Other language confidence: 0.7296805864187937
The CRM-geothermal database was created within the Horizon Europe CRM-geothermal project (Grant Agreement No. 101058163) to support the assessment of geothermal systems as sources of both renewable energy and critical raw materials (CRMs). The primary purpose of data collection was to compile, harmonise, and make openly available geoscientific and geochemical data relevant to the occurrence, enrichment, and potential co-production of CRMs from geothermal environments in Europe and East Africa. The database integrates legacy data compiled from peer-reviewed literature, national geological and geothermal databases, and previous European research projects (notably REFLECT), together with new data generated by project partners through field sampling and laboratory analyses. Sampling campaigns targeted geothermal wells and surface manifestations in selected regions, including Türkiye, the East African Rift (Kenya, Tanzania, Malawi), Cornwall (UK), and Iceland. Laboratory analyses include major ion chemistry, trace and critical element concentrations, mineralogical composition, and gas data, determined using methods such as ICP-MS, XRF, and XRD. All records were harmonised using a unified metadata schema, standardised units, and consistent reporting formats. Quality control involved automated validation routines and manual expert review. Each record includes spatial coordinates, sampling context, analytical method, references, and a quality flag indicating data origin and traceability. The database is provided as a structured Excel file and contains interconnected datasets on geothermal wells, fluids, rocks, gases, and mineral precipitates. In total, the dataset comprises 9,773 records covering a wide range of geological settings, from volcanic and metamorphic systems to sedimentary basins. The CRM-geothermal database is FAIR-aligned, openly available, and intended for reuse in geothermal research, resource assessment, and studies on the sustainable co-production of geothermal energy and critical raw materials. Method: The CRM-geothermal database was compiled using a combined approach integrating literature-based data collection, database harmonisation, and new data generation through field sampling and laboratory analysis. Legacy data were collected from peer-reviewed scientific publications, national geological and geothermal databases, technical reports, and previous European research projects, with a particular emphasis on the REFLECT project. Relevant parameters were manually extracted, digitised where necessary, and cross-checked against original sources to ensure consistency and traceability. New data were generated within the CRM-geothermal project through targeted sampling campaigns at selected geothermal sites in Europe and Eastern Africa. Samples of geothermal fluids, rocks, gases, and mineral precipitates were collected from wells and surface manifestations following standard geochemical sampling protocols. Laboratory analyses were performed by project partner institutions using established analytical techniques, including inductively coupled plasma mass spectrometry (ICP-MS) for trace and critical elements, X-ray fluorescence (XRF) for bulk chemical composition, and X-ray diffraction (XRD) for mineralogical characterisation. Gas compositions were determined using gas chromatography and noble gas mass spectrometry where applicable. Detection limits and analytical uncertainties follow laboratory-specific standards and are documented where available. All data were harmonised using a unified metadata schema. Units, parameter names, and reporting formats were standardised, and spatial information was converted to WGS 84 decimal degrees. Quality control was applied through automated validation scripts checking metadata completeness, coordinate validity, and numerical plausibility, followed by manual expert review to ensure scientific coherence and correct sample attribution. The final dataset was organised into interconnected thematic tables (wells, fluids, rocks, gases, and scales) and exported as a structured Excel file for dissemination. Each record includes references, analytical method information, and a quality flag indicating data origin and traceability. Technical Info: The CRM-geothermal data publication is provided as a structured multi-sheet Excel (XLSX) file representing a curated snapshot of the CRM-geothermal database at the time of publication. The dataset was generated through controlled export workflows following data validation and harmonisation. The Excel file contains separate worksheets for thematic data tables (wells, fluids, rocks, gases, and mineral precipitates). Each worksheet preserves unique identifiers, standardised metadata fields, and cross-references between related records, allowing the dataset to be used independently of any external system or software platform.
Die Messstelle obh. Mdg in S. Saale, Wegebr. uth. Unterkotzau (Messstellen-Nr: 23959) befindet sich im Gewässer Nördliche Regnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Kurzbeschreibung Im Projekt "Plastic Pirates – deutsche Küste" begeben sich Schulklassen und Jugendgruppen auf die Suche nach Plastikmüll an den Küsten und am Flusssystem der Elbe – einschließlich ihrer Zuflüsse wie Havel, Mulde oder Saale, ebenso wie am Flusssystem der Donau einschließlich ihrer Zuflüsse. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Forschung. Denn großflächige Daten zum Vorkommen, Verteilung und Ausbreitung von Plastikmüll in Deutschland liegen bisher hauptsächlich aus Citizen-Science-Projekten vor. Der neue Fokus auf ein bestimmtes Flusssystem sowie auf Küstengebiete soll dabei helfen, Zusammenhänge entlang des Flusslaufs besser zu verstehen. Teilnahmemöglichkeiten Schulklassen und Jugendgruppen können an insgesamt vier Aktionszeiträumen teilnehmen, vom Herbst 2023 bis zum Frühjahr 2025. Die begleitenden Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie das Aktionsheft führen durch die Aktion und können von Lehrkräften oder Gruppenleiter:innen kostenfrei auf der Plastic Pirates Webseite bestellt werden, solange der Vorrat reicht. Im Zuge der Probennahme machen sich die teilnehmenden Jugendlichen mit dem Ozean und Wasserkreisläufen vertraut. Sie setzen sich mit dem Thema Plastikmüll in der Umwelt auseinander. Dabei lernen sie, was wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, und probieren es selbst aus. Was passiert mit den Ergebnissen? Die gesammelten Forschungsdaten werden auf eine zentrale Webplattfom hochgeladen und anschließend von Wissenschaftler:innen der Kieler Forschungswerkstatt und dem Ecologic Institut ausgewertet. Sie sollen auch dazu dienen, passende Lösungen für die Plastikkrise abzuleiten. Das Projekt ist dabei auch Teil der europäischen Initiative "Plastic Pirates – Go Europe!" und es findet eine enge Zusammenarbeit mit weiteren teilnehmenden Ländern in ganz Europa statt. Die Rolle des Ecologic Instituts Das Ecologic Institut unterstützt die Konzeption und Erarbeitung eines neuen Aktionshefts für die Küste, inkl. der Entwicklung einer ergänzenden Methodik, welche federführend durch die Kieler Forschungswerkstatt und gemeinsam mit den europäischen Partnern der Plastic Pirates erfolgt. Zudem ist das Team des Ecologic Instituts im Projekt dafür verantwortlich, Interessierte und Teilnehmende zu betreuen und bei den Probennahmen zu unterstützen. Um die sozialwissenschaftliche Forschung innerhalb des Projekts zu stärken, wird das Ecologic Institut Fokusgruppen mit ausgewählten Schulklassen durchführen. Dabei werden die Erkenntnisse der Probennahmen gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen diskutiert. So werden die Jugendlichen noch stärker in den Forschungsprozess einbezogen und dazu angeregt, die Ergebnisse kritisch zu reflektieren. Ergebnisse Bereits seit 2016 erforschen und kartieren Jugendliche erfolgreich die Plastikverschmutzung in und an Flüssen in Deutschland. Als Teil des Bürgerforschungsprojekts Plastikpiraten schlüpfen sie in die Rolle von Wissenschaftler:innen und untersuchen den Zustand unserer Flüsse. Bereits über 1.300 Datensätze (Stand: Juni 2023) zum Müllvorkommen wurden auf diese Weise zusammengetragen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde eine wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage beantragt. Das Projekt umfasst den Austausch des vorhandenen Feststoffdosierers gegen einen neuen Dosierer mit ca. 170 m³ inklusive Überdachung, den Bau eines Fermenters (Fermenter 2) am Standort des bisherigen Gärrestlagerbehälters 3, dieser soll abgerissen werden, die Umrüstung des vorhandenen Gärrestlagers 1 zum Nachgärer, den Bau eines Gärrestlagerbehälters mit gasdichter Abdeckung einschl. Anpassung Umwallung, Errichtung einer Separation sowie zweier Technik- und Lagercontainer, Bau eines externen Gasspeichers, Errichtung einer Verdichterstation, Errichtung einer neuen Gasaufbereitung (Gaskühlung, Aktivkohlefilter), Errichtung eines Pufferbehälters für Warmwasser inkl. Container für die Druckhaltung, Errichtung eines Büro-/Sozialcontainer, Errichtung eines Gefahrstofflagers in Containerausführung, Errichtung einer Fahrzeugwaage, Bau einer Feststofflagerhalle sowie die Aufhebung Drosselung von BHKW 2. Parallel wurde gemäß § 8a BImSchG die Zulassung eines vorzeitigen Beginns für Tiefbau, Fundamente/ Betonbau, Externer Gasspeicher, Behälterbau Gärrestlager 1 sowie Leitungsbau. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen insgesamt 360 frist- und formgerechte Stellungnahmen und Einwendungen ein. Ein Großteil der Einwendungen wurde durch eine Bürgerinitiative eingereicht. Die Schwerpunkte der Einwendungen betreffen insbesondere bauplanungsrechtliche Fragen, immissionsschutzrechtliche Aspekte wie Geruchs- und Lärmemissionen sowie Verkehrsbelastungen, Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes, wasserrechtliche Belange sowie den Umgang mit Substraten und Gärresten. Diese Fragen werden im Rahmen eines Erörterungstermins mit dem Antragsteller verhandelt. Der Erörterungstermin findet am 24. März 2026 um 10:30 Uhr im Gemeindezentrum Droßdorf (Schulweg 23; 06712 Gutenborn OT Droßdorf) statt. Nach Abschluss des Erörterungstermins wird das Landesverwaltungsamt alle Einwendungen und Stellungnahmen prüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Planentwurf vornehmen. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Projekts sowie über etwaige Auflagen wird voraussichtlich in den kommenden Monaten getroffen. Hintergrund: Genehmigungsverfahren und Bedeutung des Erörterungstermins Für größere Industrie- und Energieanlagen wie beispielsweise Biogasanlagen schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein umfassendes Genehmigungsverfahren vor. Ziel dieses Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen einer Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursachen und alle relevanten Sicherheits-, Umwelt- und Planungsaspekte geprüft werden. Dazu zählen insbesondere Emissionen wie Gerüche und Lärm, der Schutz von Boden und Wasser, der Brandschutz sowie Fragen der Verkehrsbelastung und der Bauplanung. Ein zentraler Bestandteil dieses Verfahrens ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände können innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist Einwendungen einreichen. Diese werden anschließend von der Genehmigungsbehörde ausgewertet. Der Erörterungstermin dient dazu, diese fristgerecht erhobenen Einwendungen gemeinsam mit den Beteiligten offen zu besprechen. Er bietet ein strukturiertes Forum, in welchem: Der Termin ist kein Entscheidungsformat, sondern ein verfahrensbegleitender Schritt, der der Transparenz, der Klärung fachlicher Fragen und der besseren Entscheidungsgrundlage für die Behörde dient. Nach Abschluss des Erörterungstermins wertet die Genehmigungsbehörde alle Informationen aus und trifft anschließend ihre Entscheidung über die beantragte Änderung der Anlage. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zu finden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.
In Sachsen-Anhalt stellen Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) gebietsbezogen detaillierte Grundlagen für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands dar. Bei den Inhalten der GEK handelt es sich um wasserwirtschaftlich-konzeptionelle Fachgrundlagen, welche nicht die erforderlichen rechtlichen Verfahren (Genehmigungs- oder Feststellungsverfahren) vorwegnehmen oder ersetzen. Die Bearbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte erfolgt vor der Kulisse der im Land ausgewiesenen Oberflächenwasserkörper (OWK), auf Basis der für den Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermittelten OWK-Zustandsbestimmungen, den Ausweisungen erheblicher Veränderungen in diesen OWK sowie auf Grundlage der benannten landesweiten Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die fachlich-inhaltliche Bearbeitung der GEK erfolgt im Auftrag des LHW durch ausgewählte, qualifizierte Planungsbüros. Begleitet wurde der Planungsprozess durch Projektarbeitsgruppen, welche sich aus Behörden, Institutionen, Verbänden und verschiedenen Interessengruppenvertretern interdisziplinär zusammensetzten. Zudem wurden die Ergebnisse der GEK in diesem Planungsstadium - unter Moderation der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH - mit den potentiell durch Maßnahmen betroffenen Nutzern und Flächeneigentümern diskutiert, um bereits im Vorfeld der Umsetzung eine weitgehende Akzeptanz zu erreichen. Die GEK-Maßnahmen wurden hochwasserneutral oder - wenn möglich - hochwasserschutzverbessernd konzipiert, wobei Synergieeffekte von Zielstellungen und Inhalten europäischer Nachbarrichtlinien, wie die der Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie oder der Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie, einbezogen und beachtet wurden. Der fortlaufenden zeitlichen und planerischen Entwicklung geschuldet, werden Gewässerentwicklungsmaßnahmen in nachfolgenden Planungsstadien im Einzelfall weitestgehend an räumlich konkretisierte Nutzungs- und Schutzinteressen Dritter angepasst mit dem grundsätzlichen Ziel, in diesem Handlungsfeld eine nachhaltig - konfliktarme Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Ohre / Beber“ wurden im November 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmte Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurden die Einzugsgebiete von Ohre und Beber auf einer Gesamtlänge von 279 km konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK Ohre / Beber umfasst eine Fläche von 1.602 km" und befindet sich im Landkreis Börde, der kreisfreien Stadt Magdeburg, dem Altmarkkreis Salzwedel sowie zu einem kleinen Anteil von 2,5 km im Bundesland Niedersachsen. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Selke“ wurden im November 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmte Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurde das Einzugsgebiet der Selke mit ausgewählten Nebengewässern konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK Selke umfasst eine Fläche von 483 km² und liegt in den Landkreisen Harz, Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept "Schnauder / Wethau / Unstrut" wurden im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die räumlich nicht zusammenhängenden Einzugsgebiete der Fließgewässer Große Schnauder (111 km²), Wethau (123 km²) und Unstrut (435 km²) inklusive ausgewählter Nebengewässer untersucht. Die Einzugsgebiete der zu betrachtenden Gewässer befinden sich im Saalekreis und Burgenlandkreis. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Uchte/ Tanger“ wurden im November 2023 abgeschlossen. Im Konzept wurden die Einzugsgebiete der Fließgewässer Uchte mit 496 km² und Tanger 465 km²) inklusive ausgewählter Nebengewässer bearbeitet. Das Projektgebiet umfasst damit zusammen eine Fläche von 961km² und einer Gewässerlänge von 233 km. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Kleine Flämingbäche“ wurden im März 2023 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden im Fläming und Vorfläming die räumlich zusammenhängenden Einzugsgebiete der Fließgewässer Olbitzbach, Wörpener Bach, Grieboer Bach und Zahna inklusive ausgewählter Nebengewässer auf einer Gesamtfläche von 323 km² untersucht. Die Einzugsgebiete der zu betrachtenden Gewässer befinden sich im Landkreis Wittenberg. Ein kleiner Teil im Westen ohne projektrelevante Fließgewässer befindet sich in der Stadt Dessau-Rosslau. Auf einer Länge von 133 km wurde der ökologische Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus 118 Wanderhindernisse, darunter 57 Stauanlagen, 20 Verrohrungen und 34 Sohlbauwerke, erfasst, welche die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Luppe/ Salza“ wurden im November 2022 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die Fließgewässersysteme der Luppe mit den Nebengewässern Augraben und Klinkengraben sowie der Salza mit den Nebengewässern Böse Sieben, Querne, Weida und Laweke untersucht. Die Einzugsgebiete der zu betrachtenden Gewässer befinden sich in den Landkreisen Merseburg und Mansfeld-Südharz und umfassen eine Fläche von ca. 682 km². Auf einer Länge von 110 km wurde der ökologische Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus ca. 230 Wanderhindernisse, darunter 25 Stauanlagen, 60 Verrohrungen und 142 Sohlbauwerke, erfasst die die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Holtemme, Ilse, Ecker“ wurden im November 2020 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die Fließgewässersysteme Holtemme, Ilse und Ecker untersucht. Die Einzugsgebiete dieser Flüsse liegen im Landkreis Harz bzw. im nördlichen Vorharz und umfassen eine Gesamtfläche von ca. 534 km². Auf einer Länge von 190 km wurde der ökologische Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus ca. 200 Wanderhindernisse erfasst, die die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeit am GEK Tucheim-Parchener Bach wurde im Mai 2019 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen werden die innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmten Materialien der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurde das Einzugsgebiet des Tucheim-Parchener Baches bis zur Mündung in den Elbe-Havel Kanal mit seinen verschiedenen Teileinzugsgebieten auf einer Gesamtfläche von 264 km² zusammenfassend konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK und die zu betrachtenden Gewässer befinden sich vollständig im Landkreis Jerichower Land. weitere Informationen... Die Arbeit am GEK Ehle-Ihle wurde im November 2015 abgeschlossen. Am 06. November 2015 wurde das GEK in Gommern vorgestellt. Die im GEK bearbeitete Gebietskulisse bezieht sich auf die zusammenfassende Bearbeitung der ... weitere Informationen... Das GEK Nuthe wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Nuthe umfasst eine Gesamtfläche von 497 km². Es wurden etwa 105 km Fließgewässerlänge untersucht. weitere Informationen... Das GEK Milde/Biese wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet des Fließgewässersystems Milde/Biese umfasst eine Gesamtfläche von 973 km². Es wurden etwa 198 km Fließgewässerlänge untersucht. weitere Informationen... Das GEK Obere Bode wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Teileinzugsgebiet der Oberen Bode reicht von den Quellen im Harz bis Krottorf nördlich von Gröningen und umfasst ... weitere Informationen... Das GEK Untere Bode wurde im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Unteren Bode umfasst den Bodeabschnitt von Krottorf bis zur Mündung in die Saale mit einer Gesamtfläche von 718 km². Es wurden ... weitere Informationen... Das GEK Jeetze/Dumme wurde im Dezember 2012 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet des Fließgewässersystems Jeetze - Dumme umfasst eine Gesamtfläche von ... weitere Informationen... Das GEK Rossel wurde im August 2010 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Rossel umfasst eine Gesamtfläche von 195 km². Es wurden etwa 27 km Fließgewässerlänge untersucht... weitere Informationen...
Das Landesamt für Umweltschutz ist gemäß § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AbfZustVO LSA) die zuständige Behörde für die Bearbeitung folgender Aufgaben: Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Entsorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN) Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Aufgrund der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 05. Dezember 2013 trat die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV am 01. Juni 2014 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsvorschrift waren die Bundesländer verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, das Anzeigen nach § 53 KrWG elektronisch vorgenommen und das Erlaubnisse nach § 54 KrWG elektronisch beantragt und übermittelt werden können. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung konnte zum 15. April 2014 das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Somit besteht seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit über das Webportal der GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisanträge nach § 54 KrWG elektronisch an die zuständige Behörde vorzunehmen. Eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung ist bei der Nutzung des Web-Portals nicht erforderlich. Das Web-Portal ist so aufgebaut, dass der Nutzer schrittweise durch das System geführt wird. Erforderliche Dokumente können der Anzeige bzw. des Erlaubnisantrages beigefügt werden. Es ist auch möglich, Dokumente nachträglich der Behörde zu übergeben. In Sachsen-Anhalt sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung zuständig. Die Zuweisung der Anzeigen und Erlaubnisanträge an die zuständige Behörde und den zuständigen Mitarbeiter erfolgt automatisiert im Landesamt für Umweltschutz über das Abfallüberwachungssystem ASYS. Der Datenaustausch der elektronischen Dokumente erfolgt verschlüsselt über XML-Dateien und PDF-Dokumente. Über die Web-Anwendung werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, die Anzeigen bzw. Erlaubnisse elektronisch als pdf-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über einen individuellen Link zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung für die Erstattung einer elektronischen Anzeige bzw. der Beantragung einer Erlaubnis können Sie aus folgendem PDF-Dokument der LAU-Knotenstellen ( Information Nr. 35 elektronische Anzeige und Erlaubnis.pdf ) entnehmen und herunterladen. Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 wurde zum 01.06.2018 das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) eingeführt. Die EfbV sieht in ihrem § 28 Abs. 1 für die Zertifizierungsorganisationen die Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Übermittlung des Zertifikats und des zugehörigen Überwachungsberichts sowie einer Mitteilung bei Entzug eines Zertifikates an die zuständigen Behörden vor. Zudem sieht § 28 Abs. 3 die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe vor. Grundlage des Registers sind dabei die durch die Zertifizierungsorganisationen übermittelten Zertifikate und Mitteilungen. Die Begründung des Regierungsentwurfs der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die „Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der in der EfbV enthaltenen Regelungen zu elektronischen Verfahren“ sieht eine Prüfung der Zertifikate durch die Behörden vor ihrer Einstellung in das Efb-Register vor. Für die Einrichtung des bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems zur Übermittlung der Zertifikate und Mitteilungen als auch für die Umsetzung des elektronischen Registers sind gemäß der EfbV die Länder verantwortlich. Die Umsetzung des eEFBV erfolgt entsprechend folgender Grundarchitektur: Die elektronische Erfassung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten sowie ihre anschließende Übermittlung an die Behörden durch die Zertifizierungsorganisationen erfolgt mit Hilfe einer Web-Anwendung (Zertifiziererportal), die nur den zur Zertifizierung von Efb berechtigten Zertifizierungs-organisationen zur Verfügung steht. Die Verarbeitung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate und Überwachungsberichte durch die Behörden, zu der auch ihre Prüfung der Zertifikate vor der Einstellung in das Efb-Register gehört, erfolgt mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS. Die technische Übermittlung der Informationen und Dokumente zwischen dem Zertifiziererportal und dem Abfallüberwachungssystem ASYS erfolgt über die ZKS-Abfall. Die Bereitstellung der Angaben zu den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister (Efb-Register) erfolgt mit Hilfe einer Webanwendung, die allen Interessierten zur Verfügung steht. Über diesen Link gelangen Sie auf das Entsorgungsfachbetrieberegister . Das Zertifiziererportal soll den Zertifizierungsorganisationen neben der Übersendung der Entsorgungsfachbetriebszertifikate, Überwachungsberichte und Mitteilungen zum Widerruf von Zertifikaten auch die Übersendung des Formblattes Benehmensangaben, von Dokumenten unterschiedlichen Inhalts sowie von Angaben und Nachweisen zu den von den Zertifizierungsorganisationen eingesetzten Sachverständigen an die zuständigen Behörden ermöglichen. Zudem soll das Zertifiziererportal den Empfang und die Bereitstellung von durch die zuständigen Behörden aus ASYS heraus an die Zertifizierungsorganisationen versandten Dokumenten unterschiedlichen Inhalts (z. B. mit Hinweisen zu Zertifikaten und im Benehmensverfahren) unterstützen. Seit 01.06.2018 erfolgt nicht nur die obligatorische Übergabe der Zertifikate vom Zertifizierer und die spätere Freigabe für das Zertifiziererportal auf elektronischem Weg, sondern es können auch fakultativ die Formblätter zur Benehmensbeteiligung elektronisch erstellt und an die Behörden verschickt werden. Weiterhin weisen wir auf folgende Sachverhalte, die bei der Bearbeitung von Benehmensanträgen bzw. bei Zertifizierungen aufgetreten sind, hin: Sofern der Sachverständige einer TÜO oder Entsorgergemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung oder Neuzertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes nach § 56 Abs. 3 KrWG dessen genehmigungsrechtliche Daten mit den in GADSYS gespeicherten Stammdaten abgleichen möchte, so kann der Sachverständige den Fachbetrieb dazu veranlassen, seine Stammdaten beim LAU abzufordern. Wird dem LAU nach einer Neu- oder Folgezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes das Zertifikat übersandt, so werden die entsprechenden Daten unmittelbar im GADSYS-Modul „Efb-Register“ veröffentlicht; diese Veröffentlichung ist zunächst vorläufig. Ergeben sich bei der nachfolgenden inhaltlichen Zertifikatsprüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, dass zwischenzeitlich betriebliche Mängel eingetreten sind oder dass Angaben im Zertifikat nicht richtig dargestellt sind, so werden die veröffentlichten Daten im Efb-Register wieder gelöscht, bis diese Mängel oder Unstimmigkeiten auf Veranlassung der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft abschließend geprüft und nachgebessert wurden. Eine Entsorgergemeinschaft ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der eine zentrale Rolle im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) spielt. Laut § 56 Absatz 3 KrWG sowie der EfbV ist eine Entsorgergemeinschaft eine Organisation, die: Betriebe der Abfallwirtschaft organisiert (z.B. gemeinsame Qualitätssicherung) die Einhaltung der Anforderungen der EfbV überwacht, und Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb erteilen darf, sofern sie anerkannt ist. Aufgaben einer Entsorgergemeinschaft: Organisation und Koordination : Mitglieder tauschen Informationen aus, entwickeln Standards und vertreten gemeinsame Interessen (z.B. in der Politik und vor Behörden) Überwachung und Kontrolle : Die EG prüft regelmäßig, ob ihre Mitglieder die Anforderungen der EfbV erfüllen Sie führt (wie technische Überwachungsorganisationen) Betriebsprüfungen durch Zertifizierung : Die EG kann ihren Mitgliedern – bei erfolgreicher Prüfung – das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ausstellen Voraussetzung: die EG muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein (§ 54 Absatz 4 KrWG) Schulungen und Weiterbildungen : Viele EG bieten auch Fortbildungen für verantwortliche Personen im Betrieb an (Sach- und Fachkunde) Die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft nach EfbV erfolgt auf Grundlage von § 56 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den konkreten Vorgaben der EfbV. Gemäß § 16 Absatz 1 EfbV ist die Anerkennung nach § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG zu erteilen, wenn: Die Satzung oder sonstige Regelung den in § 13 EfbV genannten Anforderungen entspricht, Ein Überwachungsausschuss nach § 14 EfbV eingerichtet ist, die zum Anerkennungszeitpunkt in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Betriebe die Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 EfbV erfüllen und die von der Entsorgergemeinschaft mit der Überprüfung der Mitgliedsbetriebe beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach §§ 17 bis 20 EfbV erfüllen. Die Entsorgergemeinschaft muss diese bestimmten Anforderungen erfüllen und ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde durchlaufen. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Entsorgergemeinschaft: Laut § 13ff EfbV muss eine EG unter anderem: Rechtlich organisiert sein (z.B. als Verein, Verband, GmbH) Eine Satzung oder vergleichbare Regelungen besitzen (beinhaltet: Ziele und Aufgaben der EG, Pflichten der Mitglieder, Verfahren zur Überwachung der Mitglieder) Unabhängige Überwachung sicherstellen (Durchführung wirksamer Eigenkontrolle ihrer Mitglieder z.B. durch externe Sachverständige) Prüfung und Zertifizierung nach EfbV durchführen (Zertifizierungsverfahren nach Maßgaben der EfbV) Kompetente Sachverständige einsetzen (SV müssen Sach- und Fachkunde besitzen) Dokumentation und Transparenz (Abläufe, Prüfergebnisse und Zertifikate müssen nachvollziehbar sein) Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Gemäß § 2 Nr. 3 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz in Halle für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gemäß § 16 EfbV zuständig. Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde Antragstellung: Die EG stellt einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einzureichende Antragsunterlagen: Antrag auf Anerkennung mit Angabe der Zuständigkeiten und Ansprechpartner Satzung oder Gesellschaftsvertrag Organigramm / Darstellung der Organisationsstruktur Beschreibung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren Qualifikation der Sachverständigen (Nachweise über Sach- und Fachkunde, Lebenslauf, Fortbildungen) Musterprüfbericht und Muster des Zertifikats (gem. § 25 EfbV) Beschreibung des Dokumentationssystems Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität (z.B. Interessenskonflikt-Regelung) Behördliche Prüfung: Behörde prüft, ob Unterlagen vollständig, ob Unterlagen aktuell und ob alle Voraussetzungen der EfbV erfüllt sind für den Vollzug wird in Sachsen-Anhalt die Vollzugshilfe M 36 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angewendet Ggf. werden Rückfragen gestellt oder Nachbesserungen verlangt Erteilung der Anerkennung Erfolgt durch schriftlichen Verwaltungsakt (Anerkennungsbescheid) Die Anerkennung kann mit Auflagen verbunden sein sie ist regelmäßig befristet (vgl. § 36 VwVfG) – gängige Praxis sind 5 Jahre sie muss regelmäßig erneuert werden – alle 5 Jahre ist gängige Praxis in der EfbV steht nicht explizit, dass eine Anerkennung befristet sein muss, in Sachsen-Anhalt sind die Anerkennungen unbefristet Nach der Anerkennung Jährliche interne oder externe Audits der Mitglieder durchführen Zertifikate jährlich aktualisieren Änderungen in Organisation oder Verfahren der zuständigen Behörde melden Alle Änderungen des Zertifizierungsumfanges sind über das Zertifiziererportal mit Hilfe des Benehmensverfahrens ähnlich wie das Benehmensverfahren einer technischen Überwachungsorganisation gegenüber der zuständigen Behörde zu kommunizieren Gültigkeitsdauer der Anerkennung im Blick behalten (ggf. Verlängerungsantrag stellen) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften: EGSA e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGSA EGM e.V. - Informationen finden Sie auf der Internetseite der EGM Eine technische Überwachungsorganisation (TÜO) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist eine unabhängige Prüfstelle, die dafür zugelassen ist, Entsorgungsfachbetriebe auf Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen und zu zertifizieren. Gemäß § 56 Absatz 2 KrWG erfolgt die Überwachung und Zertifizierung durch technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften, die dazu behördlich anerkannt sein müssen. Eine TÜO ist gemäß § 56 Absatz 5 KrWG ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die TÜO erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, der insbesondere die Anforderungen an den Betrieb und seine Überwachung sowie an die Erteilung und den Entzug des Zertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens festlegt. Der Überwachungsvertrag bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das bedeutet eine TÜO muss: Organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig und neutral vom überwachten Betrieb sein fachlich qualifiziertes Personal einsetzen (Nachweise über Fachkunde gemäß Anlage 2 der EfbV) über ausreichende technische und organisatorische Mittel verfügen über ein geprüftes qualitätsgesichertes Verfahren für die Zertifizierungen verfügen von der zuständigen Behörde die Zustimmung zum Überwachungsvertrag besitzen Die Aufgaben einer TÜO sind die: Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs Durchführung der Erstprüfung des Betriebs vor der ersten Zertifikatserteilung Prüfung aller betrieblichen Voraussetzungen (Organisation, Ausstattung, Personal, Fachkunde; Nachweise über Zuverlässigkeit und Rechtskonformität; abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß § 3 EfbV) Erstellung eines Überwachungsberichts mit Bewertung und Empfehlung zur Zertifizierung Ausstellung eines Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb bei erfolgreicher Prüfung über das Zertifiziererportal Abschluss und Durchführung eines Überwachungsvertrages Vertrag mit dem Betrieb nach § 11 EfbV, Benehmensanträge der Zustimmungsbehörde vorlegen Zustimmung durch Behörde nach § 12 EfbV Regelmäßige Überwachung (jährlich oder bei Bedarf öfter oder unangemeldet) Durchführung einer jährlichen Betriebsprüfung gemäß den Anforderungen der EfbV Überwachung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich Organisation, Personal, Technik und Dokumentation Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der EfbV-Vorgaben Kontrolle der Betriebsorganisation, Abläufe, Nachweise und rechtskonformität Prüfung der Fortgeltung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und technischen Voraussetzungen Meldung an die zuständige Behörde bei Verstößen, Zertifikatsverweigerung, -entzug oder -aussetzung Verpflichtung zur transparenten Zusammenarbeit mit der Überwachungsbehörde Fachliche und rechtliche Beratung Unterstützung der zertifizierten Betriebe bei der Umsetzung abfallrechtlicher Anforderungen (fakultativ, nicht verpflichtend) Beratung im Rahmen der Prüfungen (z.B. bei Feststellung von Mängeln) Erstellung eines detaillierten Prüfberichts und ggf. Information der Behörde bei Mängeln Nachweispflichten und Dokumentation Erstellung von Prüfberichten, Checklisten, Nachweisen Archivierung der Prüfunterlagen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Vorlage der Unterlagen auf Verlangen an die zuständige Behörde Zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt Die für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag zuständige Behörde (Zustimmungsbehörde) ist die Behörde am Hauptsitz der TÜO (siehe § 12 Absatz 1 EfbV). In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Zustimmungsbehörde gemäß § 2 Nr. 3 Abfallzuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umweltschutz . Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmung zum Überwachungsvertrag erfolgt gemäß § 12 EfbV. Sie ist zwingend erforderlich, bevor eine TÜO einen Entsorgungsfachbetrieb überprüfen oder zertifizieren darf. Vor Abschluss des Überwachungsvertrages ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn: 1. der Überwachungsvertrag den in § 11 Absatz 1 bis 4 genannten Anforderungen entspricht, 2. die Vorprüfung der technischen Überwachungsorganisation nach § 11 Absatz 5 Satz 1 und 2 ergeben hat, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen, und 3. die von der technischen Überwachungsorganisation mit der Durchführung des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. Gemäß § 11 Absatz 5 EfbV darf die TÜO nur den Überwachungsvertrag mit einem noch nicht zertifizierten Betrieb abschließen, wenn die Vorprüfung ergibt, dass der Betrieb die Gewähr dafür bietet, die in der EfbV festgelegten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu erfüllen. Die Mindestinhalte der Vorprüfung können dem § 11 Absatz 5 Satz 2 EfbV entnommen werden. Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsvertrag Die Zustimmungsbehörde erhält von der TÜO die erforderlichen Antragsunterlagen für die Zustimmung zum Überwachungsvertrag. Die einzureichenden erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie aufgelistet im Kapitel IV.2 in der LAGA-Vollzugshilfe M 36 . Die Antragsunterlagen werden von der Zustimmungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen werden nachgefordert . Wenn Unterlagen zur TÜO und den Sachverständigen bereits vorliegen und noch aktuell sind, müssen diese nicht mehr mit jedem neuen Zustimmungsantrag vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht im Einzelfall ist mit der Zustimmungsbehörde abzustimmen . Die Zustimmungsbehörde prüft insbesondere: Eignung der TÜO: Nachweis über Organisation, Personal, Qualifikation, Unabhängigkeit Erfahrung in der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zum überwachten Betrieb Prüfpersonal muss über spezifische Fachkunde gemäß EfbV verfügen Inhalt des Überwachungsvertrages: Vertrag muss vollständig sein und die Mindestangaben gemäß § 11 EfbV Jährliche Überwachung Pflicht zur Dokumentation der Überwachung Verpflichtung zur Meldung an die Zustimmungsbehörde, wenn die Zertifizierung verweigert oder entzogen wird Die Zustimmungsbehörde trifft ihre Entscheidung hinsichtlich der Frage, ob die Anforderungen des §°11°Absatz°5°Satz°2°Nummer°2°EfbV erfüllt ist, im Benehmen mit der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörde ( Überwachungsbehörde ). Überwachungsbehörden sind alle Behörden, die die Aufgaben einer unteren Abfall-/ Umweltbehörde wahrnehmen. In Sachsen-Anhalt sind das in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, aber auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nimmt diese Aufgaben zum Teil wahr. Dazu übersendet die Zustimmungsbehörde bei Vollständigkeit der Unterlagen der Überwachungsbehörde die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung. Der Kontakt der Zustimmungsbehörde zur Überwachungsbehörde in einem anderen Bundesland erfolgt über eine vom Land bestimmte Knotenstelle. In diesem Fall prüft die Knotenstelle ihrerseits die Unterlagen und beteiligt die zuständigen Überwachungsbehörden entsprechend und gibt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Überwachungsbehörde hat sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Aufforderung zur Erteilung des Benehmens gegenüber der Zustimmungsbehörde zu äußern (§°12°Absatz°1°Satz°4°EfbV). Gibt die Überwachungsbehörde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ab, entscheidet die Zustimmungsbehörde ohne eine solche Stellungnahme. Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen an die Überwachungsbehörde, ggf. über die Knotenstelle. Benehmen bedeutet, dass die zur Entscheidung beteiligten Behörden zwar nicht wie beim Einvernehmen an die Stellungnahme der Überwachungsbehörde gebunden ist, aber dass sie diese in besonderem Maße berücksichtigen muss. Die Zustimmungsbehörde darf sich nur in Ausnahmefällen über die Stellungnahme der Überwachungsbehörde hinwegsetzen. Wenn die Überwachungsbehörde die Zertifizierung ablehnt, hat sie der Zustimmungsbehörde die Ablehnungsgründe darzulegen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Die Zustimmungsbehörde stimmt dem Überwachungsvertrag nach Vorliegen der Stellungnahme der Überwachungsbehörde und bei Einhaltung der von ihr zu prüfenden Anforderungen zu (gebundene Entscheidung). Die Zustimmungsvoraussetzungen (Überwachungsvertrag, Vorprüfung und Qualifikation der Sachverständigen) ergeben sich aus § 12 Abs. 2 EfbV. Die Zustimmungsbehörde formuliert die gegebenenfalls notwendigen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte (§ 12 Absatz 3 EfbV). Sie kann zudem unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Überwachungsbehörde Hinweise geben, die keinen Verwaltungsaktcharakter haben und der TÜO als Information dienen. Jede Änderung des Überwachungsvertrages bedarf der Zustimmung, beispielsweise bei Aufnahme eines neuen Standortes, einer neuen abfallwirtschaftlichen Tätigkeit oder der erstmaligen Aufnahme gefährlicher Abfälle. Verfahrensablauf: Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen durch die TÜO Prüfung durch die zuständige Zustimmungsbehörde ins Benehmen setzen der zuständigen Überwachungsbehörden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme zum Benehmensantrag Prüfen der erhaltenen Stellungnahmen und Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung: Bei Eignung und vollständigem Vertrag folgt die schriftliche Zustimmung als Verwaltungsakt ( Zustimmungsbescheid ) Ablehnung bei unvollständigen oder mangelhaften Verträgen bzw. ungeeigneter TÜO oder durch ablehnende Stellungnahme der beteiligten Überwachungsbehörde ( Ablehnungsbescheid ) Information an alle Zertifizierungsorganisationen in Sachsen-Anhalt – interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide Seit 01.03.2021 wird die neue interne Verwaltungsvorschrift zur Gebührenermittlung für Zustimmungsbescheide (pdf-Datei, 410 KB) verwendet. Besonders wird auf die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim Zertifiziererwechsel hingewiesen, siehe neue interne Verwaltungsvorschrift unter G 3. Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen bewirkt eine Gebührenreduzierung. Es wird bei fristgerechter Einreichung nur noch 70% von der Gebühr, die im Falle einer Erstzertifizierung fällig geworden wäre, erhoben. Eine fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen bedeutet 8 Wochen vor Ablauf der Frist zur jährlichen Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes, damit eine nahtlose Auditierung durch den neuen Zertifizierer erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit folgende technische Überwachungsorganisationen (TÜO): ÖHMI EuroCert ® GmbH Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖHMI Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte diese E-Mail: info(at)brandt-management.com Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem noch papiergeführtem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall stellt die Vollzugshilfe in der Mitteilung 25 zur Abfallverbringung zur Verfügung. Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen im Abfallrecht wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 in das bundesweit gültige behördliche Abfallüberwachungssystem (ASYS) verschiedene Fachverfahren integriert. Das Abfallüberwachungssystem ASYS ist eine gemeinsame Datenverarbeitungs(DV)- Plattform aller Bundesländer, mit der die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der elektronischen Abfallüberwachung wahrnehmen. Folgende Fachverfahren sind bereits im ASYS integriert: eANV: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 01.04.2010 eAEV: Einführung des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zum 01.06.2014 eEFBV: Einführung des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens zum 01. Juni 2018. GESA: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge eMMS: elektronisches Mengenmeldungsverfahren IPA-KON: ASYS-Web-Service zur elektronischen Abfrage von genehmigungsrelevanten Daten durch Polizei und BAG EUDIN: Fachverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Notifizierungsverfahren). Für das noch papiergeführte Notifizierungsverfahren finden zur Zeit Abstimmungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Spezifikation eines Datenmodells für den elektronischen Datenaustausch im Rahmen von Notifizierungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) statt. Daraus wird dann das voraussichtlich letzte elektronische Fachverfahren eNTZ für ASYS entstehen. Dies wird für die zuständigen Behörden eine enorme Arbeitserleichterung mit sich bringen, da hierdurch z.B. in Sachsen-Anhalt die Bearbeitung von durchschnittlich 90.000 Nachweispapieren pro Jahr entfallen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist in Sachsen-Anhalt für die Anerkennungvon Lehrgängen gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), gemäß Deponieverordnung (DepV) und gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrVsinngemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO) und durch Zuständigkeitsübertragung des ehemals lautenden Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) mit Wirkung zum 23.04.2018 zuständig. Dieses Ministerium trägt aktuell die Bezeichnung „Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts“. Folgende Lehrgänge können als Grundlehrgang und/oder Fortbildungslehrgang behördlich anerkannt werden: Grundlehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 3, Absatz 5, 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Fortbildungslehrgänge gemäß: §§ 4 Absatz 5, 5 Absatz 3 Satz 1 AbfAEV § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV § 9 Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV § 4 Nummer 2 i.V.m. Anhang 5 Nummer 9 DepV Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt: „Anerkennung von Fachkundelehrgängen” und „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“ . Die Lehrgänge werden im Regelfall im Präsenz-Format durchgeführt. Das Online-Format ist auch möglich, wenn die Anforderungen aus diesen beiden Vollzugshilfen entsprechend berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Referierenden müssen die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge erwarten lassen. In den beiden vorgenannten Vollzugshilfen der Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) werden die erforderlichen Antragsunterlagen und die Anforderungen an den jeweiligen Fachkundelehrgang aufgelistet. Insbesondere gehören zu den Antragsunterlagen: das Lehrgangskonzept, der Ablauf, der Zeitrahmen mit themenbezogener Nennung der Referierenden, Qualifikationen der Referierenden (Lebenslauf, Fortbildungsnachweise etc.), Lehrmaterials-/Unterlagenübersicht (z.B. Präsentationen, Evaluationsfragebögen, Tests mit Lösungen etc.). Qualitätssicherung (Aktualisierung der Inhalte bei Rechtsänderungen, Auswahl und Qualifikation geeigneter Dozenten, Sicherstellung des Lernerfolgs, etc.) Muster der Teilnahmebescheinigung/en zum Erhalt der Fachkunde Der Antrag auf Anerkennung muss vom Lehrgangsträger bei der zuständigen Behörde (hier: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) gestellt werden. In der Regel ist es die Behörde am Sitz des Lehrgangsträgers (Lehrgangsveranstalters). Ein Lehrgangsträger ist der Veranstalter eines Fachkundelehrgangs, der für die Einhaltung aller rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben verantwortlich ist und die Anerkennung des Lehrgangs durch die zuständige Behörde beantragen muss. Also ist ein Lehrgangsträger eine Organisation oder Institution, die einen Fachkundelehrgang im Sinne des Abfallrechts plant, organisiert, durchführt und verantwortet. Das könnte beispielsweise eine private Bildungseinrichtung, ein öffentlich-rechtlicher Träger wie die Handelskammer, ein Berufsverband oder ein Entsorgungsunternehmen, das Schulungen durchführt, sein. Derzeit gibt es folgende Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt , die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen : Brandt Management UG (haftungsbeschränkt) Der Kontakt kann über diese E-Mail erfolgen BIKRW – Bildungsinstitut Kreislaufwirtschaft Über diese Internetseite können Sie weitere Informationen erhalten In Sachsen-Anhalt werden zur Zeit keine behördlich anerkannten Lehrgänge nach DepV durchgeführt. Checkliste zum Erlass des MWU „Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV“ : Gemäß dem MWU-Erlass "Anerkennung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV" vom 04.04.2024 ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU, Dez. 22) bei der Prüfung von Anträgen zur Anerkennung von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV zu beteiligen . Das LAU wiederum bindet im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs in der fachlichen Prüfung das LAGA-Forum Abfalluntersuchung ein. Das Vorgehen zur Beantragung der Gleichwertigkeit eines Analysenverfahrens besteht aus zwei Stufen. In Stufe 1 werden Gründe und betroffene Normen sowie Matrizes vorgelegt. Anschließend werden in Stufe 2 der beantragenden Untersuchungsstelle (USt) Eckpunkte für ggf. erforderliche (Vergleichs-)Untersuchungen mitgeteilt (vgl. Kapitel 2 des LAGA-Papiers „Vorgaben für die Antragstellung zur fachlichen Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Analyseverfahren“ – Link: https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - unter Begriff "Abfalluntersuchung"). Es wird empfohlen, die beantragende USt auf das LAGA-Papier als fachliche Grundlage hinzuweisen. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist die verlinkte Checkliste über den Umfang der durch die beantragende USt einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Diese Checkliste basiert in ergänzter Form auf Stufe 1 (Inhalte der Anfrage) des empfohlenen Vorgehens entsprechend dem o. g. LAGA-Papier. Sie soll ebenso für zukünftige Anträge auf Anerkennungen gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV für die unteren Abfallbehörden (UAB) als Vollzugshilfe dienen. Sofern der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in der ersten Stufe als fachlich begründet bewertet wird, folgt die zweite Stufe des Anerkennungsverfahrens. Dabei werden die Vorgaben für die analytischen Untersuchungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Analyseverfahrens dem Antrag entsprechend angepasst und der beantragenden USt mitgeteilt. Die Mitteilung an die USt erfolgt durch das LAU in Abstimmung mit dem LAGA-Forum Abfalluntersuchung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der in Kapitel 2.2 gelisteten Vorgaben des o. g. LAGA-Papiers. Zur Beteiligung des LAU im Anerkennungsverfahren ist eine E-Mail an die Adresse poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de mit dem Betreff „Anerkennung der Gleichwertigkeit von Analyseverfahren nach Anhang 4 Nr. 3 DepV – Name beantragende USt – Datum des Antrags “ zu richten. Die E-Mail soll als Anhang die Unterlagen der beantragenden USt sowie die durch die zuständige Behörde ausgefüllte Checkliste beinhalten. Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV Gemäß v.g. Erlass des MWU vom 04.04.2024 veröffentlicht das LAU an dieser Stelle eine Liste aller bestandskräftigen Anerkennungen von gleichwertigen Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 Satz 2 DepV für Sachsen-Anhalt . Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025 27.01.2026 Stand: 31.12.2025 Gewerbliche Wirtschaft Jahr der BewilligungZuschuss gesamt "PTB" -Ingenieurbüro für Planung, Technologie und Bauüberwachung Magdeburg GmbH20251.400.000,00 2 point fashion GmbH202118.388,05 3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79 3P Plastic GmbH2016210.880,93 3P Plastic GmbH201994.500,00 3P Plastic GmbH2020195.000,00 Zuwendungsempfänger A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00 A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35 A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00 Abfalter GmbH & Co. KG20211.672.622,92 ABP Maschinenbau GmbH2018261.965,19 ABP Maschinenbau GmbH2021289.194,88 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2013827.379,46 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2016943.871,17 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2018514.417,41 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2019308.171,62 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH20211.307.263,00 ACM Coatings GmbH201516.275,87 ADDCON Europe GmbH2015563.872,39 ADDINOL Lube Oil GmbH2015816.800,57 ADDINOL Lube Oil GmbH20181.950.000,00 Adler Gastronomie GmbH2016247.702,77 advanto Software GmbH2021161.019,02 AGCO Hohenmölsen GmbH20132.678.193,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20201.800.000,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20243.150.000,00 Agora Akademie Goitzsche GmbH2017476.000,00 AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG20231.751.926,29 AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00 AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00 airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59 AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57 Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00 Alexander Laurig202155.000,00 Alexander Polzin2021200.925,00 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87 Allfein Feinkost GmbH & Co. KG2021900.000,00 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025 Zuwendungsempfänger 27.01.2026 Stand: 31.12.2025 Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt ALRAUN GmbH und Beate Babock2021147.790,19 Altmärkischer Werkzeugbau GmbH und Jens Ehrlich2013180.000,00 Altmärkisches Kraftfutterwerk GmbH Rittleben201683.355,55 Aluva GmbH und Christian Pape2012549.000,00 Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG2021997.485,00 AMG Lithium GmbH20235.500.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG20131.985.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG2017250.000,00 Andre Matz2017100.750,00 Andreas Auerbach201987.166,66 Andreas Baatz201646.200,00 Andreas Breitenstein202319.578,02 Andreas Eimann201249.313,30 Andreas Gaedke202335.000,00 Andreas Mai2016100.316,22 Andreas Wieprich202122.480,00 Anja Kruse202269.094,10 Anlagenbau Sandersleben GmbH2014269.568,50 Annegret Opitz20124.865,00 ante-holz Rottleberode GmbH20203.750.000,00 Arche Naturhaus GmbH2021397.500,00 ARTE Möbel GmbH, Rocco Esposito & Timo Heße GbR2012125.075,88 ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ARYZTA AG201310.000.000,00 Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.2021209.934,06 ATLAS Zaunsysteme GmbH2024243.000,00 Aug. Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00 Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53 Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00 AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28 Avicare+ GbR2013259.813,00 Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00 AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00 Axel Krüll201738.239,80 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2024286.260,00 Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00 B.T. innovation GmbH2022342.400,00 B.T.R. GmbH2014656.978,57 BA Glass Germany GmbH2013910.000,00 Babock Laser- und Metalltechnik GmbH2021788.745,08 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2025 Zuwendungsempfänger Bänninger Rohrleitungssysteme GmbH 27.01.2026 Stand: 31.12.2025 Jahr der Bewilligung 2017 Zuschuss gesamt 781.428,80 BaP stainless steel solutions GmbH2025191.214,00 Bau- u. Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65 Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00 BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH202146.338,40 BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00 beachemie GmbH20222.850.000,00 BEC Medical GmbH2025134.865,00 Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00 Beiselen GmbH20126.300.000,00 Bernstein B&B Goitzsche GmbH20252.100.000,00 Bernstein Schloss Meisdorf GmbH20255.000.000,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH2022133.839,89 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00 Bestehorn201270.633,80 Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46 BETOHOLZ GmbH2019231.250,00 BETOHOLZ GmbH2021530.625,00 Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75 Bettina Hennig2013100.000,00 BeXema GmbH201920.398,90 BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00 Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69 Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99 BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49 Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06 Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. KG201866.621,09 Bischoff Industriebremsen GmbH201341.985,00 BlecTec GmbH2017532.250,00 BlecTec GmbH2017101.160,00 Bley Holz GmbH Sägewerk & Holzhandel und Bernhard Bley201615.250,00 BLM Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH2018169.810,75 Blume-Rollen GMBH2014216.772,40 BNT Chemicals GmbH20211.800.000,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201283.250,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201968.819,49 Bonback Halle (Saale) GmbH201711.250.000,00 Brand Deutschland GmbH20251.303.330,39 Brandschutztechnik Schlichtiger GmbH2019191.400,00
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1138 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 16 |
| Land | 621 |
| Weitere | 949 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 68 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 794 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 123 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 21 |
| Taxon | 23 |
| Text | 260 |
| Umweltprüfung | 90 |
| WRRL-Maßnahme | 403 |
| unbekannt | 1060 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1869 |
| Offen | 841 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2711 |
| Englisch | 986 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 13 |
| Datei | 584 |
| Dokument | 1181 |
| Keine | 800 |
| Unbekannt | 65 |
| Webdienst | 28 |
| Webseite | 706 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1180 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2719 |
| Luft | 791 |
| Mensch und Umwelt | 2315 |
| Wasser | 1310 |
| Weitere | 2594 |