Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.
Die Messstelle Bad Kissingen Golfplatz (Messstellen-Nr: 24406005) befindet sich im Gewässer Fränkische Saale in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Durchflusses, des Wasserstands.
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Heft/Veröffentlichung Titel 1/2026 Messnetzkonzeption 2026 (pdf-Datei 1,5 MB) 2/2025 Kleinfeuerungsanlagen: Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen PDF-Datei, 0,9 MB) 1/2025 Messnetzkonzeption 2025 (pdf-Datei 2,9 MB) 1/2024 Messnetzkonzeption 2024 (pdf-Datei 2,1 MB; nicht barrierefrei) 2/2023 Methodendokumentation THG-Inventar 2023 (pdf-Datei 1,1 MB; aktualisiert: 09/2024) 1/2023 Messnetzkonzeption 2023 (pdf-Datei 1,1 MB) 12/2022 Messnetzkonzeption 2022 (pdf-Datei 1,3 MB) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100 (Synthesebericht) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961–2100 (Endbericht) 5/2021 Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt 2018 und Schätzungen für die Jahre 2019 und 2020 1/2021 Messnetzkonzeption 2021 (pdf-Datei 1 MB) 11/2020 Klimawandel in Sachsen-Anhalt - Monitoringbericht 2020 (pdf-Datei, nicht barrierefrei) 3/2020 Mitteldeutsches Kernensemble (MDK) zur Auswertung regionaler Klimamodelldaten - Dokumentation (pdf-Datei 7,4 MB) 3/2020 Auswertung der airpointer ® -Messungen (pdf-Datei 3 MB) 2/2020 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 157 KB) 1/2020 Messnetzkonzeption 2020 (pdf-Datei 810 KB) 2/2019 Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke (pdf-Datei 600 KB); Hinweis: Informationen sind aufgrund aktueller Gesetzgebung zum Teil veraltet 1/2019 Messnetzkonzeption 2019 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Dabei 740 KB, nicht barrierefrei) 1/2018 Messnetzkonzeption 2018 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 738 KB, nicht barrierefrei) 4/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Trothaer Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,4 MB, nicht barrierefrei) 3/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Magdeburg Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Otto-von-Guericke-Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,6 MB, nicht barrierefrei) 2/2017 Einfluss von Holzheizungen im innerstädtischen Bereich (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) 1/2017 Messnetzkonzeption 2017 Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 536 KB, nicht barrierefrei) 3/2016 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Freiimfelder Straße im Jahr 2015 (pdf-Datei 2,0 MB, nicht barrierefrei) 3/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 84 KB, nicht barrierefrei) 2/2015 Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen Aktualisierte Hinweise für nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 304 KB, nicht barrierefrei) 1/2015 Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt - Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung (pdf-Datei 254 KB, nicht barrierefrei) 1/2014 Schmutzfrachtnachweis für Mischwasserkanalisationen (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) 5/2011 Hinweise für nach § 29a BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige SachverständigeÄnderung des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG im Land Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 65 KB, nicht barrierefrei) 4/2011 Luftbelastung durch GartenabfallverbrennungZusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung(erweiterte Aktualisierung) (pdf-Datei 972 KB, nicht barrierefrei) 3/2011 Hinweise für nach § 26 BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige Stellen (pdf-Datei 67 KB, nicht barrierefrei) 1/2011 Immissionsuntersuchungen in der Ortslage Altenbrak (Harz) - Untersuchungen zum Einfluss kleiner Holzheizungen (pdf-Datei 1,3 MB, nicht barrierefrei) 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB, nicht barrierefrei) 7/2009 Arzneistoffe in Zu- und Abläufen von Kläranlagen des Landes Sachsen-Anhalt – Untersuchungen zur Reinigungswirkung der Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes im Nachklärteich der Kläranlage Zörbig 2007 – 2008 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle - Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht (pdf-Datei 420 KB, nicht barrierefrei) 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen (aktualisiert: Dezember 2012 (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) 4/2008 Hinweise und Empfehlungen für die fachtechnische Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Mischwasser in Gewässer (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 3/2007 Pflanzenkläranlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung (pdf-Datei 1,1 MB, nicht barrierefrei) 2/2007 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) 2/2006 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Optimierung (pdf-Datei 801 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 17.12.2025
Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.
Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum 380‑kV‑Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung zwischen Perleberg und Stendal/West ist abgeschlossen. Damit endet das Anhörungsverfahren für dieses große Infrastrukturvorhaben. Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung wurden sämtliche rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich erörtert und mit dem Vorhabenträger, der 50Hertz Transmission GmbH, diskutiert. Insgesamt waren 138 Einwendungen und Stellungnahmen Gegenstand der Erörterung. Nächste Schritte des Verfahrens Nach Abschluss der Anhörung ist nun die 50Hertz Transmission GmbH am Zug: Das Unternehmen hat die Planunterlagen entsprechend dem bisherigen Verfahrensverlauf sowie der im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise zu überarbeiten und zu vervollständigen. Ziel bleibt es, bei fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, den Planfeststellungsbeschluss bis Mitte 2026 zu erlassen. Reaktion auf öffentliche Kritik – LVwA stellt klar: Erörterungen sind kein „Scheindialog“, alle Einwender waren eingeladen In Teilen der öffentlichen Berichterstattung wurde der Eindruck erweckt, Erörterungen seien lediglich „Termine zum Schein“ oder Ausdruck „von Scheindemokratie“. Einige Formulierungen suggerierten, der Erörterungstermin sei verzichtbar oder stelle Betroffene gar „auf die Anklagebank“. Das Landesverwaltungsamt weist diese Darstellungen entschieden zurück . Planfeststellungsverfahren, insbesondere Erörterungstermine, sind gesetzlich vorgeschriebene, verbindliche Beteiligungsformate. Sie dienen dazu, Bedenken, Hinweise und Kritik zu sammeln, abzuwägen und gegebenenfalls in die Planung einzuarbeiten. Gerade dieses Verfahren zeigt: Demokratische Beteiligung bedeutet nicht, dass jede Einwendung zum Erfolg führt. Aber sie gewährleistet, dass jede Einwendung geprüft und in die Entscheidung einbezogen wird. Das unterscheidet rechtsstaatliche Verfahren von autoritären Entscheidungsprozessen. Zudem wurde kolportiert, dass Einwender am zweiten Tag des EÖT keinen Zugang bekommen haben sollen. Das ist schlichtweg falsch. In der Bekanntmachung waren die privaten Einwender dazu ebenfalls eingeladen und hatten uneingeschränkt Zugang. Hintergrund Warum Erörterungstermine unverzichtbar sind Um die Bedeutung des Erörterungstermins und des gesamten Beteiligungsverfahrens verständlich zu machen, hilft ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Angenommen, ein Vorhabenträger plant eine neue Hochspannungsleitung, die ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet quert. Dieses Gebiet wird jedoch auch von anderen Akteuren (Anwohner, TÖB, Landwirte) für unterschiedliche Zwecke genutzt: Ohne die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslegung und die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) würden diese Konfliktpunkte möglicherweise zu spät oder sogar erst beim Baubeginn sichtbar werden. Was geschieht im Erörterungstermin? Im Erörterungstermin kommen all diese Akteure mit der Behörde und dem Vorhabenträger an einem Tisch zusammen. Das Ziel ist: Beispielhafte Lösungsfindung: Was bedeutet das? All diese Punkte wären nie so klar geworden, wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen wäre. Der Erörterungstermin ist also nicht „eine Farce“, sondern der Moment, in dem die relevanten Informationen zusammengeführt, „sichtbar gemacht“ und bewertet werden. Diese Phase ist deshalb für ein rechtsstaatliches Planfeststellungsverfahren unverzichtbar. Warum trotz Erörterung nicht immer alles berücksichtigt werden kann: Nicht jeder Wunsch kann berücksichtigt werden - das ist richtig. Das liegt daran, dass: Aber: Alle Einwendungen werden geprüft - keine wird ignoriert. Die Entscheidung der Behörde muss diese Abwägung später schriftlich begründen. Damit wird nachvollziehbar, warum etwas berücksichtigt wurde oder eben warum nicht. Fazit Mit Abschluss des Erörterungstermins ist ein zentraler Verfahrensschritt erreicht. Das Landesverwaltungsamt wird die weiteren Unterlagen nach Eingang sorgfältig prüfen und das Verfahren transparent, gesetzeskonform und mit der gebotenen Neutralität fortführen. Planfeststellungsverfahren sind komplex, aber sie sichern die demokratische Beteiligung, gewährleisten Abwägung unterschiedlicher Interessen und schaffen die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen in großen Infrastrukturprojekten. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Von der so genannten Abwasserabgabe profitierte der Landkreis Harz im Jahr 2025 mit über 5 Mio. Euro . Dabei flossen 3,6 Mio. Euro in eine Maßnahme in Treseburg. Weitere 1,4 Mio. Euro wurden in eine Maßnahme in Breitenstein investiert. Beide Maßnahmen wurden vom Zweckverband Ostharz realisiert. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden. Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Von der so genannten Abwasserabgabe profitierte im Jahr 2025 und profitiert der Landkreis Stendal auch im Jahr 2026. Insgesamt flossen über 1 Mio. Euro der Abgabe in die Abwasserinfrastruktur des Kreises. Auch für das Jahr 2026 stehen Gelder in Höhe von rund 830.000 Euro für Abwassermaßnahmen in der Region bereit. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden. Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Von der so genannten Abwasserabgabe profitiert auch der Saalekreis. Für das Jahr 2026 stehen Gelder in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro für Abwassermaßnahmen bereit. Diese gehen an den WAZV-Saalkreis für die Realisierung von 5 Maßnahmen in Löbejün, Landsberg und Petersberg. Im vergangenen Jahr konnte der WAZV rund 100.000 Euro in eine Abwassermaßnahme in Teutschenthal investieren. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden. Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1244 |
| Kommune | 1 |
| Land | 1500 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 796 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 123 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 23 |
| Text | 249 |
| Umweltprüfung | 91 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 1063 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1838 |
| offen | 865 |
| unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2707 |
| Englisch | 985 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 10 |
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| Dokument | 1138 |
| Keine | 788 |
| Unbekannt | 64 |
| Webdienst | 26 |
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|---|---|
| Boden | 1154 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2714 |
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