Seit Jahrzehnten bemueht man sich, standortsfremde Fichtenreinbestaende durch Vorbau vor allem mit Buchen langfristig in stabilere Mischbestaende umzuformen. Die hohen Kosten fuer Buchenpflanzungen schraenken diese Aktivitaeten jedoch zunehmend ein. Mit Hilfe der nur noch selten angewendeten Saattechniken soll versucht werden, kostenguenstigere Wege zu finden. Neue Maschinen zur Vorbereitung von Saatplaetzen versprechen wesentliche Verbesserungen. Auf Versuchsflaechen in Rheinland-Pfalz (Forstamt Osburg) werden Buchen-Saaten und aus Vergleichsgruenden Tannen- und Eichen-Saaten sowie Buchen-Pflanzungen erprobt.
Zahlreiche Prozesse sind an der Entwicklung von Wolkensystemen unter leicht unterkühlten Bedingungen bis zu -10°C beteiligt. Das Zusammenspiel von Thermodynamik, Wasserdampf und Aerosolpartikeln steuert die Verteilung von Flüssigwasser und Eis, die Niederschlagsbildung und die Strahlungseigenschaften. Das Projekt PolarCAP zielt darauf ab, die komplexen Zusammenhänge aufzulösen, indem die Entwicklung der Eisphase unter leicht unterkühlten Bedingungen in einer thermodynamisch und aerosol-kontrollierten natürlichen Umgebung mittels Radarpolarimetrie und Spectral-Bin Modellierung untersucht wird. Zielobjekt der Studie sind flüssigwasserdominierte, unterkühlte stratiforme Wolken, die sich im Winter häufig im Temperaturbereich von -10 bis 0°C über dem Schweizer Plateau bilden. Im Rahmen des externen ERC-Forschungsprojekts CLOUDLAB werden Drohnen eingesetzt, um diese Wolken mit definierten Mengen verschiedener Arten von eisnukleierenden Partikeln, wie Silberjodid oder Snowmax, zu impfen. Die anschließend gebildete Eisphase und die Auflösung der Flüssigphase werden im Rahmen von CLOUDLAB mit Hilfe von In-situ-Messungen und einem Standardsatz von Fernerkundungsinstrumenten wie Lidar und LDR-Wolkenradar charakterisiert. Konkretes Ziel von CLOUDLAB ist, die 1- und 2-Momenten-Parametrisierungen der Eisphase des Wettervorhersagemodells ICON zu verbessern. PolarCAP wird mit dem CLOUDLAB-Projekt zusammenarbeiten, um diesen einzigartigen Datensatz durch die Anwendung modernster polarimetrischer Radar- und Lidar-basierter Fernerkundungstechniken zur Bestimmung der mikrophysikalischen Eigenschaften von Wolken sowie durch die Anwendung wolkenauflösender Spektral-Bin Modellierung zu verbessern und zu nutzen. Synergistische, mehrwellenlängen- und polarimetrische bodengebundene Fernerkundung mit scannendem Radar und Lidar wird eingesetzt, um den Übergang von unterkühlten flüssigen stratiformen Wolken in Mischphasenwolken zu beobachten. Begleitet von wolkenauflösenden Modellsimulationen und Radar-Forward-Operatoren wird PolarCAP die Entwicklung und die beteiligten mikrophysikalischen Prozesse zwischen -10 und 0°C erfassen. Die kombinierten Beobachtungen werden neue Erkenntnisse über das Zusammenspiel von Kontakt- und Immersionsgefrieren, sekundärer Eisbildung und Eisvervielfachung liefern, indem Wolken in verschiedenen Temperaturregimen untersucht werden, von denen angenommen wird, dass sie entweder von spezifischen Eisphasenprozessen beeinflusst bzw. unbeeinflusst sind. PolarCAP wird das derzeitige Verständnis wolkenmikrophysikalischer Prozesse und deren Darstellung in atmosphärischen Modellen herausfordern und die wolkenauflösende Modellierung und deren Kopplung an Radarvorwärtsoperatoren vorantreiben. Insgesamt wird PolarCAP Fortschritte in unseren Fähigkeiten erzielen, die Effizienz verschiedener eisbildender Substanzen besser einschätzen zu können und die Zeitskalen von mikrophysikalischen Prozessen und dem Lebenszyklus von Stratusbewölkung zu verknüpfen.
Vernalisationsbedarf, Tageslänge und Temperatur sind Schlüsselfaktoren, die den Blühzeitpunkt von Raps (Brassica napus L.) beeinflussen. Für Winterraps sind erhebliche Unterschiede im Vernalisationsbedarf bekannt und ein positiver Zusammenhang zwischen dem Vernalisationsbedarf und der Frosttoleranz bzw. Winterhärte wird angenommen. Unter typischen West-Europäischen Wachstumsbedingungen ist der Vernalisationsbedarf von Winterraps bereits Ende Dezember erfüllt, so dass Pflanzen, die vom Feld ins Gewächshaus gebracht werden, dort unter Langtagbedingungen und bei warmen Temperaturen innerhalb kurzer Zeit zur Blüte kommen. Unter Feldbedingungen blüht der Raps dagegen erst etwa vier Monate später. Dies zeigt, dass auch Faktoren wie Tageslänge und Temperatur den Blühzeitpunkt bestimmen. Hauptziel dieses Projekts ist die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen Vernalisationsbedarf und Frosttoleranz bzw. Winterhärte und Blühzeitpunkt beim Raps in Abhängigkeit von Tageslänge und Temperatur. Dafür soll eine intensive phänotypische Charakterisierung einer doppelthaploiden Population aus einer Kreuzung zwischen dem Sommerraps Topas (DH4079) und der Winterrapssorte Express in verschiedenen Umwelten durchgeführt werden. Die Population soll im Hinblick auf (a) ihren Vernalisationsbedarf und Blühzeitpunkt unter Gewächshausbedingungen, (b) ihre Frosttoleranz nach Inkubation in einer Frostkammer, (c) den Einfluss von Tageslänge und/oder Temperatur auf den Blühzeitpunkt vollständig vernalisierter Pflanzen und (d) auf die Vererbung von Winterhärte und Blühzeitpunkt in Feldversuchen nach Aussaat im August sowie auf die Neigung zur Infloreszenzbildung und zur Blüte nach Aussaat im Frühjahr untersucht werden. Eine zu Projektbeginn bereits vorhandene molekulare Karte auf Basis des Illumina Infinium Brassica 60K SNP Chip soll für die Kartierung von QTL unter Verwendung der in den verschiedenen Umwelten ermittelten Merkmalswerten verwendet werden. Die QTL-Kartierung wird zeigen, inwiefern QTL für Frosttoleranz, Winterhärte und Blühbeginn in den verschiedenen Umwelten an den gleichen oder an unterschiedlichen Positionen im Rapsgenom liegen. Mit Hilfe einer globalen Transkriptanalyse (MACE =Massive Analysis of cDNA Ends) von kontrastierenden Bulks sollen Gene identifiziert werden, die in früh- und spätblühenden bzw. in frostsensitiven und frosttoleranten Genotypen unterschiedlich exprimiert werden. Über die somit ebenfalls gewonnenen 100 bp cDNA-Sequenzen und die Illumina SNP-Markersequenzen soll deren physikalische Position im Brassica-Genom bestimmt und damit Kandidatengene für die erfassten Merkmale identifiziert und ihre Positionen mit denen der kartierten QTL verglichen werden. Darüber hinaus werden SNP-Marker für weitere, den Blühzeitpunkt beeinflussende Gene, die von Brassica Projektpartnern entwickelt werden, kartiert und ihre Positionen mit den in diesem Projekt ermittelten QTL Positionen verglichen werden.
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.
Die Berliner Forsten pflegen den Wald nachhaltig. Das bedeutet vor allem: keine Kahlschläge natürliche Aussaat der Bäume und Sträucher statt Pflanzung Förderung heimischer Baum- und Straucharten kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln waldschonende Arbeitsverfahren Erhaltung von Totholz im Wald 10 Prozent Naturwaldentwicklungsfläche Förderung heimischer Baum- und Straucharten waldverträgliche Wildbestände wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden Für dieses Konzept haben die Berliner Forsten 2002 die Zertifikate des internationalen Forest Stewardship Council ® (FSC ® ) und des Naturland-Verbandes erhalten. Diese Warenzeichen kennzeichnen Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gemäß den Richtlinien von FSC ® und Naturland. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich von unabhängiger Seite kontrolliert.
Deichertüchtigung in Gensingen schafft mehr Sicherheit – Investitionssumme liegt bei zwölf Millionen Euro – Spundwandkonstruktion sorgt für zusätzliche Stabilität – Hochwasserschutz auch in Bauphase Mit dem ersten Spatenstich hat Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder den offiziellen Startschuss für das Deichbauprojekt in Gensingen (Kreis Mainz-Bingen) gegeben. Auf einer Länge von 1,6 Kilometern wird der bestehende Nahedeich ertüchtigt und auf den neusten Stand der Technik gebracht. Die Investitionssumme beträgt rund zwölf Millionen Euro. „Die Erderwärmung macht das Klima unberechenbarer. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser nehmen zu. Daher investiert das Land kontinuierlich in Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz. Wir müssen unsere Deiche modernisieren und Retentionsräume schaffen, um unsere Gemeinden zu schützen“, erklärte Katrin Eder in Gensingen. Gemeinsam mit der Ministerin brachten Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, Manfred Scherer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, und René Pieroth, Ortsbürgermeister von Gensingen, das Großprojekt ins Rollen. Deiche wie die an der Nahe sind ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes in Rheinland-Pfalz. Sie verhindern, dass Hochwasser unkontrolliert ins Hinterland strömt. Das Deichbauwerk in Gensingen wird durch die Ertüchtigung höher, stärker verdichtet und damit stabiler. Gefördert wird das Projekt durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betonte: „Deiche bieten Sicherheit für Generationen vor Ort. Unsere Hochwasserschutzanlagen schützen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch die Menschen und die Natur!“ Damit auch in der rund zweijährigen Bauphase der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt, wird in 50-Meter-Abschnitten ertüchtigt. Zugleich wird Vorsorge getroffen, dass die entstandene Lücke schnell gefüllt und abgedichtet werden kann, sollte sich ein Hochwasser abzeichnen. Der südliche Abschnitt von 650 Metern weist zudem eine Besonderheit auf. Durch die Nähe zum Mühlgraben und Wiesbach fehlt Raum, um den Deich nach den geltenden Anforderungen auf der Landseite als Erddeich auszubauen. Daher werden Spundwände tief in der Erde verankert. Diese Konstruktion sorgt nicht nur für Standsicherheit. Sie verhindert auch die Unterspülung des Deiches. Die Deichkrone wird auf 4,50 Meter Breite ausgebaut und erhält einen drei Meter breiten asphaltierter Deichverteidigungsweg. Über ihn können im Ernstfall schnell Geräte, Sandsäcke und Baumaterialien transportiert werden, um Deichschäden zu reparieren und Wasserdurchbrüche zu verhindern. Bei den Bauarbeiten wird darauf geachtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt die Vergrämung von Eidechsen, aber auch die Wiederherstellung des artenreichen Grünlands nach dem Ende der Baumaßnahme. Dazu wird Saatgut gewonnen, das aus dem räumlichen Umfeld der Deiche stammt. Dieses Saatgut wird später zusammen mit dem Saatmaterial standortgerechter Gräser genutzt, um die neuen Deichflächen wieder zu begrünen. Hintergrund Seit den verheerenden Hochwasserereignissen im Dezember 1993 und Januar 1995 hat das Land den Hochwasserschutz an der Nahe grundlegend verbessert. Im Oberlauf der Nahe bis einschließlich Bad Kreuznach wurden bereits folgende Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt: Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen Hochstetten-Dhaun die Hochwasserschutzwand innerhalb der Stadt Bad Kreuznach der Polder Planig mit 0,65 Mio. m³ Retentionsvolumen Im Bereich der unteren Nahe, zwischen Bretzenheim/Ippesheim-Planig und der Nahemündung in Bingen wurden bis heute folgende Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt: die Hochwasserschutzwand der Stadt Bingen im Mündungsbereich der Nahe, die Deichertüchtigung zwischen Bingen-Büdesheim und Bingen-Dietersheim, die Deichertüchtigung im Bereich der Ortslage Dietersheim, die Deichertüchtigung im Bereich der Ortslage Langenlonsheim, die Deichrückverlegung Bretzenheim mit 0,87 Mio. m³ Rückhaltevolumen die Deichertüchtigung im Bereich der Ortslagen Ippesheim-Planig
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1061 |
| Kommune | 1 |
| Land | 176 |
| Wissenschaft | 213 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 34 |
| Ereignis | 15 |
| Förderprogramm | 968 |
| Gesetzestext | 4 |
| Sammlung | 1 |
| Taxon | 4 |
| Text | 126 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 254 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 167 |
| offen | 1215 |
| unbekannt | 36 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1268 |
| Englisch | 278 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 24 |
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| Datei | 51 |
| Dokument | 85 |
| Keine | 922 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 15 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 384 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 926 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1418 |
| Luft | 543 |
| Mensch und Umwelt | 1408 |
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| Weitere | 1397 |