Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.
Waldameisen haben eine Bedeutung als Raeuber von Schadinsekten. Deshalb werden die Qualitaet und Quantitaet der Nahrung, die Regulation des Nahrungseintrags und der Energiehaushalt der Art Formica polyctena Foerster in Eichenwaeldern untersucht. Waldameisen zeigen viele Verhaltensweisen (Arbeitsteilung, Ortstreue, Nahrungsalarm, Spurrekrutierung u.a.), die es ihnen ermoeglichen, Nahrung in der Qualitaet und Quantitaet einzutragen, wie sie zur Aufrechterhaltung des Staatenlebens benoetigt wird.
Cherry leaf roll virus (CLRV) is a plant pathogen of economic and ecologic importance. It is globally distributed in a wide range of forest, fruit, and ornamental trees and shrubs. In several areas of cherry and walnut production CLRV causes severe losses in yield and quality. With current reference to the rapid dissemination and strong symptom expression in Finnish birches and the Germany-wide distribution of CLRV in birches and elderberry, we continuously investigate and gradually reveal CLRV transmission pathways as by pollen, seeds or water. However, modes and interactions responsible for the wide intergeneric host transmission as well as for the exceptional CLRV epidemic in Fennoscandia still remain unknown. In this project systematic studies shall investigate biological vectors as a causal agent to finally derive control mechanisms and strategies to avoid new epidemics in different hosts and geographic regions. Detailed monitoring of the invertebrate fauna of birch stands/forests and elderberry plantations in Germany and Finland shall reveal potential vectors to subsequently study them in detail by approved virus detection methods and transmission experiments. Molecular analyses of the CLRV coat protein shall prove its role as a viral determinant for a virus/vector interaction. Consequently, this project essentially will contribute important answers on the CLRV epidemiology, and this will be a key element within the first network of research on plant viral pathogens in forest trees.
Seit Jahrzehnten bemueht man sich, standortsfremde Fichtenreinbestaende durch Vorbau vor allem mit Buchen langfristig in stabilere Mischbestaende umzuformen. Die hohen Kosten fuer Buchenpflanzungen schraenken diese Aktivitaeten jedoch zunehmend ein. Mit Hilfe der nur noch selten angewendeten Saattechniken soll versucht werden, kostenguenstigere Wege zu finden. Neue Maschinen zur Vorbereitung von Saatplaetzen versprechen wesentliche Verbesserungen. Auf Versuchsflaechen in Rheinland-Pfalz (Forstamt Osburg) werden Buchen-Saaten und aus Vergleichsgruenden Tannen- und Eichen-Saaten sowie Buchen-Pflanzungen erprobt.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
<p>Bodennahes Ozon kann Pflanzen schädigen. Wirkungsschwellenwerte (Critical Levels, CL) markieren, welche Ozonbelastung nicht überschritten werden darf, um Schäden an Kultur- und Wildpflanzen zu vermeiden. Die Zielwerte zum Schutz der Vegetation nach EU-Richtlinie 2024/2881 werden in Deutschland vielerorts überschritten. Neue Bewertungsmethoden führen zu einer noch präziseren Risikobewertung.</p><p>Wirkungen von bodennahem Ozon auf Pflanzen</p><p>Pflanzen, die zu viel Ozon durch ihre Spaltöffnungen aufnehmen, tragen oft Schäden davon. Als sichtbare Anzeichen treten Verfärbungen und abgestorbene Blattteile auf (siehe Foto „Sichtbare Blattschäden bei Kartoffelpflanzen“). Diese und andere, nicht sichtbare Stoffwechselveränderungen in den Pflanzen, führen bei Kulturpflanzen zu Ertrags- und Qualitätsverlusten. Bäume werden ebenfalls geschwächt. Experimente belegen langfristig verminderte Zuwachsraten und eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber anderen Stressfaktoren (siehe Foto „Zuwachsminderung bei jungen Eichen durch die Einwirkung von Ozon“). Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass sich bodennahes Ozon auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen auswirken kann (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/assessment-of-the-impacts-of-ozone-on-biodiversity">Bergmann 2015)</a>.</p><p>Hier mehr zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/ozon-belastung">Entstehung von bodennahem Ozon.</a></p><p>Critical Levels für Ozon – Schutzwerte für Pflanzen</p><p>„Critical Levels“ sind Wirkungsschwellenwerte zum Schutz der Vegetation, die im Internationalen Kooperativprogramm zur Bewertung von Luftverunreinigungen auf die Vegetation (<a href="http://icpvegetation.ceh.ac.uk/">ICP Vegetation</a>) im Rahmen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/internationale-uebereinkommen">Genfer Luftreinhaltekonvention</a> definiert wurden. Wie hoch das Risiko durch bodennahes Ozon für Pflanzen ist, hängt neben den Ozonkonzentrationen auch vom Witterungsverlauf im entscheidenden Zeitabschnitt ab. Zwei unterschiedliche Herangehensweisen in der Risikobewertung sind zu unterscheiden: <br><br><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=AOT40#alphabar">AOT40</a>:</strong> Die Abkürzung AOT kommt aus dem Englischen und bedeutet <strong>„Accumulation Over a Threshold“</strong>. Bei dieser Methodik werden alle Überschreitungen eines Stundenmittels der Ozonkonzentration von 40 Teilen pro Milliarde (parts per billion, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppb#alphabar">ppb</a>) − das entspricht 80 Mikrogramm pro Kubikmeter während der Tageslichtstunden − über die Zeitspannen mit intensivem Wachstum summiert (Critical Levels als AOT40: siehe Tab. „Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon“). In dieser Zeit reagieren Pflanzen besonders empfindlich auf Ozon.</p><p><strong>Phytotoxische Ozondosis (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=POD#alphabar">POD</a>):</strong> Eine weiterentwickelte Methodik, die das tatsächliche Risiko wesentlich präziser abbildet, bezieht sich auf den Ozonfluss aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> über die Spaltöffnungen in die Pflanzen. Sie berücksichtigt, dass sich die Spaltöffnungen unter bestimmten Witterungsbedingungen schließen und dadurch der Ozonfluss unterbunden ist. Die Berechnung erfolgt spezifisch für verschiedene Pflanzenarten. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Risikoindikator zum Schutz der Pflanzen sowohl international als auch in Deutschland durchsetzen wird (Critical Levels als POD-Werte: siehe Tab. „Critical Levels für Ozon bezogen auf kritische Ozonflüsse in die Pflanzen, standortbezogene Risikobewertung“).</p><p>Einzelheiten zu diesen und weiteren Methoden der Critical Levels-Berechnung stehen im Kapitel 3 des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/manual-on-methodologies-criteria-for-modelling-2024">Methodenhandbuchs</a> der Genfer Luftreinhaltekonvention (Manual on Methodologies and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads and Levels and Air Pollution Effects, Risks, and Trends).</p><p>Zielwerte der Europäischen Union zum Schutz der Vegetation</p><p>Nach der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L2881">EU-Richtlinie 2024/2881</a> gilt als Zielwert für den Schutz der Vegetation nach wie vor der Expositionsindex <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=AOT40#alphabar">AOT40</a> von 18.000 Mikrogramm pro Kubikmeter und Stunde (µg/m³*h), gemittelt über fünf Jahre. Dieser soll seit 2010 an jeder ländlichen Hintergrundstation eingehalten werden (siehe Abb. „Ozon AOT40 – gleitende 5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“). Langfristig soll flächendeckend ein niedrigerer Zielwert von 6.000 µg/m³*h zum Schutz der Vegetation eingehalten werden (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“). Dieser langfristige Zielwert entspricht dem Critical Level für Ozon als AOT40 für landwirtschaftliche Nutzpflanzen (Weizen) (siehe Tab. „Konzentrationsbasierte Critical Levels für Ozon“).</p><p>Die im Dezember 2016 überarbeitete <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32016L2284">EU-Richtlinie 2016/2284</a> über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, empfiehlt bereits ozonflussbasierte Indikatoren und Critical Levels zur langfristigen Beobachtung und Bewertung der Wirkungen von bodennahem Ozon auf die Vegetation. Die konkreten Anforderungen für die Umsetzung dieses Wirkungsmonitorings werden in einer internationalen Expertengruppe abgestimmt.</p><p>Entwicklung und Ziele bei der Ozonbelastung</p><p>Sowohl konzentrationsbasierte als auch flussbasierte Critical Levels (CL) für Ozon werden in Europa und auch in Deutschland großflächig überschritten. Seit 2009 wird die Ozonbelastung für Pflanzen in Deutschland im Rahmen der Berichtspflichten neben dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=AOT40#alphabar">AOT40</a>-Ansatz auch mit dem flussbasierten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=POD#alphabar">POD</a>-Ansatz erfasst, der neben der Ozonkonzentration auch meteorologische Einflüsse und die physiologische Aktivität der Pflanzen berücksichtigt und pflanzenspezifisch ist. Die Auswertungen bis 2021 zeigen, dass die CL für Weizen und Buche in allen Jahren und Regionen deutlich überschritten wurden. Während Weizen eine stärkere zeitliche und räumliche Variabilität aufweist, liegen die Werte bei Buche konstant auf hohem Niveau. Besonders hohe Belastungen traten in warmen, trockenen Jahren wie 2010 und 2018 auf. Selbst bei sinkenden Ozonkonzentrationen kann sich durch längere Vegetationsperioden die aufgenommene Ozondosis erhöhen. Ziel ist es, die Emissionen der Vorläuferstoffe Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen weiter zu senken, um Vegetationsbestände und Ökosysteme langfristig zu schützen (<a href="https://doi.org/10.37544/0949-8036-2024-05-06-17">Wallek 2024</a>).</p><p>Die Abbildung “Ozon AOT40-5-Jahres-Mittelwerte, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“ zeigt die über fünf Jahre gemittelten Werte für alle ländlichen Hintergrundstationen; für die Berechnung werden im gesamten Zeitraum die Werte von durchschnittlich 65 Stationen pro Jahr herangezogen. Die Mittelung über 5 Jahre dient dazu, witterungsbedingte Schwankungen auszugleichen. Die Situation kann an einzelnen Stationen deutlich besser oder schlechter sein als der Durchschnitt der Stationen, wie die Abbildung „Ozon AOT40 - Einhaltung des Zielwertes zum Schutz der Vegetation (nur ländlicher Hintergrund)“ zeigt. Ziel der Europäischen Union ist es, neben dem seit 2010 einzuhaltenden Zielwert auch den langfristigen Zielwert bis zum 1. Januar 2050 immer an allen ländlichen Hintergrundstationen einzuhalten (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“).</p><p>Die scheinbar deutliche Senkung der 5-Jahres-Mittelwerte für den Zeitraum 2007 bis 2016 ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2006, welches besonders hohe Ozonkonzentrationen aufwies (siehe Abb. „Ozon AOT40-Mittelwerte (Schutz der Vegetation) für Einzeljahre, gemittelt über alle ländlichen Hintergrundstationen“), aus dem Berechnungszeitraum herausfiel. 2018 war erneut ein Jahr mit sehr hoher Ozonbildung. Der erste 5-Jahres-Durchschnittswert, bei dem dieses Jahr einbezogen ist, liegt deshalb wieder deutlich höher, wenn auch unterhalb des Zielwertes.</p><p>Im Gegensatz zum Zielwert ab 2010 gilt der langfristige Zielwert zum Schutz der Vegetation für jedes einzelne Jahr. Die AOT40-Jahreswerte lagen von 1995 bis 2024 auch im Mittel der ländlichen Messstationen weit über dem langfristigen Zielwert und zeigten keinen eindeutigen Trend (siehe Abb. “Ozon AOT40 – Mittelwerte für Einzeljahre zum Schutz der Vegetation (nur ländlicher Hintergrund)“). Den starken Einfluss meteorologischer Verhältnisse auf die Ozonbelastung veranschaulichen vor allem die Werte der Jahre 1995, 2003, 2006 und 2018. In diesen Jahren traten während der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vegetationsperiode#alphabar">Vegetationsperiode</a> sehr hohe Temperaturen und Strahlungsintensitäten und somit für die Ozonbildung besonders günstige Bedingungen auf.</p>
B-Plan Nr. 4 "Unter den Eichen" vom 29.06.2000, Ortsteil Dedenhausen
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Oldau ausgewiesene Waldfläche und die Fläche für den Kinderspielplatz sollen bebaut oder anders aufgeteilt werden. Der vorgesehene Kinderspielplatz auf dem Grundstück 45/30 soll auf einem Teilstück des Grundstücks 44/26, das ist östlich der Straße" An den Eichen ", untergebracht werden. Das Flurstück 45/30 ist zu 8 Baugrundstücken aufzuteilen, In dem Flurstück 44/26 ergeben sich neben dem Kinderspielplatz noch 2 weitere Baugrundstücke, Das Flurstück 33 und ein Teilstück aus 32/5 sollen dem Baugebiet angegliedert werden, Diese Fläche ist entsprechend dem Bebauungsentwurf in 5 etwa gleich große Parzellen aufzuteilen, Ein besonderer Bebauungsentwurf ist wegen der geringen Ausdehnung des Planes nicht ausgearbeitet worden.
Die Stadt Goslar verfügt über ca. 600 analoge und digitale Bebauungspläne.
Die Stadt Goslar verfügt über ca. 600 analoge und digitale Bebauungspläne.
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|---|---|
| Bund | 734 |
| Kommune | 45 |
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| Agrarwirtschaft | 29 |
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