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Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Thüringen

Der Ermittlung der Landschaftszerschneidung für das Jahr 2015 erfolgte entsprechend der Definition nach Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). Es liegen die Geometriedaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM 25), zugrunde. Die Freiflächen, die 100 qkm² und größer sind, gehören zu den großen unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR).

Indikator: Landschaftszerschneidung

Die wichtigsten Fakten Mit den unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR) wird die Zerschneidung der Landesfläche durch Verkehrsachsen beschrieben. Im Jahr 2015 machten unzerschnittene, verkehrsarme Räume 23,5 % der Landfläche Deutschlands aus. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil bei 25,4 % zu halten. Welche Bedeutung hat der Indikator? Verkehr führt zu Zerschneidungen von Lebensräumen, zu Einträgen von Luftschadstoffen und Lärm. All dies beeinträchtigt die ⁠ Biologische Vielfalt ⁠. Für Menschen gehen Erholungsräume verloren. Die dem ⁠ Indikator ⁠ zugrunde gelegte Grenze von 100 Quadratkilometern (km²) stammt ursprünglich aus der sogenannten Erholungsvorsorge: Die Grenze wurde gewählt, weil innerhalb dieser Fläche akustisch und visuell weitgehend ungestörte Tageswanderungen unternommen werden können. Verkehrsarme Bereiche sind nicht automatisch naturnah. So machen verkehrsarme Bereiche in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mehr als 50 % der Landesfläche aus. Die Gründe hierfür sind vor allem die dünne Besiedelung dieser Bundesländer, weniger enge Verkehrsnetze und eine geringere Verkehrsbelastung besonders auf den Landes- und Kreisstraßen. Zudem sind diese Regionen vor allem durch Landschaften mit intensiver großräumiger Landwirtschaft geprägt. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2015 machten unzerschnittene, verkehrsarme Räume mit der Mindestgröße von 100 km² 23,5 % der deutschen Landfläche aus. Bei der vorhergehenden Ergebung 2010 waren es 23,2 %. 2015 ist somit eine geringfügige Erhöhung der Fläche der UZVR zu verzeichnen. Die ermittelten Ergebnisse zeigen jedoch eine gewisse räumliche Dynamik innerhalb der einzelnen Bundesländer. Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, die Landschaftszerschneidung zumindest konstant zu halten (⁠ BMU ⁠ 2007). Als Zielwert wurde der Zerschneidungsgrad des Jahres 2005 gewählt (25,4 %). Für das Jahr 2000 wurde noch ein Anteil von 26,5 % ermittelt. Allerdings waren die Berechnungsgrundlagen (gezählte Verkehrsstärken) für die Jahre 2000 und 2005 lückenhaft. Daher wurden die Verkehrsbelastungen des gesamten Straßennetzes ab dem Jahr 2010 mit Hilfe von Modellen ermittelt. Damit scheint eine bessere Vergleichbarkeit der UZVR von 2010 und 2015 gegeben. Eine nähere Analyse zeigt, dass der Indikatorwert wesentlich von der Verkehrsbelastung im nachgeordneten Straßennetz beeinflusst wird, das heißt von Belastungen abseits der Hauptverkehrsachsen. Der ⁠ Indikator ⁠ unterliegt somit gewissen Schwankungen, die von den gewählten Berechnungsmethoden abhängen. Dies muss bei der Bewertung der Zielerreichung berücksichtigt werden. Wie wird der Indikator berechnet? Für den ⁠ Indikator ⁠ wird der Anteil der Flächen, die nicht von größeren Verkehrsachsen zerschnitten sind, an der Gesamtfläche Deutschlands berechnet. Als zerschneidende Verkehrsachsen werden Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Fahrzeugen pro Tag, mindestens zweigleisige oder eingleisige elektrifizierte Bahnstrecken sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße gewertet. Diese Flächen können mit Hilfe von Geoinformationssystemen bestimmt werden. Um die Verkehrsstärke der Straßen vollständig zu bestimmen, sind Modellierungen und Zählungen (als Kalibrierungsgrundlage für die Modellierung) notwendig. Die Modellierungsmethoden sind für das Jahr 2010 bei Bosch & Partner et al. 2013 und für das Jahr 2015 bei SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH 2018 beschrieben. Die für den Sommer 2020 geplanten Zählungen konnten wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Seit Frühjahr 2021 werden nun die zugrunde liegenden Verkehrsmengenzählungen nachgeholt; danach folgen weitere Modellierungen und Berechnungsschritte. Literaturhinweis: Bosch & Partner et al. 2013: Bosch & Partner GmbH; Universität Kassel; TCI Röhling. Ökologische Risikoeinschätzung auf Bundesebene (Endbericht zum F+E-Vorhaben 3510 82 3100 im Auftrag des ⁠ BfN ⁠; unveröffentlicht, kann beim BfN angefordert werden) SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH 2018: Erstellung eines bundesweiten Straßennetzes mit modelltechnisch ermittelten Verkehrsbelastungen unter Verwendung der Straßenverkehrszählungen (SVZ) 2015 als Kalibrierungsgrundlage. – Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), 2018, 29 S.

unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) für LEP

Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten wurden für das Landschaftsprogramm erarbeitet und stellen ein Abwägungsergebnis dar. Daher unterscheiden sie sich von den in Karten dargestellten Ergebnissen der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820 ) Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen und Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR-Größe > 100 km², UZVR mit Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil, FFH-Anteil oder SPA-Anteil > 20 Prozent, NSG-Anteil > 8 Prozent, LSG-Anteil > 70 Prozent oder UZVR sind bezüglich der Erholungseignung beziehungsweise des Landschaftsbildes mit hoch oder sehr hoch bewertet. Diese UZVR sind im LEP 2013 als Ziele festgelegt.

unzerschnittene verkehrsarmen Räume (UZVR)

Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten sind Ergebnis der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820). Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen, Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR hat einen Nationalpark-Anteil, UZVR hat einen Naturpark-Anteil, UZVR hat einen Biosphärenreservat-Anteil, FFH-Anteil > 20 %, SPA-Anteil > 20 %, NSG-Anteil > 8 % oder LSG-Anteil > 70 %.

Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) in Nordrhein-Westfalen

Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außer-halb von Ortschafen sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wir-kung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2549 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.

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