022 Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25 DE 3734 302 FFH0206LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA MMP / 2021 Harzer Bachtäler DE 4330 301 FFH0089LSA Havel nördlich Havelberg DE 3138 302 FFH0010LSA Heers bei Blankenburg DE 4131 302 FFH0203LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA MMP / 2010 Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) DE 4531 401 SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 Hermannshöhle Rübeland DE 4231 305 FFH0221LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA MMP / 2002 Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA MMP / 2014 Hochharz DE 4229 301 FFH0160LSA Hohes Holz bei Eggenstedt DE 3933 301 FFH0042LSA Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga DE 4835 302 FFH0191LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Huy nördlich Halberstadt FFH0047LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 Huy nördlich Halberstadt SPA0028LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 I Ihle zwischen Friedensau und Grabow DE 3737 302 FFH0167LSA J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA MMP / 2015 Jederitzer Holz östlich Havelberg DE 3238 301 FFH0013LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA MMP / 2021 Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA MMP / 2021 Jeggauer Moor DE 3433 301 FFH0019LSA SEZ K Kalbescher Werder bei Vienau DE 3234 301 FFH0003LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau DE 4536 305 FFH0227LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA MMP / 2023 Keller Schloßruine Zerbst DE 4038 301 FFH0225LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA MMP / 2013 Kirche Großjena DE 4836 307 FFH0214LSA Kirche in Bülstringen DE 3634 302 FFH0205LSA Kirche Muldenstein DE 4340 303 FFH0217LSA Kirche Nebra DE 4735 303 FFH0212LSA Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle DE 4042 302 FFH0234LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA MMP / 2012 Klietzer Heide DE 3338 302 FFH0159LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA MMP / 2022 Kloster in Remkersleben DE 3933 302 FFH0209LSA Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde DE 3634 301 FFH0025LSA Köhe westlich Winterfeld DE 3233 301 FFH0185LSA Korgscher und Steinsdorfer Busch DE 4144 301 FFH0069LSA Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedau DE 3136 301 FFH0279LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA MMP / 2023 Kuckenburger Hagen DE 4535 302 FFH0140LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA MMP / 2010 Kuhlache und Elsteraue bei Jessen DE 4243 302 FFH0070LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau DE 4138 301 FFH0125LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA SEZ MMP / 2010 Kupferschieferhalden bei Hettstedt DE 4335 301 FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld DE 4434 302 FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg DE 4434 303 FFH0109LSA L Landgraben-Dumme-Niederung DE 3132 401 SPA0008LSA Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel DE 3132 301 FFH0001LSA MMP / 2014 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt DE 4334 301 FFH0104LSA Lappwald südwestlich Walbeck DE 3732 301 FFH0028LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 301 FFH0078LSA MMP / 2011 Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA MMP / 2022 Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga DE 4835 303 FFH0196LSA Löhnsdorfer Revier bei Göritz DE 3940 302 FFH0061LSA M Magerweide Aschkabel DE 3034 301 FFH0265LSA Mahlpfuhler Fenn FFH0035LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Mahlpfuhler Fenn SPA0026LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA MMP / 2010 Marienborn DE 3732 305 FFH0286LSA Marktkirche Quedlinburg DE 4232 305 FFH0204LSA Milde-Niederung/Altmark DE 3334 401 SPA0009LSA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst DE 4139 401 SPA0001LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Mittlere Oranienbaumer Heide SPA0032LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Moorweide bei Stapen DE 3232 304 FFH0253LSA Mooswiese Hottendorf östlich Gardelegen DE 3435 301 FFH0031LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA MMP / 2017 Muldeaue oberhalb Pouch DE 4340 301 FFH0180LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster DE 4142 401 SPA0016LSA MMP / 2022 Muschelkalkhänge westlich Halle DE 4536 303 FFH0123LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA MMP / 2022 Nienburger Auwald-Mosaik DE 4136 301 FFH0103LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA MMP / 2011 Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle DE 4437 307 FFH0120LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 30 FFH0059LSA MMP / 2022 Obere Ohre DE 3431 302 FFH0017LSA Ohreaue DE 3331 302 FFH0275LSA MMP / 2015 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben DE 3734 301 FFH0048LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA MMP / 2013 Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA MMP / 2022 Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA MMP / 2014 P Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig DE 4040 301 FFH0064LSA Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA SEZ MMP / 2011 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland DE 4231 307 FFH0224LSA SEZ Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA MMP / 2022 Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA MMP / 2022 Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA MMP / 2015 R Radeweg bei Hasselfelde DE 4330 302 FFH0094LSA Rathaus Sangerhausen DE 4533 303 FFH0210LSA Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA MMP / 2011 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg DE 4129 301 FFH0046LSA Rohrberger Moor DE 3232 301 FFH0170LSA Röhricht und Salzwiesen am Süßen See DE 4536 301 FFH0113LSA MMP / 2015 Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau DE 4039 301 FFH0062LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA MMP / 2011 Saaleaue bei Groß Rosenburg DE 4037 303 FFH0053LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA MMP / 2011 Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA MMP / 2011 Saalehänge bei Goseck DE 4837 301 FFH0183LSA Saalehänge bei Tultewitz südlich Bad Kösen DE 4936 301 FFH0195LSA Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen DE 4836 304 FFH0153LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA MMP / 2016 Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA MMP / 2016 Salziger See und Salzatal DE 4536 401 SPA0020LSA MMP / 2016 Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA MMP / 2010 Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA SEZ MMP / 2010 Sand-Silberscharten-Standort bei Quedlinburg DE 4132 303 FFH0086LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA MMP / 2022 Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA SEZ MMP / 2011 Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA MMP / 2021 Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA MMP / 2022 Schlossberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA MMP / 2023 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt DE 4635 301 FFH0137LSA Schweinitz bei Loburg DE 3839 302 FFH0247LSA Schweinitzer Fließ DE 4144 302 FFH0175LSA Schwermetallrasen bei Hornburg DE 4535 303 FFH0201LSA SEZ Secantsgraben, Milde und Biese DE 3334 301 FFH0016LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege DE 4332 302 FFH0096LSA MMP / 2010 Silberkuhle bei Bodendorf DE 3633 302 FFH0207LSA Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn DE 4332 301 FFH0162LSA MMP / 2011 Spetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland DE 3633 301 FFH0023LSA Spitzberg südwestlich Klinke DE 3435 302 FFH0278LSA SEZ Stauberg nördlich Oebisfelde DE 3531 301 FFH0022LSA SEZ Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA MMP / 2010 Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA MMP / 2022 Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA MMP / 2022 Stimmecke bei Suderode DE 4029 302 FFH0173LSA Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt DE 4535 304 FFH0226LSA Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode DE 4230 301 FFH0081LSA SEZ Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg DE 3835 301 FFH0174LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA MMP / 2002 Süppling westlich Weißewarte DE 3537 303 FFH0036LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA MMP / 2023 Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA MMP / 2021 Taube-Quelle und Auengebiet bei Möst DE 4239 301 FFH0128LSA Teufelsmauer nördlich Thale DE 4232 301 FFH0091LSA SEZ Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA MMP / 2021 Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA MMP / 2022 Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA MMP / 2014 Trockenrasen am Wendelstein DE 4734 302 FFH0194LSA Trockenrasenfläche bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA MMP / 2022 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA MMP / 2017 U Uchte unterhalb Goldbeck DE 3236 301 FFH0231LSA Unstrutaue bei Burgscheidungen DE 4735 307 FFH0272LSA Untere Havel und Schollener See DE 3239 301 FFH0011LSA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See DE 3239 401 SPA0003LSA Untere Muldeaue DE 4239 302 FFH0129LSA MMP / 2013 Untere Ohre DE 3735 301 FFH0024LSA Untere Schwarze Elster DE 4143 301 FFH0071LSA MMP / 2022 V Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide DE 3839 401 SPA0014LSA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide DE 4244 401 SPA0023LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA MMP / 2015 Vogelschutzgebiet Drömling DE 3532 401 SPA0007LSA SEZ Vogelschutzgebiet Fiener Bruch DE 3639 401 SPA0013LSA MMP / 2011 Vogelschutzgebiet Hochharz DE 4229 401 SPA0018LSA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide DE 3338 401 SPA0010LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA MMP / 2011 W Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet DE 4937 302 FFH0264LSA Wälder am Flechtinger Höhenzug DE 3733 301 FFH0287LSA Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel DE 3232 303 FFH0244LSA Wasserschloß in Sankt Ulrich DE 4636 301 FFH0213LSA Weideflächen bei Kraatz DE 3134 302 FFH0254LSA Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA MMP / 2010 Weinfeld nordwestlich Mansfeld DE 4334 302 FFH0106LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA MMP / 2024 Wiesen und Quellenbusch bei Radegast DE 4338 302 FFH0200LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA MMP / 2011 Wipper im Ostharz DE 4433 301 FFH0098LSA Wipper unterhalb Wippra DE 4235 301 FFH0257LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA MMP / 2016 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg DE 4137 401 SPA0015LSA MMP / 2017 Z Zaschwitz bei Wettin DE 4436 303 FFH0246LSA Zeitzer Forst FFH0156LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zeitzer Forst SPA0031LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zerbster Land DE 3938 401 SPA0002LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA MMP / 2017 Ziegenberg bei Königerode DE 4433 303 FFH0178LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Zillierbach südlich Wernigerode DE 4130 301 FFH0077LSA Zisterne Weferlingen DE 3732 304 FFH0208LSA Externe Links: Quelle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Karteninformation Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Natura 2000-Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten finden Sie neben dem Verordnungstext u. a. auch die Übersichtskarten, Gebietskarten und Detailkarten zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen zu den Datenblättern (Standarddatenbögen) von Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt, Stand 11/2017 (PDF) Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 978-3-00-042711-4; 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 10 (2013); ISSN 0941-7281 Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
ka Messnetzkonzeption 2026 Landesmessnetz Luftqualität und Deposition Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgege- ben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer be- vorstehenden Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 • 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-0 Fax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Web: lau.sachsen-anhalt.de Erarbeitung Abteilung Immissionsschutz, Klima, Nachhaltigkeit Autoren Torsten Bayer Stephan Wolf Teil Lufthygienisches Überwachungssystem (LÜSA) Teil Depositionsmessnetz, NUPS, Passivsammler Redaktion/Schriftleitung Torsten Bayer 1. Auflage Januar 2026 Inhalt 1.Einleitung .................................................................................................................... 2 2.Lufthygienisches Überwachungssystem (LÜSA) ......................................................... 3 2.1Allgemeines ................................................................................................................ 3 2.2Einsatz Luftmessfahrzeug ........................................................................................... 4 2.3Einsatzplan für netzunabhängige Probenahmesysteme (NUPS) ................................ 4 2.4Einsatzplan Passivsammler (NH3, NO2) ...................................................................... 5 2.5Besonderheiten im Messnetz – Rückblick 2025 .......................................................... 6 3.Depositionsmessnetz ................................................................................................ 10 4.Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................. 13 Messnetzkonzeption 2026 - Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen
Abfallbilanz für Sachsen-Anhalt 2023 | Teil I und Teil II Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausge- geben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahl- kampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 • 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-0 Fax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de www.lau.sachsen-anhalt.de Erarbeitung Abteilung 2 Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft Dezernat 22 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Bildnachweise Ludwig Paul, Servicebetrieb Bau & Stadtgrün, Stadt Schweinfurt/abfallbild.de. Abfallbilanz 2023 2 Vorwort Die jährliche Abfallbilanz ist ein zentrales Instrument, um die Entwicklung der Abfallwirt- schaft in Sachsen-Anhalt transparent darzustellen. Sie bietet Fachleuten ebenso wie inte- ressierten Bürgerinnen und Bürgern gesicherte Informationen über Aufkommen, Entsor- gung und Verwertung der Abfälle und schafft damit eine wichtige Grundlage für die Be- wertung der Fortschritte bei Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Für die Abfallbilanz 2023 wurden die von den 14 öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gemeldeten Daten ausgewertet. Neben dem Aufkommen an festen kommunalen Abfällen werden die Entwicklungen bei den Wertstofffraktionen, den Bioabfällen sowie den nach- weispflichtigen Abfällen detailliert dargestellt. Darüber hinaus informiert die Bilanz über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und beschreibt die vorhandenen Strukturen zur Erfas- sung, Sortierung und Behandlung der Abfälle. Im Berichtsjahr 2023 lag das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen pro Einwohner bei rund 196 kg und damit auf demselben Niveau wie im Jahr 2022. Bei den getrennt gesammelten Wertstoffen zeigte sich insgesamt ein leichter Rückgang. Die örE meldeten für 2023 spezifische Mengen an Bioabfällen von 118 kg pro Einwohner. Die insgesamt in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 erzeugte Menge der nachweispflichtigen Abfälle belief sich auf 1.340.000 Mg und ist damit im Vergleich zu 2022 um etwa 2 % ge- sunken. Ein wesentlicher Anteil dieser Abfälle konnte innerhalb von Sachsen-Anhalt ent- sorgt werden. Allen Beteiligten danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Bereitstellung und Aufbereitung der Daten sowie bei den ergänzenden Abfragen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer transparenten und nachhaltigen Abfallwirtschaft. Dr. Sandra Hagel Präsidentin des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallbilanz 2023 3
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1212 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 24 |
| Land | 1484 |
| Weitere | 288 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 88 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 1007 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 120 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 192 |
| Text | 1148 |
| Umweltprüfung | 91 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 207 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1926 |
| Offen | 861 |
| Unbekannt | 179 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2957 |
| Englisch | 1037 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 73 |
| Bild | 9 |
| Datei | 761 |
| Dokument | 1378 |
| Keine | 813 |
| Unbekannt | 21 |
| Webdienst | 22 |
| Webseite | 998 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1316 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2965 |
| Luft | 826 |
| Mensch und Umwelt | 2545 |
| Wasser | 1384 |
| Weitere | 2809 |