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Messstelle ALSLEBEN OP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Saale Energie GmbH - wesentlichen Änderung der Kraftwerksblöcke zur Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken durch eine Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) inklusive einer Ersatzstromanlage und einer Industriegasturbinenanlage (IGT) am Standort Schkopau

Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.

Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland, Teilprojekt: Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Sachsen

LSG Mittlere Elbe/Mittelelbe LSG Mittlere Elbe Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Hinweis zur Bezeichnung der LSG Mittelelbe / Mittlere Elbe (PDF) Das LSG „Mittlere Elbe“ nimmt weite Flächen des Elbetals zwischen Seegrehna westlich der Lutherstadt Wittenberg bis hin nach Plötzky östlich von Schönebeck ein. Auch das Muldetal von der Mündung des Flusses in die Elbe bis nach Raguhn nördlich von Wolfen gehört zu diesem LSG. Schwerpunktmäßig schließt es die Überflutungsauen ein, greift aber darüber hinaus auf Flächen landseitig der Deiche und auch auf die begleitenden Niederterrassen bis hin zu den sich anschließenden pleistozänen Hochflächen über. Das LSG erstreckt sich von Osten nach Westen über etwa 60 km im Elbetal und von Norden nach Süden über 20 km im Muldetal. Im Osten und Nordwesten schließen sich zwei, nunmehr getrennte Teilgebiete des LSG „Mittelelbe“ an das LSG „Mittlere Elbe“ an. Im Osten erfaßt das Gebiet die Überflutungsauen der Elbe bis auf die Höhe Klöden und im Nordwesten weite, auch eingedeichte Auen bis in den Südosten der Stadt Magdeburg. Die LSG repräsentieren die Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Teile liegen in den Landschaftseinheiten Muldetal, Dübener Heide, Roßlau-Wittenberger Vorfläming, Mosigkauer Heide, Unteres Saaletal, Köthener Ackerland und Zerbster Ackerland. Im Bereich der LSG münden folgende größere Fließgewässer in die Elbe: linksseitig Fließgraben, Mulde und Saale sowie rechtsseitig Schwarze Elster, Zahna, Olbitzbach, Rossel und Nuthe. Die Auenlandschaft an Elbe, Mulde und Saale ist zweigeteilt. Landseitig, also vor dem Hochwasser durch die Deiche geschützt, liegt die Ackeraue und erstrecken sich die Siedlungsgebiete. Dem Betrachter der Landschaft wird oft gar nicht bewußt, daß er sich in einer Aue befindet. Nur alte Hochwassermarken an Häusern weisen darauf hin, daß hier früher noch die Hochfluten des Flusses wirkten. Die weite offene Landschaft wird wie in allen anderen Ackergebieten von Großschlägen beherrscht. Allein das dichte Netz von Gräben und Vorflutern, einzelne alte Eichen, die charakteristische Landmarken bilden, oder Reste von artenreicher Auenvegetation in Senken oder in Niederungen weisen auf die ursprüngliche oder historische Landschaft hin. Auch die verbliebenen Altwasser und Reste der Auenwälder lassen den früheren Charakter der Aue erahnen. Im Bereich ehemaliger Überflutungsgebiete, die infolge Eindeichung heute nicht mehr vom Hochwasser überflutet werden, die aber durch ihre tiefe Lage sehr grundwassernah und infolge der geringen Vorflut überstauungsgefährdet sind wie beispielsweise das Wulfener Bruch bei Köthen, bestimmen offene Grünland-Acker-Gebiete das Landschaftsbild. Anders dagegen wasserseitig, dort wo das Hochwasser noch mehr oder weniger regelmäßig die Landschaft beeinflußt. Hier weiten sich die Auenwiesen und Auenwälder aus. Altwasser und Flutrinnen prägen das Bild der Landschaft. Die LSG sind durch einen hohen Waldanteil gekennzeichnet. Es besteht ein kleinräumiger Wechsel von Wald- und Wiesenflächen. Die Waldränder sind in der Regel nicht geradlinig, sondern ganz den historischen Zufälligkeiten überlassen, bogig und unregelmäßig, so daß eine besondere Harmonie diese Landschaft kennzeichnet. Die flußnahen Wiesenflächen zeigen ein ausgeprägtes Mikrorelief, das die Flächen belebt. Flutrinnen durchschneiden die Aue. Durch ihre Vielfalt sind die Altwasser von besonderem Reiz. Die Überflutungsauen im Landkreis Wittenberg haben im Verhältnis einen sehr geringen Waldanteil. Hier beherrschen weite Wiesenniederungen mit einzelnen Gehölzgruppen und Baumreihen die Aue. Dort, wo jahrhundertealte Solitäreichen die Landschaft beherrschen, wird der Betrachter an die Geschichte dieser Bäume, die aus den mittelalterlichen Wäldern stammen, erinnert. Etwa 500 Eichen mit einem Alter von über 400 Jahren gibt es zwischen Dessau und Wörlitz. Die Solitärbaumwiesen zwischen Dessau und Wörlitz sind aber insgesamt von etwa 25 000 Eichen, aber auch Flatter-Ulmen und anderen Baumarten bestanden und prägen den Parkcharakter dieser Landschaft. Das Gartenreich zwischen Dessau und Wörlitz mit seinen Landschaftsgärten bietet dem Besucher ein besonderes landschaftliches Erlebnis. Eingebettet in die Eichenwiesen durchziehen Alleen die Landschaft, weite Sichten überbrücken die Räume und weisen zu neuen Zielen. Kleinere Architekturen wie Sitze, Landhäuser, Wachhäuser auf den Deichen, aber auch Zweckbauten in den Orten und Kirchen schmücken die Landschaft. Flußtäler boten von jeher gute Voraussetzungen für den Aufenthalt des beziehungsweise die Besiedlung durch den Menschen. Die Auen boten Wasser, Wild und Fische, Holz und später Weideflächen und anderes mehr. Dabei erfolgte die Besiedlung nicht in den Auen selbst, sondern auf hochwasserfreien Niederterrassen, Dünen und auf den Hochufern der Urstromtalränder. Für die Anwesenheit des Menschen im Mittelelbegebiet gibt es über 200 000 Jahre alte Funde von Feuersteinabschlägen und einem Faustkeil. Erst kürzlich wurden bei Gewässerausbauarbeiten am Kühnauer See tausende solcher Feuersteinabschläge gefunden. Die ersten ortsfesten Spuren einer Besiedlung wurden aus der mittleren Steinzeit, vor etwa 8 000 Jahren, nachgewiesen. Aus den nachfolgenden Zeiträumen bis zum Einsetzen schriftlicher Überlieferungen fanden sich in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Dichte immer wieder Fundstellen. Die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung besitzt in den einzelnen Teilen der Landschaftsschutzgebiete eine unterschiedliche Geschichte. Die jungsteinzeitlichen Siedlungen im Teilgebiet zwischen Magdeburg und Pretzien konzentrierten sich auf das Gebiet zwischen Wahlitz, Gommern und dem bereits außerhalb der Grenzen des LSG befindlichen Menz, wo an einzelnen Wohnplätzen Siedlungskontinuität bis in die Kaiserzeit nachgewiesen werden konnte. Mit Ausnahme der Glockenbecherkultur sind alle jungsteinzeitlichen Kulturen vertreten, wobei die Stichbandkeramikkultur die älteste bislang nachgewiesene Kultur auf dem Gebiet darstellt. Anstelle der Baalberger und der Schnurkeramikkultur trifft man hier die Tiefstichkeramik- und die Einzelgrabkultur an. Bei Wahlitz wurden zudem Siedlungen der Rössener und der Schönfelder Kultur mit Hausbefunden nachgewiesen. Die mittlere Bronzezeit wird unter anderem durch ein Grabhügelfeld bei Menz vertreten, das archäologisch untersucht wurde und interessante Informationen zu Kult und Ritus lieferte. Danach befanden sich unter einem Hügel ein Totenhaus sowie ein von einer Bruchsteinmauer umschlossenes Grab, von dem ein gepflasterter Steg zu einer Grabgrube führte, die eine zerstückelte Leiche mit zertrümmertem Schädel aufwies. Vor der Aufhügelung wurde ein Totenfeuer abgebrannt. Ein weiterer Hügel barg zuunterst Bestattungen der Kugelamphorenkultur, der stratigrafisch solche der frühen und der mittleren Bronzezeit, dann der Hausurnenkultur der älteren Eisenzeit folgten. Außerhalb schlossen sich an die Hügel weitere Gräber der älteren Eisenzeit an, von denen eines eine Hausurne enthielt, sowie Gräber der Jastorfkultur der jüngeren Eisenzeit. Begräbnisplätze der römischen Kaiserzeit befanden sich bei Wahlitz und Gommern. Bei Gommern wurde zudem das Grab eines germanischen Fürsten gefunden. Aus Cracau stammen Grubenhausbefunde aus der römischen Kaiserzeit sowie aus dem Mittelalter, als dieses Gebiet von den Slawen besiedelt war. Im Jahre 948 wurden Pechau und Gommern als zum Gau Morzane gehörig genannt. Unter Erzbischof Wichmann wurden Landstriche durch Entwässerung urbar gemacht. Wie das Beispiel der Wüstung Poppendorf bei Magdeburg-Cracau lehrt, war diesen Bemühungen aber nicht immer dauerhafter Erfolg beschert. Die Wüstung wurde im Jahre 1164 durch Bauern aus dem Paderborner Gebiet wiederbelebt. Die Siedlung konnte sich jedoch aufgrund der häufigen Überschwemmung der Felder nicht lange halten und wurde abermals wüst. Im Teilgebiet zwischen Schönebeck und Glinde sind am südlichen Ufer der Elbe innerhalb des LSG nur eine Handvoll Fundstellen der Jungsteinzeit, der Eisenzeit sowie ein Gräberfeld der Kaiserzeit bekannt. Die eigentliche Besiedlung fand südlich der Straße von Schönebeck nach Barby statt. Östlich von Pömmelte reichte sie bis an den Rand eines verlandeten Baches heran. Dort entdeckte man aus der Luft eine befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, eine Palisadenanlage und ein heute verschwundenes Grabhügelfeld der Spätbronze-/Früheisenzeit sowie eine große Befestigung, deren Datierung (in die römische Kaiserzeit oder ins Frühmittelalter) noch nicht geklärt ist. Im Hochmittelalter befand sich dort das Dorf Bosene, das wüst fiel. Aus der Luft ließ sich bei Schönebeck eine ausgedehnte Siedlung der ältesten Ackerbauern, der Linienbandkeramikkultur, ausfindig machen. Während des Mittelalters übte der Ort Glinde die Funktion eines Burgwards aus, dessen Ministeriale auf einer Turmhügelburg residierten. Eine zweite Befestigung dieser Art konnte nicht weit davon entfernt bei Pömmelte aus der Luft entdeckt werden. Größere Bedeutung erlangte die Burg bei Ranies, deren ehemaliger Standort zwar bekannt war, deren Form aber erst wieder durch die Luftbildarchäologie zu erkennen war. Sie liegt heute dem Burghügel von Glinde gegenüber auf der rechten Seite der Elbe, befand sich im Mittelalter aber auf deren linker Seite. Im Teilgebiet zwischen Pretzien und Griebo reihen sich die Siedlungsstellen wie Perlen an einer Schnur dicht entlang der Niederterrasse der Elbe aneinander. Die Besiedlung setzte hier während der frühen Jungsteinzeit ein und blieb bis in die jüngere Kaiserzeit konstant. Siedlungskonzentrationen lassen sich vor allem in der Umgebung von Dornburg und Gödnitz ausmachen. Auf der Linie Gödnitz-Flötz-Walternienburg-Kämeritz-Badetz-Steckby-Steutz-Rietzmeck-Brambach-Rosslau-Klieken-Coswig-Griebo folgen die Siedlungen exakt dem durch die Grenze des LSG umrissenen Bereich. Die Siedlungskette markiert gleichzeitig die Linie, ab der sich vor Hochwasser geschützt siedeln ließ, während in der Aue die Elbe stetig ihren Lauf wechselte. Ehemals vorhandene Siedlungen wurden dort vom Hochwasser überflutet oder sogar infolge von Laufänderungen weggeschwemmt und lassen sich dadurch archäologisch nicht mehr fassen. Dennoch ist mit einer Besiedlung unmittelbarer am Wasser vor allem in warmtrockenen Perioden der Klimageschichte zu rechnen. So fanden sich bei Steutz Gräber der jüngeren Bronzezeit im Überschwemmungsgebiet der Elbe, und es kamen in der Elbe Bronzegegenstände in Höhe der Saalemündung zum Vorschein, die von Grabfunden stammen könnten. Allein schon aus der Jungsteinzeit lassen sich auf dem schmalen Streifen östlich von Pretzien bis Walternienburg und zwischen der bezeichneten Linie und der Eisenbahn Zerbst-Gommern über 60 Fundstellen identifizieren, von denen während der Bronze- und Eisenzeit sowie der römischen Kaiserzeit fast 40 Wohnplätze konstant besiedelt blieben. Die meisten Siedlungen der Jungsteinzeit stammen aus deren mittlerer und jüngerer Periode und gehören meist der Kugelamphoren- und Schönfelderkultur an, während die älteren Kulturen der Linienband- und der Stichbandkeramik mit nur drei Fundstellen geringer repräsentiert sind. In der mittleren Jungsteinzeit ist eine Reihe von Großsteingräbern errichtet worden, von denen sich nur noch das von Gehrden, wo ehemals drei gestanden haben, erhalten hat. Die Gräber von Dannigkow, zwei von Dornburg, eins von Prödel und eins von Leitzkau wurden dagegen nach 1800 vermutlich im Zuge der Separation zerstört. Belege für die wirtschaftliche Situation dieser Gegend liefern die Bronzehortfunde von Gödnitz und Walternienburg. Luftbildbefunde von ringförmigen Gräben deuten darauf hin, daß ein Teil der Bestattungen ehedem unter Grabhügeln lag. Während der frühen Eisenzeit gehörte die Gegend zum Siedlungsgebiet der Hausurnenkultur. Belege dafür bieten die Hausurne von Leps und die Gesichtsurne von Brambach-Rietzmeck. Bei Coswig ließen sich neben Siedlungen und Grabhügeln der Spätbronze- und Früheisenzeit auch die zugehörigen Felder und Wege ausmachen. Dieses Gebiet weist auch aus der römischen Kaiserzeit bedeutende Siedlungs- und Grabfunde auf, darunter eine sogenannte Fensterurne, bei der in den Tonkörper Scherben römischer Gläser eingelassen sind. Im Frühmittelalter bildete die Elbe zeitweilig die Grenze zwischen Slawen und Franken. So wurden an ihren Ufern zunächst von den Slawen und später von den Deutschen zwischen Pretzien und Walternienburg Burgen angelegt. Während die Besiedlung im Rosenburger Winkel vergleichsweise spärlich war, zeichnet sich im Teilgebiet um Barby und Aken bis Dessau eine dichte Besiedlung und eine Siedlungskontinuität seit der Linienbandkeramik ab. Bei Barby ist sogar die Gaterslebener Gruppe bezeugt, die bisher nur von wenigen Fundstellen bekannt ist. Auch die Glockenbecherkultur ist dort vertreten. Im Gebiet zwischen Diebzig und Dessau wurden die Sanddünen in den Elbeniederungen als Siedlungsstandorte aufgesucht. Die ältesten Spuren gehen dort in die Mittelsteinzeit zurück, in der die Menschen die Sanddünen als Aufenthaltsorte für die Jagd und den Fischfang in den Elbeauen nutzten. Während der Jungsteinzeit sind Siedlungen im Bereich der Aue nur für die Vertreter der Kugelamphorenkultur belegt, die als Rinderhirten die Wiesen und Auenwälder nutzten. Eine dichtere Besiedlung fand erst in der jüngeren Bronzezeit statt. Die Gründe müssen darin gesucht werden, daß die Siedler damals ihre Wirtschaftsweise stärker auf die Tierhaltung verlagert hatten. Ein Bronzehortfund vom Burgwall Kühnau sowie Importkeramik aus dem Mittelrheingebiet deuten auf die wirtschaftliche Bedeutung des Raumes hin. Auch während der frühen Eisenzeit spielte dieses Gebiet eine wichtige Rolle. So fanden sich in Dessau drei und in Großkühnau zwei Hausurnen, die als Begräbnisstätten hervorragender Persönlichkeiten dienten, und die, zusammen mit den acht Urnen aus den südlich an das LSG angrenzenden Wulfen, mehr als 20% des Gesamtbestandes an Hausurnen in Mitteldeutschland bilden. Für die jüngere Eisenzeit sind auch einzelne Siedlungen in den Auen selbst belegt, was auf warmtrockenes Klima in den letzten Jahrhunderten v. Chr. schließen läßt. Römische Kaiserzeit und Völkerwanderungszeit sind nur durch spärliche Nachweise belegt. Zur Zeit der slawischen Besiedlung, die hier Ende des 6. Jahrhundert einsetzte, bestand bei Großkühnau eine Burg. Sie bildete den administrativen Mittelpunkt für die im Umkreis liegenden Dörfer. Im 10. Jahrhundert wurde sie in das deutsche Burgensystem an der Reichsgrenze eingebunden. Besonders die Burgenkette zwischen Rosenburg und Aken bezeugt die strategische Bedeutung des im 10. Jahrhundert zum Gau Serimunt gehörigen Gebiets als Grenze zu den nördlich der Elbe siedelnden Slawen. Sollte Rosenburg mit der 839 von Franken eroberten Resigesburg gleichzusetzen sein (man liest hier auch Kesigesburg und verbindet diese deshalb mit Cösitz), dann wurde das Gebiet vom Stamm der Coledizier bewohnt. Versuche, im Rosenburger Winkel die von Überflutungen betroffenen Auen für die Landwirtschaft zu gewinnen, waren auf Dauer nicht vom Erfolg gekrönt, wie die Zahl der bereits im 14. und 15. Jahrhundert aufgegebenen Dörfer erkennen läßt. Erst der Deichbau garantierte hier eine sichere Landwirtschaft. Die Terrassenränder nördlich der Elbe zwischen Griebo und der Elster-Mündung wurden erstmals von den mittelsteinzeitlichen Jägern und Sammlern aufgesucht. Während der Jungsteinzeit sowie der älteren Bronzezeit blieben sie unbesiedelt, da die Verbreitung neolithischer Kulturen an der Mulde endete. Die Besiedlung setzte hier erst in der jüngeren Bronzezeit ein und blieb von da an konstant. Am stärksten war die Besiedlung während der Jungbronze- und Eisenzeit bei Coswig und zwischen Apollensdorf und Elster und dünnte östlich davon stark aus. Doch blieb eine lose Verbindungskette bestehen, die den Raum um Coswig und Wittenberg mit dem ostelbischen Gebiet zwischen Jessen und Prettin verband, in dem sich eine extrem dichte Besiedlung abzeichnete. Zwischen Pratau und Bleddin blieb die Besiedlung locker. Kulturell ist das Gebiet in der Jungbronzezeit der Lausitzer Kultur und in der Früheisenzeit der aus dieser hervorgegangenen Billendorfer Kultur zuzurechnen, deren Verbreitung bis zur Mulde reichte. Einzelne Grabhügel deuten darauf hin, daß die Brandgräber aus der Bronze- und Eisenzeit früher überhügelt waren. Eine aus der Luft entdeckte Befestigung bei Dabrun bildete während der Spätbronze- und Früheisenzeit den Mittelpunkt der Besiedlung in diesem Gebiet. Die Bedeutung des Raumes südlich der Elbe im 10. Jahrhundert (Nennung 1004) wird durch eine Burgenkette angezeigt, die bei Seegrehna (urbs Grodisti) beginnt und sich über Pratau (urbs Broth) und Rakith (urbs Rochutini) bis nach Trebitz (urbs Triebaz) zieht. Aus slawischer Zeit stammt eine Burganlage, die bei Rakith-Bietegast aus der Luft entdeckt werden konnte und als Vorort gedeutet werden darf. Mit der Zunahme der Besiedlung im frühen Mittelalter vom 8. - 12. Jahrhundert wirkte sich der menschliche Einfluß auf die Landschaft deutlicher aus. Durch die durch menschliche Tätigkeit geförderte Erosion und nachfolgende Ablagerung von Auenlehm bildete sich aus Weichholzauen und Eichen-Eschen-Hartholzauen der anspruchsvolle, an Feld-Ahorn, Feld-Ulmen und Winter-Linden reiche Hartholzauenwald. Zugleich wurden Auenwälder gerodet. Die Nutzung der Wälder erfolgte durch ungeregelten Niederwaldbetrieb, auch Waldweide wurde umfänglich betrieben. Vor allem durch die Ansiedlung der im Wasserbau erfahrenen Holländer und Flamen wurde im 12. und 13. Jahrhundert der Bau von Mühlgräben und Wassermühlen gefördert, um den zunehmend höheren Getreideertrag aus den neu gewonnenen Ackerflächen außerhalb der Auenlandschaft verarbeiten zu können. Erinnert sei an den Mühlenstreit in Dessau 1275. Erste Deichbauten und die Anlage von Entwässerungsgräben trugen zur Ausdehnung von Nutzflächen und damit zur Reduzierung der Waldfläche in der Aue bei. Wüstungsphasen und Kriege unterbrachen diese Entwicklungen. Es gab Zeiten des Bevölkerungsrückgangs und damit der Regenerierung der Aue und solche des Bevölkerungswachstums mit verstärkter Nutzung. Nach dem Niedergang im Dreißigjährigen Krieg setzte im 17. und 18. Jahrhundert eine Phase intensiver Landerschließung ein. Wiederum unter holländischem Einfluß wurden Schloß, Park und Stadt Oranienbaum (von 1683 an) errichtet, Deichbauten (1707-1738) und Entwässerungsmaßnahmen wie der Kapengraben (1706-1708), durchgeführt. Nach preußischem Vorbild wurden Siedlungen angelegt. Ein besonderer wirtschaftlicher Aufschwung war mit der Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert verbunden. Durch den Ausbau der Elbe zu einer Schiffahrtsstraße und den weiteren Ausbau der Hauptdeichsysteme wurde ein besonders nachhaltiger Einfluß auf die Auenlandschaft genommen. Diese Maßnahmen ermöglichten die weitere Erschließung von Ackerland durch Rodung von Wäldern in der Aue und vor allem das Wachstum der Siedlungsflächen im Zuge der Industrialisierung nach 1871. Gleichfalls entwickelte sich die moderne Forstwirtschaft, die aus den Nieder- und Mittelwäldern der Aue den Eichen-Hochwald schuf und zur Sicherung der Waldflächen beitrug. Im 20. Jahrhunderte setze sich die Urbanisierung in der Aue fort. Zunehmend weiteten sich Siedlungsflächen aus, wurde die Aue von Verkehrstrassen zerschnitten. Die Verschmutzung der Flüsse folgte dem Aufbau der chemischen Industrie, die als Folge des II. Weltkrieges und der industriellen Entwicklung zu Zeiten der DDR besonders umweltschädigend wirkte. Zugleich setzten aber im 20. Jahrhundert die Bemühungen um Heimatschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und später Umweltschutz ein. Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten konnten wertvolle Flächen gesichert werden. Ein deutlicher Rückgang der Umweltverschmutzung wurde erst nach der Schließung vieler Industriebetriebe und nach der Sanierung beziehungsweise den Neubau von Klärwerken ab 1990 erreicht. Zugleich wurden aber in diesem Zeitraum erhebliche Auenflächen für Siedlungs-, Industrie-, Gewerbe- sowie Straßenbau beansprucht. Die Muldeauen im Überflutungsgebiet wurden durch die Abwässer der chemischen Industrie in Bitterfeld und Wolfen stark mit Schwermetallen und organischen Verbindungen kontaminiert, so daß heute selbst eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünländer nicht mehr möglich ist. Auf diesen Flächen wird sich eine Waldentwicklung vollziehen. Das Urstromtal der Elbe zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Gommern ist im Untergrund durch den saxonischen Bruchschollenbau und morphologisch durch die Endmoränen des Warthestadiums der Saalekaltzeit geprägt. Die Endmoränen sind die südlichen Ausläufer des Flämings und lagern im Norden außerhalb des LSG. Östlich Wittenberg befindet sich die Elbetalglazialwanne, die mit quartären klastischen Sedimenten bis zu einer Tiefe von mehr als 100 m gefüllt ist. Sie stellt die bedeutendste elsterglaziale Destruktionsstruktur für Mitteldeutschland dar. Westlich Wittenberg bis Gommern quert die Elbe eine Grundgebirgshochlage, die Halle-Wittenberger-Scholle, deren methamorphe Gesteine südlich Gommern zu Tage treten. Von Wittenberg stromabwärts fallen bei Coswig die steilen Nordufer auf. Hierbei handelt es sich um Erosionsanschnitte von glazifluviatilen Sanderbildungen des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Erste, wahrscheinlich frühholozäne Dünenbildungen treten am Südufer nördlich Wörlitz, zum Beispiel Wilder Berg, auf. Die oligozänen Sande der Mulde-Elbe-Niederung werden von einem zirka 20 m mächtigen quartären Sedimentkörper überlagert. Der an der Oberfläche anstehende fluviatile Kies, Sand und Schluff wurde zwischen Vockerode und Ziebigk durch Mulde und Elbe während des Holozäns in die Niederterrasse der Weichselkaltzeit eingelagert. Am Südufer zwischen Ziebigk und Aken, aber auch vereinzelt am Nordufer, befinden sich auf der Niederterrasse von Ost nach West streichende, mehrere Kilometer lange holozäne Dünenzüge. Westlich Ziebigk geht im tieferen Untergrund die Halle-Wittenberger-Scholle in die Flechtingen-Roßlauer-Scholle über. Im Bereich der Saalemündung südöstlich von Barby setzt sich dieser geologische Aufbau der Elbe-Niederung fort, wobei die Mächtigkeit der Niederterrasse nach Nordwesten allmählich abnimmt. Die Hauptdünenbildungen befinden sich am nordöstlichen Ufer und erreichen ihren Höhepunkt in den 17 m hohen Dünen der Fuchsberge südlich Gommern. Südwestlich von Gommern treten in Steinbrüchen unterkarbonische, hell-dunkelgraue Quarzite, der Gommernquarzit, und schwarze, quarzitische Schiefer zu Tage. An einer tektonischen Störung, die die Flechtingen-Roßlauer-Scholle nach Süden begrenzt, ist die Weferlingen-Schönebecker Scholle abgesunken. Südwestlich Plötzky bilden die Sedimente des Unteren Buntsandsteins den Festgesteinsuntergrund. Sie werden durch mächtige tertiäre Lockersedimente überlagert. In diese ist südwestlich der Linie Schönebeck-Westerhusen der Kieskörper der Weichsel-Niederterrasse eingelagert. Sie zeichnet sich gegen die holozänen Sedimente des Elbetales durch eine deutlich hervortretende Geländekante aus. Den holozänen Sedimenten, die eine bis zu 6 km breite Aue bilden, sitzen im Raum Randau holozäne Dünesande auf. Die Auensedimente wurden durch Flußlaufverlagerungen ständig umgelagert und fraktioniert sedimentiert. Im Mäander, der typischen Laufform des Tieflandflusses, erodiert der Fluß am Mäanderscheitel und sedimentiert im Mäanderbogen. Damit werden Prallhang und Gleithang unterschieden. Durch die strömungsabhängige Sedimentation des Flusses bauen sich im Mäanderbogen mächtige Kiesdome auf. Durch diese Erosions- und Sedimentationsprozesse verlagert sich der natürliche Fluß ständig seitwärts in seinem Tal. Dabei vergrößert sich der Mäander und damit seine Laufstrecke fortwährend. Diese Vergrößerung verläuft so lange, bis der Fluß an seinen Mäanderschenkeln durchbricht und seinen Lauf verkürzt. Aber auch in der Folge von Hochwassern kann es zu Flußlaufverlagerungen kommen. Daraus ergibt sich ein dynamischer Prozeß in der Aue, der fortwährend Standorte zerstört und neue aufbaut. Der Fluß pflügt, bildhaft gesprochen, seine Aue um. Diese natürlichen dynamischen Prozesse wurden durch den Ausbau des Flusses seit dem beginnenden 19. Jahrhundert unterbrochen. Das Bett des Flusses wurde festgelegt. Das hat zur Folge, daß sich die Erosionskraft des Flusses nicht in der Seitenerosion, sondern nunmehr in der Tiefenerosion umsetzt. Deshalb gräbt sich der Fluß in seine Aue ein und senkt damit das Grundwasser ab. Das LSG charakterisiert die Bodenregion der Flußlandschaften im Mittellauf der Elbe. Es erfaßt großflächig die Auen und in den Randbereichen der Auen sowie auf Inseln die mit der Aue verbundenen Niederterrassen. Die Auenlandschaften sind durch die Verbreitung der Auensedimente definiert. Geringe Höhenunterschiede begrabener und jüngster Terrassen, der Altwasserläufe und Hochflutrinnen, der Fußrinne sowie ”Inseln” der Hochflächen und Niederterrassen in der Aue mit angelagerten Dünen gliedern das Bodenmosaik durch unterschiedliche Grundwasserbeeinflussung und Bodensubstrate. In Auenlehmen sind in Abhängigkeit vom Grundwasserstand Vegas und Gley-Vegas dominant. Es sind braune, humus- und nährstoffreiche Lehmböden mit Grundwassermerkmalen unter 8 dm beziehungsweise zwischen 8 und 4 dm unter der Geländeoberfläche. Die grundwasserbestimmten Gleye sind in tiefergelegenen Geländepositionen zu finden. Sie sind häufig in Bodenprofilen mit geringmächtigen Auenlehmdecken oder in sandigen Auensubstraten anzutreffen. Flußabwärts von Breitenhagen kommen Auentone vor, in denen Pseudogley-Vegas und Pelosol-Tschernitzen ausgebildet sind. In Hochflutrinnen und Altwasserarmen sind Gleye, Humusgleye und humusreiche Gleye typisch. Bei Kühren kommen im Bereich der Taube Anmoorgleye vor. Auf den Dünen dominieren Regosole bis Podsole und auf den meist sandigen Hochflächeninseln Acker-Braunerden, podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole und Gley-Braunerden. Die Niederterrassenlandschaften sind durch Geschiebedecksand, Flugsand oder holozän umgelagerten Sand über Niederungssand gekennzeichnet. Gleye aus Sand sind die typischen Böden. In den höhergelegenen, grundwasserferneren Bereichen sind Gley-Braunerden bzw. unter Wald auch Podsol-Gley-Braunerden und Gley-Podsole ausgebildet. Die Entwässerungsbahnen, Altwasserrinnen und Dünen weisen das gleiche Bodenformeninventar wie die entsprechenden Bereiche der Auen auf. In der Aue strömt das Grundwasser von den Niederterrassen auf den Fluß zu. Bei Mittelwasser stellt sich dabei ein konstantes Gefälle vom Auenrand zum Fluß hin ein. Bei Niedrigwasser senkt sich nun in Flußnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab, während er bei Hochwasser zunächst flußnah ansteigt. Zugleich staut sich bei Hochwasser das zuströmende Grundwasser an, so daß es auch zunehmend in den flußferneren Bereichen zum Anstieg des Grundwassers kommt. Auf diese Weise wechseln in einer Flußaue ständig die Grundwasserverhältnisse. Diese Dynamik bei strömendem Grundwasser, der Wechsel von Niedrigwasser und Hochwasser bis zur Ausuferung des Flusses mit gewaltigen Überflutungen der Aue, kennzeichnen das hydrologische Regime der Aue. Die LSG lassen sich zwei unterschiedlichen Klimagebieten zuordnen, im Westen dem stark maritim beeinflußten und im Osten dem stark kontinental beeinflußten Binnentiefland. Ihr Grenzbereich liegt etwa zwischen Coswig und Roßlau. Bezüglich der mittleren Lufttemperatur unterscheidet sich das langgestreckte Gebiet kaum. Sie liegt bei etwa 18 o C bis 19 o C. Größere West-Ost-Unterschiede zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar, wobei der Bereich nördlich der Saalemündung mit 0 o C bis 1 o C bevorteilt ist. Ähnlich verhalten sich die Jahresmittel der Lufttemperaturen. Sie betragen mehr als 9,1 o C im westlichen und 8,6 o C bis 9,0 o C im östlichen Bereich. Ebenso verläuft die 500 mm-Isohyete im Bereich der Saalemündung, das heißt die mittleren Niederschlagssummen liegen elbabwärts (in westlicher Richtung) unter 500 mm und elbaufwärts (in östlicher Richtung) über 500 mm. Im östlichen Bereich erreichen die Jahresniederschläge sogar bis 600 mm. Lokalklimatisch spielen erhöhte Luftfeuchtigkeit, Talnebel und relativ windgeschützte Lagen in den Flußniederungen eine Rolle. Bedingt durch das niederschlagsarme und warme Klima wird die Flora der LSG durch südlich und östlich verbreitete Arten gekennzeichnet. Südliche Arten sind unter anderem Stattliches Knabenkraut, Hügelmeier oder Südliche Sumpfkresse, aber auch Auenwaldbaumarten wie Feld-Ahorn und Feld-Ulme. Floristische Besonderheiten der Auenwälder sind Märzenbecher und Wiener Blaustern. Diese Arten haben hier ihre nördliche Verbreitungsgrenze in Mitteleuropa. Auch Zerstreutblütiges Vergißmeinnicht und Süße Wolfsmilch stammen aus südlichen Florengebieten. Insbesondere auf den trockenen Dünen siedeln in Trockenrasen Arten der ost- und südosteuropäischen Steppen und Waldsteppen. Dazu gehören unter anderem Steppen-Königskerze, Berg-Haarstrang, Goldhaar-Aster, Feld-Mannstreu, Ohrlöffel-Leimkraut, Niederliegender Ehrenpreis und Ähriger Ehrenpreis. Ein südlich-alpines Element ist das Alpen-Vermeinkraut. Zartes Brillenschötchen und Mauer-Felsenblümchen sind südlich-montane Arten. Eine subatlantisch verbreitete Art tritt mit dem Flügel-Ginster am südlichen Rand des Elbetales auf, deren nördlichstes Teilareal sich im Dessauer Raum befindet. In den Feuchtwiesen der Auen findet man als östlich verbreitete Arten Brenndolde, Glänzende Wiesenraute, Sibirische Schwertlilie, Gräben-Veilchen, Hohes Veilchen, Kleinblütiges Schaumkraut und Österreichische Sumpfkresse. Charakteristisch für die großen Flußauen ist das Vorkommen sogenannter Stromtalpflanzen. Die Verbreitung dieser Arten folgt den Flüssen, da ihre Samen und Früchte durch fließendes Wasser transportiert werden. Die im Mittelelbegebiet anzutreffenden Sippen der Stromtalpflanzen stammen meist aus dem süd- und südosteuropäischen Raum. Zu ihnen gehören nicht nur Wasserpflanzen, sondern auch Arten von Auenwäldern, Uferstaudenfluren und feuchten Säumen. Typische Vertreter dieser Gruppe sind Fluß-Kreuzkraut, Aufrechte Waldrebe, Pappel-Seide, Sumpf-Wolfsmilch, Langblättriger Blauweiderich, Gelbe Wiesenraute, Taubenkropf, Hallers Schaumkresse, Katzenschwanz und Banater Segge. Krebsschere, Schwimmfarn, Wassernuß und Kleines Nixkraut sind sommerwärmeliebende Stromtalpflanzen der Auengewässer. Die letztgenannte Art hat im Mittelelbegebiet ihr einziges zusammenhängendes Vorkommen in Ostdeutschland. Auf schlammigen Stellen der Altwasserränder und Flußufer siedeln die lokal häufigen Arten Braunes Zyperngras, Schlammling, Rote Schuppenmiere, Sumpf-Quendel und Sumpf-Ruhrkraut. Seltener sind Hirschsprung, Acker-Gipskraut und Flügelsamige Schuppenmiere. Die natürliche Vegetation in den Auen wird von Weich- und Hartholzauenwäldern, Wasser- und Verlandungsvegetation der Altwasser und Flutrinnen, einjährigen und mehrjährigen Ufer- und Staudenfluren der Flüsse sowie Eichen-Hainbuchen- und Stieleichen-Birkenwäldern auf den angrenzenden Niederterrassen und Dünen gebildet. Auf den steilen Hängen des Urstromtales wachsen natürlicherweise Hainbuchen-Ulmenwälder. Auf frischen Rutschungen und Abbrüchen sind hier die natürlichen Standorte der Trockenrasen und wärmeliebenden Staudenfluren zu suchen. Die Hartholzauenwälder treten in vier Ausbildungen auf. Auf den feuchtesten Standorten stockt die Rohrglanzgras-Ausbildung, ihr folgt die typische Ausbildung. Die trockeneren Auenstandorte werden von der sehr artenreichen Linden-Ausbildung und in dem Übergang zu den Eichen-Hainbuchen-Wäldern von der Hainbuchen-Ausbildung eingenommen. Die Weichholzauenwälder aus Weiden- und Pappel-Arten sind weitgehend gerodet und in Grünland umgewandelt worden. Galerieartig ziehen sich aber Bestände entlang der Flüsse. Die charakteristische Schwarz-Pappel ist bereits so selten geworden, daß sie als vom Aussterben bedroht eingeschätzt wird. Durch die Rodung der Wälder, Weidenutzung und Mahd konnte sich in der Überflutungsaue vor allem die Grünlandvegetation als charakteristische Halbkulturformation entwickeln. Die Wiesen werden von artenarmen Quecken-Fuchsschwanz-Rasen auf flußnahen Flächen, den überaus artenreichen Brenndolden-Rasenschmielen- und Mädesüß-Hahnenfuß-Wiesen und auch Labkraut-Fuchsschwanzwiesen vertreten. Hinzu kommen Flutrasen und Rohrglanzgras-Wiesen sowie im Übergang zu den Halbtrockenrasen Pechnelken-Rotschwingel-Wiesen. Die Wasservegetation ist durch Laichkrautgesellschaften, Schwimmblatt- und Wasserschwebergesellschaften vertreten. Die Röhrichte und Riede bauen sich aus Gemeinem Schilf, Teich-Simse, den Rohrkolbenarten, Teich-Schachtelhalm, Großem Schwaden, Schlank-Segge, Ufer-Segge oder Rohr-Glanzgras auf. Die Trockenrasen auf den Dünen sind insbesondere dem überaus artenreichen Ohrlöffel-Schwingel-Rasen oder dem Nelken-Strandnelken-Rasen zuzuordnen. Im Übergang von den Rasen zu den Wäldern treten xerotherme Staudenfluren und Gebüsche auf. Leitart der Tierwelt des Mittelelbegebietes ist der Biber, der hier sein Hauptverbreitungsgebiet hat. Mehr als 40 weitere Säugetierarten besiedeln die Aue. Hingewiesen sei auf die Kleinsäuger wie Zwergmaus, Zwergspitzmaus und Wasserspitzmaus. Unter den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Wasserfledermaus die charakteristischen Arten. Von den Vögeln wurden bisher über 280 Arten nachgewiesen, darunter etwa 135 Brutvogelarten. Typisch für die Auenwälder sind Mittelspecht, Kleiber und Pirol. Sehr seltene Waldbewohner sind Schwarzstorch und Kranich. Die Auen sind ein wichtiges Nahrungshabitat des Weißstorchs. Der Graureiher hat mehrere Kolonien, und seit 1987 brütet auch der Kormoran wieder im Gebiet. Die Altwasser sind Lebensraum zahlreicher Wasservögel. Zu nennen sind Stockente, Tafelente, Graugans, Höckerschwan, Bleßhuhn, Haubentaucher sowie Zwergtaucher. Selten sind Rothalstaucher und Schwarzhalstaucher. In Kolonien brütet die Lachmöwe. In den Röhrichten treten selten Große Rohrdommel und Zwergrohrdommel auf. Regelmäßiger anzutreffen sind Teichrohrsänger und Rohrammer, selten dagegen Schlagschwirl, Rohrschwirl und Drosselrohrsänger. Auf den Sandbänken, insbesondere der unteren Mulde, brüten Flußregenpfeifer und Flußuferläufer. Bemerkenswert ist auch die hohe Dichte an Greifvögeln. Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Sperber, Rohrweihe, aber auch Turmfalke und Baumfalke kommen vor. Einzelvorkommen von Seeadler und Schreiadler in den LSG sind belegt. Der Fischadler ist seit 1998 Brutvogel in der Muldeaue. In den Wiesenauen bei Wittenberg und Wulfen brütet noch der Große Brachvogel. Daneben sind Kiebitz, Bekassine sowie selten der Wachtelkönig heimisch. Die Vorkommen der Uferschnepfe sind wohl erloschen. Braun- und Schwarzkehlchen sowie Wiesenpieper besiedeln ebenfalls die Wiesenlandschaften. In Gebüschen mit angrenzendem Offenland sind Sperbergrasmücke, Rotrückenwürger und Raubwürger anzutreffen. Charaktervogel der Waldränder, Gebüsche, Gehölze und Parks ist die Nachtigall. Auf den mit Solitärbäumen bestandenen Wiesen fällt die hohe Dichte des Baumpiepers auf. Das Mittelelbegebiet hat weiterhin eine große Bedeutung als Zug-Rastraum für ziehende Wasservögel. Zu beobachten sind dann Krickenten, Reiherenten, Schellenten, Löffelenten, Spießenten, Pfeifenten, Schnatterenten und Bergenten. Hinzu kommen Gänsesäger und Zwergsäger, Singschwäne, Zwergschwäne und Saat- und Bleßgänse. Der Seeadler überwintert regelmäßig im Gebiet. Als Durchzügler mit mitunter auch längerer Verweildauer besuchen Fischadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Grünschenkel und andere Wasserläufer und Strandläufer das Gebiet. Seltener sind zum Beispiel Doppelschnepfe, Zwergschnepfe oder Regenbrachvogel. Von den Kriechtieren ist die Ringelnatter ein charakteristischer und häufiger Vertreter. Besonders kennzeichnen die Vorkommen von Laubfrosch und Rotbauchunke die artenreiche Lurchfauna. In Elbe, Mulde und Saale leben über 20 Fischarten, darunter die kennzeichnenden Fließwasserarten Döbel, Hasel, Aland, Rapfen, Ukelei, aber auch Aal, Gründling, Blei, Zope, Quappe und Flußbarsch. In den Altwassern sind Bitterling, Schlammpeitzger, Karausche und Steinbeißer besonders erwähnenswert. Die Fauna der Wirbellosen ist überaus artenreich. Hingewiesen werden kann nur auf wenige Arten wie die auffälligen Großkäfer Eichenbock und Hirschkäfer, die Libellen Südliche Mosaikjungfer, Grüne Mosaikjungfer, Glänzende Binsenjungfer und Asiatische Keiljungfer. Unter den Heuschrecken ist für das Elbegebiet beispielsweise das Auftreten der Gestreiften Zartschrecke kennzeichnend. Überaus wertvoll sind die Vorkommen der wohl ältesten rezenten Tierformen Kiemenfuß und Schuppenschwanz in Temporärgewässern der Überflutungsaue. Hervorzuheben ist auch der stabile Bestand an Fluß- und Teichmuschel. Die LSG sollen zur Sicherung der Kulturlandschaft an der Mittleren Elbe dienen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Verteilung der Grünland- und Waldgebiete zu erhalten und deren extensive Nutzung beziehungsweise naturnahe Bewirtschaftung zu sichern. In den westlichen Teilen des LSG „Mittlere Elbe“ zwischen der Mulde und der Saalemündung wird auf eine Erweiterung der Auenwaldfläche orientiert. Insbesondere sollen auch die nicht auengerechten Hybridpappelbestände in Auenwald umgewandelt werden. Besondere Förderung sollen Wildobstbäume und andere seltenere Gehölze wie Feld-Ahorn oder Feld-Ulme erfahren. Mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes sollen die Landwirte in Schwerpunktbereichen in ihrem Bemühen unterstützt werden, den Artenreichtum der Auenwiesen durch extensive Grünlandnutzung zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Ganz besondere Bemühungen sind zur Sanierung und Sicherung der Altwasser notwendig. Infolge des Ausbaus der Flüsse entstehen heute keine weiteren neuen Altwasser mehr und die bestehenden verlanden zunehmend durch die Eutrophierung und gehen als wichtige Lebensräume der Auen verloren. Viele Fließgewässer im LSG sind renaturierungsbedürftig. Ihre ökologische Durchgängigkeit wäre wiederherzustellen und ihre Unterhaltung extensiv zu betreiben. Großer Anstrengungen bedarf es, um den weiteren Ausbau der Flüsse zu begrenzen. Dabei wird davon ausgegangen, daß ein Ausbau der Mulde nicht erfolgen darf, und die zukünftige Schiffbarkeit der Elbe und Saale so zu modifizieren ist, daß keine nachteiligen ökologischen Auswirkungen auf die Aue zu befürchten sind und insbesondere die weitere Eintiefung der Elbe aufgehalten und möglichst rückgängig gemacht wird. Durch die Rücksetzung von Deichen wird angestrebt, die Überflutungsflächen zu vergrößern, wo dies sinnvoll und möglich ist. Diese Maßnahme dient der Renaturierung der Aue, hat aber meist nur lokale Wirkung für den Hochwasserschutz. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege wird das Dessau-Wörlitzer Gartenreich gepflegt und rekonstruiert. Dazu sind Industrie- und Gewerbeentwicklungen in der historischen Landschaft besonders kritisch zu hinterfragen und geeignete touristische und gewerbliche Entwicklungen unter Nutzung der vorhandenen Substanz zu fördern. Eine besondere Rolle spielen dabei auch die Pflege und Rekonstruktion des Straßen- und Streuobstes, die Anlage von Alleen und die Nachpflanzung von Solitäreichen. Die ackerbaulich genutzten Gebiete des LSG können durch landschaftsgestaltende Maßnahmen aufgewertet werden. Hierzu gehören insbesondere die Anlage von Hecken und Gehölzen, die Förderung der Entwicklung von Kraut- und Staudensäumen und die Anlage von Gewässerrandstreifen. Die Landschaft wird für den ökologisch verträglichen Tourismus und die Erholung erschlossen. Dabei werden besonders sensible Bereiche wie beispielsweise die Naturschutzgebiete durch Lenkungsmaßnahmen geschützt. Weitere Wanderwege und Radwanderwege sind anzulegen und auszuschildern, landschaftliche Erlebnisräume zu gestalten und die Besucher durch geeignete Informationen an die Landschaft und deren Sehenswürdigkeiten heranzuführen. Informationszentrum des Biosphärenreservats Das Informationszentrum liegt an der Straße von Dessau nach Oranienbaum am Abzweig zum früheren Forsthaus Kapen beziehungsweise zum Kapenschlößchen, in dem heute die Verwaltung des Biosphärenreservats ihren Sitz hat. Man erreicht das Informationszentrum auch mit dem Bus und mit der Wörlitzer Eisenbahn. In Schauhallen wird über das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ informiert. Unweit des Informationszentrums befindet sich eine Biberschauanlage, die sogar einen Einblick in eine besetzte Biberburg ermöglicht. Im Umfeld des Kapenschlößchens kann der Besucher auf einem Naturlehrpfad interessante Informationen über das Gebiet am Kapengraben erhalten. Ein weiterer Lehrpfad stellt zahlreiche alte Obstsorten vor. Landschaftsgärten des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs Der bedeutendste Landschaftsgarten ist der Wörlitzer Park. Neben diesem bestehen aber weitere Gärten, die lohnenswerte Ausflugsziele sind. Nahe Vockerode liegt auf einer Düne an der Elbe der Waldpark Sieglitzer Berg. Bei Dessau-Waldersee befindet sich das sehr intime, hainartige Luisium, das in eine historische Landschaft eingebettet ist, die die Entstehungsgeschichte des Parks gut nachvollziehbar macht. Westlich von Dessau erstreckt sich das Georgium. Im Schloß Georgium befindet sich eine bedeutende Gemäldegalerie. Bei Dessau-Großkühnau erstreckt sich der Kühnauer Landschaftspark am gleichnamigen See. Der Fürst-Franz-Wanderweg erschließt das Dessau-Wörlitzer Gartenreich in seiner Ost-West-Ausdehnung von Dessau-Großkühnau bis Wörlitz. Dabei werden die Landschaftsgärten des Gebietes durchquert oder berührt. Der Weg ist überaus reizvoll. Aufgrund seiner Länge und seinem Ausbauzustand eignet er sich besonders für eine Radwanderung. Naturlehrpfad Kliekener Aue In der Kliekener Aue besteht im Verbund mit einem Rad- und Fußwanderwegenetz ein Naturlehrpfad, der vielfältige Informationen über die Aue vermittelt. Von einer Aussichtskanzel aus erhält der Besucher einen Einblick in das Naturschutzgebiet „Saarenbruch“ und kann Wasservögel beobachten. Wanderung von Coswig nach Wörlitz Von der historischen Stadt Coswig überquert man mit der Fähre die Elbe. Vom linken Elbeufer aus erschließt sich die Stadtansicht von Coswig. Eine alte Pflasterstraße führt nach Wörlitz. Von dieser vermutlich noch einzigen, mit Kopfsteinpflaster versehenen Bundesstraße aus erschließt ein Rundwanderweg die Elbaue um den Wildeberg. Wörlitz erreicht man von der Parkseite her auf dem Weg durch die Auenwälder und Auenwiesen. Wanderung Lutherstadt Wittenberg - Pratau - Durchstich Von Wittenberg mit seinen reformationsgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten gelangt man über die Elbebrücke in Richtung Pratau. Auf Wiesenwegen führt dann der Weg durch die Überflutungsaue mit Baumgruppen, Einzelbäumen und Flutrinnen sowie kleineren Auengewässern zum Altarm „Durchstich“. Die Möglichkeit zahlreicher Wasservogel-Beobachtungen sowie das Erleben von Sichtbeziehungen vom Hochwasserdeich zur markanten Stadtsilhouette Wittenbergs mit den historischen Kirchen und der Hafenspeicher- und Industriearchitektur lohnen den Weg. Wanderung Elster - Wartenburg Mit der Gierfähre in Elster setzt man über die Elbe. Durch die weite Wiesenaue verlaufen Wege in Richtung Wartenburg mit dem historischem Schloß und der Gedenkstätte für den Elbeübergang General von Yorks in der entscheidenden Schlacht 1813 gegen Napoleon. Eine Wanderung durch einen reich strukturierten Wald im Übergang von einer Düne zum Auenwald am Altarm ”Großer Streng” ist zu empfehlen. Die Möglichkeit der Beobachtung einer artenreichen Wald- und Wasservogelwelt sowie der Fraßspuren des Elbebibers und einer Brutkolonie des Graureihers auf Altkiefern besteht in diesem Teil des LSG. Wanderung von Raguhn bis Dessau Von Raguhn aus verläuft ein markierter Wanderweg auf dem hohen Muldeufer nach Dessau. Vom Ufer aus erschließen sich weite Blicke in die Muldeaue. Vor Dessau liegt der Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße, der Wissenswertes über die Mosigkauer Heide und die Muldeaue vermittelt. Breitenhagen und Saalemündung Von Zerbst kommend kann man bei Breitenhagen die Elbe mit der Fähre überqueren. Bei einem Besuch von Großrosenburg mit der alten Wasserburg erschließen Wanderwege die Elbe- und die untere Saaleaue. Dornburger Schloß und Pretziener Wehr In außergewöhnlich reizvoller Lage steht das Dornburger Schloß, ein barockes Bauwerk, am Rande des Elbetals. Unweit Dornburg kann der Besucher bei Pretzien als technisches Denkmal das Pretziener Wehr besichtigen. Es dient der Umleitung von Hochwasser zur Entlastung der Stromelbe bei Magdeburg. Weiterhin kann das unweit gelegene Umweltzentrum Ronney besucht werden. Klus und Gommeraner Heide Von der Stadt Gommern mit ihrer historischen Wasserburg und vom Dorf Wahlitz sind Wanderungen auf Fuß-, Rad- und Reitwegen in die Klus und in die Gommeraner Heide möglich. Die Gommeraner Heide umfaßt ein weitflächiges Dünengebiet mit Kiefernforsten und Niederungen der Ehle. Die Klus ist ein Landschaftsraum südwestlich Wahlitz, der bis in die Elbeaue reicht. Der Klusdamm war eine ausgebaute mittelalterliche Wegeverbindung durch die vernäßte Elbe- und Ehleaue, die von Magdeburg in die ostelbischen Gebiete führte. Er bestand schon vor seiner Ersterwähnung 1469. In einer Beschreibung des Erzstiftes Magdeburg wird 1655 der Klusdamm wie folgt dargestellt: ”Von Magdeburg sind ... eine Meile Wegs bis Wahlitz ... Dämme und Brücken, soviel und kostbar, daß dergleichen Bau wenig in Deutschland gefunden wird ”. Die Baulichkeit Klus an der Klusbrücke nahe Wahlitz war ursprünglich eine von Augustinermönchen bewirtschaftete Herberge, zeitweilig Zollstation an der preußisch-kursächsischen Grenze, Forsthaus und Gaststätte. Heute ist dort die letzte zweibogige Brücke des ursprünglich 7,6 km langen Klusdammes zu besichtigen. An der Klusbrücke mit dem Klusdamm befinden sich auch die baulichen Reste des Klusgebäudes, insbesondere eines Wohnturmes, der vermutlich um 1500 errichtet wurde, sowie ein Grenzstein. Geotope Der ehemalige Steinbruch, jetzt wassergefüllt, unmittelbar südöstlich der Ortslage Plötzky gelegen, zeigt Quarzit mit Tonschiefereinschaltungen. Eine zirka 800 m lange und bis 12 m hohe Düne am Kulk in Gommern südlich der Ortslage ist eine bemerkswerte Sandanwehung. Das Dessau-Wörlitzer Gartenrreich Von besonderer kulturgeschichtlicher Bedeutung im Mittelelbegebiet ist die Entstehung des Gartenreiches zwischen Dessau und Wörlitz in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts unter der Regentschaft von Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau (1748-1817) und seinem Berater und Architekten Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff (1740-1800) entstand die erste geschlossene frühklassizistische Kultur auf dem europäischen Festland. Im Zusammenhang mit der Durchführung zahlreicher gesellschaftlicher Reformen wurden klassizistische Gebäude errichtet, Landschaftsgärten angelegt und insgesamt die Landschaft in Einheit mit ihrer Nutzung verschönert. Gemäß dem Wahlspruch ”Das Schöne mit dem Nützlichen” entwickelte sich im Gartenreich eine für damalige Verhältnisse moderne Landwirtschaft. Auf den Schutz der Landschaft verweist der sogenannte Warnaltar von 1800 im Wörlitzer Park mit der Inschrift ”Wanderer achte Natur und Kunst und schone ihrer Werke”. Die damalige Landschaft war aufgrund der historischen Nutzung in weiten Teilen parkähnlich, insbesondere durch die in überreichem Maß vorhandenen Solitäreichen und die weiträumigen Hudewälder. Diese Landschaft mit ihren sich oft bis zum Horizont hinziehenden Wiesenflächen mit malerischen Eichen, die wie Monumente die Aue beherrschen, entsprach zutiefst dem Landschaftsideal damaliger Zeit. So war es das Ziel der weiteren Gestaltung, Höhepunkte in Form von Gärten mit Landhäusern und zahlreichen Parkbauten in die Landschaft einzubetten und diese untereinander und mit der umgebenden Landschaft durch Sichtbeziehungen aufs engste zu verbinden. So entstanden der Westpark mit dem Georgium, das Beckerbruch, der Wallwitzberg und der Streitwerder sowie der Kühnauer Park, der Lustgarten am Schloß Dessau und der gegenüber liegende Tiergarten sowie Anlagen am Diepolt als auch der Ostpark mit Luisium, Sieglitzer Park und dem Höhepunkt der Gartengestaltung, dem Wörlitzer Park. Im Süden der Stadt Dessau befanden sich die Anlagen an der Haideburg. Die Gestaltungen setzten sich in die umgebende Landschaft durch den Bau von Wallwachhäusern, Raststätten, Sitzen und Gedenksteinen fort. In weiten Abständen wurden seitlich der Straßen kleine Gehölzbestände, oft mit Blumenpflanzungen und Sitzplätzen, eingefügt. Um Fußgänger nicht durch Reiter und Gespanne zu belästigen, verliefen neben den Straßen staubfreie Unterwege. Die Bepflanzung der Straßen mit Obst und die Anlage zahlreicher Obstgärten verwandelte während der Obstblüte das ganze Land in einen blühenden Garten. Auch in der Zeit nach dem Tode des Fürsten Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau wurden die Landschaft und die Gärten erhalten und gepflegt. Zunächst erfolgten Erhaltungsmaßnahmen durch das Herzoghaus und später durch einen Gemeinnützigen Verein von Dessau. Diese Landschafts-, Garten- und Baudenkmalpflege setzt sich bis in die heutige Zeit fort. Dennoch müssen auch Verluste in dieser Landschaft beklagt werden, die durch den Bau von Siedlungs-, Gewerbe- und Industriegebieten, Verkehrstrassen u.a. verursacht wurden. Auch die moderne Landwirtschaft räumte Teile der die Landschaft gliedernden Elementen aus. Dennoch können die Zeugen der historischen Kulturlandschaft noch heute vielfältig erlebt werden. Eichenwiesen Ein besonderes landschaftliches Kennzeichen des Mittelelbegebietes und insbesondere des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs sind die mit Solitäreichen bestandenen Wiesen. Zwischen Dessau und Wörlitz wurden etwa 500 solcher Eichen mit einem Alter zwischen 400 und 700 Jahren und weitere etwa 25 000 jüngere gezählt. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts stockten etwa 20 000 bis 25 000 solitäre Alteichen im Gebiet, darunter einzelne Bäume mit einem Alter bis zu 1 000 Jahren. Die alten Solitäreichen sind Reste der mittelalterlichen Hudewälder. Die Eichen hatten als masttragende Bäume eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Schweinemast. Die Bäume waren einzeln erfaßt und wurden verpachtet. Mit der Rodung der Wälder und ihrer Umwandlung in Wiesen blieben die Alteichen erhalten und rückten in den Freistand. Mit der Entwicklung des Gartenreiches wurde diesen Bäumen ein besonderer ästhetischer Wert beigemessen. Damit wurden sie nicht wie anderenorts beseitigt, sondern blieben erhalten. Im Verlauf des 19. Jahrhundert erreichten viele dieser Bäume ihr natürliches Lebensende, andere wurde gefällt. Gleichzeitig setze aber, zunächst durch das Herzoghaus und später durch den Gemeinnützigen Verein von Dessau betrieben, die Nachpflanzung von Solitäreichen seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein. Noch heute ist es ein besonderes Streben der Landschaftspflege im Gartenreich, Wiesen mit Solitärbäumen zu besetzen. Um den derzeitigen Verlust an Solitärbäumen kompensieren zu können, müßten jährlich etwa 100 Bäume nachgepflanzt beziehungsweise aus der natürlichen Verjüngung übernommen werden. Altwassersanierung und Gewässeranlage Da, bedingt durch den Flußausbau, keine Altwasser mehr auf natürliche Weise entstehen, die vorhandenen Altwasser zunehmend verlanden und infolge der menschlich bedingten Nährstoffanreicherung beschleunigt verschlammen, kommt der Sanierung und Neuanlage von Altwassern eine besondere Bedeutung zu. Als Beispiel einer Sanierung kann der Kühnauer See bei Dessau betrachtet werden. In den Jahren 1993 bis 1997 wurde das Gewässer unter Beachtung ökologischer, denkmalpflegerischer und erholungsfunktionaler Gesichtspunkte abschnittsweise entlandet und entschlammt. Weiterhin wurde ein den See ehemals teilender Damm aus Trümmerschutt, der nach 1945 geschüttet wurde, wieder aus dem See entfernt. Das Gewässer zeigt eine wesentliche Verbesserung der Wassergüte und der Standortvielfalt. Seltene Pflanzen- und Tierarten wie Kleines Nixkraut, Steinbeißer oder Kleines Granatauge wurden deutlich gefördert. Die gezielte Wiederansiedlung der ausgestorbenen Wassernuß verlief erfolgreich. Der See als Teil des Kühnauer Landschaftsparks konnte in seiner historischen Gestalt wieder rekonstruiert werden. Unweit des Kühnauer Sees liegt im Beckerbruch, einem Teil des Landschaftsparks Georgium, das Gewässer Wallwitzsee im Stillen Plan. Dieses Gewässer wurde 1990 bis 1991 neu geschaffen. An Stelle einer früheren Wiese, die infolge Nichtnutzung völlig mit Gehölz zugewachsen war, wurde ein nach ökologischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten gestaltetes Gewässer entwickelt. Ein Besuch dieses Gewässers vermittelt einen Eindruck von den Möglichkeiten zur naturnahen Anlage von Gewässern. Heute siedelt der Biber im See, es entwickelte sich eine artenreiche Wasser- und Ufervegetation. (1) EU-Life-Projekt in der Kliekener Aue Ziel des Projektes war und ist die Renaturierung eines sehr wertvollen Biotopkomplexes in der Elbeaue bei Klieken. Im Mittelpunkt stand die Öffnung der seit Jahrzehnten unterbrochenen Verbindung von der Stromelbe zur ehemaligen Flussschlinge „Kurzer Wurf“. Durch die Anlage eines Gerinnes mit einer Grundschwelle fließt nun Elbewasser ab dem Pegelstand 0,5 m unter Mittelwasser aus der Stromelbe in den Kurzen Wurf. Dadurch wurde aus dem weitgehend stehenden Gewässer wieder ein auentypischer Bestandteil, der der natürlichen Flussdynamik unterliegt; die Verbesserung der Lebensbedingungen für ausgewählte Gewässerorganismen wurde erreicht. Durch die Anbindung des Altwassers an den Strom entstand eine Flussinsel, auf der sich nun über Sukzessionsstadien ein natürlicher Auenwald entwickeln soll; es werden noch einige Initialpflanzungen mit autochthonen Schwarzpappeln erfolgen. Weitere Bestandteile des Projektes waren die Entschlammung von etwa 15 ha verlandeten Elbealtarmen im NSG „Sarenbruch“ und die Begründung von 30 ha Waldflächen auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Fluren östlich vom Kurzen Wurf. Die Laufzeit des Life-Projektes erstreckte sich über die Jahre 1998 bis 2001. Die eingesetzten finanziellen Mittel wurden zu jeweils 50 % von der EU und vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Erste Erfolge der Flussdynamik waren am Einlauf zum Kurzen Wurf bereits nach ersten erhöhten Wasserführungen der Elbe im Frühjahr 2002 und nach dem enormen Hochwasser im August 2002 zu beobachten. Kolke, Abbruchkanten und Sandanlandungen in Größenordnungen sind auentypische Erscheinungen, mit deren Auftreten in dieser kurzen Frist bereits wesentliche Ziele des Projektes erreicht wurden. Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe Naturschutzgroßprojekte sind Fördervorhaben, an denen sich der Bund mit 75 % der Kosten an der Planung und Umsetzung beteiligt. 15 % der notwendigen Finanzen für das Elbeprojekt werden vom Land Sachsen-Anhalt und 10 % vom WWF-Deutschland übernommen. Durch die Förderung fließen dem Land und besonders der Region erhebliche finanzielle Mittel zu. Diese ermöglichen, einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen des Landes zur Sicherung und Entwicklung des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ (und zukünftig des vergrößerten Biosphärenreservates „Flusslandschaft Mittlere Elbe“) in Einheit von nachhaltiger Nutzung und ausreichendem Schutz der Auenlandschaft gegenüber der UNESCO zu leisten. Hauptziel des Naturschutzgroßprojektes ist die Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter, überflutbarer Auenwälder und Auenwiesen von der Mulde- bis zur Saalemündung. Geplante Maßnahmen sind der Flächenerwerb von ca. 800 ha Auenwaldbereichen und Stromtalwiesen zur naturschutzkonformen Nutzung, darüber hinaus auch der Rückbau von einigen Entwässerungsgräben und die Reaktivierung von Hochflutrinnen durch die lokale Absenkung von Forstwegen und Sommerdeichen. Ein weiteres Hauptanliegen des Projektes ist auch die Planung der Rückverlegung des linksseitigen Hochwasserdeiches der Elbe im Bereich des Lödderitzer Forstes. Etwa 7 km Deichneubau bei einer potenziellen Retentionsflächenerweiterung um etwa 600 ha werden geprüft. Sollte das Genehmigungsverfahren und der Bau eines neuen Deiches gelingen, wäre es in Sachsen-Anhalt die erste Rückverlegung aus primär naturschutzfachlichen Gründen. Das Großprojekt startete im Jahr 2001, der Abschluss ist für 2010 geplant. Ansprechpartner ist das im Lödderitzer Forsthaus eingerichtete Projektbüro. Das Pretziener Wehr Bei dem Jahrhunderthochwasser im August 2002 war das Pretziener Wehr für Magdeburg und Schönebeck besonders wichtig. Es schützt die Städte seit mehr als 125 Jahren vor Hochwasser. Das Wehr wurde nach dem Deutsch-Französischen Krieg zwischen 1871 und 1875 von italienischen Bauarbeitern und französischen Kriegsgefangenen errichtet. Es liegt südöstlich von Magdeburg an einem alten Flussarm der Elbe. Dieser alte Flussarm erstreckt sich heute bis zum Steinhafen; dort ist durch einen Damm der Altwasserlauf zur Sorge abgetrennt, er verläuft durch das Dornburger Siel westlich des Pretziener Wehres in die alte Elbe. Dieser Altarm war ursprünglich der Hauptarm der Elbe, der allerdings schon seit Jahrhunderten Auflandungen und Verschlammungen aufweist. Nur in Hochwasserzeiten floss die Elbe noch durch diesen alten Flussarm und überflutete dabei meist auch die angrenzenden Niederungen samt den dort gelegenen Dörfern. Als sich diese Elbedörfer mehr und mehr durch höhere Deiche vor dem Hochwasser zu schützen versuchten, stieg gleichzeitig die Überschwemmungsgefahr für Schönebeck und Magdeburg. Um dieser zu begegnen, beschloss 1869 die preußische Regierung den Bau eines Elbeumflutkanals mit einem Wehr. Das bei Dornburg von der Elbe abzweigende alte Flussbett wurde durch einen breiten und tiefen Graben ausgebaut und südlich Pretzien durch ein Wehr abgeschlossen. Der dann folgende Umflutkanal endet nordöstlich von Magdeburg bei Lostau mit der Mündung der Ehle in die Elbe. Bei niedrigen bis normalen Wasserständen der Elbe verhindert das Wehr das schnelle Abfließen des Wassers und sichert so die Schifffahrt in der Stromelbe, insbesondere über den felsigen Untiefen am Herrenkrug, Petriförder und Domfelsen. Bei starkem Hochwasser wird das Wehr geöffnet, die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Behörden anhand des Wasserstandes am Elbe-Pegel Barby im Landkreis Schönebeck. Normalerweise liegt der Elbe-Pegel dort bei etwa 2 m, erst bei 5,92 m wird das Wehr geöffnet. Bereits bei einem Pegel-Stand von 5,50 m fließen durch das geöffnete Wehr 750 bis 800 m3/s, bei starkem Hochwasser bis zu 1 800 m3/s (!) über den Umflutkanal ab und damit an Magdeburg vorbei. Im Höchstfall wird etwa ein Drittel des gesamten Hochwassers durch den Kanal geführt. Das bedeutet etwa eine Entlastung des Elbewasserstandes im Bereich Schönebeck und Magdeburg um 0,5–0,6 m unter den Wasserstand, der ohne Wehröffnung auftreten würde. Das ist für die nah am Wasser erbauten Altstädte eine entscheidende Entlastung, was sich besonders zur Jahrhundertflut im August 2002 und schon wieder im Januar 2003 gezeigt hat. Das Pretziener Wehr ist ein so genanntes Schützentafelwehr und einmalig in Europa. Normalerweise befindet sich zwischen den Pfeilern eines Wehrs nur jeweils eine große Platte, die im Hochwasserfall von starken Motoren nach oben gezogen wird. Als das Pretziener Wehr gebaut wurde, gab es solche Motoren noch nicht. Also wurden mehr als 300 etwa 0,7 mal 0,8 m große Platten über- und nebeneinander angeordnet, die von Hand gezogen werden können; keine leichte Arbeit, da ca. 3,2 t Druck auf den untersten Tafeln lasteten. So dauert es etwa sechs Stunden Handarbeit, bis die größtmögliche Öffnung erreicht ist. Die vielen Einzelplatten sind die bautechnische Besonderheit dieses Wehres. Für die ausgeklügelte Technik der mit Manneskraft bedienbaren Einzelplatten wurde das Wehr 1889 auf der Pariser Weltausstellung als technische Meisterleistung mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Seit seiner Inbetriebnahme 1875 wurde das Pretziener Wehr 58 mal gezogen, die letzten Öffnungen erfolgten im Mai 1999, am 15.08.2002 morgens ab 8.30 Uhr zur Milderung der Jahrhundertflut und zuletzt im Januar 2003. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Landesverwaltungsamt stellt ehemaliges Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ unter Naturschutz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt hat das ehemalige Tagebaugelände „Zipsendorf Süd“ im Burgenlandkreis einstweilig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert. Die entsprechende Verordnung (Grundlage: § 22 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) gilt zunächst für zwei Jahre. Das rund 228 Hektar große Gebiet liegt östlich von Zeitz und umfasst ein naturnahes Gewässer, das vollständig von Waldbeständen umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964, der anschließenden Flutung und der Rekultivierung hat sich dort ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum entwickelt. Das Gebiet ist von regionaler und nationaler Bedeutung, insbesondere als Brut‑, Rast‑, Mauser‑ und Überwinterungsgebiet zahlreicher Wasservogelarten. Auslöser für die einstweilige Sicherstellung war ein entsprechender Antrag des Burgenlandkreises. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Gewässers. Um mögliche Beeinträchtigungen des sensiblen Naturraums frühzeitig zu vermeiden und eine sorgfältige Prüfung aller Optionen zu ermöglichen, wurde das Gebiet vorsorglich gesichert. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt. „Zipsendorf Süd ist ein Beispiel dafür, wie sich ehemalige Bergbauflächen zu bedeutenden Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen entwickeln können. Solche Räume müssen wir sichern.“ Zeitlicher Schutz für ein besonders wertvolles Gebiet Die einstweilige Sicherstellung dient dazu, drohende Gefährdungen wie bauliche Eingriffe, Nutzungsänderungen oder die Zerschneidung des Gebietes abzuwenden. „Unser Ziel ist es, Entwicklung u.a. wirtschaftlicher Art nicht grundsätzlich zu verhindern, sondern wertvolle Naturgüter verantwortungsvoll abzuwägen und zu bewahren“, so Präsident Pleye weiter. „ Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess.“ Im Vorfeld der Entscheidung wurden die vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten. Im Rahmen der behördeninternen Beteiligung gingen Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden ein, die ausgewertet und in die Verordnung aufgenommen wurden. Schutz und Nutzung in ausgewogenem Verhältnis Die Verordnung enthält neben klaren Verboten zum Schutz des Gebietes auch Ausnahmen und Freistellungen. So bleiben unter anderem die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei zulässig, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind weiterhin möglich. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen‑Anhalt am 20. Mai 2026 in Kraft. Der Zeitraum der einstweiligen Sicherstellung kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Hintergrund: Das Landesverwaltungsamt Sachsen‑Anhalt nimmt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen‑Anhalt (NatSchG LSA). In dieser Funktion ist das Landesverwaltungsamt unter anderem für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie für besondere Schutzmaßnahmen zuständig, wenn eine landeseinheitliche oder überörtliche Bewertung erforderlich ist Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfallüberwachungssystem ASYS Beantragung behördlicher Nummern nach § 28 NachwV elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren eAEV (§§ 53, 54 KrWG) elektronisches Entsorgungsfachbetriebeverfahren eEFBV Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 12 EfbV elektronisches Notifizierungsverfahren eNTZ (ab 21.05.2026) behördlich anerkannte Lehrgänge Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV

Das Landesamt für Umweltschutz ist gemäß § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AbfZustVO LSA) die zuständige Behörde für die Bearbeitung folgender Aufgaben: Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom  5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen  Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Entsorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN) Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des  Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Aufgrund der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 05. Dezember 2013 trat die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV am 01. Juni 2014 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsvorschrift waren die Bundesländer verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, das Anzeigen nach § 53 KrWG elektronisch vorgenommen und das Erlaubnisse nach § 54 KrWG elektronisch beantragt und übermittelt werden können. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung konnte zum 15. April 2014 das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Somit besteht seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit über das Webportal der GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisanträge nach § 54 KrWG elektronisch an die zuständige Behörde vorzunehmen. Eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung ist bei der Nutzung des Web-Portals nicht erforderlich. Das Web-Portal ist so aufgebaut, dass der Nutzer schrittweise durch das System geführt wird. Erforderliche Dokumente können der Anzeige bzw. des Erlaubnisantrages beigefügt werden. Es ist auch möglich, Dokumente nachträglich der Behörde zu übergeben. In Sachsen-Anhalt sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung zuständig. Die Zuweisung der Anzeigen und Erlaubnisanträge an die zuständige Behörde und den zuständigen Mitarbeiter erfolgt automatisiert im Landesamt für Umweltschutz über das Abfallüberwachungssystem ASYS. Der Datenaustausch der elektronischen Dokumente erfolgt verschlüsselt über XML-Dateien und PDF-Dokumente. Über die Web-Anwendung werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die Anzeigen bzw. Erlaubnisse elektronisch als pdf-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über einen individuellen Link zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung für die Erstattung einer elektronischen Anzeige bzw. der Beantragung einer Erlaubnis können Sie aus folgendem PDF-Dokument der LAU-Knotenstellen ( Information Nr. 35 elektronische Anzeige und Erlaubnis.pdf ) entnehmen und herunterladen. Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 wurde zum 01.06.2018 das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) eingeführt. Die EfbV sieht in ihrem § 28 Abs. 1 für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Übermittlung des Zertifikats und des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Zertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem sieht § 28 Abs. 3 die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe vor. Grundlage des Registers sind dabei die durch die Zertifizierungsorganisationen übermittelten Zertifikate und Mitteilungen. Die Begründung des Regierungsentwurfs der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die „Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der in der EfbV enthaltenen Regelungen zu elektronischen Verfahren“ sieht eine Prüfung der Zertifikate durch die Behörden vor ihrer Einstellung in das Efb-Register vor. Für die Einrichtung des bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems zur Übermittlung der Zertifikate und Mitteilungen als auch für die Umsetzung des elektronischen Registers sind gemäß der EfbV die Länder verantwortlich. Die Umsetzung des eEFBV erfolgt entsprechend folgender Grundarchitektur: Die elektronische Erfassung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten sowie ihre anschließende Übermittlung an die Behörden durch die Zertifizierungsorganisationen erfolgt mit Hilfe einer Web-Anwendung (Zertifiziererportal), die nur den zur Zertifizierung von Efb berechtigten Zertifizierungs-organisationen zur Verfügung steht. Die Verarbeitung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate und Überwachungsberichte durch die Behörden, zu der auch ihre Prüfung der Zertifikate vor der Einstellung in das Efb-Register gehört, erfolgt mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS. Die technische Übermittlung der Informationen und Dokumente zwischen dem Zertifiziererportal und dem Abfallüberwachungssystem ASYS erfolgt über die ZKS-Abfall. Die Bereitstellung der Angaben zu den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister (Efb-Register) erfolgt mit Hilfe einer Webanwendung, die allen Interessierten zur Verfügung steht. Über diesen Link gelangen Sie auf das Entsorgungsfachbetrieberegister . Das Zertifiziererportal soll den Zertifizierungsorganisationen neben der Übersendung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten auch die Übersendung des Formblattes Benehmensangaben, von Dokumenten unterschiedlichen Inhalts sowie von Angaben und Nachweisen zu den von den Zertifizierungsorganisationen eingesetzten Sachverständigen an die zuständigen Behörden ermöglichen. Zudem soll das Zertifiziererportal den Empfang und die Bereitstellung von durch die zuständigen Behörden aus ASYS heraus an die Zertifizierungsorganisationen versandten Dokumenten unterschiedlichen Inhalts (z. B. mit Hinweisen zu Zertifikaten und im Benehmensverfahren) unterstützen. Seit 01.06.2018 erfolgt nicht nur die obligatorische Übergabe der Zertifikate vom Zertifizierer und die spätere Freigabe für das Zertifiziererportal auf elektronischem Weg, sondern es können auch fakultativ die Formblätter zur Benehmensbeteiligung elektronisch erstellt und an die Behörden verschickt werden. Weiterhin weisen wir auf folgende Sachverhalte, die bei der Bearbeitung von Benehmensanträgen bzw. bei Zertifizierungen aufgetreten sind, hin: Sofern der Sachverständige einer TÜO oder Entsorgergemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung oder Neuzertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 56 Abs. 3 KrWG dessen genehmigungsrechtliche Daten mit den in GADSYS gespeicherten Stammdaten abgleichen möchte, so kann der Sachverständige den Fachbetrieb dazu veranlassen, seine Stammdaten beim LAU abzufordern. Wird dem LAU nach einer Neu- oder Folgezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes das Zertifikat übersandt, so werden die entsprechenden Daten unmittelbar im GADSYS-Modul „Efb-Register“ veröffentlicht; diese Veröffentlichung ist zunächst vorläufig. Ergeben sich bei der nachfolgenden inhaltlichen Zertifikatsprüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, dass zwischenzeitlich betriebliche Mängel eingetreten sind oder dass Angaben im Zertifikat nicht richtig dargestellt sind, so werden die veröffentlichten Daten im Efb-Register wieder gelöscht, bis diese Mängel oder Unstimmigkeiten auf Veranlassung der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft abschließend geprüft und nachgebessert wurden. Eine Entsorgergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der eine zentrale Rolle im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) spielt. Laut § 56 Absatz 3 KrWG sowie der EfbV ist eine Entsorgergemeinschaft eine Organisation, die: Betriebe der Abfallwirtschaft organisiert (z.B. gemeinsame Qualitätssicherung) die Einhaltung der Anforderungen der EfbV überwacht, und Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb erteilen darf, sofern sie anerkannt ist. Aufgaben einer Entsorgergemeinschaft: Organisation und Koordination : Mitglieder tauschen Informationen aus, entwickeln Standards und vertreten gemeinsame Interessen (z.B. in der Politik und vor Behörden) Überwachung und Kontrolle : Die EG prüft regelmäßig, ob ihre Mitglieder die Anforderungen der EfbV erfüllen Sie führt (wie technische Überwachungsorganisationen) Betriebsprüfungen durch Zertifizierung : Die EG kann ihren Mitgliedern – bei erfolgreicher Prüfung – das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ausstellen Voraussetzung: die EG muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein (§ 54 Absatz 4 KrWG) Schulungen und Weiterbildungen : Viele EG bieten auch Fortbildungen für verantwortliche Personen im Betrieb an (Sach- und Fachkunde) Die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft nach EfbV erfolgt auf Grundlage von § 56 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den konkreten Vorgaben der EfbV. Gemäß § 16 Absatz 1 EfbV ist die Anerkennung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG zu erteilen, wenn: Die Satzung oder sonstige Regelung den in § 13 EfbV genannten Anforderungen entspricht, Ein Überwachungsausschuss nach § 14 EfbV eingerichtet ist, die zum Anerkennungszeitpunkt in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Betriebe die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 EfbV erfüllen und die von der Entsorgergemeinschaft mit der Überprüfung der Mitgliedsbetriebe beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach §§ 17 bis 20 EfbV erfüllen. Die Entsorgergemeinschaft muss diese bestimmten Anforderungen erfüllen und ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde durchlaufen. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft: Laut § 13ff EfbV muss eine EG unter anderem: Rechtlich organisiert sein (z.B. als Verein, Verband, GmbH) Eine Satzung oder vergleichbare Regelungen besitzen (beinhaltet: Ziele und Aufgaben der EG, Pflichten der Mitglieder, Verfahren zur Überwachung der Mitglieder) Unabhängige Überwachung sicherstellen (Durchführung wirksamer Eigenkontrolle ihrer Mitglieder z.B. durch externe Sachverständige) Prüfung und Zertifizierung nach EfbV durchführen (Zertifizierungsverfahren nach Maßgaben der EfbV) Kompetente Sachverständige einsetzen (SV müssen Sach- und Fachkunde besitzen) Dokumentation und Transparenz (Abläufe, Prüfergebnisse und Zertifikate müssen nachvollziehbar sein) Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Gemäß § 2 Nr. 3 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz in Halle für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gemäß § 16 EfbV zuständig. Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde Antragstellung: Die EG stellt einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einzureichende Antragsunterlagen: Antrag auf Anerkennung mit Angabe der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Satzung oder Gesellschaftsvertrag Organigramm / Darstellung der Organisationsstruktur Beschreibung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren Qualifikation der Sachverständigen (Nachweise über Sach- und Fachkunde, Lebenslauf, Fortbildungen) Musterprüfbericht und Muster des Zertifikats (gem. § 25 EfbV) Beschreibung des Dokumentationssystems Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität (z.B. Interessenskonflikt-Regelung) Behördliche Prüfung: Behörde prüft, ob Unterlagen vollständig, ob Unterlagen aktuell und ob alle Voraussetzungen der EfbV erfüllt sind für den Vollzug wird in Sachsen-Anhalt die Vollzugshilfe M 36 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angewendet Ggf. werden Rückfragen gestellt oder Nachbesserungen verlangt Erteilung der Anerkennung Erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Anerkennungsbescheid) Die Anerkennung kann mit Auflagen verbunden sein sie ist regelmäßig befristet (vgl. § 36 VwVfG) – gängige Praxis sind 5 Jahre sie muss regelmäßig erneuert werden – alle 5 Jahre ist gängige Praxis in der EfbV steht nicht explizit, dass eine Anerkennung befristet sein muss, in Sachsen-Anhalt sind die Anerkennungen unbefristet Nach der Anerkennung Jährliche interne oder externe Audits der Mitglieder durchführen Zertifikate jährlich aktualisieren Änderungen in Organisation oder Verfahren der zuständigen Behörde melden Alle Änderungen des Zertifizierungsumfanges sind über das Zertifiziererportal mit Hilfe des Benehmensverfahrens ähnlich wie das Benehmensverfahren einer technischen Überwachungsorganisation gegenüber der zuständigen Behörde zu kommunizieren Gültigkeitsdauer der Anerkennung im Blick behalten (ggf. Verlängerungsantrag stellen) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften: EGSA e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGSA EGM e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGM Eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist eine unabhängige Prüfstelle, die dafür zugelassen ist, Entsorgungsfachbetriebe auf Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen und zu zertifizieren. Gemäß § 56 Absatz 2 KrWG erfolgt die Überwachung und Zertifizierung durch technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften, die dazu behördlich anerkannt sein müssen. Eine TÜO ist gemäß § 56 Absatz 5 KrWG ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die TÜO erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, der insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung sowie an die Erteilung und den Entzug des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens festlegt. Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das bedeutet eine TÜO muss: Organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig und neutral vom überwachten Betrieb sein fachlich qualifiziertes Personal einsetzen (Nachweise über Fachkunde gemäß Anlage 2 der EfbV) über ausreichende technische und organisatorische Mittel verfügen über ein geprüftes qualitätsgesichertes Verfahren für die Zertifizierungen verfügen von der zuständigen Behörde die Zustimmung zum Überwachungsvertrag besitzen Die Aufgaben einer TÜO sind die: Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs Durchführung der Erstprüfung des Betriebs vor der ersten Zertifikatserteilung Prüfung aller betrieblichen Voraussetzungen (Organisation, Ausstattung, Personal, Fachkunde; Nachweise über Zuverlässigkeit und Rechtskonformität; abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß § 3 EfbV) Erstellung eines Überwachungsberichts mit Bewertung und Empfehlung zur Zertifizierung Ausstellung eines Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb bei erfolgreicher Prüfung über das Zertifiziererportal Abschluss und Durchführung eines Überwachungsvertrages Vertrag mit dem Betrieb nach § 11 EfbV, Benehmensanträge der Zustimmungsbehörde vorlegen Zustimmung durch Behörde nach § 12 EfbV Regelmäßige Überwachung (jährlich oder bei Bedarf öfter oder unangemeldet) Durchführung einer jährlichen Betriebsprüfung gemäß den Anforderungen der EfbV Überwachung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich Organisation, Personal, Technik und Dokumentation Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der EfbV-Vorgaben Kontrolle der Betriebsorganisation, Abläufe, Nachweise und rechtskonformität Prüfung der Fortgeltung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und technischen Voraussetzungen Meldung an die zuständige Behörde bei Verstößen, Zertifikatsverweigerung, -entzug oder -aussetzung Verpflichtung zur transparenten Zusammenarbeit mit der Überwachungsbehörde Fachliche und rechtliche Beratung Unterstützung der zertifizierten Betriebe bei der Umsetzung abfallrechtlicher Anforderungen (fakultativ, nicht verpflichtend) Beratung im Rahmen der Prüfungen (z.B. bei Feststellung von Mängeln) Erstellung eines detaillierten Prüfberichts und ggf. Information der Behörde bei Mängeln Nachweispflichten und Dokumentation Erstellung von Prüfberichten, Checklisten, Nachweisen Archivierung der Prüfunterlagen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Vorlage der Unterlagen auf Verlangen an die zuständige Behörde Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Die für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag zuständige Behörde (Zustimmungsbehörde) ist die Behörde am Hauptsitz der TÜO (siehe § 12 Absatz 1 EfbV). In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Zustimmungsbehörde gemäß § 2 Nr. 3 Abfallzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umweltschutz . Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt gemäß § 12 EfbV. Sie ist zwingend erforderlich, bevor eine TÜO einen Entsorgungsfachbetrieb überprüfen oder zertifizieren darf. Vor Abschluss des Überwachungsvertrages ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn: 1.   der Überwachungsvertrag den in § 11 Absatz 1 bis 4 genannten Anforderungen entspricht, 2.   die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen, und 3.   die von der technischen Überwachungsorganisation mit der Durchführung des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. Gemäß § 11 Absatz 5 EfbV darf die TÜO nur den Überwachungsvertrag mit einem noch nicht zertifizierten Betrieb abschließen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in der EfbV festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen. Die Mindestinhalte der Vorprüfung können dem § 11 Absatz 5 Satz 2 EfbV entnommen werden. Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmungsbehörde erhält von der TÜO die erforderlichen Antragsunterlagen für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag. Die einzureichenden erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie aufgelistet im Kapitel IV.2 in der LAGA-Vollzugshilfe M 36 . Die Antragsunterlagen werden von der Zustimmungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nachgefordert . Wenn Unterlagen zur TÜO und den Sachverständigen bereits vorliegen und noch aktuell sind, müssen diese nicht mehr mit jedem neuen Zustimmungsantrag vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht im Einzelfall ist mit der Zustimmungsbehörde abzustimmen . Die Zustimmungsbehörde prüft insbesondere: Eignung der TÜO: Nachweis über Organisation, Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit Erfahrung in der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zum überwachten Betrieb Prüfpersonal muss über spezifische Fachkunde gemäß EfbV verfügen Inhalt des Überwachungsvertrages: Vertrag muss vollständig sein und die Mindestangaben gemäß § 11 EfbV Jährliche Überwachung Pflicht zur Dokumentation der Überwachung Verpflichtung zur Meldung an die Zustimmungsbehörde, wenn die Zertifizierung verweigert oder entzogen wird Die Zustimmungsbehörde trifft ihre Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des §°11°Absatz°5°Satz°2°Nummer°2°EfbV erfüllt ist, im Benehmen mit der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörde ( Überwachungsbehörde ). Überwachungsbehörden sind alle Behörden, die die Aufgaben einer unteren Abfall-/ Umweltbehörde wahrnehmen. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, aber auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nimmt diese Aufgaben zum Teil wahr. Dazu übersendet die Zustimmungsbehörde bei Vollständigkeit der Unterlagen der Überwachungsbehörde die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung. Der Kontakt der Zustimmungsbehörde zur Überwachungsbehörde in einem anderen Bundesland erfolgt über eine vom Land bestimmte Knotenstelle. In diesem Fall prüft die Knotenstelle ihrerseits die Unterlagen und beteiligt die zuständigen Überwachungsbehörden entsprechend und gibt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Überwachungsbehörde hat sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Aufforderung zur Erteilung des Benehmens gegenüber der Zustimmungsbehörde zu äußern (§°12°Absatz°1°Satz°4°EfbV). Gibt die Überwachungsbehörde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ab, entscheidet die Zustimmungsbehörde ohne eine solche Stellungnahme. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen an die Überwachungsbehörde, ggf. über die Knotenstelle. Benehmen bedeutet, dass die zur Entscheidung beteiligten Behörden zwar nicht wie beim Einvernehmen an die Stellungnahme der Überwachungsbehörde gebunden ist, aber dass sie diese in besonderem Maße berücksichtigen muss. Die Zustimmungsbehörde darf sich nur in Ausnahmefällen über die Stellungnahme der Überwachungsbehörde hinwegsetzen. Wenn die Überwachungsbehörde die Zertifizierung ablehnt, hat sie der Zustimmungsbehörde die Ablehnungsgründe darzulegen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Die Zustimmungsbehörde stimmt dem Überwachungsvertrag nach Vorliegen der Stellungnahme der Überwachungsbehörde und bei Einhaltung der von ihr zu prüfenden Anforderungen zu (gebundene Entscheidung). Die Zustimmungsvoraussetzungen (Überwachungsvertrag, Vorprüfung und Qualifikation der Sachverständigen) ergeben sich aus § 12 Abs. 2 EfbV. Die Zustimmungsbehörde formuliert die gegebenenfalls notwendigen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte (§ 12 Absatz 3 EfbV). Sie kann zudem unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Hinweise geben, die keinen Verwaltungsaktcharakter haben und der TÜO als Information dienen. Jede Änderung des Überwachungsvertrages bedarf der Zustimmung, beispielsweise bei Aufnahme eines neuen Standortes, einer neuen abfallwirtschaftlichen Tätigkeit oder der erstmaligen Aufnahme gefährlicher Abfälle. Verfahrensablauf: Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen durch die TÜO Prüfung durch die zuständige Zustimmungsbehörde ins Benehmen setzen der zuständigen Überwachungsbehörden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme zum Benehmensantrag Prüfen der erhaltenen Stellungnahmen und Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung: Bei Eignung und vollständigem Vertrag folgt die schriftliche Zustimmung als Verwaltungsakt ( Zustimmungsbescheid ) Ablehnung bei unvollständigen oder mangelhaften Verträgen bzw. ungeeigneter TÜO oder durch ablehnende Stellungnahme der beteiligten Überwachungsbehörde ( Ablehnungsbescheid ) Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide Seit 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide (pdf-Datei, 410 KB) verwendet. Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Gebührenreduzierung. Es wird bei fristgerechter Einreichung nur noch 70% von der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende technische Überwachungsorganisationen (TÜO): ÖHMI EuroCert ® GmbH Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖHMI Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte diese E-Mail: info(at)brandt-management.com Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem noch papiergeführtem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stellt die Vollzugshilfe in der Mitteilung 25 zur Abfallverbringung zur Verfügung. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen. Folgende Fachverfahren sind bereits im ASYS integriert: eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010 eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014 eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018. GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren). Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtlich letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dies wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z.B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist in Sachsen-Anhalt für die Anerkennungvon Lehrgängen gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), gemäß Deponieverordnung (DepV) und gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrVsinngemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) und durch Zuständigkeitsübertragung des ehemals lautenden Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) mit Wirkung zum 23.04.2018 zuständig. Dieses Ministerium trägt aktuell die Bezeichnung „Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts“. Folgende Lehrgänge können als Grundlehrgang und/oder Fortbildungslehrgang behördlich anerkannt werden: Grundlehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 3, Absatz 5, 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Fortbildungslehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 5, 5 Absatz 3 Satz 1 AbfAEV § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV § 9 Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt: „Anerkennung von Fachkundelehrgängen” und „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“ . Die Lehrgänge werden im Regelfall im Präsenz-Format durchgeführt. Das Online-Format ist auch möglich, wenn die Anforderungen aus diesen beiden Vollzugshilfen entsprechend berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Referierenden müssen die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge erwarten lassen. In den beiden vorgenannten Vollzugshilfen der Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) werden die erforderlichen Antragsunterlagen und die Anforderungen an den jeweiligen Fachkundelehrgang aufgelistet. Insbesondere gehören zu den Antragsunterlagen: das Lehrgangskonzept, der Ablauf, der Zeitrahmen mit themenbezogener Nennung der Referierenden, Qualifikationen der Referierenden (Lebenslauf, Fortbildungsnachweise etc.), Lehrmaterials-/Unterlagenübersicht (z.B. Präsentationen, Evaluationsfragebögen, Tests mit Lösungen etc.). Qualitätssicherung (Aktualisierung der Inhalte bei Rechtsänderungen, Auswahl und Qualifikation geeigneter Dozenten, Sicherstellung des Lernerfolgs, etc.) Muster der Teilnahmebescheinigung/en zum Erhalt der Fachkunde Der Antrag auf Anerkennung muss vom Lehrgangsträger bei der zuständigen Behörde (hier: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) gestellt werden. In der Regel ist es die Behörde am Sitz des Lehrgangsträgers (Lehrgangsveranstalters). Ein Lehrgangsträger ist der Veranstalter eines Fachkundelehrgangs, der für die Einhaltung aller rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich ist und die Anerkennung des Lehrgangs durch die zuständige Behörde beantragen muss. Also ist ein Lehrgangsträger eine Organisation oder Institution, die einen Fachkundelehrgang im Sinne des Abfallrechts plant, organisiert, durchführt und verantwortet. Das könnte beispielsweise eine private Bildungseinrichtung, ein öffentlich-rechtlicher Träger wie die Handelskammer, ein Berufsverband oder ein Entsorgungsunternehmen, das Schulungen durchführt, sein. Derzeit gibt es folgende Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt , die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen : Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) Der Kontakt kann über diese E-Mail erfolgen BIKRW – Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Über diese Internetseite können Sie weitere Informationen erhalten In Sachsen-Anhalt werden zur Zeit keine behördlich anerkannten Lehrgänge nach DepV durchgeführt. Checkliste zum Erlass des MWU „Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV“ : Gemäß dem MWU-Erlass "Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV" vom 04.04.2024 ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU, Dez. 22) bei der Prüfung von Anträgen zur Anerkennung von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV zu beteiligen . Das LAU wiederum bindet im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs in der fachlichen Prüfung das LAGA-Forum Abfalluntersuchung ein. Das Vorgehen zur Beantragung der Gleichwertigkeit eines Analysenverfahrens besteht aus zwei Stufen. In Stufe 1 werden Gründe und betroffene Normen sowie Matrizes vorgelegt. An­schließend werden in Stufe 2 der beantragenden Untersuchungsstelle (USt) Eckpunkte für ggf. erforderliche (Vergleichs-)Untersuchungen mitgeteilt (vgl. Kapitel 2 des LAGA-Papiers „Vor­gaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analyse­verfahren“ – Link: https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - unter Begriff "Abfalluntersuchung"). Es wird empfohlen, die beantragende USt auf das LAGA-Papier als fachliche Grundlage hinzuweisen. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist die verlinkte Checkliste über den Umfang der durch die beantragende USt einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Diese Checkliste basiert in ergänzter Form auf Stufe 1 (Inhalte der Anfrage) des empfohlenen Vorgehens entsprechend dem o. g. LAGA-Papier. Sie soll ebenso für zukünftige Anträge auf Anerkennungen gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV für die unteren Abfallbehörden (UAB) als Vollzugshilfe dienen. Sofern der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in der ersten Stufe als fachlich begründet bewertet wird, folgt die zweite Stufe des Anerkennungsverfahrens. Dabei werden die Vorgaben für die analytischen Untersuchungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Analyseverfahrens dem Antrag entsprechend angepasst und der beantragenden USt mit­geteilt. Die Mitteilung an die USt erfolgt durch das LAU in Abstimmung mit dem LAGA-Forum Abfalluntersuchung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der in Kapitel 2.2 gelisteten Vorgaben des o. g. LAGA-Papiers. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist eine E-Mail an die Adresse poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit dem Betreff „Anerkennung der Gleichwertigkeit von Analyseverfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV – Name beantragende USt – Datum des Antrags “ zu richten. Die E-Mail soll als Anhang die Unterlagen der beantragenden USt sowie die durch die zuständige Behörde ausgefüllte Checkliste beinhalten. Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV Gemäß v.g. Erlass des MWU vom 04.04.2024 veröffentlicht das LAU an dieser Stelle eine Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV für Sachsen-Anhalt . Letzte Aktualisierung: 11.02.2026

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Messstelle NIENBURG (SAALE), SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein Quellschüttungen. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist 14-tägig.

Messstelle RISCHMÜHLE OP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT DRESDEN.

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