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Chemiepark Leuna: Neuer Wasserstoff Verdichter – Ausbau der Versorgungsinfrastruktur

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat der Linde Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG einen Genehmigungsbescheid erteilt. Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Wasserstoff‑Verdichters am Standort Chemiepark Leuna. Der neue Verdichter wird östlich des bestehenden Steamreformers II errichtet und in einem separaten Maschinenhaus betrieben. Er ermöglicht es, Wasserstoff mit einem Volumenstrom von bis zu rund 16.000 Normkubikmetern pro Stunde von bislang 24 bar(a) auf künftig 67 bar(a) zu verdichten und über das Leitungsnetz der InfraLeuna bereitzustellen. Mit der neuen Technik investiert das Unternehmen mehrere Millionen, um die Versorgungssicherheit seiner Kunden weiterhin langfristig zu stärken. Keine nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt Die Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Immissionsschutzbehörde ergab, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Verdichters keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Insbesondere kommt es weder zu einer Änderung der genehmigten Produktionskapazität noch zu neuen Emissionen in den Bereichen Luftschadstoffe, Lärm oder Licht. Ein schalltechnisches Gutachten bestätigt, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Der Verdichter wird sicherheitstechnisch in das bestehende Anlagenkonzept integriert, unter anderem mit Raumluftüberwachung, Anbindung an bestehende Kühlsysteme sowie einer Notableitung zur Fackel. Stärkung der Wasserstoffversorgung am Standort Leuna Am Standort Leuna erzeugen die Steamreformer I und II zusammen bereits bis zu 75.000 Kubikmeter Wasserstoff pro Stunde. Dieser wird derzeit verflüssigt, in Trailern abgefüllt und in das Leitungsnetz der InfraLeuna eingespeist. Mit dem neuen Verdichter kann der Wasserstoff künftig direkt mit höherem Druck in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Darüber hinaus ist der Verdichter Teil der technischen Vorbereitung für eine mögliche Errichtung des Steamreformers III, dessen Umsetzung perspektivisch geplant ist. Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes: „Der Bescheid zeigt, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur mit hohen Umwelt‑ und Sicherheitsstandards vereinbar ist. Mit dem neuen Verdichter wird die Versorgungssicherheit am Standort Leuna weiter gestärkt und zugleich die Grundlage für künftige Wasserstoffprojekte geschaffen.“ Hintergrund: Bundes-Immissionsschutzgesetz und Zuständigkeit Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen, von denen Emissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und zugleich Vorsorge gegen deren Entstehen zu treffen. Als Obere Immissionsschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt für die Genehmigung und die Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen zuständig. Dazu gehört auch die Prüfung von Änderungsanzeigen, um sicherzustellen, dass geplante Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen oder unzulässigen Umweltauswirkungen verursachen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Verordnungen zum LSG0034___ Kreisfreie Stadt Halle (HAL) Burgenlandkreis (BLK) Mansfelder Südharz (MSH) Saalekreis (SK) Salzlandkreis (SLK)

2012: Verordnung vom 25.10.2012 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) 20(2012)19 vom 07.11.2012 2001: Verordnung vom 26.06.2001 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt der Stadt Halle 9(2001)13 vom 04.07.2001 Altkreise vor 2007: Burgenlandkreis (BLK), Weißenfels (WSF) BLK: 1997: Verordnung vom 06.08.1997 (PDF) veröffentlicht: Wochenspiegel - Offizielles Mitteilungsblatt für den Burgenlandkreis (1997)33 vom 13.08.1997 WSF: 1997: Verordnung vom 26.11.1997 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Weißenfels 3(1997)8 vom 17.12.1997 Altkreise vor 2007: Mansfelder Land (ML), Sangerhausen (SGH) ML: 1961/1962: Beschluß vom 11.12.1961 (PDF) veröffentlicht: Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle (1962)3 vom Dezember 1962 Karte zum Beschluß (PDF) Altkreise vor 2007: Merseburg-Querfurt (MQ), Saalkreis (SK) 2024: Hinweis zum LSG0111SK_ "Saaletal bei Merseburg" In der Verordung werden unter § 11 die Verordnungen des LSG0034MQ_ (in Gänze) und LSG0034SK_ (in Teilen) aufgehoben. Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Saaletal bei Merseburg“ vom 24.04.2024 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis 18(2024)21 vom 14.05.2024 MQ: 1961/1962: Beschluß vom 11.12.1961 (PDF) veröffentlicht: Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle (1962)3 vom Dezember 1962 Karte zum Beschluß (PDF) SK: 2004: Verordnung vom 25.05.2004 (PDF) veröffentlicht: Saalkreis Kurier 12(2004)6 vom 16.06.2004 Altkreise vor 2007: Aschersleben-Staßfurt (ASL) teilweise, Bernburg (BBG), Schönebeck (SBK) BBG: 2021: Änderungsverordnung vom 01.03.2021 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 15(2021)15 vom 03.03.2021 2019: Änderungsverordnung vom 05.12.2019 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 13(2019)49 vom 11.12.2019 2019: Änderungsverordnung vom 13.06.2019 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Salzlandkreis 13(2019)24 vom 26.06.2019 1999: Verordnung vom 22.12.1999 (PDF) veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Bernburg 10(1999)306 vom 28.12.1999 zurück zur Seite LSG Saale

Grundwassermessstelle GW_MST.698224 in Hy Jena (Haltestelle Holzmarkt, BK 11) / (Unterflur)

Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Jena (Haltestelle Holzmarkt, BK 11) / (Unterflur) in Thüringen. Grundwasserkörper: Nordoestliche Saale - Roda - Buntsandsteinplatte. Messstellen-Art: Grundwassermessstelle.

Umweltprobenbank Nr. 5387: Korpulenzfaktor / Brassen / Saale bei Wettin

Anzahl der Proben: 91 Gemessener Parameter: Probenart: Brassen Bioindikator in Fließgewässern und Seen Probenahmegebiet: Saale bei Wettin Einzige Brassen-Probenahmefläche in der Saale

Besuch bei LEUNA-Polyamid GmbH: Neustart nach DOMO-Insolvenz – Arbeitsplätze gesichert, Perspektiven gestärkt

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hat am heutigen Tag die LEUNA-Polyamid GmbH im Chemiepark Leuna besucht. Der Termin stand im Zeichen des gelungenen Neustarts der Anlagen nach der Insolvenz der DOMO Caproleuna GmbH und unterstrich die Bedeutung des Standortes für die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Zum 1. April 2026 war über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gleichzeitig wurde die Fortführung der Produktion durch die neu gegründete LEUNA-Polyamid GmbH sichergestellt, die seit diesem Zeitpunkt den Betrieb der komplexen Chemieanlagen übernommen hat. Im Rahmen des Besuchs informierte sich die Behördenleitung vor Ort über den aktuellen Stand der Anlagen, die sich bereits wieder zu rund 80 Prozent in Betrieb befinden. Dabei wurde deutlich, dass der industrielle Kern des Standortes erhalten werden konnte und die Produktion schrittweise stabilisiert wird. Ein zentrales Thema des Austauschs war die Sicherung der Arbeitsplätze. Trotz der Insolvenz ist es gelungen, den überwiegenden Teil der Belegschaft am Standort zu halten: 436 Arbeitsplätze konnten erhalten werden. Dieses Ergebnis ist ein bedeutendes Signal für die Region und die Beschäftigten im Chemiepark Leuna. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye betonte: „Die erfolgreiche Fortführung der Produktion und der Erhalt der Arbeitsplätze sind ein starkes Zeichen für den Industriestandort Leuna. Wir wünschen dem neuen Unternehmen viel Erfolg und ein sicheres sowie nachhaltiges Wachstum.“ Gleichzeitig stellte er klar, dass das Landesverwaltungsamt den Prozess aktiv begleitet hat und weiterhin begleiten wird. „Als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde stehen wir den Unternehmen verlässlich als Partner zur Seite. Gerade in herausfordernden Situationen wie einer Insolvenz ist es unser Ziel, gemeinsam tragfähige Lösungen zu ermöglichen und zugleich die hohen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz sicherzustellen.“ Hintergrund des Engagements des Landesverwaltungsamtes ist unter anderem die umfassende Gefahrenabwehr während der Insolvenzphase. Zur Sicherung des Anlagenbetriebs wurden erhebliche Maßnahmen eingeleitet, um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine geordnete Betriebsfortführung zu schaffen. Im Rahmen des Besuchs wurden zudem die weiteren notwendigen Schritte abgestimmt. Dazu zählen insbesondere die vollständige Übertragung aller genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, etwa im Bereich des Immissionsschutzrechts sowie im Umgang mit Gefahrstoffen, und der weitere organisatorische Aufbau des Unternehmens. Der Besuch verdeutlichte insgesamt die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, die maßgeblich dazu beigetragen hat, den Chemiestandort Leuna zu stabilisieren und eine tragfähige Perspektive zu schaffen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für

Nr. 120/2022 Halle (Saale), 26. April 2022 Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt Insgesamt lag 2020 die Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 24,8 Mill. MWh (Rückgang zum Vorjahr um 3,7 %), wie das Statistische Landes- amt mitteilt. Auf die erneuerbaren Energien entfielen dabei 15,2 Mill. MWh Strom (Anstieg um 1 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung insgesamt betrug damit 61,5 % (2019: 58,1 %). Den größten Beitrag zur Stromerzeugung insgesamt in Sachsen-Anhalt leistete die Windenergie mit einem Anteil von 37,2 % (2019: 36,4 %). Weitere wichtige Energie- träger waren Erdgas mit einem Anteil von 15,8 % (2019: 15,7 %) sowie Braunkohle mit einem Anteil von 15,5 % (2019: 19,3 %). Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dominierte 2020 die Windener- gie, deren Anteil bei 60,5 % lag (2019: 62,2 %). Insgesamt wurden aus Windenergie 9,2 Mill. MWh Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Gegenüber dem Vor- jahr war hier ein Rückgang um 1,8 % zu verzeichnen. Zweitwichtigster Energieträger bei den erneuerbaren Energien war die Biomasse mit einem Anteil von 20,4 % (2019: 20,3 %) und einer Stromerzeugung von 3,1 Mill. MWh. Als Biomasse zur Stromerzeugung werden nachwachsende Rohstoffe, wie Holz, aber auch pflanzliche und tierische Abfälle sowie Biogas eingesetzt. Der Anteil der Biomasse am Strommix Sachsen-Anhalt betrug 12,6 %. Auch die Photovoltaik hat sich zu einer wichtigen Stromquelle bei den erneuerbaren Energien entwickelt und lag mit einer Stromerzeugung von 2,8 Mill. MWh bei einem Anteil von 18,1 % an 3. Stelle der erneuerbaren Energien. Zur Stromerzeugung ins- gesamt steuerte die Photovoltaik einen Anteil von 11,1 % (2019: 9,7 %) bei. Zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trugen weiterhin noch Wasserkraft sowie Deponie- und Klärgas bei. Weitere Informationen zum Thema Energie finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. PRESSEMITTEILUNG Pressesprecherin Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Die Landesregierung bittet: Machen Sie mit - Impfen schützt Sie und andere! Gemeinsam gegen Corona Internet: https://statistik.sachsen- anhalt.de E-Mail: pressestelle@ stala.mi.sachsen-anhalt.de 2/2

Landesverwaltungsamt genehmigt 3 Mio. Euro-Umbau im Stickstoffwerk Piesteritz

Das Landesverwaltungsamt hat für eine der geplanten Transformationsmaßnahmen zur Energieeffizienz der Ammoniakanlage 1 der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in der Lutherstadt Wittenberg Zustimmung erteilt. Das Unternehmen hatte am 22. April 2026 einen entsprechenden Antrag beim Landesverwaltungsamt eingereicht und zügig geprüft. Geplant ist ein weiterer Schritt der Transformation im Rahmen der strategischen Investitionen und Maßnahmen für eine klimaneutralere Produktion am Standort Piesteritz. So soll bei der Erneuerung einer Pumpe zur Kesselspeisewasserversorgung der bisherige Antrieb mit einer Dampfturbine durch einen Elektromotor ersetzt werden. Damit wird die Elektrifizierung von bisher dampfbasierten Aggregaten weiter vorangetrieben. Ziel der Maßnahme Mit dem Vorhaben verfolgt das Unternehmen insbesondere eine Verbesserung der Energieeffizienz und einen weiteren Ersatz von erdgaserzeugtem Antriebsdampf durch erneuerbaren Strom. So soll die bislang dampfbetriebene Pumpe künftig elektrisch betrieben werden. Gleichzeitig ist der Einsatz einer moderneren und effizienteren Pumpentechnologie vorgesehen. Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb Die fachliche Prüfung durch das Landesverwaltungsamt hat ergeben, dass die geplanten Änderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die im BImSchG geschützten Umweltgüter haben werden. Weder die Anlagenkapazität noch Emissionen, Durchsatz oder Lagermengen werden verändert. Damit bleibt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen weiterhin gewährleistet. Die Investitionssumme für das Vorhaben beträgt nach Angaben des Unternehmens rund 3 Millionen Euro. Hintergrund: Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen sind nach § 15 BImSchG anzuzeigen, sofern sie Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Die zuständige Behörde prüft anschließend den Sachverhalt und trifft eine Entscheidung zum weiteren Verfahren der Freigabe der Maßnahmen. Als Obere Immissionsschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt für diese Verfahren zuständig. Herr Franzke, Geschäftsführer der SKW Piesteritz: „Die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer systemrelevanten Branche der Basischemie erfordert einen hohen Einsatz von Investitionen und Maßnahmen in Technologie, Sicherheit und Umweltschutz. Effiziente und gleichzeitig professionelle Verwaltungsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg und eine schnelle Umsetzbarkeit von Projekten. Gerade das wird immer wichtiger auf dem Weg in eine gelingende nachhaltige Transformation. SKW Piesteritz bedankt sich beim Landesverwaltungsamt für die seit Jahren sehr gute und professionelle Zusammenarbeit sowie die – auch in der Vergangenheit – sehr schnellen und qualifizierten Entscheidungsprozesse, die das Landesverwaltungsamt auszeichnen. Das schafft Vertrauen - in die Region für einen sicheren und umweltgerechten Betrieb der Produktionsanlagen und beim Gesellschafter für weitere Investitionen in Piesteritz.“ Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Willingmann will in den kommenden Jahren weiter in den Artenschutz investieren

Die Kleine Hufeisennase, eine der seltensten Fledermausarten Europas, ist in Sachsen-Anhalt wieder auf dem Vormarsch. Noch vor wenigen Jahrzehnten stand die Art infolge von Pestizideinsatz, Lebensraumverlust und Quartierzerstörung kurz vor dem Verschwinden. Heute zeigen aktuelle Bestandszahlen, dass gezielte Schutzmaßnahmen wirken: In einem Winterquartier bei Freyburg im Burgenlandkreis wurden zuletzt mehr als 1.300 Tiere gezählt – ein Spitzenwert für Mitteleuropa. Doch so erfreulich diese Entwicklung ist, sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Artenschutz insgesamt vor enormen Herausforderungen steht. Darauf weist Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum „Tag des Artenschutzes“ am 3. März hin. „Erfolge wie bei der Kleinen Hufeisennase zeigen, dass konsequenter Artenschutz wirkt. Gleichzeitig bleibt das Artensterben eine der größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Wir müssen unsere Anstrengungen deshalb weiter verstärken und gezielt in den Schutz von Lebensräumen investieren“, so der Minister. Nach der Roten Liste Sachsen-Anhalt gelten 7.639 der insgesamt 21.313 erfassten Arten als gefährdet. Das entspricht einem Anteil von 36,1 Prozent. Über 1.615 Arten sind sogar vom Aussterben bedroht. Hauptursachen sind neben der intensiven Landnutzung, dem Einsatz von Pestiziden sowie dem Verlust von Arthabitaten und Verbindungsstrukturen in der Landschaft auch die Folgen des Klimawandels. Steigende Temperaturen, längere Trockenperioden und veränderte Wasserstände setzen insbesondere feuchtigkeitsabhängigen Arten stark zu – etwa in den Auenlandschaften von Elbe und Saale oder in Kleingewässern, die für Amphibien lebenswichtig sind. 114 Vorhaben über Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ gefördert Gleichzeitig zeigen zahlreiche Beispiele, dass gezielte Maßnahmen Wirkung entfalten. Neben dem Schutz von Fledermausquartieren – etwa durch Sicherung von Winterquartieren oder Maßnahmen gegen Fressfeinde wie Waschbären – hat das Umweltministerium in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebracht. Ein zentraler Baustein ist dabei das Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“, mit dem seit 2024 insgesamt 114 Vorhaben mit rund 6,3 Millionen Euro unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem der Erhalt von Streuobstwiesen, Kopfweiden und Wasserflächen, die Schaffung von Nistplätzen für Vögel sowie der Umbau von Gebäuden zu Artenschutzhäusern für Fledermäuse und Mauersegler. „Artenschutz ist eine Daueraufgabe“, betont Willingmann. „Wir brauchen einen langen Atem, verlässliche Finanzierung und die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Ehrenamt. Nur so können wir die biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt dauerhaft sichern.“ Mit Blick auf den „Tag des Artenschutzes“ unterstreicht der Umweltminister: „Jeder Beitrag zählt – vom Erhalt naturnaher Flächen bis hin zu mehr Bewusstsein im Alltag. Mit konsequentem Artenschutz können wir dazu beitragen, dass unser Land auch für unsere Kinder und Kindeskinder dank reicher, vielfältiger und nicht zuletzt artenreicher Natur lebenswert bleibt.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ) Zweiter Teil

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Messstelle NIENBURG (SAALE), SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

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