<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>
Möglichkeiten zur aktiven Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsgrundsatzes durch die kommunale Bauleitplanung bestehen im Hinblick auf die seit den neunziger Jahren sich grundsätzlich verändert darstellenden Rahmenbedingungen allein in Bezug auf den nunmehr in erheblichem Umfang auch europarechtlich beeinflussten raumbezogenen Umweltschutz. Daneben haben sich allerdings infolge der zunehmenden Privatisierung mittlerweile kooperative Planungselemente etabliert, die nicht nur den der Bauleitplanung zugrunde liegenden Planmäßigkeitsgrundsatz in Frage stellen, sondern auch wesentlich flexibler als jene einsetzbar sind. Um den umfassenden Steuerungsanspruch der Bauleitplanung aufrecht erhalten zu können, muss einerseits die Planungsebene der Flächennutzungsplanung rechtlich gestärkt und andererseits die Ausgestaltung eines kommunalen Flächenmanagements in den Gemeinden gefordert werden. Hinsichtlich der Kooperation mit Privaten bedarf es der Aufstellung von informellen Planungen als Vorstufe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - auch als Substitut von Darstellungen des Flächennutzungsplans - sowie der Einschaltung von neutralen Projektmittlern beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Schließlich ist zur Bewältigung der europarechtlichen Anforderungen an die räumliche Planung bei den öffentlichen Verwaltungen der Aufbau eines Verfahrensmanagements erforderlich.
Die Konflikte zwischen seßhaften Ackerbauern und mobilen Tierhaltern (Nomaden) im ressourcenarmen Sahel erfuhren wohl erstmals im Zuge der extremen Trockenheit Anfang der siebziger Jahre überregionale Beachtung. Sie wurden meist als Folge wie auch als Ursache der Dürrekatastrophe bewertet. Doch diese Konflikte im Sahel sind in ihrer strukturellen Anlage weit älter und komplexer verursacht. Erstens haben sie ihre Wurzeln in vorkolonialen und (vor allem erzwungenen)kolonialzeitlichen Wander-/ Umsiedlungsbewegungen sowie auch in vielfältigen politischen und administrativen (z.B. bodenrechtlichen) Eingriffen der jeweiligen Kolonialverwaltungen und der nationalen Regierungen der Region. Zweitens resultieren sie in jüngerer Vergangenheit aus der Landokkupation der lokalen und städtischen Eliten. Drittens trugen nicht unmaßgeblich selbst wohlmeinende Maßnahmen der internatonalen Entwicklungshilfe zur Auslösung und Verstärkung dieser Konflikte um die knappen existenzsichernden Ressourcen bei. Und viertens seien die (konkurrierenden) Existenz-/Überlebenszwänge herausgestellt, denen die verschiedenen Gruppen auf unterster regionaler und sozialer Ebene innerhalb des Sahel seit der Dürrekatastrophe Anfang der siebziger Jahre - und trotz zwischenzeitlicher Feuchtjahre - scheinbar unabwendbar und verstärkt ausgesetzt sind. Diese Konflikte wirken bis in die Gegenwart fort und stellen ein entscheidendes Hemmnis für eine nachhaltige Landesentwicklung dar. Mit dieser für alle Sahel-Staaten geltenden Konfliktsituation beschäftigt sich das vorliegende Vorhaben am Beispiel Zentral- und Nord-Benins.
Zielsetzung: Das Projekt NOBEL arbeitet an der Schnittstelle zwischen innovativen nachhaltigen Bewirtschaftungskonzepten für eine multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder sowie der Bereitstellung der erforderlichen Waldressourcendaten und Indikatoren für wichtige Ökosystemdienstleistungen. Es sollen innovative Methoden zur Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Werte von Waldprodukten und -dienstleistungen auf regionaler und nationaler Ebene entwickelt werden. Die neuen Instrumente, Methoden und Modelle sollen es erlauben Mechanismen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen in unterschiedlichen sozioökonomischen, ökologischen und politischen Kontexten fördern. Die Kombination von Geschäftsmodellen mit Politik- Instrumenten soll die Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung und der forstlichen Praxis erleichtern. Die folgenden 5 Projektziele werden von NOBEL verfolgt: 1) NOBEL wird die Anforderungen an die Bereitstellung und Verbreitung von räumlichen Informationen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen und innovativen Mechanismen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen untersuchen: - Neue Indikatoren sollen für die Ermittlung von Ökosystemdienstleistungen evaluiert werden, die normalerweise nicht im Management berücksichtigt werden, durch die Übernahme von Daten aus dem gesamteuropäischen Programm COPERNICUS und bestehenden nationalen Datenerfassungsprogrammen - Eine Informationsplattform (NOBEL-SIP) einschließlich einer webbasierter Auktionsplattform soll für die Demonstration und den Vergleich alternativer PES (Payment for Ecoystem Services) Modelle im Rahmen von Fallstudien entwickelt werden - Die Analyse der Auswirkungen der Bewirtschaftungspraktiken auf Ökosystemdienstleistungen soll für ausgewählte Typen von Waldbesitzern, Bewirtschaftungssystemen und Waldtypen durchgeführt werden 2) NOBEL wird Akteure auf europäischer und regionaler Ebene einbeziehen, um die Gestaltung und Bewertung der Auswirkungen von Geschäftsmodellen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen zu diskutieren: - Es sollen Managementpraktiken und die Einstellung der Interessengruppen verglichen werden - Es soll die Kommunikation zwischen den Interessensgruppen (politische Entscheidungsträger, FES-Anbieter und Begünstigte) unterstützt werden - Es sollen die Projektergebnisse an die Interessengruppen verbreitet werden 3) NOBEL wird Methoden und Werkzeuge entwickeln und testen, um die alternativen Geschäftsmodelle in Fallstudien umzusetzen: - Es soll ein Rahmenwerk an Indikatoren für die räumliche Vorhersage und Optimierung von Ökosystemdienstleistungen geschaffen werden - Es sollen die verfügbaren Waldökosystemmodelle zur Vorhersage der Erbringung von Ökosystemdienstleistungen verbessert werden - Methoden zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Geschäftsmodelle sollen bewertet und angewendet werden (Text gekürzt)
Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Die aktuelle Stellenausschreibung für das Duale Studium Landwirtschaft findest Du ab sofort in unserem Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1378978 (Frist: 26.01.2026) Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Die aktuelle Stellenausschreibung für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" (Einstellungsjahrgang 2026) finden Sie ab sofort in unserem Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1374693 . (Frist: 26.01.2026) Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.550 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten. Für das Jahr 2026 bieten die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung Forsten wieder vier duale Studienplätze "Vermessung und Geoinformatik" (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt-Dessau (Frist: 16.11.2025) an. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Methodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwaretechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundlagen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz .
Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, welche dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen, führen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten und Schwimmbäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Gebäude der öffentlichen Verwaltung. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und Den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind und Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragstellenden Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Der Datensatz stellt die potentiellen Fließwege und Reichweiten simulierter Murgänge entlang des deutschen Schienennetzes dar. Dieses Produkt der potentiellen Murgänge ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Analysen zu schnellen wasserhaltigen Massenbewegungen: Bundesweite Untersuchungen zur Exposition des deutschen Schienennetzes und Modellierungen der räumlichen Ausbreitung“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den anliegenden Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Dargestellt sind die potenziellen simulierten Murgänge in Abstufung der Größe nach kleinen, mittleren und großen Ereignissen (s. Abschlussbericht des Projektes auf der Website des dzsf (www.dzsf.bund.de)). Wert 1 = kleines Ereignis, 2 = mittleres Ereignis, 3 = großes Ereignis. Dabei gilt für die Größenordnung der simulierten Kubaturen: <100 m3: kleines Ereignis 100–1'000 m3: mittleres Ereignis ≥ 1'000 m3: großes Ereignis Der Datensatz bildet keine Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse ab. Bestehende Schutzmaßnahmen und dadurch gesicherte Bereiche wurden in den Modellierungen nicht berücksichtigt.
Das GeoPortal Bremen ist ein webbasiertes Kartenportal und wird durch das Landesamt GeoInformation Bremen bereitgestellt. Es basiert auf der OpenSource Software Masterportal. Es ist ein zentraler Einstiegspunkt über den man auf Geodaten der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie des Landes Bremen zugreifen kann. Geobasisdaten und Luftbilder als Hintergrundkarten sowie Kartenlayer zu folgenden Fachthemenfeldern sind im Geoportal verfügbar: • Bevölkerung und Gesellschaft • Geographie, Geologie und Geobasisdaten • Infrastruktur, Bauen und Wohnen • Kinder, Bildung und Wissenschaft • Gesundheit • Justiz • Öffentliche Verwaltung • Kultur • Politik und Wahlen • Sicherheit und Ordnung • Transport und Verkehr • Umwelt und Klima Das Geoportal enthält zusätzliche Werkzeuge für das Suchen, Zoomen, Messen, Koordinaten abfragen oder Drucken. Eine Navigation ist über die Adresssuche oder über Mausnavigation möglich. Darüber hinaus ist eine 3D-Darstellung von Gebäuden integriert.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 453 |
| Kommune | 10 |
| Land | 151 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 14 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 324 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 125 |
| Umweltprüfung | 2 |
| Videomaterial | 1 |
| unbekannt | 134 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 252 |
| offen | 344 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 528 |
| Englisch | 120 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 10 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 145 |
| Keine | 276 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 13 |
| Webseite | 187 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 323 |
| Lebewesen und Lebensräume | 376 |
| Luft | 224 |
| Mensch und Umwelt | 598 |
| Wasser | 217 |
| Weitere | 600 |