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Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Forstliches Vermehrungsgut im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.

Ertragssteigerung, Massenproduktion und Ausbringung von Saatgut als Start für den großflächigen Anbau von Torfmoos-Biomasse in Paludikultur, Teilvorhaben 3: Etablierung eines Produktionsprozesses von Torfmoos-Saatgut im low cost- Bioreaktor, ökonomische Bewertung

Torfmoos-Paludikultur bietet die einzigartige Möglichkeit, die CO2-Emissionen aus den Moorböden durch Wiedervernässung auf null zu reduzieren, die Verwendung von fossilem Torf zu beenden und gleichzeitig die Verfügbarkeit von hochwertigen Substratrohstoffen für den Erwerbsgartenbau sicherzustellen. Der erste Teil in der Produktionskette beim Torfmoos-Anbau ist die Herstellung von Saatgut. Im Vorgängerprojekt MOOSzucht wurde eine Methode zur axenischen Vermehrung von vegetativem Ausgangsmaterial in Bioreaktoren entwickelt - ein technologischer Durchbruch. Im geplanten Verbundprojekt MOOSstart soll der Herstellungsprozess etabliert werden, um im Anschluss kommerzialisiert werden zu können. Dafür ist die Entwicklung eines low-cost-Bioreaktors auf Basis der bisherigen Erfahrungen geplant. Zukünftig kann die Saatgutproduktion dezentral in den Regionen erfolgen, die für den Torfmoos-Anbau geeignet sind (v. a. Hochmoorbereichen NW-DE und Alpenvorland). Deshalb ist im Verbundvorhaben MOOSstart geplant, einen ersten low-cost-Bioreaktor in einem potentiellen Produktionsbetrieb in Niedersachsen aufzustellen und hier einen ersten Testlauf durchzuführen. Da sich die Struktur des im Bioreaktor produzierten Saatgutes maßgeblich von den bisher verwendeten, zerkleinerten Torfmoosen unterscheidet, ist eine Anpassung bzw. Neuentwicklung einer Ausbringtechnik notwendig. Für die Rentabilität des Torfmoos-Anbaus sind die Ernteerträge bedeutend. Deshalb ist im geplanten Vorhaben die Torfmoos-Produktivität ein weiterer Fokus, die mit bewährten und neuartigen Ansätzen erhöht bzw. validiert werden soll. Die angestrebten Projektergebnisse sollen zur Transformation hin zu einer klimaneutralen Moornutzung und Substratwirtschaft beitragen und so die Vorreiterrolle Deutschlands hinsichtlich Torfmoos-Anbau und der Produktion von Substraten stärken.

Ertragssteigerung, Massenproduktion und Ausbringung von Saatgut als Start für den großflächigen Anbau von Torfmoos-Biomasse in Paludikultur, Teilvorhaben 1: Produktivitätssteigerung von Torfmoosen auf Provenienz- und Artebene durch Feldtests

Torfmoos-Paludikultur bietet die einzigartige Möglichkeit, die CO2-Emissionen aus den Moorböden durch Wiedervernässung auf null zu reduzieren, die Verwendung von fossilem Torf zu beenden und gleichzeitig die Verfügbarkeit von hochwertigen Substratrohstoffen für den Erwerbsgartenbau sicherzustellen. Der erste Teil in der Produktionskette beim Torfmoos-Anbau ist die Herstellung von Saatgut. Im Vorgängerprojekt MOOSzucht wurde eine Methode zur axenischen Vermehrung von vegetativem Ausgangsmaterial in Bioreaktoren entwickelt - ein technologischer Durchbruch. Im geplanten Verbundprojekt MOOSstart soll der Herstellungsprozess etabliert werden, um im Anschluss kommerzialisiert werden zu können. Dafür ist die Entwicklung eines low-cost-Bioreaktors auf Basis der bisherigen Erfahrungen geplant. Zukünftig kann die Saatgutproduktion dezentral in den Regionen erfolgen, die für den Torfmoos-Anbau geeignet sind (v. a. Hochmoorbereichen NW-DE und Alpenvorland). Deshalb ist im Verbundvorhaben MOOSstart geplant, einen ersten low-cost-Bioreaktor in einem potentiellen Produktionsbetrieb in Niedersachsen aufzustellen und hier einen ersten Testlauf durchzuführen. Da sich die Struktur des im Bioreaktor produzierten Saatgutes maßgeblich von den bisher verwendeten, zerkleinerten Torfmoosen unterscheidet, ist eine Anpassung bzw. Neuentwicklung einer Ausbringtechnik notwendig. Für die Rentabilität des Torfmoos-Anbaus sind die Ernteerträge bedeutend. Deshalb ist im geplanten Vorhaben die Torfmoos-Produktivität ein weiterer Fokus, die mit bewährten und neuartigen Ansätzen erhöht bzw. validiert werden soll. Die angestrebten Projektergebnisse sollen zur Transformation hin zu einer klimaneutralen Moornutzung und Substratwirtschaft beitragen und so die Vorreiterrolle Deutschlands hinsichtlich Torfmoos-Anbau und der Produktion von Substraten stärken.

Langzeitlagerung von Genmaterial (Saatgut) bei tiefen Temperaturen und niedrigem Wassergehalt

a) Aufbau eines Langzeitlagers zur Erhaltung des Genmaterials fuer zukuenftige Jahrzehnte. b) Aufarbeitung des Saatgutes mittels Ruecktrocknung; Wassergehalts- und Keimfaehigkeitskontrolle, auch waehrend der Lagerung; experimentelle Arbeiten zur Kuehllagerung empfindlicher Saatgutmuster. c) Langfristig.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1530: Flowering time control: from natural variation to crop improvement, Quantitative Effekte des Vernalisationsbedarfs, der Tageslänge und der Temperatur auf den Blühzeitpunkt von Raps

Vernalisationsbedarf, Tageslänge und Temperatur sind Schlüsselfaktoren, die den Blühzeitpunkt von Raps (Brassica napus L.) beeinflussen. Für Winterraps sind erhebliche Unterschiede im Vernalisationsbedarf bekannt und ein positiver Zusammenhang zwischen dem Vernalisationsbedarf und der Frosttoleranz bzw. Winterhärte wird angenommen. Unter typischen West-Europäischen Wachstumsbedingungen ist der Vernalisationsbedarf von Winterraps bereits Ende Dezember erfüllt, so dass Pflanzen, die vom Feld ins Gewächshaus gebracht werden, dort unter Langtagbedingungen und bei warmen Temperaturen innerhalb kurzer Zeit zur Blüte kommen. Unter Feldbedingungen blüht der Raps dagegen erst etwa vier Monate später. Dies zeigt, dass auch Faktoren wie Tageslänge und Temperatur den Blühzeitpunkt bestimmen. Hauptziel dieses Projekts ist die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen Vernalisationsbedarf und Frosttoleranz bzw. Winterhärte und Blühzeitpunkt beim Raps in Abhängigkeit von Tageslänge und Temperatur. Dafür soll eine intensive phänotypische Charakterisierung einer doppelthaploiden Population aus einer Kreuzung zwischen dem Sommerraps Topas (DH4079) und der Winterrapssorte Express in verschiedenen Umwelten durchgeführt werden. Die Population soll im Hinblick auf (a) ihren Vernalisationsbedarf und Blühzeitpunkt unter Gewächshausbedingungen, (b) ihre Frosttoleranz nach Inkubation in einer Frostkammer, (c) den Einfluss von Tageslänge und/oder Temperatur auf den Blühzeitpunkt vollständig vernalisierter Pflanzen und (d) auf die Vererbung von Winterhärte und Blühzeitpunkt in Feldversuchen nach Aussaat im August sowie auf die Neigung zur Infloreszenzbildung und zur Blüte nach Aussaat im Frühjahr untersucht werden. Eine zu Projektbeginn bereits vorhandene molekulare Karte auf Basis des Illumina Infinium Brassica 60K SNP Chip soll für die Kartierung von QTL unter Verwendung der in den verschiedenen Umwelten ermittelten Merkmalswerten verwendet werden. Die QTL-Kartierung wird zeigen, inwiefern QTL für Frosttoleranz, Winterhärte und Blühbeginn in den verschiedenen Umwelten an den gleichen oder an unterschiedlichen Positionen im Rapsgenom liegen. Mit Hilfe einer globalen Transkriptanalyse (MACE =Massive Analysis of cDNA Ends) von kontrastierenden Bulks sollen Gene identifiziert werden, die in früh- und spätblühenden bzw. in frostsensitiven und frosttoleranten Genotypen unterschiedlich exprimiert werden. Über die somit ebenfalls gewonnenen 100 bp cDNA-Sequenzen und die Illumina SNP-Markersequenzen soll deren physikalische Position im Brassica-Genom bestimmt und damit Kandidatengene für die erfassten Merkmale identifiziert und ihre Positionen mit denen der kartierten QTL verglichen werden. Darüber hinaus werden SNP-Marker für weitere, den Blühzeitpunkt beeinflussende Gene, die von Brassica Projektpartnern entwickelt werden, kartiert und ihre Positionen mit den in diesem Projekt ermittelten QTL Positionen verglichen werden.

Verbesserung der Saatgutvermehrung im biologischen Landbau

Die EU-Verordnung 2092/91 schreibt fuer den biologischen Landbau die Verwendung von Saatgut aus biologischer Landwirtschaft verpflichtend vor. Dieses Projekt unterstuetzt die Etablierung einer biologischen Saatgutvermehrung in Oesterreich. Aktivitaeten: Evaluierung geeigneter Regionen fuer die Saatgutvermehrung, Erfassung von Problemen der biologischen Saatgutvermehrung, Analyse von Qualitaet und Kosten von biologisch erzeugtem Saatgut, Erfahrungsaustausch zwischen Zuechtern, Vermehrerorganisationen, Landwirtschaftskammern und den Projekttraegern.

Unternehmerische Verantwortung

Städte wie Berlin erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt – ihre Umweltwirkungen reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Immer mehr Unternehmen setzten sich damit auseinander. Neben Ressourceneffizienz und Klimaschutz ist auch die Förderung biologischer Vielfalt Teil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Bei Investitionen können Unternehmen auf Umweltstandards achten, ihre Aktivitäten in Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten reflektieren und so ihrer Verantwortung gerecht werden. Nicht zuletzt verfügen einige Unternehmen über große Flächen – und damit über ein erhebliches Potenzial: Wie man diese Flächen gestaltet und pflegt, wirkt sich unmittelbar auf die biologische Vielfalt der Stadt aus. Auch bei durch Baumaßnahmen bedingten Eingriffen in Natur und Landschaft können sie auf hohe Standards achten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Vorgängerin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – hat gemeinsam mit der IHK Berlin einen Leitfaden erarbeitet. Er zeigt, was Unternehmen tun können, um Biodiversität zu fördern: Auf dem Firmengelände mit gebietseigenem Saatgut Blühstreifen und artenreiche Wiesen anzulegen, ist ein möglicher Baustein. Für Trockenmauern, Miniwildnisse, neue Hecken und Bäume zu sorgen oder Dächer und Fassaden zu begrünen, sind andere. Besonders gelungene Beispiele zeichnet die IHK Berlin seit 2016 in einem Wettbewerb aus: Sie kürt Berlins beste Firmengärten. Die Schaffung eines schönen Arbeitsumfeldes und die Förderung der Biodiversität gehen Hand in Hand. Biologische Vielfalt / Business in Berlin Supports Biodiversity. Vorschläge zum Handeln – ein Leitfaden Die Berliner Wasserbetriebe haben in der Stadt mehr als 270 Grundstücke. Um dieses große Flächenreservoir kümmert sich ein Team eigener Fachleute. Sie betreuen naturschutzfachlich bedeutsame Flächen, wie z.B. die Wasserwerke mit zahlreichen gesetzlich geschützten Biotopen sowie seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Doch auch kleinere Einrichtungen der technischen Infrastruktur werden teilweise so gestaltet, dass ein Mehrwert für die biologische Vielfalt entsteht. Ein Beispiel ist die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (kurz: OWA) Tegel. Um das Gebäude und auf seinem Dach wurden Wiesen mit gebietseigenen Pflanzen angelegt. Auch eine kleine Sanddüne mit typischer Trockenrasenvegetation ist entstanden. Das Bundesamt für Naturschutz hat das Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert; Heinz-Sielmann-Stiftung, Bodensee-Stiftung und Global Nature Fund haben es umgesetzt, und die Koordinierungsstelle Florenschutz und das Projekt Urbanität und Vielfalt haben es unterstützt. Die Malzfabrik in Berlin-Schöneberg zeigt, wie vielfältig sich Unternehmen engagieren können. Das Industriedenkmal wird seit Jahren revitalisiert. Leitgedanke dabei ist eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung. So wurden auf dem heute naturnah gestalteten Gelände zwei große Teiche angelegt, um Regenwasser zu versickern. Sie sind zugleich Lebensraum vieler Insekten und Amphibien. Auch die Firmen, die sich angesiedelt haben, folgen dem Leitgedanken. Eine der bekannteren sind die ECF Farmsystems. Sie koppeln in ihrer ECF Farm Berlin die Produktion von Fisch und Basilikum nach dem Kreislaufprinzip „Fisch düngt Pflanze“. Malzfabrik Berlin-Schöneberg IHK Berlin über biologische Vielfalt in Unternehmen

Urbanität und Vielfalt

Das Projekt Urbanität und Vielfalt siedelt seit 2016 ausgewählte Wildpflanzenarten wieder an. Getragen wird es von Botanischen Anlagen in ganz Deutschland und vielen engagierten Menschen. Der Botanische Garten der Universität Potsdam, das Späth-Arboretum der Humboldt-Universität zu Berlin, der Botanische Garten der Philipps-Universität Marburg und die Gärtnerei des Umweltzentrums Dresden ziehen Jungpflanzen vor, die dann alle Interessierten im eigenen Garten oder Balkonkasten pflanzen kann. Das dort gewonnene Saatgut wird für die Anzucht neuer Jungpflanzen verwendet. An anderen Orten gibt es gemeinsame Pflanzaktionen. Exkursionen und Veranstaltungen vertiefen zudem das Wissen um Naturschutz und biologische Vielfalt. Das im Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt geförderte Projekt wurde 2020 für zwei weitere Jahre verlängert. Für die Region Berlin/Potsdam haben die Projektverantwortlichen mit der Koordinierungsstelle Florenschutz 34 Arten der heimischen Trockenrasen ausgewählt. Diese Arten werden seit 2018 bei Pflanzaktionen mit Freiwilligen und den eigens gegründeten Arbeitskreisen an vielen Orten wieder angesiedelt: zum Beispiel auf dem Gelände der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (OWA) Tegel, im Schmetterlingshof der Märkischen Scholle in Tempelhof, auf der Düne Wedding (Berlins einziger innerstädtischen Düne) oder in der Dünenlandschaft Püttberge in Köpenick. Auch Kleingartenanlagen sind beteiligt. Unternehmerische Verantwortung bei der Umgestaltung der OWA Tegel Schmetterlingshof als Beispiel biodiverser Wohnumfeldgestaltung 2017 wurde zur IGA Berlin im Jelena-Šantić-Friedenspark eine Archefläche mit 900 Kleinbeeten angelegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „Urbanität und Vielfalt“ betreuen die Anlage; Bürgerinnen und Bürger können Patenschaften für die Kleinbeete übernehmen. Heute ist die Archefläche ein Reservoir für die Nachzucht der 34 Wildpflanzenarten, die hier geerntet und auf andere Standorte ausgebracht werden können. Regelmäßige Veranstaltungen haben den Ort zum familienfreundlichen Treffpunkt gemacht. Helfen Sie bei der Nachzucht seltener Wildpflanzen! Informationen zu aktuellen Veranstaltungen gibt es auf der Webseite Urbanität & Vielfalt . Wenn 2022 die Bundesförderung endet, will eine Arbeitsgruppe des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg das Projekt ehrenamtlich weiterführen.

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