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Das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- ​deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener

Sachsen-Anhalt-Viewer

Sachsen-Anhalt-Viewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Visualisierung von amtlichen Geobasisdaten und Geofachdaten im Internet Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Was ist der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist ein Darstel- lungsdienst für Wirtschaft, Verwaltung und die Öffentlichkeit zur webbasierten Visualisierung und kombinierten Darstellung der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofach- daten Sachsen-Anhalts im Geodatenportal. Er zeichnet sich durch Einfachheit, Effizienz und Anwenderfreundlichkeit aus. Die Benutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers ist kostenfrei. Was kann der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche mit einer übersichtlichen Menüführung und leicht auf- findbaren Funktionen. Weitere Funktionalitäten: • Reihenfolge der angezeigten Layer der Geobasis- und Geofachdaten kann dyna- misch verändert werden • Suchfunktion nach Orten oder Adressen • Druckfunktion • Analyse-, Zeichen- und Beschriftungswerk- zeuge, Höhenprofile erstellen • aktuelles Kartenbild mit aktiven Karten- ebenen, Zoomstufe und räumlichem Ausschnitt lässt sich als Link mit anderen Nutzern teilen • hinzuladen von Karten über Web Service Schnittstellen oder eigene Geodaten in verschiedenen Formaten (z. B. Shape) hinzufügen LVermGeo Stand: 03/2026 Grundkarten • basemap.de Web Raster (Farbe und Grau) • Digitale Orthophotos (DOP) • basemap.de Web Raster Schummerung, Höhenschichten Themenkarten Ausbildung • Ausbildungs- und Praktikumsstätten Topographische Karten (TK) z. B. • TK 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000 (farbig und Graustufen) • Top. Übersichtskarte 1:250 000 (farbig und Graustufen) • Blattschnitte der TK Luft- und Satellitenbilder z. B. • Satellitenbilder Sentinel-2 (verschiedene Jahrgänge) • Aktualität Orthophotos (TrueDOP) Liegenschaftskataster u. Grundstückswerte z. B. • Bodenrichtwerte • Flurstücke, Gebäude • Flur- und Gemarkungsübersichten Natur und Umwelt z. B. • Schutzgebiete Naturschutz • Denkmalbestand • Emissionskataster Geologie, Bergbau und Rohstoffe z. B. • Bodendaten • Geophysik-Untersuchungsgebiete • Bergbau und Rohstoffe Planen und Bauen z. B. • Bauleitplanung Sport und Freizeit z. B. • touristischen Themen des Landes (z. B. Straße der Romanik) Verkehr z. B. • Straßennetz, Straßenbrücken • Radwege Verwaltung z. B. • Digitale Verwaltungsgrenzen Gewässer z. B. • Gewässerfachdaten • Wasserschutzgebiete • Überschwemmungsgebiete Landwirtschaft und Forst z. B. • ALFF • InVeKoS • Flurneuordnung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt-Viewer Darstellungsdienst der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofachdaten im Geodatenportal Sachsen-Anhalts webbasierte Visualisierung kombinierte Darstellung kostenfrei Vielzahl von Werkzeugen eigene Geodaten hinzuladen basemap.de Web Raster Grau und Bodenlandschaften Topographische Karte und Gewässerfachdaten basemap.de Web Raster Grau und Schutzgebiete Naturschutz Digitales Orthophoto und Flurstücke Schummerung und Topographische. Karte LVermGeo Stand: 03/2026 Den Sachsen-Anhalt-Viewer finden Sie unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de basemap.de Web Raster Grau und Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Umweltprobenbank Nr. 5387: Korpulenzfaktor / Brassen / Saale bei Wettin

Anzahl der Proben: 91 Gemessener Parameter: Probenart: Brassen Bioindikator in Fließgewässern und Seen Probenahmegebiet: Saale bei Wettin Einzige Brassen-Probenahmefläche in der Saale

Plastic Pirates – deutsche Küste

Kurzbeschreibung Im Projekt "Plastic Pirates – deutsche Küste" begeben sich Schulklassen und Jugendgruppen auf die Suche nach Plastikmüll an den Küsten und am Flusssystem der Elbe – einschließlich ihrer Zuflüsse wie Havel, Mulde oder Saale, ebenso wie am Flusssystem der Donau einschließlich ihrer Zuflüsse. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Forschung. Denn großflächige Daten zum Vorkommen, Verteilung und Ausbreitung von Plastikmüll in Deutschland liegen bisher hauptsächlich aus Citizen-Science-Projekten vor. Der neue Fokus auf ein bestimmtes Flusssystem sowie auf Küstengebiete soll dabei helfen, Zusammenhänge entlang des Flusslaufs besser zu verstehen. Teilnahmemöglichkeiten Schulklassen und Jugendgruppen können an insgesamt vier Aktionszeiträumen teilnehmen, vom Herbst 2023 bis zum Frühjahr 2025. Die begleitenden Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie das Aktionsheft führen durch die Aktion und können von Lehrkräften oder Gruppenleiter:innen kostenfrei auf der Plastic Pirates Webseite bestellt werden, solange der Vorrat reicht. Im Zuge der Probennahme machen sich die teilnehmenden Jugendlichen mit dem Ozean und Wasserkreisläufen vertraut. Sie setzen sich mit dem Thema Plastikmüll in der Umwelt auseinander. Dabei lernen sie, was wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, und probieren es selbst aus. Was passiert mit den Ergebnissen? Die gesammelten Forschungsdaten werden auf eine zentrale Webplattfom hochgeladen und anschließend von Wissenschaftler:innen der Kieler Forschungswerkstatt und dem Ecologic Institut ausgewertet. Sie sollen auch dazu dienen, passende Lösungen für die Plastikkrise abzuleiten. Das Projekt ist dabei auch Teil der europäischen Initiative "Plastic Pirates – Go Europe!" und es findet eine enge Zusammenarbeit mit weiteren teilnehmenden Ländern in ganz Europa statt. Die Rolle des Ecologic Instituts Das Ecologic Institut unterstützt die Konzeption und Erarbeitung eines neuen Aktionshefts für die Küste, inkl. der Entwicklung einer ergänzenden Methodik, welche federführend durch die Kieler Forschungswerkstatt und gemeinsam mit den europäischen Partnern der Plastic Pirates erfolgt. Zudem ist das Team des Ecologic Instituts im Projekt dafür verantwortlich, Interessierte und Teilnehmende zu betreuen und bei den Probennahmen zu unterstützen. Um die sozialwissenschaftliche Forschung innerhalb des Projekts zu stärken, wird das Ecologic Institut Fokusgruppen mit ausgewählten Schulklassen durchführen. Dabei werden die Erkenntnisse der Probennahmen gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen diskutiert. So werden die Jugendlichen noch stärker in den Forschungsprozess einbezogen und dazu angeregt, die Ergebnisse kritisch zu reflektieren. Ergebnisse Bereits seit 2016 erforschen und kartieren Jugendliche erfolgreich die Plastikverschmutzung in und an Flüssen in Deutschland. Als Teil des Bürgerforschungsprojekts Plastikpiraten schlüpfen sie in die Rolle von Wissenschaftler:innen und untersuchen den Zustand unserer Flüsse. Bereits über 1.300 Datensätze (Stand: Juni 2023) zum Müllvorkommen wurden auf diese Weise zusammengetragen.

LSG Elster-Luppe-Aue Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG erstreckt sich über den westlichen Teil der Elster-Luppe-Aue. Beginnend an der Landesgrenze zu Sachsen umfaßt es den gesamten Auenbereich der Weißen Elster bis zum LSG „Saale“. Unmittelbar südlich schließt sich das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ an. Das Schutzgebiet repräsentiert den nördlichen Teil der Landschaftseinheit Weiße-Elster-Tal sowie die Landschaftseinheit Tagebauregion Merseburg-Ost. Die Elster-Luppe-Aue weist die Form einer weitgespannten, durch Salzauslaugung entstandenen Niederung auf. Die Landschaft wird durch einen hohen Ausstattungsgrad an Gehölzen gekennzeichnet. Auenwaldreste als Ausläufer der großen Auenwaldkomplexe des sächsischen Abschnittes der Elster-Luppe-Aue reichen bis in das LSG. Große Bereiche der zentralen Elster-Luppe-Aue werden ackerbaulich genutzt. Grünlandflächen sind weitgehend auf die Randbereiche von Luppe und Weißer Elster beschränkt und bilden hier mit Gehölzen ein abwechslungsreiches Mosaik. Die Luppe weist abschnittsweise noch einen mäandrierenden Lauf auf. Im Bereich des Altlaufes der Weißen Elster sind zahlreiche Gewässerreste vorhanden, die den Charakter von Altwassern besitzen. Die Elster-Flutrinne besitzt einen funktionell determinierten, naturfernen Charakter mit Einheitsböschungen und einem Regelprofil. Die Siedlungen liegen am Rand der Aue außerhalb des ehemaligen Überflutungsbereiches. Der gesamte Raum zwischen Weißer Elster und Luppe ist siedlungsfrei, lediglich Burgliebenau liegt inselhaft auf einem Niederterrassenrest. Die Siedlungsrandbereiche weisen noch traditionelle Nutzungsformen wie Streuobstwiesen auf. Im nördlichen Hangbereich sind in steileren, südexponierten Abschnitten Halbtrockenrasen vorhanden. Auf den Hängen und im Bereich der Siedlungsränder ergeben sich reizvolle Blickbeziehungen über die Aue. Während der östliche Abschnitt ein noch weitgehend natürliches Landschaftsbild aufweist, wird der Westen durch die ehemaligen Abbaufelder des Tagebaus Merseburg-Ost geprägt. Innerhalb des Tagebaubereiches sind zwei Abbaufelder entstanden, die als Restlöcher, getrennt durch eine Innenkippe, so bestehen bleiben. Hier werden in den nächsten Jahren zwei Seen entstehen. Im Rahmen der Vorfeldberäumung des Tagebaues wurden Wald- und Gehölzbestände beseitigt. Nach Einstellung des Tagebaubetriebes erfolgte eine Wiederaufforstung dieser Flächen und von Teilbereichen der Innenkippe. (1) weitergehende Beschreibungen Durch Flutung mit Elster-Wasser und natürlichen Wasseranstieg entstanden im ehemaligen Tagebau Merseburg-Ost der Raßnitzer und der Wallendorfer See. Während ersterer dem Landschaftsschutz und der späteren Ausweisung als NSG vorbehalten bleiben soll, wird an letzterem neben dem Naturschutz (südliche Inselbereiche, westliches Kiesabbaugebiet) die Erholungsnutzung eine größere Rolle spielen. Ökologisch wertvolle Bereiche stellen derzeit die Flachwasserbereiche mit entsprechender Röhricht- und Gebüschentwicklung und Inseln dar, die bereits heute wichtige Brut- und Rastgebiete von Vogelarten sind. Interessante Feuchtlebensräume werden sich vor allem auch am Ostufer des Raßnitzer Sees herausbilden, da hier das von Osten zuströmende Grundwasser in den See fließt. Die auf der Innenkippevorhandenen Aufforstungen aus überwiegendstandortgerechten Arten werden zur Integration des ehemaligen Tagebaugeländes beitragen. Zwischen den zwei Tagebaurestlöchern, deren Flutung fast abgeschlossen ist, existiert aufgrund des Gefälles ein Überlauf, welcher über die ehemalige Absetzerkippe führt. Ob das zufließende Grundwasser später in die Luppe, Elster oder Saale abgeführt wird, ist aufgrund der erwarteten Salzbelastung des Wassers und der damit verbundenen Probleme noch nicht entschieden und wird derzeit untersucht. Der alte Luppelauf weist aktuell nur noch eine Mindestwasserführung auf, welche in Trockenzeiten zur völligen Austrocknung einiger Abschnitte führt. Im westlichen Teil bei Wallendorf, Luppenau und Burgliebenau finden sich nur noch Reste naturnaher Flussabschnitte mit angrenzenden Auengehölzen. Die ältesten Zeugnisse des Aufenthalts von Menschen in diesem Gebiet stammen aus der Altsteinzeit. Dabei hat die nördliche Terrasse die meisten Funde erbracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen lagen an den nördlich und südlich die Aue flankierenden Terrassenrändern und reihten sich dort perlschnurartig aneinander, daneben sind aber auch im Niederungsbereich Siedlungen belegt wie bei Burgliebenau oder bei Kötschlitz-Maßlau. Als älteste Ackerbauernkultur ist im Bereich der Elster-Luppe-Aue die Linienbandkeramik nachgewiesen, deren Siedlungen um das LSG von Lochau über Raßnitz, Weßmar, Ermlitz, Horburg, Günthersdorf, Dölkau, Göhren, Wallendorf bis nach Friedensdorf lagen. In Dölkau wohnten die Bauern in den für diese Kultur typischen Großhäusern. Zur Zeit der Stichbandkeramik wurden neben den bestehenden Wohnplätzen weitere bei Oberthau, Rübsen, Möritzsch und Kreypau angelegt. In der älteren Trichterbecherkultur rückten die Siedlungen durch Neugründungen bei Zöschen, Wesenitz, Pritschöna und in der Aue bei Burgliebenau näher zusammen. Die Besiedlung blieb auch während der Schnurkeramikkultur dicht. Die Kugelamphorenkultur ist durch einen Wohnplatz bei Günthersdorf und einen Grabfund bei Dölkau nachgewiesen, in dem vier Tote zusammen mit drei Rindern lagen. Die Bestattung deutet darauf hin, daß es sich hier um Gräber von Rinderhirten handelt, die die Niederung für die Viehweide beanspruchten. Eine der Jungsteinzeit entsprechend dichte Besiedlung fand im LSG auch in der jüngeren Bronzezeit sowie während der jüngeren Eisenzeit statt. Zu Beginn der jüngeren Bronzezeit drangen Siedler der Lausitzer Kultur von Osten her in die Elster-Luppe-Aue vor und ließen sich zwischen der heimischen Bevölkerung nieder. Die wirtschaftliche Bedeutung markieren drei Bronzehortfunde aus Löpitz, Oberthau und Pritschöna. Während der jüngeren Eisenzeit war das Gebiet von einer keltisch geprägten Bevölkerung bewohnt, unter die sich Siedler der Jastorf-Kultur mischten, wie Grabfunde aus Günthersdorf, Möritzsch und Wallendorf belegen. Bei Oberthau bestand zeitweise eine Töpferei. Der Jastorf-Kultur folgten die Hermunduren, Thüringer und später die Slawen. Die Elster-Luppe-Aue bildete bis zum 6. Jahrhundert einen Raum, der durch ausgedehnte Wälder und Sumpfgebiete geprägt war. Mit der slawischen Besiedlung des Raumes entstanden besonders im Randbereich Rodungen. Die alten Ortskerne der slawischen Siedlungen lagen traditionell im mittleren Bereich der Talhänge oder auf Niederterrassenresten innerhalb der Aue. Zeugen der Siedlungsgeschichte sind der slawische Burgwall Burgliebenau und die Attnitzburg Raßnitz. Die typische Nutzflächenverteilung der Siedlungen umfaßte Wiesen- und Weidewirtschaft in der Aue und Ackerbau auf den Lößböden der flachen Talhänge und der Hochflächen. Während letztere weitgehend waldfrei waren, sind in der Aue zusammenhängende Waldbestände erhalten geblieben. Eine Auflichtung erfolgte während der mittelalterlichen Rodungsperiode. Noch im Spätmittelalter wurde der Bereich als Holzkreis bezeichnet. Bis in das 19. Jahrhundert waren Ackerbau, Viehwirtschaft, Bienenhaltung, Fischerei und Obstbau die Haupterwerbsquellen. Daneben spielten Mühlenbetriebe und die Ziegelherstellung eine Rolle. Zeugnisse der Ziegelei sind in Form alter Lehm- und Tonstiche zu finden. Gravierende Landschaftsveränderungen haben sich im 19. Jahrhundert vollzogen. Neben kleineren und lokalen Abbaufeldern wurde, teilweise auch im Tiefbau, Braunkohle gewonnen. Der großtechnische Abbau setzte im Raum Lochau nördlich der Aue ein. Die Abraumgewinnung wurde 1967 eingestellt, die Kohleförderung im Revier Lochau 1973. Seit 1972 wurde im Ostschlauch Lochau Aufschlußabraum aus dem Tagebaurevier Merseburg-Ost verkippt. Das Tagebaufeld Merseburg-Ost liegt innerhalb der Elster-Luppe-Aue und wurde 1971 aufgeschlossen. Mit der Einstellung dieses Abbaus 1991 sind weitere Abschnitte der Auenlandschaft, deren Abbau ebenfalls geplant war, zwischen Burgliebenau und Hornburg-Raßnitz der Vernichtung entgangen. Im Bereich Burgliebenau wird noch heute großflächig Kies gewonnen. Der Wasserhaushalt der Aue erfuhr gravierende, teilweise irreversible Veränderungen, die vor allem in diesem Jahrhundert stattfanden. Durch die umfangreichen Kanalisierungen und den Bau des Elster-Hochflutbettes 1934-1938 im Zusammenhang mit dem Bau des Elster-Saale-Kanales wurde das Oberflächenwasserregime verändert. Der überwiegende Teil der Aue ist seit zirka 60 Jahren völlig überflutungsfrei. Nur im Mündungsbereich der Weißen Elster in das Saaletal sorgt der Rückstau bei Hochwasserereignissen der Saale für großflächige Überflutungen. In Verbindung mit der Sicherung des Braunkohlenabbaus stehen Gewässerumverlegungen und die Abdichtung der künstlichen Gewässerbetten, so daß die Uferinfiltration reduziert wird. Die Luppe wird bei Kleinliebenau abgeriegelt und entwässert weitgehend in die Weiße Elster. Der alte Luppelauf weist nur noch eine Mindestwasserführung auf. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzdeiches entlang der Straße zwischen Lössen und Burgliebenau wird die Aue vom Einfluß der Saale-Hochwasser im Westen abgeriegelt. Die Grundwasserabsenkung infolge der Wasserhaltung des ehemaligen Braunkohlentagebaus reichte bis in den Raum Ermlitz-Zweimen. Mit Einstellung der Wasserhaltung vollzieht sich nunmehr eine Regeneration des Grundwasserhaushaltes. Die Absenkung des oberflächennahen Grundwasserspiegels hatte Veränderungen der Vegetationszusammensetzung und Schäden an Auenwaldbeständen zur Folge. Es war jedoch dadurch die Voraussetzung für eine intensive ackerbauliche Nutzung gegeben, so daß das aktuelle Landschaftsbild in weiten Bereichen nicht durch auentypisches Grünland, sondern durch Ackerflächen geprägt wird. Die Elster-Luppe-Aue liegt innerhalb des Beckens der Weißen Elster, eines ausgedehnten Senkungsbereiches, der überwiegend durch die Subrosion von Salzen und Karbonaten des Zechsteins im Untergrund gebildet wurde. Die Aue wird durch die sogenannte Hallesche Störung bei Röglitz gequert. Mit dieser Störung verbunden ist der Ragwitzer Graben, eine Zone, in der es zur verstärkten Senkungserscheinungen und zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kommt. Tertiärablagerungen mit bis zu 100 m Mächtigkeit bestimmen das Becken der Weißen Elster. Mehrere wirtschaftlich bedeutsame Braunkohlenflöze,von 5 bis 20 m Mächtigkeit sind durch kiesig-sandige bis tonige Zwischenschichten voneinander getrennt. Über den tertiären Schichten sind vereinzelt noch Reste elsterkaltzeitlicher Grundmoränenablagerungen und präglazialer Sedimente vorhanden. Die Elster-Luppe-Aue quert das Becken der Weißen Elster in Ost-West-Richtung und folgt dabei einem durch Subrosion hervorgerufenen Senkungsbereich, der den durch die pleistozäne Eintiefung der Weißen Elster modellierten Talzug vorzeichnet. Die frühpleistozänen Inlandeisvorstöße hatten mehrfach die Verlegung des Gewässernetzes zur Folge, die mit der Ablagerung von Schotter- und Kiesterrassen verbunden war. Frühsaalekaltzeitliche Sedimente werden von der drenthestadialen Grundmoräne bedeckt. Darüber lagert eine geschlossene, 1 bis 2 m mächtige Sandlößdecke. In der gesamten Niederung herrschen pleistozäne Schotter und Kiese sowie holozäne Auenlehme vor. Es kam zur Herausbildung markanter Talhänge mit einem Niveauunterschied von bis zu 20 m. Die Talaue erreicht im LSG eine Breite von 3 bis 4 km. An den Talrändern treten Niederterrassenbildungen des älteren Holozäns in Erscheinung, die sich um 1,5 bis 2 m über das untere Auenniveau erheben. Besonders am nördlichen Talhang kommt es zu Quellwasseraustritten. Die Böden aus Auenschluff, zum Teil Auenton, lagern über den Kiessanden der Niederterrasse. Je nach dem Grundwasserstand haben sich Vegas (Wassermerkmale tiefer als 80 cm), Gley-Vegas (Wassermerkmale zwischen 40-80 cm) und Gleye (Wassermerkmale bereits oberhalb 40 cm) entwickelt. Dort, wo Auenton unter Auenschluff vorkommt, sind Pseudogleye ausgebildet. In relativ kleinen Altwasserrinnen finden sich Anmoorgleye. Eine besondere Bedeutung erhält dieses LSG durch den ehemaligen Braunkohlentagebau Merseburg-Ost, der seit seiner Stillegung 1991 rekultiviert wird. Neben zwei Tagebaurestlöchern, die zur Zeit geflutet werden, ist die ehemalige Absetzerkippe hervorzuheben, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Die landwirtschaftliche Nutzung findet auf lehmigen Substraten mit einem Kiesanteil von maximal 15% Mittelkies statt, während die forstliche Nutzung auf den stärker kiesigen Substraten erfolgt. Der Bodentyp ist für beide Substrate ein Regosol, die Bodenform ein Kipp-Kieslehm-Regosol. Die vorerst letzte bergbauliche Tätigkeit ist die Kiessandgewinnung westlich des Restloches. Nach ihrer Beendigung wird es in diesem Schutzgebiet drei große Wasserflächen geben. Weiße Elster und Luppe verlaufen nahezu parallel und nehmen aus den angrenzenden Hangbereichen kleinere Zuflüsse auf. Das Abflußgeschehen innerhalb der Elster-Luppe-Aue wird durch Deiche und Wehre gesteuert. Während die Luppe noch weitgehend ihrem natürlichen Lauf folgt, erfuhr die Weiße Elster einen Ausbau und eine Umverlegung. Zufließendes Wasser muß durch Schöpfwerke über den nördlichen Elsterdeich gehoben werden. Die Elster-Luppe-Aue liegt im Übergangsbereich vom niederschlagsarmen Klima im Lee der Mittelgebirge zum kontinental geprägten Binnenlandklima. Die Niederschläge betragen im Mittel 510 mm pro Jahr, wobei ein Anstieg von West nach Ost zu verzeichenn ist. Die Jahresmitteltemperatur der Luft liegt bei 9°C. Die ausgedehnte Aue weist lokalklimatische Besonderheiten auf. Bei starker nächtlicher Ausstrahlung bildet sich hier ein Kaltluftsee, der auch eine erhöhte Nebelhäufigkeit hervorruft. Die nordwestsächsische Auenlandschaft entlang von Weißer Elster, Luppe und Pleiße ist eine der biologisch reichhaltigsten Auen Mitteleuropas. An diesen Auenwaldkomplexen hat das LSG nur in seinem östlichen Abschnitt einen Anteil. Im westlichen Bereich bei Burgliebenau finden sich nur noch kleine Auenwaldreste mit Abschnitten des alten Elsterlaufes. Das komplexe Gefüge intakter Auenökosysteme ist abhängig vom periodischen Wechsel von Überflutung und Austrocknung. Diese entscheidenden ökologischen Faktoren sind innerhalb des LSG nicht mehr vorhanden. Allerdings ist gerade für Waldökosysteme vom Typ des Eichen-Ulmen-Hartholz-Auenwaldes der Zeitraum von zirka 60 Jahren noch zu kurz, um zu einem völligen Strukturwandel zu führen. Die ehemalige floristische Zusammensetzung ist noch weitgehend erhalten. Aber es deuten sich letztendlich langfristige Veränderungen hin zu einem feuchten Eichen-Hainbuchenwald an. Diese Entwicklung zeichnet die Laufkäferfauna bereits deutlich vor. Die Veränderung des Wasserhaushaltes hat innerhalb anderer Vegetationskomplexe deutlichere Spuren hinterlassen. Die auentypischen Feuchtwiesen, die in der Elster-Luppe-Aue vorwiegend als Kohldistel- und Silgen-Rasenschmielen-Feuchtwiesen ausgebildet waren, sind bis auf wenige Reste nicht mehr vorhanden. Diese beschränken sich auf die gewässernahen Bereiche oder quellnasse Standorte am Hangbereich. Feuchtgrünland ist noch östlich Dölkau, am Schloßteich Dölkau, nordöstlich Möhritzsch sowie östlich und westlich Zöschen vorhanden. Hier sind unter anderem auch gefährdete Arten, wie Sumpf-Schafgarbe, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Silau, Herbstzeitlose, Färberscharte, Gelbe Wiesenraute oder Großes Flohkraut, anzutreffen. Innerhalb der nunmehr vernässungsfreien Flächen dominieren bei extensiver Nutzung Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung. Im Hangbereich sind auch vereinzelt Halbtrockenrasen mit Furchen-Schwingel, Grauer und Gelber Skabiose, Fieder-Zwenke, Karthäuser-Nelke und Großer Braunelle vorhanden. Naturnahe, strukturreiche Landschaftsteile sind noch im Raum Ermlitz-Maßlau-Zweimen anzutreffen. Südlich Ermlitz sind Reste des alten Elsterlaufes vorhanden. Die Luppe besitzt hier einen mäandrierenden Lauf. In der Luppe konnten sich die in Sachsen-Anhalt stark gefährdeten Bitterlinge halten. Durch Staustufen bei Zöschen und Dölkau wird der Wasserhaushalt lokal verbessert, was positive Wirkungen auf die angrenzenden Auenwaldbestände hat. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit den Wiedervernässungmaßnahmen im sächsischen Teil der Aue zu sehen. Auch im Siedlungsrandbereich sind wertvolle Biotope vorhanden. Hierzu zählen unter anderem die Streuobstwiesen in Luppenau. Ehemalige Tagebaubereiche schließen zur Zeit noch ausgedehnte Flächen mit einer spontanen Vegetationsentwicklung ein. Besonders im nördlichen Böschungsbereich sind ausgedehnte Quellhorizonte vorhanden. Aufgrund der raschen Flutung werden diese ökologisch wertvollen Bereiche jedoch bald überstaut werden. Die Böschungen wurden saniert. Die Innenkippe wird teilweise landwirtschaftlich genutzt. Aufforstungen sowie Trockenrasen und Sukzessionsflächen werden zur Eingliederung dieses Bereiches in die Auenlandschaft beitragen. Die beträchtliche anthropogene Einflußnahme hat zu einer Verarmung der typischen Fauna geführt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Amphibien. Die Rotbauchunke, eine Charakterart der Aue, war ab 1992 nicht mehr nachweisbar. Das LSG weist eine reiche Avifauna auf. Besonders die Auenwaldbereiche im Osten haben als Horststandorte von Rot- und Schwarzmilan, Waldkauz und Waldohreule Bedeutung. Anspruchsvollere Arten wie der Mittelspecht als Charakterart alter Eichenbestände oder die Hohltaube sind nur noch im südlichen Teil anzutreffen. An Altwassern der Weißen Elster hat der Eisvogel seine Brutröhren. Aber auch kleinere Gehölzbestände besitzen eine große Bedeutung. Hier sind hohe Dichten von Nachtigall, Pirol und Gelbspötter sowie anderer Kleinvogelarten festgestellt worden. Die Streuobstwiesen der Ortsränder sind Lebensraum des Wendehalses. In den Steinlachen bei Zöschen brüten unter anderem Bleß- und Teichralle, Wasserralle, Rohrammer, Zwergtaucher sowie Drossel- und Teichrohrsänger. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden. Auf einzelnen Böschungsabsätzen siedelt der Flußregenpfeifer. An den Steilhängen entstehen sporadisch Uferschwalbenkolonien. Die weiten Offenlandstandorte bieten Feldlerche, Steinschmätzer, Baum- und Brachpieper, Dorngrasmücke und Schafstelze Lebensräume. Die Seen besitzen eine besondere Bedeutung für den Vogelzug im Winter, aber auch im Sommer nutzen tausende Silber-, Weißkopf-, Sturm- und Lachmöwen sowie einzelne Herings- und Mantelmöwen die Inseln als Ruhe- und die Wasserfläche als Schlafplatz. Daneben sind auch Kormorane und Graureiher anzutreffen. (1) weitergehende Beschreibungen Nur noch lokal sind bei Dölkau, Möhritzsch und Zöschen die einst landschaftstypischen salzbeeinflussten Grünländer vorhanden. Hier sind gefährdete Arten wie Knollen-Kratzdistel, Sumpf-Brenndolde, Rasen- und Filz-Segge anzutreffen. Diese Wiesen beherbergen auch eine artenreiche Heuschreckenfauna; hervorzuheben sind die Große Goldschrecke, die Sumpfschrecke, der Sumpfgrashüpfer und die Plumpschrecke. Eine Charakterart der Elster-Luppe-Aue bis Mitte des 20. Jh. war die Rotbauchunke. Sie kommt aktuell nur noch am Südwestrand des LSG vor und wird wohl langfristig ohne stützende Maßnahmen ganz aus der Region verschwinden. Dafür weisen Moor- und Grasfrosch, Knoblauchkröte, Erdkröte und vor allem der sich in Richtung Saaleaue ausbreitende Laubfrosch noch regional bedeutsame Bestände auf. Auch vom Kammmolch existieren einige Vorkommen in den Auengewässern, so der Alten Elster oder der Mägdeschwemme bei Oberthau. Einige Gewässer füllten sich erst seitdem Grundwasseranstieg wieder oder wurden durch Anbindung an vorhandene Fließgewässer renaturiert, wie die als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesenen „Steinlachen“ bei Zöschen. Still- und Fließgewässer des Landschaftsschutzgebietes beherbergen auch eine reiche Libellenfauna. Bemerkenswert sind unter anderem die Vorkommen der Keilflecklibelle, der Gebänderten Prachtlibelle sowie der Großen Heidelibelle. Die großflächigeren Auwaldreste bei Horburg-Zweimen und südlich Ermlitz weisen noch eine typische floristische Ausstattung auf. Im Frühjahrbestimmen Gelbes und Busch-Windröschen sowie Scharbockskraut, Lungenkraut und Hohler Lerchensporn das Bild. Zerstreut tritt der Märzen-becher auf. Später bestimmt der Bärlauch die Krautschicht. Im Gebiet existieren noch kleinere vitale Vorkommen der Feld-Ulme, welche andernorts bereits Opfer des „Ulmensterbens“ geworden sind. Die Waldbereiche, deren Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist, bieten zahlreichen Greifvogelarten, wie Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht, entsprechende Nistmöglichkeiten. Seit langem existiert eine kleine Population des auf Alteichen angewiesenen Mittelspechtes. Eine wichtige Funktion als Höhlenbereiter spielt hier auch der Schwarzspecht. Nachgenutzt werden die Baumhöhlen u.a. von Fledermäusen, so z.B. von Kleiner und Großer Bartfledermaus sowie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler. An den Waldsäumen kann die Waldeidechse beobachtet werden. An der Luppe wie auch den Altwassern der Elster brütet der Eisvogel. Singvogelarten weisen hohe Brutdichten auf. An zahlreichen Stellen brütet die gefährdete Sperbergrasmücke, welche hier auch Auengehölze besiedelt. Ein stabiles Brutvorkommen besitzt auch der Raubwürger, welcher halboffene Habitate bevorzugt. Die Streuobstwiesen in Ortsnähe werden vom Wendehals und dem Gartenrotschwanz besiedelt. Die Auenwälder bieten zahlreichen Insektenarten die Lebensgrundlage. Herauszuheben sind der Eschen-Scheckenfalter, welcher hier eines seiner wenigen Vorkommen in Sachsen-Anhalt aufweist, und die an Eichen bzw. Ulmen gebundenen Bockkäfer Exocentrus adspersus und Exo-centrus punctipennis. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden, welche insbesondere für die Vogelwelt eine hohe Attraktivität besitzen. Vogelarten der wenigen noch vorhandenen vegetationsarmen Flächen oder des Kiesabbaugeländes stellen Brachpieper, Steinschmätzer und Flussregenpfeifer dar. An Steilabbrüchen brütet die Uferschwalbe. Entstandene Schilfflächenbieten Drosselrohrsänger, Hauben- und Zwergtaucher und sogar der Rohrdommel geeignete Brutmöglichkeiten. Ruderalflächen werden von Grauammer und Schwarzkehlchen besiedelt. Eine besondere Bedeutung besitzen die Seen bereits heute für rastende Durchzügler bzw. überwinternde Wasservögel. Ab dem Spätsommernutzen Tausende Sturm-, Lach-, Silber-, Steppen- und Mittelmeermöwen die Seen als Schlafplatz. Sporadisch suchen auch Saat- und Blässgänse die Seen zum Schlafen auf. Kormorane und Graureiher sind ganzjährig als Nahrungsgäste anwesend. Aufgrund der Größe der Seen und der Salzkonzentration frieren die Gewässer in strengen Wintern erst spät zu und garantieren daher zahlreichen Wasservögeln weiterhin die Nahrungserreichbarkeit. Zu nennen sind beispielsweise Gänse- und Zwergsäger, Schellente, Rothalstaucher und Blässhuhn. Neuerdings kann auch der Seeadler regelmäßig beobachtet werden. Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes und der faunistisch und floristisch wertvollen Bereiche der Elster-Luppe-Aue ist eine Renaturierung und Sanierung weiter Teile des LSG ein vorrangiges Ziel. Nach der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost wird die Flutung der verbleibenden zwei Restlöcher mit Elster-Wasser bis 2001 Seen entstehen lassen. Durch eine unterschiedliche Entwicklung beider Bereiche sollen Nutzungskonflikte möglichst ausgeschlossen werden. So wird der westliche See als Bereich für naturnahe Erholung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten, besonders im siedlungsnahen Bereich bei Burgliebenau und Luppenau, entwickelt. Der östliche See, sein Umfeld und Teile der Innenkippe bleiben ausschließlich dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten. Mit der Regeneration der Grundwasserverhältnisse, die bis 2003 erfolgen soll, ist auch von einer Erhöhung des Anteils vernäßter Flächen in der Aue auszugehen, so daß die Grünlandnutzung wieder in größerem Umfang das Landschaftsbild bestimmen wird. Extensive Nutzungsformen könnten durch das differnzierte Erscheinungsbild der Wiesen und Weiden zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Aufforstungen mit naturnaher Artenzusammensetzung erhöhen den Waldanteil und bereichern das Landschaftsbild in den strukturarmen Abschnitten der Aue. Durch Bündelung von Versorgungs-Trassen am Auenrand soll eine weitere Zerschneidung vermieden werden. Der Auenabschnitt stellt einen wichtigen Verbundkorridor zwischen dem Leipziger Auenwaldkomplex, der Elster-Luppe-Aue bei Döllnitz und dem Saaletal mit seinen Naturschutzgebieten dar. Diese Funktion soll durch Renaturierungsmaßnahmen unterstützt und gesichert werden. Es bestehen Projekte zur Wiedervernässung der nördlichen Aue durch Deichschlitzung und zur Anbindung der alten Elsterarme. Die Entwicklung der Siedlungen am Rand des LSG konzentriert sich auf die Innenbereiche, die Ortsrandlagen sollen durch auentypische Strukturen harmonisch in die Auenlandschaft eingebunden werden. In Verbindung mit der Renaturierung der Aue findet auch eine sanfte Erschließung ausgewählter Bereiche für die Naherholung statt. (1) weitergehende Beschreibungen Infolge der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost entstanden der Wallendorfer und Raßnitzer See. Nutzungskonflikte sollen durch die naturnahe touristische Erschließung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten ohne Motorbootverkehr, welche auf den westlichen See beschränkt wird, ausgeschlossen werden. Am Raßnitzer See und seinem Umfeld, wozu die Elsteraltarme südlich Raßnitz zählen, sowie auf Teilflächen der Innenkippe wird der ungestörten natürlichen Entwicklung der Vorrang eingeräumt. Zerschneidungseffekte des bislang unzersiedelten Landschaftsschutzgebietes durch Straßen- und Wegeausbau bzw. -neubau sollen vermieden werden. Das auentypische Bild der Ortschaften soll durch Eigenheimbau außerhalb der Ortskerne nicht noch weiter zerstört werden. Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sind Vorhaben zur Wiedervernässung der nördlichen Auenlandschaft durch Deichschlitzung und -rückverlegung sowie Wiederanbindung der alten Elsterarme benannt, die einer zügigen Umsetzung bedürfen. Park Zöschen Der Park (0,9 ha groß) beherbergt den Rest eines Arboretums, das von Georg Dieck (1847-1926) geschaffen wurde. Der heutige Park besteht aus einem kleinen Teich mit Randbepflanzung. Neben heimischen Arten, die den Baumbestand bestimmen, sind unter anderem Flügelnuß, Geschlitztblättrige Hasel und Sumpfzypresse anzutreffen. Park Ermlitz Der Landschaftspark (1,96 ha groß) um 1800 angelegt, verfügt über einen dendrologisch wertvollen Baumbestand. Anzutreffen sind unter anderem Tulpenbaum, Ginkgo und Sumpfzypresse. Auenwanderweg zwischen Elster und Luppe Die Wanderung beginnt im LSG „Saale“ am Kollenbeyer Weg, an der Straßenbahnhaltestelle zwischen Halle und Schkopau. Der Weg verläuft zunächst ein kurzes Stück entlang der Bundesstraße B 91 in Richtung Schkopau. Unmittelbar vor der Saalebrücke führt eine schmale Straße in südöstlicher Richtung nach Kollenbey. Unweit liegt das NSG „Kollenbeyer Holz“ mit einer großen Graureiherkolonie. Ein Feldweg führt in nordöstlicher Richtung nach Burgliebenau und weiter zur Weißen Elster. Der Weg bis zur Autobahnbrücke verläuft am südlichen Elsterufer. Auf der linken Seite ergeben sich während des gesamten Weges Ausblicke über die Dörfer Lochau, Raßnitz, Ermlitz/Obertau, rechts sind Zeugen des früheren Elsterlaufes, wie alte Steinbrücken und Altwasser, zu sehen. Hinter der Elsterbrücke ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Eine Wanderung ist ebenfalls durch die südliche Luppeaue über die Ortschaften Wallendorf - Zöschen - Zweimen - Horburg bis in den sächsischen Teil der Elster-Luppe-Aue möglich. Rundwanderwege sind um die entstehenden Seen angelegt worden. Vom Aussichturm Raßnitz und vom Hirschügel, einem Erdhügel, der aus den letzten Abraummassen auf der Innenkippe entstand, bietet sich ein Blick über die ehemalige Tagebauregion Merseburg-Ost. (1) weitergehende Beschreibungen Südlich der Elsterbrücke bei Oberthau ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Rad- und Wanderwege sind auch um die entstandenen Seen angelegt worden. Parkplätze als Ausgangspunkt für Wanderungen befinden sich bei Raßnitz und Burgliebenau. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung:18.11.2025

Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die Umweltallianzvereinbarung Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2025 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt – 2024 das Jubiläumsjahr Der Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" - Fachliche Begleitung Mitglieder im Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" Mitglieder der Umweltallianz Arbeitskreise und Workshops Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preis der Umweltallianz 2024 Botschafter der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Dokumente

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt  gibt es seit 1999. Rund 220 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz  zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft  ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft  in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt am 15. Oktober 2025 im cCe Kulturhaus in Leuna Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 194 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz und eine Kartenübersicht ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna, am 24.10.2024 in Halle, am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle, am 20.05.2025 das fünfte Treffen in Eisleben, am 17.06.2025 war das sechste Treffen bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Magdeburg, am 23.09.2025 war das siebte Treffen in Hettstedt und am 03.12.2025 fand das achte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Magdeburg, in unserem Hause statt. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer fand in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt vom 14. bis 16. Mai 2025 in Halle (Saale) statt. Gastgeber war die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Auf der Agenda des gemeinsamen Erfahrungs- und Informationsaustauschs standen u. a. Themen wie Nachhaltige Geldanlagen, die Vorstellung des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), Entwicklung und aktueller Sachstand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie  Stand der Vorhaben zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex‘ (DNK). Zudem berichteten die Vertreter der einzelnen Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften über aktuelle Projekte und Verfahrensweisen. Mit dabei waren der Umwelt- und Klimapakt Bayern , das Netzwerk Umwelt Unternehmen im Land Bremen , die UmweltPartnerschaft Hamburg , die Umweltallianz Hessen , die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) , die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen , das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und natürlich die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Am 13. November 2024 wurde der Preis der Umweltallianz zum 9. Mal verliehen und stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen-Anhalt“. Die Preise wurden in den Kategorien „Produkte und Technologien“ sowie „Konzepte und Projekte“ vergeben und waren mit je 8.000 Euro dotiert. Außerdem wurde der Sonderpreis der Umweltallianz verliehen, der ausschließlich Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz vorbehalten ist. Er war ebenfalls mit einem Preisgeld von 8.000 Euro ausgestattet. Eine unabhängige Jury wählte die Finalisten aus. Diese erhielten ein professionelles Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit und konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren. Weitere Informationen zur Preisverleihung sowie zu den Preisträgern Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz

Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfallüberwachungssystem ASYS Beantragung behördlicher Nummern nach § 28 NachwV elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren eAEV (§§ 53, 54 KrWG) elektronisches Entsorgungsfachbetriebeverfahren eEFBV Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 12 EfbV elektronisches Notifizierungsverfahren eNTZ (ab 21.05.2026) behördlich anerkannte Lehrgänge Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV

Das Landesamt für Umweltschutz ist gemäß § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AbfZustVO LSA) die zuständige Behörde für die Bearbeitung folgender Aufgaben: Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom  5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen  Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Entsorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN) Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des  Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Aufgrund der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 05. Dezember 2013 trat die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV am 01. Juni 2014 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsvorschrift waren die Bundesländer verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, das Anzeigen nach § 53 KrWG elektronisch vorgenommen und das Erlaubnisse nach § 54 KrWG elektronisch beantragt und übermittelt werden können. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung konnte zum 15. April 2014 das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Somit besteht seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit über das Webportal der GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisanträge nach § 54 KrWG elektronisch an die zuständige Behörde vorzunehmen. Eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung ist bei der Nutzung des Web-Portals nicht erforderlich. Das Web-Portal ist so aufgebaut, dass der Nutzer schrittweise durch das System geführt wird. Erforderliche Dokumente können der Anzeige bzw. des Erlaubnisantrages beigefügt werden. Es ist auch möglich, Dokumente nachträglich der Behörde zu übergeben. In Sachsen-Anhalt sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung zuständig. Die Zuweisung der Anzeigen und Erlaubnisanträge an die zuständige Behörde und den zuständigen Mitarbeiter erfolgt automatisiert im Landesamt für Umweltschutz über das Abfallüberwachungssystem ASYS. Der Datenaustausch der elektronischen Dokumente erfolgt verschlüsselt über XML-Dateien und PDF-Dokumente. Über die Web-Anwendung werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die Anzeigen bzw. Erlaubnisse elektronisch als pdf-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über einen individuellen Link zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung für die Erstattung einer elektronischen Anzeige bzw. der Beantragung einer Erlaubnis können Sie aus folgendem PDF-Dokument der LAU-Knotenstellen ( Information Nr. 35 elektronische Anzeige und Erlaubnis.pdf ) entnehmen und herunterladen. Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 wurde zum 01.06.2018 das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) eingeführt. Die EfbV sieht in ihrem § 28 Abs. 1 für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Übermittlung des Zertifikats und des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Zertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem sieht § 28 Abs. 3 die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe vor. Grundlage des Registers sind dabei die durch die Zertifizierungsorganisationen übermittelten Zertifikate und Mitteilungen. Die Begründung des Regierungsentwurfs der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die „Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der in der EfbV enthaltenen Regelungen zu elektronischen Verfahren“ sieht eine Prüfung der Zertifikate durch die Behörden vor ihrer Einstellung in das Efb-Register vor. Für die Einrichtung des bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems zur Übermittlung der Zertifikate und Mitteilungen als auch für die Umsetzung des elektronischen Registers sind gemäß der EfbV die Länder verantwortlich. Die Umsetzung des eEFBV erfolgt entsprechend folgender Grundarchitektur: Die elektronische Erfassung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten sowie ihre anschließende Übermittlung an die Behörden durch die Zertifizierungsorganisationen erfolgt mit Hilfe einer Web-Anwendung (Zertifiziererportal), die nur den zur Zertifizierung von Efb berechtigten Zertifizierungs-organisationen zur Verfügung steht. Die Verarbeitung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate und Überwachungsberichte durch die Behörden, zu der auch ihre Prüfung der Zertifikate vor der Einstellung in das Efb-Register gehört, erfolgt mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS. Die technische Übermittlung der Informationen und Dokumente zwischen dem Zertifiziererportal und dem Abfallüberwachungssystem ASYS erfolgt über die ZKS-Abfall. Die Bereitstellung der Angaben zu den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister (Efb-Register) erfolgt mit Hilfe einer Webanwendung, die allen Interessierten zur Verfügung steht. Über diesen Link gelangen Sie auf das Entsorgungsfachbetrieberegister . Das Zertifiziererportal soll den Zertifizierungsorganisationen neben der Übersendung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten auch die Übersendung des Formblattes Benehmensangaben, von Dokumenten unterschiedlichen Inhalts sowie von Angaben und Nachweisen zu den von den Zertifizierungsorganisationen eingesetzten Sachverständigen an die zuständigen Behörden ermöglichen. Zudem soll das Zertifiziererportal den Empfang und die Bereitstellung von durch die zuständigen Behörden aus ASYS heraus an die Zertifizierungsorganisationen versandten Dokumenten unterschiedlichen Inhalts (z. B. mit Hinweisen zu Zertifikaten und im Benehmensverfahren) unterstützen. Seit 01.06.2018 erfolgt nicht nur die obligatorische Übergabe der Zertifikate vom Zertifizierer und die spätere Freigabe für das Zertifiziererportal auf elektronischem Weg, sondern es können auch fakultativ die Formblätter zur Benehmensbeteiligung elektronisch erstellt und an die Behörden verschickt werden. Weiterhin weisen wir auf folgende Sachverhalte, die bei der Bearbeitung von Benehmensanträgen bzw. bei Zertifizierungen aufgetreten sind, hin: Sofern der Sachverständige einer TÜO oder Entsorgergemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung oder Neuzertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 56 Abs. 3 KrWG dessen genehmigungsrechtliche Daten mit den in GADSYS gespeicherten Stammdaten abgleichen möchte, so kann der Sachverständige den Fachbetrieb dazu veranlassen, seine Stammdaten beim LAU abzufordern. Wird dem LAU nach einer Neu- oder Folgezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes das Zertifikat übersandt, so werden die entsprechenden Daten unmittelbar im GADSYS-Modul „Efb-Register“ veröffentlicht; diese Veröffentlichung ist zunächst vorläufig. Ergeben sich bei der nachfolgenden inhaltlichen Zertifikatsprüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, dass zwischenzeitlich betriebliche Mängel eingetreten sind oder dass Angaben im Zertifikat nicht richtig dargestellt sind, so werden die veröffentlichten Daten im Efb-Register wieder gelöscht, bis diese Mängel oder Unstimmigkeiten auf Veranlassung der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft abschließend geprüft und nachgebessert wurden. Eine Entsorgergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der eine zentrale Rolle im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) spielt. Laut § 56 Absatz 3 KrWG sowie der EfbV ist eine Entsorgergemeinschaft eine Organisation, die: Betriebe der Abfallwirtschaft organisiert (z.B. gemeinsame Qualitätssicherung) die Einhaltung der Anforderungen der EfbV überwacht, und Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb erteilen darf, sofern sie anerkannt ist. Aufgaben einer Entsorgergemeinschaft: Organisation und Koordination : Mitglieder tauschen Informationen aus, entwickeln Standards und vertreten gemeinsame Interessen (z.B. in der Politik und vor Behörden) Überwachung und Kontrolle : Die EG prüft regelmäßig, ob ihre Mitglieder die Anforderungen der EfbV erfüllen Sie führt (wie technische Überwachungsorganisationen) Betriebsprüfungen durch Zertifizierung : Die EG kann ihren Mitgliedern – bei erfolgreicher Prüfung – das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ausstellen Voraussetzung: die EG muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein (§ 54 Absatz 4 KrWG) Schulungen und Weiterbildungen : Viele EG bieten auch Fortbildungen für verantwortliche Personen im Betrieb an (Sach- und Fachkunde) Die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft nach EfbV erfolgt auf Grundlage von § 56 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den konkreten Vorgaben der EfbV. Gemäß § 16 Absatz 1 EfbV ist die Anerkennung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG zu erteilen, wenn: Die Satzung oder sonstige Regelung den in § 13 EfbV genannten Anforderungen entspricht, Ein Überwachungsausschuss nach § 14 EfbV eingerichtet ist, die zum Anerkennungszeitpunkt in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Betriebe die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 EfbV erfüllen und die von der Entsorgergemeinschaft mit der Überprüfung der Mitgliedsbetriebe beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach §§ 17 bis 20 EfbV erfüllen. Die Entsorgergemeinschaft muss diese bestimmten Anforderungen erfüllen und ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde durchlaufen. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft: Laut § 13ff EfbV muss eine EG unter anderem: Rechtlich organisiert sein (z.B. als Verein, Verband, GmbH) Eine Satzung oder vergleichbare Regelungen besitzen (beinhaltet: Ziele und Aufgaben der EG, Pflichten der Mitglieder, Verfahren zur Überwachung der Mitglieder) Unabhängige Überwachung sicherstellen (Durchführung wirksamer Eigenkontrolle ihrer Mitglieder z.B. durch externe Sachverständige) Prüfung und Zertifizierung nach EfbV durchführen (Zertifizierungsverfahren nach Maßgaben der EfbV) Kompetente Sachverständige einsetzen (SV müssen Sach- und Fachkunde besitzen) Dokumentation und Transparenz (Abläufe, Prüfergebnisse und Zertifikate müssen nachvollziehbar sein) Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Gemäß § 2 Nr. 3 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz in Halle für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gemäß § 16 EfbV zuständig. Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde Antragstellung: Die EG stellt einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einzureichende Antragsunterlagen: Antrag auf Anerkennung mit Angabe der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Satzung oder Gesellschaftsvertrag Organigramm / Darstellung der Organisationsstruktur Beschreibung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren Qualifikation der Sachverständigen (Nachweise über Sach- und Fachkunde, Lebenslauf, Fortbildungen) Musterprüfbericht und Muster des Zertifikats (gem. § 25 EfbV) Beschreibung des Dokumentationssystems Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität (z.B. Interessenskonflikt-Regelung) Behördliche Prüfung: Behörde prüft, ob Unterlagen vollständig, ob Unterlagen aktuell und ob alle Voraussetzungen der EfbV erfüllt sind für den Vollzug wird in Sachsen-Anhalt die Vollzugshilfe M 36 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angewendet Ggf. werden Rückfragen gestellt oder Nachbesserungen verlangt Erteilung der Anerkennung Erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Anerkennungsbescheid) Die Anerkennung kann mit Auflagen verbunden sein sie ist regelmäßig befristet (vgl. § 36 VwVfG) – gängige Praxis sind 5 Jahre sie muss regelmäßig erneuert werden – alle 5 Jahre ist gängige Praxis in der EfbV steht nicht explizit, dass eine Anerkennung befristet sein muss, in Sachsen-Anhalt sind die Anerkennungen unbefristet Nach der Anerkennung Jährliche interne oder externe Audits der Mitglieder durchführen Zertifikate jährlich aktualisieren Änderungen in Organisation oder Verfahren der zuständigen Behörde melden Alle Änderungen des Zertifizierungsumfanges sind über das Zertifiziererportal mit Hilfe des Benehmensverfahrens ähnlich wie das Benehmensverfahren einer technischen Überwachungsorganisation gegenüber der zuständigen Behörde zu kommunizieren Gültigkeitsdauer der Anerkennung im Blick behalten (ggf. Verlängerungsantrag stellen) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften: EGSA e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGSA EGM e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGM Eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist eine unabhängige Prüfstelle, die dafür zugelassen ist, Entsorgungsfachbetriebe auf Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen und zu zertifizieren. Gemäß § 56 Absatz 2 KrWG erfolgt die Überwachung und Zertifizierung durch technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften, die dazu behördlich anerkannt sein müssen. Eine TÜO ist gemäß § 56 Absatz 5 KrWG ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die TÜO erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, der insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung sowie an die Erteilung und den Entzug des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens festlegt. Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das bedeutet eine TÜO muss: Organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig und neutral vom überwachten Betrieb sein fachlich qualifiziertes Personal einsetzen (Nachweise über Fachkunde gemäß Anlage 2 der EfbV) über ausreichende technische und organisatorische Mittel verfügen über ein geprüftes qualitätsgesichertes Verfahren für die Zertifizierungen verfügen von der zuständigen Behörde die Zustimmung zum Überwachungsvertrag besitzen Die Aufgaben einer TÜO sind die: Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs Durchführung der Erstprüfung des Betriebs vor der ersten Zertifikatserteilung Prüfung aller betrieblichen Voraussetzungen (Organisation, Ausstattung, Personal, Fachkunde; Nachweise über Zuverlässigkeit und Rechtskonformität; abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß § 3 EfbV) Erstellung eines Überwachungsberichts mit Bewertung und Empfehlung zur Zertifizierung Ausstellung eines Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb bei erfolgreicher Prüfung über das Zertifiziererportal Abschluss und Durchführung eines Überwachungsvertrages Vertrag mit dem Betrieb nach § 11 EfbV, Benehmensanträge der Zustimmungsbehörde vorlegen Zustimmung durch Behörde nach § 12 EfbV Regelmäßige Überwachung (jährlich oder bei Bedarf öfter oder unangemeldet) Durchführung einer jährlichen Betriebsprüfung gemäß den Anforderungen der EfbV Überwachung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich Organisation, Personal, Technik und Dokumentation Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der EfbV-Vorgaben Kontrolle der Betriebsorganisation, Abläufe, Nachweise und rechtskonformität Prüfung der Fortgeltung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und technischen Voraussetzungen Meldung an die zuständige Behörde bei Verstößen, Zertifikatsverweigerung, -entzug oder -aussetzung Verpflichtung zur transparenten Zusammenarbeit mit der Überwachungsbehörde Fachliche und rechtliche Beratung Unterstützung der zertifizierten Betriebe bei der Umsetzung abfallrechtlicher Anforderungen (fakultativ, nicht verpflichtend) Beratung im Rahmen der Prüfungen (z.B. bei Feststellung von Mängeln) Erstellung eines detaillierten Prüfberichts und ggf. Information der Behörde bei Mängeln Nachweispflichten und Dokumentation Erstellung von Prüfberichten, Checklisten, Nachweisen Archivierung der Prüfunterlagen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Vorlage der Unterlagen auf Verlangen an die zuständige Behörde Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Die für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag zuständige Behörde (Zustimmungsbehörde) ist die Behörde am Hauptsitz der TÜO (siehe § 12 Absatz 1 EfbV). In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Zustimmungsbehörde gemäß § 2 Nr. 3 Abfallzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umweltschutz . Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt gemäß § 12 EfbV. Sie ist zwingend erforderlich, bevor eine TÜO einen Entsorgungsfachbetrieb überprüfen oder zertifizieren darf. Vor Abschluss des Überwachungsvertrages ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn: 1.   der Überwachungsvertrag den in § 11 Absatz 1 bis 4 genannten Anforderungen entspricht, 2.   die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen, und 3.   die von der technischen Überwachungsorganisation mit der Durchführung des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. Gemäß § 11 Absatz 5 EfbV darf die TÜO nur den Überwachungsvertrag mit einem noch nicht zertifizierten Betrieb abschließen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in der EfbV festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen. Die Mindestinhalte der Vorprüfung können dem § 11 Absatz 5 Satz 2 EfbV entnommen werden. Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmungsbehörde erhält von der TÜO die erforderlichen Antragsunterlagen für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag. Die einzureichenden erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie aufgelistet im Kapitel IV.2 in der LAGA-Vollzugshilfe M 36 . Die Antragsunterlagen werden von der Zustimmungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nachgefordert . Wenn Unterlagen zur TÜO und den Sachverständigen bereits vorliegen und noch aktuell sind, müssen diese nicht mehr mit jedem neuen Zustimmungsantrag vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht im Einzelfall ist mit der Zustimmungsbehörde abzustimmen . Die Zustimmungsbehörde prüft insbesondere: Eignung der TÜO: Nachweis über Organisation, Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit Erfahrung in der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zum überwachten Betrieb Prüfpersonal muss über spezifische Fachkunde gemäß EfbV verfügen Inhalt des Überwachungsvertrages: Vertrag muss vollständig sein und die Mindestangaben gemäß § 11 EfbV Jährliche Überwachung Pflicht zur Dokumentation der Überwachung Verpflichtung zur Meldung an die Zustimmungsbehörde, wenn die Zertifizierung verweigert oder entzogen wird Die Zustimmungsbehörde trifft ihre Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des §°11°Absatz°5°Satz°2°Nummer°2°EfbV erfüllt ist, im Benehmen mit der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörde ( Überwachungsbehörde ). Überwachungsbehörden sind alle Behörden, die die Aufgaben einer unteren Abfall-/ Umweltbehörde wahrnehmen. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, aber auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nimmt diese Aufgaben zum Teil wahr. Dazu übersendet die Zustimmungsbehörde bei Vollständigkeit der Unterlagen der Überwachungsbehörde die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung. Der Kontakt der Zustimmungsbehörde zur Überwachungsbehörde in einem anderen Bundesland erfolgt über eine vom Land bestimmte Knotenstelle. In diesem Fall prüft die Knotenstelle ihrerseits die Unterlagen und beteiligt die zuständigen Überwachungsbehörden entsprechend und gibt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Überwachungsbehörde hat sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Aufforderung zur Erteilung des Benehmens gegenüber der Zustimmungsbehörde zu äußern (§°12°Absatz°1°Satz°4°EfbV). Gibt die Überwachungsbehörde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ab, entscheidet die Zustimmungsbehörde ohne eine solche Stellungnahme. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen an die Überwachungsbehörde, ggf. über die Knotenstelle. Benehmen bedeutet, dass die zur Entscheidung beteiligten Behörden zwar nicht wie beim Einvernehmen an die Stellungnahme der Überwachungsbehörde gebunden ist, aber dass sie diese in besonderem Maße berücksichtigen muss. Die Zustimmungsbehörde darf sich nur in Ausnahmefällen über die Stellungnahme der Überwachungsbehörde hinwegsetzen. Wenn die Überwachungsbehörde die Zertifizierung ablehnt, hat sie der Zustimmungsbehörde die Ablehnungsgründe darzulegen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Die Zustimmungsbehörde stimmt dem Überwachungsvertrag nach Vorliegen der Stellungnahme der Überwachungsbehörde und bei Einhaltung der von ihr zu prüfenden Anforderungen zu (gebundene Entscheidung). Die Zustimmungsvoraussetzungen (Überwachungsvertrag, Vorprüfung und Qualifikation der Sachverständigen) ergeben sich aus § 12 Abs. 2 EfbV. Die Zustimmungsbehörde formuliert die gegebenenfalls notwendigen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte (§ 12 Absatz 3 EfbV). Sie kann zudem unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Hinweise geben, die keinen Verwaltungsaktcharakter haben und der TÜO als Information dienen. Jede Änderung des Überwachungsvertrages bedarf der Zustimmung, beispielsweise bei Aufnahme eines neuen Standortes, einer neuen abfallwirtschaftlichen Tätigkeit oder der erstmaligen Aufnahme gefährlicher Abfälle. Verfahrensablauf: Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen durch die TÜO Prüfung durch die zuständige Zustimmungsbehörde ins Benehmen setzen der zuständigen Überwachungsbehörden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme zum Benehmensantrag Prüfen der erhaltenen Stellungnahmen und Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung: Bei Eignung und vollständigem Vertrag folgt die schriftliche Zustimmung als Verwaltungsakt ( Zustimmungsbescheid ) Ablehnung bei unvollständigen oder mangelhaften Verträgen bzw. ungeeigneter TÜO oder durch ablehnende Stellungnahme der beteiligten Überwachungsbehörde ( Ablehnungsbescheid ) Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide Seit 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide (pdf-Datei, 410 KB) verwendet. Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Gebührenreduzierung. Es wird bei fristgerechter Einreichung nur noch 70% von der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende technische Überwachungsorganisationen (TÜO): ÖHMI EuroCert ® GmbH Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖHMI Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte diese E-Mail: info(at)brandt-management.com Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem noch papiergeführtem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stellt die Vollzugshilfe in der Mitteilung 25 zur Abfallverbringung zur Verfügung. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen. Folgende Fachverfahren sind bereits im ASYS integriert: eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010 eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014 eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018. GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren). Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtlich letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dies wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z.B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist in Sachsen-Anhalt für die Anerkennungvon Lehrgängen gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), gemäß Deponieverordnung (DepV) und gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrVsinngemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) und durch Zuständigkeitsübertragung des ehemals lautenden Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) mit Wirkung zum 23.04.2018 zuständig. Dieses Ministerium trägt aktuell die Bezeichnung „Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts“. Folgende Lehrgänge können als Grundlehrgang und/oder Fortbildungslehrgang behördlich anerkannt werden: Grundlehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 3, Absatz 5, 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Fortbildungslehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 5, 5 Absatz 3 Satz 1 AbfAEV § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV § 9 Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt: „Anerkennung von Fachkundelehrgängen” und „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“ . Die Lehrgänge werden im Regelfall im Präsenz-Format durchgeführt. Das Online-Format ist auch möglich, wenn die Anforderungen aus diesen beiden Vollzugshilfen entsprechend berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Referierenden müssen die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge erwarten lassen. In den beiden vorgenannten Vollzugshilfen der Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) werden die erforderlichen Antragsunterlagen und die Anforderungen an den jeweiligen Fachkundelehrgang aufgelistet. Insbesondere gehören zu den Antragsunterlagen: das Lehrgangskonzept, der Ablauf, der Zeitrahmen mit themenbezogener Nennung der Referierenden, Qualifikationen der Referierenden (Lebenslauf, Fortbildungsnachweise etc.), Lehrmaterials-/Unterlagenübersicht (z.B. Präsentationen, Evaluationsfragebögen, Tests mit Lösungen etc.). Qualitätssicherung (Aktualisierung der Inhalte bei Rechtsänderungen, Auswahl und Qualifikation geeigneter Dozenten, Sicherstellung des Lernerfolgs, etc.) Muster der Teilnahmebescheinigung/en zum Erhalt der Fachkunde Der Antrag auf Anerkennung muss vom Lehrgangsträger bei der zuständigen Behörde (hier: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) gestellt werden. In der Regel ist es die Behörde am Sitz des Lehrgangsträgers (Lehrgangsveranstalters). Ein Lehrgangsträger ist der Veranstalter eines Fachkundelehrgangs, der für die Einhaltung aller rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich ist und die Anerkennung des Lehrgangs durch die zuständige Behörde beantragen muss. Also ist ein Lehrgangsträger eine Organisation oder Institution, die einen Fachkundelehrgang im Sinne des Abfallrechts plant, organisiert, durchführt und verantwortet. Das könnte beispielsweise eine private Bildungseinrichtung, ein öffentlich-rechtlicher Träger wie die Handelskammer, ein Berufsverband oder ein Entsorgungsunternehmen, das Schulungen durchführt, sein. Derzeit gibt es folgende Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt , die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen : Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) Der Kontakt kann über diese E-Mail erfolgen BIKRW – Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Über diese Internetseite können Sie weitere Informationen erhalten In Sachsen-Anhalt werden zur Zeit keine behördlich anerkannten Lehrgänge nach DepV durchgeführt. Checkliste zum Erlass des MWU „Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV“ : Gemäß dem MWU-Erlass "Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV" vom 04.04.2024 ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU, Dez. 22) bei der Prüfung von Anträgen zur Anerkennung von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV zu beteiligen . Das LAU wiederum bindet im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs in der fachlichen Prüfung das LAGA-Forum Abfalluntersuchung ein. Das Vorgehen zur Beantragung der Gleichwertigkeit eines Analysenverfahrens besteht aus zwei Stufen. In Stufe 1 werden Gründe und betroffene Normen sowie Matrizes vorgelegt. An­schließend werden in Stufe 2 der beantragenden Untersuchungsstelle (USt) Eckpunkte für ggf. erforderliche (Vergleichs-)Untersuchungen mitgeteilt (vgl. Kapitel 2 des LAGA-Papiers „Vor­gaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analyse­verfahren“ – Link: https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - unter Begriff "Abfalluntersuchung"). Es wird empfohlen, die beantragende USt auf das LAGA-Papier als fachliche Grundlage hinzuweisen. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist die verlinkte Checkliste über den Umfang der durch die beantragende USt einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Diese Checkliste basiert in ergänzter Form auf Stufe 1 (Inhalte der Anfrage) des empfohlenen Vorgehens entsprechend dem o. g. LAGA-Papier. Sie soll ebenso für zukünftige Anträge auf Anerkennungen gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV für die unteren Abfallbehörden (UAB) als Vollzugshilfe dienen. Sofern der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in der ersten Stufe als fachlich begründet bewertet wird, folgt die zweite Stufe des Anerkennungsverfahrens. Dabei werden die Vorgaben für die analytischen Untersuchungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Analyseverfahrens dem Antrag entsprechend angepasst und der beantragenden USt mit­geteilt. Die Mitteilung an die USt erfolgt durch das LAU in Abstimmung mit dem LAGA-Forum Abfalluntersuchung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der in Kapitel 2.2 gelisteten Vorgaben des o. g. LAGA-Papiers. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist eine E-Mail an die Adresse poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit dem Betreff „Anerkennung der Gleichwertigkeit von Analyseverfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV – Name beantragende USt – Datum des Antrags “ zu richten. Die E-Mail soll als Anhang die Unterlagen der beantragenden USt sowie die durch die zuständige Behörde ausgefüllte Checkliste beinhalten. Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV Gemäß v.g. Erlass des MWU vom 04.04.2024 veröffentlicht das LAU an dieser Stelle eine Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV für Sachsen-Anhalt . Letzte Aktualisierung: 11.02.2026

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Im länderübergreifenden Lachsprogramm "SALMO ALBIS" werden alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammengeführt. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt Broschüre „Brandschutz – Handreichung für die Landwirtschaft“ Bodennutzung Mehr als Schrot und Korn Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Starke Betriebe Junglandwirteförderung Tierhaltung Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Leckeres aus Sachsen-Anhalt Wissen, woher es kommt Bericht zur Lage der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt 2022 Dokumente

Die Gefahr von Feld- und Waldbränden ist in den vergangenen sehr trockenen Jahren während der Getreideernte im ganzen Land stark gestiegen. Die Feuerwehren sind dadurch in erhöhter Alarmbereitschaft. Brände auf Feld und im Stall sind oftmals mit hohen Schadenssummen verbunden. Die Ursachen für einen Feldbrand sind vielgestaltig. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher in dieser Situation besonders gefordert, Vorsorge zu treffen, um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten. Die beste Vorsorge ist, Feld- und Waldbrände von vornherein zu verhindern. Daher wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz eine Broschüre zum vorbeugenden Brandschutz in der Landwirtschaft erarbeitet. Mit dieser Broschüre wird den Landwirtinnen und Landwirten in Sachen Brandschutz ein Leitfaden und eine Orientierung an die Hand gegeben. Die Broschüre finden Sie hier . Deutlich mehr als die Hälfte der Fläche Sachsen-Anhalts wird landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirte produzieren auf sehr heterogenen Flächen - von den wertvollsten Böden Deutschlands in der Magdeburger Börde bis zu den sandigen Böden der Altmark und des Flämings. Die ca. 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche umfassen insbesondere knapp eine Million Hektar Ackerland, ca. 173.000 Hektar Wiesen und Weiden als Dauergrünland, etwa 1.500 Hektar Baum- und Beerenobst (einschließlich Nüssen), 680 Hektar Rebflächen. Interessierte können sich hier über den Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt und aktuelle Pachtpreise informieren. Sachsen-Anhalts Acker- und Pflanzenbau gehört bei den Erträgen und den Qualitäten zu den Spitzenreitern in Deutschland: Typisch für Sachsen-Anhalt sind Getreide-, Raps- und Zuckerrübenfelder. Daneben gibt es bedeutende Betriebe der Saat- und Pflanzgutvermehrung und Spezialkulturen wie Hopfen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Nicht zu vergessen sind Spargel und Zwiebeln. Im Süden des Landes haben der Obst- und der Weinbau eine lange Tradition. Gute Weine aus Deutschlands nördlichstem Weinbaugebiet mit den Steillagen an Saale und Unstrut sind unter Kennern beliebt. Sachsen-Anhalt unterstützt den Weinbau mit dem Nationalen Stützungsprogramm Wein . Aktuelle Zahlen zu Bodennutzung, Anbauflächen, Wachstumsstand und Ernte werden durch das Statistische Landesamt erhoben und veröffentlicht. Zeitreihen zu Anbau und Erträgen enthält der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt . Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist weiter gewachsen. In den letzten zwei Jahren ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche noch einmal um rund 12.300 Hektar gestiegen. 670 landwirtschaftliche Betriebe wirtschafteten 2022 nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf ca. 121.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Weitere Zahlen und Informationen sind auf der Internetseite zum Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu finden. Bei einer Durchschnittsgröße von 268 Hektar sind die landwirtschaftlichen Betriebe etwa 4,5 mal so groß wie im Bundesdurchschnitt (circa 63 Hektar). Die ca. 4.400 landwirtschaftlichen Betriebe im Land sind sehr unterschiedlich aufgestellt: vom Nebenerwerbsbetrieb über Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften bis hin zu juristischen Personen, von der konventionellen Landbewirtschaftung über den leistungsstarken Ökobetrieb bis zu Gemischt- und Spezialbetrieben kann man hier alles finden. Die Landwirtschaft bietet rund 25.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen zum Beispiel über Unternehmensstrukturen, Flächenausstattungen der Betriebe, Arbeitskräfte und Betriebsergebnisse bietet der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2020 . In der Landwirtschaft steht ein Generationenwechsel an. Es werden engagierte junge Menschen benötigt, die in den Dörfern Sachsen-Anhalts etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb unterstützt das Land junge Menschen beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 70.000 EURO über 5 Jahre über die "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte". Damit werden die ländlichen Räume gestärkt, Wertschöpfung ermöglicht und Arbeitsplätze direkt vor Ort geschaffen. Insgesamt wurden 53 Junglandwirtinnen und Junglandwirte seit 2017 mit 3,59 Mio. EURO gefördert. weiterlesen Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt wenig Nutztiere, aber sehr leistungsstarke Tierhaltungsbetriebe. Bei Qualität und Quantität zählen die Tierleistungen sowie die Züchtungsergebnisse zu den Besten in Deutschland. Der Tierschutz in Nutztierhaltungen ist ein Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt. Umfangreiches Zahlenmaterial zu Viehwirtschaft und tierischen Erzeugnissen ist auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Die Verarbeitung von Nahrungsmitteln gehört zu den stärksten Wirtschaftszweigen des Landes. Viele Marken haben ihren Weg in die Regale der Lebensmittelhändler in ganz Deutschland gefunden. Beispielhaft ist hier die Sektmarke „Rotkäppchen“. Sie hat sich über die Jahre zum Marktführer in Deutschland entwickelt. Der Kauf von Nahrungsmitteln direkt vom Erzeuger liegt im Trend. Über 300 landwirtschaftliche Betriebe verkaufen ihre Produkte in hoher Qualität und mit zunehmendem Erfolg direkt an den Endverbraucher. Informationen rund um das Thema Direktvermarktung hält die Agrarmarketinggesellschaft mbH (AMG) bereit. Interessierte können sich hier unter anderem zu Weiterbildungsveranstaltungen, zu einem Förderprogramm für Marketingmaßnahmen bzw. zu bestehenden Direktvermarktervereinen erkundigen. Der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt wird laut Landwirtschaftsgesetz alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Er fasst Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Branche zusammen. Beispielsweise werden Informationen zu den Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, zur Struktur landwirtschaftlicher Unternehmen, zur Arbeitskräfteentwicklung, zur Entwicklung der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie zum Ökologischen Landbau dargestellt. Zum Nachlesen: Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2022 (pdf, 6 MB, barrierearm).

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