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Ressortforschungsplan 2024, Bewertung und Operationalisierung von Sozialstandards im produktbezogenen Umweltschutz, besonders beim Umweltzeichen Blauer Engel und für die öffentlichen Beschaffung

Das Vorhaben reagiert darauf, dass 'grüne' und 'faire' Produkte und 'grüne' und 'faire' Beschaffung zunehmend gemeinsam diskutiert und von Verbraucher*innen und Beschaffenden zusammengedacht werden. Daher ist es an Umweltbundesamt sowohl im Bereich der (freiwilligen und verpflichtenden) Produktkennzeichnung als auch der Beschaffung erforderlich, ein klares und aktuelles Bild davon zu haben, was mit den verschiedenen, sich dynamisch weiter entwickelnden Ansätzen und Instrumenten zur Berücksichtigung von Sozialkriterien erreicht werden soll und kann, um diese ggf. in die eigenen Arbeiten zu integrieren. Das Vorhaben dient dazu, einen umfassenden Überblick über Sozialstandards und -audits und Tools zur Lieferkettenkommunikation in verschiedenen Produktbereichen zu erhalten, diese zu typisieren und ein verallgemeinerbares Vorgehen zur Identifizierung glaubwürdiger und sozial anspruchsvolle Standards und Audits zu entwickeln. Es soll konkrete Formulierungsvorschläge für den Produktstandard Blauer Engel und für Ausschreibungsempfehlungen liefern, auch bzgl. der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes. Zudem sollen auch die Grenzen der vorhandenen Instrumente im produktbezogenen Umweltschutz analysiert und Bedingungen für eine sinnvolle Umsetzung und Integration definiert werden.Weiterhin soll das Vorhaben untersuchen, ob und wenn ja wie viel teurer Produkte sind, die nach ökologischen und/oder sozialen Standards zertifiziert sind und welcher Anteil davon auf die Umsetzung der ökologischen und sozialen Anforderungen zurückzuführen ist. Es soll geprüft werden, wie im Rahmen staatlicher Förderungen (Ausstattung von Sozialwohnungen, Sozialhilfe, Sachkostenzuschüsse etc.) Produkte gefördert werden können, die Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette erfüllen.

Ressortforschungsplan 2024, Analyse und (Weiter-)Entwicklung von Politikansätzen zur Umsetzung und Fortschreibung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)

Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wissenschaftlich. Dazu werden für die Implementierung notwendige Konkretisierungen in der Ausgestaltung von Maßnahmen/Instrumenten entwickelt und mit Stakeholdern auf Praxistauglichkeit geprüft. Zudem wird ein Fahrplan entwickelt, der den Umsetzungsprozess zeitlich strukturiert. Wichtige Grundlage ist das Vorläuferprojekt 'Wissenschaftliche Unterstützung zur NKWS' (FKZ 3722 31 105 0) und der die Erarbeitung einer NKWS begleitende Stakeholderprozess. Zur Überprüfung des Umsetzungsfortschrittes ist ein Monitoring vorgesehen, für das in diesem Vorhaben sowohl ein Indikatorenset zur Überprüfung der NKWS-Ziele, als auch ein Tool für ein Maßnahmenmonitoring entwickelt werden. Ein erster Monitoringbericht zeigt ggf. Weiterentwicklungsbedarfe der NKWS auf.

Herausforderungen und Lösungsansätze für die öffentliche Beschaffung von gebrauchten IKT-Geräten

Die Studie untersucht, wie öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gebrauchte, instandgesetzte oder wiederaufgearbeitete IKT-Geräte beschaffen können. Sie kombiniert Literaturrecherche, Markt- und Rechtsanalyse sowie Interviews und Betriebsbesuche. Ergebnisse: Zweitnutzung reduziert Umweltbelastungen und senkt Lebenszykluskosten, wird aber durch fehlende Standards und technische, administrative und personelle Hürden erschwert. Öffentliche Beschaffung gilt als zentraler Hebel für Marktausbau. Zudem sollten neue Geräte langlebig und reparierbar gestaltet sein. Ein Leitfaden unterstützt Beschaffende mit konkreten Handlungsempfehlungen. Veröffentlicht in Texte | 127/2025.

Bodenpolitik der oeffentlichen Hand

Vorrangige Aufgabe der Bodenpolitik aus wohnungspolitischer und stadtentwicklungspolitischer Sicht ist die Erhoehung des marktfaehigen Baulandangebotes, verbunden mit eine behutsamen Umgang mit Grund und Boden, sowie Sicherstellung einer zuegigen baulichen Nutzung. Des weiteren wird insbesondere auf die Bodenvorratspolitik die Aufgabe zukommen, zur Sicherung von Freiflaechen im Innen- und Aussenbereich beizutragen. Im Vordergrund der Fragestellungen stehen der Einsatz der Boden- und Baulandpolitik unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten als Instrument zur Steuerung der Planung und Erleichterung der Planrealisierung, zur Bodenbevorratung, um im Bedarfsfall Grundstuecke unmittelbar oder im Austausch bereitstellen zu koenne, zur preisguenstigen Bereitstellung von Bauland und - wenn auch zeitlich befristet - Beeinflussung des Bodenmarktes und zur Sicherung von Gruen- und Freiflaechen durch vorsorglichen Ankauf oder Tausch mit anderweitigem Grundbesitz. Die laufenden Forschungen zur Bodenpolitik der oeffentlichen Hand und zu privatrechtlichen Verfahren der Grundstuecksbeschaffung und -bereitstellung sind auf qualitative und quantitative Analysen der Wirkungen des bodenpolitischen Instrumentariums ausgerichtet, mit empirischer Begleitforschung anhand ausgewaehlter Beispiele. Es geht darum, in Staedten und Gemeinden den zweckmaessigen Einsatz des kommunalen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung sowie Bodenordnung darzustellen und den jeweiligen kommunalen und regionale Rahmenbedingungen angepasste Strategien der Bodenpolitik zu entwickeln. Empirische Untersuchung auf der Grundlage von Akten-, Dokumenten- ...

Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung

Diese Arbeitshilfe zeigt, auf welche Weise ⁠ Klimaschutz ⁠ und Kreislaufwirtschaft in der nächsten Ausschreibung wirkungsvoll berücksichtigt werden können. Die Arbeitshilfe beinhalt eine Einführung in die gesetzlichen Grundlagen wie KSG und KrWG sowie erläutert wesentliche Begriffe im Bereich Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Abschnitt 4 adressiert drei konkrete Beschaffungsthemen: die Beschaffung von klimafreundlichen Produkten, langlebigen Produkten und instandgesetzten Produkten. Abschnitt 5 fokussiert auf die einzelnen Stufen des Beschaffungsprozesses; Abschnitt 6 auf die ⁠ Prognose ⁠ der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen und CO 2 -Kosten mittels LCC-CO 2 -Tool. Letztlich werden die wichtigsten Stellschrauben und Hebel benannt. Der Anhang listet für zehn Produktgruppen Gütezeichen, Leitfäden und Spezifikationen auf. Zielgruppe dieser Arbeitshilfe sind Personen in der öffentlichen Verwaltung, speziell diejenigen in einer Vergabe- oder Bedarfsstelle. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Die Hemmnisanalyse - Ein Selbstevaluierungs-Tool zur Identifikation und Bewertung von Hemmnissen öffentlicher umweltfreundlicher Beschaffung sowie zur Entwicklung von Strategien zu deren Überwindung

Die öffentliche Hand hat, basierend auf einem relativ hohen Nachfragevolumen, ein großes Einflusspotenzial zur Unterstützung und Initiierung umweltfreundlicher Beschaffung. Obwohl in den letzten 20 Jahren viele verschiedene Ansätze hierfür entwickelt wurden, kann bis heute keine eindeutige Veränderung der Beschaffungsprozesse hin zu umweltfreundlicher Beschaffung beobachtet werden. Daher muss davon ausgegangen werden, dass Gründe existieren, die eine solche Veränderung behindern. Ausgehend von dieser These wurde im Rahmen des Europäischen Projekts RELIEF (Environmental Relief Potential of Urban Action on Avoidance and Detoxification of Waste Streams through Green Public Procurement) eine erste Analyse möglicher Gründe (Hemmnisse), die zur Behinderung, Verzögerung ja sogar Verhinderung umweltfreundlicher Beschaffung führen können, vorgenommen. Dies war der Grundstein der Hemmnisanalyse. Diese Analyse zielt auf die Identifikation und die Bewertung von Hemmnissen im öffentlichen Beschaffungsprozess sowie auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien, um diese überwinden zu können. Hierfür besteht der entwickelte Vorgehensweise aus einem Fragebogen zur Identifikation der Hemmnisse, drei Bewertungsverfahren zu deren Bewertung sowie einem Workshop zur Generierung von Strategien für die Handhabung der relevantesten Hemmnisse. Zuerst wurde die Entwicklung einer allgemeingültigen Strategie zur Überwindung von Hemmnissen angestrebt. Nach ersten praktischen Anwendungen in verschiedenen Projekten der Professur, die zur Weiterentwicklung und Verfeinerung der Methode führten, wurde die Erkenntnis gewonnen, dass es diese nicht geben kann. Gründe hiefür liegen in stark differierenden Wahrnehmungen von Hemmnissen, sowie sich unterscheidenden Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffer. Vielmehr sind individuelle Strategien zu entwickeln, die vor allen Dingen bei der ersten Anwendung durch entsprechende (externe) Beratung unterstützt werden sollte. Aus diesen Überlegungen heraus, sowie um möglichst vielen öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre Hemmnisse umweltfreundlicher Beschaffung zu untersuchen, wurde das Selbstevaluierungs-Tool entwickelt. Es basiert auf der Methode der Hemmnisanalyse und besteht aus einem online-Fragebogen, einer ersten Auswertung der Ergebnisse mittels der erwähnten Bewertungsverfahren, sowie einer ersten kurzen Interpretation der Ergebnisse, die dann auf Wunsch individuell erweitert werden kann. Diese Selfevaluation soll es Ihnen ermöglichen, eine Hemmnisanalyse selbst durchzuführen, Schlüsselpersonen und Entscheidungselemente zu identifizieren, sowie Verantwortlichkeiten festzulegen und Lösungen zu generieren. Das Selbstevaluierungs-Tool ist online verfügbar unter: 'www.wwil.wiwi.tu-dresden.de/hurdles/index.de.html'.

Lokale Agenda 21 und das Problem der Partizipation der Buergergesellschaft

Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.

Nachhaltig Beschaffen - Bedingungen, Potentiale und Instrumente einer Strategie, Produkt- und Dienstleistungsinnovationen durch öffentliche Nachfrage am Markt zu etablieren

Ökologische Bewertungskriterien für Desinfektionsmittel und deren Adaptierung in der Desinfektionsmittel-Datenbank der Stadt Wien

Das Projekt ÖkoKauf der Stadt Wien hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Erstellung von ökologischen Kriterien, Pilotprojekte und durch Bewusstseinsarbeit das Beschaffungswesen im Magistrat Wien weiter zu ökologisieren. In diesem Rahmen widmete sich der Arbeitskreis 'Desinfektionsmittel unter der Leitung der Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) der Aufgabe, für Hygienefachleute ein Instrument zur Beurteilung der Auswirkungen von Desinfektionsmitteln auf Gesundheit und Umwelt zu erstellen. Das Österreichische Ökologie-Institut führte eine Daten- und Literaturrecherche durch, das Umweltbundesamt nahm ergän-zende ökotoxikologische Tests an Wirkstoffen und -produkten vor und 'die umweltberatung ermittelte stationsbezogene Desinfektionsmittelverbräuche in Wiener Krankenanstalten. Die Recherche- und Testergebnisse zu Desinfektionsmittelwirkstoffen und -produkten wurden in einer vom IFZ konzipierten und von der Magistratsabteilung 14 realisierten Datenbank zusammengefasst. Um die ökotoxikologischen Produkteigenschaften vergleichbar zu machen, wurde vom IFZ ein Bewertungsraster entwickelt und in die Datenbank integriert. Dabei werden nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit anhand von vier Wirkungskategorien erfasst: Akute Giftigkeit; Reizwirkung auf die Haut; Sensibilisierung, allergenes Potenzial sowie Erbgutschädigende, krebserzeugende und fruchtschädigende Eigenschaften. Zusammen mit der Berücksichtigung des Verhaltens in Oberflächengewässern (Abbauverhalten, Bioakkumulationspotenzial, Toxizität für Wasserorganismen) sowie dem Verhalten in Kläranlagen werden insgesamt sechs Bewertungszahlen generiert, die auf einer Skala von 1 (vernachlässigbar) bis 5 (sehr hoch) das gesamte Gefährdungsprofil des Stoffes beschreiben sollen. Das Gefährdungsprofil eines Handelsproduktes errechnet sich aus den Gefährdungsprofilen der darin enthaltenen Wirkstoffe anhand eines Algorithmus: Dabei wird die Annahme getroffen, dass die Produkteigenschaften von der Konzentration der darin enthaltenen Wirkstoffe abhängen. Bei der Bewertung ist außerdem zu gewährleisten, dass ein Wirkstoff mit einem hohen Gefährdungspotenzial angemessen berücksichtigt wird, auch und gerade wenn seine Konzentration im Produkt gering ist. In der Literatur wird dazu eine logarithmische Skalierung vorgeschlagen. Die Bewertung berücksichtigt derzeit die Wirkstoffe sowie Anwendungsverdünnungen. Die Zusammenfassung der Produkte in Verwendungs- bzw. Expositionskategorien ermöglicht letztlich eine vergleichende Bewertung. Da das Bewertungsraster gerade auf eine vergleichende Bewertung von Produkten abzielt, unterliegt er einer ständigen kritischen Diskussion, die auch häufig von den Herstellern geführt wird. Dieser Umstand sowie das Faktum von Produktlebenszyklen erfordern ein ständiges Update der in der Datenbank enthaltenen Informationen und eine Anpassung des Bewertungsmodells an den aktuellen Stand von Forschung sowie Standards der Stoff- und Produktpolitik.

Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen

Mit dem Erhalt Ihrer Förderzusage werden Sie dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten. Welchen Umfang diese für Ihr bewilligtes Projekt haben, ist von mehreren Faktoren abhängig. Bei einer Förderzusage handelt es sich entweder um einen Zuwendungsbescheid oder eine Verwaltungsvereinbarung. Hier gelten teilweise unterschiedliche Anforderungen: Verwaltungsvereinbarung Bei Verwaltungsvereinbarungen gibt es neben dem einzuhaltenden öffentlichen Vergaberecht keine weiteren förderbezogenen vergaberechtlichen Vorgaben. Es sind daher die landesrechtlichen Bestimmungen zur Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen (Vergaberecht) zu beachten. Dies sind insbesondere § 55 LHO und die zugehörigen Ausführungsvorschriften (AV). Bei der Vergabe von Bauleistungen ist außerdem die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau ) anzuwenden, soweit nichts Abweichendes in Ihrer Verwaltungsvereinbarung bestimmt ist. Zu beachten sind zudem Rundschreiben mit Bezug zur öffentlichen Auftragsvergabe der Berliner Verwaltung. Zuwendungsbescheid Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides sind Sie als Zuwendungsempfänger:innen verpflichtet, die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P, AV § 44 LHO Anlage 2) einzuhalten. Die ANBest-P beinhalten insbesondere auch Vorgaben zur Auftragsvergabe. Bitte beachten Sie jedoch, dass in jedem Fall die Bestimmungen Ihres Zuwendungsbescheides maßgeblich sind, die ggf. von den ANBest-P abweichen können. In einigen Fällen gelten vereinfachte Vergaberegeln für Zuwendungsempfänger:innen in privater Rechtsform. Allgemeine Informationen zum Vergaberecht sowie Kontaktdaten zu Ansprechpartner:innen erhalten Sie beim Berliner Vergabeservice unter folgendem Link: Vergabeservice des Landes Berlin . Das EFRE-Programm Berlin hat für die Förderperiode 2021 bis 2027 folgende Unterlagen zur Unterstützung bei der Vergabe von Aufträgen bereitgestellt: Im Folgenden geben wir Hinweise zu häufig gestellten Fragen und Themenbereichen: Vereinfachte Vergaberegeln Nationale und EU-Schwellenwerte Vergabe freiberuflicher Leistungen Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen Binnenmarktrelevanz Diese gelten im Allgemeinen für bestimmte Zuwendungsempfänger:innen in privater Rechtsform , sofern die vereinfachten Vergaberegeln im Zuwendungsbescheid verankert sind: Bis 100.000 Euro bewilligter Fördersumme gilt: Es sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie die Angebote, Verhandlungen, Auswahl und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei einem Fördersatz bis 50 %, unabhängig von der Fördersumme, gilt: Auch hier reicht es aus, mindestens drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern und die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie die Angebote, Verhandlungen, Auswahl und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei einer Förderung von über 100.000 Euro und einem Fördersatz über 50 % sind die nationalen Vergabevorschriften zu beachten. Die EU-Schwellenwerte sind nicht einschlägig. Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Einholung von drei Angeboten beschafft werden (Direktauftrag). Für den Zeitraum 09.05.2025 bis 31.12.2025 gilt dies für Bauleistungen bis zu 15.000 Euro (Direktauftrag). Die Begünstigten sollen zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. Aufträge werden unter Ausschluss von Interessenkonflikten an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen grundsätzlich EU- oder nationales Vergaberecht einhalten. Die möglichen öffentlichen Auftraggeber:innen sind abschließend in § 99 GWB definiert. Eine Übersicht entsprechender Schwellenwerte und Wertgrenzen (alle Angaben ohne Umsatzsteuer) finden Sie hier: Übersicht zu den EU-Schwellenwerten für europaweite Vergaben (werden alle 2 Jahre aktualisiert) Auftragsart ab 01.01.2020 ab 01.01.2022 ab 01.01.2024 ab 01.01.2026 Vergabe von Bauleistungen ab 5.350.000 € ab 5.382.000 € ab 5.538.000 € ab 5.404.000 € Liefer- und Dienstleistungsauftrage außerhalb der Sektorenbereiche ab 214.000 € ab 215.000 € ab 221.000 € ab 216.000 € Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung/ Sicherheit) ab 428.000 € ab 431.000 € ab 443.000 € ab 432.000 € Hinweis zur Auftragswertberechnung für Planungsleistungen: Zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes, gelten bei Planungsleistungen grundsätzlich dieselben Regeln zur Auftragswertberechnung wie für sonstige Dienstleistungen. ( Rundschreiben SenStadt V M Nr. 03/2023 ) Übersicht zu den nationalen Wertgrenzen nach VOB oder UVgO seit dem 14.02.2020 Zulässigkeit der Vergabeart / Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (ausgenommen freiberufliche Leistungen) Bauleistungen nach VOB/A für Hochbauleistungen Bauleistungen nach VOB/A für alle anderen Bauleistungen Öffentliche Ausschreibung ab 100.000 € bis EU-Schwellenwert ab 200.000 € bis EU-Schwellenwert ab 500.000 € bis EU-Schwellenwert beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € bis 200.000 € bis 500.000 € Verhandlungsverfahren ohne Teilnamewettbewerb (UVgO)* oder freihändige Vergabe (VOB/A)* bis 10.000 € bis 20.000 € (Für den Zeitraum 09.05.2025 bis 31.12.2025 bis 25.000 €.) bis 50.000 € Direktvergabe** (Sonderform der freihändigen Vergabe) bis 1.000 € dürfen Aufträge ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens als Direktauftrag über den Einzelhandel, einschließlich Internethandel, abgewickelt werden. bis 3.000 € kann unter der Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eine Bauleistung ohne Vergabeverfahren direkt vergeben werden. Für den Zeitraum 09.05.2025 bis 31.12.2025 bis zu 15.000 €. Zwischen den Auftragnehmern soll gewechselt werden. wie Hochbauleistungen (Alle Angaben ohne MwSt.) *Dem Verhandlungsverfahren bzw. der freihändigen Vergabe muss stets die Einholung von mindestens drei Angeboten vorausgehen. **Bei der Direktvergabe ist ein formloser Preisvergleich ausreichend. Das Ergebnis des formlosen Preisvergleichs ist aktenkundig zu machen. Freiberufliche Leistungen sind im Rahmen von § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. In der Regel sollten mindestens 3 Angebote eingeholt werden. Der Vergabeprozess ist zu dokumentieren. Ein formloser Preisvergleich ist bei freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieuren mit einem voraussichtlichen Auftragswert kleiner 5.000 € (ohne Umsatzsteuer) und bei allen anderen freiberuflichen Leistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert kleiner 1.000 € (ohne Umsatzsteuer) ausreichend. Das Ergebnis des formlosen Preisvergleichs ist zu dokumentieren. Bei Verstößen gegen das allgemeine Vergaberecht ist mit einer Finanzkorrektur bis zu 100 % der beanstandeten Ausgaben zu rechnen. Die Vorgaben zur Verfahrensweise bei Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit Vergabeverstößen erlässt die Berliner EFRE-Verwaltungsbehörde (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe). Die Vorgaben gehen auf entsprechende Leitlinien der Europäischen Kommission zurück, die für das Land Berlin übernommen werden. Die EU-Kommissionsbeschlüsse zu den Leitlinien und Informationsschreiben der EFRE-Verwaltungsbehörden an die Mittelgeber sind auf der Berliner EFRE-Webseiteim sogenannten „ Handbuch für ZGS “ (zwischengeschalteten Stellen) für die Förderperiode 2021-2027 in Berlin veröffentlicht. Hier finden Sie unter anderem die Vorgaben zur Verfahrensweise bei Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit Vergabeverstößen. Öffentliche Auftraggeber:innen oder solche, die diesen per Zuwendungsbescheid gleichgestellt sind, können Aufträge, deren Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, grundsätzlich nach nationalem Vergaberecht vergeben. Die EU-Kommission geht jedoch davon aus, dass auch Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten interessant sein könnten, also ein „grenzüberschreitendes Interesse“ (Binnenmarktrelevanz) an der Teilnahme am Wettbewerb bestehen kann. Im Unterschwellenbereich ist daher die Binnenmarktrelevanz eines Auftrags nach den Kriterien der „Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (2006/C 179/02)“ zu prüfen. In diesem Zusammenhang muss in erster Linie festgestellt werden, ob es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, die insgesamt ein grenzüberschreitendes Interesse untermauern, wozu die folgenden Gesichtspunkte zählen: der Auftragsgegenstand, der geschätzte Wert, die technischen Anforderungen des Auftrags, die geographische Lage des Orts der Leistungserbringung, der Nachweis von Angeboten aus anderen Mitgliedstaaten oder Interessensbekundungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist zu dokumentieren (siehe Checkliste zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz ). Im Falle einer festgestellten Binnenmarktrelevanz sind die Vergabeverfahren unter Beachtung der Grundsätze der Binnenmarktrelevanz durchzuführen. Das heißt, es ist europäisches Primärrecht zu beachten, welches u. a. die Einhaltung von EU-Grundfreiheiten, wie der freie Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit, vorgibt. Vergaberechtlich sind hieraus die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und der gegenseitigen Anerkennung abzuleiten. Zur Erfüllung der Transparenz können Begünstigte auch im Bescheid verpflichtet werden, ab einem festgelegten Auftragswert auf einem vorgegebenen Internetportal über die Absicht der Auftragsvergabe zu informieren. Zum BENE 2-Förderportal

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