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Similar terms

s/speed/seed/gi

Innovationsraum: BaMS - EOM - Umsetzungsphase, Teilprojekt B

Sustainable Agriculture through Artificial Intelligence and Digital Technologies, Teilvorhaben: Einsatz digitaler Technologien für die Feldplanung und Ernte von Mischkulturen

BBS: Developing methods to simulate biome boundary shifts

Frame: The project is part of the GLP (Global land project) fast track action (http://bbs2008.wikidot.com) Decreasing uncertainty in predicting biome boundary shifts which aims at improving the simulation of biome boundary shifts at large spatial scales, working group Migration . The long-term goal is to improve existing vegetation models or to develop new models that are reliable and robust and can be included in Earth System models for studying biosphere-atmosphere feedbacks. Rationale: Because of the nature of terrestrial plant population and community dynamics and dispersal, and the pace of climate change, predicting the future distribution of plant species is challenging. Many coupled GCM's assume simply that the boundaries between major terrestrial biomes are either static, or adjusted non-mechanistically to follow the change of climate without time lags. In some DGVM's, a non-mechanistic treatment of biome boundaries is employed with assumed delays. Recent model simulations with both explicit seed dispersal and population and community dynamics suggest that range shifts of forest biomes will be both complex and extremely delayed (several millennia delay for centennial warming). Research topics: the effect of plant population processes and dispersal on migration, the effect of spatial heterogeneity (e.g. fragmentation or barriers) on dispersal and migration, methods to incorporate these effects into large scale models like such as DGVM's, the lags due to species migration and their effects on feedbacks to the earth system. Methods: Starting from the forest landscape model TreeMig which describes tree species migration by explicitly simulating seed dispersal on a grid of 1km wide cells, we develop numerical approaches to describe migration across heterogenous grid cells. These approaches are either aggregated models of within-cell migration speed, e.g. derived from meta-modelling, or simulating spread in a subset of smaller cells within each grid cell and then extrapolating to the larger cell. We test our methods with simulations on south-north transects in Siberia and assess the effect of species migration on the feedbacks to the earth system.

Verbesserung der Saatgutvermehrung im biologischen Landbau

Die EU-Verordnung 2092/91 schreibt fuer den biologischen Landbau die Verwendung von Saatgut aus biologischer Landwirtschaft verpflichtend vor. Dieses Projekt unterstuetzt die Etablierung einer biologischen Saatgutvermehrung in Oesterreich. Aktivitaeten: Evaluierung geeigneter Regionen fuer die Saatgutvermehrung, Erfassung von Problemen der biologischen Saatgutvermehrung, Analyse von Qualitaet und Kosten von biologisch erzeugtem Saatgut, Erfahrungsaustausch zwischen Zuechtern, Vermehrerorganisationen, Landwirtschaftskammern und den Projekttraegern.

Grün macht Schule

In Berlin gibt es 776 allgemeinbildende Schulen und an die 2.600 Kindertagesstätten. Es sind Orte, die Kinder und Jugendliche prägen. Schon deshalb sollten ihre Außenanlagen pädagogisch und nachhaltig gestaltet sein. Hinzu kommt: In der Summe bergen diese Flächen ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für die Stadtnatur. „Grün macht Schule“ liefert Anregungen, wie man sie gestaltet. Die Beratungsstelle ist ein Kooperationsprojekt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Vereins Freilandlabor Britz. Seit 1983 hat sie viele hundert Schulen betreut – und die Nachfrage hält an. 2012 kam das Förderprogramm „Grün macht Schule –KinderGARTEN“ hinzu. Träger dieses Programms ist seit 2018 das Freilandlabor Britz, gefördert wird es von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Allein in den letzten drei Jahren wurden dadurch die Gärten von 150 Kitas naturnah umgestaltet. Die Unterstützung reichte vom partizipativen Entwickeln individueller Gartenkonzepte bis zu konkreten Umbaumaßnahmen. In der jahrzehntelangen Erfahrung von „Grün macht Schule“ haben sich Kriterien und Standards für grüne und lebendige Lernorte herauskristallisiert. Elementar ist: Die Freiflächen müssen zu Bewegung und kreativem Spiel einladen und dabei multifunktional sein. Für die Kleinsten sind Spiel- und Aufenthaltsbereiche wichtig, die dazu inspirieren, die Umwelt mit allen Sinnen zu erleben und die Natur zu erforschen. Am Anfang der meisten Projekte steht die Frage: Müssen die Flächen so stark versiegelt sein oder lassen sich Teile in grüne Oasen verwandeln, die die Biodiversität stärken? In einzelnen Fällen wurden so bis zu 40 Prozent der Flächen entsiegelt. Natur regt an und ist erholsam. Das spricht für biologisch vielfältige Freiflächen. Die dafür entwickelten Pflanzlisten fokussieren auf heimische Pflanzen und Nährgehölze für Tiere. Was dann noch fehlt, ist ein Garten mit Obststräuchern, Kräutern und Erdbeeren, in dem Kinder und Jugendliche viel über Ernährung und Nachhaltigkeit lernen. Wenn sie aktiv in die Umgestaltung einbezogen sind und selbst Hand anlegen, wächst ihr Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Deshalb sind die Kinder und Jugendlichen schon bei der Bestandsaufnahme dabei, um gemeinsam Vorschläge zu entwickeln und zu realisieren. Welche Kraft eine solche Umgestaltung entfaltet, macht die Katharina-Heinroth-Grundschule in Berlin-Wilmersdorf deutlich. Wo zuvor eine weite Betonfläche langweilte, entstand 2017 mit „Grün macht Schule“ ein lebendiger Hof für Kinder mit reich strukturierten Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Ideen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler flossen in die Planung ein. Das Ergebnis: Weite Teile des Hofs sind entsiegelt; Beete mit Sträuchern und Stauden gliedern ihn in Spiel- und Rückzugsorte. Obstbäume, ein Schulgarten und ein Freilandlabor sind grüne Lernorte. Mehr Biodiversität war ein Kernanliegen, als die Pankower Kita Dreikäsehoch 2020 ihren Garten in der Mandelstraße neu gestaltete. Heute bereichern Haselnüsse das Nahrungsangebot für Säugetieren und Insekten. Genau wie die neu gepflanzten Weiden bieten sie zudem Vögeln Rückzugs- und Nistmöglichkeiten. Bestäubende Insekten profitieren von kleinen Beeten, in denen Wiesenblumen wie Lichtnelke, Flockenblume und Margerite wachsen. Das gebietseigene Saatgut dafür wurde auf den Standort Innenstadt abgestimmt. Und auch die neue Matschfläche kommt Kindern wie Tieren zugute. Kita Dreikäsehoch Grün macht Schule Grün macht Schule – KinderGARTEN

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Forstliches Vermehrungsgut im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.

Macroremains records of sediment core JW2 (Jungferweiher infilled maar), Eifel, Germany

Pollen were analyzed in a total of 560 lake sediment samples from four Eifel maars (lake Holzmaar, Jungferweiher infilled maar, Dehner infilled maar, Hoher List infilled maar). The results were combined with seven already published pollen records from Schalkenmehrener Maar (Sirocko et al., 2016, doi:10.1016/j.gloplacha.2016.03.005), Holzmaar (Sirocko et al., 2016, doi:10.1016/j.gloplacha.2016.03.005), Auel infilled maar (Britzius & Sirocko, 2023 (doi:10.3390/quat6030044) and Sirocko et al., 2022 (doi:10.1038/s41598-022-22464-x)), Dehner infilled maar (Sirocko et al., 2013, doi:10.1016/j.quascirev.2012.09.011), and Hoher List infilled maar (Sirocko et al., 2005 doi:10.1038/nature03905) to form the ELSA-23-Pollen-Stack covering the past 132,000 years. The pollen stack is complemented by a record of macroremains from Jungferweiher.

Ursprungsgebiete gebietseigenes Saatgut

Der Schutz der biologischen Vielfalt umfasst auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Nach § 40 Abs. 4 S. 4 Nr. 4 BNatSchG sollen daher in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben (gebietseigene Herkünfte). Die Datengrundlage der Vorkommensgebiete wird vom BfN zur Verfügung gestellt. Durch das LfU erfolgte darauf basierend eine Überarbeitung der Originaldaten, in der eine weitere Unterteilung der Vorkommensgebiete aufgrund der unterschiedlichen, naturräumlichen Gegebenheiten stattfand, welche in diesem Datensatz abgebildet ist.

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