Das Projekt "Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen und -festlegungen durch Landnutzungsmaßnahmen (LULUCF) im Post Kyotoregime - quantitative Bewertung von Vorschlägen unter Einbeziehung von Schätzungen zu Variabilität und Trends der Emissionen und ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: In der ersten Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls erfolgt eine beschränkte Anrechnung von Emissionen und Festlegungen von Treibhausgasen durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (engl. land use, land-use change and forestry, LULUCF). Für die Fortentwicklung der internationalen Klimaschutzverpflichtungen nach 2012 gilt es, Entscheidungen zur möglichen Anrechnung dieses Sektors auf zukünftige Klimaschutzverpflichtungen zu treffen. Aus EU-Sicht sollte eine stärkere Einbeziehung dieses Sektors dem Ziel gerecht werden, eine globale Erwärmung um mehr als 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu verhindern. Einerseits nimmt die terrestrische Biosphäre Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf. Andererseits tragen die Emissionen aus der Entwaldung insbesondere in Entwicklungsländern zur globalen Erwärmung bei. Problematisch ist, dass die LULUCF-Emissionen/Festlegungen neben dem direkten Eingriff des Menschen auch natürlichen und indirekten menschlichen Einflüssen (etwa durch die Klimaänderung) und dadurch verursachten Schwankungen unterliegen. Diese Faktoren können sich auf die Umsetzbarkeit und Überprüfbarkeit der Klimaschutzverpflichtungen insgesamt auswirken. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Verhandlungen zur Fortentwicklung des Klimaschutzregimes werden ab Ende 2005(Artikel 3.9 KP) für die Annex I Staaten und ab 2006 für das gesamte Klimaregime (Artikel 9.2) beginnen. Die Entwicklung eigener Vorschläge und die Vielzahl der zu erwartenden Vorschläge zur Einbeziehung des LULUCF-Sektors bedarf einer quantitativen Analyse, um Vorschläge zur Anrechnung dieses Sektors bewerten zu können. C) Ziel des Vorhabens ist es, Fragen zur Art der Einbeziehung des LULUCF-Sektors in zukünftige Verpflichtungen quantitativ zu untersuchen. Dabei soll insbesondere eine Schätzung der Variabilität und der möglichen Entwicklungstrends der Emissionen und Festlegungen erfolgen. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge zur Behandlung dieses Sektors quantitativ bewertet werden. Dabei sind die Auswirkungen auf die Stabilität des Klimaschutzregimes und die Erreichung des 2-Grad-Ziels zu berücksichtigen.