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Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).
Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Geokodierung der Ortsvereine erfolgte auf Ebene der Orte bzw. Ortsteile. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes Holding und Site.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: AgriculturalHolding und Sites. Der Holding-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorie "A") untergliedert in: - AF.GrowingOfPerennialCrops: Anbau mehrjähriger Pflanzen (NACE-Kategorie "A.01.2") - AF.AnimalProduction: Tierhaltung (NACE-Kategorie "A.01.4") - AF.MixedFarming: Gemischte Landwirtschaft (NACE-Kategorie "A.01.5")
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Aktive Mitarbeit in der Mustelid & Viverrid Specialist Group und der Captive Breeding Specialist Group von IUCN (The World Conservation Union) umfasst die Erarbeitung und Aktualisierung von Roten Listen und eines Aktionsplanes zur Rettung gefaehrdeter Arten. Gutachtertaetigkeit bezueglich bedrohter Kleinraubtiere (zB Washingtoner Artenschutzabkommen).
Programm für den Vollzug der Artenschutzfälle im internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bzw. der Convention in Internatinal Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) und der EG-Artenschutzverordnung.
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 88 |
| Kommune | 1 |
| Land | 36 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 18 |
| Förderprogramm | 64 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Text | 21 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 29 |
| Offen | 94 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 124 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 2 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 17 |
| Keine | 61 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 45 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 39 |
| Lebewesen und Lebensräume | 123 |
| Luft | 21 |
| Mensch und Umwelt | 124 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 129 |