Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)