Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Darstellung der förderfähigen, erschließenden Waldwege im Land Brandenburg. Dabei wird unterschieden zwischen bereits realisierter und noch möglicher Förderung.