Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.
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KGBIO Obst und Gemüse und BIOmilchPfaffendorfD- 06388Südliches AnhaltPfaffendorfer Str. 1dTel: 034976 36136Fax: 034976 36111frederick.meurer@hof- pfaffendorf.de 16Hielscher Frischdienst GmbH &Co.KGObst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL LOT Groß Ammenslebe nD- 39326Niedere BördeMeseberger Str. 19Tel: 039202 87745 Fax: 039202 87745R.Hielscher@Frischdienst- Hielscher.de Tel: 0341 252438- 14 Fax:0341 252438- 19Einkauf@oekokiste-leipzig.de Lobacher Hof GmbH 17 Ökokiste Leipzig 18 Obsthof Alexander Müller 19 Obsthof Am Süßen See BIO Obst und Gemüse und BIOmilchD- 04519RackwitzKreumaer Dorfstr. 29Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL LD- 06268QuerfurtBauernsiedlung 5 SaalekreisTel: 034771 71637 Fax: 034771 71638info@obsthof-mueller.de D- 06317Seegebiet Mansfelder LandAm Seefeld 1Mansfeld- SüdharzTel: 034774 20035 Fax: 034774 30555aseleben@bb-obst.com Aseleben Sachsen für Sachsen-Anhalt Liste der zugelassenen und liefernden Lieferanten (Stand: 04.12.2025) Saale Obst Erzeuger -und 20 Absatzgenossen-schaft e.G.Obst,Gemüse KONVENTIONEL LGorslebenD- 06198SalzatalAm Bahnhof 8Mansfeld- SüdharzTel: 0346ß9 2710 Fax: 034609 27111info@saale-obst.com Stadtküche Hettstedt GmbHObst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL LWalbeckD- 06333HettstedtAdolph-Kolping- Str. 1Mansfeld- SüdharzTel: 03476 3988591verwaltung@stadtkueche- hettstedt.de 22 Kartoffel-Center GmbHObst,Gemüse KONVENTIONEL LBeunaD- 06217MerseburgAlte Werkstraße 13SaalekreisTel: 03461 505304 Tel: 0170 5607281 Fax: 03461 506931info@muenzer-frische.de D- 06243MüchelnErnst-Thälmann- Str. 15SaalekreisTel: 034632 9190 Fax: 034632 91922vofoe@aol.com D- 06917JessenJüterboger Str. 85WittenbergTel: 035387 7140 Fax: 035387 71414info@seydaland.net D- 06295Lutherstadt EislebenAm Strohhügel 3Mansfeld- SüdharzTel: 03475 72280 Fax: 03475 722828servicebuero@volkskueche.de D- 06386Osternien- burger LandWulfener Landstr. 3 bAnhalt-BitterfeldTel: 034973 29653 Fax: 034973 29654michelner-frische@t-online.de D- 39171SülzetalLange Str. 20BördeTel: 039205 21315 Fax: 039205 69897service@obsthof-hornemann.de D- 06917JessenWeinberge 48WittenbergTel: 03537 213305 obsthof-zwicker@gmx.de Fax: 03537 2049824 D- 39418StaßfurtMaybachstr. 13SalzlandkreisTel: 03473 6992020Fax: 03473 6992029info@salzlandküche.de D- 39576StendalOsterburger Straße 63StendalTel: 0173 6154934 Tel: 0171 3334812a.stallbaum@scheunenladen- stendal.de D- 04319LeipzigHerzbergerstr. 1Sachsen für Sachsen-AnhaltTel: 0176 75667828anthony@biosfaehre.de D- 06184Kabelsketal OT GroßkugelMarktplatz 3Sachsen für Sachsen-AnhaltTel: 034605 1499999norbert.brandt@leib-seele- gmbh.de D- 06268QuerfurtBauernsiedlung 5 SaalekreisTel: 034771 71637info@obsthof-mueller.de D- 12099BerlinOberlandstraße 12-13Berlin für Sachsen-AnhaltTel: 015126442687ilka.adamson@vielfaltmenue.co m D- 06618NaumburgZum Gutshof 4aBurgenlandkreis Tel: 034466 20438multi-frucht-2000@t-online.de D- 39128MagdeburgParchauer Straße Magdeburg 1B 21 23 Rewe Förster OHG 24 Seydaland Rinderzucht GmbH & Co. KG 25 Volksküche GmbH Eisleben 26 Michelner Frische GmbH 27 Obsthof Hornemann 28 Obsthof Zwicker GmbH &CoKG 29 Salzlandküche GmbH 30 Stendaler Scheunenladen 31 Bios*s Fähre GmbH 32 Leib&Seele Dienst am Gast GmbH 33 HOFLADEN Obsthof Müller 34 VielfaltMenü GmbH 35 MULTI FRUCHT NAUMBURG 36 Alexmenü GmbH & Co.KG Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L Milch KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L BIO Obst und Gemüse und BIOmilch Obst,Gemüse und Milch KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Obst,Gemüse KONVENTIONEL L Seyda Trebbichau Neuflemmingen Tel: 0391 3003641 Fax: 0391 3003666 lydia.roeder@alex-menue.de
Die Mulde kommt aus Sachsen, sie wird aus der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde gebildet, die sich beide südlich von Grimma bei Leipzig zur Mulde vereinigen. Nach 124 km Lauflänge mündet sie bei Roßlau in die Elbe. Das LSG umfaßt den sachsen-anhaltischen Teil des Muldetales oberhalb des Einlaufes der Mulde in den Muldestausee bis zur B 107 Schwemsal-Bad Düben. Der Lauf der Mulde im Bereich der Landesgrenze bildet zum großen Teil die südliche Grenze des LSG. Im Norden begrenzt die B 183 das Gebiet. Der südliche Teil der Landschaftseinheit Muldetal wird von diesem LSG repräsentiert, es reicht auch in die Landschaftseinheit Dübener Heide hinein. Das Landschaftsbild der Muldeaue oberhalb des Muldestausees wird einerseits von tischebenen Ackerflächen bestimmt, es zeichnet sich andererseits aber insbesondere am Fuße des Muldesteilhanges durch ein reichhaltiges Spektrum an Landschaftselementen aus, das von Auenwald, Wiesen, Gehölzen sowie Flutrinnen und Altwassern gekennzeichnet ist. Der Wechsel von Wald, Wiesen und Gewässern bietet dem Betrachter einen Einblick in die typische Auenlandschaft. In den offenen Bereichen, insbesondere in der Rösaer Aue, sind zahlreiche Blickbeziehungen in landschaftlich reizvolle Gebiete der Aue möglich, die durch Einzelbäume zusätzlich bereichert werden. Die Ursprünge der Besiedlung reichen etwa 10 000 Jahre bis ins Mesolithikum zurück. Bevorzugte Siedlungsplätze der Jäger, Fischer und Sammler waren die Talkanten zum Muldetal. Die Mulde bildete an ihrem Unterlauf lange Zeit eine Grenze zwischen unterschiedlichen Kulturen. In der frühen und mittleren Jungsteinzeit endete dort die Besiedlung des Mittelelbe-Saale-Gebietes. Das Gebiet östlich der Mulde weist als erste Besiedlungsspuren die der Kugelamphorenkultur auf, die von Osten her in das Mittelelbe-Saale-Gebiet vordrang. Während der Spätbronze- und Früheisenzeit trennte die Mulde die Siedlungsgebiete der Saalemündungsgruppe und der Hausurnenkultur im Westen von der Lausitzer und der Billendorfer Kultur im Osten. Erst in der jüngeren Eisenzeit gelangten beide Gebiete unter den Einfluss der Jastorf-Kultur. Das blieb auch wärhend der römischen Kaiserzeit so. Im Frühmittelalter schied die Mulde die slawischen Gaue Serimunt im Westen und Nizizi im Osten. Zentrale slawische Burg war Zörbig, 961 als "Zurbici" erstmalig erwähnt. In dieser Periode ist das Bild der heutigen Kulturlandschaft weitgehend vorgeprägt worden. Siedlungen lagen in der Nähe der Flüsse und Bäche. Scherbenfunde dieser Zeit liegen aus Pouch vor. Slawische Burgwälle bestanden in Pouch und bei Döbern. Zur Zeit der deutschen Ostexpansion gegen die Slawen vom 10. bis 13. Jahrhundert lag das Gebiet an der Nahtstelle zwischen Altsiedelland und den eroberten und kolonisierten Gebieten. Im 10. Jahrhundert gehörte es zu den überwiegend von Slawen bewohnten Gauen Serimunt zwischen Saale und Mulde und Nizizi östlich der Mulde. König Heinrich I. (919-936) ließ entlang von Elbe und Mulde Burgwarde errichten, von denen aus das Land militärisch kontrolliert und tributpflichtig gemacht wurde. Die Burg in Pouch ist Ottonischen Ursprungs. Mitte des 12. Jahrhundert setzte die zweite Etappe der deutschen Ostexpansion mit der gewaltsamen Besetzung fremder Gebiete, der zwangsweisen Missionierung der Slawen und mit einer großräumigen Siedlungsbewegung ein, die an der Mulde im Jahre 1144 mit dem Erwerb des Burgwards Kleutzsch-Sollnitz durch das Kloster Nienburg begann. Ein Rittersitz befand sich unter anderem in Pouch. Die ursprünglichen Auenwälder wurden auf den fruchtbaren Auenböden frühzeitig in Grünland überführt. Mit der erfolgten Eindeichung konnte landseitig zur ackerbaulichen Nutzung übergegangen werden, die heute die dominierende Nutzungsform darstellt. Obgleich der Muldelauf noch als weitgehend natürlich anzusehen ist, wurden im Zusammenhang mit Eindeichungen und Straßenbauten auch im LSG einige Flußschlingen vom Fluß abgetrennt, zum Beispiel die Alte Mulde Döbern und die Alte Mulde Roitzschjora. Das relativ starke Gefälle der Mulde wurde früher durch Schiffsmühlen genutzt. Die bekannteste befand sich in Düben, wo heute noch eine Schiffsmühle im Museum gezeigt wird. Auch in Pouch verrichtete eine solche bis 1885 ihren Dienst. Das aus dem Muldesteilhang austretende Quellwasser wurde bei Pouch durch die Kuhquellmühle genutzt. Die Landschaft südlich der Mulde wurde durch den Mitte des Jahrhunderts die Goitzsche erreichenden großflächigen Braunkohletagebau vollständig überprägt. Die Mulde wurde in den ausgekohlten Tagebau Muldenstein, den heutigen Muldestausee, umverlegt. Durch seine geringe Speicherkapazität beeinflußt er den Verlauf von Hochwasserereignissen nur wenig. Der Talverlauf zeichnet ein saale-kaltzeitlich angelegtes Urstromtal nach, das am nördlichen Rand die mächtigen elster- und saalekaltzeitlichen Ablagerungen der Dübener Heide in einer markanten Geländestufe schneidet. Zwischen Muldestausee und Rösa erreicht der Höhenunterschied 15 m und verliert sich flußaufwärts allmählich. Im Muldetal lagern Niederterrassen-Schotter aus der Weichselkaltzeit direkt über miozänen und oligozänen Sedimenten. Die Niederterrasse ist im LSG weitflächig von holozänen Auenbildungen bedeckt, ragt aber unmittelbar südlich davon deutlich über das Aueniveau hinaus. Im Muldetal dominieren Vegas aus Auenlehm und Auenschluff. Die in tieferen Lagen vorhandenen Gley-Vegas bzw. Gleye sind wegen der Grundwasserabsenkung im Tagebau Goitzsche zum größten Teil reliktisch geworden. Die Auenlehme der Mulde sind karbonatfrei. Dieser Abschnitt der Muldeaue endet am Einlaufwerk zum Muldestausee. Um die Flutung des Tagebaues Muldenstein zu erreichen, wurde vom ”Püchberg” an ungefähr über 800 m ein neues Flußbett in die pleistozäne Hochfläche gebaggert. Die ursprüngliche Muldeaue verlief in Richtung Westen südlich der Ortslage Pouch durch den Tagebau Goitzsche. Die hydrologischen Verhältnisse werden in der Muldeaue entscheidend von der Mulde und ihrer Wasserführung bestimmt. Das Überflutungsgebiet, das ursprünglich die gesamte Talsohle umfaßte, ist durch Eindeichung stark eingeengt. Der Fluß selbst ist noch weitgehend naturbelassen. Er mäandriert stark, und die Altarme lassen erkennen, daß die Mulde häufig ihren Lauf geändert hat. Die Altwasser stehen mit dem Fluß in der Regel nicht mehr in Verbindung und werden bei Hochwasserlagen außerhalb der Deiche nur noch indirekt über den steigenden Grundwasserspiegel beeinflußt. Regelmäßig treten Frühjahr Hochwasser auf. Bedingt durch das Einzugsgebiet und relativ starkes Gefälle sind beziehungsweise waren die unregelmäßig auftretenden Sommerhochwasser der Mulde gefürchtet, wobei die ausgedehnten Waldgebiete der Dübener Heide ausgleichend auf die Abflußverhältnisse wirken. Im Bereich des Muldetalhanges ist der zum Teil artesisch gespannte obere Grundwasserleiter angeschnitten, so daß am Hangfuß verbreitet Quellaustritte auftreten. Durch den jahrzehntelangen großflächigen Braunkohlenabbau im Tagebau Goitzsche sind die Grundwasserverhältnisse linksmuldisch sehr stark gestört. Die „Hufe“ bei Döbern, ein ehemaliges großes Muldealtwasser, ist deshalb trocken gefallen. Die klimatischen Verhältnisse werden durch die geschützte Lage am östlichen Rand des herzynischen Trockengebietes bestimmt. In einem deutlichen klimatischen Gradienten, der zwischen dem subkontinental getönten Westteil des Landkreises Bitterfeld und der stärker atlantisch getönten Dübener Heide ausgebildet ist, nimmt das Muldetal eine mittlere Stellung ein. Die am weitesten im Trockengebiet gelegenen Bereiche erreichen 520 mm Jahresniederschlag. Das Muldetal weist bereits um 20 bis 30 mm höhere Werte auf, und in der Dübener Heide nehmen die Summen der Jahresniederschläge zum Zentrum des Heidegebietes hin sehr schnell bis auf 650 mm zu. Die Temperaturwerte nehmen nach Osten ab. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8,6 bis 9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar -1,0 bis -0,6 o C und im Juli 17,6 bis 18,0 o C. Während der nördliche Teil des Muldetales pflanzengeographisch noch zum Bezirk des Dessau-Magdeburger Elbetales gerechnet werden kann, bildet das übrige Untermuldegebiet einen eigenen pflanzengeographischen Distrikt. Den klimatischen Bedingungen am Rande des hercynischen Trockengebietes entsprechend, siedeln hier eine Reihe boreomeridional-subkontinentaler Stromtalarten. Die Wassernuß erreicht bei Roitzschjora ihre Verbreitungsgrenze im Muldetal. Die typische Weich- und Hartholzauenvegetation ist bis auf geringe Reste durch Grünland und Äcker ersetzt worden. Vorherrschend sind wüchsige Fuchsschwanzwiesen. Auf den wechselfeuchten Standorten ist die Mädesüß-Hahnenfuß-Wiese und auf schwereren, staunassen Böden die Rasenschmielen-Brenndolden-Wiese vertreten. Diese artenreichen, bunten Wiesengesellschaften, die noch bis zur Mitte unseres Jahrhunderts das Auengrünland prägten, sind allerdings nur noch kleinflächig an wenigen, wechselnassen bis staunassen Standorten am Fuße des Muldesteilhanges anzutreffen. Im Überflutungsbereich zwischen den Deichen stockt heute großflächig durch intensive Nutzung an Kräutern verarmtes Intensivgrasland. Relativ artenreiche Frischwiesenbestände sind noch in einer trockenen Ausbildungsform auf den Hochwasserschutzdämmen anzutreffen. Im Verlandungsbereich alter Flußschlingen und Muldealtwasser ist eine reich strukturierte Verlandungsvegetation ausgebildet. Die Verlandungsserie beginnt im tiefen Wasser mit wurzelnder Unterwasservegetation aus Kanadischer Wasserpest, Gemeinem Hornblatt oder Spreizendem Hahnenfuß. Es schließt sich ein Vegetationskomplex aus Wasserpflanzen mit Schwimmblättern an. Am auffälligsten sind dabei die Seerosen-Gesellschaft und die Froschbiß-Krebsscheren-Gesellschaft. Insbesondere letztere ist aber durch die Gewässereutrophierung stark im Rückgang begriffen. In geschützten Altwassern finden sich weiß- beziehungsweise rosablühende Teppiche des Gemeinen Wasserhahnenfußes und der Wasserfeder. Im Schutze des Röhrichts können sich Wasserlinsendecken ausbilden, in denen als Kostbarkeiten schwimmende Lebermoose (Riccia fluitans, Ricciocarpus natans) vorkommen. Entsprechend der Standortstrophie dominieren an den Muldealtwassern unter den Röhrichtgesellschaften Wasserschwadenröhricht und Rohrkolbenbestände. Dem Röhrichtgürtel ist oftmals ein auffallender Saum aus Wasser-Pferdesaat und Wasser-Sumpfkresse vorgelagert. Die Waldbestände auf dem Steilabfall des Heidegebietes in das Muldetal zwischen Pouch und Rösa repräsentieren die einzigen relativ naturnahen Waldgesellschaften dieses Raumes. In den nährstoffreichen, frischen bis sickernassen Hanglagen (Schichtquellen) finden sich im wesentlichen Bestände von Eichen-Hainbuchen- und Erlen-Eschen-Wäldern. In der Feldschicht ist das Vorkommen von Aronstab, Lungenkraut, Wolligem Hahnenfuß, Vielblütiger Weißwurz, Sanikel, Mittlerem Lerchensporn, Türkenbund-Lilie, Behaarter Schuppenkarde und Moschuskraut neben weiteren anspruchsvollen Arten besonders zu erwähnen. Hinsichtlich der faunistischen Ausstattung sind die hohe Populationsdichte des Elbebibers und die Brutvorkommen des Weißstorchs auf Horsten in Brösa und an der Kuhquellmühle hervorzuheben. Im Winter ist die lange eisfrei bleibende Mulde unmittelbar vor dem Einlauf in den Muldestausee ein wichtiger Rast- und Überwinterungsplatz für nordische Wasservögel. Die Struktur der Auenlandschaft und die natürliche Flußdynamik sollen in ihrer jetzigen Art grundsätzlich erhalten und durch eine Strukturanreicherung weiter aufgewertet werden. In der ausgeräumten Talaue ist durch Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen, Solitärbäumen, Obstbaumalleen und -reihen sowie Hecken eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erreichen. Alle artenreichen Feuchtwiesen sind durch eine angepaßte Pflege zu bewahren. Die kleinflächigen orchideenreichen Kleinseggenriede an der Hangkante sollten streuwiesenähnlich im Frühherbst gemäht werden, um eine Verbuschung zu verhindern. Der Grünlandanteil könnte höher sein; in diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit des Erhalts oder einer Erneuerung von Dränagen zu prüfen. Perspektivisch sollten auch Deichrückbauten geprüft werden. Durch Erstaufforstungen mit auentypischen Gehölzen, insbesondere Stiel-Eiche, Esche und Ulme, würden sich die vorhandenen Auenwaldreste vergrößern. Die naturnahen Waldbestände des Muldesteilhanges sind unter Förderung der Naturverjüngung und Schonung der Horst- und höhlenreichen Bäume zu erhalten. Die Erlenbestockungen sollten kleinstflächig niederwaldartig genutzt und regeneriert werden. Zusammengebrochene Bestände an der Kuhquellmühle sind unter Belassung von Jungwuchs zu ersetzen. Zur Abschirmung des Bestandesinneren dienen Waldmäntel. Fließgwässer- und Grabenunterhaltung sind auf ein ökologisch vertretbares Maß zu beschränken und Nährstoffeinträge zu vermeiden. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft der reizvollen Muldeaue mit der Dübener Heide ergeben sich insbesondere für den Erholungssuchenden zahlreiche Exkursionsmöglichkeiten. Ein umfangreiches Netz von Wander- beziehungsweise Radwegen steht zur Verfügung. Besonders erwähnenswert ist die Wanderroute von Jeßnitz über Burgkemnitz, Muldenstein und Pouch bis nach Rösa. Mit diesen Wegen besteht für den Wanderer die Möglichkeit, sich unter anderem den Altjeßnitzer Irrgarten, den Muldensteiner Berg, den Muldestausee, die Muldeaue und die landschaftlich sehr reizvoll gelegenen Orte Brösa und Rösa anzusehen. Der Ort Rösa ist eine deutsche Siedlung und im Kern ein Straßenangerdorf. Vom Ortseingang her hat man in Richtung Bitterfeld einen der besten Überblicke über das Urstromtal der Mulde. Bemerkenswert ist der etwa vier Hektrar große, ehemalige Gutspark, ein gestalteter Landschaftspark mit altem Baumbestand. Als Baumaterial für die gotische Dorfkirche wurde der in den Bachtälchen der Dübener Heide verbreitet auftretende Raseneisenstein verwendet. Ausgehend vom Einlauf des Muldestausees empfiehlt sich eine Wanderung auf der oberen Hangkante entlang des Muldetales. Es ergeben sich weite Sichten über die Muldeaue und in das Tagebaugelände der Goitzsche. Nach einer kurzen Wegstrecke beginnen die naturnahen Hangwälder. An der ehemaligen Kuhquellmühle führt ein Feldweg in die Aue hinab. Er tangiert mehrere kleinere Altwasser mit interessanter Wasservegetation. Vom Hochwasserdeich aus ergibt sich erneut ein Überblick über die Mulde und ihre Aue. Einlauf des Muldestausees Der Muldestausee wirkt durch die drastische Verminderung der Fließgeschwindigkeit als Sedimentationsfalle für die von der Mulde transportierten Geschiebe. Sehr schön ist von der Muldebrücke über dem Einlaufbauwerk bei Pouch die Ausbildung eines Flußdeltas zu verfolgen. Bereits wenige Jahre nach der Flutung 1975 erschien die erste Kiesbank unmittelbar hinter dem Einlaufwehr. Diese wächst beständig und teilt die Mulde in zwei breite, ungleiche Arme. Die Kiesflächen werden sofort nach dem Auftauchen in einer typischen Abfolge von der Vegetation in Besitz genommen. Sind die Kiesbänke noch flach und nur im Sommer nicht überspült, siedeln sich einjährige Schlamm- und Uferpflanzen wie Zweizahn-, Gänsefuß-, Knöterich- und Sumpfkresse-Arten an. Es folgt Rohr-Glanzgras. Aus angeschwemmten, sich schnell bewurzelnden Aststücken entwickeln sich sehr rasch Weidengebüsche. Typische Brutvögel des entstehenden Flußdeltas sind Flußregenpfeifer und Sturmmöwe. Während der Zugzeiten rasten entlang der Ufer und auf den Schlammflächen zahlreiche Watvögel und Möwen. Da der Einlaufbereich auch im härtesten Winter bisher eisfrei blieb, konzentrieren sich hier die nordischen Wasservögel. Regelmäßig können dann dort Gänsesäger, Schellenten, Reiherenten und andere beobachtet werden. In manchen Jahren ist auch der Zwergsäger Wintergast. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Kommunen Landsberg, Petersberg und Löbejün investieren gemeinsam in die Zukunft ihrer Abwasserinfrastruktur. Mit einer Gesamtinvestition von 7.558.495,74 Euro und einer Förderzuwendung von 3.139.442,27 Euro werden mehrere bedeutende Kanalbauprojekte realisiert, die eine nachhaltige und zentrale Abwasserentsorgung sicherstellen. Maßnahmen in Landsberg In der Stadt Landsberg werden drei Bauabschnitte zur Erschließung durch Mischwasserkanäle umgesetzt: Nach Abschluss dieser Maßnahmen können 96 Grundstücke mit insgesamt 268 Einwohnern direkt an die zentrale Kläranlage Landsberg angeschlossen werden. Erschließung in Petersberg – OT Drobitz Die Gemeinde Petersberg setzt die zweite Bauphase der Schmutzwasserkanalisation in Drobitz um: Damit wird die vollständige abwasserseitige Erschließung der Ortslage abgeschlossen. 25 Grundstücke mit 64 Einwohnern werden direkt angeschlossen – künftig entsorgen alle 150 Einwohner ihr Abwasser zentral über die Kläranlage Löbejün. Resterschließung in Löbejün In der Stadt Löbejün erfolgt die Resterschließung der Schmutzwasserkanalisation in zwei Bauabschnitten: Hier werden 73 Grundstücke mit 219 Einwohnern an das zentrale Abwassersystem angeschlossen. Zukunftssichere Infrastruktur für Umwelt und Bürger Mit diesen Maßnahmen wird ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Schutz der Umwelt in der Region vollzogen. Die zentrale Abwasserentsorgung sorgt für mehr Effizienz, Hygiene und Nachhaltigkeit. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalts einzige giftige Schlangenart gehört zugleich zu den seltensten: Die Kreuzotter ( Vipera berus ) gilt nach der „Roten Liste“ des Landes als vom Aussterben bedroht. Um dem extrem selten gewordenen Reptil in Sachsen-Anhalt eine Zukunft zu geben, arbeitet das Landesamt für Umweltschutz an einem Artenhilfsprogramm. Ein wesentlicher Baustein für den Erhalt der Kreuzotter im Land ist die 2023 eingerichtete Zuchtstation, deren Betrieb der BUND-Landesverband Sachsen-Anhalt übernommen hat. Diese wichtige Arbeit im BUND-Umweltzentrum Franzigmark im Petersberger Ortsteil Morl (Saalekreis) nördlich von Halle (Saale) ist nun vorerst bis 2029 gesichert. Grundlage dafür ist ein Förderbescheid, den Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute vor Ort an BUND-Landeschef Ralf Meyer überreicht hat. Das Umweltministerium unterstützt das Projekt des BUND-Landesverbands zum Kreuzotter-Schutz in Sachsen-Anhalt mit knapp 750.000 Euro, davon kommen 80 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und 20 Prozent vom Land Sachsen-Anhalt. Das Vorhaben läuft von Oktober 2025 bis März 2029 und umfasst neben dem Betrieb der Zuchtstation auch die Renaturierung von Lebensräumen der Kreuzotter sowie die Umweltbildung. So können Schulklassen, Kindergärten oder Familien bereits seit April 2025 unter dem Motto „ECHSistenz in Gefahr“ mit den seltenen heimischen Reptilien auf Tuchfühlung gehen. Willingmann betonte: „Der Erhalt der Artenvielfalt hat in Sachsen-Anhalt hohe Priorität. Das gilt auch für die Kreuzotter, wenngleich manche Menschen dieser Schlangenart aufgrund ihrer Giftigkeit vielleicht lieber nicht in freier Wildbahn begegnen möchten. Dennoch hat auch die Kreuzotter eine wichtige Funktion im Ökosystem. Einerseits ernährt sie sich unter anderem von Mäusen und Fröschen, anderseits kann sie Greifvögeln und Mardern auch als Beute dienen. Daher geben wir mit der Förderung des BUND-Projekts zum Kreuzotter-Schutz einen wichtigen Impuls für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Land.“ „Es freut mich sehr, dass der BUND mit diesem Projekt Lebensräume für diese seltene Art wiederherstellen kann und mit der Auswilderung gezüchteter Tiere einen Beitrag leisten wird, dass auch unsere Enkel und deren Kinder diese faszinierende heimische Schlangenart noch in den Wäldern und Mooren Sachsen-Anhalts beobachten können“, ergänzt Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt . Ziel der Zucht ist die Auswilderung von Kreuzottern im Harz, im Raum Zeitz sowie in der Altmark. 2023 und 2024 sind im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von dort jeweils Tiere aus der Wildnis entnommen worden; 2024 wurden die ersten zwei Schlüpflinge im Raum Zeitz ausgewildert. Die Zuchtstation umfasst Terrarien für Futtertiere und Gehege für Kreuzottern, die nur alle zwei Jahre Jungtiere bekommen. Aktuell leben dort 3 Männchen, 9 Weibchen und 22 Jungtiere. Ziel des Projektes ist es, von 2027 an 17 Zuchtpaare und jährlich mindestens 50 Jungtiere zu erreichen. Die Kreuzotter ist streng geschützt und darf auch in Sachsen-Anhalt nicht gefangen oder getötet werden. Sie bevorzugt sonnige Waldränder, Moore und Heidegebiete. Diese Lebensräume werden beispielsweise durch Landwirtschaft und Tourismus bedroht. Das Gift der Kreuzotter ist für den Menschen schmerzhaft aber nicht lebensbedrohlich. Es kann zu schmerzhaften Schwellungen und Rötungen an der Bissstelle sowie in seltenen Fällen auch zu Übelkeit, Erbrechen oder Atembeschwerden führen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Treibhausgasemissionen Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2024 Treibhausgasemissionen Impressum Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 • 06116 Halle (Saale) Telefon: 0345 5704-0 Telefax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Internet: lau.sachsen-anhalt.de Erarbeitung: Abteilung Immissionsschutz, Klima, Nachhaltigkeit Dezernat Klima, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Umweltallianz Dr. Christoph Strauß Titelbild: Für den Übergang zu einer langfristig klimaneutralen Energieversorgung wird auf vielen Ebenen intensiv gearbeitet. Um die stärkere Elektrifizierung und die Integration erneuerbarer Stromquellen zu leisten findet derzeit ein umfangreicher Netzausbau statt. Das Foto zeigt die Errichtung von Stromleitungen des Übertragungsnetzbetrei- bers 50Hertz, der für die Übertragungsleitungen in Sachsen-Anhalt verantwortlich ist. Foto: 50Hertz/J. Pauls Auflage: 1. korrigierte Auflage - November 2025 Zitiervorschlag: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2025): Treibhausgasemissionen – Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2024 --- Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 2 Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2024 Inhalt Zusammenfassung.......................................................................................................................................4 Einleitung.........................................................................................................................................................4 Übersicht zur Entwicklung bis 2023......................................................................................................5 Betrachtung der einzelnen Sektoren....................................................................................................7 Modellrechnungen: Sektorenpfade....................................................................................................12 Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt........................................................................................13 Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt und Deutschland zwischen 1990 und 2024 (ohne LULUCF) mit Modellrechnung..................................................................................... 5 Abbildung 2: Sektorenbezogene Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt zwischen 2005 und 2024................................................................................................................................................................6 Abbildung 3: Emissionen der Jahre 2018 bis 2024 der fünf größten Emittenten in der Energiewirtschaft (TEHG 1-7) in Sachsen-Anhalt..................................................................................................................8 Abbildung 4: Emissionen der Jahre 2018 bis 2024 der fünf größten Emittenten der Industrie (TEHG >10) in Sachsen-Anhalt..................................................................................................................................9 Abbildung 5: Kohlenstoffspeicher Wald (ober- und unterirdische Biomasse) und dessen mittlere Veränderung zwischen den jüngeren Inventurzeitpunkten...........................................................................................11 Tabelle 1: Modellrechnung: Übertragung der Sektorenpfade des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf die emittierenden Sektoren in Sachsen-Anhalt...................................................................................................... ....12 Tabelle 2 / Anhang: Gesamtübersicht der Treibhausgasbilanz Sachsen-Anhalts.................................................. 15 Abkürzungen CO2-Äq CRF GHD KSG kt LAU LULUCF MMS MWU t TEHG CO2-Äquivalente = Maßeinheit zur Darstellung der in Hinblick auf eine einheitliche Wirkeinheit umgerechneten Treibhausgas-Emissionen Common Reporting Format Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Bundes-Klimaschutzgesetz Kilotonnen Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft Mit-Maßnahmen-Szenario der Bundesregierung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Tonnen Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) 3
Das Landesamt für Umweltschutz ist gemäß § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AbfZustVO LSA) die zuständige Behörde für die Bearbeitung folgender Aufgaben: Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Entsorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN) Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Aufgrund der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 05. Dezember 2013 trat die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV am 01. Juni 2014 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsvorschrift waren die Bundesländer verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, das Anzeigen nach § 53 KrWG elektronisch vorgenommen und das Erlaubnisse nach § 54 KrWG elektronisch beantragt und übermittelt werden können. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung konnte zum 15. April 2014 das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Somit besteht seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit über das Webportal der GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisanträge nach § 54 KrWG elektronisch an die zuständige Behörde vorzunehmen. Eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung ist bei der Nutzung des Web-Portals nicht erforderlich. Das Web-Portal ist so aufgebaut, dass der Nutzer schrittweise durch das System geführt wird. Erforderliche Dokumente können der Anzeige bzw. des Erlaubnisantrages beigefügt werden. Es ist auch möglich, Dokumente nachträglich der Behörde zu übergeben. In Sachsen-Anhalt sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung zuständig. Die Zuweisung der Anzeigen und Erlaubnisanträge an die zuständige Behörde und den zuständigen Mitarbeiter erfolgt automatisiert im Landesamt für Umweltschutz über das Abfallüberwachungssystem ASYS. Der Datenaustausch der elektronischen Dokumente erfolgt verschlüsselt über XML-Dateien und PDF-Dokumente. Über die Web-Anwendung werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die Anzeigen bzw. Erlaubnisse elektronisch als pdf-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über einen individuellen Link zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung für die Erstattung einer elektronischen Anzeige bzw. der Beantragung einer Erlaubnis können Sie aus folgendem PDF-Dokument der LAU-Knotenstellen ( Information Nr. 35 elektronische Anzeige und Erlaubnis.pdf ) entnehmen und herunterladen. Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 wurde zum 01.06.2018 das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) eingeführt. Die EfbV sieht in ihrem § 28 Abs. 1 für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Übermittlung des Zertifikats und des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Zertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem sieht § 28 Abs. 3 die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe vor. Grundlage des Registers sind dabei die durch die Zertifizierungsorganisationen übermittelten Zertifikate und Mitteilungen. Die Begründung des Regierungsentwurfs der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die „Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der in der EfbV enthaltenen Regelungen zu elektronischen Verfahren“ sieht eine Prüfung der Zertifikate durch die Behörden vor ihrer Einstellung in das Efb-Register vor. Für die Einrichtung des bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems zur Übermittlung der Zertifikate und Mitteilungen als auch für die Umsetzung des elektronischen Registers sind gemäß der EfbV die Länder verantwortlich. Die Umsetzung des eEFBV erfolgt entsprechend folgender Grundarchitektur: Die elektronische Erfassung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten sowie ihre anschließende Übermittlung an die Behörden durch die Zertifizierungsorganisationen erfolgt mit Hilfe einer Web-Anwendung (Zertifiziererportal), die nur den zur Zertifizierung von Efb berechtigten Zertifizierungs-organisationen zur Verfügung steht. Die Verarbeitung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate und Überwachungsberichte durch die Behörden, zu der auch ihre Prüfung der Zertifikate vor der Einstellung in das Efb-Register gehört, erfolgt mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS. Die technische Übermittlung der Informationen und Dokumente zwischen dem Zertifiziererportal und dem Abfallüberwachungssystem ASYS erfolgt über die ZKS-Abfall. Die Bereitstellung der Angaben zu den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister (Efb-Register) erfolgt mit Hilfe einer Webanwendung, die allen Interessierten zur Verfügung steht. Über diesen Link gelangen Sie auf das Entsorgungsfachbetrieberegister . Das Zertifiziererportal soll den Zertifizierungsorganisationen neben der Übersendung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten auch die Übersendung des Formblattes Benehmensangaben, von Dokumenten unterschiedlichen Inhalts sowie von Angaben und Nachweisen zu den von den Zertifizierungsorganisationen eingesetzten Sachverständigen an die zuständigen Behörden ermöglichen. Zudem soll das Zertifiziererportal den Empfang und die Bereitstellung von durch die zuständigen Behörden aus ASYS heraus an die Zertifizierungsorganisationen versandten Dokumenten unterschiedlichen Inhalts (z. B. mit Hinweisen zu Zertifikaten und im Benehmensverfahren) unterstützen. Seit 01.06.2018 erfolgt nicht nur die obligatorische Übergabe der Zertifikate vom Zertifizierer und die spätere Freigabe für das Zertifiziererportal auf elektronischem Weg, sondern es können auch fakultativ die Formblätter zur Benehmensbeteiligung elektronisch erstellt und an die Behörden verschickt werden. Weiterhin weisen wir auf folgende Sachverhalte, die bei der Bearbeitung von Benehmensanträgen bzw. bei Zertifizierungen aufgetreten sind, hin: Sofern der Sachverständige einer TÜO oder Entsorgergemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung oder Neuzertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 56 Abs. 3 KrWG dessen genehmigungsrechtliche Daten mit den in GADSYS gespeicherten Stammdaten abgleichen möchte, so kann der Sachverständige den Fachbetrieb dazu veranlassen, seine Stammdaten beim LAU abzufordern. Wird dem LAU nach einer Neu- oder Folgezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes das Zertifikat übersandt, so werden die entsprechenden Daten unmittelbar im GADSYS-Modul „Efb-Register“ veröffentlicht; diese Veröffentlichung ist zunächst vorläufig. Ergeben sich bei der nachfolgenden inhaltlichen Zertifikatsprüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, dass zwischenzeitlich betriebliche Mängel eingetreten sind oder dass Angaben im Zertifikat nicht richtig dargestellt sind, so werden die veröffentlichten Daten im Efb-Register wieder gelöscht, bis diese Mängel oder Unstimmigkeiten auf Veranlassung der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft abschließend geprüft und nachgebessert wurden. Eine Entsorgergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der eine zentrale Rolle im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) spielt. Laut § 56 Absatz 3 KrWG sowie der EfbV ist eine Entsorgergemeinschaft eine Organisation, die: Betriebe der Abfallwirtschaft organisiert (z.B. gemeinsame Qualitätssicherung) die Einhaltung der Anforderungen der EfbV überwacht, und Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb erteilen darf, sofern sie anerkannt ist. Aufgaben einer Entsorgergemeinschaft: Organisation und Koordination : Mitglieder tauschen Informationen aus, entwickeln Standards und vertreten gemeinsame Interessen (z.B. in der Politik und vor Behörden) Überwachung und Kontrolle : Die EG prüft regelmäßig, ob ihre Mitglieder die Anforderungen der EfbV erfüllen Sie führt (wie technische Überwachungsorganisationen) Betriebsprüfungen durch Zertifizierung : Die EG kann ihren Mitgliedern – bei erfolgreicher Prüfung – das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ausstellen Voraussetzung: die EG muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein (§ 54 Absatz 4 KrWG) Schulungen und Weiterbildungen : Viele EG bieten auch Fortbildungen für verantwortliche Personen im Betrieb an (Sach- und Fachkunde) Die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft nach EfbV erfolgt auf Grundlage von § 56 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den konkreten Vorgaben der EfbV. Gemäß § 16 Absatz 1 EfbV ist die Anerkennung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG zu erteilen, wenn: Die Satzung oder sonstige Regelung den in § 13 EfbV genannten Anforderungen entspricht, Ein Überwachungsausschuss nach § 14 EfbV eingerichtet ist, die zum Anerkennungszeitpunkt in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Betriebe die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 EfbV erfüllen und die von der Entsorgergemeinschaft mit der Überprüfung der Mitgliedsbetriebe beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach §§ 17 bis 20 EfbV erfüllen. Die Entsorgergemeinschaft muss diese bestimmten Anforderungen erfüllen und ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde durchlaufen. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft: Laut § 13ff EfbV muss eine EG unter anderem: Rechtlich organisiert sein (z.B. als Verein, Verband, GmbH) Eine Satzung oder vergleichbare Regelungen besitzen (beinhaltet: Ziele und Aufgaben der EG, Pflichten der Mitglieder, Verfahren zur Überwachung der Mitglieder) Unabhängige Überwachung sicherstellen (Durchführung wirksamer Eigenkontrolle ihrer Mitglieder z.B. durch externe Sachverständige) Prüfung und Zertifizierung nach EfbV durchführen (Zertifizierungsverfahren nach Maßgaben der EfbV) Kompetente Sachverständige einsetzen (SV müssen Sach- und Fachkunde besitzen) Dokumentation und Transparenz (Abläufe, Prüfergebnisse und Zertifikate müssen nachvollziehbar sein) Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Gemäß § 2 Nr. 3 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz in Halle für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gemäß § 16 EfbV zuständig. Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde Antragstellung: Die EG stellt einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einzureichende Antragsunterlagen: Antrag auf Anerkennung mit Angabe der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Satzung oder Gesellschaftsvertrag Organigramm / Darstellung der Organisationsstruktur Beschreibung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren Qualifikation der Sachverständigen (Nachweise über Sach- und Fachkunde, Lebenslauf, Fortbildungen) Musterprüfbericht und Muster des Zertifikats (gem. § 25 EfbV) Beschreibung des Dokumentationssystems Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität (z.B. Interessenskonflikt-Regelung) Behördliche Prüfung: Behörde prüft, ob Unterlagen vollständig, ob Unterlagen aktuell und ob alle Voraussetzungen der EfbV erfüllt sind für den Vollzug wird in Sachsen-Anhalt die Vollzugshilfe M 36 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angewendet Ggf. werden Rückfragen gestellt oder Nachbesserungen verlangt Erteilung der Anerkennung Erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Anerkennungsbescheid) Die Anerkennung kann mit Auflagen verbunden sein sie ist regelmäßig befristet (vgl. § 36 VwVfG) – gängige Praxis sind 5 Jahre sie muss regelmäßig erneuert werden – alle 5 Jahre ist gängige Praxis in der EfbV steht nicht explizit, dass eine Anerkennung befristet sein muss, in Sachsen-Anhalt sind die Anerkennungen unbefristet Nach der Anerkennung Jährliche interne oder externe Audits der Mitglieder durchführen Zertifikate jährlich aktualisieren Änderungen in Organisation oder Verfahren der zuständigen Behörde melden Alle Änderungen des Zertifizierungsumfanges sind über das Zertifiziererportal mit Hilfe des Benehmensverfahrens ähnlich wie das Benehmensverfahren einer technischen Überwachungsorganisation gegenüber der zuständigen Behörde zu kommunizieren Gültigkeitsdauer der Anerkennung im Blick behalten (ggf. Verlängerungsantrag stellen) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften: EGSA e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGSA EGM e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGM Eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist eine unabhängige Prüfstelle, die dafür zugelassen ist, Entsorgungsfachbetriebe auf Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen und zu zertifizieren. Gemäß § 56 Absatz 2 KrWG erfolgt die Überwachung und Zertifizierung durch technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften, die dazu behördlich anerkannt sein müssen. Eine TÜO ist gemäß § 56 Absatz 5 KrWG ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die TÜO erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, der insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung sowie an die Erteilung und den Entzug des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens festlegt. Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das bedeutet eine TÜO muss: Organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig und neutral vom überwachten Betrieb sein fachlich qualifiziertes Personal einsetzen (Nachweise über Fachkunde gemäß Anlage 2 der EfbV) über ausreichende technische und organisatorische Mittel verfügen über ein geprüftes qualitätsgesichertes Verfahren für die Zertifizierungen verfügen von der zuständigen Behörde die Zustimmung zum Überwachungsvertrag besitzen Die Aufgaben einer TÜO sind die: Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs Durchführung der Erstprüfung des Betriebs vor der ersten Zertifikatserteilung Prüfung aller betrieblichen Voraussetzungen (Organisation, Ausstattung, Personal, Fachkunde; Nachweise über Zuverlässigkeit und Rechtskonformität; abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß § 3 EfbV) Erstellung eines Überwachungsberichts mit Bewertung und Empfehlung zur Zertifizierung Ausstellung eines Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb bei erfolgreicher Prüfung über das Zertifiziererportal Abschluss und Durchführung eines Überwachungsvertrages Vertrag mit dem Betrieb nach § 11 EfbV, Benehmensanträge der Zustimmungsbehörde vorlegen Zustimmung durch Behörde nach § 12 EfbV Regelmäßige Überwachung (jährlich oder bei Bedarf öfter oder unangemeldet) Durchführung einer jährlichen Betriebsprüfung gemäß den Anforderungen der EfbV Überwachung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich Organisation, Personal, Technik und Dokumentation Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der EfbV-Vorgaben Kontrolle der Betriebsorganisation, Abläufe, Nachweise und rechtskonformität Prüfung der Fortgeltung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und technischen Voraussetzungen Meldung an die zuständige Behörde bei Verstößen, Zertifikatsverweigerung, -entzug oder -aussetzung Verpflichtung zur transparenten Zusammenarbeit mit der Überwachungsbehörde Fachliche und rechtliche Beratung Unterstützung der zertifizierten Betriebe bei der Umsetzung abfallrechtlicher Anforderungen (fakultativ, nicht verpflichtend) Beratung im Rahmen der Prüfungen (z.B. bei Feststellung von Mängeln) Erstellung eines detaillierten Prüfberichts und ggf. Information der Behörde bei Mängeln Nachweispflichten und Dokumentation Erstellung von Prüfberichten, Checklisten, Nachweisen Archivierung der Prüfunterlagen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Vorlage der Unterlagen auf Verlangen an die zuständige Behörde Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Die für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag zuständige Behörde (Zustimmungsbehörde) ist die Behörde am Hauptsitz der TÜO (siehe § 12 Absatz 1 EfbV). In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Zustimmungsbehörde gemäß § 2 Nr. 3 Abfallzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umweltschutz . Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt gemäß § 12 EfbV. Sie ist zwingend erforderlich, bevor eine TÜO einen Entsorgungsfachbetrieb überprüfen oder zertifizieren darf. Vor Abschluss des Überwachungsvertrages ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn: 1. der Überwachungsvertrag den in § 11 Absatz 1 bis 4 genannten Anforderungen entspricht, 2. die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen, und 3. die von der technischen Überwachungsorganisation mit der Durchführung des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. Gemäß § 11 Absatz 5 EfbV darf die TÜO nur den Überwachungsvertrag mit einem noch nicht zertifizierten Betrieb abschließen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in der EfbV festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen. Die Mindestinhalte der Vorprüfung können dem § 11 Absatz 5 Satz 2 EfbV entnommen werden. Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmungsbehörde erhält von der TÜO die erforderlichen Antragsunterlagen für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag. Die einzureichenden erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie aufgelistet im Kapitel IV.2 in der LAGA-Vollzugshilfe M 36 . Die Antragsunterlagen werden von der Zustimmungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nachgefordert . Wenn Unterlagen zur TÜO und den Sachverständigen bereits vorliegen und noch aktuell sind, müssen diese nicht mehr mit jedem neuen Zustimmungsantrag vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht im Einzelfall ist mit der Zustimmungsbehörde abzustimmen . Die Zustimmungsbehörde prüft insbesondere: Eignung der TÜO: Nachweis über Organisation, Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit Erfahrung in der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zum überwachten Betrieb Prüfpersonal muss über spezifische Fachkunde gemäß EfbV verfügen Inhalt des Überwachungsvertrages: Vertrag muss vollständig sein und die Mindestangaben gemäß § 11 EfbV Jährliche Überwachung Pflicht zur Dokumentation der Überwachung Verpflichtung zur Meldung an die Zustimmungsbehörde, wenn die Zertifizierung verweigert oder entzogen wird Die Zustimmungsbehörde trifft ihre Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des §°11°Absatz°5°Satz°2°Nummer°2°EfbV erfüllt ist, im Benehmen mit der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörde ( Überwachungsbehörde ). Überwachungsbehörden sind alle Behörden, die die Aufgaben einer unteren Abfall-/ Umweltbehörde wahrnehmen. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, aber auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nimmt diese Aufgaben zum Teil wahr. Dazu übersendet die Zustimmungsbehörde bei Vollständigkeit der Unterlagen der Überwachungsbehörde die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung. Der Kontakt der Zustimmungsbehörde zur Überwachungsbehörde in einem anderen Bundesland erfolgt über eine vom Land bestimmte Knotenstelle. In diesem Fall prüft die Knotenstelle ihrerseits die Unterlagen und beteiligt die zuständigen Überwachungsbehörden entsprechend und gibt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Überwachungsbehörde hat sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Aufforderung zur Erteilung des Benehmens gegenüber der Zustimmungsbehörde zu äußern (§°12°Absatz°1°Satz°4°EfbV). Gibt die Überwachungsbehörde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ab, entscheidet die Zustimmungsbehörde ohne eine solche Stellungnahme. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen an die Überwachungsbehörde, ggf. über die Knotenstelle. Benehmen bedeutet, dass die zur Entscheidung beteiligten Behörden zwar nicht wie beim Einvernehmen an die Stellungnahme der Überwachungsbehörde gebunden ist, aber dass sie diese in besonderem Maße berücksichtigen muss. Die Zustimmungsbehörde darf sich nur in Ausnahmefällen über die Stellungnahme der Überwachungsbehörde hinwegsetzen. Wenn die Überwachungsbehörde die Zertifizierung ablehnt, hat sie der Zustimmungsbehörde die Ablehnungsgründe darzulegen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Die Zustimmungsbehörde stimmt dem Überwachungsvertrag nach Vorliegen der Stellungnahme der Überwachungsbehörde und bei Einhaltung der von ihr zu prüfenden Anforderungen zu (gebundene Entscheidung). Die Zustimmungsvoraussetzungen (Überwachungsvertrag, Vorprüfung und Qualifikation der Sachverständigen) ergeben sich aus § 12 Abs. 2 EfbV. Die Zustimmungsbehörde formuliert die gegebenenfalls notwendigen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte (§ 12 Absatz 3 EfbV). Sie kann zudem unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Hinweise geben, die keinen Verwaltungsaktcharakter haben und der TÜO als Information dienen. Jede Änderung des Überwachungsvertrages bedarf der Zustimmung, beispielsweise bei Aufnahme eines neuen Standortes, einer neuen abfallwirtschaftlichen Tätigkeit oder der erstmaligen Aufnahme gefährlicher Abfälle. Verfahrensablauf: Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen durch die TÜO Prüfung durch die zuständige Zustimmungsbehörde ins Benehmen setzen der zuständigen Überwachungsbehörden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme zum Benehmensantrag Prüfen der erhaltenen Stellungnahmen und Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung: Bei Eignung und vollständigem Vertrag folgt die schriftliche Zustimmung als Verwaltungsakt ( Zustimmungsbescheid ) Ablehnung bei unvollständigen oder mangelhaften Verträgen bzw. ungeeigneter TÜO oder durch ablehnende Stellungnahme der beteiligten Überwachungsbehörde ( Ablehnungsbescheid ) Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide Seit 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide (pdf-Datei, 410 KB) verwendet. Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Gebührenreduzierung. Es wird bei fristgerechter Einreichung nur noch 70% von der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende technische Überwachungsorganisationen (TÜO): ÖHMI EuroCert ® GmbH Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖHMI Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte diese E-Mail: info(at)brandt-management.com Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem noch papiergeführtem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stellt die Vollzugshilfe in der Mitteilung 25 zur Abfallverbringung zur Verfügung. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen. Folgende Fachverfahren sind bereits im ASYS integriert: eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010 eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014 eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018. GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren). Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtlich letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dies wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z.B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist in Sachsen-Anhalt für die Anerkennungvon Lehrgängen gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), gemäß Deponieverordnung (DepV) und gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrVsinngemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) und durch Zuständigkeitsübertragung des ehemals lautenden Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) mit Wirkung zum 23.04.2018 zuständig. Dieses Ministerium trägt aktuell die Bezeichnung „Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts“. Folgende Lehrgänge können als Grundlehrgang und/oder Fortbildungslehrgang behördlich anerkannt werden: Grundlehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 3, Absatz 5, 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Fortbildungslehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 5, 5 Absatz 3 Satz 1 AbfAEV § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV § 9 Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt: „Anerkennung von Fachkundelehrgängen” und „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“ . Die Lehrgänge werden im Regelfall im Präsenz-Format durchgeführt. Das Online-Format ist auch möglich, wenn die Anforderungen aus diesen beiden Vollzugshilfen entsprechend berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Referierenden müssen die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge erwarten lassen. In den beiden vorgenannten Vollzugshilfen der Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) werden die erforderlichen Antragsunterlagen und die Anforderungen an den jeweiligen Fachkundelehrgang aufgelistet. Insbesondere gehören zu den Antragsunterlagen: das Lehrgangskonzept, der Ablauf, der Zeitrahmen mit themenbezogener Nennung der Referierenden, Qualifikationen der Referierenden (Lebenslauf, Fortbildungsnachweise etc.), Lehrmaterials-/Unterlagenübersicht (z.B. Präsentationen, Evaluationsfragebögen, Tests mit Lösungen etc.). Qualitätssicherung (Aktualisierung der Inhalte bei Rechtsänderungen, Auswahl und Qualifikation geeigneter Dozenten, Sicherstellung des Lernerfolgs, etc.) Muster der Teilnahmebescheinigung/en zum Erhalt der Fachkunde Der Antrag auf Anerkennung muss vom Lehrgangsträger bei der zuständigen Behörde (hier: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) gestellt werden. In der Regel ist es die Behörde am Sitz des Lehrgangsträgers (Lehrgangsveranstalters). Ein Lehrgangsträger ist der Veranstalter eines Fachkundelehrgangs, der für die Einhaltung aller rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich ist und die Anerkennung des Lehrgangs durch die zuständige Behörde beantragen muss. Also ist ein Lehrgangsträger eine Organisation oder Institution, die einen Fachkundelehrgang im Sinne des Abfallrechts plant, organisiert, durchführt und verantwortet. Das könnte beispielsweise eine private Bildungseinrichtung, ein öffentlich-rechtlicher Träger wie die Handelskammer, ein Berufsverband oder ein Entsorgungsunternehmen, das Schulungen durchführt, sein. Derzeit gibt es folgende Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt , die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen : Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) Der Kontakt kann über diese E-Mail erfolgen BIKRW – Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Über diese Internetseite können Sie weitere Informationen erhalten In Sachsen-Anhalt werden zur Zeit keine behördlich anerkannten Lehrgänge nach DepV durchgeführt. Checkliste zum Erlass des MWU „Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV“ : Gemäß dem MWU-Erlass "Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV" vom 04.04.2024 ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU, Dez. 22) bei der Prüfung von Anträgen zur Anerkennung von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV zu beteiligen . Das LAU wiederum bindet im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs in der fachlichen Prüfung das LAGA-Forum Abfalluntersuchung ein. Das Vorgehen zur Beantragung der Gleichwertigkeit eines Analysenverfahrens besteht aus zwei Stufen. In Stufe 1 werden Gründe und betroffene Normen sowie Matrizes vorgelegt. Anschließend werden in Stufe 2 der beantragenden Untersuchungsstelle (USt) Eckpunkte für ggf. erforderliche (Vergleichs-)Untersuchungen mitgeteilt (vgl. Kapitel 2 des LAGA-Papiers „Vorgaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analyseverfahren“ – Link: https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - unter Begriff "Abfalluntersuchung"). Es wird empfohlen, die beantragende USt auf das LAGA-Papier als fachliche Grundlage hinzuweisen. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist die verlinkte Checkliste über den Umfang der durch die beantragende USt einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Diese Checkliste basiert in ergänzter Form auf Stufe 1 (Inhalte der Anfrage) des empfohlenen Vorgehens entsprechend dem o. g. LAGA-Papier. Sie soll ebenso für zukünftige Anträge auf Anerkennungen gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV für die unteren Abfallbehörden (UAB) als Vollzugshilfe dienen. Sofern der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in der ersten Stufe als fachlich begründet bewertet wird, folgt die zweite Stufe des Anerkennungsverfahrens. Dabei werden die Vorgaben für die analytischen Untersuchungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Analyseverfahrens dem Antrag entsprechend angepasst und der beantragenden USt mitgeteilt. Die Mitteilung an die USt erfolgt durch das LAU in Abstimmung mit dem LAGA-Forum Abfalluntersuchung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der in Kapitel 2.2 gelisteten Vorgaben des o. g. LAGA-Papiers. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist eine E-Mail an die Adresse poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit dem Betreff „Anerkennung der Gleichwertigkeit von Analyseverfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV – Name beantragende USt – Datum des Antrags “ zu richten. Die E-Mail soll als Anhang die Unterlagen der beantragenden USt sowie die durch die zuständige Behörde ausgefüllte Checkliste beinhalten. Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV Gemäß v.g. Erlass des MWU vom 04.04.2024 veröffentlicht das LAU an dieser Stelle eine Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV für Sachsen-Anhalt . Letzte Aktualisierung: 04.07.2025
Wo heute noch Braunkohle zum Einsatz kommt, soll künftig ein neues Gaskraftwerk für verlässliche Energie sorgen: Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat bei seiner Sommertour das Kraftwerk Schkopau besucht und sich mit der Geschäftsleitung über die Zukunftsperspektiven des Standortes ausgetauscht. „Keine Frage: Wir brauchen in Deutschland steuerbare Kraftwerkskapazitäten, insbesondere wenn Windkraft und Photovoltaik witterungsbedingt nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Die Kraftwerke sollen zudem dort stehen, wo vorhandene Infrastruktur weitergenutzt werden kann und die Energie benötigt wird: Schkopau ist so ein Ort“, betonte Willingmann. „Daher ist es dringend, dass die Bundesregierung die in der letzten Legislatur verstolperte, langjährig geplante Kraftwerksstrategie vorlegt und sie in die Umsetzung bringt. Unsere Energieunternehmen brauchen Planungssicherheit.“ Schkopau ist einer der bedeutendsten Energiestandorte Mitteldeutschlands und das Kohlekraftwerk ist das leistungsstärkste Kraftwerk Sachsen-Anhalts. Damit der Standort auch nach dem Ende der Kohleverstromung seine bisherige Schlüsselrolle in der Energieversorgung und für die Netzstabilität im energieintensiven Industriedreieck Leipzig–Halle–Leuna behält, stellte die MIBRAG Energy Group mit ihrer Tochter Saale Energie GmbH dem Minister ihre Planungen für den Neubau eines hocheffiziente Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) mit einer Nettoleistung von bis zu 900 Megawatt vor. Bei seinem Besuch konnte sich Willingmann vor Ort über den Planungsstand informieren und erforderliche Rahmenbedingungen für die noch ausstehende Investitionsentscheidung mit dem Unternehmen besprechen. Geschäftsführer Björn Bauerfeind erklärte: „Gerade im Zuge der fortschreitenden Energiewende mit einem stetig steigenden Anteil volatiler Energien und dem sich parallel vollziehenden Kohleausstieg sind witterungsunabhängige, flexible Gaskraftwerke essenziell für die sichere Versorgung von Industrie und Öffentlichkeit.“ Aktuell plant die Bundesregierung im Zuge der Kraftwerksstrategie, den Zubau von bis zu 20 Gigawatt Gaskraftwerkskapazität zu fördern. Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Fördersystems für den Zubau von gesicherter Leistung besteht gleich in zweifacher Hinsicht: Erstens sinkt im Zuge des gesetzlich geregelten Kohleausstiegs die gesicherte Kraftwerksleistung schrittweise, zweitens besteht bei den meisten Gaskraftwerksprojekten eine Wirtschaftlichkeitslücke, die eine Realisierung ohne staatliche Förderung nicht erlaubt. „Insofern ist die zeitnahe Überarbeitung wie Umsetzung der Kraftwerksstrategie eine energiepolitische Kernaufgabe in Deutschland“, erklärte Willingmann weiter. „Bei der Ausgestaltung des Anreizsystems sollten pragmatische Ansätze gewählt und bestehende Kraftwerksstandorte in Ostdeutschland unbedingt berücksichtigt werden.“ Wichtige Vorarbeiten und -leistungen für den Neubau des GuD-Kraftwerks wurden nach Unternehmensangaben bereits erbracht. Das erforderliche Genehmigungsverfahren wurde mit der Einreichung des Antrags auf die erste Teilgenehmigung beim Landesverwaltungsamt im Juli 2024 gestartet. Die Umsetzung des Projekts würde nicht nur eine effiziente Weiternutzung bestehender Infrastruktur und Anlagenkomponenten ermöglichen, sondern auch eine belastbare Perspektive für das Betriebspersonal für die Zeit nach dem Ende der Kohleverstromung bieten. Gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist die Laufzeit des Braunkohlenkraftwerks Schkopau bis Ende 2034 begrenzt. Energieminister Willingmann wird im Rahmen seiner Energie-Sommertour noch bis Freitag weiter durch Sachsen-Anhalt reisen und sich mit Unternehmen und Kommunen zu Fragen der Energie- und Wärmewende austauschen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1247 |
| Kommune | 1 |
| Land | 1486 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 16 |
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