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s/ändliche entwicklung/Ländliche Entwicklung/gi

Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (WFS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (WMS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Saarländischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2022

Saarländischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Einen wesentlichen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leistet der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2022 (SEPL 2014-2022). Der SEPL 2014-2022 stellt die Planungsgrundlage für den Einsatz von aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stammenden Mitteln der Europäischen Union im Saarland dar. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten ausgerichtet sind und die ohne die öffentliche Beihilfe nicht durchgeführt würden.

Waldbrandprävention

Die beobachteten Klimaveränderungen der letzten Jahre haben bereits höhere Temperaturen und geringere Niederschläge für das Nordostdeutsche Tiefland gezeigt. Dieser Trend wird weiter anhalten und damit das Waldbrandrisiko in Berlin weiter erhöhen. Wesentliche Strategie, um die Wälder vor Waldbränden zu schützen, ist der aktive Waldumbau von nadelholzdominierten Beständen zu Laub-Mischwäldern, da diese ein kühleres und feuchteres Waldinnenklima aufweisen. Dies betreiben die Berliner Forsten – im Rahmen des Mischwaldprogrammes und durch waldbauliche Steuerung – bereits seit 20 Jahren aktiv. In Berlin werden keine amtlichen Waldbrand-Gefahrenstufen ausgewiesen, wie etwa in Brandenburg. Über das tagesaktuelle Waldbrand-Risiko gibt – von März bis Oktober der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes Auskunft. Deutschen Wetterdienst: Waldbrandgefahren-Index Als natürliche Brandursache kommt in unseren heimischen Waldökosystemen nur der Blitzschlag vor. Dies passiert äußerst selten. Die Ursache für Waldbrände ist fast immer menschlichen Ursprungs. Das Rauch- und Feuerverbot gilt daher in den Berliner Wäldern ganzjährig. Das richtige Verhalten in den Wäldern trägt somit maßgeblich zum Brandschutz bei: Kein offenes Feuer oder glimmende Gegenstände im Wald. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen (auch Pfeife), Grillen, Campingkocher und Lagerfeuer außerhalb offizieller Feuerstellen. Auf waldnahen Grundstücken gilt für den Grill und Feuerschalen ein Mindestabstand von 30 m zum Wald. Mit motorisierten Fahrzeugen darf nur in den Wald, wer dort arbeitet. Autos gehören auf den Parkplatz und nicht auf die Wiese oder in den Wald, da sich trockene Gräser und Laub schnell entzünden. Halten Sie die Waldwege für die Feuerwehr frei. Verstellen Sie unter keinen Umständen Waldeingänge und Schranken. Gartenabfälle können beim Kompostieren enorme Hitze entwickeln und sich selbst entzünden. Auch aus ökologischen Gründen entsorgen Sie Ihre Gartenabfälle auf Ihrem eigenen Kompost, bei der Stadtreinigung beziehungsweise einem Recyclinghof. Ob Glasscherben zusammen mit Sonneneinstrahlung einen Waldbrand verursachen können, ist nicht final geklärt. In jedem Fall haben Abfälle jeglicher Art nichts im Wald zu suchen. Wenn Sie Rauch oder Feuer im Wald bemerken, dann melden Sie es bitte schnell der 112 . Je früher die Feuerwehr einen Brand löschen kann, desto größer ist die Chance eine Katastrophe zu vermeiden. Neben der oben genannten Strategie des Waldumbaus ergreifen die Berliner Forsten unterschiedliche Maßnahmen, um die Berliner Wälder vor Waldbränden zu schützen: Am 19. Juli 2023 unterzeichneten der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und der Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Dr. Karsten Homrighausen, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden. Ziel ist es, den Berliner Erholungswald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und seine wichtigen Funktionen für ein gutes Stadtklima und unser Trinkwasser zu bewahren. Weitere Informationen Eine intakte Wegeinfrastruktur ist Voraussetzung, dass Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes zielgerichtet mit Löschtechnik zum Einsatzort gelangen. Seit 2018 nutzen die Berliner Forsten Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Maßnahmen der Waldbrandvorsorge (Maßnahmebereich III). Im Rahmen des Förderprogramms wurden in diesem Zeitraum rund 30 Kilometer Waldwege im Forstamt Köpenick und ca. 13 Kilometer im Forstamt Pankow saniert. In 2023 wurden im Revier Ützdorf des Forstamtes Pankow (Aktenzeichen 208323000057) eine Wegelänge von 2,3 Kilometer ertüchtigt. Mit dem Bau und der Unterhaltung von Löschwasserbrunnen in den Wäldern hat die Feuerwehr die Möglichkeit, Löschwasser nah am Einsatzort zu gewinnen. Im Rahmen des ELER-Förderprogramms ist 2024 ein neuer Löschwasserbrunnen im Forstamt Grunewald, Jagen 69 fertiggestellt worden (Aktenzeichen 208323000022). Insgesamt unterhalten wir derzeit 47 Löschwasserbrunnen in den Berliner Wäldern. Zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden setzen Berliner Forsten – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg – auf das Monitoring-System IQ FireWatch. Ein optisches Sensorsystem ist auf den Müggelbergen installiert. Ein weiteres optisches Sensorsystem ist derzeit in Planung und wird im westlichen Teil Berlins zum Einsatz kommen. Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Kommission

Naturschutzgebiet (NSG) Oelseniederung mit Torfstichen

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oelseniederung mit Torfstichen" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 25.09.2018

Naturschutzgebiet (NSG) Restsee Tröbitz

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Restsee Tröbitz“ des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 24.02.2016

BORIS - MZG, Bodenrichtwerte Merzig, Kreis Merzig - Wadern

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.

WMS SL DOP40 (2006) - DOP2006

Web Map Service: Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) des SAARLANDES:WMS Orthophoto 2006

BORIS - SB, Bodenrichtwerte Saarbrücken

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.

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