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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ) Zweiter Teil

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Messstelle ALSLEBEN UP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

LSG Lauchagrund Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue  treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von  J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Sichere Entsorgung von jährlich rund 350 Millionen Tonnen Abfällen: Obere Abfallbehörden tauschen sich zu Deponien aus

Jährlich fallen in Deutschland rund 350 Millionen Tonnen Abfälle an, insbesondere aus Bau- und Industrieprozessen. In Sachsen-Anhalt fallen jährlich rund 12 Millionen Abfälle an. Diese müssen sicher, umweltgerecht und langfristig kontrolliert entsorgt oder gelagert werden, um Mensch und Umwelt zu schützen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Abfallbehörden der Länder zu, die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Überwachung von Deponien sicherstellen. „Deponien sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft. Sie gewährleisten, dass nicht verwertbare Abfälle dauerhaft sicher abgelagert werden. Der fachliche Austausch zwischen den Ländern ist dabei unerlässlich, um ein hohes und möglichst einheitliches Sicherheitsniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten“, betont der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye. Vor diesem Hintergrund sind heute Vertreterinnen und Vertreter der oberen Abfallbehörden aus Sachsen, Thüringen, Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zusammengekommen. Im Laufe der Tagung wurden zahlreiche aktuelle Themen intensiv diskutiert. Dazu gehörten unter anderem die Deponiesituation in Sachsen-Anhalt, konkrete Planfeststellungsverfahren sowie die zunehmende Bedeutung von Klimaschutzaspekten in Genehmigungsverfahren. Ebenso standen der Umgang mit der Ersatzbaustoffverordnung, Fragen der Deponiesicherheit und -überwachung sowie praktische Erfahrungen mit Deponiegas im Fokus. Die Tagung machte deutlich, dass sich die Deponiestrukturen und abfallrechtlichen Organisationsformen in den Ländern teils unterscheiden. Gerade deshalb wurde der Austausch von allen Beteiligten als besonders wertvoll bewertet. Er trägt dazu bei, voneinander zu lernen, bewährte Verfahren zu verbreiten und den Vollzug insgesamt weiter zu harmonisieren. Sachsen-Anhalt richtete die Veranstaltung in diesem Jahr aus und setzte damit ein wichtiges Zeichen für die enge Zusammenarbeit der Länder im Umwelt- und Ressourcenschutz. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

#aufjepasst: Gemeinsame Kampagne für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen-Anhalt gestartet

Mit dem heutigen Start der landesweiten Verkehrssicherheitskampagne „#aufjepasst“ setzt Sachsen-Anhalt ein starkes Zeichen für mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr. Bis zum 31. Dezember rücken landesweit Plakate, Werbung auf Bussen und Bahnen, Social-Media-Aktionen und ein begleitender Internetauftritt das Thema Verkehrssicherheit in den Fokus der Öffentlichkeit. „Verkehrssicherheit zählt zu den zentralen Themen der Verkehrspolitik im Land. Dennoch verunglücken trotz vielfältiger Maßnahmen jedes Jahr noch immer zu viele Menschen auf unseren Straßen“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens, beim Kampagnenauftakt. „Mehr Sicherheit im Straßenverkehr lässt sich aber nur erreichen, wenn alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Grundgedanken des § 1 der Straßenverkehrsordnung beherzigten: gegenseitige Rücksichtnahme!“, betont sie. „Um genau dieses Bewusstsein zu stärken, haben wir gemeinsam mit dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) diese Kampagne entwickelt.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sowie die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) greifen dabei auf aufmerksamkeitsstarke, ungewöhnliche Motive zurück. Ziel ist es, die Menschen emotional anzusprechen und nachhaltig für mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Die Kampagne fokussiert Themenfelder wie Ablenkung durch digitale Geräte, Rücksichtnahme auf Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Fahrradfahrende, Abstandsregelungen sowie weitere Aspekte des alltäglichen Lebens im Straßenverkehr, dessen Gefahrenpotenzial häufig unterschätzt wird und sich doch in den Unfallstatistiken widerspiegelt. „Verkehrssicherheit beginnt im Alltag – bei jedem Einzelnen von uns. Mit der Kampagne #aufjepasst wollen wir genau dort ansetzen: Wir möchten die Menschen erreichen, zum Nachdenken anregen und dafür sensibilisieren, wie entscheidend gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist. Unser Ziel ist es, Risiken bewusster zu machen und so einen Beitrag dazu zu leisten, Unfälle zu vermeiden und Leben zu schützen“, sagt Michael Weber, Sprecher des geschäftsführenden Vorstands des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. „Als Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. wollen wir dabei unterstützen, unsere gemeinsame Verkehrssicherheitskampagne bis auf die gemeindliche Ebene zu transportieren. So soll es gelingen, aktuelle Themen der Verkehrssicherheit in der Fläche und über Generationen hinweg gut sichtbar zu platzieren. Zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinden aus Sachsen-Anhalt haben bereits jetzt gegenüber der AGFK ihre aktive Mitwirkung zugesagt“, ergänzt Sven Hause, Vorstandsvorsitzender AGFK Sachsen-Anhalt e.V. und Bürgermeister der Stadt Calbe (Saale). Ein Blick auf die aktuellen Zahlen unterstreicht die Notwendigkeit der Initiative: Im Jahr 2024 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 71.054 Verkehrsunfälle gemeldet. Darunter waren 7.745 Verkehrsunfälle mit Personenschäden. 504 Unfälle ereigneten sich unter Drogeneinfluss. 47.171 Unfälle fanden innerorts statt, 19.346 außerorts und 4.537 auf Autobahnen. „Kernziel unserer Verkehrssicherheitsarbeit bleibt die kontinuierliche Senkung der Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Sachsen-Anhalts Landesregierung bekennt sich deshalb klar zur sogenannten Vision Zero. Wir wollen unsere Straßen und Verkehrsmittel so sicher zu gestalten, dass es keine Toten und Schwerverletzten mehr gibt“, sagte Lydia Hüskens abschließend. Dabei komme der Prävention eine besondere Bedeutung zu. Alle Motive der Kampagne zum Download gibt es unter https://www.aufjepasst.de/motive . Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de

Fließgewässermessstelle Gemünden oh. Sinnmündung, Fränkische Saale

Die Messstelle Gemünden oh. Sinnmündung (Messstellen-Nr: 21142) befindet sich im Gewässer Fränkische Saale in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Atlas der Schulstandorte Sachsen-Anhalts

Die Kartenanwendung zeigt die allgemeinbildenden Schulen, die sich in einem selbst definierten Suchradius um einen gewählten Standort befinden. Die Ergebnisse werden in einem Ergebnisfenster angezeigt und enthalten Informationen zum Schulnamen, Schulstandort, zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, zum Schulträger sowie die Entfernung der Schule zum Mittelpunkt der Umkreissuche. Ein Verzeichnis der Anschriften der allgemeinbildenden Schulen (inklusive Geokoordinaten) kann kostenpflichtig bestellt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/daten-und-veroeffentlichungen/verzeichnisse-elektronische-informationsangebote. Zusätzlich werden bei Vergrößerung der Ansicht Straßenabschnitte sichtbar, die nach Unfallhäufigkeiten mit Personenschaden klassifiziert wurden. Dafür wurden die aktuellen Unfalldaten aus dem Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verwendet und auf Unfälle im Zeitraum von Montag bis Freitag eingeschränkt. Aufgrund der verwendeten Datengrundlage für die Klassifizierung sind die dargestellten Ergebnisse nur eingeschränkt mit denen aus dem Unfallatlas vergleichbar. Die Nutzung der Karte ist zulässig unter den Bedingungen der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Jedoch ist zu beachten, dass die Layer der Karte verschiedenen Nutzungsbedingungen unterliegen. Für die Allgemeinbildenden Schulen gilt © Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung sind grundsätzlich untersagt. Für die Haltestellen gilt: © Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL. Für die Grundkarte gilt: © GeoBasis-DE / BKG (2025) dl-de/by-2-0 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, dl-de/by-2-0

Nutzung der Daten des LVermGeo

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Nutzung der Daten des LVermGeo Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Daten des LVermGeoNutzung von Daten im Allgemeinen Daten des LVermGeo sind die Daten der Landes- vermessung, des Liegenschaftskatasters und des Geobasisinformationssystems im Sinne des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA). Zudem zählen zu den Daten des LVermGeo auch die Daten der Grundstücks­wertermittlung nach dem Baugesetzbuch und der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstücks- werte.Schlichter Genuss von Daten meint lesen, an- schauen und bearbeiten, ohne dass die Daten dabei an die Öffentlichkeit gelangen. Daten der Landesvermessung sind insbeson- dere die Topographischen Landeskartenwerke, Luftbilder, Daten der Grundlagenvermessung und der Geotopographischen Landesaufnahme. Daten des Liegenschaftskatasters sind Daten der Liegenschaftskarte, des Liegenschaftsbuchs und des Vermessungszahlenwerks. Das Geoba- sisinformationssystem beinhaltet die Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskata- sters. Zu den Daten der Grundstückswertermitt- lung zählen insbesondere die Bodenrichtwerte, die Daten der Kauf­ preissammlung und der Grundstücksmarktbericht. Die Daten des LVermGeo werden für die Nutzer in Form von analogen oder digitalen Auszügen, Diensten oder Produkten hoheitlich bereitgestellt und lizenziert. Dabei wird zwischen offen und nichtoffenen Daten unterschieden. LVermGeo Stand03/2026 Mit den Nutzungsbedingungen für die Daten der Landesvermessung, des Liegenschaftskata­ sters, des Geobasisinformationssystems und der Grundstückswertermittlung des LVermGeo wird die Bereitstellung und die Lizenzierung der Da- ten standardisiert, vereinfacht und be­schleunigt. Körperliche Vervielfältigungen von Daten sind z. B. die Papierkopie, der Druck, das Speichern auf Datenträgern nach Scannen oder Digitalisie- ren. Unkörperliche Vervielfältigungen sind insbe- sondere Bildschirmausgaben bei der Server- Cli­ent-Technologie und in nichtöffentlichen Daten- netzen (Intranet). Verbreitung ist jedes Anbieten oder Inverkehr- bringen von Daten in körperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. durch Verkauf oder Schenkung. Öffentliche Wiedergabe ist jedes Verfügbarma- chen von Daten in unkörperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. zur Ansicht oder zum Download im Internet. Offene Daten des LVermGeo Als „offene Daten“ (Open Data) werden Daten in einem offenen Format bezeichnet, die von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Folgende Daten des LVermGeo sind offen und werden über das Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt geodatenportal.sachsen-anhalt.de Nutzungsbedingungen des LVermGeo kostenfrei bereitgestellt, soweit sie keiner rechtlichen Zu- gangsbeschränkung unterliegen, kein geistiges Eigentum Dritter enthalten oder aus Gründen des Schutzes perso- nenbezogener Daten nicht oder nur eingeschränkt zugäng- lich sind: • Daten des SAPOS® (EPS, HEPS, GPPS) • Daten des Quasigeoids • ALKlS®-Präsentationsausgaben • ALKIS®-Datensätze • ATKIS®-Präsentationsausgaben • ATKIS®-Datensätze (DOP, DTK, DTÜK, DLM, DGM, DOM, bDOM) • 3D-Messdaten • Luftbilder • Karten früherer Bearbeitungsstände • Hausumringe, Gebäudereferenzen • 3D-Gebäudemodelle • INSPIRE-Datensätze • Bodenrichtwert-Präsentationsausgaben • Bodenrichtwert-Datensätze • Grundstücksmarktberichte sowie daraus abgeleitete Datensätze. Bestimmte, mit den Nutzungsbedingungen des LVermGeo erlaubte Nutzungen sind beispielsweise das Vervielfältigen nichtoffener Daten in körperlicher oder unkörperlicher Form - oder die Nutzung in unveränderter Form für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit sowie in Ver- fahren vor Behörden. Auch dürfen nichtoffene Daten an Auftragnehmer - das sind Personen, die im Auftrag anderer Personen deren Daten bearbeiten - weitergegeben werden. Wenn darüber hinaus eine Nutzung nichtoffener Daten be- absichtigt ist, bedarf es einer gesonderten Lizenzierung. Dieses kann nach einer individuellen Beratung zu Ihren Nutzungswünschen erfolgen. Kommen Sie auf uns zu! Informationen zur Nutzung und Lizenzierung Weitere Information können Sie im Internet unter geodaten- portal.sachsen-anhalt.de entnehmen. Schauen Sie doch mal herein! Diese offenen Daten des LVermGeo dürfen (kosten)frei genutzt werden unter der Lizenz ,,Datenlizenz Deutsch- land - Namensnennung - Version 2.0“ (www.govdata.de/ dl-de/by-2-0) und zwar auch dann, wenn solche Daten in anderer Weise und Form vom LVermGeo kostenpflichtig auf Antrag abgegeben werden. Sie dürfen unter der Bezeichnung des Bereitstellers z. B. für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nut- zung vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden. Zudem könnten offene Daten mit eigenen Daten und Daten An- derer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden. Auch die Einbindung in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken ist gestattet. Daten der Landesvermessung: Digitale Orthophotos Nichtoffene Daten des LVermGeo Als „nichtoffene Daten“ werden diejenigen Daten bezeich- net, die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen unterlie- gen, geistiges Eigentum Dritter oder aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht oder nur einge- schränkt zugänglich sind. Folgende Daten des LVermGeo sind nichtoffene Daten: LVermGeo Stand:03/2026 • Orthophotos mit einer Bodenauflösung von 10 cm je Pixel • Datensätze, Festpunktbeschreibungen und Festpunkt- listen der Auszüge aus der Grundlagenvermessung • Eigentumsangaben des Liegenschaftskata­sters zu Dritten • Grundbuchangaben zu Grundstücken Drit­ter • beschreibende Angaben der Auszüge aus dem Liegen- schaftskataster • Kaufpreissammlung • Amtliche Hauskoordinaten Sofern die Nutzung nichtoffener Daten- insbesondere die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe - gesetzlich einer Erlaubnis bedarf, erfolgt diese durch das LVermGeo kostenfrei mit seinen Nutzungsbedingungen für bestimmte Nutzungen oder kostenpflichtig auf Antrag mit gesonderter Lizenzierung. Daten der Landesvermessung: Topographische Landeskartenwerke Daten des Liegenschaftskatasters: Liegenschaftskarte und -buch Daten der Grundstückswertermittlung: Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Datenschutzhinweise zur Anmeldung für eine Veranstaltung Information nach Art. 13 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer Daten mit Einwilligung nach Art. 6, Abs. 1 lit. a DS-GVO sowie Ihre Rechte

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale) Behördlicher Datenschutzbeauftragter: datenschutzbeauftragter@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Zwecke der Verarbeitung: Registrierung der Anmeldung zu einer Veranstaltung des LAU Rechtsgrundlage: Ihre Zustimmung nach Art. 6, Abs. 1 lit. a DS-GVO Art der personenbezogenen Daten: Vorname, Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, ggf. Form der Teilnahme, in Ausnahmefällen zusätzlich Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort Weitergabe der Daten (Kategorien von Empfängern): Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Webmeetings verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Dauer der Datenspeicherung: Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden 4 Wochen nach der Veranstaltung gelöscht. Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden; gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unsere Aufsichtsbehörde - Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg - wenden.

Erörterungstermin zu neuen Kalkteichen bei Bernburg abgeschlossen

Gestern fand der Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren für die geplanten Kalkteiche 16 und 17 der Solvay GmbH bei Bernburg statt. Gegenstand des Termins war der Austausch zwischen dem Vorhabenträger, den beteiligten Fachbehörden sowie den Einwendern und Stellungnehmenden im laufenden Genehmigungsverfahren. Von den vier Umweltvereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben hatten (IG Bode-Lachs, Naturfreunde und Landesanglerverband, Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V), war nur der Landesanglerverband vor Ort vertreten. Zu den anwesenden Fachbehörden gehörten unter anderem der Landkreis in seiner Funktion als Untere Naturschutz- und Wasserbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege sowie der Gewässerkundliche Landesdienst (LHW). Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie konnte im Rahmen der bereits laufenden archäologischen Prospektion des Geländes erste wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Die Stadt Nienburg hat ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung der Kalkteiche erteilt. Auch seitens der Stadt Bernburg wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Solvay GmbH hat beim Landesverwaltungsamt eine wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren Kalkteichen beantragt. Gleichzeitig wurde die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus dem gesamten Werksstandort in die Saale beantragt. Beide Verfahren werden gemeinsam betrachtet, da sie inhaltlich miteinander verknüpft sind. Die geplanten Kalkteiche dienen der Behandlung von Industrieabwasser aus der Sodaproduktion. Dabei werden Feststoffe durch Sedimentation abgeschieden, wodurch auch ein Teil der gebundenen Schadstoffe zurückgehalten wird. Im Endausbau würden die beiden Becken eine Fläche von rund 110 Hektar einnehmen. Für diesen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft ist ein Ausgleich durch das Unternehmen vorzunehmen. Die Solvay GmbH hat dazu neben weiteren Maßnahmen den Anschluss des Saalealtarms bei Nienburg an die Saale vorgesehen. So soll dieses Stillgewässer bei entsprechendem Wasserstand der Saale wieder durchströmt und ökologisch aufgewertet werden. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Spundwand, mit welcher der Abstrom salzhaltigen Grundwassers von den Kalkteichen und damit auch zum Altwasser unterbunden wird. Für den wertvollen, abzutragenden Mutterboden hat Solvay ein Verwertungskonzept vorgelegt. Einwendungen aus der Bevölkerung oder von Anrainerkommunen lagen nicht vor. Die Stellungnahmen der Umweltverbände konzentrierten sich vor allem auf naturschutzfachliche Auswirkungen sowie auf Fragen der Kompensation. Die ursprünglich schon im Sommer 2023 ausgelegten Unterlagen für diese Verfahren wurden aufgrund einzelner Stellungnahmen ergänzt und Anfang 2026 nochmals öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht. Mit einer abschließenden Entscheidung im Genehmigungsverfahren wird aufgrund der Komplexität des Vorhabens im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet. Hintergrund Der Werksstandort der Solvay GmbH in Bernburg mit ungefähr 400 Beschäftigten dient der Herstellung von Soda, Natron (Bikarbonat) und Wasserstoffperoxid. Soda ist für viele industrielle Prozesse eine unverzichtbare Grundchemikalie. Dazu gehört die Herstellung von Glas, Waschmitteln, Papier und Zellstoff. Aus Sicht der Europäischen Kommission hat daher die Sodaproduktion strategische Bedeutung für Europa. In der Europäischen Union gibt es aktuell noch neun produzierende Sodawerke, davon drei in Deutschland. Soda wird in Bernburg bereits seit 1883 auf der Grundlage des heutigen Herstellungsverfahrens produziert. Dafür benötigt werden insbesondere Kalkstein und Steinsalz, was vor Ort seit jeher verfügbar ist. Aufgrund der großen Mengen an Rückständen aus dem verwendeten Kalkstein ist eine Behandlung des Abwassers unabdingbar. Die Bespülung der Kalkteiche kann über mehrere Jahrzehnte andauern. Nach dem Ende der Nutzung und entsprechender Sukzession können die ehemaligen Kalkteiche sich zu wertvollen Landschaftsbestandteilen wandeln. Diese Entwicklung kann bei Latdorf mit den ehemaligen Kalkteichen am Saaleufer nachvollzogen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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