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s/ändliche entwicklung/Ländliche Entwicklung/gi

WMS SL DOP20 (2008) - WMS SL DOP20 (2008)

Web Map Service: Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) des SAARLANDES:Web Map Service: Landesamt fuer Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) des SAARLANDES

WMS SL DOP40 (2003) - WMS SL DOP40 (2003)

Web Map Service: Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) des SAARLANDES:Digitale Orthophotos Bodenauflösung 40 cm (2003)

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Managementplan FFH0072LSA „Klödener Riß“

Managementplan FFH-Gebiet 0072LSA „Klödener Riß“ EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMES SACHSEN- ANHALT 2014-2020 Managementplan für das FFH-Gebiet „Klödener Riß“ Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Klödener Riß“ FFH_0072 (SCI DE 4243-301) Dessau-Roßlau, 2019 bis 2022 LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 – 230 490 0 Email: info@lpr-landschaftsplanung.com

VITAL-Regionen 2014 - 2020 in NRW

VITAL ist eine Fördermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen VITAL-Regionen der Förderperiode 2014 - 2020 dar.

Landschaftsschutzgebiet (LSG) Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg vom 15.12.2008

Ex ante Evaluierung der Priorität 1 'Innovation und Wissenstransfer' des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020

Im Rahmen des Projektes soll für die ex ante Bewertung des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020 die Priorität 1 'Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten' nach den Vorgaben und Empfehlungen der Europäischen Kommission betrachtet werden. Ziel der ex ante Bewertung ist es, die Maßnahmen des Ländlichen Entwicklungsprogramms in Hinblick auf den ländlichen Raum Österreichs sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse innerhalb Österreichs zu bewerten, die Konsistenz des Ländlichen Entwicklungsprogramms mit anderen Fördermaßnahmen und Strategien zu betrachten und ein Bewertungssystem für die kommenden Bewertungen des Programms zu erstellen. Zielsetzung der Priorität 1 ist die Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten, die Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation sowie die Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor. Bei der Priorität 1 handelt es sich um ein Querschnittsthema, das auch in allen weiteren Prioritäten durch Artikel 15 und 16 vorgesehen ist.

BORIS - WND, Bodenrichtwerte St. Wendel, Kreis St. Wendel

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.

Dorferneuerung Frauenberg - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 UVPG

Die Teilnehmergemeinschaft Frauenberg wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Ökoflächenkataster (Ökokonto)

Das ÖFK 2020 (Ökoflächenkataster) ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen. Darin aufgenommen werden für den Naturschutz angekaufte bzw. gepachtete Flächen, Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung, Landschaftspflegeflächen der ländlichen Entwicklung (Flurb) und Ökokontoflächen. Die Daten des Ökoflächenkatasters werden auf Grundlage der digitalen Flurkarte erfasst. Die unterschiedlichen Flächentypen werden verschiedenfarbig dargestellt. Ökokonto: orange

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