Das nationale Umweltrecht sieht nach verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben nur durch notifizierte Laboratorien vor. Das Landesamt für Umweltschutz ist in Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Notifizierung im Umweltbereich Abfall nach: § 2 Nr. 7 Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) § 33 Abs. 2 S. 1 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) § 3 Abs. 8a S. 1 Bioabfallverordnung (BioAbfV) § 6 Abs. 7 S. 1 Altholzverordnung (AltholzV) in Verbindung mit dem Fachmodul Abfall. Zum Fachmodul Abfall gelangen Sie hier Der Notifizierung geht dabei der Nachweis der Kompetenz durch die Untersuchungsstelle voraus. Eine Voraussetzung für die Kompetenz ist u. a. ein anerkanntes Qualitätsmanagement. Unter Qualitätsmanagement werden alle organisatorischen Maßnahmen verstanden, die der Verbesserung der Qualität von Prozessen und Leistungen dienen. Dabei bildet die Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 die Grundlage für die Kompetenz einer Untersuchungsstelle. Ein Verzeichnis notifizierter Untersuchungsstellen finden Sie im Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige unter folgendem Link ReSyMeSa . Untersuchungsstellen, die im gesetzlich geregelten Bereich • der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), • der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und • der Altholzverordnung (AltholzV) im Land Sachsen-Anhalt tätig werden wollen, benötigen dazu eine betreffende staatliche Anerkennung (Notifizierung). Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem "Fachmodul Abfall" vollständig erfüllt. Die Prüfung der Voraussetzungen einer Notifizierung ist durch die Untersuchungsstelle bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen. Diese Behörde führt die Eignungsprüfung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens (Notifizierungsverfahren) durch, legt dafür den betreffenden Verfahrensablauf fest und benennt die für die Entscheidung benötigten Belege. Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten ihren Antrag unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise (Anlagen) an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Bereich Notifizierung/Qualitätssicherung Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Um zum Antragsformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier . Die Kosten der Verfahrensdurchführung sind durch den Antragsteller zu tragen. Dieses gilt ebenfalls, wenn dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden oder der Antrag nach Bearbeitungsbeginn zurückgezogen wird. Die Höhe der Gebühren stellt auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand ab und wird auf der Grundlage der aktuellen Stunden- bzw. Kostensätze der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ermittelt. Weitere Informationen zur AllGO LSA erhalten Sie unter unter folgendem Link Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt ausschließlich im Recherche- System-Messstellen- Sachverständige ( ReSyMeSa ). Letzte Aktualisierung: 07.07.2025
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Altkreise vor 2007: Aschersleben-Staßfurt (ASL), Halberstadt (HBS), Quedlinburg (QLB), Wernigerode (WR) ASL: 2001: Verordnung des Landkreises Aschersleben-Staßfurt für das Landschaftsschutzgebiet "Harz" vom 23.05.2001; Amtsblatt für den Landkreis Aschersleben-Staßfurt 10/2001 (PDF) HBS: 2000: Verordnung des Landkreises Halberstadt über das Landschaftsschutzgebiet "Nördliches Harzvorland" vom 15.12.2000; Amtsblatt Landkreis Halberstadt 24/2000 vom 27.12.2000 (PDF) QLB: 2021: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Quedlinburg über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Quedlinburg“ vom 25.11.2021; Harzer Kreisblatt - Amtsblatt des Landkreises Harz 12/2021 vom 18.12.2021 (PDF) 2010: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Quedlinburg über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Quedlinburg“ vom 16.09.2010; Amtsblatt des Landkreises Harz 10/2010 vom 23.10.2010 (PDF) 2007: Achte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 19.02.2007; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 4/2007 (PDF) 2002: Siebente Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet ”Harz und nördliches Harzvorland” im Landkreis Quedlinburg (LSG-VOHV) Vom 18. Juli 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 16/2002 (PDF) 2002: Sechste Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 17. Mai 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 12/2002 (PDF) 2002: Fünfte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg Vom 03. April 2002; Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg 8/2002 (PDF) 2001: Vierte Verordnung der Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg vom 04. Februar 1994 - Vom 18. April 2001 (PDF) 1994: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Quedlinburg (LSG-VOHV) vom 04.02.1994 (PDF) WR: 2020: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 11.08.2020; Harzer Kreiblatt - AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 9/2020 vom 19.09.2020 (PDF) 2019: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 22.11.2019; Harzer Kreiblatt - AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 12/2019 vom 21.12.2019 (PDF) 2016: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 06.10.2016; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 10/2016 vom 22.10.2016 (PDF) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 04.09.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 9/2012 vom 22.09.2012 (PDF) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 23.05.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 6/2012 vom 23.06.2012 (PDF) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 07.03.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 3/2012 vom 24.03.2012 (PDF) 2012: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode" vom 25.01.2012; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 2/2012 vom 18.02.2012 (PDF) 2010: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Wernigerode vom 10.04.2008; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 7/2010 vom 24.07.2010 (PDF) 2009: Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 12.06.2009; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 7/2009 vom 25.07.2009 (PDF) 2009: V E R O R D N U N G des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 09.03.2009; AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 4/2009 vom 25.04.2009 (PDF) 1999/2000: Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Wernigerode vom 08.12.1999; (Amtsblatt für den Landkreis Wernigerode 3/2000 vom 31.03.2000 (PDF) zurück zur Seite LSG0032___ Altkreise vor 2007: Mansfelder Land (ML), Sangerhausen (SGH) ML: 2021: 21. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten" für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 07.10.2021 (PDF) 2021: 20. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 22.03.2021; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 04-2021 vom 24.04.2021 (PDF) 2020: 19. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 17.11.2020 (pdf 388 KB) Karte zur 19. Änderungsverordnung (PDF) 2014: 18. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfelder Land vom 10.09.2014; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 9/2014 vom 27.09.2014 (PDF) 2014: 17. Änderungsverordnung vom 10.07.2014; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 7/2014 vom 28.07.2014 (PDF) 2013: 16. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz vom 10.06.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 6/2013 vom 01.07.2013 (PDF) 2009: 15. Änderungsverordnung zum Beschluss Nr. 45-10/68 des Rates des Bezirkes Halle (Saale) vom 26.04.1968 zur „Unterschutzstellung der Landschaftsteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten“ für den Landkreis Mansfelder Land vom 09.10.2009; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2009 vom 24.10.2009 (PDF) 1968: Beschluß-Nr. 45-10/68 vom 26.04.1968 des Rates des Bezirkes Halle - Unterschutzstellung der Landschaftsbestandteile Harz, Rippachtal, Aga- und Elstertal zu Landschaftsschutzgebieten; Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Halle 2/1968 vom Mai 1968 (PDF) SGH: 2013: 5. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 15.10.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 10/2013 vom 28.10.2013 (PDF) 2013: 4. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 13.08.2013; DAS AMTSBLATT Landkreis Mansfeld-Südharz 8/2013 vom 26.08.2013 (PDF) 2007: 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 27.09.2007; Das Amtsblatt Landkreis Mansfeld-Südharz 5/2007 vom 27.10.2007 (PDF) 2006: 2. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harzvorland" (Landkreis Sangerhausen) vom 02.08.1995 - vom 09.11.2006; Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 15/2006 vom 09.11.2006 (PDF) 1998: Verordnung zur 1. Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiete "Harz und südliches Harzvorland" im Landkreis Sangerhausen vom 09.04.1998 (PDF) 1995: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Harz und südliches Harzvorland" vom 02.08.1995; Amtsblatt für den Landkreis Sangerhausen 7/1995 vom 18.09.1995 (PDF) zurück zur Seite LSG0032___
Auftragnehmer: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Im Rahmen dieses Projektes wurde der verfügbare Datenbestand zu Sedimentmengen und Sedimentbeschaffenheit recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Es erfolgten Gewässerbegehungen und die messtechnische Bestimmung von Sedimentmächtigkeiten sowie die Ableitung der entsprechenden Sedimentvolumina an den identifizierten Gewässerschwerpunktbereichen. Ausgewählte Sedimentablagerungen wurden beprobt und hinsichtlich des bodenmechanischen Zustandes und der chemischen Zusammensetzung untersucht. Hier können Sie die Unterlagen des Fachgutachtens "Bestandsaufnahme belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts“ im pdf-Format herunterladen. Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Teil I Sedimenterkundung Teil I - Textteil Bericht Sedimenterkundung pdf-Datei öffnen [ca. 1,1 MB] Teil I - Anlagen Anlage 1 - Übersichtskarte mit allen angefahrenen Punkten pdf-Datei öffnen [ca. 2,8 MB] Anlage 2.1 - Karte Sedimentmächtigkeiten Sachsen-Anhalt pdf-Datei öffnen [ca. 2,8 MB] Anlage 2.2 - Karte Sedimentmächtigkeit Bode pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlage 2.3 - Karte Sedimentmächtigkeit Havel pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 2.4 - Karte Sedimentmächtigkeit Nebenstruktur Saale pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 2.5 - Karte Sedimentmächtigkeit Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 2.6 - Karte Sedimentmächtigkeit Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 1,8 MB] Anlage 2.7 - Karte Sedimentmächtigkeit Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 3.1 - Karte Sedimentvolumen Sachsen-Anhalt pdf-Datei öffnen [ca. 2,9 MB] Anlage 3.2 - Karte Sedimentvolumen Bode pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlage 3.3 - Karte Sedimentvolumen Havel pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 3.4 - Karte Sedimentvolumen Nebenstruktur Saale pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 3.5 - Karte Sedimentvolumen Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 3.6 - Karte Sedimentvolumen Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 1,8 MB] Anlage 3.7 - Karte Sedimentvolumen Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 4 - Tabelle Anfahrten, Sedimentmächtigkeit, -volumen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 5.1 - Peilstangensondierung Bode, Schlenze, Weiße Elster, Saale Seitenstrukturen pdf-Datei öffnen [ca. 1,5 MB] Anlage 5.2 - Peilstangensondierung Hauptsaale pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 5.3 - Peilstangensondierung Havel, Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 6 a - Begehungsprotokolle Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 5,2 MB] Anlage 6 b - Begehungsprotokolle Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 2,0 MB] Anlage 6 c - Begehungsprotokolle Wipper pdf-Datei öffnen [ca. 8,8 MB] Anlage 6 d - Begehungsprotokolle Unstrut pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 6 e - Begehungsprotokolle Mulde pdf-Datei öffnen [ca. 5,7 MB] Anlage 6 f - Begehungsprotokolle Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 5,0 MB] Anlage 6 g - Begehungsprotokolle Havel pdf-Datei öffnen [ca. 9,3 MB] Anlage 6 h - Begehungsprotokolle Laucha pdf-Datei öffnen [ca. 3,3 MB] Anlage 6 i - Begehungsprotokolle Luppe pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 6 j - Begehungsprotokolle Bode pdf-Datei öffnen [ca. 13,6 MB] Anlage 6 k - Begehungsprotokolle Saale pdf-Datei öffnen [ca. 9,1 MB] Teil II Sedimentuntersuchung Teil II - Textteil Bericht Sedimentuntersuchung pdf-Datei öffnen [ca. 13,2 MB] Teil II - Anlagen Anlage 1 - Übersichtskarte Probenahmestandorte pdf-Datei öffnen [ca. 1,3 MB] Anlage 2.1 - Karte Probenahme Gewässerbereich Halle pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 2.2 - Karte Probenahme Mühlgraben Holleben pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 3.1 - Karte Verteilung Zn Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.2 - Karte Verteilung Hg Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.3 - Karte Verteilung Dioxine Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.4 - Karte Verteilung PAK-5 Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 4 - Probenahmeprotokolle pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 5 - Laborberichte pdf-Datei öffnen [ca. 17,1 MB] Anlage 6 - Protokolle Partikelmessung pdf-Datei öffnen [ca. 12,9 MB]
Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 08/2025 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • Flurstücksnummer Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu Gebietskörperschaften Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Elisabethstraße 15 06847 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 6503-1258* Telefax: 0340 6503-1001 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 08/2025 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 08/2025 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 1. Juli 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f III Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden. Regelungen sind vor allem enthalten für Anlagen und Betriebe - in der TA Lärm für Sportanlagen - in der Sportanlagenlärmschutzverordnung für neue Straßen und Schienenwege - in der Verkehrslärmschutzverordnung für den Luftverkehrs - Luftverkehrsgesetz und Fluglärmschutzgesetz Einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen Lärm von bestehenden Straßen und Schienenwegen besteht nicht. Hier greifen an Bundesfernstraßen außerhalb von Ballungsräumen und an Schienenwegen des Bundes ab einer bestimmten Lärmbelastung haushaltsrechtliche Regelungen zur Lärmsanierung. Über die Belastung mit Umgebungslärm entlang stark befahrener Straßen, Schienenwege, im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle und innerhalb der Ballungsräume Halle und Magdeburg informieren Lärmkarten, die beginnend mit dem Jahr 2012 aller fünf Jahre zu aktualisieren sind. Weitere Informationen zum Schutz gegen Lärm und zur Minderung von Umgebungslärm finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt . Gemeinden sollen bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung unterstützt werden, so dass Lärmbelastungen vornehmlich aus dem Bereich des Straßenverkehrs vermindert werden. Die Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm erfasst ausschließlich Straßen in kommunaler Baulast. Gefördert werden insbesondere: bauliche Veränderungen der Straße (beispielsweise Verringerung des Straßenquerschnitts durch Nutzungsänderung von bisher für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrspuren), Abmarkierung von Radwegen, Straßenmöblierung unter Einhaltung des § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Kübel zur Bepflanzung zur Veränderung der Straßenbreite), Ersatz oder Überbauung von Pflaster durch Asphalt, Mehrkosten für den Einsatz von lärmmindernden Straßenoberflächen gegenüber einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung, Verkehrsorganisatorische und verkehrsberuhigende Maßnahmen einschließlich der Optimierung von Lichtzeichenanlagen zur Verminderung der Lärmbelastungen durch den Verkehr, Einsatz von Abschirmelementen (z.B. Lärmschutzwälle und –wände). Förderhöhe: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellung und Bewilligung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514-0 E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Förderrichtlinie Wesentliches Ziel und Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung aus Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Download der Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen (pdf) Die Antragsunterlagen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-von-massnahmen-aus-laermaktionsplaenen/
Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Pressemitteilung Nr.:02 /2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 19.02.2007 Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall- wirtschaft dar, da seit dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Das hatte die Errichtung und Inbetrieb- nahme von thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen zur Folge, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt rechtzeitig aufgenommen ha- ben. Die Summe aller festen Siedlungsabfälle beträgt im Jahr 2005 insgesamt 1.873.268 Mg (Megagramm), das sind 395.544 Mg weniger als im vergange- nen Jahr. Das Aufkommen an den festen kommunalen Abfällen beträgt 600.426 Mg, dies entspricht einem jährlichen Aufkommen von 242 kg/Einwohner. Während die Wertstoffmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben sind, hat sich das Aufkommen an Bioabfällen von 76 kg/Einwohner auf 80 kg/Einwohner erhöht. In Umsetzung der gesetzlichen Forderungen wurden im Jahr 2005 von den bisher betriebenen 24 Hausmülldeponien 18 Deponien geschlossen. Für den weiteren Betrieb stehen nunmehr noch 6 Deponien für ablagerungsfähige Restabfälle und zusätzlich eine Deponie für asbesthaltige Abfälle mit einer Gesamtablagerungskapazität von rund 2,3 Mio m3 (Angaben aus dem Abfall- wirtschaftsplan Teilplan I – Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist bezüglich der im Land erzeugten und auch der entsorgten Abfallmenge nach einem Rückgang 2004 in diesem Jahr wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Das erzeugte Ge- samtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist gegen- über dem Vorjahr um 73.444 Mg auf 1.087.649 Mg angestiegen Die Abfälle kommen hauptsächlich aus dem Bausektor (Abriss und Sanie- rung) oder entstehen bei der Behandlung von Abfällen. Die produktionsspezi- fischen Industrieabfälle bilden einen vergleichsweise geringen Teil (ca. 39 %) des erzeugten Gesamtaufkommens. Die Ergebnisse der Abfallbilanz 2005 werden am 21. Februar 2007 im Rah- men einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz den zuständigen Abfallbehörden vor- gestellt. Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Abfallbilanz 2005 des Landes Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Nr.: 10/2021 Halle (Saale), 04.06.2021 Die Präsidentin Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt (LAU) sechs Wölfe gemeldet, die tot oder schwer verletzt aufgefunden wurden. In drei Fällen war die Todesursache illegaler Beschuss. Das bestätigen die vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin durchgeführten pathologischen Untersuchungen. Da die Tötung eines Wolfes strafbar ist, wurden alle drei Fälle zur Anzeige gebracht. Wölfe sind international durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die FFH-Richtlinie und nach der Berner Konvention streng geschützt. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, welches unter anderem das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen untersagt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen - Geldstrafen oder Freiheitsentzug - kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. In den Jahren 2009 bis 2021 wurden in Sachsen-Anhalt elf Wölfe illegal durch Beschuss getötet. Dies entspricht einem Anteil von 15 % an allen Totfunden in Sachsen-Anhalt und stellt nach der Tötung bei Verkehrsunfällen die zweithäufigste nachweisbare Todesursache dar. Pressemitteilung Seit April 2021 wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1
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