Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.
Increasing population pressure is leading to unsustainable land use in North Vietnamese highlands and destruction of natural habitats. The resulting loss of biodiversity includes plant genetic resources - both wild (= non-cultivated) species and cultivated landraces - adapted to local conditions, and local knowledge concerning the plants. A particularly important group among endangered plants are the legumes (1) because Southeast Asia is a major centre of genetic diversity for this family, and (2) because the potential contribution of legumes to sustainable land use is, due to their multifunctionality (e.g., soil improvement, human and livestock nutrition), especially high. The project aims to contribute to the conservation and sustainable use of genetic resources of legumes with an integrated approach wherein a series of components are combined: (1) A participatory, indigenous knowledge survey complemented by information from the literature; (2) germplasm collection missions (for ex situ conservation) complemented by field evaluation and seed increase; (3) genetic diversity analysis of selected material by molecular markers; and (4) GIS based analysis of generated data to identify areas of particular genetic diversity as a basis for land area planning and in situ preservation recommendations. Project results are expected to be also applicable to similar highlands in Southeast Asia.
Zielsetzung: Das Projekt BioAware untersucht inwieweit eine hohe Diversität von granivoren wirbellosen Tieren (insbes. Laufkäfer), welche sich von Unkrautsamen ernähren, für die Regulation von Unkräutern bedeutsam ist und welche Limitationen es für diesen Ansatz in der landwirtschaftlichen Praxis gibt. Darauf aufbauend werden praxisrelevante IPM Strategien, vom Feld bis zur Landschaft, entwickelt, um eine nachhaltige Regulation von Unkräutern durch granivore Wirbellose als auch eine Verringerung des Herbizideinsatzes zu erlangen. BioAware bedient sich hierbei, in einem europaweiten Kontext, einer Kombination aus Feldexperimenten und der Analyse von bereits bestehenden Datensätzen. Folgende Zielsetzungen werden dabei verfolgt: - Testung der Biodiversity-Insurance Hypothese für Unkrautsamenprädation : eine hohe Diversität an granivoren Wirbellosen führt zu einer natürlichen Verringerung der Verunkrautung - Analyse von Unkraut-Granivoren Nahrungsnetzen mittels molekularer Darminhaltsanalyse - Bestimmung des Einflusses von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Feld- und Landschaftsebene hinsichtlich ihres Einflusses auf die Diversität der Granivoren - Abschätzung unter welchen Rahmenbedingungen Granivore einen praktisch relevanten Beitrag für die Unkrautkontrolle liefern können - Analyse wie dieser IPM Ansatz von Landwirten wahrgenommen wird - Praktische Implementierung der Unkrautkontrolle mittels granivorer Wirbelloser gemeinsam mit Landwirten im Rahmen eines Co-Innovation Ansatzes.
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1057 |
| Kommune | 1 |
| Land | 195 |
| Wissenschaft | 210 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 34 |
| Ereignis | 15 |
| Förderprogramm | 965 |
| Gesetzestext | 4 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 4 |
| Text | 127 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 266 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 182 |
| offen | 1212 |
| unbekannt | 33 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1280 |
| Englisch | 269 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 24 |
| Bild | 15 |
| Datei | 48 |
| Dokument | 100 |
| Keine | 919 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 15 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 384 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 941 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1427 |
| Luft | 553 |
| Mensch und Umwelt | 1417 |
| Wasser | 514 |
| Weitere | 1401 |