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Sedimentmanagementkonzept Sachsen-Anhalt Abgeschlossene Leistungen - Schwermetalleinträge aus dem Schlüsselstollen in die Saale

Auftragnehmer: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department Fließgewässerökologie Der Schlüsselstollen entwässert das durch langjährigen Bergbau geprägte ehemalige Mansfelder Kupferschieferrevier und stellt eine überregional wirkende Punktquelle für Schwermetalleinträge dar. Aufgrund der großräumigen Entwässerungsfunktion und der damit verbundenen hohen Stoffanreicherung (im wesentlich Schwermetall-, Arsen- und Salzfrachten) sind signifikant erhöhte Stoffgehalte nicht nur im unmittelbaren Mündungsbereich des Schlüsselstollens in der Schlenze, sondern auch in stromabwärts liegenden Saalebereichen und darüber hinaus bis in die Elbe festzustellen. Welche konkreten Prozesse (Fällung, Sedimentation, Rücklösung, biologische Fixierung, biologische Freisetzung u.s.w.) tatsächlich ablaufen und welche gewässerspezifischen Parameter eine Verstärkung bzw. Minderung dieser Prozesse bewirken, war weitestgehend unbekannt. Zur Klärung dieser Kenntnisdefizite wurden Profiluntersuchungen in der Saale, beginnend ab der Schlenzemündung, zur differenzierten Ermittlung der Einschichtungszone ausgeführt. Im Labormaßstab wurden an Mischproben, welche verschiedenen hydraulischen Ablaufbedingungen entsprachen, Untersuchungen bzgl. Schadstofffixierung bzw. Rücklösung an Schwebstoffen in Form von Schüttel- und Sinkversuchen ausgeführt. Hier können Sie die Unterlagen des Fachgutachtens "Umsetzung Sedimentmanagementkonzept - Schwermetalleinträge Schlüsselstollen in die Saale“ im pdf-Format herunterladen. Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Textteil Bericht "Schwermetalleinträge aus dem Schlüsselstollen in die Saale" pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlagen Anlage 1 - Stoffkonzentrationen nach Mündung des Schlüsselstollens in die Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 2 - Sedimentprobenahmen Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 3.1 - Stoffkonzentrationen Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 3.2 - Stoffkonzentrationen Metalle Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 4 - Stoffkonzentrationen Längsverlauf Saale November 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 5 - Einmischung Schlenze in die Saale pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 6 - Sedimentprobenahmen Längsverlauf Saale Juli 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 7 - Sedimentprobenahmen Längsverlauf Saale November 2012 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 8 - Schüttelversuch Saale-Schlenze-Wassermischungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 9 - Sinkversuch partikelgebundener Elemente pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 10 - Rücklöseversuch Sedimente Saale km 59 pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 11 - Koordinaten Probenahmestellen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 12 - Karte Probenahmestellen pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB]

Sedimentmanagementkonzept Sachsen-Anhalt Ausgangssituation Zielstellung Umsetzung / Federführung Arbeitsstand / laufende Arbeiten Schwerpunkte 1.Bewirtschaftungszeitraum (2009- 2015) Schwerpunkte 2.Bewirtschaftungszeitraum (2015- 2021) Abgeschlossene Leistungen Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle Ermittlung des Remobilisierungspotentials belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts Bestandsaufnahme belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts Schwermetalleinträge aus dem Schlüsselstollen in die Saale Fachberichte der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung im MLU Sachsen-Anhalt am 05.05.2011

Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind viele stoffliche Belastungen auf den Einfluss sedimentgebundener Schadstoffe aus historischen Einträgen zurückzuführen. Belastete Feinsedimente lagern sich in strömungsberuhigten Gewässerbereichen ab und werden ggf. bei veränderten Abflussbedingungen (Hochwasser) im Gewässer weiter transportiert. Auch in Sachsen- Anhalt liegen auf Grund der industriegeschichtlichen Entwicklung Mitteldeutschlands wesentliche Schadstoffquellen für die Gewässer in Form von belasteten Altsedimentdepots in den Zuflüssen zur Elbe und auch in der Elbe vor. Deshalb arbeitet in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft an der Identifizierung und Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle. Die Ergebnisse der dazu vorgenommenen, umfangreichen Untersuchungen sind eingegangen in das elbeweite Sedimentmanagementkonzept der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und in das Sedimentmanagementkonzept der internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Die Zielstellung des Sedimentmanagementkonzeptes von Sachsen-Anhalt besteht im 2. Bewirtschaftungszeitraum von 2015 bis 2021 vorrangig in der Umsetzung der im Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe enthaltenen Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung und Fortschreibung des Sedimentmanagementkonzepts ist Bestandteil des Schadstoffkonzeptes Sachsen Anhalts und wird wie das Schadstoffkonzept federführend durch die Ad hoc AG Schadstoffe in Sachsen Anhalt unter Leitung des LHW bearbeitet ( siehe hier ). Im Zeitraum der ersten Bewirtschaftungsphase wurden als Bearbeitungsschwerpunkte nachfolgende Leistungen realisiert: Grundlagenermittlung zu relevanten Sedimentablagerungen, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Sedimentmanagement der FGG Elbe, Detailuntersuchungen zu Sedimentablagerungen im Unterlauf der Bode und in ausgewählten Seitenstrukturen der Saale, Prognose bzgl. der Art und des Umfanges der Wirkung von Schwebstoff- und Feinsedimenteinträgen auf geplante Retentionsflächen zum Hochwasserschutz. Die Leistungen erfolgten unter Federführung in Verantwortung des LHW. Die dabei erzielten Ergebnisse stehen im Abschnitt " Abgeschlossene Leistungen " zum download bereit Im 2. Bewirtschaftungszeitraum sind vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe geplant. Dazu zählen: Detailuntersuchungen von Sedimentablagerungen in den Seitenstrukturen der Unteren Saale und darauf aufbauend die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes bezüglich des Umgangs mit Altsedimentdepots im Bereich der Saale der Abschluss der Untersuchungen zu den Sedimentbelastungsquellen im Unterlauf der Bode einschließlich eines Entscheidungsvorschlages. Die Federführung und die Zuständigkeit für diese Projekte liegen in der Verantwortung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF). Weiterhin sind nachfolgende Einzelprojekte geplant beziehungsweise bereits in Vorbereitung: Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten zum Schwebstoff- und Sedimentrückhalt im Muldestausee, Pilotprojekt zum Feinsedimentmanagement an ausgewählten Saalestaustufen Fertigstellung: 2014 Auftragnehmer: Arcadis Deutschland GmbH Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2013 Auftragnehmer: Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung (IWS) Lehrstuhl für Wasserbau und Wassermengenwirtschaft der Universität Stuttgart Zur Ermittlung der Erosionsstabilität des Sedimentes wurden an kohäsiven ungestörten Sedimentablagerungen Vor-Ort-Messungen ("in situ") ausgeführt sowie ungestörte Sedimentkerne entnommen und labortechnisch untersucht. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Im Rahmen dieses Projektes wurde der verfügbare Datenbestand zu Sedimentmengen und Sedimentbeschaffenheit recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department Fließgewässerökologie Der Schlüsselstollen entwässert das durch langjährigen Bergbau geprägte ehemalige Mansfelder Kupferschieferrevier und stellt eine überregional wirkende Punktquelle für Schwermetalleinträge dar. mehr Informationen hier Um den Anforderungen der WRRL zu genügen, müssen u. a. auch die Emissionen aus Altlasten und dem Altbergbau erfasst und die Wirkung auf die Gewässer beurteilt werden. Detaillierte Untersuchungen im Bereich des Schlüsselstollens und des Spittelwassers/Schachtgrabens erfolgten unter Federführung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf den Internetseiten der LAF unter http://www.laf-lsa.de/wasserrahmenrichtlinie/ Im Rahmen der Veranstaltung wurden folgende Themen vorgestellt und diskutiert: Einführung in die Problematik (pdf, ca. 6,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept der IKSE (pdf, ca. 2,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept des Landes Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 3,5 MB) Beobachtung schadstoffbelasteter Aueböden in Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 6,1 MB) Sedimente in den Flüssen Sachsen-Anhalts und ihre Auswirkungen auf Wildfische sowie die Belastung von Reh- und Schwarzwild in der Muldeaue (pdf, ca. 4,3 MB) Frachtreduzierung schwebstoffgebundener Schadstoffe Schwerpunkt Fließgewässer Spittelwasser/Schachtgraben (pdf, ca. 6,7 MB) Baggergutverbringung Elbe - Saale (pdf, ca. 3,2 MB) Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung finden Sie hier (pdf, ca. 0,1 MB)

Das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 08/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 08/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 08/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- ​deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener

INSPIRE SN Geologie GK50 Eiszeit

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur Geologie im Freistaat Sachsen. Der Datensatz des Kartenwerkes bildet die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine in den Gebieten mit nennenswerter eiszeitlicher Bedeckung im Maßstab 1 : 50.000 ab. Lückenhafte Angaben zu Stratigraphie und/oder Petrographie einzelner Flächen werden schrittweise vervollständigt. Eine einheitlich graue Signatur markiert die unvollständig attributierten Features. Der Datensatz ist nutzbar in einem Maßstab kleiner als 1 : 25.000. Das Kartenwerk ist eines von 7 geologischen Kartenwerken, welches für das Gebiet des Freistaates Sachsen in jeweils eigenen Kartendiensten INSPIRE-konform bereitgestellt wird.

INSPIRE SN Geologie GK50 LKQ

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur Geologie im Freistaat Sachsen. Der Datensatz des Kartenwerkes bildet die quartären Lockergesteine und die an ihrer Basis anstehenden Festgesteine in mehreren, übereinanderlagernden Horizontkarten im Maßstab 1 : 50.000 ab. Bei dem bereitgestellten Datensatz handelt es sich um einen Ausschnitt aus der Gesamtkarte. Die INSPIRE-konforme Umsetzung der weiteren Kartenbereiche ist derzeit in Arbeit. Lückenhafte Angaben zu Stratigraphie und/oder Petrographie einzelner Flächen werden schrittweise vervollständigt. Eine einheitlich graue Signatur markiert die unvollständig attributierten Features. Der Datensatz ist nutzbar in einem Maßstab kleiner als 1 : 25.000. Das Kartenwerk ist eines von 7 geologischen Kartenwerken, welches für das Gebiet des Freistaates Sachsen in jeweils eigenen Kartendiensten INSPIRE-konform bereitgestellt wird.

Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere 1. Die Bedeutung des besonderen Schutzes von Tieren 2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten 3. Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen 4. Besitz von Totfunden für Forschung oder Lehre 5. Totfunde von Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97, die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegen (sogenannte „Doppelrechtler“) 6. Verstorbene naturentnommene Pfleglinge von Zoos und Tiergärten 7. Verstorbene gezüchtete oder eingeführte Tiere von Zoos, Tiergärten und privaten Haltern 8. Anforderungen an Präparatoren 9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation 10. Nachweispflicht 11. Kennzeichnung 12. Vermarktung 13. Buchführungspflicht 14. Gesetze, Merkblätter und weitere Informationen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 fest, welche Tier- und auch Pflanzenarten einem besonderen Schutz und welche zusätzlich einem strengen gesetzlichen Schutz unterliegen. Abhängig vom Status besonders geschützt oder streng geschützt bestehen bestimmte Schutzfestlegungen (siehe Seite Grundlagen ). Alle besonders geschützten und streng geschützten Arten unterliegen z. B. einschlägigen Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 BNatSchG sowie Artikel 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier; siehe Foto) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) diesen strengen Verboten. Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (siehe Punkt 9c ). Als Ausnahme vom gesetzlichen Besitzverbot dürfen Totfunde der geschützten Arten nur für Forschung oder Lehre verwendet werden. Dabei ist der Besitz der streng geschützten Exemplare nur staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten (siehe Punkt 3.1 ) bzw. an eine Ausnahmegenehmigung gebunden (siehe Punkt 9c ). Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden. Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch die unter Punkt 3.2 genannten Einrichtungen sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c eingeholt wurde. Totfunde der nur besonders geschützten Arten dürfen von den folgenden Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden: a) Von staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 b) Von weiteren in Sachsen-Anhalt aufnahmeberechtigten Einrichtungen des öffentlichen Rechts  nach Punkt 3.2 Andere Institutionen wie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen benötigen für den Besitz der besonders geschützten Arten wie auch für die streng geschützten Arten eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c . Bei diesen Arten ist der Vorrang des jagdlichen Aneignungsrechts zu berücksichtigen (siehe Punkt 5 ). Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Für alle naturentnommenen Tiere gilt ein striktes Vermarktungsverbot [§ 44 BNatSchG sowie Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Deshalb dürfen die verstorbenen naturentnommenen Pfleglinge, falls sie für die Präparation vorgesehen sind, von Zoos und Tiergärten nur direkt an Forschungs- und Lehreinrichtungen entsprechend der Punkte 3 und 4 gegeben werden. Für den Nachweis der Herkunft ist ein Übergabe-Protokoll mit den Fundangaben (Ort und Datum) mitzugeben. Sind verstorbene naturentnommene Pfleglinge der streng geschützten Arten für die Präparation vorgesehen, müssen sie von Zoos und Tiergärten vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 abgegeben werden. Eine Abgabe an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 oder an private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtungen nach Punkt 3.1 keinen Bedarf an dem jeweiligen Tier haben und wenn eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c vorliegt. Da eine Vermarktung verboten ist, sind für naturentnommene Anhang A-Exemplare auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Eine Abgabe verstorbener naturentnommener Pfleglinge der besonders geschützten Arten an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 und an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechend Punkt 3.2 ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Weitergabe an andere private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Tier entsprechend Punkt 9c besitzt. (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ) Eine Abgabe verstorbener „Doppelrechtler“ als streng geschützte Arten hat vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen entsprechend Punkt 3.1 und nachrangig an die weiteren Forschungs- oder Lehreinrichtungen nach Punkt 3.2 bzw. an andere private Lehreinrichtungen und Vereine zu erfolgen. Bei der Weitergabe ist neben dem Übergabe-Protokoll die Eigentumsabtrittserklärung des Jagdausübungsberechtigten einschließlich einer angefügten Kopie des Jagdscheins mitzugeben. Erforderliche Angaben der Eigentumsabtrittserklärung des Jägers: Vollständige Adressen von Jäger und Empfänger, Art und Beschreibung des toten Tieres, genauer Fundort, Funddatum, Unterschrift des Jägers mit Ort und Datum sowie Kopie des Jagdscheins anheften. Da eine Vermarktung verboten ist, sind auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Tote Tiere aus legaler Zucht oder Einfuhr dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen mit den vollständigen Herkunftsbelegen verkauft werden: Für einen rechtmäßigen Verkauf dieser Frostexemplare an den Präparator bzw. an den neuen Besitzer ist die EU-Bescheinigung vom Züchter bzw. Besitzer zuvor beim CITES-Büro von „LIV - Lebend“ auf „BOD - Totes Tier“ ändern zu lassen. Das Kennzeichen hat am Tier zu verbleiben. Mit der auf „BOD - Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung muss der Präparator bzw. der neue Besitzer nach Fertigstellung des Präparats bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde ein neues Dokument beantragen, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby. Dabei ist das angefertigte Präparat genau zu beschreiben, z. B. Standpräparat, Fellpräparat, gegerbtes Rohfell (Haut), Kopfpräparat, Schädelpräparat (Skelett), Skelett, Balgpräparat, Federsammlung (Rupfung) oder Einzelfeder (Stoßfeder, Schwungfeder). Für Präparate ohne Ring bzw. ohne Transponder sind zwei Fotos je Exemplar bei der Bescheinigungsbeantragung mit einzureichen. 7.2 Besonders geschützte und alle nicht unter Punkt 7.1 genannten streng geschützten Tiere Sind die Frostexemplare bzw. die fertigen Präparate dieser Arten durch Ringe oder Transponder gekennzeichnet, ist ein Verkauf der legal gezüchteten oder eingeführten Tiere mit dem vollständigen Herkunftsnachweis möglich (siehe Seite Nachweispflicht ). Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (siehe Punkt 9 ). Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (siehe Punkt 3.1 und Punkt 3.2 ). Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (siehe Punkt 9 und Punkt 10 ). Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (siehe Punkt 7.1 ). Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (siehe Punkt 13 ). Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV] (siehe Punkt 11 ). Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (siehe Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter dem Punkt 3.1 oder dem Punkt 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz [siehe Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA , Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Datei Muster Zeugenbestätigung Altbesitz - § 46 BNatSchG (PDF)]. Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind auf der Seite „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (siehe Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d und 9e zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a bis 9c ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f bis 9h und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen Artenschutzrechtliche Informationsschriften Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter Vollzugshinweise 2010 Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalt

Landschaftsschutzgebiete (LSG) Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 Code LSG0001WB_ LSG0002WB_ LSG0003WB_ LSG0004SAW LSG0005SAW LSG0005SDL LSG0005___ LSG0006SDL LSG0007SAW LSG0008SAW LSG0008SAW LSG0009SDL LSG0010SAW LSG0010SDL LSG0010___ LSG0011SAW LSG0012BOE LSG0012OK_ LSG0012___ LSG0013OK_ LSG0014BK_ LSG0015MD_ LSG0015___ LSG0016JL_ LSG0016MD_ LSG0016___ LSG0017JL_ LSG0019BOE LSG0020BOE LSG0021BOE LSG0022BOE LSG0023AZE LSG0023DE_ LSG0023JL_ LSG0023MD_ LSG0023SBK LSG0023___ LSG0025ASL LSG0025BBG LSG0025BOE LSG0025HBS LSG0025QLB LSG0025SBK LSG0025___ LSG0026HBS LSG0027HBS LSG0029SDL LSG0030AZE LSG0030DE_ LSG0030JL_ LSG0030___ LSG0031BK_ LSG0031SAW LSG0031___ LSG0032ASL LSG0032HBS LSG0032ML_ LSG0032QLB LSG0032SGH LSG0032WR_ LSG0032___ LSG0033ASL LSG0033QLB LSG0033___ LSG0034BBG LSG0034BLK LSG0034HAL LSG0034ML_ LSG0034SK_ LSG0034WSF LSG0034___ LSG0035BTF LSG0035WB_ LSG0035___ LSG0036SK_ LSG0037HAL LSG0037SK_ LSG0037___ LSG0038ML_ LSG0038SK_ LSG0038___ LSG0039SGH LSG0040BLK LSG0040MQ_ LSG0040SGH LSG0040___ LSG0042BLK LSG0043BLK Name Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge Elbetal - Prettin Thiergarten Annaburg Arendsee Ostrand der Arendseer Hochfläche Ostrand der Arendseer Hochfläche Ostrand der Arendseer Hochfläche Untere Havel Salzwedel-Diesdorf Zichtauer Berge und Klötzer Forst Zichtauer Berge und Klötzer Forst Arneburger Hang Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete ... Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete ... Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete ... Gardelegen-Letzlinger Forst Harbke-Allertal Harbke-Allertal Harbke-Allertal Flechtinger Höhenzug Lindhorst - Ramstedter Forst Barleber-Jersleber See mit Elbniederung Barleber und Jersleber See m. Ohre- u.Elbniederung Umflutehle-Külzauer Forst Zuwachs-Külzauer Forst Umflutehle-Külzauer Forst Möckern-Magdeburgerforth Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland Bergen Fauler See Henneberg und Osterberg Mittelelbe Mittelelbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittelelbe / Mittlere Elbe Bodeniederung Bodeniederung Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen Bodeniederung Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse Bodeniederung Bode Huy Fallstein Aland-Elbe-Niederung Zerbster Land Zerbster Land Zerbster Land Zerbster Land Drömling Drömling Drömling Harz Nördliches Harzvorland Harz Harz und nördliches Harzvorland Harz und südliches Harzvorland Harz und nördliches Harzvorland Harz und Vorländer Hakel Hakel Hakel Saale Saale Saaletal Saale Saaletal Saaletal Saale Dübener Heide Dübener Heide Dübener Heide Petersberg Dölauer Heide Dölauer Heide Dölauer Heide Süßer und Salziger See Süßer See Süßer See; Süßer und Salziger See Kyffhäuser Unstrut-Triasland Unstrut-Triasland Unstrut-Triasland Unstrut-Triasland Elsteraue Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst Status VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO dB VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 2 1 1 1 1 2 5 3 1 1 1 7 2 1 6 1 1 1 7 1 1 1 4 1 4 4 4 3 6 2 1 1 7 3 3 7 2 1 2 2 1 1 1 2 7 8 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 4 1 3 1 1 JB 1997 2003 2000 2014 1964 1964 1967 2005 1964 2020 1975 1975 1998 2006 2006 1993 2020 1964 2000 1975 1975 1997 1963 1939 1939 1957 1957 1964 1964 1964 1996 1998 2001 2003 1998 1996 1997 2004 1990 1990 1990 1990 2016 2016 2001 2000 1968 1994 1995 2000 1939 1939 1999 1997 2012 1962 2004 1997 1997 1998 1998 1952 1952 2003 1954 2000 1995 2001 1961 2004 1998 JAe Größe GIS (ha) Größe VO (ha) 2009 974,7483 972,0000 2025 868,5857 868,0000 2009 320,2408 324,4000 2917,6359 2800,0000 272,1027 260,0000 6917,4775 6950,0000 7189,5802 7210,0000 2023 28593,7245 28730,0000 18549,6584 19700,0000 10634,1203 10800,0000 45,4876 0,0000 632,1371 60000,0000 1217,3449 1219,0000 2023 11173,4964 11176,0000 2023 12390,8413 12395,0000 5723,7652 5300,0000 2724,8614 2726,0000 9982,8001 9987,0000 12707,6614 12713,0000 18475,9678 18750,0000 6358,7752 6400,0000 530,6672 526,7900 530,6672 526,7900 4009,6865 4003,0000 106,4712 14,1400 4116,1577 4017,1400 25070,8858 25680,0000 2022 7330,7702 7300,0000 50,4819 45,0000 91,9103 94,0000 8,6055 10,0000 2010 375,7977 394,0000 2010 21,1410 6,0000 2010 1507,5438 820,0000 1949,0456 1965,0000 2022 4634,5699 4695,0000 8488,0980 7880,0000 2010 5606,4899 8074,2968 2010 780,8953 820,0000 2011 1609,8885 1580,0000 679,1415 700,0000 757,1762 750,0000 2010 100,2482 100,0000 9533,8396 12024,2968 5490,3876 5497,7000 4063,3515 4060,0000 17825,8944 17838,8000 2020 5775,7314 5700,0000 19,2997 0,0000 145,5786 0,0000 5940,6097 5700,0000 4016,6270 19180,0000 15157,6810 0,0000 19174,3080 19180,0000 6808,2356 6927,0000 3914,7288 4000,0000 2026 22677,8989 22687,1957 2023 31840,8792 31000,0000 34738,3765 34961,8065 2024 58666,8131 58020,0000 2026 158646,9320 157596,0022 547,3229 566,0000 775,2811 800,0000 1322,6040 1366,0000 2021 5159,3194 5161,0000 2020 12296,9094 11500,0000 2305,3305 2314,0000 2023 611,7057 620,0000 2024 7656,2531 7806,0000 2022 6588,2942 6803,0000 34617,8123 36775,5000 7743,7975 7992,0000 2009 23530,1466 23686,5000 31273,9441 31678,5000 2183,5177 2169,1000 702,7937 720,0000 19,9953 20,0000 722,7890 740,0000 4186,2737 4183,0000 417,6565 400,0000 4603,9302 4583,0000 1185,4504 1202,0000 2021 14507,0907 21000,0000 9030,9266 8852,0000 1627,4066 1600,0000 25165,4239 31452,0000 1458,2240 1400,0000 5125,9167 5100,0000 Landschaftsschutzgebiete (LSG) Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 LSG0045MQ_ LSG0046BLK LSG0047BLK LSG0048MQ_ LSG0049BBG LSG0049BTF LSG0049KÖT LSG0049___ LSG0051AZE LSG0051AZE LSG0051BBG LSG0051BTF LSG0051DE_ LSG0051JL_ LSG0051KÖT LSG0051SBK LSG0051WB_ LSG0051WB_ LSG0051___ LSG0051___ LSG0052ML_ LSG0052SK_ LSG0052___ LSG0053WSF LSG0054DE_ LSG0054___ LSG0055BLK LSG0056BBG LSG0058MQ_ LSG0059KÖT LSG0060BTF LSG0061BBG LSG0062MQ_ LSG0063MQ_ LSG0064BOE LSG0064HBS LSG0064___ LSG0065SGH LSG0066SK_ LSG0067MQ_ LSG0068AZE LSG0069SK_ LSG0070AZE LSG0070DE_ LSG0070___ LSG0071WB_ LSG0072AZE LSG0072DE_ LSG0072WB_ LSG0072___ LSG0073MQ_ LSG0074SDL LSG0076AZE LSG0076DE_ LSG0076___ LSG0077AZE LSG0078AZE LSG0079MQ_ LSG0080OK_ LSG0081KÖT LSG0082ML_ LSG0083AZE LSG0083WB_ LSG0083___ LSG0085ABI LSG0092JL_ LSG0095WB_ LSG0097SDL LSG0098KÖT LSG0099QLB LSG0100WB_ LSG0102AZE LSG0103SDL LSG0109BK_ LSG0110HAL LSG0111SK_Elster-Luppe-Aue Kuhndorftal Leinewehtal Kiesgruben Wallendorf/Schladebach Fuhneaue Fuhneaue Fuhneaue ... Fuhneaue Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Mittlere Elbe Laweketal Laweketal Laweketal Maibachtal Mosigkauer Heide Mosigkauer Heide Finne-Triasland Erweiterung des LSG Saale Gröster Berge Horngrabenniederung Muldeaue Pouch-Schwemsal Wipperniederung Floßgraben Müchelner Kalktäler Großes Bruch/Aueniederung Großes Bruch Großes Bruch Helmestausee Berga-Kelbra Salzatal Lauchagrund Westfläming Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg Spitzberg Spitzberg Spitzberg Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal Oranienbaumer Heide Oranienbaumer Heide Oranienbaumer Heide Oranienbaumer Heide Weitzschkerbachtal Altmärkische Wische Roßlauer Vorfläming Roßlauer Vorfläming Roßlauer Vorfläming Zerbster Nuthetäler Loburger Vorfläming Geiselaue Hohe Börde Elsnigk - Osternienburger Teiche Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land Elbetal - Crassensee Elbetal - Crassensee Elbetal - Crassensee Südliche Goitzsche Elbtalaue Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig Tanger-Elbeniederung Kleinzerbster Busch Seweckenberge Elbetal - zwischen Elster und Sachau Mittlere Elbe-Steckby Elbaue-Wahlenberge Ohre und Elbniederung Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf Saaletal bei Merseburg Legende dB eS JB JAe VOdoppelter Bestand einstweilige Sicherstellung Jahr des Beginns der VO Jahr der letzten Änderung Verordnung VO VO VO VO VO VO VO VO VO dB VO VO VO VO VO VO VO dB VO dB VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO eS VO 1 1 1 1 1 2 4 2 2 3 1 1 3 1 3 1 1 1 2 0 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 2 1 1 1 2 1 2 2 2 1 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 0 1993 1993 1993 1994 2000 1999 1994 1990 1990 1990 1990 1990 1990 1990 1990 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 1997 1997 1997 1997 1997 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 2000 1999 1999 1999 1999 2000 2000 2000 2001 2001 2001 2000 2016 2005 2005 2001 2003 2000 2000 2001 2001 2004 2004 2008 2004 2004 2006 2003 2004 2005 2007 2015 2016 2022 2024 2010 2010 2010 2010 2021 2010 2011 2009 2009 2010 2010 2010 2009 2025 2025 2025 2025 2010 4370,4268 475,9988 216,0519 1710,1338 1165,7418 1350,6271 1185,4465 3701,8155 19715,6118 4224,6833 9,2935 3088,0666 6535,2616 1138,2209 5457,2803 6783,0653 600,8128 600,7949 43327,6127 4825,4782 513,5269 1363,1940 1876,7209 206,6704 1631,4086 1631,4086 8788,4293 2342,0810 1965,1272 136,2743 1763,2465 253,1812 229,3160 1311,0970 3458,3881 2905,6805 6364,0686 1096,5633 868,6290 306,8211 9816,2046 236,7213 605,9737 842,6481 1448,6217 10903,8334 590,4360 1087,0681 3406,2755 5083,7796 633,3098 7875,2004 19721,2880 160,6761 19881,9641 4991,1536 2449,5528 161,5657 2395,3286 225,9643 1144,7589 49,7770 646,1447 695,9217 1966,4326 7567,1809 5220,7162 4919,9566 207,2038 383,0274 2701,4032 4216,1564 2478,5590 7058,9531 503,6184 3089,6344 4307,7000 477,0000 219,0000 1708,0000 1163,0000 1070,0000 1450,0000 3683,0000 20930,0000 0,0000 9,0000 3087,9000 6265,0000 170,0000 5438,0000 6500,0000 600,1000 0,0000 43000,0000 0,0000 503,0000 1357,0000 1860,0000 212,0000 1614,1500 1614,1500 8000,0000 2257,0000 2140,0000 136,0000 1820,0000 261,0000 215,0000 1325,0000 2014,0000 2860,0000 4874,0000 1113,0000 852,0000 335,0000 9835,2150 276,3500 1460,0000 0,0000 1460,0000 10900,0000 600,0000 1089,0000 3480,0000 5169,0000 638,0000 7900,0000 20270,0000 0,0000 20270,0000 5228,7300 2449,0000 164,5600 2384,0000 240,0000 1148,8900 0,0000 647,7000 647,7000 2010,0000 7607,0000 5206,0000 4900,0000 220,0000 387,0000 2699,0000 4205,0000 2500,0000 7350,0000 493,0000 3034,0000

Preis der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt 2006-2014 Preis der Umweltallianz 2014 Preis der Umweltallianz 2012 Preis der Umweltallianz 2010 Preis der Umweltallianz 2008 Preis der Umweltallianz 2006

Kategorie Preisträger Produkte MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Strategien und innovative Projekte LEUNA-Harze GmbH, Leuna Sonderpreis der Umweltallianz Wäscherei Edelweiß Ordel OHG & Co., Burg bei Magdeburg Kategorie Preisträger Beste Produktinnovation ENERTAINER Energy GmbH, Magdeburg Bestes Konzept KD Elektroniksysteme GmbH, Zerbst Sonderpreis der Umweltallianz InfraLeuna GmbH, Leuna Kategorie Preisträger Nachhaltigste Produktentwicklung Ecosia, Lutherstadt Wittenberg Nachhaltigste Porzessinnovation KSM Castings Wernigerode GmbH Sonderpreis des Handwerks Wolfgang Kortegast Industrielackierungen, Deersheim Kategorie Preisträger 1. Platz DGE - Dr. Gunther Engineering GmbH, Lutherstadt Wittenberg 2. Platz Deutsche Gumtec AG, Halle (Saale) 3. Platz JACKON Insulation GmbH, Arendsee (Altmark) Sonderpreis des Handwerks Volker Joksch GmbH, Salzatal OT Trebitz Kategorie Preisträger Sieger Nibra Dachkeramik GmbH & Co. KG, Niedere Börde Sonderpreis EnD-I AG und Delta Automation GmbH, Schkopau Sonderpreis TEXPLAST GmbH, Bitterfeld-Wolfen

Sonderhefte der Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2018 Die kennzeichnenden Tierarten des FFH-Gebietes „Huy nördlich Halberstadt“ ja 1/2011 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2010 (pdf-Datei 11 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2010 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) ja 1/2010 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2009 (pdf-Datei 4,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2009 Messung des Einflusses von Fahrbahnoberflächen auf die Verkehrsgeräusche nach DIN EN ISO 11 819/1 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2009 Verbrennung von Gartenabfällen Zusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung aktualisierte Fassung April 2011 (pdf-Datei 1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2009 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2008 (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2009 Versuchsweiser Einsatz von Calcium-Magnesium-Acetat zur Reduzierung von Feinstaub in Halle (Saale) (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2008 Regionale Klimadiagnose Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) ja 4/2008 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2007 (pdf-Datei 6,1 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2008 Regionale Klimaänderungen auf der Basis des statistischen Regionalisierungsmodells WETTREG - Analysen und Trends für Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2008 Förderung von Wildobst und Feld-UlmeBeitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Biosphärenreservat Mittelelbe (pdf-Datei 4,06 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2008 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Biologische Vielfalt und FFH-Management im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland (Teil 1 und 2) (nicht barrierefrei) nein 2/2007 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2006 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2007 Künftige Klimaänderungen in Sachsen-Anhalt- Sachstand und Handlungsfelder -Workshop am 16. Juni 2006 im Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale) (pdf-Datei 3,5 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2006 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2006 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2005 (pdf-Datei 2,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2005 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2004 (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2004 Die Geradflügler des Landes Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 4/2004 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2003 (pdf-Datei 2,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2004 Bestandsituation und Schutz der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei) nein 2/2004 Karte der Potentiellen Natürlichen VegetationErstellung und Anwendung - Beitrag zum Fachkolloquium am 12. März 2001 (pdf-Datei 810 KB, nicht barrierefrei) ja 1/2004 Erfolgskontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 14 zwischen Halle (Saale) und Magdeburg (pdf-Datei 5,5 MB, nicht barrierefrei) ja 2/2003 Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt) (pdf-Datei 3,4 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2003 VOGELMONITORING IN DEUTSCHLAND TAGUNGSBAND nein 3/2002 MANAGEMENT VON FFH-LEBENSRAUMTYPEN Untersuchungen zu den Auswirkungen von Maßnahmen zur Heide-Pflege (Flämmen, Mahd) auf Gliederfüßer (Arthropoda) nein 2/2002 Beiträge der Landeskultur und Kulturtechnik für eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Kulturlandschaft - Geschichte und Perspektiven -Internationale Tagung vom 15.10. bis 17.10.2002 in Halle (Saale) (pdf-Datei 6 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2002 150 Jahre Schutz der TeufelsmauerTagung und Festveranstaltung am 08.06.2002 in Weddersleben (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2001 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Elbe - Teil 1 bis 3 (nicht barrierefrei) nein 2/2001 Fachbeiträge aus dem Jahr 2000 ja 1/2001 Feinstaubemissionsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt: PM 10 -, PM 2,5 - und PM 1,0 - Emissionen aus Industrie und Hausbrand nein 3/2000 Verzeichnis der Gewässerstrecken und Einzugsgebiete - 5676 Wipper - und Kartenband nein 2/2000 Möglichkeiten zur Entwicklung eines lokalen Biotopverbundes im Agrarraum Sachsen-Anhalts ja 1/2000 Karte der potentiellen natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt ; Erläuterungen zur Naturschutz-Fachkarte ja 2/1999 Workshop "Gentechnologie und Umweltschutz" am 05.11.1998 in Halle (Saale) nein 1/1999 Checkliste der Pilze Sachsen-Anhalts nein 5/1998 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Hausbrandfeuerstätten beim Einsatz von Braunkohlenbriketts nein 4/1998 Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Halle (Saale) nein 3/1998 330 Jahre Schutz der Baumannhöhle im Harz nein 2/1998 Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger / Ver- und Entsorgerin nein 1/1998 Konzepte für die Vernetzung wertvoller Biotope in der Bergbaufolgelandschaft Workshop zum Forschungsverbund Braunkohlen - Tagebaulandschaften Mitteldeutschlands (FBM) am 17.04.1997 nein 7/1997 Vorschläge zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes ausgewählter Bereiche in der Saaleaue im Land Sachsen-Anhalt Teil A und B (auszugsweise) ja 6/1997 Die Pilze der Brandberge (pdf-Datei 2,5 MB, nicht barrierefrei) nein 5/1997 Umweltrelevante Untersuchungen von Gießereialtsanden und Schlacken nein 4/1997 Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Harz nein 3/1997 6. Tagung des Arbeitskreises der Landesämter und -anstalten "Naturschutz in der Agrarlandschaft" vom 20.06. - 22.06.1996 in Halle (Saale) (pdf-Datei 40 MB, nicht barrierefrei) nein 2/1997 Das Ökologische Verbundsystem (ÖVS) in Sachsen-Anhalt - seine Planung und Umsetzung Fachtagung am 22. Mai 1996 nein 1/1997 Die Pilzflora der Dölauer Heide bei Halle (Saale) (pdf-Datei 7,3 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1996 Freiräume für die ungestörte natürliche Entwicklung - Kernzonen in Naturschutzgebieten Fachtagung am 25. April 1995 nein 2/1996 Untersuchungen zur aktuellen Situation der Ichthyofauna von Saale, Unstrut und Helme in Sachsen-Anhalt nein 1/1996 Das vorläufige Flächenverzeichnis und die Verschlüsselung von oberirdischen Gewässern entsprechend LAWA-Richtlinie in Sachsen-Anhalt nein 3/1995 Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Tagung am 04. März 1994 in Halle (Saale) nein 2/1995 Ichthyofaunistische Untersuchungen im Stadtkreis Halle und im Saalkreis ja 1/1995 Programmbeschreibung ARTDAT (Version 4.3) nein 1/1994 Beiträge zur Landschaftsrahmenplanung 2. Seminar am 08.03.1994 in Halle (Saale) nein

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