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Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Informationen zur Beschreibung des Genmaterials, zur Langzeitlagerung und Vermehrung der eingelagerten Muster, zur Vermittlung und zum Austausch des Genmaterials einschl. Kartoffeln

a) Erfassung, Speicherung und Wiedergewinnung der relevanten Informationen aus den unter 130 genannten Arbeitsbereichen der Genbank. b) Bereitstellung von Informationen, um die Vermittlung gewuenschten Genmaterials zu ermoeglichen bzw. zu erleichtern sowie die Unterlagen fuer die Arbeitsablaeufe der anderen Genbankabteilungen verfuegbar zu machen. c) Eingabe und Speichern der gesammelten und aufbereiteten Informationen ueber das elektronische Datenbanksystem. Ausdrucken der nach den entsprechenden Deskriptoren mit Deskriptorwerten abgerufenen Genmateriallisten. Herausgabe entsprechender Publikationen (Genbank-Informationsdienst); langfristig.

Buchenvorbau mittels Saat in Fichtenbestaenden

Seit Jahrzehnten bemueht man sich, standortsfremde Fichtenreinbestaende durch Vorbau vor allem mit Buchen langfristig in stabilere Mischbestaende umzuformen. Die hohen Kosten fuer Buchenpflanzungen schraenken diese Aktivitaeten jedoch zunehmend ein. Mit Hilfe der nur noch selten angewendeten Saattechniken soll versucht werden, kostenguenstigere Wege zu finden. Neue Maschinen zur Vorbereitung von Saatplaetzen versprechen wesentliche Verbesserungen. Auf Versuchsflaechen in Rheinland-Pfalz (Forstamt Osburg) werden Buchen-Saaten und aus Vergleichsgruenden Tannen- und Eichen-Saaten sowie Buchen-Pflanzungen erprobt.

Erosionsverhalten in Abhängigkeit von der Applikationsmethode

In einer Reihe von Versuchen mit Erosionsanlagen wurde die Beziehung zwischen Begrünungstechnik und Erosionsverhalten beobachtet. Es konnte deutlich beobachtet werden, dass nur bei Verwendung von Mulchdecken sowohl erhöhte Oberflächenabflüsse als auch nennenswerte Bodenabträge vermieden werden. Der deutlich bessere Erosionsschutz bei Abdeckung des Oberbodens durch so unterschiedliche Materialien wie Heu, Stroh, Netze oder Matten kann durch die schützende Wirkung des organischen Materiales erklärt werden. Dabei wird die (kinetische) Energie der Regentropfen abgebaut und das Wasser sickert langsam in den Boden. Dadurch werden die Bodenaggregate vor Zerstörung bewahrt. Die Kapillaröffnungen des Bodens verschlämmen nicht und deutlich höhere Wassermengen können in den Boden einsickern. Ohne Abdeckung des Oberbodens mit Mulchmaterial haben standortgerechte und schnellwüchsige Saatgutmischungen in den ersten 4 bis 8 Wochen nach der Ansaat ein vergleichbar schlechtes Erosionsverhalten. Wie schon erwähnt kann das Erosionsverhalten durch die Verwendung von Deckfrüchten anstatt Mulchdecken in Hochlagen nicht nennenswert verbessert werden.

ERA-Net C-IPM: Kann Biodiversität Unkrautregulierung als resiliente Ökosystemdienstleistung gewährleisten? (BioAWARE)

Zielsetzung: Das Projekt BioAware untersucht inwieweit eine hohe Diversität von granivoren wirbellosen Tieren (insbes. Laufkäfer), welche sich von Unkrautsamen ernähren, für die Regulation von Unkräutern bedeutsam ist und welche Limitationen es für diesen Ansatz in der landwirtschaftlichen Praxis gibt. Darauf aufbauend werden praxisrelevante IPM Strategien, vom Feld bis zur Landschaft, entwickelt, um eine nachhaltige Regulation von Unkräutern durch granivore Wirbellose als auch eine Verringerung des Herbizideinsatzes zu erlangen. BioAware bedient sich hierbei, in einem europaweiten Kontext, einer Kombination aus Feldexperimenten und der Analyse von bereits bestehenden Datensätzen. Folgende Zielsetzungen werden dabei verfolgt: - Testung der Biodiversity-Insurance Hypothese für Unkrautsamenprädation : eine hohe Diversität an granivoren Wirbellosen führt zu einer natürlichen Verringerung der Verunkrautung - Analyse von Unkraut-Granivoren Nahrungsnetzen mittels molekularer Darminhaltsanalyse - Bestimmung des Einflusses von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Feld- und Landschaftsebene hinsichtlich ihres Einflusses auf die Diversität der Granivoren - Abschätzung unter welchen Rahmenbedingungen Granivore einen praktisch relevanten Beitrag für die Unkrautkontrolle liefern können - Analyse wie dieser IPM Ansatz von Landwirten wahrgenommen wird - Praktische Implementierung der Unkrautkontrolle mittels granivorer Wirbelloser gemeinsam mit Landwirten im Rahmen eines Co-Innovation Ansatzes.

Panke: Ausbau in Mitte und Pankow, Phase II

Die Panke ist ein Fließgewässer, das im Naturpark Barnim nahe der Stadt Bernau entspringt. Im Ortsteil Buch erreicht die Panke das Stadtgebiet von Berlin, durchfließt die Stadtbezirke Pankow und Mitte und mündet im Wedding am Nordhafen (gegenüber der Europacity) in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal. Die Länge der Panke beträgt rund 29 km. Davon befinden sich rund 2/3 auf dem Gebiet des Landes Berlin. Mit dem Ausbau wird nach Maßgabe und auf Basis der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Vernetzung der Panke mit dem Umland unter gewässerökologischen und landschaftsplanerischen Aspekten angestrebt. Darüber hinaus soll die Panke für die Bevölkerung erlebbar werden, die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt und gleichzeitig die eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden, Hochwasserneutralität gesichert werden. Die Panke soll in Berlin auf nahezu der gesamten Länge (rund 17,6 km) renaturiert werden – auf dem Teilstück von der Landesgrenze im Norden Berlins bis zu ihrem Einmünden in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSSK). Die Ausgangssituation Verbesserungen durch die Renaturierung Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken Planungsabschnitt Buch und Pölnitzwiesen Derzeit ist die Panke ein stark durch den Menschen umgestaltetes kleines Fließgewässer. In weiten Teilen des Gewässerlaufs bestehen eine kanalartige Begradigung und Befestigung der Ufer, unter anderem mit Spundwänden. Vorhandene Sohlabstürze (das heißt Sohlabsturz = größere Stufe des Gewässerbodens) und Wehre verhindern, dass z.B. Fische das Gewässer ungehindert durchwandern können Die Panke ist, auch im Hinblick auf weitere biologische Qualitätskomponenten der Gewässerflora und -fauna, damit noch deutlich davon entfernt, den guten ökologischen Zustand aufzuweisen bzw. das gute ökologische Potential auszuschöpfen, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfüllen sind. Die Panke erfüllt ihre Funktion als aquatisches Ökosystem im Verbund mit den angrenzenden Uferbereichen und Feuchtgebieten im Hinblick auf den Wasserhaushalt derzeit nur unzureichend. Insbesondere der südliche, urbane Teilabschnitt ist in vielfältiger Weise durch eine Überbauung des Gewässerlaufs, die Verbauung von Ufern und Gewässersohle sowie Zuflüssen aus den Überläufen der innerstädtischen Mischwasserkanalisation geprägt. Untersuchungen zur Gewässer(struktur)güte, Gewässertypisierung und weiterer biologischer Qualitätsmerkmale haben gezeigt, dass die Panke auf der überwiegenden Anzahl der Berliner Teilabschnitte schlechte Zustandswerte aufweist, wie z.B. bei der Fischpopulation. Im Hinblick auf die Fischpopulation bedeutet das mit anderen Worten, dass in der Panke zahlenmäßig zu wenige Fische mit zu geringer Artenvielfalt vorkommen. Die negativen Bewertungsergebnisse werden in erster Linie auf die mangelnde Habitat- bzw. Strukturvielfalt, die nicht gegebene Durchwanderbarkeit des Gewässerlaufs und teilweise hohe Nährstoffbelastungen zurückgeführt. Mit dem geplanten Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung wird der Fluss naturnäher gestaltet und die Gewässerstruktur soll sich in Zukunft verbessern. Neben der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands bzw. der Ausschöpfung des ökologischen Potentials sollen mit der Umgestaltung der Panke für zahlreiche Abschnitte Fortschritte in der Entwicklung des Stadt- und Landschaftsbildes erzielt werden. Außerdem wird angestrebt, dass die Panke und ihr Umfeld nach Umsetzung der Maßnahmen mehr Aufenthaltsqualität bieten und damit verbesserte Erholungsmöglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner. Das macht die Stadt lebenswerter. Weiterhin wird durch die Entwicklung von Auenabschnitten bzw. die Schaffung von Sekundärauen eine positive Wirkung auf das Stadtklima angestrebt. Eine Sekundäraue ist dabei als ein wieder hergestellter Entwicklungsraum für ein Fließgewässer zu verstehen und schafft Möglichkeiten für eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in urbanen Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig sind. Zudem kann die Panke mit der Renaturierung ihr vorhandenes Potenzial im Biotopverbund künftig besser ausschöpfen. Schon jetzt ist die Panke ein bedeutendes Element im Biotopverbund. Durch die geplanten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verbindungsfunktion von der Innenstadt bis ins Umland zu erwarten, insbesondere für Tiere und Pflanzen, die feuchte und nasse Standorte brauchen. Zusammenfassung der Maßnahmen: Abschnitte mit Aufweitungen / Sekundäraue: gesamt rund 5.000 m Strecken mit Mindesthabitat zur Verbesserung der Gewässerstruktur: gesamt rund 5.100 m Neutrassierung Flussbett: rund 1.000 m Neustrukturierung der Uferlinie und Initialmaßnahmen für Eigenentwicklung in Abschnitten Anpassung oder Umgestaltung der Einmündung von Nebengewässern und Gräben Neubau von zusätzlichen Flutmulden und Umbau von Rückhaltebecken Neubau von 4 Fischaufstiegen bzw. Sohlgleiten und 3 Furten Neubau von 2 Fuß- und Radwegbrücken Ausgleich der Gehölzverluste durch Neupflanzungen von heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Ansaat mit heimischem Saatgut und Pflege von Rasenflächen und Staudenfluren im Bereich der neuprofilierten Ufer, der Flutmulden sowie der Böschungen in den Landschaftsraum Die Renaturierung der Panke auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planung sieht vor, zunächst mit zwei Teilabschnitten zu beginnen: zuerst im Wedding in einem Abschnitt von der Mündung der Panke im Bereich Nordhafenvorbecken / Sellerpark bis zur Chausseestraßenbrücke. Hier soll die Panke so umgestaltet werden, dass Fische das Gewässer künftig ungehindert passieren können. Der nächste Abschnitt umfasst den weniger städtisch geprägten Teil der Panke nördlich des A10 Autobahnrings in Karow/Buch bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Der Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planungsunterlagen wurden im Zuge des Genehmigungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Vorhaben „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Als Träger des Vorhabens (TdV) liegt die Zuständigkeit in der Umsetzung bei der Abteilung V – Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Fachbereich Gewässer. Das Nordhafenvorbecken im Ortsteil Wedding im Bezirk Mitte bildet den künstlich geschaffenen Endpunkt der Panke. Die Panke mündet aus östlicher Richtung kommend mit einem mehr als 2,00 m hohen Absturz in das Nordhafenvorbecken. Der Absturz stellte bisher ein unüberwindbares Hindernis für die Wanderung aquatischer Organismen von den Berliner Innenstadtgewässern in die Panke dar und musste deshalb mittels einer Fischwanderhilfe / Fischtreppe passierbar umgestaltet werden. An seiner westlichen Seite schließt das Nordhafenvorbecken an den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit dem Nordhafen an und stellt damit die Schnittstelle zwischen dem Fluss Panke und der als Wasserstraße ausgebauten Kanalstrecke dar. Begonnen wurde der Bauabschnitt 2021 mit umfangreichen Kampfmittelsondierungen und daran anschließenden Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Nordhafenvorbeckens. Der ausgebaggerte Schlamm wurde anschließend beprobt und musste überwiegend als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Daran anschließend wurde ein schadhafter Abschnitt der rechtsseitigen Uferwand des Nordhafenvorbeckens durch eine neue Uferwand ersetzt und mit dem Neubau der Fischwanderhilfe begonnen. Die Fischwanderhilfe wurde als teilbreites Raugerinne mit Beckenstruktur und Querriegeln errichtet. Die Querriegel unterteilen die etwas über 50 m lange Anlage in insgesamt 15 fischpassierbare Becken mit deren Hilfe der vorhandene Höhensprung ab dem Sohlabsturz hinunter ins Nordhafenvorbecken nunmehr überwunden wird. Ergänzend erfolgte der Einbau von zwei Buhnen vor der linken Uferwand zur Strömungslenkung im Nordhafenvorbecken. Zudem wurde der offene, kanalartige Pankeabschnitt zwischen der Chausseestraßenbrücke und dem Erika-Heß-Eisstadion durch den Einbau von sohlnahen Strukturelementen aus Steinnetzen und sogenannten Wirrgelegematten ökologisch aufgewertet. In diesem Abschnitt hatte die Panke bisher ein rein technisches, geradliniges Fließverhalten zwischen senkrechten Uferwänden auf einer glatten Betonsohle. Die Strukturelemente ermöglichen in dem sonst festgelegten Gewässer nunmehr einen geschwungenen Wanderkorridor, in dem ein Fisch seine natürlichen Bewegungsabläufe wie Wechsel zwischen durchströmten und strömungsberuhigten Zonen oder Richtungswechsel ungehindert durchführen kann. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fischmigration deutlich verbessert. Die Bautätigkeit im Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken wurde 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Panke verläuft im Abschnitt nördlich des Autobahnrings als sandgeprägter Tieflandbach durch den Ortsteil Buch im Stadtbezirk Pankow. Das Ziel der Baumaßnahmen ist hier die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Teil der Maßnahme sind die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- / Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gewässeraus- und -umbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch schadhafte Böschungen aus Betongittersteinen der vorhandenen Parkbrücken über die Panke rückzubauen und durch eine neue Böschungssicherung zu ersetzen. Vorlaufend wurden im Bereich der Pölnitzwiesen bereits umfangreiche Brückenbaumaßnahmen – Neu- bzw. Ersatzneubau für zwei Fußgänger- / Radwegbrücken inklusive kleinerer Wasserbaumaßnahmen – durchgeführt. Mit Beginn der Brückenbaumaßnahmen fand vor Ort ein Bürgertermin statt, bei dem sich Interessenten aus der Nachbarschaft zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Pölnitzwiesen informieren konnten. Der Umfang der wesentlichen Arbeiten im Abschnitt lässt sich zusammenfassen: Neutrassierung des Flussbetts auf rund 1.000 m mit einem naturnahen, geschwungenem (mäandrierenden) Gewässerverlauf Herstellung von Aufweitungsbereichen und Flusslaufverlegungen auf rund 750 m mit Auenstufe inklusive standortgerechter Bepflanzung und neuer Böschungssicherung Neu- bzw. Ersatzneubau zweier Fuß-/Radwegbrücken >> Brücke Pölnitzwiesen und Brücke Ilse-Krause-Steg, Neubau eines Begleit- und Wirtschaftsweges am linken Pankeufer zwischen Kappgraben und alter Industriebahnbrücke, Bau einer Fischwanderhilfe als Umgehungsgerinne (Tümpelpass) im Abschnitt Pölnitzwiesen, Bau einer Fischwanderhilfe als raue Sohlgleite unterhalb der Wiltbergstraßenbrücke im Abschnitt Ortskern Buch, Aufwertung mehrerer Teilabschnitte der Panke bis Landesgrenze durch Einbau ökologisch wirkender Strukturelemente in Gewässersohle und Böschung sowie Herstellung kleinerer Uferanrisse (Mindesthabitat), Bau von drei Furten zur Querung des neuen Pankeverlaufs für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rückbau der Sudauer Brücke und Neubau als Rohrdurchlass mit Anschluss an den Fernradweg Berlin – Usedom, Abschnittsweise Teilverfüllung des alten Flusslaufs der Panke, Umbau der Einmündung des Kappgrabens zu einem naturnahen Einlauf mit fischdurchgängigem Anschluss an die Panke, Sanierung schadhafter Böschungssicherungen an den 5 Schlossparkbrücken über die Panke, Rückbau einer bestehenden Sohlschwelle (Querbauwerk 14). In 2025 begann im Abschnitt Buch und Pölnitzwiesen nunmehr die Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen zum Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung. Die dafür notwendige Bauzeit wird voraussichtlich rund 24 Monate in Anspruch nehmen. Durch eine abschnittsweise Gliederung der Maßnahmen können die Eingriffe in den Naturraum sowie die Auswirkungen auf das Umfeld gezielt gesteuert werden. Die Bauarbeiten sind so konzipiert, dass die Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Eine vollständige Sperrung angrenzender Fuß- bzw. Radwegeabschnitte ist bisher nicht vorgesehen; lediglich im Bereich von Materialanlieferungen und bei unmittelbaren Erdarbeiten kann es zu kurzzeitigen, punktuellen Sperrungen kommen.

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Forstliches Vermehrungsgut im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.

WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) bis zum 31. Januar 2026 ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen galten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Herbarium Berolinense, Berlin (B)

The herbarium of the Botanic Garden and Botanical Museum Berlin-Dahlem (herbarium acronym: B) is the largest in Germany and holds a collection of more than 3.5 million preserved specimens. All plant groups – flowering plants, ferns, mosses, liverworts, and algae, as well as fungi and lichens – are represented in the collections which are worldwide in scope. Associated with the general herbarium are special collections of dried fruits and seeds, wood samples, and specimens preserved in alcohol. The collections of the herbarium are growing constantly through field research conducted by staff, and through gifts, acquisitions, and exchanges of specimens from other herbaria

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