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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ) Zweiter Teil

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Wer wir sind - die Umweltallianz stellt sich vor Mitglieder der Umweltallianz Geschäftsstellen Mitglied werden Ihre Vorteile? Finden Sie hier. Preis der Umweltallianz Termine und Veranstaltungen Die Botschafter der Umweltallianz

Sie zeigen mit Ihrem Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dass wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz keine Gegensätze sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Werden Sie Mitglied der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt und Teil unseres starken Umweltbündnisses. Gemeinsam mit ca. 200 Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und der Landesregierung arbeitet die Umweltallianz mit ihren Partnern an einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - nur gemeinsam kann Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umgesetzt werden! Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zur Förderung einer umweltgerechten Wirtschaftsentwicklung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltschutzleistungen sollen deutlichere Anerkennung erfahren und damit stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die Umweltallianz versteht sich in erster Linie als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Allianzmitglieder untereinander sowie für die Vermittlung von Informationen mit Bezug zum Umweltschutz. So finden vermehrt Workshops, „Unternehmensstammtische“ usw. statt, um den Mitgliedern der Umweltallianz die Möglichkeit zu bieten, von den Erfahrungen und dem Wissen Anderer zu profitieren. Eine Kartenübersicht der Umweltallianzteilnehmer finden Sie hier . Die Struktur der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist anhand der folgenden Akteure aufgebaut: Geschäftsstellen der Umweltallianz Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Mitglieder der Umweltallianz Botschafter der Umweltallianz Unterzeichner der Umweltallianz Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft benötigen oder bereits den Entschluss gefasst haben, Mitglied zu werden, dann steht Ihnen die Geschäftsstelle der Umweltallianz gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter umweltallianz(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder +49 345 5704 376/377. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz befindet sich im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Dort liegen u.a. die folgenden Aufgaben: Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung Durchführung des Teilnahmeverfahrens Entscheidung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz) Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Branchengesprächen und branchenspezifischen Vereinbarungen Reporting zum Teilnahmeverfahren gegenüber dem MWU Unterstützung des MWU bei der Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen „Umwelt und Wirtschaft“ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Aktualisierung bzw. weiteren Präzisierung der Teilnahmekriterien für den Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft“ im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) angesiedelt, die für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Umweltallianz zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenfrei. Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Lassen Sie sich von einigen Praxisbeispielen unserer Mitgliedsunternehmen für freiwillige Umweltschutzleistungen inspirieren. Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) wird/werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen. Anträge zur Teilnahme an der Umweltallianz sind bei der Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) mit Hilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Die Bewerbung erfordert eine Beschreibung der freiwilligen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft Anrechnung von zwei Bewertungspunkten bei Investitionsmaßnahmenim Rahmen der GRW-Förderung sowie von drei Bewertungspunkten beim Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT ( weitere Infos bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ) kostenloser Zugang zum Umweltrechtsinformationssystem „ umwelt-online “ Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops der Umweltallianz zurInformationsvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Vernetzung mit den Mitgliedsunternehmen und Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Imagegewinn durch die Verwendung des Allianzlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Produktwerbung ausgeschlossen) Die 1999 als Bündnis zwischen Regierung und Wirtschaft gegründete Umweltallianz schreibt  ihren Unternehmerwettbewerb im zweijährigen Rhythmus landesweit offen aus. Die Pokale und Preisgelder werden traditionell von den Mitgliedsunternehmen und Partnern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mehr Informationen zum Preis der Umweltallianz Die Umweltallianz führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für die Mitglieder und weitere interessierte Akteure durch. So finden Workshops mit Unternehmensbegehungen, Termine von Facharbeitsgruppen sowie Treffen der Umweltallianzmitglieder statt. Mehr Informationen zu Terminen und Veranstaltungen der Umweltallianz Seit 2018 werden Botschafter der Umweltallianz ernannt, die für die Umweltallianz Sachsen-Anhalt werben und dem Bündnis ein Gesicht geben. In 2018 wurde Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring aus Barleben zum ersten Botschafter ernannt. Herr Ostendorf überzeugte in besonderem Maße mit seinem Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung. In 2022 wurden zwei weitere Botschafter ernannt: Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer in Wulferstedt und Jörg Schulze von der Umweltvereinigung "Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V." in Halle (Saale). Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz

Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Messprogramm Niedrigwasser 2023 Fortschreibung der Modellierung "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" 2023 Sondermessprogramm Bode im Bereich Staßfurt 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2018 Monitoring Grundwasserfauna Sachsen-Anhalt 2016 und 2017 Bericht "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" Niedrigwasser 2016 Niedrigwasser 2015 Süßer See - Fischbestandserfassung und limnologisches Gutachten 2013 Studie "Standortbestimmung für eine funktionsfähige Fischaufstiegsanlage im Mündungsbereich der Havel" Auswirkungen des Klimawandels auf das Wasser im Land Sachsen-Anhalt Vernässungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Für den deutschen Teil der Elbe und die Hauptnebenflüsse wurde innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Extremereignisse (Hochwasser / Niedrigwasser) abgestimmt. Die Messstellen in Sachsen-Anhalt werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst untersucht. Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde vom 24.07.2023 bis zum 08.08.2023 ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie hier . Die im Jahr 2014 durchgeführte Nährstoffmodellierung für  Sachsen-Anhalt wurde weiterentwickelt und mit aktualisierten Modelleingangsdaten fortgeschrieben. Aufbauend auf der Ist-Zustandsanalyse wurden der regionale N-Reduktionsbedarf zur Erreichung der Schutzziele für das Grundwasser ermittelt. Im Rahmen der Modellierung konnten Belastungsschwerpunkte und damit prioritäre Bereiche für eine Maßnahmendurchführung identifiziert werden. Es wurde eine modellgestützte Analyse von Maßnahmeneffekten für die Schutzziele Grundwasser und Oberflächengewässer vorgenommen. So wurde z.B. ein Szenario zur Auswirkung der novellierten Düngeverordnung auf den diffusen N- Eintrag analysiert und im Bereich der punktuellen Einträge anlagenbezogene Maßnahmen. Den Endbericht (Januar 2023) können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen Endbericht Nährstoffmodellierung 2023 [pdf, ca. 15,7 MB] Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat der Gewässerkundliche Landesdienst im Rahmen eines Sondermessprogramms Messstellen in der Bode untersucht. Hier können Sie die Ergebnisse als pdf-Dokument herunterladen: Sondermessprogramm-Bode (pdf, 0,5 MB) Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen: Sondermessprogramm-Abwasser (pdf, 0,5 MB) Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde durch den Gewässerkundlichen Landesdienst seit dem 15.07.2019 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Dieses Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. Mehr Informationen Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde seit dem 17.07.2018 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Mit der Probenahme vom 10.12.2018 endete das Messprogramm. Hier erfahren Sie mehr. Basierend auf den im Jahr 2008/2009 vorgenommenen Fauna-Untersuchungen im Grundwasser Sachsen-Anhalts wurde an ausgewählten Messstellen ein jährliches grundwasserfaunistisches Referenzmonitoring durchgeführt. Diese Messstellen sind artenreich und grundwassertypisch besiedelt und repräsentieren gleichzeitig bestimmte Naturräume sowie hydrologische Bezugseinheiten. Neben diesem Referenzmonitoring, d.h. der Erforschung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserlebensgemeinschaften Sachsen-Anhalts, soll das Biomonitoring der längerfristigen Überwachung der Entwicklung diffuser Nitratbelastungen im Grundwasser dienen. Den Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Bericht Monitoring Grundwasserfauna 2016-2017 [pdf, ca. 2,3 MB] In der vorliegenden Studie wurden die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowohl aus Punktquellen als auch aus diffusen Quellen in einer hohen räumlichen Auflösung ermittelt. Hierzu wurden die am FZ Jülich entwickelten Modelle GROWA (Wasserhaushaltsmodell), DENUZ/WEKU (reaktiver Stofftransport in Boden und Grundwasser) und MEPhos (Phosphoreintrag in die Vorfluter) flächendeckend im gesamten Bundesland zur Anwendung gebracht und an die naturräumlichen Bedingungen Sachsen-Anhalts angepasst. Schwerpunkt der Betrachtungen waren die diffusen landwirtschaftlichen und bodenbedingten Quellen, um die räumliche Identifizierung von Belastungsschwerpunkten zu ermöglichen. Den Abschlussbericht können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen Bericht - Textteil [pdf, ca. 11 MB] Anhang 1: Modellerläuterung Stoffbilanz (Gesellschaft für angewandte Landschaftsforschung, 2010) [pdf, ca. 1,1 MB] Anhang 2: "Werkzeug zur Modellierung der diffusen N- und P-Emissionen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Nährstoffkonzeptes 2010-2013" (Fachinformation der LLFG Sachsen-Anhalt, 2012) [pdf, ca. 2 MB] Aufgrund der Niedrigwassersituation wurde im Zeitraum vom 05.09.2016 - 19.09.2016 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Hier erfahren Sie mehr. Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurde aufgrund der Niedrigwassersituation vom 20.07.2015 bis zum 19.10.2015 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Sondermessprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Das Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. In Sachsen-Anhalt wurden die Messstellen Wittenberg und Magdeburg an der Elbe sowie Rosenburg an der Saale untersucht. weitere Informationen Die Fischbestandserfassung diente dem Ziel, die von 2008 - 2012 durchgeführte fischereiliche Sonderbewirtschaftungsmaßnahme (erhöhte Weißfischentnahme) wissenschaftlich auszuwerten sowie den aktuellen Fischbestandes zu ermitteln. Das limnologische Gutachten beschreibt die limnologische Entwicklung des Sees im Zeitraum 2008–2012, basierend auf einem qualifizierten Gewässermonitoring. weitere Informationen Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unternehmen große Anstrengungen, um das Haveleinzugsgebiet für wandernde Fischarten wieder zugänglich zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Fischaufstiegsanlage wurden im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt der Wehrstandort Neuwerben und die alte Havel­mün­dung in Sachsen-Anhalt sowie der Wehrstandort Gnevsdorf in Brandenburg näher unter­sucht. weitere Informationen Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) hat im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2009 eine Studie mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen-Anhalt – Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels“ durchgeführt. Neben verschiedenen anderen Sektoren wurde auch der Sektor Wasser hinsichtlich seiner Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt war als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises an der Erarbeitung der Studie beteiligt. weitere Informationen Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurden aus Radar-Daten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Karten der Vernässungsflächen von Sachsen-Anhalt für die Gewässer Elbe, Saale, Bode, Weiße Elster und Schwarze Elster erzeugt. Für den Raum Schönebeck wurden zusätzlich hochauflösende Karte erzeugt. weitere Informationen

LSG Lauchagrund Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue  treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von  J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

LSG Weitzschkerbachtal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologie, Boden, Hydrologie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt westlich der Ortschaft Schraplau und verläuft entlang des Weitzschkerbaches bis Farnstädt. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet erstreckt sich über die nördlich und südlich von Unterfarnstädt gelegenen Hänge, die den Weitzschkerbach zwischen Farnstädt und Schraplau begleiten. Ein Mosaik verschiedener Biotop- und Nutzungstypen als Reste einer historisch entstandenen Kulturlandschaft gliedert die Landschaft kleinteilig. So finden sich nördlich, östlich und südlich von Unterfarnstädt Magerrasenhänge in mehreren Teilflächen, die mit Obstwiesen und Gebüschen kombiniert sind und auf den trockenen, nährstoffarmen Standorten gut ausgebildet sind. Zwischen Unterfarnstädt und Alberstedt befindet sich im südost- bis südwest exponierten Bereich ein submediterran geprägter Trocken- bis Halbtrockenrasen mit einem Streuobstbestand aus Süßkirschen sowie mit einigen offengelassenen Kalksteinbrüchen. Vom untertägigen Kalksteinabbau künden einige noch vorhandene Stollen. Eine südexponiert gelegene Senke, das „Luhloch“, bedeckt ebenfalls ein Halbtrockenrasen, dem sich ein Birkenhain anschließt. Streuobstbestände aus Mittel- und Hochstämmen prägen bei Farnstädt und westlich von Schafsee maßgeblich das Landschaftsbild. Auch südlich des Weitzschkerbaches ist mit Obstwiesen und Trocken- sowie Halbtrockenrasenhängen ein vielfältiges Mosaik verschiedener Lebensräume zu finden. Westlich und nördlich von Schafsee weist der Weitzschkerbach naturnahe Abschnitte mit bachbegleitenden Gehölzen auf, denen sich extensiv genutztes Grünland und Grünlandbrachen mäßig feuchter Standorte anschließen. Am „Dreihügelberg“, auf natürlich entstandenen Felsen, aber auch an offengelassenen Steinbrüchen, haben sich Felsfluren und Gebüsche trockenwarmer Standorte entwickelt, die sich mit vegetationsfreien Stellen abwechseln und das Landschaftsbild bereichern. Die Fluren am Südhang des Weitzschkerbachtales werden durch charakteristische Hangkanten gegliedert, die ein Mosaik aus Trockenrasen, Hecken, Laubbaumbeständen oder Obstbäumen darstellen. Nördlich von Unterfarnstädt ist ein mesophiler Laubwald als Schlucht- und Schatthangwald ausgebildet. Das Gebiet gehört zu den bereits von den Bandkeramikern bewohnten und landwirtschaftlich genutzten Siedlungsräumen und ist seitdem kontinuierlich bewohnt gewesen. Davon zeugen zahlreiche Bodenfunde. Während die Hochflächen ackerbaulich genutzt wurden, blieben die Geländeteile, die zum Ackerbau nicht geeignet waren, unter Wald, z. B. die Talhänge und Auen. Erste urkundliche Erwähnungen aus diesem Gebiet nennen 979 die „Scrapenlevaburg”. Die Hanglagen wurden nach und nach für Obst- und Weinanbau sowie als Hutung genutzt und so der noch vorhandene Wald immer weiter zurückgedrängt. Neben den sehr fruchtbaren Böden sind in diesem Gebiet auch Bodenschätze, so Kiessand und vor allem Kalkstein, abgebaut worden. Kalkstein wurde z. T. untertägig gewonnen, wofür der Kuhberg bei Unterfarnstädt ein eindrucksvolles Beispiel ist. Das LSG erstreckt sich auf der Querfurter Muschelkalk-Platte, in die sich der Weitzschkerbach bis zu 50 m tief eingeschnitten hat. Das Tal beginnt bei Oberfarnstädt im Ausstrich des wenig widerstandsfähigen Oberen Buntsandsteins (Röt). Östlich Unterfarnstädt verengt es sich stark und durchbricht in mehreren Windungen den Riegel des Unteren Muschelkalks, dessen Werksteinbänke bis zur Mitte des 20. Jh. am Kuhberg auch unterirdisch abgebaut wurden. Heute befindet sich nahe der Straße nach Alberstedt ein Muschelkalk-Tagebau zur Gewinnung von Schotter und Splitt. Im nach Osten anschließenden Ausstrich des weniger widerstandsfähigen Mittleren Muschelkalks verläuft das Tal bis Schafsee geradlinig. Westlich von Schafsee ist an dem deutlich steileren südlichen Talhang die Schichtstufe des Oberen Muschelkalks zu beobachten. In einer Kiesgrube am Nordosthang des Dreihügelberges bei Unterfarnstädt werden zeitweise saalekaltzeitliche Schmelzwasserkiese und -sande abgebaut. Der in der Weichsel-Kaltzeit aufgewehte Löss ist auf großen Teilen des LSG mit unterschiedlichen Mächtigkeiten verbreitet. Die Talaue wird von humosen, schluffigen Sedimenten des Holozäns gebildet. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Zum LSG gehören die Bachaue, die Talhänge und Teile der anschließenden Hochfläche beiderseits des Weitzschkerbaches, so dass sehr unterschiedliche Böden vorkommen. Auf der Hochfläche sind Tschernoseme aus Löss weitverbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme aus Löss zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. An den Talhängen dominieren Pararendzinen aus skeletthaltigem Löss über Lehmfließerden aus triassischem Gestein. In der Bachaue gibt es schwarze, durchgehend humose, z. T. grundwasserbeeinflusste Bödenaus Kolluviallöss. Die hydrologische Situation wird vom Weitzschkerbach als Fließgewässer bestimmt, der zur Saale entwässert. Durch die Lage im Leegebiet des Harzes gehört das Gebiet zu den niederschlagsarmen Landschaften Sachsen-Anhalts. Die Jahresniederschlagsmengen erreichen nur Werte um 500 mm. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebietes würde sich im Talgrund aus Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald, in den Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald eingestreut sein könnte, und an den Hängen aus Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald zusammensetzen, der an steileren, südexponierten Standorten in Wucherblumen-Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Im mesophilen Laubwald ist die Rotbuche bestandsprägend, während in der Krautschicht typische Arten wie Ausdauerndes Bingelkraut, Frauenfarn und Echtes Springkraut vorherrschen. Die kontinental geprägten Magerrasenhänge bei Unterfarnstädt weisen Bestände vom Dänischen und Stengellosen Tragant, Pferde-Sesel, Frühlings-Adonisröschen sowie Grauer und Gelber Skabiose auf. Die Graslilienheide wird von Vorkommen der Astlosen und Ästigen Graslilie geprägt, aber auch Edel- und Berg-Gamander, Berg-Steinkraut, Früher Ehrenpreis, Finger-Steinbrech, Frühlings-Hungerblümchen und die sehr seltenen Arten Zwerg-Steppenkresse, Kleines Mädesüß, Wimper-Perlgras, Gemeines und Graues Sonnenröschen kommen hier vor. Im Luhloch ist die Astlose Graslilie mit Blaugrünem Labkraut und Kleinem Mädesüß sowie einem kleinen Bestand der in Sachsen-Anhalt gefährdeten Gemeinen Akelei vergesellschaftet. Die Hänge südlich des Weitzschkerbachtales zeichnen sich durch das Vorkommen von Walliser Schwingel, Pfriemengras, Frühlings-Adonisröschen und Rispen-Flockenblume aus. Das Grünland in der Bachaue ist als Weidelgras-Weißklee-Weide, Rotschwingel-Weißkleeweide, Glatthaferwiese, Fettweide oder Glatthafer-Talwiese ausgebildet. Im Bach finden sich Echte Brunnenkresse, Fluten der Schwaden, Gauchheil-Ehrenpreis und Berle. Die Felsfluren werden u. a. vom Wimper-Perlgras, von Gamander-Arten, Fetthennen-Arten, Blau-Schwingel und dem Braunstieligen Streifenfarn besiedelt. Als Charakterart der Bunten Erdflechtengesellschaft ist hier auch die gefährdete, gelbgefärbte Flechte Fulgensia fulgens nachgewiesen. Die Gebüsche auf den Hangkanten bestehen aus Ein- und Zweigriffligem Weißdorn, Steinweichsel, Schlehe, Pflaume und Kreuzdorn. Auf den flachgründigen Kalkäckern, z. B. bei Unterfarnstädt, trifft man artenreiche Ackerwildkrautgesellschaften mit gefährdeten Pflanzenarten, wie beispielsweise den Blauen Gauchheil und die Möhren-Haftdolde. Auf den mit Gebüschen und Streuobstwiesen bewachsenen Trockenhängen kommen Neuntöter, Raubwürger, Braunkehlchen und Grauammer vor. Häufig sind auch Zauneidechsen zu beobachten. Neben den an lückige Mager rasen gebundenen Heuschreckenarten wie die Langfühler-Dornschrecke kommen auch die anthermophile Säume gebundene Gemeine Sichelschrecke und die auf vegetationsarmen Flächen, z. B. in Steinbrüchen lebende Blauflüglige Ödlandschrecke vor. Das im Weitzschkerbachtal vorhandene Habitatmosaik ermöglicht, dass anspruchsvolle Arten der reich gegliederten Ackerlandschaft wie Rebhuhn und Wachtel sowie der Feldhase noch regelmäßig zu beobachten sind. Die noch vorhandenen Stollen dienen mehreren Fledermausarten als Winter- und Zwischenquartier, so der Mops- und Wasserfledermaus sowie dem Großen Mausohr. Die Streuobstbestände haben für viele blütenbesuchende oder totholzbewohnende Insektenarten, aber auch höhlenbrütende Vogelarten, z. B. Star, Wendehals und Feldsperling, eine herausragende Bedeutung. Vom Blütenreichtum profitieren auch zahlreiche Tagfalter. Das LSG ist als ein wesentlicher Bestandteil eines Biotopverbundsystems in Richtung Rainholz im Westen und Weidatal im Osten zuerhalten bzw. zu entwickeln. Die Ziele zur Entwicklung des LSG umfassen die Erhaltung und Pflege der für dieses Gebiet typischen Magerrasenhänge, Trockenrasen und Streuobstwiesen sowie der naturnahen Bachabschnitte, der Felsfluren, Hangkanten und des Hangwaldes mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders wichtig erscheint die Absicherung der Pflege der Trockenhänge zwischen Farnstädt und Schraplau, um die einsetzende Verbuschung und ein Verbrachen der Lebensräume zu verhindern. Dieses Ziel könnte durch Aufbau und Einsatz einer Schafherde unter Beimischung von Ziegen erreicht werden. Abgängige Streuobstbestände sind sukzessive durch Neuanpflanzung zu verjüngen. Alte Steinbrüche sind als strukturreiche Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln,sie sind vor Verfüllung und anderer Zweckentfremdung zu bewahren. Eine über die bereits bestehende oder genehmigte Flächenausdehnung der Sand-, Kies- und Kalkstein-Tagebaue hinausgehende Erweiterung der Abbauflächen ist nicht zuzulassen. Bei Unterfarnstädt vorhandene untertägige Stollensysteme sind fledermausgerecht zu sichern. Das Gebiet ist von jedweder Bebauung freizuhalten und vor Stoffeinträgen zu schützen. Der in Steillagen betriebene Ackerbau sollte langfristig zugunsten der Grünlandbewirtschaftung aufgegeben werden, um die Erosion zu verhindern. Im Grenzbereich zwischen Äckern und den Magerrasen der Hanglagen sind Pufferstreifen einzurichten, welche dem Schutz vor Nährstoff- und Pestizideinträgen dienen sollen. Möglich wären auch Heckenpflanzungen, z. B. an den oberen Hangkanten des Weitzschkerbachtales. Die wenigen Feldgehölze und Hangwälder sind nicht primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen. Der Weitzschkerbach bedarf aufgrund seines begradigten Verlaufs und der nur sehr schmal ausgebildeten Bachaue über weite Strecken einer Renaturierung. Zur naturnahen Erholung könnte das Weitzschkerbachtal durch einen Fußweg erschlossen werden. Es ist weiterhin zu erwägen, besonders schutzwürdige Teile des LSG in einen höheren Schutzstatus zu überführen und das Gebiet in Richtung Bergfarnstädt zu erweitern. Im Osten sollte der Anschluss an das NSG „Kuckenburger Hagen“ durch die Angliederung des Weitzschkerbachtales östlich Schafsee und des Weidatales - ggf. im Rahmen eines separaten Ausweisungsverfahrens - hergestellt werden. Das vielfältige Mosaik von Biotop- und Nutzungstypen, der an natürlich entstandenen Felsen oder in aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachtende Muschelkalk sowie das abwechslungsreiche Landschaftsbild bieten Möglichkeiten zur Durchführung interessanter Exkursionen. Besonders reizvoll sind Wanderungen auf Feldwegen rings um Unterfarnstädt und weiter in Richtung Untermühle und Schafsee. Die Lage des Gebietes ermöglicht den Besuch der Sehenswürdigkeiten der nahegelegenen Ortschaften, z. B. der Pfarrkirche St. Johannis Baptista und der Reste der Burg in Schraplau oder der Dorfkirchen in Ober- und Unterfarnstädt. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 20. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2026 in Bernburg 19. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2025 in Halberstadt 18. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2024 in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

Jetzt bleibt Geld vor Ort: Vom Solarfeld zum Spielplatz und vom Windrad zum Freibad Das neue Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt ermöglicht seit wenigen Monaten verpflichtende Zahlungen an unsere Kommunen. So zahlt sich der Ausbau Erneuerbarer Energien konkret und verbindlich aus. Welche Gestaltungsspielräume haben Sie in Ihrer Kommune? Wie hoch können die Einnahmen ausfallen? Und wofür dürfen sie verwendet werden? Sie suchen Antworten und möchten sich mit anderen Kommunalvertreterinnen und -vertretern austauschen? Im Rahmen der Veranstaltung haben wir über diese Themen diskutiert, die Inhalte des Gesetzes im Detail und Praxisbeispiele vorgestellt. Diese finden Sie hier: Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Hydraulische Messungen während des Elbe-Hochwassers im Sommer 2013

Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinforma- tion Sachsen-Anhalt (LVermGeo) möchte Sie mit folgenden Hinweisen zum Nachweis der Tatsäch- lichen Nutzung Ihrer Flurstücke im Liegenschafts- kataster informieren. Das Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-recht- liche Register, in dem alle Liegenschaften (Flur- stücke und Gebäude) des Landesgebietes nach- gewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem zur Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Die Führung des Liegenschaftskatasters er- folgt in Sachsen-Anhalt mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssy- stem (ALKIS®) In den Nachweisen Liegenschaftsbuch (beschrei- bender Teil) und Liegenschaftskarte (darstellender Teil) werden u. a. Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstücksgrenzen, Grenz- punkte, Gebäudegrundrisse mit Gebäudefunktion geführt. Weiterhin sind Eigentumsangaben wie Name des Grundstückseigentümers bzw. des Erb- bauberechtigten und Angaben des Grundbuches z. B. Grundbuchkennzeichen zu finden. Die beschreibenden Daten wie Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsergeb- nisse und Flächeninhalt der Flurstücke werden ebenso wie alle Daten der Nachweise flächende- ckend und aktuell vorgehalten. So wird das Liegenschaftskataster auch den An- forderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht und berücksichtigt die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleit- planung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Natur- schutzes. • mit vergleichbarer Zweckbestimmung des vor- gefundenen Gebäudebestandes bei bebauten Grundstücken. Die Daten der Tatsächlichen Nutzung werden objektbezogen landesweit vorgehalten und gliedern sich in die Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer mit den dazugehörigen jeweiligen Objektarten. Siedlung Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbefläche Halde Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Fläche gemischter Nutzung LVermGeo Stand: 03/2026 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeNeustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 Friedhof* Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Fläche besonderer funktionaler Prägung Verkehr Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Straßenverkehr Weg Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Platz Bahnverkehr FlugverkehrInternet: Schiffsverkehrgeodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Vegetation Landwirtschaft Wald Gehölz Heide Moor Sumpf Die Tatsächliche Nutzung Die tatsächliche Nutzung beschreibt Flächen der Erdoberfläche • mit gleichem Bewuchs oder gleicher Bodende- ckung und Funktionalität bei unbebauten Grund- stücken sowie Ansprechpartner: Unland/ Vegetationslose Fläche Gewässer Fließgewässer Hafenbecken Stehendes Gewässer Meer Erläuterungen zur Darstellung der Objektarten finden Sie im ALKIS®-Signaturenkatalog der Doku- mentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) unter www.adv-online.de. Ablauf der Erfassung Nach einer örtlichen Ersterfassung der im Jahr 2003 eingeführten bundesweit vergleichbaren Nutzungsarten erfolgt nunmehr eine turnusmäßige Überprüfung insbe- sondere unter Zuhilfenahme von Luftbildern. Das Liegenschaftskataster wird fortgeführt und damit aktualisiert. Die Information über die Aktualisierung beschreibender Angaben im Liegenschaftskataster erfolgt ortsüblich. Die Verarbeitung der Daten im Liegenschaftskataster ist ausschließlich Aufgabe des LVermGeo und kostenfrei. Ergeben sich bei einer beantragten Liegenschafts- vermessung Änderungen der Tatsächlichen Nutzung, werden diese auch in das Liegenschaftskataster über- nommen und dem Antragsteller mit der Fortführungs- mitteilung zur Liegenschaftsvermessung zur Kenntnis gegeben. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskataster (darstellende Anga- ben) Liegenschaftskarte Rechtliche Bedeutung Die Tatsächliche Nutzung gehört zu den beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters mit Informationscharakter. Diese Daten fallen nicht unter die sogenannte Richtigkeitsvermutung und den Öffentlichen Glauben nach dem Bürgerlichen Gesetz- buch. Die Eintragung der Nutzung in das Liegenschaftskataster entfal- tet keine Rechtswirkung. Ebenso können weder die Bebaubarkeit noch der Kaufpreis eines Flurstückes von den Angaben zur tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden. Letztgenannter ergibt sich - als Verkehrswert eines Grundstückes - vielmehr aus der bestmöglichen, (bau) rechtlich zulässigen Nutzung. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht geht von der eingetragenen tatsächlichen Nutzung keine Rechtswirkung aus. Weitere Informationen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geokompetenz- Center des LVermGeo gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen im Internet unter: geodatenportal.sachsen-anhalt.de. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskarte mit Orthophoto LVermGeo Stand: 03/2026 Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Ausschnitt) Digitales Orthophoto Erläuterungen zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Ausschnitt)

Nutzung der Daten des LVermGeo

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Nutzung der Daten des LVermGeo Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Daten des LVermGeoNutzung von Daten im Allgemeinen Daten des LVermGeo sind die Daten der Landes- vermessung, des Liegenschaftskatasters und des Geobasisinformationssystems im Sinne des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA). Zudem zählen zu den Daten des LVermGeo auch die Daten der Grundstücks­wertermittlung nach dem Baugesetzbuch und der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstücks- werte.Schlichter Genuss von Daten meint lesen, an- schauen und bearbeiten, ohne dass die Daten dabei an die Öffentlichkeit gelangen. Daten der Landesvermessung sind insbeson- dere die Topographischen Landeskartenwerke, Luftbilder, Daten der Grundlagenvermessung und der Geotopographischen Landesaufnahme. Daten des Liegenschaftskatasters sind Daten der Liegenschaftskarte, des Liegenschaftsbuchs und des Vermessungszahlenwerks. Das Geoba- sisinformationssystem beinhaltet die Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskata- sters. Zu den Daten der Grundstückswertermitt- lung zählen insbesondere die Bodenrichtwerte, die Daten der Kauf­ preissammlung und der Grundstücksmarktbericht. Die Daten des LVermGeo werden für die Nutzer in Form von analogen oder digitalen Auszügen, Diensten oder Produkten hoheitlich bereitgestellt und lizenziert. Dabei wird zwischen offen und nichtoffenen Daten unterschieden. LVermGeo Stand03/2026 Mit den Nutzungsbedingungen für die Daten der Landesvermessung, des Liegenschaftskata­ sters, des Geobasisinformationssystems und der Grundstückswertermittlung des LVermGeo wird die Bereitstellung und die Lizenzierung der Da- ten standardisiert, vereinfacht und be­schleunigt. Körperliche Vervielfältigungen von Daten sind z. B. die Papierkopie, der Druck, das Speichern auf Datenträgern nach Scannen oder Digitalisie- ren. Unkörperliche Vervielfältigungen sind insbe- sondere Bildschirmausgaben bei der Server- Cli­ent-Technologie und in nichtöffentlichen Daten- netzen (Intranet). Verbreitung ist jedes Anbieten oder Inverkehr- bringen von Daten in körperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. durch Verkauf oder Schenkung. Öffentliche Wiedergabe ist jedes Verfügbarma- chen von Daten in unkörperlicher Form in der Öf- fentlichkeit z. B. zur Ansicht oder zum Download im Internet. Offene Daten des LVermGeo Als „offene Daten“ (Open Data) werden Daten in einem offenen Format bezeichnet, die von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Folgende Daten des LVermGeo sind offen und werden über das Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt geodatenportal.sachsen-anhalt.de Nutzungsbedingungen des LVermGeo kostenfrei bereitgestellt, soweit sie keiner rechtlichen Zu- gangsbeschränkung unterliegen, kein geistiges Eigentum Dritter enthalten oder aus Gründen des Schutzes perso- nenbezogener Daten nicht oder nur eingeschränkt zugäng- lich sind: • Daten des SAPOS® (EPS, HEPS, GPPS) • Daten des Quasigeoids • ALKlS®-Präsentationsausgaben • ALKIS®-Datensätze • ATKIS®-Präsentationsausgaben • ATKIS®-Datensätze (DOP, DTK, DTÜK, DLM, DGM, DOM, bDOM) • 3D-Messdaten • Luftbilder • Karten früherer Bearbeitungsstände • Hausumringe, Gebäudereferenzen • 3D-Gebäudemodelle • INSPIRE-Datensätze • Bodenrichtwert-Präsentationsausgaben • Bodenrichtwert-Datensätze • Grundstücksmarktberichte sowie daraus abgeleitete Datensätze. Bestimmte, mit den Nutzungsbedingungen des LVermGeo erlaubte Nutzungen sind beispielsweise das Vervielfältigen nichtoffener Daten in körperlicher oder unkörperlicher Form - oder die Nutzung in unveränderter Form für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit sowie in Ver- fahren vor Behörden. Auch dürfen nichtoffene Daten an Auftragnehmer - das sind Personen, die im Auftrag anderer Personen deren Daten bearbeiten - weitergegeben werden. Wenn darüber hinaus eine Nutzung nichtoffener Daten be- absichtigt ist, bedarf es einer gesonderten Lizenzierung. Dieses kann nach einer individuellen Beratung zu Ihren Nutzungswünschen erfolgen. Kommen Sie auf uns zu! Informationen zur Nutzung und Lizenzierung Weitere Information können Sie im Internet unter geodaten- portal.sachsen-anhalt.de entnehmen. Schauen Sie doch mal herein! Diese offenen Daten des LVermGeo dürfen (kosten)frei genutzt werden unter der Lizenz ,,Datenlizenz Deutsch- land - Namensnennung - Version 2.0“ (www.govdata.de/ dl-de/by-2-0) und zwar auch dann, wenn solche Daten in anderer Weise und Form vom LVermGeo kostenpflichtig auf Antrag abgegeben werden. Sie dürfen unter der Bezeichnung des Bereitstellers z. B. für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nut- zung vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden. Zudem könnten offene Daten mit eigenen Daten und Daten An- derer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden. Auch die Einbindung in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken ist gestattet. Daten der Landesvermessung: Digitale Orthophotos Nichtoffene Daten des LVermGeo Als „nichtoffene Daten“ werden diejenigen Daten bezeich- net, die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen unterlie- gen, geistiges Eigentum Dritter oder aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht oder nur einge- schränkt zugänglich sind. Folgende Daten des LVermGeo sind nichtoffene Daten: LVermGeo Stand:03/2026 • Orthophotos mit einer Bodenauflösung von 10 cm je Pixel • Datensätze, Festpunktbeschreibungen und Festpunkt- listen der Auszüge aus der Grundlagenvermessung • Eigentumsangaben des Liegenschaftskata­sters zu Dritten • Grundbuchangaben zu Grundstücken Drit­ter • beschreibende Angaben der Auszüge aus dem Liegen- schaftskataster • Kaufpreissammlung • Amtliche Hauskoordinaten Sofern die Nutzung nichtoffener Daten- insbesondere die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe - gesetzlich einer Erlaubnis bedarf, erfolgt diese durch das LVermGeo kostenfrei mit seinen Nutzungsbedingungen für bestimmte Nutzungen oder kostenpflichtig auf Antrag mit gesonderter Lizenzierung. Daten der Landesvermessung: Topographische Landeskartenwerke Daten des Liegenschaftskatasters: Liegenschaftskarte und -buch Daten der Grundstückswertermittlung: Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

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