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Hydraulische Messungen während des Elbe-Hochwassers im Sommer 2013

Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.

Messstelle RÖPZIG, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfallüberwachungssystem ASYS Beantragung behördlicher Nummern nach § 28 NachwV elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren eAEV (§§ 53, 54 KrWG) elektronisches Entsorgungsfachbetriebeverfahren eEFBV Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 12 EfbV elektronisches Notifizierungsverfahren eNTZ (ab 21.05.2026) behördlich anerkannte Lehrgänge Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV

Das Landesamt für Umweltschutz ist gemäß § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AbfZustVO LSA) die zuständige Behörde für die Bearbeitung folgender Aufgaben: Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom  5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen  Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Entsorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN) Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des  Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Aufgrund der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 05. Dezember 2013 trat die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV am 01. Juni 2014 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsvorschrift waren die Bundesländer verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, das Anzeigen nach § 53 KrWG elektronisch vorgenommen und das Erlaubnisse nach § 54 KrWG elektronisch beantragt und übermittelt werden können. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung konnte zum 15. April 2014 das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Somit besteht seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit über das Webportal der GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisanträge nach § 54 KrWG elektronisch an die zuständige Behörde vorzunehmen. Eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung ist bei der Nutzung des Web-Portals nicht erforderlich. Das Web-Portal ist so aufgebaut, dass der Nutzer schrittweise durch das System geführt wird. Erforderliche Dokumente können der Anzeige bzw. des Erlaubnisantrages beigefügt werden. Es ist auch möglich, Dokumente nachträglich der Behörde zu übergeben. In Sachsen-Anhalt sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung zuständig. Die Zuweisung der Anzeigen und Erlaubnisanträge an die zuständige Behörde und den zuständigen Mitarbeiter erfolgt automatisiert im Landesamt für Umweltschutz über das Abfallüberwachungssystem ASYS. Der Datenaustausch der elektronischen Dokumente erfolgt verschlüsselt über XML-Dateien und PDF-Dokumente. Über die Web-Anwendung werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die Anzeigen bzw. Erlaubnisse elektronisch als pdf-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über einen individuellen Link zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung für die Erstattung einer elektronischen Anzeige bzw. der Beantragung einer Erlaubnis können Sie aus folgendem PDF-Dokument der LAU-Knotenstellen ( Information Nr. 35 elektronische Anzeige und Erlaubnis.pdf ) entnehmen und herunterladen. Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 wurde zum 01.06.2018 das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) eingeführt. Die EfbV sieht in ihrem § 28 Abs. 1 für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Übermittlung des Zertifikats und des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Zertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem sieht § 28 Abs. 3 die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe vor. Grundlage des Registers sind dabei die durch die Zertifizierungsorganisationen übermittelten Zertifikate und Mitteilungen. Die Begründung des Regierungsentwurfs der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die „Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der in der EfbV enthaltenen Regelungen zu elektronischen Verfahren“ sieht eine Prüfung der Zertifikate durch die Behörden vor ihrer Einstellung in das Efb-Register vor. Für die Einrichtung des bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems zur Übermittlung der Zertifikate und Mitteilungen als auch für die Umsetzung des elektronischen Registers sind gemäß der EfbV die Länder verantwortlich. Die Umsetzung des eEFBV erfolgt entsprechend folgender Grundarchitektur: Die elektronische Erfassung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten sowie ihre anschließende Übermittlung an die Behörden durch die Zertifizierungsorganisationen erfolgt mit Hilfe einer Web-Anwendung (Zertifiziererportal), die nur den zur Zertifizierung von Efb berechtigten Zertifizierungs-organisationen zur Verfügung steht. Die Verarbeitung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate und Überwachungsberichte durch die Behörden, zu der auch ihre Prüfung der Zertifikate vor der Einstellung in das Efb-Register gehört, erfolgt mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS. Die technische Übermittlung der Informationen und Dokumente zwischen dem Zertifiziererportal und dem Abfallüberwachungssystem ASYS erfolgt über die ZKS-Abfall. Die Bereitstellung der Angaben zu den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister (Efb-Register) erfolgt mit Hilfe einer Webanwendung, die allen Interessierten zur Verfügung steht. Über diesen Link gelangen Sie auf das Entsorgungsfachbetrieberegister . Das Zertifiziererportal soll den Zertifizierungsorganisationen neben der Übersendung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten auch die Übersendung des Formblattes Benehmensangaben, von Dokumenten unterschiedlichen Inhalts sowie von Angaben und Nachweisen zu den von den Zertifizierungsorganisationen eingesetzten Sachverständigen an die zuständigen Behörden ermöglichen. Zudem soll das Zertifiziererportal den Empfang und die Bereitstellung von durch die zuständigen Behörden aus ASYS heraus an die Zertifizierungsorganisationen versandten Dokumenten unterschiedlichen Inhalts (z. B. mit Hinweisen zu Zertifikaten und im Benehmensverfahren) unterstützen. Seit 01.06.2018 erfolgt nicht nur die obligatorische Übergabe der Zertifikate vom Zertifizierer und die spätere Freigabe für das Zertifiziererportal auf elektronischem Weg, sondern es können auch fakultativ die Formblätter zur Benehmensbeteiligung elektronisch erstellt und an die Behörden verschickt werden. Weiterhin weisen wir auf folgende Sachverhalte, die bei der Bearbeitung von Benehmensanträgen bzw. bei Zertifizierungen aufgetreten sind, hin: Sofern der Sachverständige einer TÜO oder Entsorgergemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung oder Neuzertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 56 Abs. 3 KrWG dessen genehmigungsrechtliche Daten mit den in GADSYS gespeicherten Stammdaten abgleichen möchte, so kann der Sachverständige den Fachbetrieb dazu veranlassen, seine Stammdaten beim LAU abzufordern. Wird dem LAU nach einer Neu- oder Folgezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes das Zertifikat übersandt, so werden die entsprechenden Daten unmittelbar im GADSYS-Modul „Efb-Register“ veröffentlicht; diese Veröffentlichung ist zunächst vorläufig. Ergeben sich bei der nachfolgenden inhaltlichen Zertifikatsprüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, dass zwischenzeitlich betriebliche Mängel eingetreten sind oder dass Angaben im Zertifikat nicht richtig dargestellt sind, so werden die veröffentlichten Daten im Efb-Register wieder gelöscht, bis diese Mängel oder Unstimmigkeiten auf Veranlassung der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft abschließend geprüft und nachgebessert wurden. Eine Entsorgergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der eine zentrale Rolle im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) spielt. Laut § 56 Absatz 3 KrWG sowie der EfbV ist eine Entsorgergemeinschaft eine Organisation, die: Betriebe der Abfallwirtschaft organisiert (z.B. gemeinsame Qualitätssicherung) die Einhaltung der Anforderungen der EfbV überwacht, und Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb erteilen darf, sofern sie anerkannt ist. Aufgaben einer Entsorgergemeinschaft: Organisation und Koordination : Mitglieder tauschen Informationen aus, entwickeln Standards und vertreten gemeinsame Interessen (z.B. in der Politik und vor Behörden) Überwachung und Kontrolle : Die EG prüft regelmäßig, ob ihre Mitglieder die Anforderungen der EfbV erfüllen Sie führt (wie technische Überwachungsorganisationen) Betriebsprüfungen durch Zertifizierung : Die EG kann ihren Mitgliedern – bei erfolgreicher Prüfung – das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ausstellen Voraussetzung: die EG muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein (§ 54 Absatz 4 KrWG) Schulungen und Weiterbildungen : Viele EG bieten auch Fortbildungen für verantwortliche Personen im Betrieb an (Sach- und Fachkunde) Die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft nach EfbV erfolgt auf Grundlage von § 56 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den konkreten Vorgaben der EfbV. Gemäß § 16 Absatz 1 EfbV ist die Anerkennung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG zu erteilen, wenn: Die Satzung oder sonstige Regelung den in § 13 EfbV genannten Anforderungen entspricht, Ein Überwachungsausschuss nach § 14 EfbV eingerichtet ist, die zum Anerkennungszeitpunkt in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Betriebe die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 EfbV erfüllen und die von der Entsorgergemeinschaft mit der Überprüfung der Mitgliedsbetriebe beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach §§ 17 bis 20 EfbV erfüllen. Die Entsorgergemeinschaft muss diese bestimmten Anforderungen erfüllen und ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde durchlaufen. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft: Laut § 13ff EfbV muss eine EG unter anderem: Rechtlich organisiert sein (z.B. als Verein, Verband, GmbH) Eine Satzung oder vergleichbare Regelungen besitzen (beinhaltet: Ziele und Aufgaben der EG, Pflichten der Mitglieder, Verfahren zur Überwachung der Mitglieder) Unabhängige Überwachung sicherstellen (Durchführung wirksamer Eigenkontrolle ihrer Mitglieder z.B. durch externe Sachverständige) Prüfung und Zertifizierung nach EfbV durchführen (Zertifizierungsverfahren nach Maßgaben der EfbV) Kompetente Sachverständige einsetzen (SV müssen Sach- und Fachkunde besitzen) Dokumentation und Transparenz (Abläufe, Prüfergebnisse und Zertifikate müssen nachvollziehbar sein) Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Gemäß § 2 Nr. 3 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz in Halle für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gemäß § 16 EfbV zuständig. Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde Antragstellung: Die EG stellt einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einzureichende Antragsunterlagen: Antrag auf Anerkennung mit Angabe der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Satzung oder Gesellschaftsvertrag Organigramm / Darstellung der Organisationsstruktur Beschreibung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren Qualifikation der Sachverständigen (Nachweise über Sach- und Fachkunde, Lebenslauf, Fortbildungen) Musterprüfbericht und Muster des Zertifikats (gem. § 25 EfbV) Beschreibung des Dokumentationssystems Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität (z.B. Interessenskonflikt-Regelung) Behördliche Prüfung: Behörde prüft, ob Unterlagen vollständig, ob Unterlagen aktuell und ob alle Voraussetzungen der EfbV erfüllt sind für den Vollzug wird in Sachsen-Anhalt die Vollzugshilfe M 36 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angewendet Ggf. werden Rückfragen gestellt oder Nachbesserungen verlangt Erteilung der Anerkennung Erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Anerkennungsbescheid) Die Anerkennung kann mit Auflagen verbunden sein sie ist regelmäßig befristet (vgl. § 36 VwVfG) – gängige Praxis sind 5 Jahre sie muss regelmäßig erneuert werden – alle 5 Jahre ist gängige Praxis in der EfbV steht nicht explizit, dass eine Anerkennung befristet sein muss, in Sachsen-Anhalt sind die Anerkennungen unbefristet Nach der Anerkennung Jährliche interne oder externe Audits der Mitglieder durchführen Zertifikate jährlich aktualisieren Änderungen in Organisation oder Verfahren der zuständigen Behörde melden Alle Änderungen des Zertifizierungsumfanges sind über das Zertifiziererportal mit Hilfe des Benehmensverfahrens ähnlich wie das Benehmensverfahren einer technischen Überwachungsorganisation gegenüber der zuständigen Behörde zu kommunizieren Gültigkeitsdauer der Anerkennung im Blick behalten (ggf. Verlängerungsantrag stellen) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften: EGSA e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGSA EGM e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGM Eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist eine unabhängige Prüfstelle, die dafür zugelassen ist, Entsorgungsfachbetriebe auf Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen und zu zertifizieren. Gemäß § 56 Absatz 2 KrWG erfolgt die Überwachung und Zertifizierung durch technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften, die dazu behördlich anerkannt sein müssen. Eine TÜO ist gemäß § 56 Absatz 5 KrWG ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die TÜO erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, der insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung sowie an die Erteilung und den Entzug des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens festlegt. Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das bedeutet eine TÜO muss: Organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig und neutral vom überwachten Betrieb sein fachlich qualifiziertes Personal einsetzen (Nachweise über Fachkunde gemäß Anlage 2 der EfbV) über ausreichende technische und organisatorische Mittel verfügen über ein geprüftes qualitätsgesichertes Verfahren für die Zertifizierungen verfügen von der zuständigen Behörde die Zustimmung zum Überwachungsvertrag besitzen Die Aufgaben einer TÜO sind die: Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs Durchführung der Erstprüfung des Betriebs vor der ersten Zertifikatserteilung Prüfung aller betrieblichen Voraussetzungen (Organisation, Ausstattung, Personal, Fachkunde; Nachweise über Zuverlässigkeit und Rechtskonformität; abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß § 3 EfbV) Erstellung eines Überwachungsberichts mit Bewertung und Empfehlung zur Zertifizierung Ausstellung eines Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb bei erfolgreicher Prüfung über das Zertifiziererportal Abschluss und Durchführung eines Überwachungsvertrages Vertrag mit dem Betrieb nach § 11 EfbV, Benehmensanträge der Zustimmungsbehörde vorlegen Zustimmung durch Behörde nach § 12 EfbV Regelmäßige Überwachung (jährlich oder bei Bedarf öfter oder unangemeldet) Durchführung einer jährlichen Betriebsprüfung gemäß den Anforderungen der EfbV Überwachung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich Organisation, Personal, Technik und Dokumentation Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der EfbV-Vorgaben Kontrolle der Betriebsorganisation, Abläufe, Nachweise und rechtskonformität Prüfung der Fortgeltung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und technischen Voraussetzungen Meldung an die zuständige Behörde bei Verstößen, Zertifikatsverweigerung, -entzug oder -aussetzung Verpflichtung zur transparenten Zusammenarbeit mit der Überwachungsbehörde Fachliche und rechtliche Beratung Unterstützung der zertifizierten Betriebe bei der Umsetzung abfallrechtlicher Anforderungen (fakultativ, nicht verpflichtend) Beratung im Rahmen der Prüfungen (z.B. bei Feststellung von Mängeln) Erstellung eines detaillierten Prüfberichts und ggf. Information der Behörde bei Mängeln Nachweispflichten und Dokumentation Erstellung von Prüfberichten, Checklisten, Nachweisen Archivierung der Prüfunterlagen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Vorlage der Unterlagen auf Verlangen an die zuständige Behörde Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Die für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag zuständige Behörde (Zustimmungsbehörde) ist die Behörde am Hauptsitz der TÜO (siehe § 12 Absatz 1 EfbV). In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Zustimmungsbehörde gemäß § 2 Nr. 3 Abfallzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umweltschutz . Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt gemäß § 12 EfbV. Sie ist zwingend erforderlich, bevor eine TÜO einen Entsorgungsfachbetrieb überprüfen oder zertifizieren darf. Vor Abschluss des Überwachungsvertrages ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn: 1.   der Überwachungsvertrag den in § 11 Absatz 1 bis 4 genannten Anforderungen entspricht, 2.   die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen, und 3.   die von der technischen Überwachungsorganisation mit der Durchführung des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. Gemäß § 11 Absatz 5 EfbV darf die TÜO nur den Überwachungsvertrag mit einem noch nicht zertifizierten Betrieb abschließen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in der EfbV festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen. Die Mindestinhalte der Vorprüfung können dem § 11 Absatz 5 Satz 2 EfbV entnommen werden. Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmungsbehörde erhält von der TÜO die erforderlichen Antragsunterlagen für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag. Die einzureichenden erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie aufgelistet im Kapitel IV.2 in der LAGA-Vollzugshilfe M 36 . Die Antragsunterlagen werden von der Zustimmungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nachgefordert . Wenn Unterlagen zur TÜO und den Sachverständigen bereits vorliegen und noch aktuell sind, müssen diese nicht mehr mit jedem neuen Zustimmungsantrag vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht im Einzelfall ist mit der Zustimmungsbehörde abzustimmen . Die Zustimmungsbehörde prüft insbesondere: Eignung der TÜO: Nachweis über Organisation, Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit Erfahrung in der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zum überwachten Betrieb Prüfpersonal muss über spezifische Fachkunde gemäß EfbV verfügen Inhalt des Überwachungsvertrages: Vertrag muss vollständig sein und die Mindestangaben gemäß § 11 EfbV Jährliche Überwachung Pflicht zur Dokumentation der Überwachung Verpflichtung zur Meldung an die Zustimmungsbehörde, wenn die Zertifizierung verweigert oder entzogen wird Die Zustimmungsbehörde trifft ihre Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des §°11°Absatz°5°Satz°2°Nummer°2°EfbV erfüllt ist, im Benehmen mit der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörde ( Überwachungsbehörde ). Überwachungsbehörden sind alle Behörden, die die Aufgaben einer unteren Abfall-/ Umweltbehörde wahrnehmen. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, aber auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nimmt diese Aufgaben zum Teil wahr. Dazu übersendet die Zustimmungsbehörde bei Vollständigkeit der Unterlagen der Überwachungsbehörde die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung. Der Kontakt der Zustimmungsbehörde zur Überwachungsbehörde in einem anderen Bundesland erfolgt über eine vom Land bestimmte Knotenstelle. In diesem Fall prüft die Knotenstelle ihrerseits die Unterlagen und beteiligt die zuständigen Überwachungsbehörden entsprechend und gibt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Überwachungsbehörde hat sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Aufforderung zur Erteilung des Benehmens gegenüber der Zustimmungsbehörde zu äußern (§°12°Absatz°1°Satz°4°EfbV). Gibt die Überwachungsbehörde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ab, entscheidet die Zustimmungsbehörde ohne eine solche Stellungnahme. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen an die Überwachungsbehörde, ggf. über die Knotenstelle. Benehmen bedeutet, dass die zur Entscheidung beteiligten Behörden zwar nicht wie beim Einvernehmen an die Stellungnahme der Überwachungsbehörde gebunden ist, aber dass sie diese in besonderem Maße berücksichtigen muss. Die Zustimmungsbehörde darf sich nur in Ausnahmefällen über die Stellungnahme der Überwachungsbehörde hinwegsetzen. Wenn die Überwachungsbehörde die Zertifizierung ablehnt, hat sie der Zustimmungsbehörde die Ablehnungsgründe darzulegen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Die Zustimmungsbehörde stimmt dem Überwachungsvertrag nach Vorliegen der Stellungnahme der Überwachungsbehörde und bei Einhaltung der von ihr zu prüfenden Anforderungen zu (gebundene Entscheidung). Die Zustimmungsvoraussetzungen (Überwachungsvertrag, Vorprüfung und Qualifikation der Sachverständigen) ergeben sich aus § 12 Abs. 2 EfbV. Die Zustimmungsbehörde formuliert die gegebenenfalls notwendigen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte (§ 12 Absatz 3 EfbV). Sie kann zudem unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Hinweise geben, die keinen Verwaltungsaktcharakter haben und der TÜO als Information dienen. Jede Änderung des Überwachungsvertrages bedarf der Zustimmung, beispielsweise bei Aufnahme eines neuen Standortes, einer neuen abfallwirtschaftlichen Tätigkeit oder der erstmaligen Aufnahme gefährlicher Abfälle. Verfahrensablauf: Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen durch die TÜO Prüfung durch die zuständige Zustimmungsbehörde ins Benehmen setzen der zuständigen Überwachungsbehörden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme zum Benehmensantrag Prüfen der erhaltenen Stellungnahmen und Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung: Bei Eignung und vollständigem Vertrag folgt die schriftliche Zustimmung als Verwaltungsakt ( Zustimmungsbescheid ) Ablehnung bei unvollständigen oder mangelhaften Verträgen bzw. ungeeigneter TÜO oder durch ablehnende Stellungnahme der beteiligten Überwachungsbehörde ( Ablehnungsbescheid ) Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide Seit 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide (pdf-Datei, 410 KB) verwendet. Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Gebührenreduzierung. Es wird bei fristgerechter Einreichung nur noch 70% von der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende technische Überwachungsorganisationen (TÜO): ÖHMI EuroCert ® GmbH Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖHMI Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte diese E-Mail: info(at)brandt-management.com Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem noch papiergeführtem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stellt die Vollzugshilfe in der Mitteilung 25 zur Abfallverbringung zur Verfügung. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen. Folgende Fachverfahren sind bereits im ASYS integriert: eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010 eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014 eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018. GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren). Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtlich letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dies wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z.B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist in Sachsen-Anhalt für die Anerkennungvon Lehrgängen gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), gemäß Deponieverordnung (DepV) und gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrVsinngemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) und durch Zuständigkeitsübertragung des ehemals lautenden Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) mit Wirkung zum 23.04.2018 zuständig. Dieses Ministerium trägt aktuell die Bezeichnung „Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts“. Folgende Lehrgänge können als Grundlehrgang und/oder Fortbildungslehrgang behördlich anerkannt werden: Grundlehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 3, Absatz 5, 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Fortbildungslehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 5, 5 Absatz 3 Satz 1 AbfAEV § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV § 9 Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt: „Anerkennung von Fachkundelehrgängen” und „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“ . Die Lehrgänge werden im Regelfall im Präsenz-Format durchgeführt. Das Online-Format ist auch möglich, wenn die Anforderungen aus diesen beiden Vollzugshilfen entsprechend berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Referierenden müssen die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge erwarten lassen. In den beiden vorgenannten Vollzugshilfen der Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) werden die erforderlichen Antragsunterlagen und die Anforderungen an den jeweiligen Fachkundelehrgang aufgelistet. Insbesondere gehören zu den Antragsunterlagen: das Lehrgangskonzept, der Ablauf, der Zeitrahmen mit themenbezogener Nennung der Referierenden, Qualifikationen der Referierenden (Lebenslauf, Fortbildungsnachweise etc.), Lehrmaterials-/Unterlagenübersicht (z.B. Präsentationen, Evaluationsfragebögen, Tests mit Lösungen etc.). Qualitätssicherung (Aktualisierung der Inhalte bei Rechtsänderungen, Auswahl und Qualifikation geeigneter Dozenten, Sicherstellung des Lernerfolgs, etc.) Muster der Teilnahmebescheinigung/en zum Erhalt der Fachkunde Der Antrag auf Anerkennung muss vom Lehrgangsträger bei der zuständigen Behörde (hier: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) gestellt werden. In der Regel ist es die Behörde am Sitz des Lehrgangsträgers (Lehrgangsveranstalters). Ein Lehrgangsträger ist der Veranstalter eines Fachkundelehrgangs, der für die Einhaltung aller rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich ist und die Anerkennung des Lehrgangs durch die zuständige Behörde beantragen muss. Also ist ein Lehrgangsträger eine Organisation oder Institution, die einen Fachkundelehrgang im Sinne des Abfallrechts plant, organisiert, durchführt und verantwortet. Das könnte beispielsweise eine private Bildungseinrichtung, ein öffentlich-rechtlicher Träger wie die Handelskammer, ein Berufsverband oder ein Entsorgungsunternehmen, das Schulungen durchführt, sein. Derzeit gibt es folgende Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt , die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen : Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) Der Kontakt kann über diese E-Mail erfolgen BIKRW – Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Über diese Internetseite können Sie weitere Informationen erhalten In Sachsen-Anhalt werden zur Zeit keine behördlich anerkannten Lehrgänge nach DepV durchgeführt. Checkliste zum Erlass des MWU „Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV“ : Gemäß dem MWU-Erlass "Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV" vom 04.04.2024 ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU, Dez. 22) bei der Prüfung von Anträgen zur Anerkennung von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV zu beteiligen . Das LAU wiederum bindet im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs in der fachlichen Prüfung das LAGA-Forum Abfalluntersuchung ein. Das Vorgehen zur Beantragung der Gleichwertigkeit eines Analysenverfahrens besteht aus zwei Stufen. In Stufe 1 werden Gründe und betroffene Normen sowie Matrizes vorgelegt. An­schließend werden in Stufe 2 der beantragenden Untersuchungsstelle (USt) Eckpunkte für ggf. erforderliche (Vergleichs-)Untersuchungen mitgeteilt (vgl. Kapitel 2 des LAGA-Papiers „Vor­gaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analyse­verfahren“ – Link: https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - unter Begriff "Abfalluntersuchung"). Es wird empfohlen, die beantragende USt auf das LAGA-Papier als fachliche Grundlage hinzuweisen. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist die verlinkte Checkliste über den Umfang der durch die beantragende USt einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Diese Checkliste basiert in ergänzter Form auf Stufe 1 (Inhalte der Anfrage) des empfohlenen Vorgehens entsprechend dem o. g. LAGA-Papier. Sie soll ebenso für zukünftige Anträge auf Anerkennungen gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV für die unteren Abfallbehörden (UAB) als Vollzugshilfe dienen. Sofern der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in der ersten Stufe als fachlich begründet bewertet wird, folgt die zweite Stufe des Anerkennungsverfahrens. Dabei werden die Vorgaben für die analytischen Untersuchungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Analyseverfahrens dem Antrag entsprechend angepasst und der beantragenden USt mit­geteilt. Die Mitteilung an die USt erfolgt durch das LAU in Abstimmung mit dem LAGA-Forum Abfalluntersuchung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der in Kapitel 2.2 gelisteten Vorgaben des o. g. LAGA-Papiers. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist eine E-Mail an die Adresse poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit dem Betreff „Anerkennung der Gleichwertigkeit von Analyseverfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV – Name beantragende USt – Datum des Antrags “ zu richten. Die E-Mail soll als Anhang die Unterlagen der beantragenden USt sowie die durch die zuständige Behörde ausgefüllte Checkliste beinhalten. Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV Gemäß v.g. Erlass des MWU vom 04.04.2024 veröffentlicht das LAU an dieser Stelle eine Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV für Sachsen-Anhalt . Letzte Aktualisierung: 04.07.2025

Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern, Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern

LSG Bode Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes Wassergüte der Bode

Die Bode entspringt im LSG „Harz“, durch das sie zunächst als Kalte und Warme Bode fließt. Unterhalb von Hexentanzplatz und Roßtrappe verläßt das Gewässer bei Thale das Mittelgebirge. Nach 169 km Gesamtlänge mündet die Bode bei Nienburg in die Saale. Der Unterlauf der Bode mit den angrenzenden Bereichen wurde von Ditfurt bis Hedersleben und wieder von Etgersleben bis zur Mündung der Bode in die Saale bei Nienburg in den oben genannten Landkreisen unter verschiedenen Bezeichnungen als LSG unter Schutz gestellt. Die folgende Beschreibung berücksichtigt all diese LSG (einschließlich der in Ausweisung befindlichen LSG-Anteile der Landkreise Halberstadt und Bördekreis zwischen Rodersdorf und Groß Germersleben) und erfolgt entsprechend einer einheitlichen Betrachtung des Naturraumes unter dem Namen LSG „Bode“. Die LSG liegen im wesentlichen in den Landschaftseinheiten Nordöstliches Harzvorland sowie Großes Bruch und Bodeniederung, zu geringen Teilen in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde. Die LSG erstrecken sich entlang des Fließgewässers Bode. Das betrachtete Gebiet läßt sich in zwei Teilbereiche gliedern, die in Süd-Nord-Richtung verlaufende Bode zwischen Ditfurt und Oschersleben und die von Oschersleben weiter in südöstliche Richtung fließende Bode bis Löbnitz. Das Landschaftsbild des LSG wird durch die Niederungen und Tallandschaften der Bode und ihrer Nebenflüsse sowie durch die angrenzenden, mit Löß bedeckten Hochflächen und deren Trockentäler bestimmt. Der Mittellauf der Bode zwischen Ditfurt und Oschersleben stellt in seiner Gesamtheit eine vielseitige, hochsensible und weitgehend naturbelassene Landschaft dar. Besonders harmonisch wechseln sich im Mündungsbereich der Selke und im Niederungsbereich zwischen Adersleben und Deesdorf naturnahe Altarme der Bode, Auenwaldreste und typische Grünlandstrukturen ab. An der Mündung der Holtemme in die Bode ist das Gewässer eng mit Weiden, Birken und Erlen bestanden. Im Umland ist die auenähnliche Landschaft auffallend, die randlich allerdings stark landwirtschaftlich überprägt ist. Dagegen ist die Bode unterhalb von Oschersleben ausgebaut und eingedeicht worden. Die Ackerflächen mit eingestreuten Weihern oder Feuchtstellen und der Kali- bzw. Braunkohlebergbau zwischen Westeregeln und Staßfurt beeinflussen dabei den Charakter der Landschaft ebenso wie die von Baumreihen und Weidengebüschen durchsetzten Wiesen und Weiden unterhalb Staßfurts oder die naturnahen Niederungen zwischen Oschersleben und Etgersleben. Der Bodelauf einschließlich seiner Ufer- und Niederungsbereiche im LSG vermittelt ein eindrucksvolles Landschaftserlebnis. Die ältesten Spuren des Menschen auf dem Gebiet des LSG stammen aus Westeregeln, Wolmirsleben und Unseburg und gehören dem jüngeren Abschnitt der Altsteinzeit an. Die Menschen der ausgehenden Eiszeit lauerten hier Mammuten und Nashörnern, Wildrindern und Wildpferden auf, die sich zur Tränke am Fluß einfanden. Die älteste Bestattung dieses Raumes stammt aus Unseburg. Sie gehört der mittleren Steinzeit an und ist etwa 8 000 Jahre alt. Sie bezeugt die dauerhafte Anwesenheit des Menschen an der für Jagd und Fischfang günstigen bewaldeten Bodeniederung. Als besonders siedlungsgünstig erwiesen sich die hochwasserfreien Terrassenränder entlang der Bode, aber auch die Niederterrasseninseln in der Niederung. Bereits am Beginn der Jungsteinzeit hatte jede Gemarkung innerhalb des LSG mindestens eine linienbandkeramische Siedlung. Eine Ausnahme bildet lediglich Hohenerxleben, wo die Besiedlung heutigem Kenntnisstand zufolge mit der Stichbandkeramikkultur einsetzte. Das Gebiet an der Bode blieb auch in den folgenden Perioden dicht besiedelt. 29 Fundstellen waren von der Jungsteinzeit bis in die Eisenzeit, 16 weitere bis in die römische Kaiserzeit und davon neun bis ins Mittelalter hinein besiedelt. Zehn Siedlungen wurden in der Bronzezeit neu angelegt, wobei sieben bereits während der Eisenzeit wieder aufgegeben und drei bis ins Mittelalter hinein belegt waren. Entlang der Bode reihten sich insgesamt 20 Befestigungen aneinander: Löbnitz, Hohenerxleben, Staßfurt (2), Hecklingen, Löderburg, Rothenförde, Unseburg (3), Wolmirsleben (3), Egeln (5), Etgersleben (2). Während der Trichterbecherkultur errichtete die Bevölkerung der Baalberger Kultur den Toten trapezförmige Grabanlagen. Drei befestigte Siedlungen sind bei Löderburg, Unseburg und Wolmirsleben belegt. Während der Schnurkeramikkultur wurden erstmals auch die hügeligen Gebiete zwischen Nenndorf, Hecklingen und Groß Börnecke besiedelt. Als Beispiel für die Besiedlung des Landschaftsschutzgebietes durch die Schnurkeramikkultur sei ein Grabhügel mit 20 m Durchmesser bei Hecklingen genannt, in dem sich eine Steinkiste, die von Steinplatten umpackt war, befand, in der drei Tote bestattet lagen. Er stellt einen der wenigen Grabhügel dar, die sich in diesem landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet noch erhaltenen haben. Bedeutende Siedlungsspuren stammen aus der Jungbronze- und Früheisenzeit. So befindet sich südöstlich von Egeln inmitten einer Grabhügelnekropole ein Ringheiligtum und in ihrer Nähe eine burgartige Befestigung. Eine zweite Befestigung liegt bei Tarthun, in deren Nachbarschaft ebenfalls Grabhügel vorhanden waren. Gußformen zusammen mit Metallresten und Tonklumpen aus einer Siedlung bei Unseburg belegen lokale Keramikherstellung und Metallverarbeitung. Während der frühen Eisenzeit zählte das Gebiet an der Bode zur Hausurnenkultur, wobei Hausurnen bei Unseburg und Staßfurt zum Vorschein kamen. Die jüngere Eisenzeit ist im LSG durch die Jastorfkultur vertreten. Während der römischen Kaiserzeit siedelten dort die Hermunduren. Eisenzeitliche und kaiserzeitliche Befestigungen lassen sich entlang der Bode zwischen Löbnitz und Etgersleben siebenmal feststellen. Bislang noch undatiert sind die entlang des Zechsteinsattels zwischen Staßfurt und Unseburg dicht an dicht gesetzten Gruben, die darauf hinweisen, daß dort die durch Risse im Gestein an die Erdoberfläche aufsteigende Sole in Gruben gesammelt und dann ausgeschöpft und zu Salz gesotten wurde. Solche Quellen sind außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bei Sülldorf noch anhand von Halophyten zu erkennen. Durch die Salzgewinnung und dem daraus möglichen Handel sind vermutlich eine Reihe von Preziosen in dieses Gebiet gelangt, denen aus der Zeit der Schnurkeramikkultur Kupfergegenstände, aus der Aunjetitzer Kultur Bernsteinperlen und aus der Früheisenzeit Steigbügelarmringsätze zählen. Aus der Spätbronzezeit fand sich eine eiserne Speerspitze, die der Form nach aus dem eurasischen Steppengebiet stammt und von den dort lebenden Kimmeriern verwendet wurde, die ihren Einfluß bis Böhmen geltend machten. Stempelverzierte Keramik stammt aus keltischen Töpfereien. Kontakte mit dem römischen Reich bezeugen ein Kannenhenkel, eine Glasperle und eine Münze. Anhand der Ortsnamen lassen sich Besiedlungsperioden ableiten. Zirka von 600 bis 1000 v.u.Z. entstanden Orte mit der Namensendung ”-dorf” oder ”-furth”, aus denen sich örtliche Verhältnisse ableiten lassen, so Ditfurt, Rodersdorf, Deesdorf, Krottorf, Hordorf, Gänsefurth und Staßfurt. Die Endung ”-leben” ist charakteristisch für die Siedlungsperiode ca. 300-600 u.Z. Beispiele dafür sind Oschersleben, Hadmersleben, Adersleben, Wolmirsleben, Groß Germersleben, Athensleben, Etgersleben und Hohenerxleben. Im 10. Jahrhundert sind die Orte mit der Endung ”-burg” gegründet worden, zum Beispiel Unseburg und Löderburg. Aus neueren Zeiten kommen die Ortsnamen, die auf bergbauliche Tätigkeiten hinweisen, wie Leopoldshall und Jakobsgrube. Zu den wichtigsten Zentren des frühen Mittelalters gehörten die Klöster Hadmersleben, Gröningen und Hecklingen sowie die Burgen von Gröningen, Oschersleben und Unseburg. Als Elemente der historischen Kulturlandschaft prägen außerdem die Schlösser von Hohenerxleben und Gänsefurth, die Burgwallanlage in Unseburg und die flache Erhebung mit Siedlungsresten zwischen Unseburg und Rothenförde das Landschaftsbild. Die Wälder stellten Ausdehnungsbarrien von Siedlungen dar, so daß bis zum Roden dieser Wälder im 11. Jahrhundert die Flußniederungen Siedlungskammern in den umgebenen Wäldern darstellten. Als Ergebnis der Entwaldung der Region verstärkte sich die Erosion auf den gerodeten Flächen. Feinsandige Materialien wurden in den Auen der Flüsse angeschwemmt und lagerten sich dort als Auenlehmbildung ab. Im Gebiet waren nur noch kleine Flächen zwischen Unseburg und Wolmirsleben bewaldet. Im 15. Jahrhundert hatte die Bode teilweise Grenzfunktion, so zwischen den Bistümern Magdeburg im Norden und Halberstadt im Süden. Seit dem 16. Jahrhundert erfolgten Entwässerungsarbeiten, um die fruchtbaren Niederungen der Flüsse einer intensiveren Nutzung zuzuführen. Nachdem ab 1850 ein umfangreiches Programm zur Begradigung der Bode und anderer Fließgewässer umgesetzt wurde, konnten die Gewässer immer vielseitiger genutzt werden. Es kam u.a. zu Funktionsüberlagerungen des natürlichen Wasser- und Stofftransportes und der industriellen und kommunalen Abwasser-entsorgung. Die Bode wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch einmal begradigt und abschnittsweise eingedeicht. Die erheblichen Absenkungen des Grundwasserspiegels und die Beseitigung der Überschwemmungsgefahr ermöglichten es, große Auenbereiche in die Ackernutzung einzuschließen und vom Fließgewässersystem zu trennen. Im 18. Jahrhundert nahm der Bergbau an Bedeutung zu. Um Unseburg, Löderburg und Wolmirsleben wurde Braunkohle anfangs im Tiefbau, später dann im Tagebau abgebaut. Nach Einstellung des Abbaus (in Unseburg zum Beispiel im Jahre 1960) entstanden hier Bergbausenkungsgebiete, die zur Entstehung von Seen und Weihern führten. In Wolmirsleben entwickelte sich eine 1850 eröffnete Grube nach ihrer Stillegung (im Jahre 1925) zu einem Stillgewässer, dem Großen Schachtsee. Heute sind Acker- und Grünlandbewirtschaftung die vorherrschenden Landnutzungsformen im LSG. Die Bode quert im Raum Ditfurth-Hedersleben die Subherzyne Senke und die Oschersleben-Bernburger Scholle (Tafeldeckgebirge). Sie verläuft im Bereich der Subherzynen Senke von Südwest nach Nordost und biegt am Südwestrand des Hakels in die Südost-Nordwest-Richtung um. Zwischen Westeregeln und Staßfurt verläuft die Bode im Bereich des Staßfurt-Egelner Sattels (Salzdurchbrüche im Bereich der Oschersleben-Bernburger Scholle). Von Westeregeln bis Unseburg liegt das Bodebett nordöstlich der Sattelachse. In Unseburg quert die Bode die Salzstruktur, um dann bis Staßfurt in der südwestlichen Randsenke des Sattels weiter zu verlaufen. An der Oberfläche stehen in beiden Teilen des LSG fluviatile holozäne bis weichselkaltzeitliche Sande und Kiese an, deren Bestand überwiegend herzynen Ursprungs ist. Im Raum Westeregeln-Staßfurt nimmt in der dort breiteren Bodeniederung auch die Verbreitung bindiger Deckschichten, das heißt Auenlehm beziehungsweise -ton, zu. Das Gebiet besteht, wie bereits beschrieben, aus einem südlichen Teil von Ditfurt bis Rodersdorf im Bereich der Subherzynen Senke und einem nördlichen Teil von Staßfurt bis Westeregeln im Bereich des Staßfurt-Egelner Sattels und seiner Randsenken. Wegen der erheblichen Unterschiede werden diese Teile getrennt beschrieben. Im südlichen Teil dominieren in der Bodeaue Gley-Tschernitzen aus Auenlehm bis Auenton, dunkle, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Auenböden, (mit ersten Wassermerkmalen zwischen 40 - 80 cm unter Flur) die unterhalb von 1,7 bis 2 m von Sanden und Kiesen unterlagert sind. Diese Sande und Kiese werden in der Nähe von Ditfurt bereits abgebaut und sollen auch in Zukunft abgebaut werden. Nach Ende der Kiessandgewinnung werden wassergefüllte Restlöcher zurückbleiben, die bei entsprechender Rekultivierung eine Bereicherung des LSG sein werden. Flankiert wird das Bodetal hier von Hochflächen, die überwiegend von Tschernosemen bis Braunerde-Tschernosemen bedeckt sind. Im Böschungsbereich zwischen Hochfläche und Bodetal finden sich Rendzinen, flachgründige, von Gestein unterlagerte, karbonatführende Böden. Im nördlichen Teil treten neben den schon erwähnten Gley-Tschernitzen Gleye bis Gley-Tschernoseme auf, das heißt in diesem Abschnitt finden sich die ersten Wassermerkmale schon oberhalb 40 cm unter Flur. Der höhere Wasserstand ist durch Subrosion und Altbergbau bedingt, die auch zu einer Verbreiterung des Bodetales geführt haben. Begleitet wird die Bodeaue von Hochflächen, zum Beispiel im Raum Hecklingen, auf denen in weiter Verbreitung Tschernoseme bis Braunerde-Tschernoseme aus Löß vorkommen. Die Bode entspringt am Brockenmassiv im Harz, durchfließt das nördliche Harzvorland und tritt bei Ditfurt in das LSG ein. Als Zuflüsse der Bode zählen der Grenzgraben bei Wedderstedt, die Selke, der Goldbach bei Wegeleben, der Neue Graben bei Gröningen, die Holtemme und der Limbach bei Krottorf, der Große Graben bei Oschersleben, der Geesgraben am Bahnhof Hadmersleben, die Sarre bei Groß Germersleben, der Sülzegraben nördlich Etgersleben, der Mühlgraben bei Unseburg, die Ehle bei Rothenförde und der Marbegraben südlich von Athensleben. Der Mittellauf der Bode (im LSG bis Hordorf) fließt in einer Talaue. Daran schließt der Unterlauf an, der, in einem eiszeitlichen Urstromtal fließend, den Charakter eines Niederungsgebietes annimmt. Im LSG ist eine Vielzahl von Standgewässern zu finden, darunter die Altarme und die Altwasser der Bode. Während sich das im Frühjahr anfallende Hochwasser vor dem Bau der Harztalsperren aufgrund des geringen Gefälles lange in den Niederungen hielt, treten heute nur noch selten Hochwasserereignisse ein. Das Bodetal ist abwechslungsreich strukturiert und wird als klimatischer Regnerationsraum angesehen. Die offenen Wiesen- und Ackerflächen in den Niederungen sind als Kaltluftentstehungsgebiete von Bedeutung. Die Uferstrukturen, wie Hecken und Baumreihen, sowie die Feldgehölze und Wälder besitzen die Fähigkeit, Staub und Luftschadstoffe zu filtrieren und tragen somit zur Verbesserung der Luftqualität bei. Das LSG liegt im Regenschatten des Harzes, was die Jahresmittelwerte der Niederschläge von zirka 600 mm in Harzrandnähe und 460 mm bei Staßfurt verdeutlichen. Die Jahresmittelwerte für die Lufttemperatur betragen 8,0-8,5°C. Im östlichen Bereich der Bodeniederung wird der Eschen-Eichen-Wald als potentiell natürliche Vegetation betrachtet, eine typische Auenwaldausprägung für Flußniederungen in der Ackerlandschaft des mitteldeutschen Trockengebietes. Weiterhin sind Eschen-Ulmen- und Weiden-Pappel-Auenwälder als potentiell natürliche Vegetation angeben, die typisch für ständig feuchte Auenstandorte sind. Die Salzstellen bei Hecklingen und Hohenerxleben weisen eine charakteristische Salzvegetation und eine typische halobionte und halophile Entomofauna des Mitteldeutschen Binnenlandes auf und gehören zu den am besten untersuchten Binnenland-Salzstellen Deutschlands. Die hier vorkommenden Pflanzengesellschaften zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Salzsteppenpflanzen mit südeuropäischem und südeurasischem Verbreitungsschwerpunkt aus. Natürliche Waldgesellschaften sind heute im LSG kaum noch vorhanden. So sind Reste der Hartholzaue noch östlich von Tarthun, östlich von Egeln oder inselförmig entlang des Bodelaufes zu finden. In nicht überfluteten Bereichen befinden sich südwestlich von Löderburg Eichen-Mischwald und Hybridpappelforste, letztere nehmen den größten Waldanteil ein. Für den engeren und zum Teil überschwemmungsbeeinflußten Bereich der Talaue stellen die partiell gut ausgebildeten Weiden-Pappel-Auenwälder die potentiell natürliche Vegetation dar. Neben den Weiden-Auenwäldern findet sich bei Wedderstedt ein kleiner Erlenwald, der auf eine Aufforstung nach 1919 zurückgeht, die teilweise niederwaldähnlich genutzt wurde. Für das Landschaftsbild bedeutsam sind außerdem linienhafte Pflanzungen aus den 1950er Jahren entlang von Wegen und Gräben. Insbesondere bei Hedersleben befinden sich in der Aue großflächige alte Streuobstwiesen in sehr gutem Pflegezustand. Ein Kleinod ist der sogenannte ”Heuke-Park” am Ortsrand von Ditfurt mit einem sehr alten Baumbestand, darunter Rot-Buche und Esche. Wärmeliebende Gebüsche sind an den südlich exponierten Hangbereichen der Ditfurter Talseite zu finden. Sie sind kleinflächig als Sukzessionsstadien auf brachgefallenen Trockenrasen ausgebildet. Charakteristische Arten sind Liguster, Roter Hartriegel, Tartaren-Heckenkirsche und Wolliger Schneeball. An vielen Hängen sind auch noch Magerrasen vorhanden. Kleinflächig sind auch interessante Bachröhrichte und eine Hochstauden-Feuchtbrache zu finden. Besonders erwähnenswert sind die fragmentarisch ausgebildete Fluthahnenfuß-Gesellschaft der Bode und die Hakenwasserstern-Gesellschaft mit Haarblättrigem Wasserhahnenfuß und Wasserfeder im Grenzgraben. Im Gebiet kommen unter anderem Weißstorch, Rot- und Schwarzmilan, Schwarzspecht, Eisvogel und Neuntöter vor. Durch Umwandlung bedeutender Flächen von Grünland in Ackerland ab den 1970er Jahren sind die Vorkommen des Großen Brachvogels erloschen. Letztmalig im Mai 1982 flötete in der Bodeniederung bei Ditfurt ein Großer Brachvogel. Auch der Steinkauz ist in den 1980er Jahren in der Bode-Selke-Aue ausgestorben. In neuerer Zeit sind Saatkrähe und Dohle wieder Brutvögel. Im Jahre 1994 erfolgte je eine Koloniegründung bei Ditfurt und bei Wedderstedt. In den Wintermonaten übernachten allabendlich Tausende nordischer Saatkrähen im Gänsefurther Busch. Seine besondere Bedeutung für die Avifauna hat das LSG jedoch für den Rotmilan, der im Gebiet Brutvogel ist und im Winterhalbjahr große Schlafgemeinschaften bildet. Die als Folgeerscheinung des Bergbaus entstandenen zahlreichen Gewässer und Feuchtbiotope bieten einer artenreichen spezifischen Tierwelt neuen Lebensraum. So zählen in diesen anthropogenen Feuchtgebieten unter anderem Zwerg-, Hauben- und Rothalstaucher, Große Rohrdommel, Bekassine, Kiebitz, Drossel-, Teich- und Schilfrohrsänger, Schwanz-, Beutel- und Bartmeise, Braunkehlchen, Wacholderdrossel sowie Nachtigall zu den landschaftstypischen Brutvögeln. Südliche Binsenjungfer, Kleines Granatauge, Kleine Königslibelle und Spitzfleck sind spezifische Bioindikatoren für die gute ökologische Qualität der Stillgewässer. Die Bode selbst wurde in den letzten fünf Jahren zunehmend wieder von der Gebänderten Prachtlibelle besiedelt, wodurch die Verbesserung der Wasserqualität dokumentiert wird. Der Löderburger See und andere große Weiher, wie zum Beispiel der Wolmirslebener See, entwickelten sich unter anderem zu bedeutenden Rastgewässern für durchziehende Gänse- und Entenarten. Linnés Grashüpfer besiedelt in großer Anzahl die ruderalisierten Quecken- und Glatthafer-Säume der Magerrasen an den Talhängen. Die insgesamt hohe Artenzahl der Heuschrecken im Gebiet ist Ausdruck des vielfältigen Lebensraumangebotes. Die Bode soll ihren Charakter als naturnahes Fließgewässersystem und den naturnahen Ober-/Unterlauf behalten beziehungsweise zurückerhalten. Um die Bedeutung hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes zu erhöhen und das Landschaftsbild zu verbessern, sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Niederung und den angrenzenden Bereichen verstärkt durch Hecken, Obstbaumreihen und Wegraine aufzuwerten. Die Auenwaldreste sind zu erhalten und möglichst an periodische Überstauungen anzuschließen. Der Grünlandanteil ist besonders im Überflutungsbereich deutlich zu erhöhen. Als besonders wertvolle Bereiche im LSG laden der denkmalgeschützte Park in Hohenerxleben, die Landschaftsparks Horst in Hecklingen und Schlosspark Gänsefurth zum Verweilen ein. Des weiteren lohnt es sich für Naturfreunde, einen Ausflug in das FND „Westerwiesen“ südöstlich von Unseburg oder in das NSG „Salzstelle bei Hecklingen“ zu unternehmen. Hadmersleben Hadmersleben liegt am Übergang einer alten Heerstraße, die von Halberstadt nach Magdeburg über die Bode führt. Erst in diesem Jahrhundert wurden die vier Siedlungsteile zusammengeschlossen, wobei der unterschiedliche Charakter jedes dieser Teile erkennbar geblieben ist. Der Stadtteil im Norden stammt aus dem 12. Jahrhundert und erhielt im Jahr 1390 die Stadtrechte. Zerstörungen der Stadt in den Jahren 1664 und 1699 wurden durch Brände verursacht. Zu den wenigen Relikten aus historischen Zeiten gehören der ”Wächterturm” in der Nähe des Rathauses, der 1649-52 erbaute ”Hansesche Hof” in der Kirchstraße und der Gasthof ”Zum Landhaus” aus dem 17. Jahrhundert. Früher durch den Lauf der Bode abgetrennt, gruppierten sich südlich der Stadt die Gebäude des Schlosses, eine Anlage aus dem 16. Jahrhundert. Heute befindet sich dort die Lehr- und Versuchsanstalt der Saatzucht Hadmersleben GmbH. Im Jahr 1161 wurde ein Benediktiner-Nonnenkloster von Bischof Bernhard von Halberstadt gestiftet, das sich westlich des Schlosses befindet. Die Kirche des Benediktiner-Nonnenklosters St. Peter und Paul gehört zu den bedeutendsten Sakralbauten in der weiteren Umgebung. Das Südschiff stammt aus der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts, die Nonnenempore aus der Zeit um 1160/80. Aus dem 14. Jahrhundert sind die Glockenstube im Kreuzgratgewölbe und der Chor erhalten geblieben. Die Einrichtungen der Klosterkirche stammen überwiegend aus dem Barock (um 1700). Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise die Löwentürklopfer von zirka 1160 am Südportal der Kirche oder der Flügelaltar aus dem 15. Jahrhundert. Die Figuren am Hauptaltar und an den Nebenaltaren wurden von der Nonne Gertrud Gröninger um 1698, als Zeichen früher Emanzipation, geschnitzt. Bei der Besichtigung des Klosters sind die Wandtapeten im Obergeschoß des Kreuzganges sehenswert. Auf ihnen ist der griechische Befreiungskampf von 1827 dargestellt. Das Kloster wurde im Jahr 1810 aufgelöst. Zwischen dem Schloß und dem Kloster erstreckte sich das eigentliche Dorf Hadmersleben, eine warnische Siedlung aus dem 4. Jahrhundert. Wanderungen entlang der Bode Für die Bodeniederung wurden zwei Wanderwegabschnitte von Staßfurt bis Löderburg und von Löderburg bis Wolmirsleben kulturhistorisch und naturkundlich ausführlich beschrieben. Ausgangspunkt der nachfolgend beschriebenen Route soll der Löderburger See sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von Zwischenpunkten Teilbereiche zu erkunden, da die Route durch mehrere Ortschaften führt. Der Löderburger See ist aus einem Tagebaugebiet durch Abbau von Braunkohle entstanden und seit 1977 als Naherholungszentrum ausgewiesen. Auf seiner zirka 30 ha großen Wasserfläche besteht die Gelegenheit, Wasserski zu fahren, zu rudern oder zu baden. Die Wanderung beginnt auf dem Damm entlang dem Ostufer des Sees und führt weiter etwa 3 km in nördlicher Richtung. Am Ende des Dammes erreichen wir Athensleben. Zum ersten Mal 1174 urkundlich erwähnt, gehörte es später zum Besitz des Klosters Hillerleben. Die Wasserburg in Athensleben war Kaiserpfalz und später Fundament für das Schloß, das 1303 erstmals erwähnt wurde. Am Ostufer der Bode ist das allerdings schon sehr verwitterte Schloß, gebaut aus Kalkstein und Sandstein, zu sehen. Athensleben gehörte politisch zu Magdeburg und kirchlich zu Halberstadt und wurde oft als Pfandobjekt verkauft und wieder erworben. Die Schafzucht war in den 1930er Jahren mit 20 000 Tieren eine bedeutende wirtschaftliche Einnahmequelle für die Dorfbewohner. Vorbei am Athensleber Wasserturm und über die Ackermannsbrücke führt die Wanderung entlang der Bode zirka 2,5 km in nördliche Richtung. Hier beginnt einer der schönsten Abschnitte unmittelbar an der Bode bis Rothenförde, einem Ortsteil von Löderburg. Rothenförde wurde erstmals 959 erwähnt und war Klosterbesitz des Klosters „Unserer Lieben Frauen“ zu Magdeburg. Heute sind aus den vergangenen Jahrhunderten nur noch die Ruinen der Wassermühle zu sehen, die einst sowohl Getreide als auch Ölfrüchte gemahlen hat. Der Wanderweg führt am Bodewehr vorbei. Da das Wasser hier gut durchlüftet wird, ist die Bode unterhalb des Wehres sehr fischreich, was unter anderem den Eisvogel schon seit vielen Jahren hier seßhaft werden ließ. Der Weg führt auf einem Rogensteinsattel des Unteren Buntsandsteins weiter nach Norden. Kleine Altholzrestbestände und Wiesen mit Solitäreichen durchwandernd, erreicht man am westlichen (rechten) Bodeufer das Baumholz und das südlicher gelegene Backofenholz, beides auenwaldartige Niederungswälder. Nach dem Überqueren der Bode am Baumholz gelangt man durch eine Kleingartenanlage nach Unseburg. Der Name ”unna” für Wasser und ”nes” für Nase beschreibt die Lage der Burg an einer Wasserenge. Im Jahr 908 gab es hier nur diese Wasserburg. Der südliche Torturm blieb bis heute in seinen Fundamenten erhalten und diente bis ins 20. Jahrhundert als Eiskeller. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann man in der Umgebung mit dem Abbau von Braunkohle. 1850 wurde die erste Grube, ”Johanna Henriette”, in der 450 Beschäftigte nach damaligen Angaben 5,5 Millionen Hektoliter Braunkohle förderten, in Betrieb genommen. Eine weitere Grube, ”Marie”, in der Unseburger Feldmark, wurden mit 200 Arbeitern 2,1 Millionen Hektoliter Braunkohle gefördert. Der Betrieb beider Gruben wurde 1960 eingestellt. Verläßt man den Ort in Richtung Tarthun über die Brücke am Mühlgraben führt der Weg entlang des Großen Unseburger Holzes, dessen Auenwaldcharakter sich am schönsten im Frühjahr präsentiert. Zwischen Tarthun und Westeregeln bauten die Consolidierten Alkaliwerke Westeregeln den ersten Salzschacht, ”Schacht IV”, was in Tarthun eine Bevölkerungszunahme zur Folge hatte. 1923 wurde dieser Schacht stillgelegt und während des II. Weltkrieges zur Untertage-Produktion von Flugzeugteilen der Junkers-Werke genutzt, bis er gegen Ende des Krieges gesprengt wurde. Entlang der Bode führt die Wanderung durch das Große Bruch. Die Bode bei Tarthun wurde 1789 begradigt, dennoch sind die alten Bruchwiesen entlang des Weges noch zu erkennen. Die Flächen sind die Nahrungsflächen der Unseburger, Tarthuner, Egelner und Wolmirsleber Weißstörche. Die Westerwiese zwischen der Bode und der Straße in Richtung Wolmirsleben ist ein Feuchtgebiet, das mit Pappel- und Weidengebüschen durchsetzt ist und am besten mit sachkundiger Führung durchwandert werden sollte. Historie der Unterschutzstellung 1975 wurde durch Beschluß des Bezirkstages Magdeburg das LSG „Bodeniederung“ im Kreis Staßfurt, mit einem geringfügigen Anteil im Kreis Schönebeck, unter Schutz gestellt. 1996 erfolgte die Neu-Verordnung dieses LSG. 1994 stellte der Landrat von Halberstadt ein LSG „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen“ einstweilig sicher. Die einstweilige Sicherstellung lief 1998 aus, das LSG befindet sich aber zur Zeit in der Ausweisung. Es besteht allerdings kein räumlicher Zusammenhang zum LSG „Bodeniederung“ aus dem Jahr 1975. 1995 wurde im Bördekreis die „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen“ einstweilig sichergestellt. Auch hier läuft das Ausweisungsverfahren. Es war aber noch immer kein Anschluß an das bestehende LSG „Bodeniederung“ gegeben, er erfolgte erst 1996 bei der Neuverordnung durch Erweiterung bis an die Kreisgrenze. 1997 wurde erstmalig ein Anteil im Landkreis Quedlinburg endgültig unter Schutz gestellt, mit der abweichenden Bezeichnung „Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse“. Dieses Gebiet ist, da der Anteil im Landkreis Halberstadt gegenwärtig ohne Schutzstatus und der Bereich im Bördekreis erst einstweilig sichergestellt ist, vom übrigen LSG noch völlig getrennt. 1998 wurde im Landkreis Bernburg das LSG „Bodeniederung“ endgültig verordnet. Da es sich künftig um ein zusammenhängendes Gebiet handeln wird und die Bode das gemeinsame Schutzgut ist, erschien es sinnvoll, alle Kreisanteile in einem LSG zusammenzufassen. Mit der Gesamtbezeichnung „Bode“ und den zur Zeit endültig unter Schutz gestellten Anteilen in den Landkreisen - Aschersleben/Staßfurt unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ - Schönebeck unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ - Quedlinburg unter der Bezeichnung „Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse“ - Bernburg unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ werden die Unterlagen ab Stand 01.01.1999 in der Landesdokumentation unter der Registriernummer LSG0025 archiviert. Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Wasserqualität der Bode deutlich verbessert: Während ihr Lauf oberhalb von Staßfurt 1992 noch als durchgehend kritisch belastet und im weiteren Verlauf bis zur Mündung in die Saale als sehr stark verschmutzt bewertet werden mußte, wies der Bodelauf zwischen Oschersleben und Unseburg 1995 nur noch eine mäßige Belastung und der Unterlauf ab Staßfurt eine kritische Belastung auf. Die Einmündung der Selke wirkt sich nicht entlastend auf die Bode aus, sondern führt außerdem zu erhöhten Salzkonzentrationen, die jedoch insgesamt gering sind. Durch den Zufluß der Holtemme nimmt die Nährstoffkonzentration in der Bode bei Wegeleben bis Hordorf weiter zu. Der Bodelauf besitzt ab Oschersleben durch das kiesige und flache Flußbett ein gutes Selbstreinigungsvermögen. Dadurch kann dieser Abschnitt bis Staßfurt mit der Gewässergüteklasse mäßig belastet bewertet werden. Aufgrund der Einmündung des Großen Grabens beziehungsweise des Lehnertsgrabens und der vermutlich geogenen Aufsalzungen erhöhen sich die Salzkonzentrationen in diesem Bereich der Bode gegenüber dem Abschnitt oberhalb Hordorf deutlich. Die derzeitige Einstufung des Bodeabschnittes unterhalb Staßfurts bis zur Mündung in die Saale in die Gewässergüteklasse kritisch belastet ist auf die industriellen Abwässer der Stadt, die Einmündung der aufgrund der Deponieseen der Staßfurter Kaliindustrie stark salzbelasteten Marbe und die Einmündung der noch abwasserhaltigen Ehle zurückzuführen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

LSG Muldeaue Pouch-Schwemsal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Mulde kommt aus Sachsen, sie wird aus der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde gebildet, die sich beide südlich von Grimma bei Leipzig zur Mulde vereinigen. Nach 124 km Lauflänge mündet sie bei Roßlau in die Elbe. Das LSG umfaßt den sachsen-anhaltischen Teil des Muldetales oberhalb des Einlaufes der Mulde in den Muldestausee bis zur B 107 Schwemsal-Bad Düben. Der Lauf der Mulde im Bereich der Landesgrenze bildet zum großen Teil die südliche Grenze des LSG. Im Norden begrenzt die B 183 das Gebiet. Der südliche Teil der Landschaftseinheit Muldetal wird von diesem LSG repräsentiert, es reicht auch in die Landschaftseinheit Dübener Heide hinein. Das Landschaftsbild der Muldeaue oberhalb des Muldestausees wird einerseits von tischebenen Ackerflächen bestimmt, es zeichnet sich andererseits aber insbesondere am Fuße des Muldesteilhanges durch ein reichhaltiges Spektrum an Landschaftselementen aus, das von Auenwald, Wiesen, Gehölzen sowie Flutrinnen und Altwassern gekennzeichnet ist. Der Wechsel von Wald, Wiesen und Gewässern bietet dem Betrachter einen Einblick in die typische Auenlandschaft. In den offenen Bereichen, insbesondere in der Rösaer Aue, sind zahlreiche Blickbeziehungen in landschaftlich reizvolle Gebiete der Aue möglich, die durch Einzelbäume zusätzlich bereichert werden. Die Ursprünge der Besiedlung reichen etwa 10 000 Jahre bis ins Mesolithikum zurück. Bevorzugte Siedlungsplätze der Jäger, Fischer und Sammler waren die Talkanten zum Muldetal. Die Mulde bildete an ihrem Unterlauf lange Zeit eine Grenze zwischen unterschiedlichen Kulturen. In der frühen und mittleren Jungsteinzeit endete dort die Besiedlung des Mittelelbe-Saale-Gebietes. Das Gebiet östlich der Mulde weist als erste Besiedlungsspuren die der Kugelamphorenkultur auf, die von Osten her in das Mittelelbe-Saale-Gebiet vordrang. Während der Spätbronze- und Früheisenzeit trennte die Mulde die Siedlungsgebiete der Saalemündungsgruppe und der Hausurnenkultur im Westen von der Lausitzer und der Billendorfer Kultur im Osten. Erst in der jüngeren Eisenzeit gelangten beide Gebiete unter den Einfluss der Jastorf-Kultur. Das blieb auch wärhend der römischen Kaiserzeit so. Im Frühmittelalter schied die Mulde die slawischen Gaue Serimunt im Westen und Nizizi im Osten. Zentrale slawische Burg war Zörbig, 961 als "Zurbici" erstmalig erwähnt. In dieser Periode ist das Bild der heutigen Kulturlandschaft weitgehend vorgeprägt worden. Siedlungen lagen in der Nähe der Flüsse und Bäche. Scherbenfunde dieser Zeit liegen aus Pouch vor. Slawische Burgwälle bestanden in Pouch und bei Döbern. Zur Zeit der deutschen Ostexpansion gegen die Slawen vom 10. bis 13. Jahrhundert lag das Gebiet an der Nahtstelle zwischen Altsiedelland und den eroberten und kolonisierten Gebieten. Im 10. Jahrhundert gehörte es zu den überwiegend von Slawen bewohnten Gauen Serimunt zwischen Saale und Mulde und Nizizi östlich der Mulde. König Heinrich I. (919-936) ließ entlang von Elbe und Mulde Burgwarde errichten, von denen aus das Land militärisch kontrolliert und tributpflichtig gemacht wurde. Die Burg in Pouch ist Ottonischen Ursprungs. Mitte des 12. Jahrhundert setzte die zweite Etappe der deutschen Ostexpansion mit der gewaltsamen Besetzung fremder Gebiete, der zwangsweisen Missionierung der Slawen und mit einer großräumigen Siedlungsbewegung ein, die an der Mulde im Jahre 1144 mit dem Erwerb des Burgwards Kleutzsch-Sollnitz durch das Kloster Nienburg begann. Ein Rittersitz befand sich unter anderem in Pouch. Die ursprünglichen Auenwälder wurden auf den fruchtbaren Auenböden frühzeitig in Grünland überführt. Mit der erfolgten Eindeichung konnte landseitig zur ackerbaulichen Nutzung übergegangen werden, die heute die dominierende Nutzungsform darstellt. Obgleich der Muldelauf noch als weitgehend natürlich anzusehen ist, wurden im Zusammenhang mit Eindeichungen und Straßenbauten auch im LSG einige Flußschlingen vom Fluß abgetrennt, zum Beispiel die Alte Mulde Döbern und die Alte Mulde Roitzschjora. Das relativ starke Gefälle der Mulde wurde früher durch Schiffsmühlen genutzt. Die bekannteste befand sich in Düben, wo heute noch eine Schiffsmühle im Museum gezeigt wird. Auch in Pouch verrichtete eine solche bis 1885 ihren Dienst. Das aus dem Muldesteilhang austretende Quellwasser wurde bei Pouch durch die Kuhquellmühle genutzt. Die Landschaft südlich der Mulde wurde durch den Mitte des Jahrhunderts die Goitzsche erreichenden großflächigen Braunkohletagebau vollständig überprägt. Die Mulde wurde in den ausgekohlten Tagebau Muldenstein, den heutigen Muldestausee, umverlegt. Durch seine geringe Speicherkapazität beeinflußt er den Verlauf von Hochwasserereignissen nur wenig. Der Talverlauf zeichnet ein saale-kaltzeitlich angelegtes Urstromtal nach, das am nördlichen Rand die mächtigen elster- und saalekaltzeitlichen Ablagerungen der Dübener Heide in einer markanten Geländestufe schneidet. Zwischen Muldestausee und Rösa erreicht der Höhenunterschied 15 m und verliert sich flußaufwärts allmählich. Im Muldetal lagern Niederterrassen-Schotter aus der Weichselkaltzeit direkt über miozänen und oligozänen Sedimenten. Die Niederterrasse ist im LSG weitflächig von holozänen Auenbildungen bedeckt, ragt aber unmittelbar südlich davon deutlich über das Aueniveau hinaus. Im Muldetal dominieren Vegas aus Auenlehm und Auenschluff. Die in tieferen Lagen vorhandenen Gley-Vegas bzw. Gleye sind wegen der Grundwasserabsenkung im Tagebau Goitzsche zum größten Teil reliktisch geworden. Die Auenlehme der Mulde sind karbonatfrei. Dieser Abschnitt der Muldeaue endet am Einlaufwerk zum Muldestausee. Um die Flutung des Tagebaues Muldenstein zu erreichen, wurde vom ”Püchberg” an ungefähr über 800 m ein neues Flußbett in die pleistozäne Hochfläche gebaggert. Die ursprüngliche Muldeaue verlief in Richtung Westen südlich der Ortslage Pouch durch den Tagebau Goitzsche. Die hydrologischen Verhältnisse werden in der Muldeaue entscheidend von der Mulde und ihrer Wasserführung bestimmt. Das Überflutungsgebiet, das ursprünglich die gesamte Talsohle umfaßte, ist durch Eindeichung stark eingeengt. Der Fluß selbst ist noch weitgehend naturbelassen. Er mäandriert stark, und die Altarme lassen erkennen, daß die Mulde häufig ihren Lauf geändert hat. Die Altwasser stehen mit dem Fluß in der Regel nicht mehr in Verbindung und werden bei Hochwasserlagen außerhalb der Deiche nur noch indirekt über den steigenden Grundwasserspiegel beeinflußt. Regelmäßig treten Frühjahr Hochwasser auf. Bedingt durch das Einzugsgebiet und relativ starkes Gefälle sind beziehungsweise waren die unregelmäßig auftretenden Sommerhochwasser der Mulde gefürchtet, wobei die ausgedehnten Waldgebiete der Dübener Heide ausgleichend auf die Abflußverhältnisse wirken. Im Bereich des Muldetalhanges ist der zum Teil artesisch gespannte obere Grundwasserleiter angeschnitten, so daß am Hangfuß verbreitet Quellaustritte auftreten. Durch den jahrzehntelangen großflächigen Braunkohlenabbau im Tagebau Goitzsche sind die Grundwasserverhältnisse linksmuldisch sehr stark gestört. Die „Hufe“ bei Döbern, ein ehemaliges großes Muldealtwasser, ist deshalb trocken gefallen. Die klimatischen Verhältnisse werden durch die geschützte Lage am östlichen Rand des herzynischen Trockengebietes bestimmt. In einem deutlichen klimatischen Gradienten, der zwischen dem subkontinental getönten Westteil des Landkreises Bitterfeld und der stärker atlantisch getönten Dübener Heide ausgebildet ist, nimmt das Muldetal eine mittlere Stellung ein. Die am weitesten im Trockengebiet gelegenen Bereiche erreichen 520 mm Jahresniederschlag. Das Muldetal weist bereits um 20 bis 30 mm höhere Werte auf, und in der Dübener Heide nehmen die Summen der Jahresniederschläge zum Zentrum des Heidegebietes hin sehr schnell bis auf 650 mm zu. Die Temperaturwerte nehmen nach Osten ab. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8,6 bis 9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar -1,0 bis -0,6 o C und im Juli 17,6 bis 18,0 o C. Während der nördliche Teil des Muldetales pflanzengeographisch noch zum Bezirk des Dessau-Magdeburger Elbetales gerechnet werden kann, bildet das übrige Untermuldegebiet einen eigenen pflanzengeographischen Distrikt. Den klimatischen Bedingungen am Rande des hercynischen Trockengebietes entsprechend, siedeln hier eine Reihe boreomeridional-subkontinentaler Stromtalarten. Die Wassernuß erreicht bei Roitzschjora ihre Verbreitungsgrenze im Muldetal. Die typische Weich- und Hartholzauenvegetation ist bis auf geringe Reste durch Grünland und Äcker ersetzt worden. Vorherrschend sind wüchsige Fuchsschwanzwiesen. Auf den wechselfeuchten Standorten ist die Mädesüß-Hahnenfuß-Wiese und auf schwereren, staunassen Böden die Rasenschmielen-Brenndolden-Wiese vertreten. Diese artenreichen, bunten Wiesengesellschaften, die noch bis zur Mitte unseres Jahrhunderts das Auengrünland prägten, sind allerdings nur noch kleinflächig an wenigen, wechselnassen bis staunassen Standorten am Fuße des Muldesteilhanges anzutreffen. Im Überflutungsbereich zwischen den Deichen stockt heute großflächig durch intensive Nutzung an Kräutern verarmtes Intensivgrasland. Relativ artenreiche Frischwiesenbestände sind noch in einer trockenen Ausbildungsform auf den Hochwasserschutzdämmen anzutreffen. Im Verlandungsbereich alter Flußschlingen und Muldealtwasser ist eine reich strukturierte Verlandungsvegetation ausgebildet. Die Verlandungsserie beginnt im tiefen Wasser mit wurzelnder Unterwasservegetation aus Kanadischer Wasserpest, Gemeinem Hornblatt oder Spreizendem Hahnenfuß. Es schließt sich ein Vegetationskomplex aus Wasserpflanzen mit Schwimmblättern an. Am auffälligsten sind dabei die Seerosen-Gesellschaft und die Froschbiß-Krebsscheren-Gesellschaft. Insbesondere letztere ist aber durch die Gewässereutrophierung stark im Rückgang begriffen. In geschützten Altwassern finden sich weiß- beziehungsweise rosablühende Teppiche des Gemeinen Wasserhahnenfußes und der Wasserfeder. Im Schutze des Röhrichts können sich Wasserlinsendecken ausbilden, in denen als Kostbarkeiten schwimmende Lebermoose (Riccia fluitans, Ricciocarpus natans) vorkommen. Entsprechend der Standortstrophie dominieren an den Muldealtwassern unter den Röhrichtgesellschaften Wasserschwadenröhricht und Rohrkolbenbestände. Dem Röhrichtgürtel ist oftmals ein auffallender Saum aus Wasser-Pferdesaat und Wasser-Sumpfkresse vorgelagert. Die Waldbestände auf dem Steilabfall des Heidegebietes in das Muldetal zwischen Pouch und Rösa repräsentieren die einzigen relativ naturnahen Waldgesellschaften dieses Raumes. In den nährstoffreichen, frischen bis sickernassen Hanglagen (Schichtquellen) finden sich im wesentlichen Bestände von Eichen-Hainbuchen- und Erlen-Eschen-Wäldern. In der Feldschicht ist das Vorkommen von Aronstab, Lungenkraut, Wolligem Hahnenfuß, Vielblütiger Weißwurz, Sanikel, Mittlerem Lerchensporn, Türkenbund-Lilie, Behaarter Schuppenkarde und Moschuskraut neben weiteren anspruchsvollen Arten besonders zu erwähnen. Hinsichtlich der faunistischen Ausstattung sind die hohe Populationsdichte des Elbebibers und die Brutvorkommen des Weißstorchs auf Horsten in Brösa und an der Kuhquellmühle hervorzuheben. Im Winter ist die lange eisfrei bleibende Mulde unmittelbar vor dem Einlauf in den Muldestausee ein wichtiger Rast- und Überwinterungsplatz für nordische Wasservögel. Die Struktur der Auenlandschaft und die natürliche Flußdynamik sollen in ihrer jetzigen Art grundsätzlich erhalten und durch eine Strukturanreicherung weiter aufgewertet werden. In der ausgeräumten Talaue ist durch Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen, Solitärbäumen, Obstbaumalleen und -reihen sowie Hecken eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erreichen. Alle artenreichen Feuchtwiesen sind durch eine angepaßte Pflege zu bewahren. Die kleinflächigen orchideenreichen Kleinseggenriede an der Hangkante sollten streuwiesenähnlich im Frühherbst gemäht werden, um eine Verbuschung zu verhindern. Der Grünlandanteil könnte höher sein; in diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit des Erhalts oder einer Erneuerung von Dränagen zu prüfen. Perspektivisch sollten auch Deichrückbauten geprüft werden. Durch Erstaufforstungen mit auentypischen Gehölzen, insbesondere Stiel-Eiche, Esche und Ulme, würden sich die vorhandenen Auenwaldreste vergrößern. Die naturnahen Waldbestände des Muldesteilhanges sind unter Förderung der Naturverjüngung und Schonung der Horst- und höhlenreichen Bäume zu erhalten. Die Erlenbestockungen sollten kleinstflächig niederwaldartig genutzt und regeneriert werden. Zusammengebrochene Bestände an der Kuhquellmühle sind unter Belassung von Jungwuchs zu ersetzen. Zur Abschirmung des Bestandesinneren dienen Waldmäntel. Fließgwässer- und Grabenunterhaltung sind auf ein ökologisch vertretbares Maß zu beschränken und Nährstoffeinträge zu vermeiden. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft der reizvollen Muldeaue mit der Dübener Heide ergeben sich insbesondere für den Erholungssuchenden zahlreiche Exkursionsmöglichkeiten. Ein umfangreiches Netz von Wander- beziehungsweise Radwegen steht zur Verfügung. Besonders erwähnenswert ist die Wanderroute von Jeßnitz über Burgkemnitz, Muldenstein und Pouch bis nach Rösa. Mit diesen Wegen besteht für den Wanderer die Möglichkeit, sich unter anderem den Altjeßnitzer Irrgarten, den Muldensteiner Berg, den Muldestausee, die Muldeaue und die landschaftlich sehr reizvoll gelegenen Orte Brösa und Rösa anzusehen. Der Ort Rösa ist eine deutsche Siedlung und im Kern ein Straßenangerdorf. Vom Ortseingang her hat man in Richtung Bitterfeld einen der besten Überblicke über das Urstromtal der Mulde. Bemerkenswert ist der etwa vier Hektrar große, ehemalige Gutspark, ein gestalteter Landschaftspark mit altem Baumbestand. Als Baumaterial für die gotische Dorfkirche wurde der in den Bachtälchen der Dübener Heide verbreitet auftretende Raseneisenstein verwendet. Ausgehend vom Einlauf des Muldestausees empfiehlt sich eine Wanderung auf der oberen Hangkante entlang des Muldetales. Es ergeben sich weite Sichten über die Muldeaue und in das Tagebaugelände der Goitzsche. Nach einer kurzen Wegstrecke beginnen die naturnahen Hangwälder. An der ehemaligen Kuhquellmühle führt ein Feldweg in die Aue hinab. Er tangiert mehrere kleinere Altwasser mit interessanter Wasservegetation. Vom Hochwasserdeich aus ergibt sich erneut ein Überblick über die Mulde und ihre Aue. Einlauf des Muldestausees Der Muldestausee wirkt durch die drastische Verminderung der Fließgeschwindigkeit als Sedimentationsfalle für die von der Mulde transportierten Geschiebe. Sehr schön ist von der Muldebrücke über dem Einlaufbauwerk bei Pouch die Ausbildung eines Flußdeltas zu verfolgen. Bereits wenige Jahre nach der Flutung 1975 erschien die erste Kiesbank unmittelbar hinter dem Einlaufwehr. Diese wächst beständig und teilt die Mulde in zwei breite, ungleiche Arme. Die Kiesflächen werden sofort nach dem Auftauchen in einer typischen Abfolge von der Vegetation in Besitz genommen. Sind die Kiesbänke noch flach und nur im Sommer nicht überspült, siedeln sich einjährige Schlamm- und Uferpflanzen wie Zweizahn-, Gänsefuß-, Knöterich- und Sumpfkresse-Arten an. Es folgt Rohr-Glanzgras. Aus angeschwemmten, sich schnell bewurzelnden Aststücken entwickeln sich sehr rasch Weidengebüsche. Typische Brutvögel des entstehenden Flußdeltas sind Flußregenpfeifer und Sturmmöwe. Während der Zugzeiten rasten entlang der Ufer und auf den Schlammflächen zahlreiche Watvögel und Möwen. Da der Einlaufbereich auch im härtesten Winter bisher eisfrei blieb, konzentrieren sich hier die nordischen Wasservögel. Regelmäßig können dann dort Gänsesäger, Schellenten, Reiherenten und andere beobachtet werden. In manchen Jahren ist auch der Zwergsäger Wintergast. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

760 durchgeführte Produktüberwachungen - fachlicher Austausch der Chemikalienbehörden Sachsen-Anhalts

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat auch in diesem Jahr die Chemikalienbehörden des Landes zur gemeinsamen Dienstberatung eingeladen. Im Fokus der Veranstaltung standen aktuelle Herausforderungen der Chemikaliensicherheit und Marktüberwachung – zentrale Aufgaben im Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt, wie wichtig diese Arbeit ist: Stellen Sie sich vor, Sie greifen im Supermarkt zu einem Reinigungsmittel. Auf der Flasche prangt eine rote Raute mit einem Ausrufezeichen – ein Warnsymbol, das auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweist. Doch was bedeutet das genau? Und wer kontrolliert, ob diese Kennzeichnung korrekt ist? Genau hier setzt die Arbeit der Chemikalienbehörden an. Sie prüfen, ob Produkte wie Waschmittel, Farben, Lacke oder Biozidprodukte richtig eingestuft und gekennzeichnet sind – gemäß der sogenannten CLP-Verordnung , die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regelt. Ziel ist es, Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. „Die Marktüberwachung begleitet den gesamten Lebenszyklus eines Produktes – vom Hersteller über den Importeur und Großhändler bis hin zum Einzelhandel“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Dabei sind die rechtlichen Anforderungen komplex und unterliegen einem stetigen Wandel.“ In verschiedenen Workshops tauschten sich die Teilnehmenden über praktische Fälle aus dem Behördenalltag aus. Diskutiert wurden unter anderem die Kennzeichnung von Reinigungsmitteln, Farben, Biozidprodukten und biozidbehandelten Waren. Die korrekte Kennzeichnung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landesverwaltungsamt ist als obere Chemikalienbehörde u.a. für die Überwachung von Chemikalien zuständig. Die unteren Chemikalienbehörden sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Klimastammtisch Sachsen-Anhalt: Online-Austausch zur Klimaanpassung 7. Klimastammtisch: Wassersensible Stadtentwicklung im vorhandenen Bestand – Klimaquartier Lutherviertel in Halle (Saale) 6. Klimastammtisch: Hinweiskarte Starkregengefahren - Eine Einführung in die Nutzung 5. Klimastammtisch: Förderung im Bereich Klimafolgenanpassung - Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Antragstellung 4. Klimastammtisch: Best-Practice-Beispiel - Das Integrierte Energetische Quartierskonzept der Stadt Lützen 3. Klimastammtisch: Der Wärmebelastungsindex – kommunale Hitzehotspots erkennen 2. Klimastammtisch: Das regionale Klimainformationssystem ReKIS – Klimainformationen aus Sachsen-Anhalt 1. Klimastammtisch: Unterstützung zu Fragen der Klimawandelanpassung - Das LAU stellt sein Angebot vor

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bietet regelmäßig an jedem 1. Dienstag im Monat die Möglichkeit, sich online beim Klimastammtisch zu aktuellen Themen rund um das Thema Klimaanpassung auszutauschen. Jeder Klimastammtisch greift ein Schwerpunktthema auf und startet mit einem kurzen Input. Danach ist Zeit für Fragen, Diskussion und Austausch. Gern nehmen wir auch Themenwünsche entgegen. Der Klimastammtisch richtet sich vorrangig an Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten. Auf dieser Seite finden Sie jeweils eine Zusammenfassung und die Präsentationsfolien der vergangenen Stammtische. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt. Wenn Sie regelmäßig Einladungen zum Klimastammtisch erhalten möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail beim Team Klimastammtisch. 28.10.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Beim 7. Klimastammtisch wurd erneut ein Praxisbeispiel vorgestellt: Bei der Umgestaltung des Klimaquartiers Lutherviertel in Halle (Saale) wurde der Fokus auf die wassersensible Stadtentwicklung gelegt (Regenwassermanagement, Starkregenvorsorge). Gleichzeitig wurden soziale Aspekte berücksichtigt mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität in den Innenhöfen des Quartiers zu erhöhen (Spielplätze, Verschattung und Hitzeschutz). Herr Hans-Gerd Kleymann, Landschaftarchitekt und Gründer des Büros planerzirkel, hat das Projekt im Klimastammtisch vorgestellt und seine Erfahrungen in der praktischen Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen geteilt. Im Anschluss wurde über die Möglichkeiten, Herausforderungen und die Wirksamkeit praktischer Maßnahmen diskutiert. Präsentationsfolien: 7. Stammtisch (Dateigröße: 9,5 MB) 07.10.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Um Kommunen, Behörden und Einsatzkräften eine bessere Einschätzung solcher Risiken zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereits 2019 das Pilotprojekt „Hinweiskarte Starkregengefahren“ gestartet. Ziel war es, gefährdete Gebiete auf Basis vielfältiger Geodaten systematisch zu identifizieren und kartographisch darzustellen. Die entstandene Online-Karte weist für jeden Quadratmeter mögliche Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten aus. Sie dient inzwischen als wertvolle Grundlage für den Katastrophenschutz, die Wasserwirtschaft und für Planungsprozesse – sei es bei der Dimensionierung von Rückhaltebecken, dem Umbau zu kleiner Durchlässe oder in der akuten Einsatzplanung. Beim 6. Klimastammtisch im Oktober hat Lukas Wimmer vom BKG die Hinweiskarte vorgestellt. Er gab einen Überblick über die zugrunde liegenden Starkregenereignisse, erläuterte die daraus abgeleiteten Folgen wie Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten und ordnete die Karten hinsichtlich ihrer Rolle als Hinweisinstrument ein. Anschließend stand er uns für Fragen zur Verfügung. Präsentationsfolien: 6. Stammtisch (Dateigröße: 6,6 MB) 09.09.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Beim fünften Klimastammtisch haben wir uns mit dem Thema Fördermittel und Antragstellung im Bereich Klimafolgenanpassung beschäftigt. Ein Fachmann aus dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Überblick zur aktuellen Förderlandschaft im Bereich Klimaanpassung gegeben. Außerdem haben mehrere kommunale Vertreter von ihren praktischen Erfahrungen in der Antragstellung berichtet. Ziel der Veranstaltung war es, Erfahrungen aus dem kommunalen Alltag sichtbar zu machen und einen offenen Austausch zu ermöglichen: Was hat in der Antragstellung gut funktioniert? Wo gab es Stolpersteine? Welche Förderprogramme wurden genutzt? Welche Unterstützungsangebote gibt oder bräuchte es? Angeregt wurde über Möglichkeiten und Herausforderungen in der Antragstellung diskutiert. Präsentationsfolien: 5. Stammtisch (Dateigröße: 2.57 MB) 08.07.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Beim vierten Klimastammtisch wurde das erste Praxisbeispiel vorgestellt: Das Integrierte Energetische Quartierskonzept der Stadt Lützen beschäftigt sich primär mit dem Sanierungspotential kommunaler Liegenschaften und den Möglichkeiten der klimaneutralen Energieversorgung. Gleichzeitig sollen in das Konzept Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität (Hitzebelastung, Mobilität, Grünflächen) im Quartier Eingang finden. Für die Hitzebelastung ist eine Thermalbefliegung durchgeführt worden. Daraufhin wurden Maßnahmen entwickelt, die die Hitzebelastung senken, Regenwasser zurückhalten und Grünflächen im Quartier stärken. Maik Zentner (Klimaschutzbeauftragter Stadt Lützen) hat das Konzept freundlicherweise vorgestellt. So konnten die Teilnehmer Anregungen für die eigene Gemeinde gewinnen. Präsentationsfolien: 4. Stammtisch (Dateigröße: 3 MB) 03.06.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Beim dritten Stammtisch wiude der Wärmebelastungsindex (WBI) vorgestellt - ein Tool, mit dem kommunale Hitzehotspots identifiziert werden können. Weitere Informationen zum WBI finden Sie hier: https://rekis.hydro.tu-dresden.de/kommunal/sachsen-anhalt/ Über das ReKISDataCenter können Sie den WBI für Ihre Kommune herunterladen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Readme -Datei, welche Sie ebenfalls im ReKISDataCenter über vorherigen Link finden. Präsentationsfolien: 3. Stammtisch (Dateigröße: 2.5 MB) 06.05.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Beim zweiten Klimastammtisch wurde das „Regionale Klimainformationssystem - ReKIS“ vorgestellt. Schauen Sie gern unter www.rekis.org hinein! Präsentationsfolien: 2. Stammtisch (Dateigröße: 2 MB) 01.04.2025, 10:00 - 11:00 Uhr (online) Das Dezernat 33 „Klima, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Umweltallianz“ des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) widmet sich unter anderem den vielfältigen Fragen rund um den Klimawandel und möchte die Akteure der Klimaanpassung in Zukunft noch stärker als bisher dabei mitnehmen. Um das Daten- und Informationsangebot möglichst praxistauglich zu gestalten, soll der Austausch mit lokalen und regionalen Experten intensiviert werden. Beim ersten Klimastammtisch im April hat sich das Team Klimastammtisch vorgestellt und eine Einführung in die Thematik der Klimaanpassung gegeben. Präsentationsfolien: 1. Stammtisch (Dateigröße: 4 MB)

Naturschutzgroßprojekte in Sachsen-Anhalt Naturschutzgroßprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“ Naturschutzgroßprojekt „Mittelelbe-Schwarze Elster“

Entlang der Flüsse Saale und Unstrut gibt es auf den steilen Hängen und in den kleinen Seitentälern eine Vielzahl besonderer Trockenlebensräume: felsige Flächen, magere Wiesen, trockene Rasengebiete sowie arrondierte Streuobstwiesen, Acker- und Waldränder. Diese Gebiete sind die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen. Doch sie sind bedroht, insbesondere wenn sie nicht gepflegt oder genutzt werden. Früher waren hier regelmäßig Hirten mit ihren Herden unterwegs. Diese Form der naturnahen Nutzung wird heute jedoch immer seltener. Ohne sie kommt es zu Verbuschungen und einer Degradierung der Biotope: Büsche und Sträucher wachsen unkontrolliert, wertvolle Lebensräume gehen verloren und mit ihnen viele seltene Offenlandarten. Deshalb hat der Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland das große Naturschutzprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ initiiert: Ziel ist es, diese einzigartigen Landschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei die Tier- und Pflanzenwelt mit angepasster Landnutzung zu verbinden. In der ersten Projektphase wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für eine Fläche von knapp 4.000 Hektar erstellt. Diese Fläche verteilt sich auf insgesamt fünf Regionen im Naturpark. Mithilfe von Biotopkartierungen, floristischen und faunistischen Erfassungen sowie sozioökonomischen Studien werden umfassende Erhebungen durchgeführt. Welche Tier- und Pflanzenarten leben dort? Wie wird die Fläche heute genutzt? Welche Bedürfnisse haben Eigentümer:innen, Landwirt:innen und andere Beteiligte vor Ort? Aus all diesen Informationen entstehen bis zum Ende der ersten Projektphase (Dezember 2024 bis Februar 2028) konkrete Vorschläge, wie die Landschaft entwickelt, gepflegt und genutzt werden kann, beispielsweise durch Beweidung, das Entfernen von Verbuschungen oder eine schonendere Nutzung. In einer zweiten Projektphase sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Kombination von Artenschutz und extensiver Landnutzung, beispielsweise in Form von Weidetierhaltung, wird so die einzigartige Biodiversität in der Region gestärkt und der Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft an Saale und Unstrut gefördert. Das Projekt wird gefördert über das Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (75 Prozent) und des Landes Sachsen-Anhalt (16 Prozent). Der Eigenanteil von 9 Prozent wird durch die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis sowie den Geo-Naturpark selbst getragen. Das Fördervolumen für Projektphase I beträgt insgesamt 1,5 Mio. Euro. Detaillierte Informationen zum Projekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ finden Sie auf der Website des Geo-Naturparks Saale-Unstrut-Triasland . Das Gewässerrandstreifenprojekt wird seit 2005 mit Mitteln des Bundes (75 Prozent), des Landes Brandenburg (11 Prozent), des Landes Sachsen-Anhalt (7 Prozent) sowie des NABU (7 Prozent) umgesetzt. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 86 Kilometern am Havelunterlauf von Pritzerbe in Brandenburg bis unterhalb von Havelberg in Sachsen-Anhalt, wo die Havel in die Elbe mündet. Das Projekt ist auf die Renaturierung des Unterlaufs der Havel und die Wiederherstellung natürlicher Retentionspotentiale der Havelaue sowie angrenzender Gebiete in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gerichtet. Die Projektphase 1 wurde im Juni 2009 mit der Erarbeitung eines zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Träger, den Ländern und dem Bund abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplans abgeschlossen. Ende 2019 wurde mit der Umsetzungsphase (Projektphase 2) begonnen und ist bis 2033 geplant. Das Naturschutzgroßprojekt hat einen Gesamtumfang von ca. 66,5 Mio. Euro. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Untere Havelniederung finden Sie auf der Internetseite des NABU . Im Bereich der Mittleren Elbe zwischen Pretzsch und Gallin sowie der Unteren Schwarzen Elster ab Jessen beteiligen sich das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ an der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Mittelelbe-Schwarze Elster. Die Heinz-Sielmann-Stiftung beabsichtigt unter der Mitwirkung regionaler Akteure, wie dem Biosphärenreservat Mittelelbe, verlorengegangene Bereiche der Auenlandschaft und deren natürliche Dynamik wieder herzustellen. Viele verschiedene Maßnahmen, wie das Wiederanschließen von Altwässern an die Elbe, Wiederherstellung einzelner Auwälder und partielle Extensivierungen von Grünland werden zur Verbesserung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beitragen. Die durch den intensiven Stromausbau der Elbe über die letzten 150 Jahre erzeugten Probleme, wie starke Erosion der Flusssohle/Sohlvertiefung und sinkende Grundwasserstände in Flussnähe, sollen mit Hilfe der Umgestaltungen innerhalb dieses Projektes abgemildert werden. Das Projekt startete am 1. Juni 2020 mit der sogenannten Projektphase 1, welche die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zum Ziel hat. In der Projektphase 1 werden die Projektmaßnahmen entwickelt und festgelegt, die schließlich in der Projektphase 2 ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden für die Projektphase 1 ca. 2,7 Mio. Euro investiert. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung. Das Land Sachsen-Anhalt, in Vertretung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, beteiligt sich mit 15 Prozent an der Gesamtfinanzierung und hat für die Umsetzung der Projektphase 1 ca. 400.000 Euro bereitgestellt. Die Heinz-Sielmann-Stiftung steuert einen Eigenanteil von 10 Prozent zu der Gesamtfinanzierung der ersten Projektphase hinzu. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster finden Sie auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung .

Newsletter umwelt.info - Nr.: 2/2025

Liebe*r Leser*in, erinnern Sie sich noch? Am 25. Juni 2024 ist das Portal umwelt.info als sogenanntes Minimum Viable Product öffentlich gestartet. Viele von Ihnen meldeten sich bei uns mit Lob, Kritik und weiteren Ideen. Darauf aufbauend entstand innerhalb eines guten halben Jahres die Basisumsetzung des Portals, welche am 27. Januar 2025 feierlich veröffentlicht wurde. Wir danken Ihnen für das bisherige konstruktive und kontinuierliche Feedback. In diesem Newsletter werden Sie von weiteren Möglichkeiten des Austauschs und der Partizipation lesen. Hauptthema unseres zweiten Newsletters des Jahres ist ein Update zu aktuellen Veränderungen auf dem Portal. Als agiles Team erweitern wir konstant das Angebot an Datenquellen für Sie. Auch die Bedienbarkeit unserer Suchmaschine und die Nutzendenfreundlichkeit des gesamten Portals wurde aktuell verbessert. Ist Ihnen die neue Navigationsstruktur und das neue Schriftbild schon aufgefallen? Wir haben uns auch intensiver mit der Fokuszielgruppe der aktiv Forschenden beschäftigt und starten den aktuellen Newsletter mit ersten Ergebnissen unserer Befragung dieser Zielgruppe. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und freuen uns über Ihr Feedback an umwelt.info@uba.de ! Nutzen Sie auch unseren Blog mit Neuigkeiten , um über den Newsletter hinaus regelmäßig informiert zu sein. Das umwelt.info -Team Bei Nutzenden nachgefragt: Wir lernen unsere Zielgruppe der aktiv Forschenden besser kennen Nutzen Sie umwelt.info? Quelle: umwelt.info / UBA In den letzten Monaten fokussierten wir uns auf die Schärfung der Zielgruppe Wissenschaftler*innen. Aktuell arbeiten wir an der Entwicklung von Personas für „aktiv Forschende“. Personas sind fiktive, aber realitätsnahe Stellvertreter*innen einer konkreten Zielgruppe. Sie helfen, die Bedürfnisse der Nutzenden besser zu verstehen und Angebote passgenauer zu gestalten. Um unsere Annahmen zu den Personas zu verifizieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen, initiierten wir im Juni eine Umfrage unter Forschenden als Teil unserer potenziellen und aktuellen Nutzendenschaft. Unser Ziel war es, mehr über ihre Herangehensweise bei der Informationsrecherche und ihr Suchverhalten in Datenportalen erfahren. Teilgenommen haben über 170 Personen aus dem Zielgruppenbereich der aktiv Forschenden. Ermittelt haben wir repräsentative Personas, die sich zusammensetzen aus Forschenden aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft wie auch Lernende und Lehrende an universitären Einrichtungen. Sie alle haben ein berechtigtes Interesse an der Nutzung von umwelt.info. Besser filtern und Search-UI-Optimierung Die Filterfunktionen sind auf Mobilgeräten bisher nur über ein Ausklappmenü zu erreichen. Dieses wurde von uns so gestaltet, dass die Suchergebnisse jederzeit gut zu finden sind. Die Benutzbarkeit ist nun auf verschiedene Bildschirmbreiten optimiert und die Filter lassen sich einzeln ausklappen. Außerdem finden Sie ihre ausgewählten Filter immer oberhalb der Übersicht, damit sie auch schnell wieder abgewählt werden können. Entdecken Sie die neue Nutzendenerfahrung selbst und besuchen Sie unsere Suchmaschine . umwelt.info mit neuem Anstrich: Schriften, Lesbarkeit und Navigation überarbeitet Wir haben unsere Navigationsstrukturen in der Kopfzeile, der Fußzeile und im Hauptmenü überarbeitet, um einen schnelleren Einstieg zu den für Sie relevanten Seiten im Portal zu ermöglichen. Auch das Schriftbild und somit die Lesbarkeit unserer textbasierten Inhalte haben wir verbessert. Wir haben uns für die frei verfügbare Schriftart „ Inter “ entschieden, die explizit für digitale Anwendungen konzipiert ist und auch auf kleinen Bildschirmen gut lesbar ist. Wir danken allen Nutzenden, die Ihre Erfahrungen bisher mit uns geteilt haben und somit zur Verbesserung beigetragen haben. Informationsveranstaltung zu unserem Arbeitskreis datenhaltender Stellen Als Teil unseres Auftrags als Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen möchten wir in unserem Netzwerk die Zusammenarbeit mit und zwischen Entscheidungsträgerinnen, Datenhaltenden, Open-Data-Engagierten und Nutzenden stärken. Hierfür etablieren wir aktuell den sogenannten Arbeitskreis datenhaltender Stellen. Am 26. September 2025 führen wir auch eine Informationsveranstaltung durch, bei der Sie mehr zur Struktur und den ersten Arbeitsinhalten erfahren können. Einige von Ihnen haben bereits eine Einladung erhalten sich aktiv einzubringen. Sie haben noch keine Information erhalten, wollen aber als datenbereitstellende oder portalbetreibende Institution bzw. als Open-Data-Engagierte*r sich registrieren? Dann melden Sie sich für unseren Mail-Verteiler an . See you in Bremen: Joint Plenary NFDI4Earth and NFDI4Biodiversity Die beiden Konsortien des gemeinnützigen Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. , NFDI4Earth und NFDI4Biodiversity haben sich entschieden, in diesem Jahr eine gemeinsame Jahreskonferenz in Bremen vom 22. bis 25. September 2025 zu veranstalten. Das Team von umwelt.info ist auch dabei. Treffen Sie uns zum Beispiel am 24. September 2025 auf dem „Software & Tool Marketplace“, wo wir unser Portal vorstellen und in den Austausch kommen möchten. Wir freuen uns auf die spannenden Fachvorträge, abwechslungsreiche Workshops, Konsortien-übergreifendes Netzwerken und Sie zu treffen. Klönsnak und Kaffee: umwelt.info beim Data Science Symposium 2025 in Geesthacht Am 03. und 04. September 2025 fand im Helmholtz-Zentrum HEREON in Geesthacht das diesjährige Data Science Symposium statt. Unter dem Motto „Building bridges between methods, applications and infrastructure“ trafen sich Datenwissenschaftler*innen, um in den Austausch zu kommen. Gemeinsam mit Partnern aus dem Helmholtz Geoforschungszentrum Potsdam (GfZ) boten wir am ersten Tag von 11:00 bis 12:00 Uhr ein sogenanntes Collaboration Coffee zur effizienten Metadatenkuration für bestmögliche Datenauffindbarkeit an. In der Postersession stellen wir dann am Nachmittag unser Portal und die Funktionsweise in einer Live Demo vor. River Recreation Workshop mit umwelt.info Vorstellung von umwelt.info auf dem Forschungsschiff MS Halle Quelle: Paul Hoffmann Das Projekt Science2Public hatte am 25.Juli 2025 die interessierte Öffentlichkeit zu einem Thinkathon auf ihr Forschungsschiff in Halle (Saale) eingeladen. Das Thema war die Wasserqualität in der Saale. Vor Ort konnten die Teilnehmenden sich erst über die Funktionalitäten von umwelt.info überzeugen und recherchierten dann selbst in der Suchmaschine zu ihren eigenen Fragestellungen. Besonders erfreulich war das breite Angebot an Daten und Informationen, welches Sachsen-Anhalt bereits zur Verfügung stellt und was über umwelt.info leicht auffindbar ist. Vielen lieben Dank an das Team von Science2Public für die Einladung und gelungene Veranstaltung! Fachtagung des Arbeitskreis Umweltinformationssysteme in Merseburg Im Mai 2025 waren wir zusammen mit der Hochschule Merseburg Gastgeber der Tagung der Fachgruppe Umweltinformationssysteme der Gesellschaft für Informatik e.V. An drei Tagen wurden 26 Vorträge aus den Bereichen Umweltinformationssysteme, Datenmanagement, KI-Methoden, virtual reality und digitale Zwillinge zu dem Schwerpunkt-Thema „Transformation und Innovation: Wie bewältigen ehemals schwer belastete Industrieregionen Veränderungsprozesse?“ präsentiert. Darunter gab es einen Impuls zu aktuellen Entwicklungen im Portal umwelt.info. Abseits der Vorträge wurde den Teilnehmenden aus ganz Deutschland vor Ort ein Stadtrundgang durch die Domstadt sowie eine Führung durch das Deutsche Chemiemuseum Merseburg angeboten. Wir bedanken uns bei der Hochschule Merseburg für die Gastfreundschaft. Transparente Datenanbindung und konstruktive Zusammenarbeit mit Datenhaltenden Zeitlicher Verlauf der Anzahl an angebundenen Datenquellen Steigerung der angebundenen Datenquellen Quelle: umwelt.info / UBA Seit Launch des Minimum Viable Products visualisieren wir den Verlauf unserer Anbindung von Umwelt- und Naturschutzwissen auf der Startseite. Ziemlich genau ein Jahr nach Start haben nun über 210 Daten- und Informationsquellen angebunden. Der zeitliche Verlauf zeigt, dass wir insbesondere in den letzten 3 Monaten an Tempogewonnen haben und in diesem Zeitraum ein Viertel der Gesamtzahl angebunden wurde. Ein Grund ist beispielsweise die konzentrierte Anbindung von Fließgewässer-Daten aus den Landesumweltverwaltungen. Der Artikel bietet nun ein vollumfängliches Bild der Datenverfügbarkeit zu Flusspegeln in Deutschland. Geben Sie uns gern eine Rückmeldung, was Ihnen am Artikel gefällt . Die Möglichkeit des Feedbacks hat auch das statistische Bundesamt (Destatis) genutzt. Seit dem Launch wurde vielfältiges Wissen mit Umwelt- und Naturschutzbezug aus den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und Destatis eingebunden. Hierbei ist insbesondere der konstruktive Austausch mit den Verantwortlichen von Destatis und IT.NRW zu erwähnen. Wir bedanken uns für deren kontinuierliche Unterstützung bei der Darstellung der Metadaten und das starke Interesse deren Angebot in der Suche von umwelt.info repräsentiert zu wissen. Das ist ein wichtiger Motor der Zusammenarbeit mit Datenhaltenden. Werden Sie Teil unserer Coding-Community! Ihre Mitwirkung ist von unschätzbarem Wert und hilft Umwelt- und Naturschutzinformationen für alle zugänglicher zu machen. Der Aufbau und die Weiterentwicklung des Portals umwelt.info ist ein Open-Source-Projekt. Dafür teilen wir auf der Plattform openCode transparent und öffentlich verfügbar unsere Ergebnisse und Teilprodukte der Softwareentwicklung. Haben Sie noch Ideen für die Entwicklungsarbeit des Portals umwelt.info? Wir bieten Ihnen nun auch dazu ein Unterstützungsangebot und Leitlinien an. Datenquellen aller Bundesländer erfasst Kennen Sie schon unsere Liste der öffentlich verfügbaren Daten- und Informationsangebote mit Umwelt- und Naturschutzrelevanz? Die dort eingetragenen Angebote wurden von uns selbst identifiziert oder wurden uns von Nutzenden des Portals umwelt.info gemeldet. Unser Ziel ist es, alle in der Liste genannten Angebote nach und nach in unseren Index aufzunehmen und damit zukünftig über umwelt.info auffindbar zu machen. Mittlerweile haben wir auch die Angebote aller 16 Umweltverwaltungen der Länder gelistet. Podcast mit umwelt.info: „Wie kann der Staat wirksam handeln – und wie messen wir das überhaupt?“ Unser Kollege Stefan Krämer war gemeinsam mit Benedikt Göller (Agora Digitale Transformation) Gast im Podcast „Let’ s Staat“ . Mit der Moderatorin Dorit Bosch sprachen sie über die Zukunft wirkungsorientierter Verwaltung. Im Projekt E-Valuate ist umwelt.info ein Pilot, um wirkungsorientierte Arbeitsweise in der Bundesverwaltung zu etablieren. Im Podcast wird Wirkungsorientierung als Schlüssel zu echter gesellschaftlicher Verbesserung und neuer Effizienz in der öffentlichen Verwaltung besprochen. Stefan gibt Einblicke in die Entwicklungs- und Netzwerkarbeit von umwelt.info. Hören Sie rein und holen Sie sich praktische Tipps, um selbst mit Wirkungsorientierung im eigenen Arbeitskontext starten zu können. Geodaten-Umfrage: Mitmachen und mitgestalten! Nutzen Sie Geodaten beruflich oder privat? Dann machen Sie mit bei der Online-Befragung der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Teilnahme ist bis zum 31. Oktober 2025 möglich. Helfen Sie dabei, die Nutzung von Geoinformationen in Deutschland besser zu verstehen und das Angebot gezielt weiterzuentwickeln. Die Befragung dient dazu, ein repräsentatives Bild der Nutzenden und deren Bedarfe zu erlangen und auf dieser Basis das Angebot an Geodaten gezielt zu verbessern. Verstärkung des Teams für Metadaten des UBA Das Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen hat zwei neue Kolleginnen im Aufgabenbereich Metadatenmanagement gewonnen. Beide unterstützen die agilen Teams von umwelt.info. Hauptsächlich sind Sie für die Weiterentwicklung des Metadatenkataloges zur Erfassung von Metadaten am Umweltbundesamt verantwortlich. Dieser stellt eine Übersicht über die Gesamtheit der am UBA vorhandenen Daten bereit. Damit wird die Nachnutzung durch bessere Auffindbarkeit unterstützt. Herzlich willkommen im Team!

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