s/zinnorganische-verbindung/Zinnorganische Verbindung/gi
Rüdel, Heinz; Lepper, Peter; Steinhanses, Jürgen; Schröter-Kermani, Christa Environmental Science & Technology 37 (2003), 9, 1731-1738 In archived samples from the German Environmental Specimen Bank, organotin compounds including tributyltin (TBT) and triphenyltin (TPT) as well as their degradation products were quantified. Biota samples from North Sea and Baltic Sea areas were analyzed by gas chromatography/atomic emission detection-coupling after extraction and Grignard or ethylborate derivatization. TBT and TPT were detected in nearly all samples. A decrease of TPT contamination was observed in bladder wrack, common mussels, and eelpout muscle tissues in the period 1985-1999. In this period, TPT concentrations in North Sea mussels decreased from 98 to 7 ng/g (as organotin cation concentration in wet tissue). Concentrations of TBT remained relatively constant with 17 ± 3 ng/g for mussels from a site with nearby marine traffic and 8 ± 2 ng/g for a more remote area. The results reflect that TBT is still used an a biocide in antifouling paints whereas the use of TPT as a co-toxicant in such preparations had been ceased in the 1980s. The fact that the use of TBT in antifouling paints was banned in 1991 for small boats within the European Community seems not to have resulted in a decrease of TBT levels in marine biota. doi: 10.1021/es026059i
Rüdel, Heinz; Steinhanses, Jürgen; Müller, Josef; Schröter-Kermani, Christa Umweltwiss. Schadst. Forsch. 21 (2009), 3, 282-291 Organozinnverbindungen werden als Biozide, Kunststoffadditive und Katalysatoren eingesetzt. Bezüglich der Umweltrelevanz am wichtigsten sind Tributylzinn- (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT), die bei Einträgen in Gewässer über eine hohe Toxizität verfügen und endokrine Wirkungen in Muscheln und Schnecken auslösen können. TBT wurde hauptsächlich als Antifouling-Wirkstoff in Schiffsanstrichmitteln eingesetzt. Diese Anwendung ist seit 1989 in Deutschland für Schiffe mit weniger als 25 m Länge untersagt. Seit 2003 ist in der Europäischen Union (EU) eine Richtlinie in Kraft, die die Anwendung von organozinnbasierten Antifouling-Anstrichen generell verbietet. Die hier vorgestellten Untersuchungen sollten überprüfen, ob die erlassenen Verbote zu einer Reduktion der Einträge in die marine Umwelt geführt haben. Für die Untersuchung wurden tiefgefrorene Homogenatproben von Miesmuscheln (Mytilus edulis) und Muskulatur von Aalmuttern (Zoarces viviparus) aus Nord- und Ostsee aus dem Archiv der Umweltprobenbank verwendet. Die Organozinnverbindungen wurden aus den biologischen Proben mit n-Hexan extrahiert und anschließend mit Natriumtetraethylborat derivatisiert. Nach kapillargaschromatografischer Trennung wurden die Derivate mit einem Atomemissionsdetektor quantifiziert. Zusammen mit einer früheren Untersuchung (Rüdel et al. 2003) umfassten die Zeitreihen Miesmuschel- und Fischmuskulaturproben der Jahre 1985 bis 2006. Die Daten zeigen, dass die TBT-Gehalte bis Ende der 1990er-Jahre unverändert blieben (z. B. in Miesmuscheln aus dem Jadebusen/Nordsee: 17 ± 3 ng/g Frischgewicht, FG). Offensichtlich zeigte das seit 1989 in Deutschland geltende Verbot der TBT-Anwendung bei kleinen Schiffen in dieser Meeresregion keine Wirkung, da hier der Verkehr mit großen Schiffen dominiert. Der weitere Verlauf der Zeitreihen belegt jedoch, dass die TBT-Konzentrationen in Miesmuscheln und Aalmuttern nach 2003, als die EU-Richtlinie zum generellen Verbot der Organozinnverbindungen in Kraft trat, signifikant abnehmen. 2004 und 2005 wurden in den Muscheln aus dem Jadebusen nur noch TBT-Gehalte von 14 bzw. 6 ng/g FG gefunden. In Aalmuttern aus derselben Region sanken die Gehalte an TBT zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2006 auf ca. 30 % des Ausgangswertes. Auch für TPT, das zeitweise ebenfalls als Antifouling-Wirkstoff eingesetzt wurde, sind deutliche Abnahmen in Muscheln und Fischen zu beobachten. Der statistisch signifikante Rückgang der OZV-Belastungen in den untersuchten Nordseeregionen wird durch Messungen in Muscheln und Fischen von einem küstennahen Ostseestandort bestätigt. Insgesamt belegen die Untersuchungen den Erfolg der regulatorischer Maßnahmen zur Minderung der Einträge von Organozinnverbindungen in die aquatische Umwelt. Trotz der Reduktion zeigen die Gewebekonzentrationen aber auch, dass OZV nach wie vor Relevanz als marine Schadstoffe haben. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen ergibt, dass diese noch über der im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Umweltqualitätsnorm von 0,2 ng/l liegen. Auch von OSPAR publizierte Bewertungskriterien (Environmental Assessment Criteria, EAC; 2,4 ng/g FG) werden aktuell noch überschritten. Insofern sind schädliche Wirkungen auf marine Organismen durch TBT nicht auszuschließen. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, ob die abnehmenden Trends andauern. Hierzu sollte eine empfindlichere Methode wie z. B. speziesspezifische Isotopenverdünnungsanalytik verwendet werden, um niedrigere Bestimmungsgrenzen zu erreichen und die inzwischen abgesunkenen Konzentrationen mit ausreichender Sicherheit quantifizieren zu können. doi: 10.1007/s12302-009-0039-3
Eine großflächige Untersuchung zeigt erstmals im großen Maßstab das ökologische Risiko durch Chemikalieneinträge für mehrere Tausend europäische Gewässer: Die chemische Belastung stellt für rund die Hälfte der europäischen Gewässer ein ökologisches Risiko dar. Bei rund 15 Prozent könnten sogar akut toxische Effekte auf Gewässerorganismen auftreten. Untersucht haben die Wissenschaftler aus Landau und Leipzig mit den französischen und schweizerischen Kollegen EU-weite Überschreitungen von Risikoschwellen in den Einzugsgebieten großer Gewässer wie Donau und Rhein. Für diese Flussgebietseinheiten wurde berechnet, in welchem Maße die Risikoschwellen für die drei Organismengruppen Fische, Wirbellose und Algen/Primärproduzenten in den vergangenen Jahren überschritten wurden. Die analysierten Daten stammen aus der behördlichen Überwachung. Der Eintrag der Chemikalien in die Gewässer erfolgt größtenteils durch die Landwirtschaft und städtische Kläranlagen. Pestizide stellen mit Abstand die stärkste Belastung für die Gewässer dar, allerdings treten auch Organozinnverbindungen, bromierte Flammschutzmittel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die aus Verbrennungsprozessen resultieren, in bedenklichen Konzentrationen auf.
Organozinnverbindungen werden als Biozide, Kunststoffadditive und Katalysatoren eingesetzt. Vor allem Tributylzinn- (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT) haben als Bestandteil von Antifouling-Anstrichen von Schiffen zu Problemen in Gewässerökosystemen geführt. Beide Stoffe sind hoch toxisch und endokrin wirksam. Nach dem teilweisen Verbot von TBT in Schiffanstrichen 1989 und dem EU-Verbot aller Organozinnverbindungen für diese Anwendung im Jahr 2003 sanken die Belastungen von Brassen aus deutschen Fließgewässern und von Miesmuscheln und Aalmuttern aus Nord- und Ostsee. Abbauprodukte von TBT und TPT (die entsprechenden di- und mono-substituierten Verbindungen) wurden meist nur in geringen Konzentrationen nachgewiesen, obwohl sie teilweise auch für andere Zwecke industriell genutzt werden, beispielsweise als Katalysatoren. Wegen seiner hohen Toxizität und endokrinen Wirksamkeit auf Muscheln und Schnecken wurde TBT 1989 in Deutschland und 1990 EU-weit in Antifoulinganstrichen von Schiffen unter einer Länge von 25 m verboten. Seit 2003 wurde das Verbot auf Organozinnverbindungen in Antifouling-Anstrichen für alle Schiffstypen ausgedehnt. TPT wurde schon seit etwa Mitte der 1980er-Jahre nicht mehr für diesen Zweck eingesetzt. Um die Wirkung der Stoffverbote zu überprüfen und die Belastung von wasserlebenden Organismen zu erfassen, wurden Brassen aus fünf deutschen Fließgewässern und Miesmuscheln und Aalmuttern aus der Nordsee und Ostsee im Rahmen eines retrospektiven Monitorings untersucht. Zwischen 1993 und 2003 weisen Muskulaturen von Brassen aus der Unterelbe (Blankenese) mit 185 bis 481 ng TBT/g Frischgewicht (FG) und 8 bis 253 ng TPT/g FG die höchsten Belastungen auf. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Probenahmefläche Blankenese stark durch den Hamburger Hafen und die mit den Docks verbundenen Arbeiten beeinflusst ist. Als Folge des Verbots nahm die TBT-Belastung von Brassen zwischen 1993 und 2003 an allen Probenahmeflächen in Deutschland um 50 bis 90% ab. Auch die TPT-Konzentrationen in Brassen sanken, wobei die Konzentrationen jedoch nur zum Teil mit der Verwendung in Schiffsanstrichen korrelieren (Blankenese). An anderen Standorten scheinen die TPT-Gehalte eher mit dessen Anwendung in Fungiziden zusammenzuhängen. Die TBT-Belastung von Miesmuscheln und Aalmutter aus Nord- und Ostsee blieb bis Ende der 1990er Jahre unverändert. Da in Meeresregionen der Verkehr großer Schiffe dominiert, zeigte das seit 1989/1990 geltende Verbot von TBT in Antifouling-Anstrichen von Schiffen unter einer Länge von 25 Metern hier offenbar keine Wirkung. Erst nachdem 2003 das generelle Verbot von Organozinnverbindungen in Kraft trat, nahmen die TBT-Gehalte in Miesmuscheln und Aalmuttern deutlich ab. Die Untersuchungen belegen den Erfolg der regulatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der Organozinn-Einträge in die aquatische Umwelt. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen zeigt jedoch, dass Organozinnverbindungen nach wie vor die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie abgeleitete Umweltqualitätsnorm von 0,2 ng/L überschreiten und somit eine weitere Überwachung notwendig ist. Aktualisiert am: 12.01.2022 Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche
Koschorreck, Jan; Heiss, Christiane; Wellmitz, Jörg; Fliedner, Annette; Rüdel, Heinz Environ Sci Pollut Res Int. (2014) , online 27. April 2014 Since the 1970s, environmental specimen banks (ESB) have emerged in many countries. Their highly standardised sampling and archiving strategies make them a valuable tool in tracing time trends and spatial distributions of chemicals in ecosystem compartments. The present article intends to highlight the potential of ESBs for regulatory agencies in the European Union (EU). The arguments are supported by examples of retrospective monitoring studies conducted under the programme of the German ESB. These studies have evaluated the success of regulatory and industry provisions for substances of concern (i.e. PCB, polybrominated diphenyl ethers, perfluorinated compounds, alkylphenol compounds, organotin compounds, triclosan/methyl-triclosan, musk fragrances). Time trend studies revealed for example that levels of organotin compounds in marine biota from German coastal waters decreased significantly after the EU had decided on a total ban of organotin-based antifoulings in 2003. Similarly, concentrations of commercially relevant congeners of polybrominated diphenyl ethers decreased in herring gull eggs from the North Sea only after an EU-wide ban in 2004. The data presented demonstrate the usefulness of ESB samples for (retrospective) time trend monitoring and underline the benefit of a more intensive cooperation between chemicals management and specimen banking. doi:10.1007/s11356-014-2897-5
Um die Qualität von Gewässern detailliert beurteilen zu können, treten immer mehr – neben den etablierten und unverzichtbaren Betrachtungen der Kompartimente Wasser und Sedimente/Schwebstoffe – sogen. Biota-Untersuchungen in den Vordergrund. Was ist unter dem Begriff „Biota“ zu verstehen? Bestimmte Schadstoffe haben das Bestreben sich in aquatischen Organismen anzureichern (Bioakkumulation). Durch eine chemische Analyse von Gewebeproben aquatischer Organismen kann nachgewiesen werden, welche der im aquatischen System vorhandenen Schadstoffe besonders bioverfügbar sind. Selbst Schadstoffe, die im Wasser oder im Sediment in nur sehr geringen Konzentrationen vorliegen, können unter bestimmten Bedingungen zu einer hohen Belastung in den Geweben von Lebewesen. Für diese Betrachtungsweise sind Fische ein besonders geeigneter und wichtiger Bioindikator. Biota-Untersuchungen sind inzwischen auch zu einem festen Bestandteil der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geworden, nämlich durch die Veröffentlichung der EG-Richtlinie 2008/105/EG (Dezember 2008) und insbesondere mit Inkrafttreten der Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Juli 2011). Von der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim des NLWKN sind in Zusammenarbeit mit den Fischereibiologen der Abteilung Binnenfischerei des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in den vergangenen Jahren in ausgewählten Gewässern Niedersachsens Fisch-Untersuchungen durchgeführt worden. Diese entsprechen selbstverständlich auch den Anforderungen der EG-WRRL. Bei den Biota-Untersuchungen sind neben den Schwermetallen und Arsen, zinnorganischen Verbindungen, schwerflüchtigen Halogenverbindungen (z.B. Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien) auch bromierte Diphenylether, ausgewählte Arzneimittel und weitere organische Schadstoffe berücksichtigt worden. Die bisher zu diesem Thema veröffentlichten Berichte finden Sie im NLWKN-WebShop bzw. stehen als Download zur Verfügung. (nicht vollständig barrierefrei)
Lepper, Peter; Sohn, Holger; Steinhanses, Jürgen; Böhmer, Walter; Wenzel, Andrea Berlin: Umweltbundesamt, 2001. -176; Texte Nr. 06/2001, UBA-FBNr: 000020, Förderkennzeichen: 297 63 155 Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden analytische Methoden zur quantitativen Bestimmung von organischen Zinnverbindungen (Tributylzinn; TBT; Dibutylzinn, DBT, Monobutylzinn, MBT; Triphenylzinn, TPhT), Alkylphenolen (4-Nonylphenol, 4NP; 4-tert.-Octylphenol, 4tOP) und Alkylphenolethoxylaten (4-Nonylphenolmonoethoxylat, 4-tert.-Octylphenolmonoethoxylat) sowie Bisphenol A (BPhA) in biologischen Matrices adaptiert und weiterentwickelt. Die Methoden wurden in Form von Standardarbeitsanweisungen (SOP) dokumentiert. Mit diesen Methoden wurden Proben aus der Umweltprobenbank des Bundes analysiert. Aus marinen Ökosystemen der Nord- und Ostsee wurden Blasentang, Miesmuschel, Aalmuttermuskulatur, Silbermöwenei und aus limnischen Ökosystemen (Elbe, Mulde, Saale, Rhein, Saar, Bornhöveder Seengebiet) Dreikantmuschel und Brassenmuskulatur verschiedener Jahrgaenge analysiert. Zinnorganische Verbindungen: Als Hauptkontaminanten wurden TBT und TPhT (max. 385 bzw. 86 Mikrogramm Sn/kg Matrix) detektiert. Die Werte für DBT und MBT lagen bei maximal 14 bzw. 9 Mikrogramm Sn/kg. Die höchsten Werte für DPhT wurden mit 13 Mikrogramm Sn/kg gemessen. Am höchsten belastet waren Brassenmuskulatur und Dreikantmuschel aus der Elbe. Alkylphenole : In der Regel lagen die Gehalte an 4NP und 4NP1EO sowohl in den marinen, als auch in den limnischen Ökosystemen oberhalb der Gehalte von 4tOP und 4tOP1EO. In den marinen Proben war die Miesmuschel höher belastet als die anderen Matrices. Die Gehalte in den Proben aus limnischen Ökosystemen lagen deutlich höher als die der Proben aus den marinen Ökosystemen. Die höchste Konzentration wurde mit 324 Mikrogramm/kg Frischgewicht für 4NP1EO in Brassenmuskulatur in der Saar bei Güdingen gemessen. Bisphenol A: Der Gehalt an BPhA in den untersuchten Proben war durchweg gering. Die Analysen ergaben in Dreikantmuschel Konzentrationen von 1-2,5 Mikrogramm BPhA/kg; nur am Standort Rehlingen (Saar) wurde ein deutlich höherer Wert von ca. 5 Mikrogramm/kg nachgewiesen. Die BPhA-Konzentration in Brassenmuskulatur lag überwiegend unterhalb der Bestimmungsgrenze (BG). Der geringste Gehalt an BPhA im marinen System fand sich in der Miesmuschel (Konzentration < BG); im Blasentang wurden ca. 1-2 Mikrogramm/kg nachgewiesen. Die Konzentrationen im Silbermöwenei und in der Aalmuttermuskulatur lagen bei ca. 2,5 Mikrogramm/kg. Zum Forschungsbericht Organische Zinnverbindungen, Alkylphenole und Bisphenol A in marinen und limnischen Biota der Umweltprobenbank
1 Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit Schadstoffen im Grund- wasser und Oberflächenwasser in Sachsen-Anhalt aus diffusen und Punktquellen (2015 – 2021) und Mandat der Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ 1. Veranlassung und Zielstellung Das „Schadstoffkonzept des Landes Sachsen-Anhalt 2010 – 2012 (verlängert bis 2014)“ hat in Verbindung mit einem entsprechenden Mandat eine Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ beauftragt, die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maß- nahmenvorschlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper vorzunehmen. Das Mandat endet am 31.12.2014. Dieses Konzept dient der Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und der Erteilung des Mandates für die Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ für den Zeitraum 2015 - 2021. 2. Ausgangssituation Schadstoffkonzept 2010 - 2014 Mit Sachstandsbericht vom 30.6.2014 zieht der federführend in der Ad- hoc- AG „Schadstof- fe“ tätige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Fazit, dass die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maßnahmenvor- schlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper für den zweiten Bewirtschaftungsplan gemäß Mandat abgeschlossen ist. Damit hat die Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ in Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungsplans die Schadstoffquellen weitgehend identifiziert, bewertet und wo möglich konkrete Maßnah- men vorgeschlagen (Schlüsselstollen, Spittelwasser, Ökologische Großprojekte Bitterfeld Wolfen, Buna/Leuna, Handlungsempfehlungen des Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe). Die Zustandsbewertung zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan hat ergeben, dass auch nach dem ersten Bewirtschaftungszeitraum in den Gewässern Sachsen-Anhalts Umweltqua- litätsnormen der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässer- Verordnung1 und der Anlage 2 der Grundwasser- Verordnung2 überschritten werden. Aus diesem Grund waren Maßnahmen vorzusehen. Die in Tabelle eins aufgeführten Maßnahmen der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ sind dazu in den aktualisierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eingeflossen. 1 Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 setzt, "Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“ um, die am 16.12.2008 verabschiedet wurde um (EU-RL 2008/105/EG). 2 Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9.11.2010 setzt bundeseinheitlich die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Tochterrichtli- nie nach Artikel 17 der EG-WRRL) um. 2 Wasser- körper Grund- wasser- körper Anzahl der Wasserkörper mit Über- schreitung der UQN 2Belastungs- schwerpunktMaßnahmenvorschlag für den zwei- ten Bewirtschaftungsplan Punktquellen (Altlasten Bitterfeld und Buna/ Leuna)4Diffuse Quellen: Pflanzen- schutzmittel Diffuse Quellen: Arsen Geogene Hintergrund- belastungMaßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Monitoring und Ursachenermittlung 1 Oberflä- chenwas- serkörper 7 4Diffuse Quellen: Pflanzenschutzmittel 11Altlasten/ Altbergbau 12Schadstoffeinträge von oberhalb durch andere Bundeslän- der (Metalle und Organozinn) Ubiquitäre Belastun- gen: PAK Ubiquitäre Belastun- gen: Organozinn Ubiquitäre Belastun- gen: Quecksilber Belastungsquelle unklar 30 16 335 29 4 Sedimentbelastung Monitoring und Fortschreibung der me- thodischen Herangehensweise für die Ableitung der Hintergrundwerte im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Maßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die LAF; Vorschlag für die Begründung weniger strenger Umweltziele liegt für zwei Wasserkörper vor (Spittelwasser, Schlüsselstollen) Für weitere OWK soll im zweiten Be- wirtschaftungszeitraum die Ableitung von Maßnahmen/ die Begründung von Umweltzielen erfolgen Abstimmung möglicher Maßnahmen bzw. weniger strenger Umweltziele mit TH und SN während des zweiten Be- wirtschaftungszeitraums Keine Maßnahmen geplant Keine Maßnahmen geplant Konzept zum Umgang mit Quecksilber der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Monitoring und ggf. Ursachenforschung bzw. Ursacheneingrenzung im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Feinsedimentmanagement Muldestausee (Konzept) Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Staustufen Saale (Konzept) ein- schließlich Vorhäfen - Seitenstrukturen Saale - Unterlauf Bode - Seitenstrukturen Elbe uh. km 300 - Buhnenfelder Elbe uh. Km 350 - Urbane Flächen 3 Tabelle 1: Maßnahmen der Ad- hoc- AG Schadstoffe 3. Ableitung weiterer Arbeitsschritte 2015 - 2021 Zur Verminderung der Belastung der Sedimente von Oberflächengewässern hat die Fluss- gebietsgemeinschaft Elbe ein nationales Sedimentmanagementkonzept aufgestellt, dass in das Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingeflossen ist. Es enthält Handlungsempfehlungen, die im zweiten Bewirtschaftungszeit- raum umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzung vorzubereiten ist. Daraus leitet sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf ab, der eine Fortschreibung des Schadstoffkon- zeptes begründet. Folgearbeiten für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum betreffen die in Tabelle eins aufgeführten Positionen (insbesondere weitere Arbeitsschritte nach erfolgtem Monitoring, Ursachenermittlung oder Konzepterstellung). Die Planungen dazu sollen weiter unter dem Dach der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ gebündelt werden. Neben dem in der Tabelle aufgeführten weiteren Handlungsbedarf, gibt es weitere wichtige Gründe für die Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes: 3 -Mit der geänderten UQN- Richtlinie3, die bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist und deren Umweltqualitätsnormen ab 2018 Geltung entfalten, werden geänderte Umweltqualitätsnormen und neue Umweltqualitätsnormen für verschiedene Stoffe festgelegt. Zur weiteren Nutzung der Ergebnisse des Schadstoffkonzeptes sind für Stoffe mit geänderten Umweltqualitätsnormen die bisher vorliegenden Ergebnisse entsprechend aufzuarbeiten. Für „neue“ Stoffe sind die Bearbeitungsschritte 1 – 4 des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ggf. weitere Bearbeitungsschritte durchzuführen. -Handlungsbedarf geht auf die insgesamt besondere Belastungssituation in Sachsen- Anhalt zurück, die zu einem großen Teil aus Altlasten und Altbergbau resultiert. Es ist einzuschätzen, dass auch nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum Defizite bei den altlasten- und bergbaurelevanten Parametern bestehen. Diese Einschätzung be- ruht auch auf dem Umstand, dass Maßnahmen gegen Altlasten und bergbaurelevan- te Belastungen zum Teil sogenannte Ewigkeitsaufgaben sind, deren Wirkung sehr langfristig einsetzt. Gleichwohl müssen machbare Maßnahmen umgesetzt werden. -Für verschiedene ubiquitäre Schadstoffe sind zu den in der Tabelle aufgeführten De- fiziten Maßnahmen zu definieren oder die Bewirtschaftungsziele abzusenken. Dazu soll zunächst deutschlandweit das Vorgehen auf Ebene der Länderarbeitsgemein- schaft Wasser abgestimmt (Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungszie- le) und für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzt werden. -Begleitende Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gewässer- entwicklungskonzepten und der Umsetzung wasserbaulicher Projekte in Gebieten mit Sedimentbelastungen erforderlich. Die UQN-Richtlinie ist geändert durch die RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLA- MENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik.
Leistungsverzeichnis Wasseranalytik Stand: 01.01.2016 1 Inhalt Seite Teil 1 Allgemeine Informationen 3 Teil 2 Probenahme, vor-Ort-Messungen 2.1 vor-Ort-Messungen 2.2 Probenahme 5 5 Teil 3 Wasseranalytik 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Physikalische und physikalisch-chemische Kenngrößen Anionen Kationen Gasförmige Bestandteile Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 3.6.6 3.6.7 3.6.8 3.6.9 3.6.10 3.6.11 3.6.12 3.6.13 3.6.14 3.6.15 3.6.16 PCB-Kongenere Chlorbenzene Chlorpestizide BTEX – Aromaten und weitere flüchtige Verbindungen LHKW - Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe PAK - Polyaromatische Kohlenwasserstoffe Pflanzenbehandlungsmittel GC-MS) Pflanzenbehandlungsmittel (LC-MS-MS) Nitro- und Chlornitroaromaten Organozinnverbindungen Komplexbildner Arzneistoffe Alkylphenole Haloether und polybromierte Diphenylether Chloralkane PS-miniBG 3.7 Biologische Untersuchungen 3.7.1 Mikrobiologische Verfahren 3.7.2 Photometrische Verfahren 3.7.3 Testverfahren mit Wasserorganismen - Toxizitätstests 6 6 7 8 9 11 11 11 11 12 12 13 13 15 17 17 17 17 18 18 18 19 19 19 19 19 Teil 4 Feststoffanalytik 4.1 Eluatherstellung 4.2 Feststoffe 4.2.1 Physikalisch - chemische Größen 4.2.2 Kationen und Phosphor 4.2.3 Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen 4.2.4 Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen 4.2.4.1 PCB-Kongenere 4.2.4.2 Organochlor Pestizide 4.2.4.3 Chlorbenzene 4.2.4.4 BTEX – Aromaten 4.2.4.5 LHKW - Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe 4.2.4.6 PAK - Polyaromatische Kohlenwasserstoffe 4.2.4.7 Chlorphenole 4.2.4.8 Organozinnverbindungen 4.2.4.9 Polybromierte Diphenylether 20 20 20 20 21 21 21 22 22 23 23 24 25 25 26 Anhänge Zertifikate der Laborstandorte Magdeburg, Wittenberg, Halle 2 Teil 1 – Allgemeine Informationen – Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvolles Handeln im Umweltschutz und stellt eine Vorsorgemaßnahme des Staates dar. Für Entschei- dungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind, ist die genaue Kenntnis der Situation notwendig. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hält aus diesen Gründen einen Sachbereich Wasseranalytik vor. In diesem Sachbereich sind leistungsfähige Laboratorien inte- griert, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in verschiedenen Umweltbereichen durchführen. Die ermittelten Daten fließen ein in die komplexe Bewertung des Zustandes der Gewässer im Rahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes, der durch den Landesbetrieb für Hochwas- serschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wahrgenommen wird. Die Umweltlabore wurden Anfang der 90er Jahre aus Einrichtungen der Wasserwirtschaft und der Umweltverwaltung der ehemaligen DDR gebildet und haben sich als eigenständige Fachbe- reiche in den Staatlichen Ämtern für Umweltschutz umfangreiche Fachkenntnisse und Erfah- rungen zur behördlichen Überwachung auf dem Gebiet des Umweltschutzes angeeignet. Nach Auflösung der Staatlichen Ämter für Umweltschutz zum 31.12.2001 wurden diese Bereiche un- terschiedlichen Landeseinrichtungen in Sachsen-Anhalt zugeordnet und zum 01. Mai 2003 zum Gewässerkundlichen Landesdienst des Landes Sachsen-Anhalt im Landesbetrieb für Hoch- wasserschutz und Wasserwirtschaft zusammengeführt. Mit diesem Schritt wurde dieses Fach- wissen an einer Stelle des Landes konzentriert. Der Sachbereich ist wie folgt organisiert: OrganisationseinheitStandortKontakt Leitung des Sachbereiches06886 Lutherstadt Wittenberg Sternstraße 52 aHerr Dr. Tom Schillings (03 91) 5 81-1115 Tom.Schillings@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Magdeburg39104 Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 5Herr Dr. Tom Schillings (03 91) 5 81-11 15 Tom.Schillings@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Wittenberg06886 Lutherstadt Wittenberg Sternstraße 52 aFrau Sita Kaatzsch (0 34 91) 46 71-2 01 Sita.kaatzsch@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de Labor Halle06132 Halle (Saale) Willy-Brundert-Straße 14Herr Roland Marx (03 45) 54 84-2 20 Roland.Marx@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de 3
Ohne Umweltanalytik ... Allgemeines Allgemeines Wasser ist die Grundlage des Lebens und damit ein essentieller Naturstoff. Deshalb ist die Wasserqualität von hoher Bedeutung für alle Lebewesen und ihre Umwelt. Zu hohe Konzentrationen der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in aquatischen Lebensräumen führen zur Gewässereutrophierung zur Überdüngung der Gewässer, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Weitere Gefahr droht von zahlreichen eingetragenen Chemikalien, wie z. B. Arzneimittelrückständen, langlebigen Pestiziden, toxischen Schwermetallen, Industriechemikalien oder sonstigen Schadstoffen. Besonders gefährlich sind Stoffe, die sich z.B. aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreichern. Beim Durchlaufen der verschiedenen Stufen der Nahrungskette können Schadstoffe um den Faktor von mehreren Millionen gegenüber der ursprünglichen Konzentration im Wasserkörper angereichert werden, wie die Grafik zur Anreicherung von polychlorierten Kohlenwasserstoffen im Lake Ontario in den USA beispielhaft zeigt. Seit den 70er Jahren wurden internationale Abkommen getroffen, um die Nährstoffund Schadstoffeinträge in die Meere zu mindern. Grenz- oder Richtwerte verschiedener chemischer Stoffe wurden in Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien eingeführt. Mit der im Jahr 2000 eingeführten EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit das Wasser zum besonders hohen Schutzgut erklärt, das für die Bereiche Oberflächenwasser und Grundwasser einen guten Zustand aufweisen soll. Der gute Zustand im Grundwasser wird über den guten quantitativen und den guten chemischen Zustand definiert. Die Einstufung des guten ökologischen Zustandes im Oberflächenwasser erfolgt in erster Linie an Hand von biologischen Qualitäts- komponenten unter Berücksichtigung physikalisch-chemischer, chemischer und hydromorpholgischer Aspekte. Zur eigenständigen Bewertung des chemischen Zustandes in Oberflächenwasser werden Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe, für bestimmte andere Schadstoffe und Nitrat nach Anlage 7 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) herangezogen. Umweltanalytische Daten sind das Fundament zur Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes, zur Beurteilung von Umweltveränderungen und als Grundlage weitreichender Entscheidungen. In Niedersachsen wird bereits seit 1912 Wasseranalytik betrieben. Ergebnisse des heutigen NLWKN-Labors aus Wasser- und Sedimentuntersuchungen im Rahmen langfristiger Messprogramme z. B. des GÜN (Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen) fließen in nationale und internationale Bewertungen ein. Zusätzliche Monitoringprogramme werden flexibel gestaltet um neue relevante Schadstoffe, wie zum Beispiel Arzneimittel, erfassen zu können. Das NLWKN-Labor ist ein chemisch-ökotoxikologisch-radiologisches Labor, das sich aus drei Bereichen zusammensetzt: Empfindlichkeits- und Konzentrationsbereiche in der Umweltanalytik Üblicherweise werden Nährstoffe und andere Wasserinhaltsstoffe im mg/l-Bereich analysiert. Gefahrstoffe müssen meistens bis hinunter in den Mirkrogrammbereich analysiert werden. Besonders gefährliche Stoffe, wie z.B. Dioxine und spezielle Medikamente oder Pflanzenschutzmittel sucht man auch im Nanogrammbereich. Der Picogrammbereich kann nur von sehr wenigen Analysenverfahren erreicht werden und bildet noch die Ausnahme bei den gesetzlichen Anforderungen an die Analytik. Je nach Fragestellung werden in jedem Bereich moderne, hoch empfindliche Analyseverfahren eingesetzt. In den folgenden Tabellen werden die analytischen Aufgaben und Methoden der Labor-Bereiche näher dargestellt: Klassische Wasseranalytik Klassische Wasseranalytik Klassische Wasseranalytik im NLWKN Nährstoffe Anionen Chlorophyll Allgemeine Kenngrößen Summenparameter, Meerwasseranalytik, Methoden/Geräte Elementanalytik Elementanalytik Eines der wichtigsten Geräte in der Elementbestimmung ist die ICP-MS (inductively-coupled-plasma mass-spectrometry). Einige Elemente, wie z.B. das Uran können damit bis in den Picogramm-Bereich bestimmt werden. Elementanalytik, Schwermetalle Schwermetalle, Alkali- und Erdalkalimetalle Spezielle Elemente Sonderbestimmungen Methoden/Geräte Organische Spurenanalytik Organische Spurenanalytik In der organischen Spurenanalytik wird empfindliche, komplexe und entsprechend teure Analysentechnik eingesetzt. Hier ist der Messraum für Massenspektrometer mit Gaschromatographen dargestellt. Bevor die Konzentration der organischen Einzelstoffe im Messgerät bestimmt werden kann, müssen die Stoffe aufwändig aus den Wasser- oder Sedimentproben extrahiert und angereichert werden. Dabei ist sehr viel Handarbeit erforderlich. Organische Spurenanalytik Arzneimittel Leichtflüchtige Stoffe und Lösungsmittel Pflanzenschutzmittel Organochlor-Insektizide Chlorbenzole, Chlorphenole Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Komplexbildner Organozinnverbindungen Methoden/Geräte Ökotoxikologie Ökotoxikologie Ökotoxikologie Toxizitätsprüfungen in Wasser und Sedimenten mit Tieren, Pflanzen und Bakterien Gentoxizität Biochemische Messungen Methoden Radiochemische Analytik Radiochemische Analytik Radiochemische Analytik Methoden/Geräte
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