Other language confidence: 0.7296805864187937
Auftragnehmer: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department Fließgewässerökologie Der Schlüsselstollen entwässert das durch langjährigen Bergbau geprägte ehemalige Mansfelder Kupferschieferrevier und stellt eine überregional wirkende Punktquelle für Schwermetalleinträge dar. Aufgrund der großräumigen Entwässerungsfunktion und der damit verbundenen hohen Stoffanreicherung (im wesentlich Schwermetall-, Arsen- und Salzfrachten) sind signifikant erhöhte Stoffgehalte nicht nur im unmittelbaren Mündungsbereich des Schlüsselstollens in der Schlenze, sondern auch in stromabwärts liegenden Saalebereichen und darüber hinaus bis in die Elbe festzustellen. Welche konkreten Prozesse (Fällung, Sedimentation, Rücklösung, biologische Fixierung, biologische Freisetzung u.s.w.) tatsächlich ablaufen und welche gewässerspezifischen Parameter eine Verstärkung bzw. Minderung dieser Prozesse bewirken, war weitestgehend unbekannt. Zur Klärung dieser Kenntnisdefizite wurden Profiluntersuchungen in der Saale, beginnend ab der Schlenzemündung, zur differenzierten Ermittlung der Einschichtungszone ausgeführt. Im Labormaßstab wurden an Mischproben, welche verschiedenen hydraulischen Ablaufbedingungen entsprachen, Untersuchungen bzgl. Schadstofffixierung bzw. Rücklösung an Schwebstoffen in Form von Schüttel- und Sinkversuchen ausgeführt. Hier können Sie die Unterlagen des Fachgutachtens "Umsetzung Sedimentmanagementkonzept - Schwermetalleinträge Schlüsselstollen in die Saale“ im pdf-Format herunterladen. Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Textteil Bericht "Schwermetalleinträge aus dem Schlüsselstollen in die Saale" pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlagen Anlage 1 - Stoffkonzentrationen nach Mündung des Schlüsselstollens in die Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 2 - Sedimentprobenahmen Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 3.1 - Stoffkonzentrationen Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 3.2 - Stoffkonzentrationen Metalle Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 4 - Stoffkonzentrationen Längsverlauf Saale November 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 5 - Einmischung Schlenze in die Saale pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 6 - Sedimentprobenahmen Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 7 - Sedimentprobenahmen Längsverlauf Saale November 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 8 - Schüttelversuch Saale-Schlenze-Wassermischungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 9 - Sinkversuch partikelgebundener Elemente pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 10 - Rücklöseversuch Sedimente Saale km 59 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 11 - Koordinaten Probenahmestellen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 12 - Karte Probenahmestellen pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB]
Für den deutschen Teil der Elbe und die Hauptnebenflüsse wurde innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Extremereignisse (Hochwasser / Niedrigwasser) abgestimmt. Die Messstellen in Sachsen-Anhalt werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst untersucht. Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde vom 24.07.2023 bis zum 08.08.2023 ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie hier . Die im Jahr 2014 durchgeführte Nährstoffmodellierung für Sachsen-Anhalt wurde weiterentwickelt und mit aktualisierten Modelleingangsdaten fortgeschrieben. Aufbauend auf der Ist-Zustandsanalyse wurden der regionale N-Reduktionsbedarf zur Erreichung der Schutzziele für das Grundwasser ermittelt. Im Rahmen der Modellierung konnten Belastungsschwerpunkte und damit prioritäre Bereiche für eine Maßnahmendurchführung identifiziert werden. Es wurde eine modellgestützte Analyse von Maßnahmeneffekten für die Schutzziele Grundwasser und Oberflächengewässer vorgenommen. So wurde z.B. ein Szenario zur Auswirkung der novellierten Düngeverordnung auf den diffusen N- Eintrag analysiert und im Bereich der punktuellen Einträge anlagenbezogene Maßnahmen. Den Endbericht (Januar 2023) können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen Endbericht Nährstoffmodellierung 2023 [pdf, ca. 15,7 MB] Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat der Gewässerkundliche Landesdienst im Rahmen eines Sondermessprogramms Messstellen in der Bode untersucht. Hier können Sie die Ergebnisse als pdf-Dokument herunterladen: Sondermessprogramm-Bode (pdf, 0,5 MB) Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen: Sondermessprogramm-Abwasser (pdf, 0,5 MB) Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde durch den Gewässerkundlichen Landesdienst seit dem 15.07.2019 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Dieses Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. Mehr Informationen Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde seit dem 17.07.2018 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Mit der Probenahme vom 10.12.2018 endete das Messprogramm. Hier erfahren Sie mehr. Basierend auf den im Jahr 2008/2009 vorgenommenen Fauna-Untersuchungen im Grundwasser Sachsen-Anhalts wurde an ausgewählten Messstellen ein jährliches grundwasserfaunistisches Referenzmonitoring durchgeführt. Diese Messstellen sind artenreich und grundwassertypisch besiedelt und repräsentieren gleichzeitig bestimmte Naturräume sowie hydrologische Bezugseinheiten. Neben diesem Referenzmonitoring, d.h. der Erforschung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserlebensgemeinschaften Sachsen-Anhalts, soll das Biomonitoring der längerfristigen Überwachung der Entwicklung diffuser Nitratbelastungen im Grundwasser dienen. Den Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Bericht Monitoring Grundwasserfauna 2016-2017 [pdf, ca. 2,3 MB] In der vorliegenden Studie wurden die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowohl aus Punktquellen als auch aus diffusen Quellen in einer hohen räumlichen Auflösung ermittelt. Hierzu wurden die am FZ Jülich entwickelten Modelle GROWA (Wasserhaushaltsmodell), DENUZ/WEKU (reaktiver Stofftransport in Boden und Grundwasser) und MEPhos (Phosphoreintrag in die Vorfluter) flächendeckend im gesamten Bundesland zur Anwendung gebracht und an die naturräumlichen Bedingungen Sachsen-Anhalts angepasst. Schwerpunkt der Betrachtungen waren die diffusen landwirtschaftlichen und bodenbedingten Quellen, um die räumliche Identifizierung von Belastungsschwerpunkten zu ermöglichen. Den Abschlussbericht können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen Bericht - Textteil [pdf, ca. 11 MB] Anhang 1: Modellerläuterung Stoffbilanz (Gesellschaft für angewandte Landschaftsforschung, 2010) [pdf, ca. 1,1 MB] Anhang 2: "Werkzeug zur Modellierung der diffusen N- und P-Emissionen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Nährstoffkonzeptes 2010-2013" (Fachinformation der LLFG Sachsen-Anhalt, 2012) [pdf, ca. 2 MB] Aufgrund der Niedrigwassersituation wurde im Zeitraum vom 05.09.2016 - 19.09.2016 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Hier erfahren Sie mehr. Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurde aufgrund der Niedrigwassersituation vom 20.07.2015 bis zum 19.10.2015 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Sondermessprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Das Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. In Sachsen-Anhalt wurden die Messstellen Wittenberg und Magdeburg an der Elbe sowie Rosenburg an der Saale untersucht. weitere Informationen Die Fischbestandserfassung diente dem Ziel, die von 2008 - 2012 durchgeführte fischereiliche Sonderbewirtschaftungsmaßnahme (erhöhte Weißfischentnahme) wissenschaftlich auszuwerten sowie den aktuellen Fischbestandes zu ermitteln. Das limnologische Gutachten beschreibt die limnologische Entwicklung des Sees im Zeitraum 2008–2012, basierend auf einem qualifizierten Gewässermonitoring. weitere Informationen Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unternehmen große Anstrengungen, um das Haveleinzugsgebiet für wandernde Fischarten wieder zugänglich zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Fischaufstiegsanlage wurden im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt der Wehrstandort Neuwerben und die alte Havelmündung in Sachsen-Anhalt sowie der Wehrstandort Gnevsdorf in Brandenburg näher untersucht. weitere Informationen Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) hat im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2009 eine Studie mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen-Anhalt – Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels“ durchgeführt. Neben verschiedenen anderen Sektoren wurde auch der Sektor Wasser hinsichtlich seiner Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt war als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises an der Erarbeitung der Studie beteiligt. weitere Informationen Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurden aus Radar-Daten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Karten der Vernässungsflächen von Sachsen-Anhalt für die Gewässer Elbe, Saale, Bode, Weiße Elster und Schwarze Elster erzeugt. Für den Raum Schönebeck wurden zusätzlich hochauflösende Karte erzeugt. weitere Informationen
Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2018 Die kennzeichnenden Tierarten des FFH-Gebietes „Huy nördlich Halberstadt“ ja 1/2011 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2010 (pdf-Datei 11 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2010 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) ja 1/2010 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2009 (pdf-Datei 4,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2009 Messung des Einflusses von Fahrbahnoberflächen auf die Verkehrsgeräusche nach DIN EN ISO 11 819/1 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2009 Verbrennung von Gartenabfällen Zusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung aktualisierte Fassung April 2011 (pdf-Datei 1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2009 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2008 (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2009 Versuchsweiser Einsatz von Calcium-Magnesium-Acetat zur Reduzierung von Feinstaub in Halle (Saale) (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2008 Regionale Klimadiagnose Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) ja 4/2008 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2007 (pdf-Datei 6,1 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2008 Regionale Klimaänderungen auf der Basis des statistischen Regionalisierungsmodells WETTREG - Analysen und Trends für Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2008 Förderung von Wildobst und Feld-UlmeBeitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Biosphärenreservat Mittelelbe (pdf-Datei 4,06 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2008 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Biologische Vielfalt und FFH-Management im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland (Teil 1 und 2) (nicht barrierefrei) nein 2/2007 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2006 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2007 Künftige Klimaänderungen in Sachsen-Anhalt- Sachstand und Handlungsfelder -Workshop am 16. Juni 2006 im Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale) (pdf-Datei 3,5 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2006 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2006 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2005 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2005 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2004 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2004 Die Geradflügler des Landes Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 4/2004 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2003 (pdf-Datei 2,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2004 Bestandsituation und Schutz der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 2/2004 Karte der Potentiellen Natürlichen VegetationErstellung und Anwendung - Beitrag zum Fachkolloquium am 12. März 2001 (pdf-Datei 810 KB, nicht barrierefrei) ja 1/2004 Erfolgskontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 14 zwischen Halle (Saale) und Magdeburg (pdf-Datei 5,5 MB, nicht barrierefrei) ja 2/2003 Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt) (pdf-Datei 3,4 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2003 VOGELMONITORING IN DEUTSCHLAND TAGUNGSBAND nein 3/2002 MANAGEMENT VON FFH-LEBENSRAUMTYPEN Untersuchungen zu den Auswirkungen von Maßnahmen zur Heide-Pflege (Flämmen, Mahd) auf Gliederfüßer (Arthropoda) nein 2/2002 Beiträge der Landeskultur und Kulturtechnik für eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Kulturlandschaft - Geschichte und Perspektiven -Internationale Tagung vom 15.10. bis 17.10.2002 in Halle (Saale) (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2002 150 Jahre Schutz der TeufelsmauerTagung und Festveranstaltung am 08.06.2002 in Weddersleben (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2001 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Elbe - Teil 1 bis 3 (nicht barrierefrei) nein 2/2001 Fachbeiträge aus dem Jahr 2000 ja 1/2001 Feinstaubemissionsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt: PM 10 -, PM 2,5 - und PM 1,0 - Emissionen aus Industrie und Hausbrand nein 3/2000 Verzeichnis der Gewässerstrecken und Einzugsgebiete - 5676 Wipper - und Kartenband nein 2/2000 Möglichkeiten zur Entwicklung eines lokalen Biotopverbundes im Agrarraum Sachsen-Anhalts ja 1/2000 Karte der potentiellen natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt ; Erläuterungen zur Naturschutz-Fachkarte ja 2/1999 Workshop "Gentechnologie und Umweltschutz" am 05.11.1998 in Halle (Saale) nein 1/1999 Checkliste der Pilze Sachsen-Anhalts nein 5/1998 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Hausbrandfeuerstätten beim Einsatz von Braunkohlenbriketts nein 4/1998 Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Halle (Saale) nein 3/1998 330 Jahre Schutz der Baumannhöhle im Harz nein 2/1998 Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger / Ver- und Entsorgerin nein 1/1998 Konzepte für die Vernetzung wertvoller Biotope in der Bergbaufolgelandschaft Workshop zum Forschungsverbund Braunkohlen - Tagebaulandschaften Mitteldeutschlands (FBM) am 17.04.1997 nein 7/1997 Vorschläge zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes ausgewählter Bereiche in der Saaleaue im Land Sachsen-Anhalt Teil A und B (auszugsweise) ja 6/1997 Die Pilze der Brandberge (pdf-Datei 2,5 MB, nicht barrierefrei) nein 5/1997 Umweltrelevante Untersuchungen von Gießereialtsanden und Schlacken nein 4/1997 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Harz nein 3/1997 6. Tagung des Arbeitskreises der Landesämter und -anstalten "Naturschutz in der Agrarlandschaft" vom 20.06. - 22.06.1996 in Halle (Saale) (pdf-Datei 40 MB, nicht barrierefrei) nein 2/1997 Das Ökologische Verbundsystem (ÖVS) in Sachsen-Anhalt - seine Planung und Umsetzung Fachtagung am 22. Mai 1996 nein 1/1997 Die Pilzflora der Dölauer Heide bei Halle (Saale) (pdf-Datei 7,3 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1996 Freiräume für die ungestörte natürliche Entwicklung - Kernzonen in Naturschutzgebieten Fachtagung am 25. April 1995 nein 2/1996 Untersuchungen zur aktuellen Situation der Ichthyofauna von Saale, Unstrut und Helme in Sachsen-Anhalt nein 1/1996 Das vorläufige Flächenverzeichnis und die Verschlüsselung von oberirdischen Gewässern entsprechend LAWA-Richtlinie in Sachsen-Anhalt nein 3/1995 Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Tagung am 04. März 1994 in Halle (Saale) nein 2/1995 Ichthyofaunistische Untersuchungen im Stadtkreis Halle und im Saalkreis ja 1/1995 Programmbeschreibung ARTDAT (Version 4.3) nein 1/1994 Beiträge zur Landschaftsrahmenplanung 2. Seminar am 08.03.1994 in Halle (Saale) nein
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU), ehemals das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), hat in 2016 das Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse: Mögliche Standorte zum Wasserrückhalt in der Fläche" ins Leben gerufen und in 2020 aktualisiert. In 2022 wurde das Projekt in „Fluss, Natur, Leben - Aufgabe für Generationen“ umbenannt. Bestandteil des aktuellen Programms sind 34 Maßnahmen für Deichrückverlegungen und Flutpolder an den Gewässern Elbe, Saale, Mulde, Havel, Weiße und Schwarze Elster. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm "Fluss, Natur, Leben" . Die Umsetzung ist eine Generationenaufgabe und wird mindestens zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen und schätzungsweise mehr als eine halbe Milliarde Euro aus nationalen und europäischen Fonds benötigen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und unter Beteiligung vom Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., dem Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurde eine Muster-Kompensationsvereinbarung und eine Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz . Am 11.01.2024 wurde die „Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz“, welche die „Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder“ beinhaltet, durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Willingmann sowie durch die Präsidenten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Olaf Feuerborn und des Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V. Martin Dippe unterzeichnet. Der LHW ist zuständig für die Umsetzung des Landesprogramms „Fluss, Natur, Leben“ und informiert auf dieser Seite über die in Bearbeitung befindlichen Einzelmaßnahmen. Informationen zu den Maßnahmen in Umsetzung, finden Sie in der Menüleiste. In den zwei untenstehenden Erklärvideos erfahren Sie mehr zum Thema Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt.
Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 08/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 08/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 08/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
Von der so genannten Abwasserabgabe profitierte der Burgenlandkreis im Jahr 2025 mit rund 1 Mio. Euro. Mit diesem Geld wurde eine Maßnahme in Waldau realisiert. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden. Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Durch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde 2013 ein elbeweites Sedimentmanagementkonzept fertig gestellt. In diesem Konzept wurden für Sachsen-Anhalt u.a. Handlungsempfehlungen zur Minderung des sedimentspezifischen Schadstofftransfers aus dem Einzugsgebiet der Saale in die Elbe aufgezeigt. Die Handlungsempfehlungen beinhalten Einzelmaßnahmen zur: Sanierung / Reduzierung von Schadstoffeinträgen aus Punktquellen, Sanierung / Reduzierung des Schadstofftransfers aus Altlasten in Oberflächengewässer, Sicherung / Minderung / Beseitigung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle im Gewässer und Umsetzung eines Feinsedimentmanagements für definierte Gewässerabschnitte. Als konkrete Handlungsempfehlungen zum Schwerpunkt Altsedimentdepots ist darin die Klärung der Erfolgsaussichten und Lösungsmöglichkeiten für die Seitenstrukturen der Saale enthalten. Um sicher zu stellen, dass die wirksamsten und nachhaltigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt realisiert werden, muss die Wirkung der Altsedimentdepots auf die betreffende Seitenstruktur sowie auf die Saale in ihrer Gesamtheit erfasst und bewertet werden. Da neben dem Mühlgraben in Halle noch weitere Seitenstrukturen bei der Beurteilung der von Altsedimentdepots ausgehenden Gewässerbeeinträchtigungen gleichermaßen zu berücksichtigen sind, soll vor einer Umsetzung von Maßnahmen an einzelnen Altsedimentdepots ein Gesamtkonzept beauftragt werden. Der Bericht "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" ist insoweit ein erster Baustein für das geplante Gesamtkonzept, auf dessen Basis über die Umsetzung von Maßnahmen entschieden wird. Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. Fragen u.a. zur Hydromorphologie und die Wirkung auf den Vorfluter Saale werden im Gesamtkonzept zu berücksichtigen sein. Die Ergebnisse des Gutachtens zum Mühlgraben Halle finden Sie in der folgenden Tabelle. Hier können Sie die Unterlagen der "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" im pdf-Format herunterladen Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader Abschlussdokumentation - Textteil pdf-Datei öffnen [ca. 3,1 MB] Anlage 1 - Lagepläne pdf-Datei öffnen [ca. 9,5 MB] Anlage 2 - Querprofile pdf-Datei öffnen [ca. 0,6 MB] Anlage 3 - Laborergebnisse pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 4 - Kubatur-Berechnungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,4 MB] Anlage 5 - Verfahrensfließschemata pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 6 - nichtmonetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 7 - monetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 8 - Fotodokumentation pdf-Datei öffnen [ca. 5,5 MB] Anlage 9 - Prüfberichte Labor pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 10 - Feldprotokolle Peilstangensondierungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 11 - Stellungnahme 2-Frequenz-Echolotung pdf-Datei öffnen [ca. 1,1 MB] Anlage 12 - Probenahmeprotokolle SV pdf-Datei öffnen [ca. 1,4 MB] Anlage 13 - vorplanungsrelevante Daten pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 14 - Eigentümer und Nutzungsrechte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht
Sachsen-Anhalt-Viewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Visualisierung von amtlichen Geobasisdaten und Geofachdaten im Internet Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Was ist der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist ein Darstel- lungsdienst für Wirtschaft, Verwaltung und die Öffentlichkeit zur webbasierten Visualisierung und kombinierten Darstellung der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofach- daten Sachsen-Anhalts im Geodatenportal. Er zeichnet sich durch Einfachheit, Effizienz und Anwenderfreundlichkeit aus. Die Benutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers ist kostenfrei. Was kann der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche mit einer übersichtlichen Menüführung und leicht auf- findbaren Funktionen. Weitere Funktionalitäten: • Reihenfolge der angezeigten Layer der Geobasis- und Geofachdaten kann dyna- misch verändert werden • Suchfunktion nach Orten oder Adressen • Druckfunktion • Analyse-, Zeichen- und Beschriftungswerk- zeuge, Höhenprofile erstellen • aktuelles Kartenbild mit aktiven Karten- ebenen, Zoomstufe und räumlichem Ausschnitt lässt sich als Link mit anderen Nutzern teilen • hinzuladen von Karten über Web Service Schnittstellen oder eigene Geodaten in verschiedenen Formaten (z. B. Shape) hinzufügen LVermGeo Stand: 03/2026 Grundkarten • basemap.de Web Raster (Farbe und Grau) • Digitale Orthophotos (DOP) • basemap.de Web Raster Schummerung, Höhenschichten Themenkarten Ausbildung • Ausbildungs- und Praktikumsstätten Topographische Karten (TK) z. B. • TK 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000 (farbig und Graustufen) • Top. Übersichtskarte 1:250 000 (farbig und Graustufen) • Blattschnitte der TK Luft- und Satellitenbilder z. B. • Satellitenbilder Sentinel-2 (verschiedene Jahrgänge) • Aktualität Orthophotos (TrueDOP) Liegenschaftskataster u. Grundstückswerte z. B. • Bodenrichtwerte • Flurstücke, Gebäude • Flur- und Gemarkungsübersichten Natur und Umwelt z. B. • Schutzgebiete Naturschutz • Denkmalbestand • Emissionskataster Geologie, Bergbau und Rohstoffe z. B. • Bodendaten • Geophysik-Untersuchungsgebiete • Bergbau und Rohstoffe Planen und Bauen z. B. • Bauleitplanung Sport und Freizeit z. B. • touristischen Themen des Landes (z. B. Straße der Romanik) Verkehr z. B. • Straßennetz, Straßenbrücken • Radwege Verwaltung z. B. • Digitale Verwaltungsgrenzen Gewässer z. B. • Gewässerfachdaten • Wasserschutzgebiete • Überschwemmungsgebiete Landwirtschaft und Forst z. B. • ALFF • InVeKoS • Flurneuordnung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt-Viewer Darstellungsdienst der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofachdaten im Geodatenportal Sachsen-Anhalts webbasierte Visualisierung kombinierte Darstellung kostenfrei Vielzahl von Werkzeugen eigene Geodaten hinzuladen basemap.de Web Raster Grau und Bodenlandschaften Topographische Karte und Gewässerfachdaten basemap.de Web Raster Grau und Schutzgebiete Naturschutz Digitales Orthophoto und Flurstücke Schummerung und Topographische. Karte LVermGeo Stand: 03/2026 Den Sachsen-Anhalt-Viewer finden Sie unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de basemap.de Web Raster Grau und Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 fest, welche Tier- und auch Pflanzenarten einem besonderen Schutz und welche zusätzlich einem strengen gesetzlichen Schutz unterliegen. Abhängig vom Status besonders geschützt oder streng geschützt bestehen bestimmte Schutzfestlegungen (siehe Seite Grundlagen ). Alle besonders geschützten und streng geschützten Arten unterliegen z. B. einschlägigen Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 BNatSchG sowie Artikel 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier; siehe Foto) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) diesen strengen Verboten. Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (siehe Punkt 9c ). Als Ausnahme vom gesetzlichen Besitzverbot dürfen Totfunde der geschützten Arten nur für Forschung oder Lehre verwendet werden. Dabei ist der Besitz der streng geschützten Exemplare nur staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten (siehe Punkt 3.1 ) bzw. an eine Ausnahmegenehmigung gebunden (siehe Punkt 9c ). Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden. Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch die unter Punkt 3.2 genannten Einrichtungen sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c eingeholt wurde. Totfunde der nur besonders geschützten Arten dürfen von den folgenden Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden: a) Von staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 b) Von weiteren in Sachsen-Anhalt aufnahmeberechtigten Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 Andere Institutionen wie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen benötigen für den Besitz der besonders geschützten Arten wie auch für die streng geschützten Arten eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c . Bei diesen Arten ist der Vorrang des jagdlichen Aneignungsrechts zu berücksichtigen (siehe Punkt 5 ). Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Für alle naturentnommenen Tiere gilt ein striktes Vermarktungsverbot [§ 44 BNatSchG sowie Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Deshalb dürfen die verstorbenen naturentnommenen Pfleglinge, falls sie für die Präparation vorgesehen sind, von Zoos und Tiergärten nur direkt an Forschungs- und Lehreinrichtungen entsprechend der Punkte 3 und 4 gegeben werden. Für den Nachweis der Herkunft ist ein Übergabe-Protokoll mit den Fundangaben (Ort und Datum) mitzugeben. Sind verstorbene naturentnommene Pfleglinge der streng geschützten Arten für die Präparation vorgesehen, müssen sie von Zoos und Tiergärten vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 abgegeben werden. Eine Abgabe an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 oder an private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtungen nach Punkt 3.1 keinen Bedarf an dem jeweiligen Tier haben und wenn eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c vorliegt. Da eine Vermarktung verboten ist, sind für naturentnommene Anhang A-Exemplare auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Eine Abgabe verstorbener naturentnommener Pfleglinge der besonders geschützten Arten an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 und an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechend Punkt 3.2 ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Weitergabe an andere private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Tier entsprechend Punkt 9c besitzt. (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ) Eine Abgabe verstorbener „Doppelrechtler“ als streng geschützte Arten hat vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen entsprechend Punkt 3.1 und nachrangig an die weiteren Forschungs- oder Lehreinrichtungen nach Punkt 3.2 bzw. an andere private Lehreinrichtungen und Vereine zu erfolgen. Bei der Weitergabe ist neben dem Übergabe-Protokoll die Eigentumsabtrittserklärung des Jagdausübungsberechtigten einschließlich einer angefügten Kopie des Jagdscheins mitzugeben. Erforderliche Angaben der Eigentumsabtrittserklärung des Jägers: Vollständige Adressen von Jäger und Empfänger, Art und Beschreibung des toten Tieres, genauer Fundort, Funddatum, Unterschrift des Jägers mit Ort und Datum sowie Kopie des Jagdscheins anheften. Da eine Vermarktung verboten ist, sind auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Tote Tiere aus legaler Zucht oder Einfuhr dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen mit den vollständigen Herkunftsbelegen verkauft werden: Für einen rechtmäßigen Verkauf dieser Frostexemplare an den Präparator bzw. an den neuen Besitzer ist die EU-Bescheinigung vom Züchter bzw. Besitzer zuvor beim CITES-Büro von „LIV - Lebend“ auf „BOD - Totes Tier“ ändern zu lassen. Das Kennzeichen hat am Tier zu verbleiben. Mit der auf „BOD - Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung muss der Präparator bzw. der neue Besitzer nach Fertigstellung des Präparats bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde ein neues Dokument beantragen, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby. Dabei ist das angefertigte Präparat genau zu beschreiben, z. B. Standpräparat, Fellpräparat, gegerbtes Rohfell (Haut), Kopfpräparat, Schädelpräparat (Skelett), Skelett, Balgpräparat, Federsammlung (Rupfung) oder Einzelfeder (Stoßfeder, Schwungfeder). Für Präparate ohne Ring bzw. ohne Transponder sind zwei Fotos je Exemplar bei der Bescheinigungsbeantragung mit einzureichen. 7.2 Besonders geschützte und alle nicht unter Punkt 7.1 genannten streng geschützten Tiere Sind die Frostexemplare bzw. die fertigen Präparate dieser Arten durch Ringe oder Transponder gekennzeichnet, ist ein Verkauf der legal gezüchteten oder eingeführten Tiere mit dem vollständigen Herkunftsnachweis möglich (siehe Seite Nachweispflicht ). Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (siehe Punkt 9 ). Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (siehe Punkt 3.1 und Punkt 3.2 ). Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (siehe Punkt 9 und Punkt 10 ). Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (siehe Punkt 7.1 ). Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (siehe Punkt 13 ). Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV] (siehe Punkt 11 ). Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (siehe Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter dem Punkt 3.1 oder dem Punkt 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz [siehe Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA , Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Datei Muster Zeugenbestätigung Altbesitz - § 46 BNatSchG (PDF)]. Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind auf der Seite „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (siehe Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d und 9e zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a bis 9c ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f bis 9h und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen Artenschutzrechtliche Informationsschriften Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter Vollzugshinweise 2010 Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1233 |
| Kommune | 1 |
| Land | 1375 |
| Weitere | 34 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 73 |
| Zivilgesellschaft | 152 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 1014 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 123 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 164 |
| Text | 1029 |
| Umweltprüfung | 92 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 151 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1819 |
| Offen | 831 |
| Unbekannt | 151 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2792 |
| Englisch | 1063 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 53 |
| Bild | 8 |
| Datei | 678 |
| Dokument | 1287 |
| Keine | 753 |
| Unbekannt | 20 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 974 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1232 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2800 |
| Luft | 783 |
| Mensch und Umwelt | 2364 |
| Wasser | 1336 |
| Weitere | 2600 |