Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Der Bebauungsplan Curslack 17 für das Gebiet des Ortskerns Curslack (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Foortstegel - Curslacker Deich - Westgrenze des Flurstücks 2799, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1781, Nordgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung Curslack - Curslacker Heerweg - Eggers-Mindt-Brücke - Dove- Elbe.
Der Bebauungsplan Curslack 20 für den Geltungsbereich zwischen dem Curslacker Deich, dem Curslacker Heerweg und der Dove-Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Curslacker Deich - Curslacker Heerweg - Dove-Elbe, Westgrenzen der Flurstücke 3384, 3383 und 3379 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.
Der Bebauungsplan Curslack 16 für den Geltungsbereich zwischen Curslacker Deich und Dove-Elbe im östlichen Bereich der Straße Auf der Böge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Curslacker Deich - Südgrenze des Flurstücks 2668 der Gemarkung Curslack - Dove-Elbe - Westgrenzen der Flurstücke 242 und 1645, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2329 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Allermöhe 28 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 25 an der Anschlussstelle Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Allermöher Deich - über das Flurstück 3075 - über das Flurstück 6925 - über das Flurstück 3073 - Nordostgrenze des Flurstücks 3073 - über das Flurstück 4580 (Allermöher Pumpwerksgraben) - über das Flurstück 3073 - Südwestgrenze des Flurstücks 3073 - Südost-, Südwest- und Südostgrenzen des Flurstücks 6925 der Gemarkung Allermöhe.
Der Bebauungsplan Moorfleet 13 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 1, nördlich der Straße Moorfleeter Hauptdeich zwischen der Bezirksgrenze und der Straße Moorfleeter Deich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Moorfleeter Hauptdeich - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A1- Moorfleeter Deich - Tatenberger Weg - Kneidenweg - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).
Der Bebauungsplan Curslack 15 für den Geltungsbereich östlich des Curslacker Brückendamms, zwischen Curslacker Deich und Dove-Elbe beiderseits der Straße Auf der Böge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dove-Elbe - Curslacker Brückendamm - Curslacker Neuer Deich - Curslacker Deich - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2330, Ostgrenze des Flurstücks 2885, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2438, Ostgrenzen der Flurstücke 2439, 1062 und 240 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 71 für den Geltungsbereich östlich der Wilhelmsburger Dove Elbe zwischen Hövelwettern, Brackwettern und Buschweide (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wilhelmsburger Dove Elbe - Nordgrenze des Flurstücks 8717, Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 8718 und 8705, Nordgrenze des Flurstücks 1269 (Langenhövel), über die Flurstücke 1308 (Niedergeorgswerder Deich), 5275, 1270, 1279 und 8784, Südgrenze des Flurstücks 5939, über die Flurstücke 1247, 1246, 1244, 9099, 9057 (Hövelpromenade) und 1241 der Gemarkung Wilhelmsburg.
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