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Landesamt für Vermessung und Geoinformation Nutzung der Daten des LVermGeo Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Daten des LVermGeoNutzung von Daten im Allgemeinen Daten des LVermGeo sind die Daten der Landes- vermessung, des Liegenschaftskatasters und des Geobasisinformationssystems im Sinne des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA). Zudem zählen zu den Daten des LVermGeo auch die Daten der Grundstückswertermittlung nach dem Baugesetzbuch und der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstücks- werte.Schlichter Genuss von Daten meint lesen, an- schauen und bearbeiten, ohne dass die Daten dabei an die Öffentlichkeit gelangen. Daten der Landesvermessung sind insbeson- dere die Topographischen Landeskartenwerke, Luftbilder, Daten der Grundlagenvermessung und der Geotopographischen Landesaufnahme. Daten des Liegenschaftskatasters sind Daten der Liegenschaftskarte, des Liegenschaftsbuchs und des Vermessungszahlenwerks. Das Geoba- sisinformationssystem beinhaltet die Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskata- sters. Zu den Daten der Grundstückswertermitt- lung zählen insbesondere die Bodenrichtwerte, die Daten der Kauf preissammlung und der Grundstücksmarktbericht. Die Daten des LVermGeo werden für die Nutzer in Form von analogen oder digitalen Auszügen, Diensten oder Produkten hoheitlich bereitgestellt und lizenziert. Dabei wird zwischen offen und nichtoffenen Daten unterschieden. LVermGeo Stand03/2026 Mit den Nutzungsbedingungen für die Daten der Landesvermessung, des Liegenschaftskata sters, des Geobasisinformationssystems und der Grundstückswertermittlung des LVermGeo wird die Bereitstellung und die Lizenzierung der Da- ten standardisiert, vereinfacht und beschleunigt. Körperliche Vervielfältigungen von Daten sind z. B. die Papierkopie, der Druck, das Speichern auf Datenträgern nach Scannen oder Digitalisie- ren. Unkörperliche Vervielfältigungen sind insbe- sondere Bildschirmausgaben bei der Server- Client-Technologie und in nichtöffentlichen Daten- netzen (Intranet). Verbreitung ist jedes Anbieten oder Inverkehr- bringen von Daten in körperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. durch Verkauf oder Schenkung. Öffentliche Wiedergabe ist jedes Verfügbarma- chen von Daten in unkörperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. zur Ansicht oder zum Download im Internet. Offene Daten des LVermGeo Als „offene Daten“ (Open Data) werden Daten in einem offenen Format bezeichnet, die von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Folgende Daten des LVermGeo sind offen und werden über das Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt geodatenportal.sachsen-anhalt.de Nutzungsbedingungen des LVermGeo kostenfrei bereitgestellt, soweit sie keiner rechtlichen Zu- gangsbeschränkung unterliegen, kein geistiges Eigentum Dritter enthalten oder aus Gründen des Schutzes perso- nenbezogener Daten nicht oder nur eingeschränkt zugäng- lich sind: • Daten des SAPOS® (EPS, HEPS, GPPS) • Daten des Quasigeoids • ALKlS®-Präsentationsausgaben • ALKIS®-Datensätze • ATKIS®-Präsentationsausgaben • ATKIS®-Datensätze (DOP, DTK, DTÜK, DLM, DGM, DOM, bDOM) • 3D-Messdaten • Luftbilder • Karten früherer Bearbeitungsstände • Hausumringe, Gebäudereferenzen • 3D-Gebäudemodelle • INSPIRE-Datensätze • Bodenrichtwert-Präsentationsausgaben • Bodenrichtwert-Datensätze • Grundstücksmarktberichte sowie daraus abgeleitete Datensätze. Bestimmte, mit den Nutzungsbedingungen des LVermGeo erlaubte Nutzungen sind beispielsweise das Vervielfältigen nichtoffener Daten in körperlicher oder unkörperlicher Form - oder die Nutzung in unveränderter Form für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit sowie in Ver- fahren vor Behörden. Auch dürfen nichtoffene Daten an Auftragnehmer - das sind Personen, die im Auftrag anderer Personen deren Daten bearbeiten - weitergegeben werden. Wenn darüber hinaus eine Nutzung nichtoffener Daten be- absichtigt ist, bedarf es einer gesonderten Lizenzierung. Dieses kann nach einer individuellen Beratung zu Ihren Nutzungswünschen erfolgen. Kommen Sie auf uns zu! Informationen zur Nutzung und Lizenzierung Weitere Information können Sie im Internet unter geodaten- portal.sachsen-anhalt.de entnehmen. Schauen Sie doch mal herein! Diese offenen Daten des LVermGeo dürfen (kosten)frei genutzt werden unter der Lizenz ,,Datenlizenz Deutsch- land - Namensnennung - Version 2.0“ (www.govdata.de/ dl-de/by-2-0) und zwar auch dann, wenn solche Daten in anderer Weise und Form vom LVermGeo kostenpflichtig auf Antrag abgegeben werden. Sie dürfen unter der Bezeichnung des Bereitstellers z. B. für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nut- zung vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden. Zudem könnten offene Daten mit eigenen Daten und Daten An- derer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden. Auch die Einbindung in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken ist gestattet. Daten der Landesvermessung: Digitale Orthophotos Nichtoffene Daten des LVermGeo Als „nichtoffene Daten“ werden diejenigen Daten bezeich- net, die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen unterlie- gen, geistiges Eigentum Dritter oder aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht oder nur einge- schränkt zugänglich sind. Folgende Daten des LVermGeo sind nichtoffene Daten: LVermGeo Stand:03/2026 • Orthophotos mit einer Bodenauflösung von 10 cm je Pixel • Datensätze, Festpunktbeschreibungen und Festpunkt- listen der Auszüge aus der Grundlagenvermessung • Eigentumsangaben des Liegenschaftskatasters zu Dritten • Grundbuchangaben zu Grundstücken Dritter • beschreibende Angaben der Auszüge aus dem Liegen- schaftskataster • Kaufpreissammlung • Amtliche Hauskoordinaten Sofern die Nutzung nichtoffener Daten- insbesondere die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe - gesetzlich einer Erlaubnis bedarf, erfolgt diese durch das LVermGeo kostenfrei mit seinen Nutzungsbedingungen für bestimmte Nutzungen oder kostenpflichtig auf Antrag mit gesonderter Lizenzierung. Daten der Landesvermessung: Topographische Landeskartenwerke Daten des Liegenschaftskatasters: Liegenschaftskarte und -buch Daten der Grundstückswertermittlung: Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ im Burgenlandkreis einstweilig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Die entsprechende Verordnung (Grundlage: § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) gilt zunächst für zwei Jahre. Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz und umfasst ein naturnahes Gewässer, das vollständig von Waldbeständen umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, der anschließenden Flutung und der Rekultivierung hat sich dort ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum entwickelt. Das Gebiet ist von regionaler und nationaler Bedeutung, insbesondere als Brut‑, Rast‑, Mauser‑ und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten. Auslöser für die einstweilige Sicherstellung war ein entsprechender Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Um mögliche Beeinträchtigungen des sensiblen Naturraums frühzeitig zu vermeiden und eine sorgfältige Prüfung aller Optionen zu ermöglichen, wurde das Gebiet vorsorglich gesichert. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt. „Zipsendorf Süd ist ein Beispiel dafür, wie sich ehemalige Bergbauflächen zu bedeutenden Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen entwickeln können. Solche Räume müssen wir sichern.“ Zeitlicher Schutz für ein besonders wertvolles Gebiet Die einstweilige Sicherstellung dient dazu, drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe, Nutzungsänderungen oder die Zerschneidung des Gebietes abzuwenden. „Unser Ziel ist es, Entwicklung u.a. wirtschaftlicher Art nicht grundsätzlich zu verhindern, sondern wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren“, so Präsident Pleye weiter. „ Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess.“ Im Vorfeld der Entscheidung wurden die vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten. Im Rahmen der behördeninternen Beteiligung gingen Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden ein, die ausgewertet und in die Verordnung aufgenommen wurden. Schutz und Nutzung in ausgewogenem Verhältnis Die Verordnung enthält neben klaren Verboten zum Schutz des Gebietes auch Ausnahmen und Freistellungen. So bleiben unter anderem die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei zulässig, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind weiterhin möglich. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt am 20. Mai 2026 in Kraft. Der Zeitraum der einstweiligen Sicherstellung kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Hintergrund: Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt nimmt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen‑Anhalt (NatSchG LSA). In dieser Funktion ist das Landesverwaltungsamt unter anderem für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie für besondere Schutzmaßnahmen zuständig, wenn eine landeseinheitliche oder überörtliche Bewertung erforderlich ist Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.
Der Schutz besonders wertvoller Kulturdenkmale hat für das Land einen hohen Stellenwert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ausübung des so genannten Vorkaufsrechts des Landes nach § 11 des Denkmalschutzgesetzes. Dieses greift immer dann, wenn überörtlich bedeutsame Kulturdenkmale den Eigentümer wechseln. Das Vorkaufsrecht stellt sicher, dass das Land in begründeten Ausnahmefällen handeln kann, um herausragende Kulturgüter dauerhaft zu sichern und ihren Erhalt für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und insbesondere, wenn unbewegliche Kulturdenkmale dadurch dauerhaft erhalten oder erhebliche Schäden an diesem beseitigt werden können. Es ist damit ein wichtiges Instrument, um das kulturelle Erbe langfristig zu schützen. Anzeige schafft Transparenz und Rechtssicherheit Voraussetzung für die mögliche Ausübung des Vorkaufsrechts ist die sogenannte Vorkaufsrechtsanzeige. Jeder Verkauf eines überörtlich bedeutsamen Kulturdenkmals muss dem Landesverwaltungsamt angezeigt werden. Diese gesetzliche Regelung dient dazu, dem Land frühzeitig Kenntnis von Eigentumswechseln zu verschaffen. Die Anzeige ist aus mehreren Gründen unverzichtbar: Ohne diese formelle Anzeige wäre eine rechtmäßige Ausübung des Vorkaufsrechts nicht möglich. Sie bildet damit einen zentralen Baustein eines verlässlichen und wirksamen Denkmalschutzes. Deutlich steigende Fallzahlen – effiziente Bearbeitung Die Bedeutung des Instruments spiegelt sich auch in den steigenden Fallzahlen wider. Die Zahl der beim Landesverwaltungsamt eingehenden Vorkaufsrechtsanzeigen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Trotz dieses deutlichen Anstiegs werden die Verfahren in der Regel zügig bearbeitet. Dank effizienter Abläufe können Verzögerungen im Grundbuchverfahren minimiert und finanzielle Nachteile für Käuferinnen und Käufer meist vollständig vermieden werden. Vorkaufsrecht bleibt bewusst die Ausnahme Auch wenn dem Land das Vorkaufsrecht grundsätzlich zusteht, wird es nur in besonderen Ausnahmefällen tatsächlich ausgeübt. Die letzte Ausübung erfolgte im Jahr 2022 in Bezug auf das Herrenhaus in Barby, das mit Bescheid vom 08.01.2024 ausgeübt wurde. Das Land hat hier sein Vorkaufsrecht zugunsten des Vereins „Erhalt Herrenhaus Barby e.V.“ ausgeübt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten einer anderen Person des öffentlichen Rechts oder zugunsten einer juristischen Person des Privatrechts ist gestattet, wenn die dauernde Erhaltung des Kulturdenkmals zu den satzungsgemäßen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei Berücksichtigung aller Umstände gesichert ist. Dies unterstreicht den Charakter des Instruments: Mit dieser zurückhaltenden, aber wirkungsvollen Praxis leistet das Land einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes und sorgt zugleich für Transparenz und Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen im Denkmalbereich. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein Quellschüttungen. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist 14-tägig.
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Mindestens 145 Milliarden Euro Schäden sind zwischen 2000 und 2021 durch die Folgen des Klimawandels entstanden. Je nachdem, wie der Klimawandel fortschreitet, liegen die zukünftigen Kosten bis 2050 zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Nicht mit eingerechnet sind zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle durch Hitze und Überflutungen, die Belastung von Ökosystemen, der Verlust von Artenvielfalt und eine schlechtere Lebensqualität. Flusshochwasser und Überschwemmungen durch Starkregen sind bisher die teuersten Extremwetterereignisse in Deutschland. Betroffen hiervon waren nicht nur Gebäude und der Verkehr, sondern auch Industrie, Gewerbe und Lieferketten, deren Schäden seit 2000 mindestens 70 Milliarden Euro umfassten. Sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ finden zudem immer häufiger statt: 2002 an der Elbe, Donau, und Saale, später im Jahr 2013 in weiten Teilen Süd-, Mittel- und Norddeutschlands, und 2021 in Ahrtal. Die Flut im Ahrtal und der Erft im Juli 2021 war mit 40,5 Milliarden Euro das Extremwetterereignis mit den größten Schäden in der deutschen Geschichte. Laut späteren Berichten machte der Klimawandel die Flut wesentlich wahrscheinlicher und trug zudem zu erhöhtem Niederschlag bei. Des Weiteren kommen die „stillen“ Extremwetter Hitze und Dürre hinzu. Ihre Folgen werden häufig unterschätzt, daher liegen hier weniger Untersuchungen vor. Die Land-, Wald- und Forstwirtschaft leiden unter den Ereignissen besonders: Hier wird der Schaden beispielsweise am Ertragsverlust von Getreide oder an der Qualität und Verfügbarkeit von Wasser gemessen – letzteres ist insbesondere für den Erhalt des Waldes von hoher Bedeutung. Schätzungen für die Jahre 2018 und 2019 kommen auf etwa 35 Milliarden Euro an Schäden. Auch hier ist der Klimawandel maßgeblich dafür verantwortlich, dass diese Phänomene zugenommen haben. Große immaterielle Schäden wie Einbußen in Gesundheit, Lebensqualität und Zufriedenheit lassen sich schwieriger berechnen. Bei Hitze sinkt nicht nur die Erwerbsproduktivität durch Krankheit oder Hitzestress massiv – Hitze ist für 99 Prozent der Extremwettertoten in Deutschland seit 2000 verantwortlich. Auch indirekte Kosten durch Klimawandelfolgen im Ausland haben einen starken Einfluss auf die deutsche Wirtschaft: Lieferketten verzögern sich, weil Infrastruktur in anderen Teilen der Welt überschwemmt wurde, bei Hitze arbeiten Menschen weltweit weniger produktiv. Diese Kosten können durch starke Handelsverflechtungen sogar deutlich größer sein als solche, die direkt in Deutschland anfallen. Welche gesamtwirtschaftlichen Kosten kommen also aufgrund des Klimawandels auf Deutschland zu? Sie liegen, abhängig von der Intensität des Klimawandels, bis 2050 allein monetär zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Rein statistisch gesehen bedeutet dies pro Jahr mindestens eine Katastrophe mit denselben Kosten wie die Ahrtalflut 2021. Wie hoch die Kosten genau ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie der Klimawandel voranschreitet – und wie gut wir es schaffen, uns an das veränderte Klima anzupassen und damit unsere Verletzlichkeit reduzieren. Um Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden, sind neben Klimaschutzmaßnahmen auch wirkungsvolle Anpassungsmaßnahmen dringend erforderlich. Quelle: Die Bundesregierung Ein Merkblatt zur Studie finden Sie hier .
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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1138 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 10 |
| Land | 1464 |
| Weitere | 119 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 796 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 123 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 23 |
| Text | 269 |
| Umweltprüfung | 92 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 1057 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1877 |
| Offen | 843 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2721 |
| Englisch | 987 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 13 |
| Datei | 584 |
| Dokument | 1178 |
| Keine | 813 |
| Unbekannt | 65 |
| Webdienst | 30 |
| Webseite | 709 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1180 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2729 |
| Luft | 796 |
| Mensch und Umwelt | 2324 |
| Wasser | 1316 |
| Weitere | 2603 |