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Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern

Fließgewässermessstelle Salz, Fränkische Saale

Die Messstelle Salz (Messstellen-Nr: 24403007) befindet sich im Gewässer Fränkische Saale in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Durchflusses, des Wasserstands, der Wassertemperatur.

INSPIRE SN Geologie GK50 Eiszeit

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur Geologie im Freistaat Sachsen. Der Datensatz des Kartenwerkes bildet die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine in den Gebieten mit nennenswerter eiszeitlicher Bedeckung im Maßstab 1 : 50.000 ab. Lückenhafte Angaben zu Stratigraphie und/oder Petrographie einzelner Flächen werden schrittweise vervollständigt. Eine einheitlich graue Signatur markiert die unvollständig attributierten Features. Der Datensatz ist nutzbar in einem Maßstab kleiner als 1 : 25.000. Das Kartenwerk ist eines von 7 geologischen Kartenwerken, welches für das Gebiet des Freistaates Sachsen in jeweils eigenen Kartendiensten INSPIRE-konform bereitgestellt wird.

Luftreinhalteplanung Übersicht zu den Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen in Sachsen-Anhalt Studien und Evaluierungen der Luftreinhaltepläne für die Ballungsräume Magdeburg und Halle (Saale) Informationen zu Umweltzonen

Rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung war bislang die europäische RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und zu einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. November 2024 und der Inkraftsetzung am 10. Dezember 2024 liegt nunmehr die neue RICHTLINIE (EU) 2024/2881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa mit strengeren Luftqualitätszielen und Grundsätzen für eine gemeinsame Strategie zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt in den nächsten zwei Jahren mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) und der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 39. BImSchV ). Zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwertkriterien von Luftschadstoffen werden in den Rechtsnormen weiterhin Instrumentarien in Form von Luftqualitätsplänen, Luftqualitätsfahrplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen (vorherige Begriffsregelung: Luftreinhalte- und Aktionspläne) festgelegt, die bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte verursacherbezogene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luftschadstoffe beinhalten. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Pläne nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt in Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU).

Fließgewässermessstelle Bad Königshofen im Grabfeld, Fränkische Saale

Die Messstelle Bad Königshofen im Grabfeld (Messstellen-Nr: 24401001) befindet sich im Gewässer Fränkische Saale in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Durchflusses, des Wasserstands.

Pegel Kaulsdorf (AP)/Saale des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Pegel Kaulsdorf (AP) befindet sich im Gewässer Saale.

Pegel Rudolstadt/Saale des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Pegel Rudolstadt befindet sich im Gewässer Saale.

Bekanntgabe als Stelle nach § 29 BImSchG i.V. mit § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV Aufgabe einer bekannt gegebenen Messgeräteprüfstelle Voraussetzungen Antrag Verfahrensdurchführung Verfahrensdauer Verfahrenskosten

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind. Die regelmäßige Überprüfung der Messgeräte soll dazu beitragen, dass die Messeinrichtungen für Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der vorgenannten Verordnung oder der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Seit Inkraftsetzung der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) im Mai 2013 müssen sich diese Messgeräteprüfstellen nunmehr einem Bekanntgabeverfahren unterziehen. Voraussetzung für eine Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 der 41. BImSchV genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach sind neben den Anforderungen an die Organisationsform, Fachkunde, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit auch die in der Richtlinie VDI 4208 Blatt 2 beschriebenen Anforderungen vollständig nachzuweisen. Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist hierbei ein durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich Abgasmesstechnik zertifizierte Stelle erstellter aktueller Inspektionsbericht über die Einhaltung der Anforderungen an die personelle Ausstattung, der technischen Anforderungen und über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Stelle einen Antrag voraus. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten den Antrag ergänzt durch die geforderten Angaben, Anlagen und den Anhang personelle Ausstattung an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, wird das Ergebnis der Antragsprüfung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben und im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) bekannt gemacht. Im Falle einer positiven Entscheidung weist der Bescheid neben dem bekannt gegebenen Aufgabenumfang u. a. auch die Befristung der Bekanntgabe, ggf. vorgenommene Einschränkungen und vom Antragsteller zu beachtende Nebenbestimmungen und Hinweise aus. Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch nach dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.1.1, den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.1.2) und der Kompetenzprüfung (Nr. 23.1.3).

Netzausbauvorhaben: Schraplau/​Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

Vom Raum Schraplau/Obhausen westlich von Halle (Saale) über Wolkrams­hausen in Thüringen bis zum Erfurter Orts­teil Viesel­bach ist eine neue 380- kV -Frei­leitung geplant. Diese soll in weiten Teilen in der Trasse einer bestehenden 220- kV -Leitung verlaufen. Anschließend ist der Rück­bau der alten Leitung geplant. Das Vorhaben wird von 50Hertz als Netz­anbindung Südharz bezeichnet und leistet einen Beitrag dazu, die horizontale Über­tragungs­fähigkeit im gesamten Raum Sachsen-Anhalt und Thüringen zu erhöhen. Es ist seit 2015 im Bundes­bedarfs­plan enthalten, allerdings war bis 2021 noch Lauchstädt als nord­östlicher Endpunkt vorgesehen. Zuständigkeit: Bundesnetzagentur technische Daten: Wechselstrom | 380 kV Bauweise: Freileitung Typ: Ersatzneubau, Neubau in neuer Trasse, Parallelneubau Kennzeichnungen: länderübergreifend Länge: 145 km

Schleusen-Saison 2026 Bauarbeiten an der Schleuse Laucha Betriebszeiten der Unstrut-Schleusen und Kontaktdaten Betriebszeiten der Saale-Schleusen und Kontaktdaten Außerhalb der Betriebszeiten

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ist Eigentümer von zehn Schleusen an Saale und Unstrut. Für den Betrieb zeichnet der Burgenlandkreis verantwortlich, der damit die Gesellschaft für ökologische Sanierungs- und naturnahe Fremdenverkehrs-Infrastrukturprojekte beauftragt hat. Die Schleusensaison 2026 beginnt am 2. April 2026. Das Schleusenentgelt beträgt sowohl für die Saale als auch für die Unstrut 5 Euro pro Boot und Tag. Achtung! Die Schleuse „Laucha“ (Unstrut) bleibt aufgrund von Reparatur- und Sanierungsarbeiten in der Saison 2026 geschlossen. Ein Umtragen von kleineren Sportbooten und Kanus ist jederzeit möglich. 2. April bis 31. Oktober 2026 Donnerstag bis Montag sowie an Feiertagen: 9 bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11:45 Uhr) 13 bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17:45 Uhr) Zusätzlich folgende erweiterte Betriebszeiten vom 4. Juli bis 14. August 2026 Dienstag und Mittwoch: 9 bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11:45 Uhr) 13 bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17:45 Uhr) Kontakt zu den Unstrut-Schleusen Schleuse Telefon Wendelstein 034672/69 90 12 Tröbsdorf 034462/200 31 Laucha 034462/69 86 84 Zeddenbach 034464/359 82 Freyburg 034464/66 48 65 2. April bis 31. Oktober 2026 Donnerstag bis Montag sowie an Feiertagen: 9 bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11:45 Uhr) 13 bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17:45 Uhr) Zusätzlich folgende erweiterte Betriebszeiten vom 4. Juli bis 14. August 2026 Dienstag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11:45 Uhr) 13 bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17:45 Uhr) Kontaktdaten zu den Saale-Schleusen Schleuse Telefon Oeblitz 03443/239 09 75 Beuditz 03443/80 26 40 Brückenmühle 03443/30 71 55 Herrenmühle 01511/ 083 77 33 Bad Dürrenberg 03462/868 75 76 Schleusungen außerhalb der Betriebszeiten sind kostenpflichtig und nur nach rechtzeitiger Voranmeldung möglich. E-Mail: sekretariat(at)gesa-naumburg.de Telefon: 03445/23 17 20 oder 034461/51 30 (Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr) Fax: 03445/2317220

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