Kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit Zielen im Regionalplan verbunden. Datenherkunft: Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008
Ziel (s. Glossar) bzw. Grundsatz (s. Glossar) im Regionalplan zum Schutz siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche, so dass sie ihre klimaökologische Ausgleichsfunktion dauerhaft erfüllen können; Vermeidung von Maßnahmen, die die Entstehung und den Zufluss von Frischluft verhindern;Ausformung im Rahmen der Bauleitplanung Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)
Kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit Zielen im Regionalplan verbunden. Datenherkunft: -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)
Kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit Zielen im Regionalplan verbunden. Datenherkunft: Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit Zielen im Regionalplan verbunden. Datenherkunft: -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)