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WMS Natur und Landschaft Landkreis Diepholz

Kartendienst mit folgenden Themen: Naturschutzgebiete (Basis DGK5), Naturdenkmale (Basis AK5), Landschaftsschutzgebiete (Basis DGK5), Geschützte Landschaftsbestandteile (Basis DGK5), EU-Vogelschutzgebiete (Basis DGK5), Gesamtstaatlich repräsentative Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete gesichert (AK5),§30-Biotope BNatSchG (Basis AK5, ALKIS, DGK5) ab 1990. Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service -> Umweltkarten -> WMS-Dienste. ---- Den Downloadservice zu den Themen (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----

WFS Fachkarte Natur und Landschaft Landkreis Diepholz

Kartendienst mit folgenden Themen zum Download: Naturschutzgebiete (Basis DGK5), Naturdenkmale (Basis AK5), Landschaftsschutzgebiete (Basis DGK5), Geschützte Landschaftsbestandteile (Basis DGK5), EU-Vogelschutzgebiete (Basis DGK5), Gesamtstaatlich repräsentative Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete gesichert (BAK5),§30-Biotope BNatSchG (Basis AK5, ALKIS, DGK5). Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service -> Umweltkarten -> WMS-Dienste

Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG / §21 SächsNatSchG)

Verzeichnisse der bei den unteren Naturschutzbehörden gelisteten gesetzlich geschützten Biotopen

Kreis Gütersloh: gesetzlich geschützte Biotope

Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Gütersloh (§ 30-Biotope, alt: § 62-Biotope); Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.

§30 Biotope Stand 05.2013 (LANUV)

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.

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