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Reviere der Wegeaufsicht - Hamburg-Nord

Dieser Datensatz zeigt die Reviere der Wegeaufsicht im Bezirk Hamburg-Nord und enthält weitergehende Informationen wie den Reviernamen, Revierregion und Kontakt. Die Reviere ergeben sich aus Begehungsabschnitten, die im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht turnusmäßig begangen werden und Bestandteil des Verfahrens GIS-StraKo sind.

Umweltzonen in Niedersachsen

Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.

Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz Stadt Bremen - Gebietszonen

Darstellung der Gebietszonen I bis III nach § 2 MobBauOG HB Auszug aus dem Gesetz: "Das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen [...] wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse in folgende Gebietszonen eingeteilt: 1. in die Gebietszone I, welche das innere Stadtgebiet umfasst, 2. in die Gebietszone II, welche außerhalb der Gebietszone I die innenstadtnahen Quartiere sowie die Ortsteile Vegesack und Grohn umfasst und 3. die Gebietszone III, welche das übrige Stadtgebiet und die Außenbereiche einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven umfasst."

Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung - MR Hamburg-Mitte

Dieser Datensatz zeigt die Straßengräben und die zu mähenden Flächen, die sich in der Zuständigkeit der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befinden. Abgebildet werden zum einen die Flächentypen Bankette, Böschung und Wirtschaftsweg, und zum anderen die Straßengräben, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Die Straßengräben enthalten die Informationen: Stadtteil, Adresse, Zuständigkeit, Länge in m, Grundräumung und Bemerkung. Die Flächen beinhalten folgende fachliche Informationen: Stadtteil, Adresse, Flächentyp, Zuständigkeit, Fläche in m² sowie eventuelle Bemerkungen. Hinweis zur Datenvollständigkeit: Dieser Datensatz ist derzeit nicht vollständig. Einzelne Datenbestände oder Attribute fehlen oder sind noch nicht erfasst. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den unter Kontakt genannten Ansprechpartner.

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

Ladesäulen für E-Automobile

Ladesäulen für E-Automobile, Standorte im Saarland, Die Daten kommen von der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht bewusst nur die Ladepunkte, die den Anforderungen der LSV genügen, um somit ein besonderes Augenmerk auf die technische Sicherheit der Anlagen zu legen.

Verkehrszeichen Hamburg

Der Datensatz enthält Verkehrszeichen (VZ) nach den §§ 39 ff. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Hiervon ausgenommen sind a) temporäre VZ (z.B. Baustellen, Arbeitsstellen, saisonale Beschilderung), b) Fahrbahnmarkierungen, c) Einzelfälle, die aus bestimmten Gründen nicht erfasst wurden, sowie d) Beschilderungen, die keine Verkehrszeichen nach StVO darstellen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Durch einen Klick auf den Fußpunkt des skizzierten Pfostens (nicht auf das Verkehrszeichen selbst) können weitere Informationen zu jedem Verkehrszeichen abgerufen werden. Durch die Häufung von Verkehrszeichen an manchen Standorten sind Überlagerungen in Einzelfällen unvermeidlich, zur präzisen Nutzung steht alternativ der WFS-Dienst zur Einbindung in eine GIS-Software zur Verfügung. Das Datenmodell sieht vor, dass an einem Standort mehrere VZ aufgestellt sein können. Die Reihenfolge ist im Feld Sortierung erkenntlich (Sortierung=1 ist das oberste Verkehrszeichen). Im Feld Azimut ist die Richtung des Verkehrszeichens mit einer Gradzahl angegeben (0°= Nord, 90°=Ost, 180°=Süd, 270°=West). Hierbei gilt die Blickrichtung des Betrachters auf die Vorderseite des Schildes. In der 2D-Visualisierung wird diese Richtung durch einen liegenden Pfosten angedeutet, eine 3D-Visualisierung ist in Vorbereitung. Angeordnete Verkehrszeichen werden als einzelne Objekte erfasst, unabhängig davon, ob im Straßenraum ein oder mehrere Objekte auf einer physischen Metalltafel sichtbar sind. Doppelseitige Beschilderung kann auf einer oder zwei physischen Tafeln angebracht sein und wird in beiden Fällen als doppelseitig erfasst. In einzelnen Fällen werden im Feld vz_nr, Nummern oder Kürzel verwendet, die nicht Teil des offiziellen VZ-Kataloges sind. Digitale Wechselverkehrszeichen nach §39 Absatz 4 der StVO werden mit der vz_nr „wvz“ erfasst, verdeckte Schilder im Bereich des Hochwasserschutzes mit „hws“. Bei Beschilderung, die über dem Straßenraum angebracht ist (z.B. an einer Verkehrszeichenbrücke), wird die Mitte jedes einzelnen Schildes georeferenziert, dadurch entstehen Objekte, die scheinbar auf der Straße aufgestellt sind. Bei wegweisender Beschilderung und Verkehrszeichen mit veränderlichen Texten (z.B. zeitliche Beschränkungen) sind diese Texte in den meisten Fällen im Feld variabler_text oder unter Zielrichtung (links, geradeaus, rechts) hinterlegt. Eine weitere Unterteilung (z.B. halbrechts) erfolgt nicht.

Amtliche Basiskarte 1:5000 Land Bremen

Die Amtliche Basiskarte 1:5 000 (ABK5) ist eine Übersichtskarte, die eine Verbindung zwischen der großmaßstäbigen Liegenschaftskarte und der Topographischen Karte 1:25000 (TK25) herstellt. Wesentliche Inhalte: Gebäude, Gebäudenutzung, Straßen, Wege, Bodennutzung, Böschungen und Beschriftungen. Sie wird aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) abgeleitet. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Ausgabe: farbig, grau

MRH Pendlerverflechtungen

<b>Inhaltliche Erläuterung</b> <i>"Pendler sind in der Beschäftigungsstatistik alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Pendlerergebnisse stehen jährlich jeweils zum Stichtag 30.06. zur Verfügung. Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen. Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten. Der Wohnort des Beschäftigten stammt aus den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Die aktuelle Anschrift ist vom Arbeitgeber bei jeder Anmeldung mitzuteilen, eine Änderung der Anschrift erst in Verbindung mit der folgenden Jahresmeldung. Ist der Wohn- oder der Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, darf man ihn nicht zu den Pendlern zählen."</i> <b>Granularität der Daten</b> Zur Darstellung von Pendlerströmen wurden die einzelnen Gemeinden der Metropolregion zu größeren Gebieten zusammengefasst, basierend auf eigenen Berechnungen: <u>Städte- und Gemeindeebene</u> Der Begriff "Gemeinde" verweist hier z.T. auf übergeordnete Zusammenschlüsse von Gemeinden wie "Ämter" in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein oder "Samtgemeinden" in Niedersachsen. Mangels einer bundesweit einheitlichen Bezeichnung für diese Verwaltungsebene werden solche Zusammenschlüsse umgangssprachlich ebenfalls unter dem Begriff "Gemeinde" subsummiert. <u>Kreisebene</u> Gemeint sind (Land)Kreise und kreisfreie Städte, da beide Gebietsdefinitionen auf derselben Verwaltungsebene stehen. Hinweis: Aufgrund des Datenschutzes und der aktuellen Methodik werden Städte und Gemeinden mit weniger als zehn Ein- oder Auspendlern nicht dargestellt. Daher ergibt die Summenbildung der einzelnen Städte und Gemeinden eines Kreises/einer kreisfreien Stadt nicht zwangsläufig auch die Summe des jeweiligen Landkreises oder kreisfreien Stadt. <b>Datenquelle</b> Die Quelldaten, auf denen der vorliegende Datensatz beruht, wurden bei der Bundesagentur für Arbeit erworben. <b>Hinweise zu verwandten Geodiensten</b> Der zugehörige WMS-Geodienst (WMS MRH Pendlerverflechtungen) präsentiert ausgewählte Karten für das Jahr 2017 sowie 2019-2023. Einen umfassenderen Datenzugang bietet das Analysewerkzeug "Pendlerströme" aus dem MRH Geoportal. Dort sind momentan die Werte von 2017 hinterlegt. <b>Sonstige Hinweise</b> Auf Ebene der (Land)Kreise / kreisfreien Städte können die Quelldaten direkt bei der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden. Pro Jahr und Bundesland gibt es jeweils eine Excel-Tabelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=beschaeftigung-sozbe-krpend">Link</a> In diesen Excel-Tabellen finden sich auch genauere Erläuterungen zur Erhebungsmethode. Da sich von Jahr zu Jahr methodische Änderungen ergeben könnten, entnehmen Sie die Details am besten direkt aus besagten Tabellen. Die inhaltliche Erläuterung zu Beginn dieser Datensatzbeschreibung ist ein Auszug daraus (entnommen aus den Datentabellen 2017). Daten auf Gemeindeebene, wie sie diesem Datensatz zu Grunde liegen, müssen separat bei der Bundesagentur für Arbeit erworben werden.

Achtungsabstand nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss.

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