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Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzung der Naturgüter 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Entwicklung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Land Sachsen-Anhalt seit 1990 Tabelle (PDF) und Diagramm (PDF) Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Dokumente barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, dies gilt insbesondere für Dokumente vor 2018. Die Quelle, der auf den nachfolgenden Seiten veröffentlichten Dokumente zu den Verordnungen der LSG, liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise. Name Code Landkreis/kreisfreie Stadt A Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst LSG0043BLK Burgenlandkreis Aland-Elbe-Niederung LSG0029SDL Stendal Altmärkische Wische LSG0074SDL Stendal Arendsee LSG0004SAW Altmarkkreis Salzwedel Arneburger Hang LSG0009SDL Stendal Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge LSG0001WB_ Wittenberg B Barleber-Jersleber See mit Elbniederung LSG0015MD_ Magdeburg Bergen LSG0020BOE Bördekreis Bode LSG0025___ Bördekreis, Harz, Salzlandkreis C D Dölauer Heide LSG0037___ Halle, Saalekreis Drömling LSG0031___ Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis Dübener Heide LSG0035___ Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg E Elbaue-Wahlenberge LSG0103SDL Stendal Elbetal - zwischen Elster und Sachau LSG0100WB_ Wittenberg Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig LSG0095WB_ Wittenberg Elbtalaue LSG0092JL_ Jerichower Land Elbetal - Crassensee LSG0083___ Wittenberg Elbetal - Prettin LSG0002WB_ Wittenberg Elsnigk - Osternienburger Teiche LSG0081KÖT Anhalt-Bitterfeld Elsteraue LSG0042BLK Burgenlandkreis Elster-Luppe-Aue LSG0045MQ_ Saalekreis Erweiterung des LSG Saale LSG0056BBG Salzlandkreis F Fallstein LSG0027HBS Harz Fauler See LSG0021BOE Bördekreis Finne-Triasland und (Unstrut-Triasland) LSG0055BLK (LSG0040___) Burgenlandkreis (Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis) Flechtinger Höhenzug LSG0013OK_ Bördekreis Floßgaben LSG0062MQ_ Saalekreis Fuhneaue LSG0049___ Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis G Gardelegen-Letzlinger Forst LSG0011SAW Altmarkkreis Salzwedel Geiselaue LSG0079MQ_ Saalekreis Großes Bruch LSG0064___ Bördekreis, Harz Gröster Berge LSG0058MQ_ Saalekreis H Hakel LSG0033___ Harz, Salzlandkreis Harbke-Allertal LSG0012___ Bördekreis Harz und Vorländer LSG0032___ Harz, Mansfeld-Südharz Helmestausee Berga-Kelbra LSG0065SGH Mansfeld-Südharz Henneberg und Osterberg LSG0022BOE Bördekreis Hohe Börde LSG0080OK_ Bördekreis Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland LSG0019BOE Bördekreis Horngrabenniederung LSG0059KÖT Anhalt-Bitterfeld Huy LSG0026HBS Harz I J K Kiesgruben Wallendorf/Schladebach LSG0048MQ_ Saalekreis Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land LSG0082ML_ Mansfeld-Südharz Kleinzerbster Busch LSG0098KÖT Anhalt-Bitterfeld Kuhndorftal LSG0046BLK Burgenlandkreis Kyffhäuser LSG0039SGH Mansfeld-Südharz L Lauchagrund LSG0067MQ_ Saalekreis Laweketal LSG0052___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis Leinewehtal LSG0047BLK Burgenlandkreis Lindhorst - Ramstedter Forst LSG0014BK_ Bördekreis Loburger Vorfläming LSG0078AZE Jerichower Land M Maibachtal LSG0053WSF Burgenlandkreis Mittelelbe / Mittlere Elbe und Mittlere Elbe LSG0023___ und LSG0051___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis, Wittenberg Mittlere Elbe-Steckby LSG0102AZE Anhalt-Bitterfeld Mosigkauer Heide LSG0054___ Dessau-Roßlau Möckern-Magdeburgerforth LSG0017JL_ Jerichower Land Muldeaue Pouch-Schwemsal LSG0060BTF Anhalt-Bitterfeld Müchelner Kalktäler LSG0063MQ_ Saalekreis N O Ohre- und Elbniederung LSG0109BK_ Bördekreis Oranienbaumer Heide LSG0072___ Dessau-Roßlau, Wittenberg Ostrand der Arendseer Hochfläche LSG0005___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal P Petersberg LSG0036SK_ Saalekreis Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg LSG0069SK_ Saalekreis Q R Roßlauer Vorfläming LSG0076___ Dessau-Roßlau, Wittenberg S Saale LSG0034___ Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis Saaletal bei Merseburg LSG0111SK_ Saalekreis Salzatal LSG0066SK_ Saalekreis Salzwedel-Diesdorf LSG0007SAW Altmarkkreis Salzwedel Seweckenberge LSG0099QLB Harz Spitzberg LSG0070___ Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld Südliche Goitzsche LSG0085ABI Anhalt-Bitterfeld Süßer See; Süßer und Salziger LSG0038___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis T Tanger-Elbeniederung LSG0097SDL Stendal Thiergarten Annaburg LSG0003WB_ Wittenberg U Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe LSG0010___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal Umflutehle-Külzauer Forst LSG0016___ Magdeburg, Jerichower Land Unstrut-Triasland und (Finne-Triasland) LSG0040___ (LSG0055BLK) Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis (Burgenlandkreis) Untere Havel LSG0006SDL Stendal V W Weitzschkerbachtal LSG0073MQ_ Saalekreis Westfläming LSG0068AZE Anhalt-Bitterfeld Wipperniederung LSG0061BBG Salzlandkreis Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal LSG0071WB_ Wittenberg X Y Z Zerbster Land LSG0030___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land Zerbster Nuthetäler LSG0077AZE Anhalt-Bitterfeld Zichtauer Berge und Klötzer Forst LSG0008SAW Altmarkkreis Salzwedel Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Die Kleine Hufeisennase, eine der seltensten Fledermausarten Europas, ist in Sachsen-Anhalt wieder auf dem Vormarsch. Noch vor wenigen Jahrzehnten stand die Art infolge von Pestizideinsatz, Lebensraumverlust und Quartierzerstörung kurz vor dem Verschwinden. Heute zeigen aktuelle Bestandszahlen, dass gezielte Schutzmaßnahmen wirken: In einem Winterquartier bei Freyburg im Burgenlandkreis wurden zuletzt mehr als 1.300 Tiere gezählt – ein Spitzenwert für Mitteleuropa. Doch so erfreulich diese Entwicklung ist, sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Artenschutz insgesamt vor enormen Herausforderungen steht. Darauf weist Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum „Tag des Artenschutzes“ am 3. März hin. „Erfolge wie bei der Kleinen Hufeisennase zeigen, dass konsequenter Artenschutz wirkt. Gleichzeitig bleibt das Artensterben eine der größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Wir müssen unsere Anstrengungen deshalb weiter verstärken und gezielt in den Schutz von Lebensräumen investieren“, so der Minister. Nach der Roten Liste Sachsen-Anhalt gelten 7.639 der insgesamt 21.313 erfassten Arten als gefährdet. Das entspricht einem Anteil von 36,1 Prozent. Über 1.615 Arten sind sogar vom Aussterben bedroht. Hauptursachen sind neben der intensiven Landnutzung, dem Einsatz von Pestiziden sowie dem Verlust von Arthabitaten und Verbindungsstrukturen in der Landschaft auch die Folgen des Klimawandels. Steigende Temperaturen, längere Trockenperioden und veränderte Wasserstände setzen insbesondere feuchtigkeitsabhängigen Arten stark zu – etwa in den Auenlandschaften von Elbe und Saale oder in Kleingewässern, die für Amphibien lebenswichtig sind. 114 Vorhaben über Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ gefördert Gleichzeitig zeigen zahlreiche Beispiele, dass gezielte Maßnahmen Wirkung entfalten. Neben dem Schutz von Fledermausquartieren – etwa durch Sicherung von Winterquartieren oder Maßnahmen gegen Fressfeinde wie Waschbären – hat das Umweltministerium in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebracht. Ein zentraler Baustein ist dabei das Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“, mit dem seit 2024 insgesamt 114 Vorhaben mit rund 6,3 Millionen Euro unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem der Erhalt von Streuobstwiesen, Kopfweiden und Wasserflächen, die Schaffung von Nistplätzen für Vögel sowie der Umbau von Gebäuden zu Artenschutzhäusern für Fledermäuse und Mauersegler. „Artenschutz ist eine Daueraufgabe“, betont Willingmann. „Wir brauchen einen langen Atem, verlässliche Finanzierung und die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Ehrenamt. Nur so können wir die biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt dauerhaft sichern.“ Mit Blick auf den „Tag des Artenschutzes“ unterstreicht der Umweltminister: „Jeder Beitrag zählt – vom Erhalt naturnaher Flächen bis hin zu mehr Bewusstsein im Alltag. Mit konsequentem Artenschutz können wir dazu beitragen, dass unser Land auch für unsere Kinder und Kindeskinder dank reicher, vielfältiger und nicht zuletzt artenreicher Natur lebenswert bleibt.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Nr.: 01/2021 Halle (Saale), 04.01.2021 Die Präsidentin Das neue Jahr beginnt mit weniger Feinstaub erheblich niedrigere Belastung der Luft mit Feinstaub gemessen. Gründe dafür sind wenig Silvesterfeuerwerk, aber auch günstige Wetterbedingungen. Durch Feuerwerk zum Jahreswechsel kommt es zu einer stundenweise erhöhten Belastung der Luft mit Feinstaub, so dass vor allem in Stadtge- bieten kurzzeitig sehr hohe Ein-Stunden-Mittelwerte auftreten können. Während beispielsweise in der Silvesternacht 2019/2020 Belastungsspit- zen von über 1.000 Mikrogramm gemessen wurden, lagen die Werte in diesem Jahr an allen 22 Messstationen in Sachsen-Anhalt deutlich nied- riger: in Magdeburg West betrug die Belastungsspitze (Ein-Stunden-Mit- telwert) an diesem 1. Januar 2021 140 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die höchste Belastungsspitze in Sachsen-Anhalt wurde mit 220 Mikrogramm in Leuna registriert. Je nach Wetterlage sinken die Belastungswerte mehr oder weniger schnell in den ersten Stunden des Neujahrstages wieder ab. Bei ungüns- tigem Wetter mit wenig Wind und geringer Durchmischung der unteren Luftschichten verteilen sich die Partikel nur langsam und die Belastung kann über mehrere Stunden hinweg deutlich erhöhte Werte erreichen. Dadurch kann auch der gesetzlich bedeutsame Tagesmittelwert erhöht sein und den vorgeschriebenen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Ku- bikmeter (24-Stunden-Mittelwert) überschreiten, wobei pro Jahr insge- samt 35 Überschreitungen erlaubt sind. Vor einem Jahr war dies an zwölf Messorten in Sachsen-Anhalt der Fall, in diesem Jahr gab es keine Über- schreitungen. Pressemitteilung Im Vergleich zu den Vorjahren wurde in dieser Silvesternacht eine praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 1/2 www.lau.sachsen-anhalt.de Abb. 1: Vergleich des Belastungsverlaufes (Partikel PM10) über den Jahreswechsel 2019/2020 und 2020/2021exemplarisch am Beispiel der Messstation Magdeburg/West (Stadtgebiet, Hintergrund) Abb. 2: Tagesmittel der Feinstaubkonzentrationen am Neujahrstag 2020 und 2021 im Ver- gleich (https://www.umweltbundesamt.de) praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 2/2 www.lau.sachsen-anhalt.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Gewerbliche Wirtschaft Zuwendungsempfänger Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt 2 point fashion GmbH202118.388,05 3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79 3P Plastic GmbH2016210.880,93 3P Plastic GmbH201994.500,00 3P Plastic GmbH2020195.000,00 A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00 A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35 A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00 Abfalter GmbH & Co. KG20211.672.622,92 ABP Maschinenbau GmbH2018261.965,19 ABP Maschinenbau GmbH2021289.194,88 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2013827.379,46 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2016943.871,17 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2018514.417,41 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2019308.171,62 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH20211.307.263,00 ACM Coatings GmbH201516.275,87 ADDCON Europe GmbH2015563.872,39 ADDINOL Lube Oil GmbH2015816.800,57 ADDINOL Lube Oil GmbH20181.950.000,00 Adler Gastronomie GmbH2016247.702,77 advanto Software GmbH2021161.019,02 AGCO Hohenmölsen GmbH20132.678.193,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20201.800.000,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20243.150.000,00 Agora Akademie Goitzsche GmbH2017476.000,00 AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG20231.751.926,29 AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00 AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00 airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59 AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57 Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00 Alexander Laurig202155.000,00 Alexander Polzin2021200.925,00 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87 Allfein Feinkost GmbH & Co. KG2021900.000,00 ALRAUN GmbH und Beate Babock2021147.790,19 Altmärkischer Werkzeugbau GmbH und Jens Ehrlich2013180.000,00 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 Zuwendungsempfänger Altmärkisches Kraftfutterwerk GmbH Rittleben 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Jahr der Bewilligung 2016 Zuschuss gesamt 83.355,55 Aluva GmbH und Christian Pape2012549.000,00 Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG2021997.485,00 AMG Lithium GmbH20235.500.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG20131.985.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG2017250.000,00 Andre Matz2017100.750,00 Andreas Auerbach201987.166,66 Andreas Baatz201646.200,00 Andreas Breitenstein202319.578,02 Andreas Eimann201249.313,30 Andreas Gaedke202335.000,00 Andreas Mai2016100.316,22 Andreas Wieprich202122.480,00 Anja Kruse202269.094,10 Anlagenbau Sandersleben GmbH2014269.568,50 Annegret Opitz20124.865,00 ante-holz Rottleberode GmbH20203.750.000,00 Arche Naturhaus GmbH2021397.500,00 ARTE Möbel GmbH, Rocco Esposito & Timo Heße GbR2012125.075,88 ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ARYZTA AG201310.000.000,00 Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.2021209.934,06 ATLAS Zaunsysteme GmbH2024243.000,00 Aug. Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00 Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53 Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00 AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28 Avicare+ GbR2013259.813,00 Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00 AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00 Axel Krüll201738.239,80 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2024286.260,00 Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00 B.T. innovation GmbH2022342.400,00 B.T.R. GmbH2014656.978,57 BA Glass Germany GmbH2013910.000,00 Babock Laser- und Metalltechnik GmbH2021788.745,08 Bänninger Rohrleitungssysteme GmbH2017781.428,80 Bau- u. Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 Zuwendungsempfänger 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00 BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH202146.338,40 BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00 beachemie GmbH20222.850.000,00 Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00 Beiselen GmbH20126.300.000,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH2022133.839,89 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00 Bestehorn201270.633,80 Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46 BETOHOLZ GmbH2019231.250,00 BETOHOLZ GmbH2021530.625,00 Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75 Bettina Hennig2013100.000,00 BeXema GmbH201920.398,90 BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00 Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69 Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99 BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49 Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06 Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. KG201866.621,09 Bischoff Industriebremsen GmbH201341.985,00 BlecTec GmbH2017532.250,00 BlecTec GmbH2017101.160,00 Bley Holz GmbH Sägewerk & Holzhandel und Bernhard Bley201615.250,00 BLM Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH2018169.810,75 Blume-Rollen GMBH2014216.772,40 BNT Chemicals GmbH20211.800.000,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201283.250,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201968.819,49 Bonback Halle (Saale) GmbH201711.250.000,00 Brandschutztechnik Schlichtiger GmbH2019191.400,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2013147.135,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2014602.000,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2019122.000,00 Brauerei Landsberg GmbH201882.500,00 BRE Brandschutzsysteme und Metallbau GmbH201218.750,00 Brezelbäckerei Ditsch GmbH und Valora Holding Germany GmbH20184.500.000,00 bridgefield GmbH2016124.739,98 bridgefield GmbH201782.997,44
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Gesundbrunnen - Halle (Saale) (4537Q002) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein Quellschüttungen. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist 14-tägig.
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Messstelle betrieben von STANDORT DRESDEN.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1188 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 8 |
| Land | 1455 |
| Weitere | 255 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 90 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 975 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 123 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 160 |
| Text | 1150 |
| Umweltprüfung | 91 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 176 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1928 |
| Offen | 833 |
| Unbekannt | 147 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2899 |
| Englisch | 1037 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 72 |
| Bild | 8 |
| Datei | 730 |
| Dokument | 1348 |
| Keine | 813 |
| Unbekannt | 55 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 913 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1275 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2907 |
| Luft | 824 |
| Mensch und Umwelt | 2487 |
| Wasser | 1356 |
| Weitere | 2750 |