Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Die Hydrologie der Landoberfläche wirkt an der Schnittstelle zwischen Boden, Vegetation und Atmosphäre. Sie hat dadurch Auswirkungen auf Nahrungsmittelproduktion, Wasserverfügbarkeit und Extremereignisse, wie Dürren und Überschwemmungen. Die Wechselwirkungen zwischen Land (Hydrologie) und Atmosphäre (Wetter) sind bisher nur ungenügend verstanden. Es ist insbesondere unklar, ob sich die Einflüsse der Landoberfläche auf Vegetation und Wetter durch die globale Erwärmung verstärken werden. Darüber hinaus ist nur wenig bekannt bezüglich des Übergangs von einem energielimitierten Regime, wo die Atmosphäre (Temperatur und Einstrahlung) das Land (Vegetationsproduktivität, Bodenfeuchte) beeinflusst, hin zu einem wasserlimitierten Regime, wo das Land (auch) die Atmosphäre beeinflusst. Um das Verständnis der Land-Atmosphäre-Wechselwirkungen zu verbessern, wird ein multivariater Ansatz mit der Analyse von Daten über Bodenfeuchte, Matrixpotential, Bruttoprimärproduktion, Verdunstung, Temperatur und Landoberflächencharakteristiken vorgeschlagen. Mit dieser umfassenden Methodik werden Land-Atmosphäre-Wechselwirkungen in Bezug auf ihre kurz- und langfristige Variabilität, sowie auf ihre Veränderungen im Kontext des Klimawandels untersucht. Ausserdem werden potentiell stark betroffene Regionen bestimmt. Desweiteren wird ein kritischer Bereich der Bodenfeuchte und/oder des Matrixpotentials identifiziert und charakterisiert, ab dem eine Wasserlimitierung von Vegetation oder Evapotranspiration auftritt. Ein Ergebnis dieser Analyse wird die Identifizierung eines dritten charakteristischen Matrixpotentials neben dem permanenten Welkepunkt und der Feldkapazität sein. Als Grundlage für diese Untersuchungen wird mittels eines Landoberflächenmodells von geeigneter Komplexität ein langfristiger, qualitativ hochwertiger hydrologischer Datensatz berechnet, welcher anhand von multivariaten Beobachtungen kalibriert wird. Dabei werden auch die Unsicherheiten des Datensatzes, sowie der multivariaten Beobachtungen, thematisiert. Die Resultate dieser Arbeit können helfen das Management von Wasserressourcen zu verbessern. Beispielsweise können Prognosen des Matrixpotentials in Verbindung mit dem identifizierten kritischen Bereich für eine intelligente Bewässerung von Pflanzen und Feldern verwendet werden. Eine Analyse von langfristigen Trends in Matrixpotential-, Bodenfeuchte- und Abflussdaten kann als Grundlage für langfristige Anpassungsmaßnahmen dienen. In einer weiteren Analyse werden Größenordnungen und Auftrittshäufigkeiten von Extremereignissen, wie Dürren und Überschwemmungen untersucht und in Verbindung mit entstandenen Sach- und Personenschäden gebracht. Diese Arbeit trägt zu den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen bezüglich der Bekämpfung von Hunger und einer nachhaltigeren Wassernutzung, den 'Europa 2020' Zielen der EU Kommission bezüglich nachhaltiger Energienutzung, und zum 'grand challenge' Wasserverfügbarkeit des Weltklimaforschungsprogramms bei.
Germany is obligated to report its national emissions of greenhouse gases, annually, to the European Union and the United Nations. Over 80 % of the greenhouse-gas emissions reported by Germany occur via combustion of fossil fuels. The great majority of the emissions consist of carbon dioxide. To calculate carbon dioxide emissions, one needs both the relevant activity data and suitable emission factors, with the latter depending on the applicable fuel quality and input quantities. In light of these elements' importance for emission factors, the German inventory uses country-specific emission factors rather than international, average factors. To determine such factors, one requires a detailed knowledge of the fuel compositions involved, especially with regard to carbon content and net calorific values. The present publication provides an overview of the quality characteristics of the most important fuels used in Germany and of the CO 2 emission factors calculated on the basis of those characteristics. Since annual greenhouse-gas emissions have to be calculated back to 1990, the study also considers fuels that are no longer used today. To that end, archival data are used. Gaps in the data are closed with the help of methods for recalculation back through the base year. Veröffentlicht in Climate Change | 29/2022.
Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).
Ausführungsphase Fußgängerinnen und Fußgänger sind auf Querungshilfen in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen angewiesen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In der Regel liegt die Errichtung von Querungshilfen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeboten, die Bezirksämter bei der Baudurchführung zu unterstützen. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Voraussetzung für die Übernahme der Leistung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist die Zustimmung der einzelnen Bezirke sowie das Vorliegen der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO). In einem ersten Paket haben die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow und Reinickendorf der Übernahme der zentralen Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung von ca. 40 Maßnahmen zugestimmt. Ziel ist es, durch die Bündelung von Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung Zeit und Kosten zu sparen sowie die Attraktivität für Mittelständische Bauunternehmen zu erhöhen. Dazu wurde 2021 ein erstes Maßnahmenpaket mit 40 Einzelmaßnahmen beschlossen und in 5 Baulose aufgeteilt. Der damit verbundene Umbau von Beleuchtungsanlagen erfolgte in 3 Baulosen. Die Baukosten werden durch das Programm „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (§ 50 MobG BE) vom Land Berlin finanziert. Die Investitionssumme aller Baumaßnahmen im ersten Paket beträgt ca. 3,5 Millionen Euro. Beruhend auf den durchweg positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen im ersten Paket begann im Juni 2023 die Planung/ Vorbereitung eines zweiten Maßnahmenpaketes mit ca. 180 Einzelmaßnahmen in allen Berliner Bezirken. Im September 2023 wurden dazu die ersten 15 Einzelvereinbarungen zwischen SenMVKU und dem Bezirk Lichtenberg unterzeichnet. Im Oktober 2023 folgten weitere 6 Einzelvereinbarungen mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Bis Ende Oktober 2023 wurden weitere Einzelvereinbarungen mit den Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte abgeschlossen. Insgesamt wurden so ca. 100 weitere Einzelmaßnahmen zwischen den Bezirken und dem Land Berlin vertraglich vereinbart. Maßnahmenpaket 1 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q3/2021, Bauende: Q2/2025 Im Zeitraum von 02.2021 bis 03.2025 wurden 45 Maßnahmen in Form von Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln und Fußgängerüberwegen bearbeitet. Baubeginn war im September 2021. Die Baulose 1 und 2 wurden 2022 abgeschlossen. Für Los 3 erfolgte der Baubeginn im Dezember 2022 (Bauende Mai 2024), Los 4 folgte im Mai 2023. Im August 2023 wurden die Planungsleistungen für das Maßnahmenpaket 1 abgeschlossen. Ab Oktober 2023 erfolgten die Ausschreibung und Vergabe von Los 5. Baubeginn war Anfang 2024. Bisher wurden ca. 44 Querungshilfen an die Bezirke übergeben. Mit einem Bauende der Maßnahmen aus Paket 1 ist voraussichtlich Mitte 2025 zu rechnen. Maßnahmenpaket 2 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q1/2024, Bauende: Q4/2028 Entsprechend den bisher vorliegenden Einzelvereinbarungen werden zurzeit weitere ca. 100 Einzelmaßnahmen „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ geplant. Ein erstes Paket (Los 6) mit 7 Einzelmaßnahmen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Pankow wurde im Februar 2024 beauftragt. Ein zweites Paket mit 10 Einzelmaßnahmen (Los 7) wurde im Juli 2024 beauftragt. Die Planung und Ausschreibung weiterer Baulose sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen (24 Einzelmaßnahmen) und Leistungen zur Bauüberwachung/ Bauoberleitung (33 Einzelmaßnahmen) erfolgte ebenfalls im Juli 202 . Im März 2025 erfolgte die Ausschreibung der Baulose 8 und 9 mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen. Die Planung / Vorbereitung der Baulose 11 – 14 erfolgt sukzessive. Bereits ab September 2024 konnten erste Maßnahmen aus Los 6 an die Bezirke Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow übergeben werden. Beendet Zurzeit in Ausführung Zurzeit in Planung/ Ausschreibung Vorplanung Bezirk Lichtenberg Massower Straße 42-44 (Maßnahmenpaket 1) Rummelsburger Straße/ Volkradstraße (Maßnahmenpaket 1) Rolandseck/ Waldowallee (Maßnahmenpaket 2) Sewanstraße östlich der Bernhard-Grzimek-Schule (Maßnahmenpaket 1) Genslerstraße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Große-Leege-Straße/ Gärtnerstraße (Maßnahmenpaket 2) Waldowstraße/ Konrad-Wolf-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (Maßnahmenpaket 1) Poelchaustraße/ Langhoffstraße (Maßnahmenpaket 1) Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke (Maßnahmenpaket 1) Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße (Maßnahmenpaket 1) Berolinastraße 8 (Maßnahmenpaket 1) Michaelkirchplatz/ Legiendamm (Maßnahmenpaket 1) Grenzstraße/ Neue Hochstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitenstraße 24 (Maßnahmenpaket 1) Usedomer Straße (3 Stück) zwischen Wattstraße und Hussitenstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitentraße/ Usedomer Straße (Maßnahmenpaket 1) Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße (Maßnahmenpaket 1) Neustädtische Kirchstraße südlich Reichstagufer (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Piesporter Straße/ Feltmannstraße (Maßnahmenpaket 1) Hauptstraße/ Goethestraße (Maßnahmenpaket 1) Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Dunckerstraße/ Stargarder Straße (Maßnahmenpaket 1) Buchholzer Straße/ Charlottenstraße (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße/ Uhlandstraße (Mauerweg) (Maßnahmenpaket 1) Gwv Grunowstraße 18 (Maßnahmenpaket 1) Alt-Karow/ Frundsbergstraße (Maßnahmenpaket 1) Brehmestraße/ Heynstraße/ Maximilianstraße (Maßnahmenpaket 2) Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher-Straße (Maßnahmenpaket 1) Roelckestraße 60 (Maßnahmenpaket 1) Tiroler Straße/ Toblacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Reinickendorf Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Buddestraße/ Königsweg (Maßnahmenpaket 1) Dianastraße 44-46 (Maßnahmenpaket 1) Berliner Straße 105 (Maßnahmenpaket 1) Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße (Maßnahmenpaket 1) Pankower Allee/ Semkensteig (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße 66 (Maßnahmenpaket 1) Humboldtstraße/ Lindauer Allee (Maßnahmenpaket 1) Gwv Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße (Maßnahmenpaket 1) Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreterpromenade (Maßnahmenpaket 1) Sandhauser Straße/ Rallenweg (Maßnahmenpaket 1) Hermsdorfer Damm 34 (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Steglitz-Zehlendorf Drakestraße/ Margretenstraße-Knesebeckstraße (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Leibnizstraße/ Pestalozzistraße (Südseite) (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Alte Jakobstraße/ Franz-Künstler-Straße (Maßnahmenpaket 2) Blücherstraße 42 (Maßnahmenpaket 2) Mühsamstraße/ Eckertstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Werneuchener-Str./ Küstriner Str (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Hannoversche Straße/ Hessische Straße (Maßnahmenpaket 1) Huttenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Huttenstraße/ Ufnaustraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenfelder Straße/ Chatronstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiltbergstraße/ Ludwig-Hoffmann-Quartier (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Dudenstraße/ Burgherrenstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 15 (Maßnahmenpaket 2) Marchlewskistraße/ Hildegard- Jadamowitz-Straße (Maßnahmenpaket 2) Adalbertstraße 73 (Maßnahmenpaket 2) Wühlischstraße/ Gryphiusstr (Maßnahmenpaket 2) Friedenstraße/ Platz der Vereinten Nationen (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Quedlinburger Straße/ Darwinstraße (Maßnahmenpaket 2) Quedlinburger Straße/ Goslaer Ufer (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Bernhard-Lichtenberg-Straße (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Geitelsteig (Maßnahmenpaket 2) Tempelhof- Schöneberg Wünsdorfer Straße/ Blohmstraße (Maßnahmenpaket 2) Treptow- Köpenick Dammweg Höhe Mauerweg (Heidekampgraben) (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chausse/ Gerosteig (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahnstraße/ Hohenzollerndamm (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Große-Leege-Straße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Wustrower Straße/ Prerower Platz (Maßnahmenpaket 2) Robert-Uhrig-Str._Massower Str (Maßnahmenpaket 2) Rudolff-Seiffert-Str.4-6 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Schulzendorfer Straße/ Kunkelstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Görlitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Möckernstraße/ Obentrautstraße (Maßnahmenpaket 2) Reichenberger Straße/ Lausitzer Straße 2 (Maßnahmenpaket 2) Wriezener Bahnhof 20 (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Muskauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lebuser Straße/ Ecke Palisadenstraße (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Wrangelstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Admiralstraße/ Kohlfurter Straße (Maßnahmenpaket 2) Alte Jakobstraße/ Ritterstraße 2 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Ahlener Weg 1/ Lippstädter Straße (Maßnahmenpaket 2) Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Baseler Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Potsdamer Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Buntzelstraße/ Zur Gartenstadt (Maßnahmenpaket 2) Müggelheimer Damm 101 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Neukölln Emser Str. / Ilsestr. (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburger Ufer (Maßnahmenpaket 2) Holtzendorffstraße/ Friedbergstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Johannisberger Straße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Sodener Straße (Maßnahmenpaket 2) Westfählische Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Giselastraße/ Leopoldstraße (Maßnahmenpaket 2) Rüdigerstraße/ Wotanstraße (Maßnahmenpaket 2) Simon-Bolivar-Straße/ Goeckestraße (Maßnahmenpaket 2) Werneuchener Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Wönnichstraße/ Lückstraße (Maßnahmenpaket 2) Franz-Jacob-Straße/ Max-Brunnow-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Brückenstraße/ Märkisches Ufer (Maßnahmenpaket 2) Dresdener Straße 31 (Maßnahmenpaket 2) Linienstraße 94 (Maßnahmenpaket 2) Nordbahnstraße/ Wilhelm-Kuhr-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schiffbauerdamm/ Albrechtstraße (Maßnahmenpaket 2) Wallstraße/ Inselstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenburger Chaussee 37A/ Beuthener Straße (Maßnahmenpaket 2) Börnestraße/ Langhansstraße (Maßnahmenpaket 2) Falkenberger Straße/ Gartentraße (Maßnahmenpaket 2) Pistoriusstraße 31/ Mirbachplatz (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Charlottenburger Straße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Streustraße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Lehderstraße (Maßnahmenpaket 2) Schivelbeiner Straße/ Seelower Straße (Maßnahmenpaket 2) Thulestraße/ Talstraße (Maßnahmenpaket 2) Maximilianstraße/ Brixener Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Mariannenstraße/ Georgenstraße (Maßnahmenpaket 2) Lorenzstraße/ Jägerstraße (Maßnahmenpaket 2) Körnerstraße/ Kniephofstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Boelckestraße/ Badener Ring (Maßnahmenpaket 2) Marienfelder Allee 128 – in Höhe Friedhof (Maßnahmenpaket 2) Monumentenstraße 13 (Maßnahmenpaket 2) Passauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Dardanellenweg östlich am Hellespont (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Dammweg/ E.-Lodemann-Straße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße 71/ Puderstraße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße/ Hänselstraße (Maßnahmenpaket 2) Köpenicker Straße 43 nördlich Semmelweisstraße (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee 174 (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee/ Willi-Sänger-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chaussee/ Landschaftspark/LM16 (Maßnahmenpaket 2) Fürstenwalder Allee/ Fichtenauer Straße (Maßnahmenpaket 2)
<p>Waldzustand: Kronenverlichtung </p><p>Wälder sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen vor Erosion und Lawinen, wirken regulierend im Wasserhaushalt, dienen dem Menschen als Ort für Erholung und liefern den Rohstoff Holz. Diese vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt und für den Menschen können nur gesunde Wälder erfüllen. Die Kronenverlichtung zeigt den Gesundheitszustand von Waldbäumen an.</p><p>Ergebnisse der Waldzustandserhebung</p><p>Die Abbildung „Entwicklung der mittleren Kronenverlichtung“ zeigt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=mittlere_Kronenverlichtung#alphabar">mittlere Kronenverlichtung</a> für die vier Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Buche, Eiche) in deutschen Wäldern sowie für die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“. Diese erfasst neben den Hauptbaumarten auch andere Laub- und Nadelbaumarten. Je kleiner die Werte für die Kronenverlichtung ausfallen – also je belaubter oder benadelter die Baumkronen – desto besser ist der Kronenzustand. Während bei den meisten Baumarten in den Jahren von 1990 bis 2017 überwiegend kein klarer Trend der Verbesserung oder Verschlechterung des Kronenzustands zu erkennen war, erhöhte sich die Kronenverlichtung in den Folgenjahren bis 2020 deutlich und ist auch aktuell auf einem vergleichbar hohen Niveau. Im Jahr 2024 lag die mittlere Kronenverlichtung der Buche bei 29 %; bei der Eiche bei 29 %. Die Fichte wies eine mittlere Kronenverlichtung von 27 % auf. Die Kiefer ist seit Beginn der 1990er Jahre die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Die mittlere Kronenverlichtung der Kiefer betrug im Jahr 2024 rund 23 %. Weitere Informationen zur Kronenverlichtung und zum Waldzustand finden Sie in den vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMLEH#alphabar">BMLEH</a>) veröffentlichten Themenseite zur <a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/waldzustandserhebung.html">Waldzustandserhebung</a> (WZE).</p><p>Im Jahr 2020 erreichte die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ den bislang höchsten Wert für die mittlere Kronenverlichtung seit Beginn der Erhebung im Jahr 1984. Durch die feuchtere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> des Jahres 2021 hat sich der Zustand der Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ leicht verbessert. Es ist jedoch nicht von einer generellen Erholung auszugehen, da die Waldökosysteme vielerorts langfristig geschädigt sind. Die mittlere Kronenverlichtung der Laubbäume liegt aktuell innerhalb der Schwankungsbreite der letzten 20 Jahre. Bei den Arten Kiefer und Fichte hat die mittlere Kronenverlichtung seit 2017 stark zugenommen.</p><p>Die in einigen Regionen Deutschlands eingetretenen schweren Waldschäden durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a> und Schädlingsbefall werden durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> „mittlere Kronenverlichtung“ nicht abgebildet. Die noch nie so hohen Absterberaten der Fichte im Jahr 2020, wie in den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Wald/ergebnisse-waldzustandserhebung-2020.html">Ergebnissen der Waldzustandserhebung 2020</a> dokumentiert, gaben jedoch einen Hinweis darauf.</p><p>Ursachen der Kronenverlichtung als Wirkungskomplex</p><p>Generell lassen sich die Kronenverlichtung und andere Schadsymptome an Waldbäumen nicht eindeutig auf einzelne Einflussfaktoren zurückführen. Es ist davon auszugehen, dass immer verschiedene abiotische und biotische, also vom Menschen verursachte und natürliche Faktoren als Schadursachen zusammenwirken. Wichtige Einflussgrößen sind:</p><p>Die einzelnen Faktoren wirken nicht unabhängig voneinander: So können zu hohe Stickstoffeinträge das Wachstum von Bäumen fördern, aber auch die Anfälligkeit gegenüber Witterungsextremen sowie Insekten- und Krankheitsbefall erhöhen. Auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> dürfte die Wirkung der einzelnen Faktoren beeinflussen.</p><p>Methodik der Waldzustandsbewertung</p><p>Die Bundesländer erheben jährlich den Waldzustand auf einem systematischen Stichprobennetz im Raster von 16 × 16 Quadratkilometer. Das Thünen-Institut für Waldökosysteme berechnet daraus das Ergebnis für Deutschland insgesamt. Um den Gesundheitszustand der einbezogenen Probebäume zu bewerten, schätzen Forstexperten vom Boden aus die Nadel- oder Blattverluste als Abweichungen von voll belaubten Baumkronen ein. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=mittlere_Kronenverlichtung#alphabar">mittlere Kronenverlichtung</a> ist der gewichtete Mittelwert der in 5-Prozent-Stufen geschätzten Kronenverlichtung aller Probebäume. Daneben werden weitere Schadsymptome erfasst. Die Erhebung erfolgt nach dem bundesweit abgestimmten <a href="https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn059504.pdf">Leitfaden</a> zur Waldzustandserhebung.</p><p>Ein Teil der Daten wird an das Internationale Kooperativprogramm zur Bewertung und Überwachung der Wirkung von Luftschadstoffen auf Wälder (ICP Forests) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNECE#alphabar">UNECE</a>) übermittelt. Das dafür europaweit abgestimmte Erhebungsverfahren wird in Teil IV des <a href="https://www.icp-forests.net/monitoring-and-research/icp-forests-manual">Methodenhandbuchs </a>des ICP Forests näher beschrieben.</p>
To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.
Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.
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|---|---|
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